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Gemeinsamer Ministerrat, 20. 11. 1910

I. Fortsetzung der Beratung über das gemeinsame Budget pro 1911

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VI/pdf/oe_hu_mrp_VI_z19.pdf.

348 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910

ganz ausgeschaltet bleiben. Er richte an den Kriegsminister das Ersuchen, in der
Kommission über die Notwendigkeit der eingestellten Beträge ziffermäßige
Nachweisungen geben und für die notwendig erkannten Summen so weit als
möglich größere Echelonierungen aufstellen zu lassen.

   Freiherr v. Schönaich sagt dies zu und stellt ferner über Wunsch
des k. k. Ministerpräsidenten in Aussicht, die noch ausstehenden Aufklärungen
darüber zu geben, weshalb die Zifferansätze für die Beseitigung von Rückstän¬
digkeiten in den beiden Programmen differieren.4

   Es wird hierauf festgesetzt, daß die nächste gemeinsame Ministerkonferenz
am 24. Oktober 1. J., 10 Uhr vormittags abgehalten werden wird, um definitive
Beschlüsse über die Gesamtheit der in Beratung stehenden Fragen einschließlich
des Voranschlages pro 1911 zu fassen.5

   Hierauf schließt der Vorsitzende um 5 Uhr die Sitzung.
                                                                                           Aehrenthal

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, am 16. März 1911. Franz Joseph

     Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. November 1910

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Dr. Freiherr v. Bienerth, der kgl. ung. Ministerpräsi¬
dent Graf Khuen-Hederväry, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister Freiherr v. Buriän, der k. u. k.
gemeinsame Kriegsminister GdI. Freiherr v. Schönaich, der k. k. Finanzminister Dr. Ritter v.
Bilinski (11. 12.), der kgl. ung. Finanzminister Dr. v. Lukäcs, der k. u. k. Marinekommandant und
Chef des gemeinsamen Kriegsministeriums, Marinesektion, Admiral GrafMontecuccoli (13. 12.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Günther.
    Gegenstand: Fortsetzung der Beratung über das gemeinsame Budget pro 1911.

   KZ. 66 - GMCPZ. 483
   Protokoll des zu Wien am 20. November 1910 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Mini¬
sters des Äußern Grafen Aehrenthal.

        Mit Schreiben (K.) v. 11. 10. 1910 teilte Schönaich beiden Finanzministern das Detailpro¬
        gramm der Wehrreform mit und informierte sie darüber, daß er in der Referentenkonferenz
        keine Reduzierung des Heeresbudgets hatte zugestehen können, Ka., KM., Präs. 37-
        2/10/1910. Das Detailprogramm liegt dem Akt nicht bei.
s Fortsetzung des Gegenstandes in GMR. v. 20. 11. 1910, GMCPZ. 483.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910                    349

   Der Vorsitzende eröffnet die Konferenz um 10 Uhr vormittags, indem
er kurz die Beschlüsse der letzten gemeinsamen Beratung resümiert1 und hieran
die Mitteilung knüpft, daß er den von den Fachreferenten an seinem Budget vor¬
genommenen Änderungen und Abstrichen zustimmt. Der Voranschlag des Mini¬
steriums des Äußern wird sodann mit diesen Modifikationen, das Budget des
gemeinsamen Finanzministeriums sowie jenes des gemeinsamen obersten Rech¬
nungshofes nach den bezüglichen Propositionen angenommen. Es wird ferner die
Ermächtigung erteilt, daß für die k. u. k. Gesandtschaft in Bukarest ein Gebäude
um den Preis von 703 000 K erworben werde. Dieser Betrag wird dem Ministeri¬
um des Äußern seitens der beiden Regierungen im Jänner 1912 zur Verftigung
gestellt werden, wogegen die Entscheidung über die Bedeckung dermalen noch
in suspenso bleibt.

   Hierauf ergreift der Marinekommandant das Wort, um zunächst
dagegen Stellung zu nehmen, daß ihm stets vorgehalten werde, er habe früher nur
von drei Schlachtschiffen gesprochen und sei dann plötzlich mit der Anforderung
von vier Schlachtschiffen und einer Anzahl von Begleitschiffen hervorgetreten.
Redner weist auf seinen alleruntertänigsten Vortrag vom 25. Jänner 1909 hin, auf
welchen allerhöchste Handschreiben an die beiden Ministerpräsidenten ergangen
seien.2 In diesem Vortrage habe er das Flottenprogramm genau so entwickelt, wie
es jetzt zur Ausführung kommen sollte. Schon damals sei der Bau von vier
,,Dreadnoughts&quot; vorgesehen gewesen.

