Gemeinsamer Ministerrat, 12. 11. 1905
I. Einsetzung einer Kommission zur Regelung der Wappen- und Emblemfrage: Zusammensetzung dieser Kommission sowie Feststellung der Grenzen, innerhalb welcher sich deren Beratungen zu bewegen haben werden
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z63.pdf.
480 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12.11.1905 der von dem kgl. ung. Handelsminister verlesenen Propositionen in der Konferenz Übereinstimmung erzielt, die Punkte 5 und 7 jedoch seitens der ungarischen Regierung fallengelassen worden sind, schließt derselbe die Sitzung. Goluchowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 21. November 1905. Franz Joseph. Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12. November 1905 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch, der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherrv. Fejerväiy, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Ritterv.Pitreich,der k. u. k. gemeinsame Finanzminister Freiherr v. Buriän, der k. k. Minister des Inneren Graf Byiandt-Rheidt, der kgl. ung. Justizminister v. Länyi. Protokollführer Legationsrat Freiherr v. Gagen». Gegenstand: Einsetzung einer Kommission zur Regelung der Wappen- und Emblemefrage: Zusammen¬ setzung dieser Kommission sowie Feststellung der Grenzen, innerhalb welcher sich deren Beratungen zu bewegen haben werden. KZ. 54 - GMCZ. 452 Protokoll des zu Wien am 12. November 1905 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Goluchowski. Der V ersitzende eröffnet die Sitzung, indem er bemerkt, daß er die heutige Konferenz, einem Wunsche des kgl. ung. Ministerpräsidenten Folge leistend, einberu- fen habe, welcher die Notwendigkeit betont habe, der Regelung der Wappen- und Emblemefrage, die einen Punkt der von Sr. Majestät akzeptierten Beschlüsse des sogenannten Neuner-Komitees bilde, endlich näherzutreten.1 Gegenstand der heutigen Beratung würden speziell zwei Punkte zu büden haben, und zwar erstens die Frage, innerhalb welcher Grenzen sich die zur Regelung der Wappenfrage einzusetzende Kommission zu bewegen haben werde, und zweitens, wie diese Kommission zusammengesetzt werden solle. Es sei daher in erster Linie notwen¬ dig, daß das Terrain abgesteckt werde, auf welches sich die Tätigkeit der Kommission zu erstrecken haben werde, und in dieser Beziehung wünsche Redner zu konstatieren, daß die Kommission sich den Intentionen Sr. Majestät gemäß zunächst mit der Wap¬ penfrage zu beschäftigen haben werde, was übrigens nicht ausschließen würde, daß sich hieran später auch die Lösung der übrigen damit im Zusammenhänge stehenden Fragen würde anschließen können. Was die Zusammensetzung der erwähnten Konunission 1 Siehe GMRProt. v. 19.11.1903, GMCZ. 439, Anm. 13. Im Punkt 1 des Programms des Neuner-Komitees heißt es: Die Abzeichen der gemeinsamen Armee, welche heute im Gebrauche stehen, entsprechen nicht der staatsrechtlichen Stellung des Landes, weshalb die Frage der Abzeichen dieser staatsrechtlichen Stellung entsprechend zu regeln ist. <pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12.11.1905 481 betrifft, so glaubt Redner, daß dieselbe aus Delegierten der beiden Regierungen sowie des Ministeriums des Äußern und des Kriegsministeriums zu bestehen haben werde. Redner richtet hierauf an die Konferenzteilnehmer die Einladung, sich darüber zu äußern, wen sie in die Kommission zu entsenden beabsichtigen. Dieser Aufforderung Folge leistend, ergreift der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch das Wort um auszuführen, daß seiner Ansicht nach die Kommission aus acht Mitgliedern unter