- I. I. Die Frage der eventuellen Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen mit Bulgarien.
- II. II. Einleitung von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien.
- III. III. Die Frage des Serbien, Rumänien und Bulgarien in betreff der Vieheinfuhr zu gewährenden Maximalkontingentes.
- IV. IV. Stellungnahme zu den seitens Serbiens infolge der Viehsperre ergriffenen Retorsionsmaßnahmen
Gemeinsamer Ministerrat, 2. 2. 1906
I. I. Die Frage der eventuellen Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen mit Bulgarien.
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf.
II. II. Einleitung von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien.
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf#page=1.
III. III. Die Frage des Serbien, Rumänien und Bulgarien in betreff der Vieheinfuhr zu gewährenden Maximalkontingentes.
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf#page=1.
IV. IV. Stellungnahme zu den seitens Serbiens infolge der Viehsperre ergriffenen Retorsionsmaßnahmen
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf#page=1.
Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, '2. 2.1906 519 der Situation sich ergebenden Beschlüsse einsthnmig gefaßt, und es werden die not¬ wendigen Instruktionen an die k. u. k. Vertretungen in Belgrad und Sofia unverzüglich ergehen. Bei diesem Anlasse wurde konstatiert, daß zwischen dem gemeinsamen Ministerium des Äußern und der österreichischen oder der ungarischen Regierung eine Differenz der Auffassung und Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheiten weder in irgendeinem Augenblicke bestanden hat, noch derzeit besteht. Hiedurch finden die in einzelnen Organen, insbesondere im Abendblatte der ,,Neuen Freien Presse" vom 16. d. M. enthaltenen Mitteüungen ihre volle Widerlegung." Da die Tagesordnung hiemit erschöpft ist, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Gotuchowski Ah. £. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 7. Februar 1906. Franz Joseph. Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. Februar 1906 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident v. Gautsch (9.2.), der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejerväry, der k. k. Minister des Innern Graf Byiandt-Rheidt, der k. k. Ackerbauminister Graf Buquoy, der t k. Finanzminister Koset, der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös, der kgl. ung. Ackerbaumi¬ nister Freiherr v. Feilitzsch, der Leiter des k. k. österreichischen Handelsministeriums Sektionschef Graf Auersperg, der Staatsekretär im kgl. ung. Finanzministerium Popovics, der k. u. k. Hof- und Ministerialrat v. Mihalovich. Protokollführer der k. u. k. Legationsrat Freiherr v. Gagem. Gegenstand: I./Die Frage der eventuellen Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen mit Bulgarien. II. Einleitung von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien. III. Die Frage des Serbien, Rumänien und Bulgarien in betreff der Vieheinfuhr zu gewährenden Maximalkontingentes. IV. Stellung¬ nahme zu den seitens Serbiens infolge der Viehsperre ergriffenen RetorsionsmaBnahmen. KZ. 19-GMCZ.457 Protokoll des zu Wien am 2. Februar 1906 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬ same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gohichowski. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, daß er sich veran¬ laßt gesehen habe, neuerdings eine gemeinsame Ministerkonferenz einzuberufen, da sich die Notwendigkeit ergeben habe, über verschiedene, seit der letzten am 16. Januar stattgehabten Konferenz akut gewordene Fragen schlüssig zu werden.1 Redner bezeich¬ net als solche erstens die Antwort, welche der bulgarischen Regierung in betreff der Fortführung der bis auf weiteres unterbrochenen Handelsvertragsverhandlungen gegeben werden soll. Wie erinnerlich, sei der bulgarischen Regierung aufgrund des Beschlusses der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 10. Januar eröffnet worden,2 daß 1 GMR. v. 16.1.1906, GMCZ. 456. 