   Auf den ihm zugekommenen Vorschlag betreffend die Verteilung des außeror¬
dentlichen Marinekredites übergehend, legt Graf Montecuccoli die folgende Zu¬
sammenstellung vor, welche er schon der vorigen Konferenz vorlegen wollte; er
sei jedoch nicht dazu gekommen. Dieser sein Gegenantrag lautet:

_Objekt_1911               1912                     1913  1914  1915 Summe

Schlachtschiff IV       25 20 10,6 5                            60,6

Schlachtschiff V        20 20 15,6 5                            60,6

Schlachtschiff VI       5 9 11,6 20 15 60,6

Schlachtschiff VII      5 9 11,6 20 15 60,6

Kreuzer ,,G&quot;            333 1                                   10

Kreuzer ,,H&quot;            2332                                    10

Kreuzer ,,I&quot;            1333                                    10

6 Torpedofahrzeuge      2 5 5 5 1 18

12 Hochseetorpedoboote  2  2                        3     3     2 12

6 Unterseeboote         1 2 3 2 2 10

       Fortsetzung des GMR. v. 6. 10. 1910, GMCPZ. 482.

2

       Auf Vortrag Montecuccolis v. 25. 1. 1909, resolviert mit Ah. E. v. 30. 1. 1909, richtete Franz

       Joseph am selben Tag Handschreiben (K.) an beide Ministerpräsidenten, den Anforderungen

       der Kriegsmarine zu entsprechen, Ka., MKSM. 51-1/3/1909.
<pb/>350 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910

       Objekt_1911  1912  1913  1914  1915 Summe

2 Monitore          1 1 1 0,8 3,8

Schutzdamm_1_1__1_1_1_5

Summe       67 78 TM 68 36^8 32U

    Der Marinekommandant kritisiert sodann den ersterwähnten Vorschlag, be¬
spricht die von ihm eingegangenen Zahlungsverpflichtungen,3 wonach er Ende
1910 bereits 30 Millionen, 1911 ungefähr 52 Millionen benötigt, während man
ihm nur 55 Millionen für diesen Bedarf von 82 Millionen geben wolle. Er könne
auf den Bau der Monitore und des Schutzdammes nicht verzichten, da die Not¬
wendigkeit vorliege und es auch unbestritten sei, daß vierzigjährige Schiffe er¬
setzt werden müssen; der Damm koste schon 4&#39;/2 Millionen, sei zu 3/5 fertig und
müsse fortgesetzt werden, solle nicht der ganze bisherige Aufwand nutzlos blei¬
ben. Er lenkt schließlich die Aufmerksamkeit darauf, daß sein ursprüngliches
Programm ein vierjähriges gewesen, wobei die ersten drei Jahre mit je 80, das
vierte mit 90 Millionen belastet waren. Dem gegenüber komme er mit seinem
jetzigen wohl genug den vorgebrachten Wünschen nach.

   Der k. k. Finanzminister konstatiert, daß ja alle Faktoren mit
vier Schlachtschiffen rechnen, daß man aber vor Beginn der offiziellen Verhand¬
lungen nur von dreien gesprochen.

   Was die Aufteilung betreffe, so seien die Regierungen vor dem Eingehen in die
Zahlungsverpflichtungen nicht befragt worden und nicht in der Lage, mehr als 55
Millionen zur Verfügung zu stellen; auch müßten sie Wert darauf legen, daß die
Verteilung pro 1914 und 1915 geändert werde, sodaß von ersterem Jahre 30 Mil¬
lionen auf das letztere kämen. Was die vom Marinekommando zu zahlenden Ver¬
zugszinsen anbelangt, so stimmen beide Regierungen zu, diese auf sich zu neh¬
men, wodurch keine Verkürzung der Marineforderungen eintreten werde.

   Der k. k. Ministerpräsident glaubt, nicht erst besonders her¬
vorheben zu müssen, daß die Regierungen soweit gegangen seien als irgend mög¬
lich und mit der Leistungsfähigkeit vereinbar war. Man habe gewiß keinen eng¬
herzigen Standpunkt eingenommen und nur die Ausscheidung einzelner
Forderungen, die mit dem Flottenprogramme - dem Ausbaue der Adriaflotte -
nicht im Zusammenhänge stünden, angestrebt.

