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Gemeinsamer Ministerrat, 2. 2. 1906

I. I. Die Frage der eventuellen Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen mit Bulgarien.

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf.

II. II. Einleitung von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien.

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf#page=1.

III. III. Die Frage des Serbien, Rumänien und Bulgarien in betreff der Vieheinfuhr zu gewährenden Maximalkontingentes.

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf#page=1.

IV. IV. Stellungnahme zu den seitens Serbiens infolge der Viehsperre ergriffenen Retorsionsmaßnahmen

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z68.pdf#page=1.

Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, '2. 2.1906  519

der Situation sich ergebenden Beschlüsse einsthnmig gefaßt, und es werden die not¬
wendigen Instruktionen an die k. u. k. Vertretungen in Belgrad und Sofia unverzüglich
ergehen. Bei diesem Anlasse wurde konstatiert, daß zwischen dem gemeinsamen
Ministerium des Äußern und der österreichischen oder der ungarischen Regierung eine
Differenz der Auffassung und Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheiten weder
in irgendeinem Augenblicke bestanden hat, noch derzeit besteht. Hiedurch finden die
in einzelnen Organen, insbesondere im Abendblatte der ,,Neuen Freien Presse" vom
16. d. M. enthaltenen Mitteüungen ihre volle Widerlegung."

   Da die Tagesordnung hiemit erschöpft ist, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

                                                                                       Gotuchowski

Ah. £. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, 7. Februar 1906. Franz Joseph.

                 Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. Februar 1906

    RS. (undRK.)
     Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident v. Gautsch (9.2.), der kgl. ung. Ministerpräsident FZM.
Freiherr v. Fejerväry, der k. k. Minister des Innern Graf Byiandt-Rheidt, der k. k. Ackerbauminister Graf
Buquoy, der t k. Finanzminister Koset, der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös, der kgl. ung. Ackerbaumi¬
nister Freiherr v. Feilitzsch, der Leiter des k. k. österreichischen Handelsministeriums Sektionschef Graf
Auersperg, der Staatsekretär im kgl. ung. Finanzministerium Popovics, der k. u. k. Hof- und Ministerialrat
v. Mihalovich.
    Protokollführer der k. u. k. Legationsrat Freiherr v. Gagem.
    Gegenstand: I./Die Frage der eventuellen Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen mit
Bulgarien. II. Einleitung von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien. III. Die Frage des Serbien,
Rumänien und Bulgarien in betreff der Vieheinfuhr zu gewährenden Maximalkontingentes. IV. Stellung¬
nahme zu den seitens Serbiens infolge der Viehsperre ergriffenen RetorsionsmaBnahmen.

   KZ. 19-GMCZ.457
   Protokoll des zu Wien am 2. Februar 1906 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, daß er sich veran¬
laßt gesehen habe, neuerdings eine gemeinsame Ministerkonferenz einzuberufen, da
sich die Notwendigkeit ergeben habe, über verschiedene, seit der letzten am 16. Januar
stattgehabten Konferenz akut gewordene Fragen schlüssig zu werden.1 Redner bezeich¬
net als solche erstens die Antwort, welche der bulgarischen Regierung in betreff der
Fortführung der bis auf weiteres unterbrochenen Handelsvertragsverhandlungen
gegeben werden soll. Wie erinnerlich, sei der bulgarischen Regierung aufgrund des
Beschlusses der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 10. Januar eröffnet worden,2 daß

1 GMR. v. 16.1.1906, GMCZ. 456.
2 GMR. v. 10.1.1906, GMCZ. 455.
<pb/>520  Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906

die Verhandlungen mit Bulgarien erst wieder aufgenommen werden würden, nachdem
man mit Serbien zu einem Übereinkommen gelangt sein werde. Seither habe nun der
bulgarische Vertreter im Hinblick auf den inzwischen ausgebrochenen Zollkrieg mit
Serbien angefragt, ob und wann Aussicht auf die Wiederaufnahme der Vertragsver¬
handlungen vorhanden wäre.3