2 GMR. v. 10.1.1906, GMCZ. 455. <pb/>520 Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906 die Verhandlungen mit Bulgarien erst wieder aufgenommen werden würden, nachdem man mit Serbien zu einem Übereinkommen gelangt sein werde. Seither habe nun der bulgarische Vertreter im Hinblick auf den inzwischen ausgebrochenen Zollkrieg mit Serbien angefragt, ob und wann Aussicht auf die Wiederaufnahme der Vertragsver¬ handlungen vorhanden wäre.3 Zweitens habe es sich speziell wegen des Zollkrieges mit Serbien als besonders wünschenswert herausgestellt, mit Rumänien so bald als möglich einen Tarifvertrag abzuschließen, was unter anderem jedenfalls auch den Vorteü haben würde, daß hiedurch ein Druck auf Serbien ausgeübt werden würde. Redner bemerkt, daß rumänischerseits bereits vor einiger Zeit angefragt vorden sei, ob die Monarchie geneigt sei, mit Rumänien einen Tarifvertrag abzuschließen. Gegenwärtig bestehe bekanntlich zwischen der Monarchie und Rumänien ein Meistbegünstigungsvertrag, welcher für Österreich-Ungarn dadurch vorteilhaft sei, daß die meisten die Monarchie interessierenden Positionen in dem deutschen Vertrage gebunden seien. In Hinkunft werde dies aber nicht mehr der Fall sein, da der neue deutsche Vertrag für die Interessen der Monarchie nicht so günstig sei. Redner habe auf die erwähnte Anfrage geantwortet, daß Österreich-Ungarn derzeit zu sehr durch Vertragsverhandlungen mit anderen Staaten in Anspruch genommen sei, um vor deren Finalisierung auch noch mit Rumänien in Unterhandlungen eintreten zu können. Kürzlich habe jedoch der rumänische Minister des Äußern den k.u. k. Gesandten in Bukarest4 gefragt, ob nunmehr nicht der Zeitpunkt gekommen wäre, um die Handelsvertragsverhand¬ lungen mit Rumänien in Angriff zu nehmen. Redner habe damals auf diese letztere Anfrage nichts geantwortet, da er bezüglich der dem k. u. k. Gesandten in Bukarest diesfalls zu erteüenden Instruktionen vorerst den Beschluß der gemeinsamen Mini¬ sterkonferenz habe einholen wollen. Die dritte Frage, welche zu besprechen sei, betreffe den gegenwärtigen Zustand der handelspolitischen Beziehungen zu Serbien, sowie die Maßnahmen, welche eventuell angesichts der von Serbien infolge der Verhängung der Viehsperre getroffenen Retor- sionsmaßnahmen ins Auge gefaßt werden könnten. Der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch beantragt, daß zunächst der zweite der von dem Vorsitzenden aufgezählten Punkte, nämlich die Einleitung von Vertragsverhandlungen mit Rumänien, zur Diskussion gestellt werde, und erklärt, daß seitens der österreichischen Regierung kein Bedenken dagegen obwalte, daß die Vertragsverhandlungen mit Rumänien aufgrund der von 3 Da die serbische Regierung am 20.1.1906 die Forderung der Monarchie, die mit der Würde des Landes nicht vereinbar sei, zurückgewiesen und am 23. 1.1906 die serbische Verhandlungsdelegation aus Wien zurückbeordert hatte, wurden die Verhandlungen abgebrochen, und die Monarchie sperrte ihre Grenzen vor derEinfuhraus Serbien. Siehe K. u. k. Ministerium des Äussern, Handelsvertrags-Verhandlungen mit Serbien 3-5. Zu den breiteren Zusammenhängen der Frage siehe Einleitung Abschnitt 5, ferner DjORDJEVie, ilapMHCKH paT AycTpo-VrapcKC h CpßHje 1906-1911143-209; Jänossy, Der handels¬ politische Konflikt zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und Serbien in den Jahren 1904-1910347-362. 