   In betreff der Kreditverteilung habe man sich mit der Bezahlung von Verzugs¬
zinsen abgefünden, so bedauerlich dies vom staatsfinanziellen Gesichtspunkte

Entwurf(Abschrift) zweier Schreiben Buriäns o. D., eines an die österreichische Landesbank
und eines an österreichische Kreditanstaltfür Handel und Gewerbe zur Tilgung einer Zah¬
lungsverpflichtung der Marinesektion des Kriegsministeriums, HHStA., PA. I, CdM., XI/52,
fol. 84--87. Diese Verpflichtung wurden den Finanzministern beider Regierungen privat mit¬
geteilt, da sie offiziell nicht informiert werden wollten.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910                    351

sei, es ginge aber gerade wegen der Geldbeschaffung nicht anders. Die Bestellun¬
gen müssen sich nicht mit den formellen Bewilligungen decken, man könne Ver¬
schiebungen von für die Schlachtschiffe eingestellten Beträgen auf Kreuzer u.
dgl. vornehmen, habe daher eine gewisse Bewegungsfreiheit.

   Er müsse noch hervorheben, daß die geforderte Gesamtziffer eine Überraschung
bildete, auf die man auf Grund früherer Besprechungen nicht gefaßt war; was man
nun akzeptiert habe, daran wolle man festhalten, er bitte aber dringend, dabei zu
bleiben u. zw. umsomehr als man noch die Bedürfnisse des Heeres vor sich habe.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident schließt sich diesen An¬
schauungen vollkommen an und weist daraufhin, daß die allgemeine finanzielle
Lage des Staates nicht günstig sei. Wohl bilde die Zahlung von Verzugszinsen
eine Mehrbelastung, doch käme demgegenüber in Betracht, daß es nicht gleich-
gütig sei, mit welcher Summe unser Kredit belastet werde. In dem ersten Jahre,
d. i. 1911, erscheint das ungarische Budget halbwegs in Ordnung gebracht, dies
sei mit schwerer Mühe hergestellt worden und dürfe nicht erschüttert werden,
daher könne man über den vorgeschlagenen Rahmen nicht hinausgehen.

   Der Marinekommandant bittet, daß zu Protokoll genommen wer¬
de, er müsse sein ordentliches Budget im nächsten Jahre um die für den Bau der
Monitore und den Damm erforderliche Summe erhöhen.

   Der k. k. Finanzminister erwidert hierauf, auch das ,,muß&quot; habe
seine Grenze, dies gelte fürjedes Ressort. Wenn die Finanzminister nicht können,
höre sich das ,,muß&quot; auf. Man habe ohne Steuererhöhung durch eine enorme An¬
spannung der Einnahmeposten das vorjährige Defizit und das Ausgabenplus pro
1911 zu decken. Was hätte man davon, wenn wir bankrott würden. Und jede Mil¬
lion Mehranspruch mache große Sorgen.

   Graf Aehrenthal rekapituliert die bisherigen Ausführungen, als deren
Ergebnis das nachfolgende Marineprogramm endgiltig fixiert erscheint:

Objekt_1911                 1912  1913              1914  1915  1916  Zusammen
                            20    10,6              11                    60,6
Schlachtschiff IV       19  20    15,6                9   15    2         60,6
                                  11,6              20    15    3         60,6
V 16                          9   11,6              20          5         60,6
                              9     3                       1             10
VI 5                          2     3                 1     1             10
                              2     3                 1     2             10
VII 5                         2     5                 1     8             18
                              2     3                 1     4             12
Kreuzer ,,G&quot;            3     1     2                 2     3             10
                                  68,4                2   49
Kreuzer ,,H&quot;            3   67                      68                  312,4

Kreuzer ,,I&quot;            2

6 Torpedofahrzeuge      2

12 Hochseetorpedoboote

6 Unterseeboote_

Zusammen                55
<pb/>352 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910

   Die Aufnahme der Raten für die Kreuzer etc. zu Lasten des Jahres 1911 erfolg¬
te über Wunsch des Marinekommandanten speziell, um die ungarische Werfte
beschäftigen zu können.

   Der kgl. ung. Finanzminister bemerkt, daß man im Jahre 1911
verlange: 55 Millionen für das Marineprogramm, 6,6 Millionen für die Erhöhung
des Marinebudgets, 38,1 Millionen ftir jene des Heeresbudgets, 22,3 Millionen
an Nachtragskrediten und 3 Millionen an Zinsen für einmalige Auslagen, das
seien zusammen 125 Millionen an Mehrforderungen, die sich 1912 auf 152,1913
auf 181,4 und 1914 auf 209 Millionen erhöhen würden. Dazu komme das Plus
per 70 Millionen für Landwehr und Honved. Berücksichtige man die anderen
Budgeterhöhungen, gelange man zu einer Jahressumme von 570 Millionen. Wo¬
her solle man diese decken?