   Zweitens habe es sich speziell wegen des Zollkrieges mit Serbien als besonders
wünschenswert herausgestellt, mit Rumänien so bald als möglich einen Tarifvertrag
abzuschließen, was unter anderem jedenfalls auch den Vorteü haben würde, daß
hiedurch ein Druck auf Serbien ausgeübt werden würde. Redner bemerkt, daß
rumänischerseits bereits vor einiger Zeit angefragt vorden sei, ob die Monarchie
geneigt sei, mit Rumänien einen Tarifvertrag abzuschließen. Gegenwärtig bestehe
bekanntlich zwischen der Monarchie und Rumänien ein Meistbegünstigungsvertrag,
welcher für Österreich-Ungarn dadurch vorteilhaft sei, daß die meisten die Monarchie
interessierenden Positionen in dem deutschen Vertrage gebunden seien. In Hinkunft
werde dies aber nicht mehr der Fall sein, da der neue deutsche Vertrag für die
Interessen der Monarchie nicht so günstig sei. Redner habe auf die erwähnte Anfrage
geantwortet, daß Österreich-Ungarn derzeit zu sehr durch Vertragsverhandlungen
mit anderen Staaten in Anspruch genommen sei, um vor deren Finalisierung auch
noch mit Rumänien in Unterhandlungen eintreten zu können. Kürzlich habe jedoch
der rumänische Minister des Äußern den k.u. k. Gesandten in Bukarest4 gefragt,
ob nunmehr nicht der Zeitpunkt gekommen wäre, um die Handelsvertragsverhand¬
lungen mit Rumänien in Angriff zu nehmen. Redner habe damals auf diese letztere
Anfrage nichts geantwortet, da er bezüglich der dem k. u. k. Gesandten in Bukarest
diesfalls zu erteüenden Instruktionen vorerst den Beschluß der gemeinsamen Mini¬
sterkonferenz habe einholen wollen.

   Die dritte Frage, welche zu besprechen sei, betreffe den gegenwärtigen Zustand der
handelspolitischen Beziehungen zu Serbien, sowie die Maßnahmen, welche eventuell
angesichts der von Serbien infolge der Verhängung der Viehsperre getroffenen Retor-
sionsmaßnahmen ins Auge gefaßt werden könnten.

   Der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch beantragt,
daß zunächst der zweite der von dem Vorsitzenden aufgezählten Punkte, nämlich
die Einleitung von Vertragsverhandlungen mit Rumänien, zur Diskussion gestellt
werde, und erklärt, daß seitens der österreichischen Regierung kein Bedenken
dagegen obwalte, daß die Vertragsverhandlungen mit Rumänien aufgrund der von

3 Da die serbische Regierung am 20.1.1906 die Forderung der Monarchie, die mit der Würde des Landes
    nicht vereinbar sei, zurückgewiesen und am 23. 1.1906 die serbische Verhandlungsdelegation aus Wien
    zurückbeordert hatte, wurden die Verhandlungen abgebrochen, und die Monarchie sperrte ihre Grenzen vor
    derEinfuhraus Serbien. Siehe K. u. k. Ministerium des Äussern, Handelsvertrags-Verhandlungen
    mit Serbien 3-5. Zu den breiteren Zusammenhängen der Frage siehe Einleitung Abschnitt 5, ferner
    DjORDJEVie, ilapMHCKH paT AycTpo-VrapcKC h CpßHje 1906-1911143-209; Jänossy, Der handels¬
    politische Konflikt zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und Serbien in den Jahren
    1904-1910347-362.

4 MarkgrafJänos Pallavicini (1848 -1941), 1899 -1906k.u.k. Gesandter in Bukarest.
<pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906  521

der Zoll- und Handelskonferenz in Aussicht genommenen Konzessionen in Angriff
genommen werden.5

   Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä-
r y bemerkt, daß es vom politischen Standpunkte gewiß wünschenswert sei, zu einer
Neuregelung des Handelsvertragsverhältnisses mit Rumänien auf tarifarischer Basis zu
gelangen, da, von den freundschaftlichen Beziehungen zu Rumänien ganz abgesehen,
hiedurch gewiß auch ein Druck auf Bulgarien und Serbien ausgeübt werden würde.
Andererseits müsse Redner aber offen gestehen, daß die ungarische Regierung vom
rein wirtschaftlichen Standpunkte sich für den Gedanken eines Tarifvertrages mit
Rumänien nicht besonders erwärmen könne, da Ungarn bezüglich des Warenaustau¬
sches mit jenem Lande passiv sei, indem Rumänien Waren für 28 Millionen Kronen
nach Ungarn exportiere, während der Wert des ungarischen Exportes nach Rumänien
sich nur auf 18 Millionen Kronen jährlich belaufe.

