Anhang Gemeinsamer Ministerrat, 9. 4. 1908
I. Vorbesprechung in Angelegenheit des gemeinsamen Budgets (Ministerkonferenzen Nr. 465 und 466)
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VI/pdf/oe_hu_mrp_VI_zusatz2.pdf.
Nr. II Konferenz der gemeinsamem Minister, Wien, 9. 4. 1908 651 HHStA., PA. XL, Karton 306, fol. 208r-209v. Über die Grundsätze und Detailentscheidungen bezüglich der Verwaltung Bosnien-Herzegowinas handeln zahlreiche Protokolle vom Juli 1878 bis 1881. Diese Provinzen wurden nämlich in der ersten Zeit sozusagen gremial verwal¬ tet, und bildete die von den drei gemeinsamen Ministerien delegierte sogenannte ,,Bosnische Kommission" die erste Zentralinstanz, der aber durch periodische Ministerberatungen Instruktionen erteilt wurden (siehe die allerdings [ein Wort unleserlich] Protokolle der ,,Bosnischen Kommission" September 1878-Mai 1879 in der Liasse ,,Interna IX a"). Erst seitdem der gemeinsame Finanzminister das Mandat des ,,gemeinsamen Ministeriums" zur Verwaltung der Provinzen übernommen hatte, bilden die bosnischen Angelegenheiten einen selteneren Ge¬ genstand der Ministerkonferenzen (die Akten über diese Mandatserteilung sind im Archive nicht erfindlich, sie müssen im gemeinsamen Finanzministerium er¬ liegen!). Seither handeln von der Organisation Bosniens: GMCPZ. 309 vom 23. 10.1882 und GMCPZ. 310 vom 24. 10. 1882; GMCPZ. 392 vom 26. 8. 1896, GMCPZ. 394 vom 30. 8. 1896, GMCPZ. 399 vom 30. 1. 1897, GMCPZ. 402 vom 31. 1. 1897 über die ,,Modalitäten der Angliederung Bosnien-Herzegowinas in die Monarchie" (siehe auch 67/CdM. ex 1897 bei CdM. V/5). Spätere Ministerkonferenzen über die Modalitäten der Annexion: 467 vom 19. 8. 1908 und 468 vom 10. 9. 1908. So die Protokolle: 224 vom 17. 1. 1879, 225 vom 17. 1. 1879, 226 vom 18. 1. 1879, 228 vom 19. 2. 1879 und 229 vom 24. 2. 1879 (betreffend den Wirkungs¬ kreis der ,,bosnischen Kommission"), 230 vom 1. 3. 1879, 234 vom 23. 4. 1879, 235 vom 24. 4. 1879 (mit Gesetzentwurfüber die Verwaltungsverfügungen), 236 vom 25. 4. 1879, 237 vom 1. 5. 1879, 242 vom 13. 10. 1879, 243 vom 16. 11. 1879, 244 vom 26. 11. 1879 (betreffend Einflußnahmen der beiden Regierungen auf die Administration von Bosnien-Herzegowina), 247 vom 11. 12. 1879 (mit dem ersten Administrationsberichte des gemeinsamen Finanzministers Freiherm v. Hofmannn und dem ersten bosnischen Budget von 1880). Nr. II Konferenz der gemeinsamem Minister, Wien, 9. April 1908 Gegenwärtige: der gemeinsame Minister Freiherr v. Aehrenthal, Baron Buriän, FZM. Schö¬ naich; Marinekommandant Admiral GrafMontecuccoli. Protokollführer: Günther. Gegenstand: Vorbesprechung in Angelegenheit des gemeinsamen Budgets (Ministerkonferen¬ zen Nr. 465 und 466). <pb/>658 Ni: II Konferenz der gemeinsamem Minister, Wien, 9. 4. 1908 HHStA., PA. XL, Karton 306, fol. 226r-227v. Minister Freiherr v. Aehrenthal teilt mit, daß er beabsich¬ tige, die gemeinsame Ministerkonferenz zur Festsetzung des Budgets pro 1909 für den 22. oder 23. April 1. J. einzuberufen, und daß die Delegationen etwa am 30 Mai d. J. zusammentreten könnten.1 Er bespricht sodann das Budget des Kriegsministers, das infolge der geringen Mehranforderung - außer der Gagenre¬ gulierung circa fünf Millionen - keinen besonderen Schwierigkeiten begegnen dürfte. Anders verhalte es sich mit dem Voranschläge der Marine, und da möchte er dafürhalten, daß zwar das von der Marineverwaltung eingeschlagene Tempo hinsichtlich des Baues der neuen Schiffe eingehalten, die Beschaffung der Geld¬ mittel aber nach einer vorjährigen Anregung des [k. k.] Ministerpräsidenten Ba¬ ron Beck im Wege einer Kreditoperation, d. h. durch Vorschüsse seitens beider Regierungen durchgeführt werde.2 Baron Buriän erinnert sich genau dieser Anregung, hält sie für sehr praktisch und meint, daß auch ungarischerseits diesem Vorschläge gegenüber keine Einwendung erhoben, ja derselbe sogar