4 MarkgrafJänos Pallavicini (1848 -1941), 1899 -1906k.u.k. Gesandter in Bukarest. <pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906 521 der Zoll- und Handelskonferenz in Aussicht genommenen Konzessionen in Angriff genommen werden.5 Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä- r y bemerkt, daß es vom politischen Standpunkte gewiß wünschenswert sei, zu einer Neuregelung des Handelsvertragsverhältnisses mit Rumänien auf tarifarischer Basis zu gelangen, da, von den freundschaftlichen Beziehungen zu Rumänien ganz abgesehen, hiedurch gewiß auch ein Druck auf Bulgarien und Serbien ausgeübt werden würde. Andererseits müsse Redner aber offen gestehen, daß die ungarische Regierung vom rein wirtschaftlichen Standpunkte sich für den Gedanken eines Tarifvertrages mit Rumänien nicht besonders erwärmen könne, da Ungarn bezüglich des Warenaustau¬ sches mit jenem Lande passiv sei, indem Rumänien Waren für 28 Millionen Kronen nach Ungarn exportiere, während der Wert des ungarischen Exportes nach Rumänien sich nur auf 18 Millionen Kronen jährlich belaufe. Der Vorsitzende weist demgegenüber auf den großen Resens hin, den das Nichtzustandekommen eines Tarifvertrages mit Rumänien in Österreich hervorrufen würde, und glaubt, .darauf aufmerksam machen zu sollen, daß Rumänien den gegen¬ wärtig bestehenden Meistbegünstigungsvertrag jedenfalls kündigen werde, weshalb es sich angesichts der besonders guten Beziehungen der Monarchie zu Rumänien emp¬ fehlen würde, diesfalls das Präveniere zu spielen. Redner spricht sich daher wärmstens dafür aus, daß man dem rumänischen Anträge auf Einleitung von Vertragsverhandlun¬ gen freundlich entgegenkommen solle, um ehebaldigst zum Abschluß eines Tarifver¬ trages mit diesem Staate zu gelangen. Redner bittet sich daher von der Konferenz die Ermächtigung, den k. u. k. Gesandten in Bukarest anweisen zu dürfen, der rumänischen Regierung zu eröffnen, daß Österreich-Ungarn nunmehr den Zeitpunkt für die Auf¬ nahme von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien als gekommen erachte, und hieran die Einladung zu knüpfen, ehestens Delegierte zu den Verhandlungen nach Wien zu entsenden, was aus Gründen der Reziprozität jedenfalls gefordert werden könne, da der letzte Vertrag mit Rumänien in Bukarest verhandelt worden sei. Abge¬ sehen davon werde es sich aber auch aus dem Grunde empfehlen, dieses Verlangen zu stellen, weü die österreichisch-ungarischen Unterhändler wegen der Negoziierung zweier anderer Handelsverträge dermalen von Wien nicht abkömmlich seien. Der Leiter des k.k. Handelsministeriums Sektionschef Graf Auersperg spricht sich dafür aus, daß mit Rücksicht aufden Umstand, daß die Zeit für den Abschluß eines Handelsvertrages mit Rumänien eine sehr beschränkte sei, die bezüglichen Verhandlungen soweit als möglich auf diplomatischem Wege geführt werden mögen. Der k. u. k. Gesandte in Bukarest wäre nach Ansicht des Redners daher anzuweisen, ehestens gewisse vorbereitende Schritte zu unternehmen, 5 Siehe das Protokoll über die am 24. und 30. 1. 1906 im k. u. k. Ministerium des Äußern abgehaltene Sitzung der Zoll- und Handelskonferenz betreffend den Handelsvertrag mit Rumänien, HHStA., AR., F. 37, Karton 57, Rumänien4, Nr. 22.DieZoll- undHandelskonferenzschlugvor, vonRumänien im Bereich des Viehverkehrs ein Zugeständnis zu erreichen. Die Gesamtmenge derzulässigen Schweine- und Schlacht- vieheinfuhren aus den Balkanstaaten soll kontingentiert und unter Rumänien, Serbien sowie Bulgarien proportional aufgeteilt werden. Siehe auch Fejirväry an Gotuchowski v. 17. 2. 1906, ebd., Karton 58, Rumänien 4, Nr. 30/a. <pb/>522 Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906 so daß nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Verhandlungen durch Unterhändler geführt zu werden hätte. Es sollte Rumänien einfach die Geneigtheit Österreich- Ungarns bekanntgegeben werden, gegen die rumänischerseits zuzugestehende Bindung einer gewissen Anzahl von Positionen im Tarife im Sinne der annähernden Erhaltung des Status quo wertvolle Zugeständnisse im Viehverkehre und in anderen Rumänien interessierenden Positionen zu machen. Der Vorsitzende gibt dieser Anregung des Vorredners gegenüber seiner Ansicht dahin Ausdruck, daß man zunächst zu dem Austausche der Forderungslisten schreiten sollte, was die rumänische Regierung gewiß dazu benützen würde, ihre Forderung wegen Zulassung von Vieh und Fleisch zur Einfuhr nach der Monarchie vorzubringen. Redner würde es nicht als angezeigt erachten, der