   Der Vorsitzende weist demgegenüber auf den großen Resens hin, den das
Nichtzustandekommen eines Tarifvertrages mit Rumänien in Österreich hervorrufen
würde, und glaubt, .darauf aufmerksam machen zu sollen, daß Rumänien den gegen¬
wärtig bestehenden Meistbegünstigungsvertrag jedenfalls kündigen werde, weshalb es
sich angesichts der besonders guten Beziehungen der Monarchie zu Rumänien emp¬
fehlen würde, diesfalls das Präveniere zu spielen. Redner spricht sich daher wärmstens
dafür aus, daß man dem rumänischen Anträge auf Einleitung von Vertragsverhandlun¬
gen freundlich entgegenkommen solle, um ehebaldigst zum Abschluß eines Tarifver¬
trages mit diesem Staate zu gelangen. Redner bittet sich daher von der Konferenz die
Ermächtigung, den k. u. k. Gesandten in Bukarest anweisen zu dürfen, der rumänischen
Regierung zu eröffnen, daß Österreich-Ungarn nunmehr den Zeitpunkt für die Auf¬
nahme von Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien als gekommen erachte, und
hieran die Einladung zu knüpfen, ehestens Delegierte zu den Verhandlungen nach
Wien zu entsenden, was aus Gründen der Reziprozität jedenfalls gefordert werden
könne, da der letzte Vertrag mit Rumänien in Bukarest verhandelt worden sei. Abge¬
sehen davon werde es sich aber auch aus dem Grunde empfehlen, dieses Verlangen zu
stellen, weü die österreichisch-ungarischen Unterhändler wegen der Negoziierung
zweier anderer Handelsverträge dermalen von Wien nicht abkömmlich seien.

   Der Leiter des k.k. Handelsministeriums Sektionschef
Graf Auersperg spricht sich dafür aus, daß mit Rücksicht aufden Umstand, daß
die Zeit für den Abschluß eines Handelsvertrages mit Rumänien eine sehr beschränkte
sei, die bezüglichen Verhandlungen soweit als möglich auf diplomatischem Wege
geführt werden mögen. Der k. u. k. Gesandte in Bukarest wäre nach Ansicht des
Redners daher anzuweisen, ehestens gewisse vorbereitende Schritte zu unternehmen,

5 Siehe das Protokoll über die am 24. und 30. 1. 1906 im k. u. k. Ministerium des Äußern abgehaltene
    Sitzung der Zoll- und Handelskonferenz betreffend den Handelsvertrag mit Rumänien, HHStA., AR.,
    F. 37, Karton 57, Rumänien4, Nr. 22.DieZoll- undHandelskonferenzschlugvor, vonRumänien im Bereich
     des Viehverkehrs ein Zugeständnis zu erreichen. Die Gesamtmenge derzulässigen Schweine- und Schlacht-
     vieheinfuhren aus den Balkanstaaten soll kontingentiert und unter Rumänien, Serbien sowie Bulgarien
    proportional aufgeteilt werden. Siehe auch Fejirväry an Gotuchowski v. 17. 2. 1906, ebd., Karton 58,

    Rumänien 4, Nr. 30/a.
<pb/>522              Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906

so daß nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Verhandlungen durch Unterhändler
geführt zu werden hätte. Es sollte Rumänien einfach die Geneigtheit Österreich-
Ungarns bekanntgegeben werden, gegen die rumänischerseits zuzugestehende
Bindung einer gewissen Anzahl von Positionen im Tarife im Sinne der annähernden
Erhaltung des Status quo wertvolle Zugeständnisse im Viehverkehre und in anderen
Rumänien interessierenden Positionen zu machen.

    Der Vorsitzende gibt dieser Anregung des Vorredners gegenüber seiner
Ansicht dahin Ausdruck, daß man zunächst zu dem Austausche der Forderungslisten
schreiten sollte, was die rumänische Regierung gewiß dazu benützen würde, ihre
Forderung wegen Zulassung von Vieh und Fleisch zur Einfuhr nach der Monarchie
vorzubringen. Redner würde es nicht als angezeigt erachten, der rumänischen Regie¬
rung gleich a priori die Konzessionen, zu deren Gewährung man österreichisch-unga-
rischerseits geneigt sei, bekannt zu geben. Höchstens könnte der Gesandte ermächtigt
werden, in dieser Richtung eine ganz allgemein gehaltene Andeutung zu machen.