zustimmend begrüßt worden sei. Der Reichskriegsminister stimmt auch zu, bittet aber bezüglich seines Budgets, daß die Gagenregulierung unbedingt in dasselbe aufgenommen und nicht mit einer Separatvorlage einbracht werde. Der Marinekommandant nimmt den Vorschlag einer Kreditopera¬ tion zur Kenntnis, besteht aber darauf, daß das Marinebudget für Schiffbauten um acht Millionen, somit auf 25 Millionen erhöht werde, da er mit einer niedrigeren Summe weder jetzt noch in der Zukunft das Auslangen finden könne. Nachdem bezüglich der Einstellung der höheren Summe noch eingewendet wurde, daß aus politischen Rücksichten die ungarische Regierung nicht zustim¬ men dürfte, wird beschlossen, der Marinekommandant solle sein Budget auf¬ rechthalten, so wie er es einzubringen gedachte. Erfolgt seitens der Regierungen eine Ablehnung, werde Baron Aehrenthal seinen Vermittlungsvorschlag mit einer Summe von 25 Millionen machen und erst, wenn auch dieser nicht durchdringen würde, die österreichischerseits gemachte Anregung einer Beschaffüng der Geld¬ mittel durch eine Kreditoperation (bei Auffechthaltung der bisherigen Budgetzif¬ fer) mit aller Insistenz zur Annahme empfohlen werden. Bezüglich des zunächst zu modifizierenden Vermittlungsvorschlages Baron Aehrenthals - Erhöhung auf 25 Millionen und Kreditoperation hinsichtlich des Restes - werde Minister des Äußern die Ausführungen des Grafen Montecuccoli über die Erhö- Das Budgetfür das Jahr 1909 wurde in GMR. v. 30. 4. 1908, GMCPZ. 465 und v. 17. und 21. 5.1908, GMCPZ. 466, beraten. Die Delegationen wurdenfür den 8. 10. 1908 nach Budapest einberufen, ebd., Anm. 7. 2 Becks Stellungnahme in GMR. v. 27. 10. 1907, Gmr. V, Nr. 75 579. <pb/>Nr. III Besprechung der gemeinsamen Minister und der Ministerpräsidenten, 23. 12. 1908 659 hung des italienischen Marinebudgets seinerseits durch den Hinweis bekräftigst unterstützen, daß wir Flotte und Heer brauchen werden. Nach diesem Beschlüsse wurde die Konferenz für beendet erklärt. Wien, am 9. April 1908. Günther Nr. III Besprechung der gemeinsamen Minister und der Ministerpräsidenten, 23. Dezember 1908 Aufzeichnung über eine am 23. Dezember 1908 stattgefimdene Besprechung der gemeinsamen Minister und der Ministerpräsidenten, 23. Dezember 1908 betreffend die der Türkei anzubietende materielle Zuwendung in Angelegenheit der Annexion Bosniens. Aufzeichnung über das Ergebnis der gemeinsamen Ministerkonferenz am 23. Dezember 1908. HHStA., PA. XL, Karton 307, fol. 747r-750v. Se. Exzellenz der Herr Minister hat in der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 23. Dezember 1908 eine eingehende Schilderung der po¬ litischen Situation gegeben,1 wie sie sich aus dem gegen die österreichischen und ungarischen Waren und Schiffe in der Türkei betriebenen Boykott und aus den Kompensationsgelüsten der Türkei für die erfolgte Angliederung der okkupierten Provinzen resultiert3. In Übereinstimmung mit früheren bezüglichen Regierungserklärungen wurde neuerlich einheitlich festgestellt, daß die Forderung der Türkei nach Übernahme eines aliquoten Teiles der türkischen Staatsschuld vollständig unannehmbar sei. Da die Türkei bekanntlich die ihr bisher in Aussicht gestellten Konzessionen wirtschaftlicher Natur nicht als ausreichende Gegenleistung erachtet, weil die Realisierung derselben auch an die zweifelhafte Zustimmung der anderen Signa¬ tarmächte geknüpft ist, wurde im Laufe der Ministerberatung erwogen, auf welchem Gebiete der Türkei ein weiteres Entgegenkommen erwiesen werden könnte. Man gelangte zu dem Schlüsse, daß der Türkei die Teilnahme der Monarchie an der Kollektivgarantie eines Anlehens anzutragen wäre, das die Pforte fundiert auf die neuen, ihr zur Verfügung gestellten Einnahmsquellen aufzunehmen in der Korrektur aus ergibt. Mögliche Konzessionen an das Osmanische Reich waren in GMR. v. 22. 11. 1908/IV, GMCPZ. 469, beraten worden. <pb/>