   ,,Dies vorausgeschickt&quot;, sagt Dr. v. Lukäcs, ,,habe ich die Ehre, noch folgendes
zu bemerken:

   Die Detail-Orientierungen, um welche ich in der letzten gemeinsamen Mini-
sterkonferenz angesucht habe, sind mir seitdem zugekommen und nach reiflicher
Erwägung dieser Details sowie auch aller anderen hier in Betracht kommenden
Umstände, erlaube ich mir, den Standpunkt der ungarischen Finanzverwaltung in
folgendem bekanntzugeben:

   1. Was den Vöranschlagentwurf für das Jahr 1911 betrifft, muß ich vor allem
daran erinnern, daß der vormalige ungarische Ministerpräsident Wekerle in der
gemeinsamen Ministerkonferenz vom 14. Oktober 1909,4 angesichts der zu ge¬
wärtigenden Wehrreform sowie der Schiffsbauten und sonstigen weiteren Ausge¬
staltungen der Wehrmacht, eine Erklärung abgegeben hat, wonach bei diesen
Auslagen auf eine Reihe von Jahren hinaus höchstens eine jährliche Steigerung
von 20 Millionen Kronen zulässig ist und daß über den Rahmen einer Gesamter¬
höhung von 20 Millionen Kronen für Armee und Flotte keine Verpflichtung über¬
nommen werden kann.

   Wenn nun die beiderseitigen Finanzverwaltungen in der letzten gemeinsamen
Ministerkonferenz zur Realisierung des Flottenprogrammes ihre Zustimmung er¬
teilt haben, so sind allein schon durch diese Zustimmung die von Wekerle mar¬
kierten Maximalgrenzen der finanziellen Belastung für Jahre hinaus weit über¬
schritten worden.

   Demungeachtet will ich einem auch darüber noch hinausgehenden budgetmä¬
ßigen Mehranspruche nicht unbedingt entgegentreten, vorausgesetzt daß dieser
Mehranspruch durch die absolute Notwendigkeit begründet ist und die finanziel¬
le Leistungsfähigkeit des Staates nicht überschreitet.

   Die äußerste Grenze bis wohin wir dabei ohne ernste Gefährdung unserer Fi¬
nanzen gehen könnten, wäre für die gesamten Mehransprüche des Ordinariums
und Extraordinariums des Heeres und der Marine ein Plus von 20 Millionen Kro¬
nen; darüber hinauszugehen liegt leider außer dem Bereiche aller Möglichkeit.

        Gemeint ist der GMR. v. 14. und 18. 9. 1909, GMCPZ. 473.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910  353

Auch könnte ich zu dieser Mehrausgabe nur unter der Bedingung zustimmen, daß
in diesem Plus die auf Grund der Neufeststellung des Militärzinstarifes sich erge¬
benden Quartiergelderhöhungen mitenthalten sein müßten. Wenn nun der Herr
gemeinsame Kriegsminister dem gegenüber erklärt, ganz außerstande zu sein,
irgendwelche Rückstellungen seiner Mehranforderungen (von 44,6 Millionen,
nämlich Heer: 38 Millionen, Marine 6,6 Millionen und außerdem noch als Nach¬
tragskredit pro 1910, jedoch gleicherweise im Jahre 1911 flüssig zu machende
Summe von 22,3 Millionen Kronen, also insgesamt 66,9 Millionen Kronen) ins
Auge zu fassen, so kann ich nur wiederholen, daß in Anbetracht der enormen
Lasten, welche uns das neue Schiffsbauprogramm auferlegt, ich bis zur äußersten
Grenze gegangen bin, indem ich außerdem noch zu einer budgetmäßigen Mehr¬
ausgabe von 20 Millionen zugestimmt habe.

   Auch kann ich kein unüberwindliches Hindernis sehen, welches sich der Re¬
duktion der bewußten Mehranforderungen entgegensetzen könnte. Es hat ja doch
der Herr Kriegsminister selbst erklärt, daß in den Budgetanträgen pro 1911 Erfor¬
dernisse in der Höhe von 19 Millionen Kronen enthalten sind, die als Übergang
zur verkürzten Dienstzeit zu betrachten sind und zugleich Gegenstand des Pro¬
grammes der neuen Wehrvorlage bilden.