    Nachdem der kgl. ung. Ackerbauminister Freiherr v. Fei-
1 i t z s c h sich diesem Standpunkte des Vorsitzenden angeschlossen hat, erklärt der¬
selbe, daß ihm nunmehr der Moment gekommen schiene, über jenes Kontingent
Beschluß zu fassen, welches allen drei Balkanstaaten zusammen - Serbien, Rumänien,
Bulgarien - in betreff der Vieheinfuhr nach der Monarchie als unüberschreitbares
Maximum gewährt werden solle, da man anderenfalls im Verlaufe der Verhandlungen
mit diesen Staaten leicht zu einem Kontingente gelangen könnte, welches der Zahl der
Ausfuhr aus der Monarchie nicht entsprechen würde. Redner schlägt vor, daß man
Rumänien 10 000 bis 15 000 Rinder und 20 000 Schweine konzedieren solle, welche
Zahlen jedoch von dem Serbien eventuell zu gewährenden Kontingente in Abzug
gebracht zu werden hätten. Hierin würde zugleich auch eine Bestrafung Serbiens für
dessen illoyales Vorgehen gelegen sein. Redner schlägt im Sinne der Anregung der
letzten Zoll- und Handelskonferenz vor, das Gesamtkontingent mit 65 000Rindern und
170 000 Schweinen unverrückbar festzustellen.6

   Im Anschlüsse an diesen Vorschlag entspinnt sich eine längere Debatte über die
Höhe des den drei Balkanstaaten in betreff der Schweineeinfuhr zu gewährenden
Kontingentes, und beschließt die Konferenz, nachdem der k. k. Minister des
Inneren GrafBylandt-Rheidt daraufhingewiesen hat, daß die Mon¬
archie selbst 80000 Schweine exportiere, das von dem kgl. ung. Ackerbauminister
beantragte Schweinekontingent für alle drei Balkanstaaten zusammen um 10 000 Stück,
somit auf 180 000 Stück zu erhöhen, wobei jedoch ausdrücklich betont wird, daß seitens
der Unterhändler von dieser Erhöhung nur im alleräußersten Falle Gebrauch gemacht
werden solle, und daß diese 10 000 Stück, falls es mit Bulgarien nicht zum Abschlüsse
eines Vertrages kommen sollte, unbedingt in Ersparnis gebracht werden müßten.
Weiters beschließt die Konferenz, daß die österreichisch-ungarischen Unterhändler
jedenfalls versuchen sollten, die den Balkanstaaten zu konzedierende Schweineeinfuhr
an die Einfuhrscheine zu binden. Die Unterhändler sollen jedoch ermächtigt werden,
diese Forderung nötigenfalls fallenzulassen.

6 Siehe Anm. 5.
<pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.2.1906  523

   Es wird hierauf auf die Frage der Festsetzung des Kontingentes für die Einfuhr von
Rindern aus Serbien und Rumänien übergegangen, und schlägt diesfalls der Leiter
des k.k.Handelsministeriums Sektionschef Graf Auersperg
vor, von den 65 000 Stück, welche nach dem Anträge des kgl. ung. Ackerbauministers
den genannten beiden Staaten konzediert werden sollten, 55000 Stück Serbien und
10 000 Stück Rumänien zu geben. Zugleich regt Redner die Frage an, ob nicht auch
Bulgarien in betreff der Rindereinfuhr ein kleines Limit im Ausmaße von etwa 1000 bis
4000 Stück konzediert werden sollte, wobei die Schlachtung jedoch jedenfalls in
Schlachthäusern in der Monarchie nahe der Grenze stattzufinden haben würde.

   Der kgl. ung. Ackerbauminister Freiherr v. Feilitzsch
spricht sich dafür aus, daß, wenn man schon Bulgarien überhaupt eine Konzession in
betreff der Einfuhr von Rindern machen wolle, das betreffende Limit mit höchstens
2000 Stück, und zwar innerhalb des ganzen Kontingentes von 65 000 Stück (wovon
ungefähr 55 000 Stück für Serbien und ungefähr 10 000 für Rumänien) festgesetzt
werden solle, und daß außerdem die Einfuhr von Rindern aus allen drei Balkanstaaten
unbedingt an die Einfuhrscheine zu binden sei. Die Schlachtung der Rinder aus allen
drei Balkanstaaten solle in zu bezeichnenden Orten nahe der Grenze in der Monarchie
erfolgen.