rumänischen Regie¬ rung gleich a priori die Konzessionen, zu deren Gewährung man österreichisch-unga- rischerseits geneigt sei, bekannt zu geben. Höchstens könnte der Gesandte ermächtigt werden, in dieser Richtung eine ganz allgemein gehaltene Andeutung zu machen. Nachdem der kgl. ung. Ackerbauminister Freiherr v. Fei- 1 i t z s c h sich diesem Standpunkte des Vorsitzenden angeschlossen hat, erklärt der¬ selbe, daß ihm nunmehr der Moment gekommen schiene, über jenes Kontingent Beschluß zu fassen, welches allen drei Balkanstaaten zusammen - Serbien, Rumänien, Bulgarien - in betreff der Vieheinfuhr nach der Monarchie als unüberschreitbares Maximum gewährt werden solle, da man anderenfalls im Verlaufe der Verhandlungen mit diesen Staaten leicht zu einem Kontingente gelangen könnte, welches der Zahl der Ausfuhr aus der Monarchie nicht entsprechen würde. Redner schlägt vor, daß man Rumänien 10 000 bis 15 000 Rinder und 20 000 Schweine konzedieren solle, welche Zahlen jedoch von dem Serbien eventuell zu gewährenden Kontingente in Abzug gebracht zu werden hätten. Hierin würde zugleich auch eine Bestrafung Serbiens für dessen illoyales Vorgehen gelegen sein. Redner schlägt im Sinne der Anregung der letzten Zoll- und Handelskonferenz vor, das Gesamtkontingent mit 65 000Rindern und 170 000 Schweinen unverrückbar festzustellen.6 Im Anschlüsse an diesen Vorschlag entspinnt sich eine längere Debatte über die Höhe des den drei Balkanstaaten in betreff der Schweineeinfuhr zu gewährenden Kontingentes, und beschließt die Konferenz, nachdem der k. k. Minister des Inneren GrafBylandt-Rheidt daraufhingewiesen hat, daß die Mon¬ archie selbst 80000 Schweine exportiere, das von dem kgl. ung. Ackerbauminister beantragte Schweinekontingent für alle drei Balkanstaaten zusammen um 10 000 Stück, somit auf 180 000 Stück zu erhöhen, wobei jedoch ausdrücklich betont wird, daß seitens der Unterhändler von dieser Erhöhung nur im alleräußersten Falle Gebrauch gemacht werden solle, und daß diese 10 000 Stück, falls es mit Bulgarien nicht zum Abschlüsse eines Vertrages kommen sollte, unbedingt in Ersparnis gebracht werden müßten. Weiters beschließt die Konferenz, daß die österreichisch-ungarischen Unterhändler jedenfalls versuchen sollten, die den Balkanstaaten zu konzedierende Schweineeinfuhr an die Einfuhrscheine zu binden. Die Unterhändler sollen jedoch ermächtigt werden, diese Forderung nötigenfalls fallenzulassen. 6 Siehe Anm. 5. <pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.2.1906 523 Es wird hierauf auf die Frage der Festsetzung des Kontingentes für die Einfuhr von Rindern aus Serbien und Rumänien übergegangen, und schlägt diesfalls der Leiter des k.k.Handelsministeriums Sektionschef Graf Auersperg vor, von den 65 000 Stück, welche nach dem Anträge des kgl. ung. Ackerbauministers den genannten beiden Staaten konzediert werden sollten, 55000 Stück Serbien und 10 000 Stück Rumänien zu geben. Zugleich regt Redner die Frage an, ob nicht auch Bulgarien in betreff der Rindereinfuhr ein kleines Limit im Ausmaße von etwa 1000 bis 4000 Stück konzediert werden sollte, wobei die Schlachtung jedoch jedenfalls in Schlachthäusern in der Monarchie nahe der Grenze stattzufinden haben würde. Der kgl. ung. Ackerbauminister Freiherr v. Feilitzsch spricht sich dafür aus, daß, wenn man schon Bulgarien überhaupt eine Konzession in betreff der Einfuhr von Rindern machen wolle, das betreffende Limit mit höchstens 2000 Stück, und zwar innerhalb des ganzen Kontingentes von 65 000 Stück (wovon ungefähr 55 000 Stück für Serbien und ungefähr 10 000 für Rumänien) festgesetzt werden solle, und daß außerdem die Einfuhr von Rindern aus allen drei Balkanstaaten unbedingt an die Einfuhrscheine zu binden sei. Die Schlachtung der Rinder aus allen drei Balkanstaaten solle in zu bezeichnenden Orten nahe der Grenze in der Monarchie erfolgen. Die Konferenz stimmt diesen Anträgen des kgl. ung. Ackerbauministers zu, welche hiedurch zum Beschlüsse