   Wenn wir nun in Betracht ziehen, daß die Wehrgesetzreform keinesfalls vor
dem Jahre 1912 zur Durchführung gelangen kann, so wären diese 19 Millionen
jedenfalls in erster Reihe zu streichen, schon aus dem Grunde, weil man ja der
verfassungsmäßigen Behandlung der Wehrgesetzvorlage doch nicht vorgreifen
kann und darf. Außerdem könnten noch mit Hinblick auf die für Marinebauten
konzedierten 55 Millionen Kronen von den für die Marine budgetmäßig angefor¬
derten 6,6 Millionen Mehrausgaben 5,6 Millionen gestrichen werden, wodurch
die gewünschte Reduktion vollständig erreicht sein würde.

   Auf Grund des soeben Angeführten erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, die
löbliche Kriegsverwaltung möge an dem Voranschiagentwurfe nach eigenem
Gutachten Streichungen vornehmen, so daß das gesamte Plus (für das Heer und
die Marine) höchstens 20 Millionen Kronen betrage; dann könnte bezüglich die¬
ses Entwurfes - nach vorangegangener Überprüfung seitens der Referenten - in
einer späteren gemeinsamen Ministerkonferenz eine endgiltige Entscheidung ge¬
troffen werden.

   2. Was die Verringerung der Präsenzdienstzeit und die Erhöhung des Rekru¬
tenkontingentes betrifft, habe ich aus den mir zugekommenen Detail-Informatio¬
nen die Überzeugung gewonnen, daß die meinerseits in der gemeinsamen Mini¬
sterkonferenz vom 6. Oktober 1. Js. zumAusdruck gebrachte Vermutung zutreffend
war, das heißt, daß das seitens der löblichen Kriegsverwaltung gegebene Kosten¬
programm eigentlich zwei verschiedene Programme umfaßt u. zw.:

   a) ein Programm über die Kosten der Verringerung der Präsenzdienstzeit nebst
Erhöhung des Rekrutenkontingentes.

   b) ein Programm über die Kosten anderwärtiger Bedürfnisse der Wehrmacht
(Sanierungen, Neuaufstellungen und sonstige Neuerungen etc.).
<pb/>354 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910

   Ersteres Programm würde in dem Zeitraum von 5 Jahren, letzteres aber inner¬
halb 8 respektive 10 Jahren zur Durchführung gebracht.

   Meiner Meinung nach müßte man also vor allem dieses Gesamtprogramm in
dessen oberwähnte zwei Bestandteile zerlegen, damit klargelegt werde, was
eigentlich die Durchführung der Wehrreform kostet und was auf die übrigen
Ansprüche d. h. Sanierungen, Neuaufstellungen und sonstige Neuerungen ent¬
fällt.

   Wenn wir diese beiden Bestandteile ziffermäßig genau voneinander getrennt
und fixiert haben, werden wir zugleich in die Lage gesetzt sein, beide Programme
in der Weise in Einklang zu bringen, daß die finanzielle Durchführung derselben
keinen weiteren Schwierigkeiten begegnen dürfte.

   Als die hiebei vor Augen zu haltende Norm wäre auch hier zu beachten, daß
auf eine 20 Millionen übersteigende budgetmäßige jährliche Mehrbelastung,
welche die gesamten budgetmäßigen Mehrausgaben des Ordinariums und Extra-
ordinariums des Heeres und der Marine umfassen müßten, unter keinen Umstän¬
den gerechnet werden kann und dies ließe sich auch meiner Ansicht nach bewerk¬
stelligen.

   Die eigentlichen Bedürfnisse der Wehrreform sind nämlich im Gesamtpro¬
gramme auf die ersten 5 Jahre verteilt. Diese Verteilung ist jedoch keine gleich¬
mäßige, indem - wie aus der Beilage D des Programmes ersichtlich - die Reform
eigentlich in den ersten 3 Jahren schon sozusagen als durchgeführt betrachtet
werden kann, weil auf die weiteren 2 Jahre bloß eine Erhöhung des Rekrutenkon¬
tingentes von 200 Mann entfällt.

   Wenn wir nun die Gesamtkosten auf die erwähnten 5 Jahre gleichmäßiger ver¬
teilen, so würden auf die einzelnen Jahre bedeutend geringere Summen entfallen
und im Hinblicke darauf, daß diese Kosten eigentlich nur einen relativ geringen
Teil des vorgelegten Gesamtprogrammes bilden, so unterliegt es wohl keinem
Zweifel, daß sich innerhalb einer jährlichen Krediterhöhung von 20 Millionen
noch namhafte Summen für Sanierungen, Neuaufstellungen etc. zuwenden lie¬
ßen; und daß sich das zweite Programm (Sanierungen, Neuanforderungen usw.)
demgemäß entsprechend umgestalten und adaptieren ließe, unterliegt wohl eben¬
sowenig irgendeinem Zweifel, da doch dieses Programm, auch der Erklärung des
Herrn Kriegsministers nach, keineswegs starr und unabänderlich ist, sondern nur
einen internen Behelf bildet und dasselbe bei der jahresweisen Detaildurchfiih-
rung nach den momentanen Notwendigkeiten, Bedürfnissen usw. einer Abände¬
rung unterliegen kann.