   Die Konferenz stimmt diesen Anträgen des kgl. ung. Ackerbauministers zu, welche
hiedurch zum Beschlüsse erhoben erscheinen, und ermächtigt weiters den Vorsitzen¬
den, auf die von ihm beantragte Weise die Handelsvertragsverhandlungen mit Rumä¬
nien einzuleiten.7 Die Konferenz tritt hierauf in die Besprechung über die fernere
Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen der Monarchie zu Bulgarien ein, und
ergreift zu diesem Gegenstände der kgl. ung. Ackerbauminister Frei¬
herr v. Feilitzsch dasWort, indem er daran erinnert, daß in der gemeinsamen
Ministerkonferenz vom 10. Januar der Beschluß gefaßt worden sei, die Vertragsver¬
handlungen mit Bulgarien erst dann wieder aufzimehmen, nachdem die Verhandlungen
mit Serbien zu Ende geführt sein würden.8 Seither habe sich nun die Situation insoferne
geändert, daß die Monarchie im Zollkriege mit Serbien stehe, und es daher ganz
ungewiß sei, wann ein Vertrag mit diesem Staate zustande kommen würde. Es sei
damals beschlossen worden, der bulgarischen Regierung zu eröffnen, daß man sich
Vorbehalte, derselben den Zeitpunkt bekanntzugeben, in welchem die Monarchie zur
Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit sein würde. Pro foro intemo sei für die
Neuregelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Monarchie und Bulgarien
damals als äußerster Termin der 28. Februar in Aussicht genommen worden. Redner
glaubt nun, daß es leicht als ein Rückzug der Monarchie vor Bulgarien angesehen
werden könnte, wenn man jetzt, bevor man mit Serbien zu einem Vertrage gelangt sei,
mit dem Fürstentume in Verhandlungen eintreten wollte, ohne vorher irgendwelche

7 Goluchowski an PaUavicini v. 5. 2.1906 (Telegramm), HHSrA., AR., F. 37, Karton 57, Rumänien 4, Nr.
    23: Pallavicmi soll der rumänischen Regierung mitteilen, daß die Monarchie in einigen Tagen ihre Tariffor¬
    derungen zukommen lassen wird. Diese Liste wird etwa 40 Positionen des rumänischen Tarifs umfassen
    und vorwiegend die Aufrechterhaltung des Status quo anstreben.

8 GMR v. 10.1.1906, GMCZ. 455.
<pb/>524  Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906

Bedingungen zu stellen. Nach Ansicht des Redners müßte man Bulgarien gegenüber
denselben Standpunkt einnehmen wie gegenüber Serbien, d. h. man müßte die Wieder¬
aufnahme der Verhandlungen mit dem Fürstentum davon abhängig machen, daß die
bulgarische Regierung sich bereit erkläre, an dem Unionsvertrage jene Änderungen
vorzunehmen, welche österreichisch-ungarischerseits gefordert werden würden. Eine
solche Forderung müsse Bulgarien gegenüber umso mehr erhoben werden, als dieser
Staat bei der ganzen Zollunionsangelegenheit der anstiftende TeU gewesen sei.

    Der V ersitzende bemerkt demgegenüber, daß es schwer sei festzustellen, ob
Bulgarien oder Serbien bei der Zollunionsangelegenheit als der schuldigere TeU anzu¬
sehen sei, zumal gewisse Anzeichen dafür sprächen, daß der Gedanke dieses Vertrages
doch von Serbien beziehungsweise von Pasid9 ausgeheckt worden sei. Wenn man nun
die Behandlungsmethode ins Auge fassen wolle, welche wegen des Unionsvertrages
dem einen und dem anderen der beiden genannten Staaten gegenüber zur Anwendung
zu bringen sei, so dürfe man nicht außer acht lassen, daß in Serbien in dem Momente,
als österreichisch-ungarischerseits das Fallenlassen des Vertrages beziehungsweise die
Vornahme von Abänderungen an demselben - was übrigens gleich im ersten Stadium
der Angelegenheit uns seitens Serbiens spontan angeboten worden ist - gefordert
wurde, der Zollunionsvertrag der Skupschtina noch nicht vorgelegt worden war. Anders
verhalte sich dagegen die Sache mit Bulgarien, wo der ZoUunionsvertrag bereits von
der Sobranje10 angenommen worden sei WoUte man nun von Bulgarien das Fallenlas¬
sen oder die Abänderung dieses von der Volksvertretung bereits angenommenen
Vertrages verlangen, so hieße dies so viel, als daß die Monarchie mit dem Fürstenturne
überhaupt nicht in Handelsvertragsverhandlungen eintreten wolle. Abgesehen von
dieser Erwägung spreche für eine müdere Behandlung Bulgariens aber auch noch der
Umstand, daß dieses Land als Absatzgebiet für die Monarchie sehr wertvoll sei, da aus
Österreich-Ungarn dorthin Ehrlich Waren im Werte von 27 bis 30 Mülionen Kronen
exportiert werden, während der Export Bulgariens nach der Monarchie nur einen Wert
von 7 bis 8 Mülionen habe. Die Monarchie sei daher Bulgarien gegenüber im Waren¬
austausche aktiv, während sie mit Bezug auf Serbien passiv sei, mit anderen Worten sei
sie im ersten Faüe der empfangende, im zweiten Faüe der gebende Teü, und darnach
sei auch die Wirksamkeit der Mittel einzuschätzen, die sie jedem einzelnen dieser
Staaten gegenüber zur Anwendung bringen könne. Von Bulgarien müßte demgemäß
nach Ansicht des Redners vor Vertragsverhandlungen lediglich gefordert werden, daß
es den ZoUunionsvertrag als einen einfachen Meistbegünstigungsvertrag anerkenne,
aufgrund dessen die Monarchie dann in der Lage sein würde, für ihre Einfuhr nach dem
Fürstentume die meistbegünstigte Behandlung in Anspruch zu nehmen. Gegenwärtig
seien die Handelsbeziehungen zwischen der Monarchie und dem Fürstentume bis auf