erhoben erscheinen, und ermächtigt weiters den Vorsitzen¬ den, auf die von ihm beantragte Weise die Handelsvertragsverhandlungen mit Rumä¬ nien einzuleiten.7 Die Konferenz tritt hierauf in die Besprechung über die fernere Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen der Monarchie zu Bulgarien ein, und ergreift zu diesem Gegenstände der kgl. ung. Ackerbauminister Frei¬ herr v. Feilitzsch dasWort, indem er daran erinnert, daß in der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 10. Januar der Beschluß gefaßt worden sei, die Vertragsver¬ handlungen mit Bulgarien erst dann wieder aufzimehmen, nachdem die Verhandlungen mit Serbien zu Ende geführt sein würden.8 Seither habe sich nun die Situation insoferne geändert, daß die Monarchie im Zollkriege mit Serbien stehe, und es daher ganz ungewiß sei, wann ein Vertrag mit diesem Staate zustande kommen würde. Es sei damals beschlossen worden, der bulgarischen Regierung zu eröffnen, daß man sich Vorbehalte, derselben den Zeitpunkt bekanntzugeben, in welchem die Monarchie zur Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit sein würde. Pro foro intemo sei für die Neuregelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Monarchie und Bulgarien damals als äußerster Termin der 28. Februar in Aussicht genommen worden. Redner glaubt nun, daß es leicht als ein Rückzug der Monarchie vor Bulgarien angesehen werden könnte, wenn man jetzt, bevor man mit Serbien zu einem Vertrage gelangt sei, mit dem Fürstentume in Verhandlungen eintreten wollte, ohne vorher irgendwelche 7 Goluchowski an PaUavicini v. 5. 2.1906 (Telegramm), HHSrA., AR., F. 37, Karton 57, Rumänien 4, Nr. 23: Pallavicmi soll der rumänischen Regierung mitteilen, daß die Monarchie in einigen Tagen ihre Tariffor¬ derungen zukommen lassen wird. Diese Liste wird etwa 40 Positionen des rumänischen Tarifs umfassen und vorwiegend die Aufrechterhaltung des Status quo anstreben. 8 GMR v. 10.1.1906, GMCZ. 455. <pb/>524 Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906 Bedingungen zu stellen. Nach Ansicht des Redners müßte man Bulgarien gegenüber denselben Standpunkt einnehmen wie gegenüber Serbien, d. h. man müßte die Wieder¬ aufnahme der Verhandlungen mit dem Fürstentum davon abhängig machen, daß die bulgarische Regierung sich bereit erkläre, an dem Unionsvertrage jene Änderungen vorzunehmen, welche österreichisch-ungarischerseits gefordert werden würden. Eine solche Forderung müsse Bulgarien gegenüber umso mehr erhoben werden, als dieser Staat bei der ganzen Zollunionsangelegenheit der anstiftende TeU gewesen sei. Der V ersitzende bemerkt demgegenüber, daß es schwer sei festzustellen, ob Bulgarien oder Serbien bei der Zollunionsangelegenheit als der schuldigere TeU anzu¬ sehen sei, zumal gewisse Anzeichen dafür sprächen, daß der Gedanke dieses Vertrages doch von Serbien beziehungsweise von Pasid9 ausgeheckt worden sei. Wenn man nun die Behandlungsmethode ins Auge fassen wolle, welche wegen des Unionsvertrages dem einen und dem anderen der beiden genannten Staaten gegenüber zur Anwendung zu bringen sei, so dürfe man nicht außer acht lassen, daß in Serbien in dem Momente, als österreichisch-ungarischerseits das Fallenlassen des Vertrages beziehungsweise die Vornahme von Abänderungen an demselben - was übrigens gleich im ersten Stadium der Angelegenheit uns seitens Serbiens spontan angeboten worden ist - gefordert wurde, der Zollunionsvertrag der Skupschtina noch nicht vorgelegt worden war. Anders verhalte sich dagegen die Sache mit Bulgarien, wo der ZoUunionsvertrag bereits von der Sobranje10 angenommen worden sei WoUte man nun von Bulgarien das Fallenlas¬ sen oder die Abänderung dieses von der Volksvertretung bereits angenommenen Vertrages verlangen, so hieße dies so viel, als daß die Monarchie mit dem Fürstenturne überhaupt nicht in Handelsvertragsverhandlungen eintreten wolle. Abgesehen von dieser Erwägung spreche für eine müdere Behandlung Bulgariens aber auch noch der