   Auf Grund des Vorgebrachten erlaube ich mir demnach zu beantragen, daß:
   1. vor allem das vorliegende Gesamtprogramm postenweise und genau auf
dessen oberwähnte beide Bestandteile zerlegt werde.
   2. daß das Kostenprogramm der verkürzten Dienstzeit und der Erhöhung des
Rekrutenkontingentes auf 5 Jahre möglichst gleichmäßig verteilt und daneben
laufend für dieselben 5 Jahre ein Programm für die budgetmäßigen Mehrbedürf-
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910  355

nisse (Sanierungen, Neuorganisationen usw.) gegeben werde und zwar in der
Weise, daß beide Programme zusammen genommen eine budgetmäßige Mehrbe¬
lastung von jährlichen 20 Millionen Kronen (nämlich für das gesamte Ordinari-
um und Extraordinarium der Wehrmacht) nicht überschreiten dürften, wobei
selbstverständlich auch die eventuellen budgetmäßigen Mehrausgaben der Mari¬
ne mitinbegriffen sein und die für die fortifikatorischen Maßnahmen angeforder¬
ten Summen in der vom Herrn Kriegsminister bereits präzisierten Weise einge¬
stellt werden müßten.

   3. daß dieses 5-jährige Programm vorerst einer Referentenkonferenz übermit¬
telt werde und erst dann, wenn im Wege dieser Beratungen alles gehörig vorbe¬
reitet sein wird, solle in einer späteren Ministerkonferenz die Sache zur Entschei¬
dung gebracht werden.&quot;

   Der Kriegsminister erklärt, auf einige dieser Bemerkungen sofort
reflektieren zu wollen. Der Nachtragskredit per 22 Millionen sei die Folge eines
Ministerratsbeschlusses. Er habe diesbezüglich seinerzeit nachgegeben und das
räche sich jetzt. Dieser Betrag werde ihm vorgeworfen, er müsse denselben aber
ausscheiden, weil nicht er der Urheber dieser Art der Anforderung sei.

   Was die Wekerleschen 20 Millionen jährlicher Erhöhung des gemeinsamen
Budgets anbelange, so seien die daran geknüpften Zusagen nicht eingehalten
worden, so daß er in 4 Jahren tatsächlich um 20 Millionen zu wenig erhalten
habe.

   Jene 19 Millionen Mehrforderungen seines Budgets pro 1911, welche von ihm
als der Wehrreform zugute kommend bezeichnet worden seien, beziehen sich
nicht auf den Übergang auf die zweijährige Dienstzeit allein, sondern auch auf
Rückständigkeiten und Sanierungen. Bei einer Steigerung von 20 Millionen jähr¬
lich könne von einer Werreform nicht die Rede sein.

   Der k. k. Finanzminister unterstützt den Antrag des kgl. ungar.
Finanzministers und spricht seine Verwunderung darüber aus, daß der Herr
Reichskriegsminister denselben ablehnen zu müssen glaube. Redner möchte üb¬
rigens diesen Antrag präzisieren und nach einer Seite hin erweitern. Er gehe von
dem Standpunkte aus, daß bei der anerkannten Notwendigkeit einer Wehrreform,
im Sinne der Erhöhung des Rekrutenkontingentes und der Stände, die Finanzmi¬
nister sich nicht so sehr um die Details der in den beiden Parlamenten zu be¬
schließenden Wehrgesetze, als um die aus diesem Anlasse von der Kriegsverwal¬
tung zu stellenden, voraussichtlichen Ansprüche zu bekümmern hätten. Redner
würde sich daher unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen für die
Aufstellung eines fünfjährigen budgetären Programmes aussprechen, wonach der
Kriegsverwaltung nachstehende Mehrkredite gegenüber 1910 in den Jahren
1911-1915 zur Verfügung zu stellen wären:
<pb/>356 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910

          AB

          im Normalbudget  im Wege eines außerordentlichen

                                                      Kredites

                           alljährlich anzusprechen:

1911      20 Millionen K   20 Millionen K
1912
1913      40 20
1914
1915      60 20
Zusammen
          80 20

          100 20

          300 Millionen K  100 Millionen K

   Die Aufteilung zwischen Heer und Flotte bleibt der Kriegs- beziehungsweise
Marineverwaltung überlassen.