 9 Nicola Pasid (1846 -1926), damalsFührer einer Oppositionspartei, dersich um den Posten des Ministerprä¬
    sidenten bemühte und von 1906 bis 1908 diese Position innehatte. Der Gesandte der Monarchie in Belgrad

     informierte immer wieder darüber, daß Pasiö Anhänger der bulgarisch-serbischen Zollunion sei und es

    ablehne, daß Serbien Geschütze von den Skoda-Werken kaufte. (Ab Ende Februar indes berichtete Czikann
    vom veränderten Standpunkt Pasiis.) Czikann an Gotuchowsfdv. 11.2.1906, HHStA., PA. XIX, Karton
    43, Nr. 16; Czikann an Goluchpwski v. 20. 2.1906, ebd., Nr. 43.
10 Das bulgarische Parlament. (Über die Skupschtina siehe GMRProt. v. 10.1.1906, GMCZ. 455, Anm. 9.)
<pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. Z 1906  525

weiteres aufgrund der gegenseitigen Gewährung der Meistbegünstigung geregelt,
wobei pro foro intemo die Dauer dieses Verhältnisses bis zum 28. Februar in Aussicht
genommen worden sei. Man müsse jedoch auch mit der Möglichkeit rechnen, daß
Bulgarien dieses Verhältnis über den gedachten Termin bestehen zu lassen nicht gewillt
sein könnte, und dann würde, wenn man bis dahin nicht zum Abschlüsse eines Vertrages
gelangt wäre, ein Zollkrieg mit Bulgarien unvermeidlich sein. Der Eintritt dieser
Eventualität würde aber jedenfalls zur Folge haben, daß die beiden in Rede stehenden
Balkanstaaten zu einem noch engeren Anschlüsse aneinander getrieben werden
würden, was Redner auch vom politischen Standpunkte für die Interessen der Monar¬
chie sehr bedenklich finden würde. Bulgarien sei nämlich unter den Balkanstaaten ohne
Zweifel der lebensfähigste und jedenfalls berufen, in Zukunft eine Rolle zu spielen. Es
wäre daher wünschenswert, in Bulgarien einen Faktor heranzuziehen, mit welchem die
Monarchie in den Fragen der Orientpolitik Hand in Hand gehen könnte, was umso eher
möglich wäre, als Bulgarien innerhalb der Monarchie keine Stammesgenossen habe und
daher von bulgarischer Seite niemals irredentistische Aspirationen zu befürchten sein
würden. Ein gutes Verhältnis mit Bulgarien sei daher einem solchen mit Serbien
entschieden vorzuziehen, welch letzteres seit einigen Jahren unablässig gegen die
Monarchie intrigiere, indem es die serbisch-kroatische Bevölkerung aufhetze und in
Bosnien und der Hercegovina gegen Österreich-Ungarn wühle. Redner würde es für
bedenklich halten, sich mit Serbien und Bulgarien schlecht zu stellen, und es für
vorteilhafter ansehen zu trachten, einen Keü zwischen diese beiden Balkanstaaten zu
treiben, was am ehesten durch eine handelspolitische Verständigung mit Bulgarien
geschehen könnte. Im Falle des Zustandekommens eines Handelsvertrages zwischen
der Monarchie und Bulgarien würde Serbien einfach gezwungen sein, mit Österreich-
Ungarn ebenfalls zu einem Vertrage zu gelangen, während das Umgekehrte nicht der
Fall sein würde, da Bulgarien im Falle eines Zollkrieges mit der Monarchie für seine
Produkte andere Absatzmärkte finden könnte.