Umstand, daß dieses Land als Absatzgebiet für die Monarchie sehr wertvoll sei, da aus Österreich-Ungarn dorthin Ehrlich Waren im Werte von 27 bis 30 Mülionen Kronen exportiert werden, während der Export Bulgariens nach der Monarchie nur einen Wert von 7 bis 8 Mülionen habe. Die Monarchie sei daher Bulgarien gegenüber im Waren¬ austausche aktiv, während sie mit Bezug auf Serbien passiv sei, mit anderen Worten sei sie im ersten Faüe der empfangende, im zweiten Faüe der gebende Teü, und darnach sei auch die Wirksamkeit der Mittel einzuschätzen, die sie jedem einzelnen dieser Staaten gegenüber zur Anwendung bringen könne. Von Bulgarien müßte demgemäß nach Ansicht des Redners vor Vertragsverhandlungen lediglich gefordert werden, daß es den ZoUunionsvertrag als einen einfachen Meistbegünstigungsvertrag anerkenne, aufgrund dessen die Monarchie dann in der Lage sein würde, für ihre Einfuhr nach dem Fürstentume die meistbegünstigte Behandlung in Anspruch zu nehmen. Gegenwärtig seien die Handelsbeziehungen zwischen der Monarchie und dem Fürstentume bis auf 9 Nicola Pasid (1846 -1926), damalsFührer einer Oppositionspartei, dersich um den Posten des Ministerprä¬ sidenten bemühte und von 1906 bis 1908 diese Position innehatte. Der Gesandte der Monarchie in Belgrad informierte immer wieder darüber, daß Pasiö Anhänger der bulgarisch-serbischen Zollunion sei und es ablehne, daß Serbien Geschütze von den Skoda-Werken kaufte. (Ab Ende Februar indes berichtete Czikann vom veränderten Standpunkt Pasiis.) Czikann an Gotuchowsfdv. 11.2.1906, HHStA., PA. XIX, Karton 43, Nr. 16; Czikann an Goluchpwski v. 20. 2.1906, ebd., Nr. 43. 10 Das bulgarische Parlament. (Über die Skupschtina siehe GMRProt. v. 10.1.1906, GMCZ. 455, Anm. 9.) <pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. Z 1906 525 weiteres aufgrund der gegenseitigen Gewährung der Meistbegünstigung geregelt, wobei pro foro intemo die Dauer dieses Verhältnisses bis zum 28. Februar in Aussicht genommen worden sei. Man müsse jedoch auch mit der Möglichkeit rechnen, daß Bulgarien dieses Verhältnis über den gedachten Termin bestehen zu lassen nicht gewillt sein könnte, und dann würde, wenn man bis dahin nicht zum Abschlüsse eines Vertrages gelangt wäre, ein Zollkrieg mit Bulgarien unvermeidlich sein. Der Eintritt dieser Eventualität würde aber jedenfalls zur Folge haben, daß die beiden in Rede stehenden Balkanstaaten zu einem noch engeren Anschlüsse aneinander getrieben werden würden, was Redner auch vom politischen Standpunkte für die Interessen der Monar¬ chie sehr bedenklich finden würde. Bulgarien sei nämlich unter den Balkanstaaten ohne Zweifel der lebensfähigste und jedenfalls berufen, in Zukunft eine Rolle zu spielen. Es wäre daher wünschenswert, in Bulgarien einen Faktor heranzuziehen, mit welchem die Monarchie in den Fragen der Orientpolitik Hand in Hand gehen könnte, was umso eher möglich wäre, als Bulgarien innerhalb der Monarchie keine Stammesgenossen habe und daher von bulgarischer Seite niemals irredentistische Aspirationen zu befürchten sein würden. Ein gutes Verhältnis mit Bulgarien sei daher einem solchen mit Serbien entschieden vorzuziehen, welch letzteres seit einigen Jahren unablässig gegen die Monarchie intrigiere, indem es die serbisch-kroatische Bevölkerung aufhetze und in Bosnien und der Hercegovina gegen Österreich-Ungarn wühle. Redner würde es für bedenklich halten, sich mit Serbien und Bulgarien schlecht zu stellen, und es für vorteilhafter ansehen zu trachten, einen Keü zwischen diese beiden Balkanstaaten zu treiben, was am ehesten durch eine handelspolitische Verständigung mit Bulgarien geschehen könnte. Im Falle des Zustandekommens eines Handelsvertrages zwischen der Monarchie und Bulgarien würde Serbien einfach gezwungen sein, mit Österreich- Ungarn ebenfalls zu einem Vertrage zu gelangen, während das Umgekehrte nicht der Fall sein würde, da Bulgarien im Falle eines Zollkrieges mit der Monarchie für seine Produkte andere Absatzmärkte finden könnte. Der Ick. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch würdigt zwar vollkommen die vom Vorsitzenden zugunsten des Abschlusses eines Vertra¬ ges mit Bulgarien angeführten Erwägungen, glaubt aber darauf aufmerksam machen zu sollen, daß man dadurch, daß man in bezug auf den Zollunionsvertrag von Bulgarien etwas anderes als von Serbien verlangt beziehungsweise, daß man Serbien gegenüber den Charakter des Unionsvertrages als Meistbegünstigungsver¬ trag bestreite, dagegen Bulgarien gegenüber diesen Charakter des Unionsvertrages anerkenne, zu einem Widerspruche gelange, über welchen kaum hinwegzukommen sein werde. Redner möchte übrigens nicht unerwähnt lassen, daß nach der Auf¬ fassung der österreichischen Unterhändler sehr gewichtige Bedenken in der Hin¬ sicht bestehen, ob Bulgarien nicht etwa die Verhandlungen mit der Monarchie lediglich zu dem Zwecke benützen wolle, um zu konstatieren, daß es nicht möglich ist, mit Österreich-Ungarn zu einem Handelsverträge zu gelangen, um sodann aufgrund dieser Konstatierung Serbien in seinem Widerstande zu bestär¬ ken. Redner äußert den Wunsch, daß der Leiter des k. k. Handelsministeriums sich über die Chancen, mit Bulgarien zu einem Handelsverträge zu gelangen, aus¬ spreche. <pb/>526 Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906 Diesem Wunsche entsprechend, bemerkt der Leiter des k. k. Handels¬ ministeriums Sektionschef Graf Auersperg, daß nach Auffas¬ sung der österreichischen Unterhändler von Bulgarien die Einräumung der Meistbe¬ günstigung gefordert werden müßte, in welchem Falle nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Konzessionen darüber hinaus zu beanspruchen sein würde. Bulgarien würde jedoch nach Ansicht der österreichischen Unterhändler gewiß nicht zugeben, daß der Unionsvertrag ein Meistbegünstigungsvertrag ist, wodurch eo ipso die Chancen für das Zustandekommen eines Vertrages mit Bulgarien auf das denkbar tiefste Niveau herabsinken. Der Vorsitzende verkeimt seinerseits keineswegs den Widerspruch, auf welchen der k. k. Ministerpräsident hingewiesen habe, sowie die infolgedessen sich ergebende große Schwierigkeit, muß jedoch bemerken, daß in der Politik die Gesetze der Logik nicht immer unbedingt maßgebend seien. Redner möchte jedoch feststeUen, daß er bei seinem in Rede stehenden Vorschläge von der Auffassung ausgegangen sei, daß das gegenwärtige wirtschaftliche Verhältnis der Monarchie zu Bulgarien im Sinne der kürzlich pro foro intemo kundgegebenen Intentionen der gemeinsamen Minister¬ konferenz nur bis zum 28. Februar dauern soUte. Wenn nunmehr die beiden Regierun¬ gen in dieser Beziehung anders zu beschließen und den gegenwärtigen Zustand der handelspolitischen Beziehungen zu Bulgarien über den 28. Februar hinaus zu erstrek- ken wünschen, so würde die Sache sich natürlich anders gestalten und sein Vorschlag wenigstens einstweüen gegenstandslos werden. Redner müsse sich aber jedenfalls Direktiven darüber erbitten, in welcher Weise er eine neuerliche Anfrage der bulgari¬ schen Regierung in betreff der Handelsvertragsverhandlungen zu beantworten haben werde. Redner erwähnt hierauf, daß er sich in betreff der für den Fall des Eintrittes des vertragslosen Zustandes zwischen der Monarchie und Bulgarien eventuell in Aussicht zu nehmenden Aktion zur Geltendmachung des Artikel VHI des Berliner Vertrages an alle Signatarmächte desselben gewendet habe, um in Erfahrung zu bringen, ob seitens dieser letzteren auf eine tatkräftige und einmütige Unterstützung der erwähnten Aktion gerechnet werden könnte.11 Die Antworten nahezu aller Mächte auf seine bezügliche Anfrage seien inzwischen auch bereits eingelaufen, doch gehe aus denselben hervor, daß - wie Redner übrigens nahezu mit Sicherheit vorausgesagt habe - bei der Geltend¬ machung des vorerwähnten Artikels österreichisch-ungarischerseits auf eine wirksame Unterstützung von seiten dieser Mächte nicht würde gezählt werden können. Die Konferenz