   Die Zustimmung zur Inanspruchnahme dieser Mehrforderungen wäre aber an
nachstehende Bedingungen geknüpft:

   1. Mit diesen Mehrkrediten haben sowohl Heer als Marine (letztere abgesehen
von dem außerordentlichen Bauprogramme von 312 Millionen Kronen) für alle
während dieser 5 Jahre auftretenden wie immer gearteten Bedürfnisse auszukom¬
men.

   2. In diesen Erfordemissteigerungen sind insbesondere auch die Kosten der
geplanten Heeresreform, sei es unter Einführung einer zweijährigen Dienstzeit
oder unter Belassung der dreijährigen und unter Zugrundelegung der Rekruten¬
kontingentserhöhung in jedem von der Kriegsverwaltung beanspruchten wie im¬
mer gearteten Ausmaße vollständig zu bedecken.

   3. Aus diesen Mehrkrediten sind auch die budgetären Sanierungen von gegen¬
wärtig nicht ausreichend dotierten Präliminarpositionen zu bestreiten.

   4. Ebenso sind aus diesen Mehrerfordemissen die Auslagen für die Behebung
der sogenannten Rückständigkeiten zu decken.

   5. In den angegebenen Kreditsteigerungen haben auch alle fortifikatorischen
Auslagen ihre volle Bedeckung zu finden, so daß die Anforderung eines speziellen
Kredites per 155 Millionen Kronen für fortifikatorische Zwecke zu entfallen hat.

   6. In diesen Mehrkrediten muß auch der aus der Einführung des neuen Militär-
zinstarifes ab 1911 bei dem Heere und der Marine sich ergebende Mehraufwand
untergebracht werden, wie nicht minder die aus der Erhöhung des Militäreisen-
bahntarifes für die Kriegsverwaltung resultierenden Mehrerfordemisse, da durch
die Zugestehung dieser Mehrkredite ein unübersteigbares Kontingent geschaffen
werden soll.

   Ferner knüpft der k. k. Finanzminister seine Anträge an die Bedingung, daß
der Herr Reichskriegsminister beiden Finanzministerien gegenüber in einer Note
die Verpflichtung übernimmt:

    1. nach Votierung der bis 1910 inklusive ausständigen Nachtragsforderungen
die Kassagebahrung der Kriegsverwaltung so einzurichten, daß bis zum Schlüsse
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910                                 357

eines jeden Jahres mit den bewilligten Krediten ohne Anforderung von Vorschüs¬
sen bei beiden Regierungen unbedingt das Auslangen gefunden werde,

   2. ohne Zustimmung der beiden Finanzminister keine Überschreitungen vor¬
zunehmen und namentlich durch entsprechende Änderung in der Präliminarvor-
anschlagung der Auslagen für die Beschaffung der Naturalien und Monturssorten
dafür Sorge zu tragen, daß überhaupt weder im Wege von Nachtragsforderungen
noch in jenem des Rechnungsabschlusses (der Schlußrechnung) Überschreitun¬
gen von Krediten eintreten,

   3. ohne Zustimmung der beiden Finanzminister neue für die Finanzen präjudi-
zierliche Maßnahmen weder selbst einzuführen noch bei Sr. Majestät zu beantra¬
gen.

   Bei Annahme der obigen Anträge würden sich die Mehrausgaben für die ge¬
meinsame Armee (Heer und Marine) in den nächsten fünf Jahren wie folgt stellen:

       Heer und Marine                               Marinebauten
                                                    außerordentliche
 Jahr  Normalbudget  außerordentlicher                                Zusammen
                                                          Kredite
1911                 Kredit                             55 Mill. K     95 Mill. K
1912                                                    67            127
1913   20 Mill. K    20 Mill. K                         68,4          148.4
1914                                                    68            168
1915   40 20                                            49            169
1916
       60 20                                              5              5
                                                      312,4           712.4
       80 20

       100 20

       300 100

   Über das Jahr 1915 hinaus übernehmen die beiden Finanzministerien - abge¬
sehen von dem Restkredite von 5 Millionen Kronen für die Marinebauten - keine
Verpflichtung.

   Die Finanzminister erklären, daß sie für analoge Reformen bei der Landwehr
beziehungsweise bei den Honveds gegenwärtig (1911) keine Mehrkredite zur
Verfügung stellen können und behalten sich die Entscheidung über allfallige, für
eine spätere Zeit zu stellende Ansprüche vor.

   Die Präliminarien des Heeres und der Marine pro 1911 sind unter Intervention
der beiderseitigen Regierungsvertreter entsprechend umzuarbeiten.