   Der Ick. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch würdigt
zwar vollkommen die vom Vorsitzenden zugunsten des Abschlusses eines Vertra¬
ges mit Bulgarien angeführten Erwägungen, glaubt aber darauf aufmerksam
machen zu sollen, daß man dadurch, daß man in bezug auf den Zollunionsvertrag
von Bulgarien etwas anderes als von Serbien verlangt beziehungsweise, daß man
Serbien gegenüber den Charakter des Unionsvertrages als Meistbegünstigungsver¬
trag bestreite, dagegen Bulgarien gegenüber diesen Charakter des Unionsvertrages
anerkenne, zu einem Widerspruche gelange, über welchen kaum hinwegzukommen
sein werde. Redner möchte übrigens nicht unerwähnt lassen, daß nach der Auf¬
fassung der österreichischen Unterhändler sehr gewichtige Bedenken in der Hin¬
sicht bestehen, ob Bulgarien nicht etwa die Verhandlungen mit der Monarchie
lediglich zu dem Zwecke benützen wolle, um zu konstatieren, daß es nicht
möglich ist, mit Österreich-Ungarn zu einem Handelsverträge zu gelangen, um
sodann aufgrund dieser Konstatierung Serbien in seinem Widerstande zu bestär¬
ken. Redner äußert den Wunsch, daß der Leiter des k. k. Handelsministeriums
sich über die Chancen, mit Bulgarien zu einem Handelsverträge zu gelangen, aus¬

spreche.
<pb/>526                                                 Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906

    Diesem Wunsche entsprechend, bemerkt der Leiter des k. k. Handels¬
ministeriums Sektionschef Graf Auersperg, daß nach Auffas¬
sung der österreichischen Unterhändler von Bulgarien die Einräumung der Meistbe¬
günstigung gefordert werden müßte, in welchem Falle nur eine verhältnismäßig geringe
Anzahl von Konzessionen darüber hinaus zu beanspruchen sein würde. Bulgarien
würde jedoch nach Ansicht der österreichischen Unterhändler gewiß nicht zugeben,
daß der Unionsvertrag ein Meistbegünstigungsvertrag ist, wodurch eo ipso die Chancen
für das Zustandekommen eines Vertrages mit Bulgarien auf das denkbar tiefste Niveau
herabsinken.

    Der Vorsitzende verkeimt seinerseits keineswegs den Widerspruch, auf
welchen der k. k. Ministerpräsident hingewiesen habe, sowie die infolgedessen sich
ergebende große Schwierigkeit, muß jedoch bemerken, daß in der Politik die Gesetze
der Logik nicht immer unbedingt maßgebend seien. Redner möchte jedoch feststeUen,
daß er bei seinem in Rede stehenden Vorschläge von der Auffassung ausgegangen sei,
daß das gegenwärtige wirtschaftliche Verhältnis der Monarchie zu Bulgarien im Sinne
der kürzlich pro foro intemo kundgegebenen Intentionen der gemeinsamen Minister¬
konferenz nur bis zum 28. Februar dauern soUte. Wenn nunmehr die beiden Regierun¬
gen in dieser Beziehung anders zu beschließen und den gegenwärtigen Zustand der
handelspolitischen Beziehungen zu Bulgarien über den 28. Februar hinaus zu erstrek-
ken wünschen, so würde die Sache sich natürlich anders gestalten und sein Vorschlag
wenigstens einstweüen gegenstandslos werden. Redner müsse sich aber jedenfalls
Direktiven darüber erbitten, in welcher Weise er eine neuerliche Anfrage der bulgari¬
schen Regierung in betreff der Handelsvertragsverhandlungen zu beantworten haben
werde. Redner erwähnt hierauf, daß er sich in betreff der für den Fall des Eintrittes des
vertragslosen Zustandes zwischen der Monarchie und Bulgarien eventuell in Aussicht
zu nehmenden Aktion zur Geltendmachung des Artikel VHI des Berliner Vertrages an
alle Signatarmächte desselben gewendet habe, um in Erfahrung zu bringen, ob seitens
dieser letzteren auf eine tatkräftige und einmütige Unterstützung der erwähnten Aktion
gerechnet werden könnte.11 Die Antworten nahezu aller Mächte auf seine bezügliche
Anfrage seien inzwischen auch bereits eingelaufen, doch gehe aus denselben hervor,
daß - wie Redner übrigens nahezu mit Sicherheit vorausgesagt habe - bei der Geltend¬
machung des vorerwähnten Artikels österreichisch-ungarischerseits auf eine wirksame
Unterstützung von seiten dieser Mächte nicht würde gezählt werden können.