beschließt hierauf, daß von Schritten zur Inangriffnahme von Han¬ delsvertragsverhandlungen mit Bulgarien vorläufig abgesehen und das gegenwärtige handelspolitische Verhältnis zwischen der Monarchie und Bulgarien eventueU auch über den 28. Februar hinaus aufrechterhalten werden solle. Der Vorsitzende wird seitens der Konferenz ermächtigt, dem bulgarischen Vertreter zu erklären, daß Öster¬ reich-Ungarn sich Vorbehalte, den Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Vertragsver¬ handlungen zu bestimmen, sobald die Situation sich mehr geklärt haben werde. Der k.k. Minister des Inneren GrafBylandt-Rheidt weist auf die schwierige Lage hin, in welche die Monarchie Bulgarien gegenüber für den Fall 11 Siehe GMRProt. v. 10.1.1906, GMCZ. 455, Anm. 3. <pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906 527 kommen könnte, als das Fürstentum die ihm zugedachte düatorische Behandlung sich \ nicht gefallen lassen sollte, und betont im Hinblicke hierauf mit Nachdruck die Not¬ wendigkeit, mit Serbien ehestens zum Vertragsabschlüsse zu gelangen. Nach Ansicht des Redners müßte daher getrachtet werden, daß Serbien eventuell auf offiziösem Wege Hahin gebracht werde, der Monarchie ein solches Maß von Entgegenkommen zu beweisen, welches seitens dieser letzteren als genügend angesehen werden könnte, um die Vertragsverhandlungen mit Serbien wieder aufzunehmen. Der Vorsitzende möchte vor dem Betreten des offiziösen We^es Serbien gegenüber als sehr bedenklich warnen und bemerkt, es seien mancherlei Anzeichen dafür vorhanden, daß Serbien den Zollkrieg nicht lange werde aushalten können. Man müsse daher unbedingt Serbien an sich herankonunen lassen. Wollte man heute öster- reichisch-ungarischerseits Mittel und Wege suchen, um die Wiederaufnahme der Ver¬ tragsverhandlungen mit Serbien anzubahnen, so würde dies dortselbst einen äußerst schlechten Eindruck hervorrufen und sicher als ein Zeichen der Schwäche gedeutet werden. Den serbischen Politikern würde in diesem Falle so der Kamm schwellen, daß man mit Serbien überhaupt nicht mehr würde verhandeln können. Die Konferenz beschließt hierauf auf Antrag des Vorsitzenden, daß etwaige auf die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen mit Serbien abzielende Anwürfe der serbischen Regierung abzuwarten seien, und daß die Zoll- und Handelskonferenz geheim jene Punkte feststellen solle, deren Eliminierung aus dem Zollunionsvertrage im Falle einer entgegenkommenden serbischen Demarche in sofortiger Beantwortung dieser letzteren gefordert werden sollte. Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös gibt hierauf der Konferenz noch bekannt, daß er angesichts des Zollkrieges mit Serbien einen Beamten nach Rumänien mit dem Aufträge entsendet habe, mit den rumänischen Eisenbahnverwal¬ tungen wegen Gewährung besonders büliger Frachtsätze für Transitsendungen aus Österreich und Ungarn über Rumänien nach der Türkei zu unterhandeln. Redner fügt jedoch bei, daß er hiebei von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß für Sendungen aus Ungarn über Triest und Fiume nach der Türkei der österreichische Lloyd ebenfalls entsprechend herabgesetzte Frachtsätze gewähren werde. Es wird hierauf noch kurz die Frage erörtert, welche Maßnahmen angesichts der Repressalien zu ergreifen wären, welche seitens der serbischen Regierung als Gegenzug gegen die Viehsperre verfügt worden sind, und beschließt die Konferenz, daß die diesfalls einlangenden Reklamationen der durch die erwähnten Maßnahmen geschä¬ digten Parteien von der Zoll- und Handelskonferenz geprüft, und in jenen Fällen, wo es sich um eine offenkundige Vertragsverletzung handelt, imWege der k. u. k. Gesandt¬ schaft in Belgrad ein Protest bei der kgl. serbischen Regierung erhoben werden solle. Nachdem hiemit die Tagesordnung erschöpft ist, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Gohichowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen. Wien, 29. März 1906. Franz Joseph. I <pb/>