   Aufdiese Ausführungen Dr. v. Bilihskis erwidert der Kriegsminister,
daß ihm die Vorschläge annehmbar erscheinen. Nach einer kurzen Debatte, in
welcher Freiherr v. Schönaich zusagt, daß in den fraglichen 400 Millionen insbe¬
sondere auch etwaige Aufwendungen für Fortifikationen ihre Deckung finden
werden, stimmt der Kriegsminister dem Projekte Dr. v. Bilihskis zu, welches nun
von der Konferenz zum Beschlüsse erhoben wird.

   Der Marinekommandant bittet um die Feststellung, daß er dem
Marineprogramm nicht zugestimmt habe, sondern überstimmt worden sei.
<pb/>358 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 11. 1910

   Die Konferenz einigt sich darüber, daß bezüglich der Form der Bewilligung
des Marineprogrammes jene eingehalten werde, welche anläßlich der Anforde¬
rung des Artilleriekredites per 165 Millionen beobachtet wurde und daß der
Kriegsminister dem Ministerrate ein Expose vorlege, durch welches in der Frage
der Wehrreform den Delegationen gegenüber etwas Licht geschaffen werde, da¬
mit - wie Graf Khuen bemerkt - die Delegierten sozusagen Vorspann
leisten, wie sie dies jetzt für das Marineprogramm getan, mit dem man sich schon
abgefunden. Selbstverständlich dürfe aber den Rechten der Parlamente nicht vor¬
gegriffen werden.

   Der k. k. Finanzminister macht aufmerksam, daß Verschiebun¬
gen im Marineprogramme nur bei dringender Notwendigkeit und innerhalb der
festgesetzten Jahressumme stattfinden können und man keinsfalls den Delegatio¬
nen sagen dürfe, man baue ohne jede Rücksicht auf das Programm.

   Dr. v. Bilihski regt schließlich an, daß das Protokoll über diese Konferenz den
Teilnehmern nicht erst im üblichen Zirkulationswege zukomme, sondern vor Un¬
terbreitung an Se. Majestät den beiden Finanzministem, dem Kriegsminister und
dem Marinekommandanten zur Einsicht übermittelt werde. Über Befragen des
Vorsitzenden stimmt die Konferenz dieser Anregung zu, bei deren Durch-
führang traten jedoch in einigen wichtigen Punkten Meinungsverschiedenheiten
zutage, die eine Austragung, sei es im Wege einer neuerlichen Konferenz oder
mittels Notenaustausches, erheischen, [oder] eventuell durch eine direkte Bespre¬
chung zwischen dem Kriegsminister und den beiden Finanzministem behoben
werden könnten.5

                                                                                           Aehrenthal

Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wallsee, am 25. Dezember 1910. Franz Joseph.

        Die Differenzen bezogen sich aufdie Interpretation der Vereinbarung durch die beiden Fi¬
        nanzminister, daß in Zukunft - beginnend mit 1911 - ohne Zustimmung der beiden Finanzmi¬
        nister keine Militärbudgetüberschreitungen Vorkommen durften. In der Referentenkonferenz
        v. 1. 12. 1910 konnte auch keine Einigung erzielt werden, Ka., KM. Präs. 37-2/12/1910, so
        daß der Heeresvoranschlag pro 1911 nicht rechtzeitigfertiggestellt werden konnte und ein
        Budgetprovisorium notwendig wurde. Mit Vortrag Aehrenthals v. 16. 12. 1910 wurde die
        Einberufung der Delegationenfür den 28. 12. 1910 nach Budapest in Antrag gebracht, was
        mit den Ah. Handschreiben v. 17. 12. 1910 an Aehrenthal, Bienerth und Khuen-Hederväry
        geschah, HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 4054/1910. Der Voranschlagpro 1911 in Ka., MKSM.,
        Karton 1028, Fasz. Voranschlag pro 1911. Über Vortrag des gemeinsamen Ministeriums v.
         17. 12. 1910 wurde mit Ah. E. v. 20. 12. 1910 das den Delegationen vorzulegende gemeinsa¬
        me Budgetprovisoriumfür die Zeit v. 1. 1. bis 31. 3. 1911 resolviert, HHStA., Kab. Kanzlei,
        KZ. 4092/1910. Nach der Annahme des Budgetprovisoriums durch die Delegationen wurde
         über Vortrag Aehrenthals v. 29. 12.1910 mitAh. E. v. 30. 12.1910 das dreimonatige Budget¬
        provisorium sanktioniert, ebd., KZ. 4213/1910. Fortsetzung des Budgets pro 1911 in GMR-
         v. 6. 1.1911, GMCPZ. 484.
<pb/>