   Die Konferenz beschließt hierauf, daß von Schritten zur Inangriffnahme von Han¬
delsvertragsverhandlungen mit Bulgarien vorläufig abgesehen und das gegenwärtige
handelspolitische Verhältnis zwischen der Monarchie und Bulgarien eventueU auch
über den 28. Februar hinaus aufrechterhalten werden solle. Der Vorsitzende wird
seitens der Konferenz ermächtigt, dem bulgarischen Vertreter zu erklären, daß Öster¬
reich-Ungarn sich Vorbehalte, den Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Vertragsver¬
handlungen zu bestimmen, sobald die Situation sich mehr geklärt haben werde.

   Der k.k. Minister des Inneren GrafBylandt-Rheidt weist auf
die schwierige Lage hin, in welche die Monarchie Bulgarien gegenüber für den Fall

11 Siehe GMRProt. v. 10.1.1906, GMCZ. 455, Anm. 3.
<pb/>Nr. 68 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 2.1906                      527

kommen könnte, als das Fürstentum die ihm zugedachte düatorische Behandlung sich                        \
nicht gefallen lassen sollte, und betont im Hinblicke hierauf mit Nachdruck die Not¬
wendigkeit, mit Serbien ehestens zum Vertragsabschlüsse zu gelangen. Nach Ansicht
des Redners müßte daher getrachtet werden, daß Serbien eventuell auf offiziösem
Wege Hahin gebracht werde, der Monarchie ein solches Maß von Entgegenkommen zu
beweisen, welches seitens dieser letzteren als genügend angesehen werden könnte, um
die Vertragsverhandlungen mit Serbien wieder aufzunehmen.

   Der Vorsitzende möchte vor dem Betreten des offiziösen We^es Serbien
gegenüber als sehr bedenklich warnen und bemerkt, es seien mancherlei Anzeichen
dafür vorhanden, daß Serbien den Zollkrieg nicht lange werde aushalten können. Man
müsse daher unbedingt Serbien an sich herankonunen lassen. Wollte man heute öster-
reichisch-ungarischerseits Mittel und Wege suchen, um die Wiederaufnahme der Ver¬
tragsverhandlungen mit Serbien anzubahnen, so würde dies dortselbst einen äußerst
schlechten Eindruck hervorrufen und sicher als ein Zeichen der Schwäche gedeutet
werden. Den serbischen Politikern würde in diesem Falle so der Kamm schwellen, daß
man mit Serbien überhaupt nicht mehr würde verhandeln können.

    Die Konferenz beschließt hierauf auf Antrag des Vorsitzenden, daß etwaige auf die
Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen mit Serbien abzielende Anwürfe der
serbischen Regierung abzuwarten seien, und daß die Zoll- und Handelskonferenz
geheim jene Punkte feststellen solle, deren Eliminierung aus dem Zollunionsvertrage
im Falle einer entgegenkommenden serbischen Demarche in sofortiger Beantwortung

dieser letzteren gefordert werden sollte.
    Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös gibt hierauf der Konferenz

noch bekannt, daß er angesichts des Zollkrieges mit Serbien einen Beamten nach
Rumänien mit dem Aufträge entsendet habe, mit den rumänischen Eisenbahnverwal¬
tungen wegen Gewährung besonders büliger Frachtsätze für Transitsendungen aus
Österreich und Ungarn über Rumänien nach der Türkei zu unterhandeln. Redner fügt
jedoch bei, daß er hiebei von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß für Sendungen
aus Ungarn über Triest und Fiume nach der Türkei der österreichische Lloyd ebenfalls
entsprechend herabgesetzte Frachtsätze gewähren werde.

    Es wird hierauf noch kurz die Frage erörtert, welche Maßnahmen angesichts der
Repressalien zu ergreifen wären, welche seitens der serbischen Regierung als Gegenzug
gegen die Viehsperre verfügt worden sind, und beschließt die Konferenz, daß die
diesfalls einlangenden Reklamationen der durch die erwähnten Maßnahmen geschä¬
digten Parteien von der Zoll- und Handelskonferenz geprüft, und in jenen Fällen, wo
 es sich um eine offenkundige Vertragsverletzung handelt, imWege der k. u. k. Gesandt¬
 schaft in Belgrad ein Protest bei der kgl. serbischen Regierung erhoben werden solle.

    Nachdem hiemit die Tagesordnung erschöpft ist, schließt der Vorsitzende

 die Sitzung.

                                                                                           Gohichowski

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen.
Wien, 29. März 1906. Franz Joseph.

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