dem Vorsitze eines dem Status des Ministe¬ riums des Äußern im weiteren Sinne angehörigen Beamten zusammengesetzt werden solle, und zwar würde er vorschlagen, daß das Kriegsministerium einen und jede der beiden Regierungen je drei Vertreter in dieselbe entsende, deren einer ein Historiker, einer ein Heraldiker und einer ein Fachmann auf staatsrechtlichem Gebiete zu sein hätte. Was das von der Kommission zu liefernde Elaborat anlangt, so glaubt Redner von der Voraussetzung ausgehen zu sollen, daß die Kommission lediglich dazu berufen sei, Anträge zu stellen, zu welchen die Regierungen erst ihrerseits Stellung zu nehmen haben würden, um sodann aufgrund derselben Sr. Majestät Anträge zu unterbreiten. Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä- r y stimmt den Ausführungen des Vorredners vollkommen zu und möchte nur bemer¬ ken, daß nicht nur das Votum der Kommission, sondern auch jenes der beiden Regie¬ rungen der Natur der Sache nach lediglich ein konsultatives werde sein können, da die letzte Entscheidung in der Frage jedenfalls Sr. Majestät Vorbehalten bleiben müsse. Redner huldige zwar in Beziehung auf das. schließliche Ergebnis der Tätigkeit der mehrerwähnten Kommission durchaus keinen optimistischen Anschauungen. Dessen¬ ungeachtet lege er Wert auf den Zusammentritt der Kommission, da die Wappenfrage schon zur Zeit, als Graf Andrässy noch ungarischer Ministerpräsident und später gemeinsamer Minister des Äußern war, den Gegenstand von Beratungen gebüdet habe, ohne daß man jedoch damals der Lösung der Frage näher gekommen wäre.2 Wenn Redner also auch fürchte, daß auch die jetzt einzuleitenden Verhandlungen zu keinem befriedigenderen Resultate führen würden, so müsse er aus politischen Rücksichten dringend wünschen, daß die Kommission eingesetzt werde und die Lösung der Frage in Angriff nehme, damit die öffentliche Meinung in Ungarn darüber beruhigt werde, daß es Sr. Majestät mit der Durchführung der von Allerhöchstdenselben genehmigten Punktationen des Neuner-Komitees Emst sei, zu welchen bekanntlich auch die Rege¬ lung der Wappen- und Emblemefrage gehöre. Schon die Nachricht von dem Zusam¬ mentritte der Kommission würde auf die öffentliche Meinung in Ungarn eine gewisse beruhigende Wirkung ausüben, und um diesen Effekt zu erreichen, habe Redner den endlichen Zusammentritt der Kommission urgiert. Der Vorsitzende führt hierauf aus, daß der erste Schritt, welcher zur Ingang¬ setzung der in Rede stehenden Angelegenheit zu tun sein werde, darin zu bestehen haben werde, daß er von Sr. Majestät ein an ihn zu richtendes Ah. Handschreiben erbitten werde, womit ihm die Ermächtigung erteüt werden würde, an die beiden 2 GrafGyula Andrässy, 17.1.1867-14.11.1871 kgl. ung. Ministerpräsident, 14.11.1871 -8.10.1879k. u. k. Minister des Äußern. Vgl. Promemoria des kgl. ung. Ministerpräsidenten Grafen Andrässy v. 10. 7. 1868, HHStA., PA. I, Karton 630, V/CdM. <pb/>482 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12.11.1905 Regierungen zum Zwecke der Einsetzung einer Kommission heranzutreten, deren Aufgabe die Regelung der Wappenfrage zu sein hätte.3 Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä- r y gibt seiner Ansicht dahin Ausdruck, daß aus den von ihm früher angedeuteten politischen Rücksichten in dem betreffenden Ah. Handschreiben von der Feststellung der ^Vappen und Fahnen die Rede sein müßte, eine Ansicht, welche auch der k. u. k. gemeinsame Finanzminister Freiherr v. Buriän unter Hinweis auf den durch das Handschreiben zu erreichenden Zweck vertritt. Nachdem der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Ritter v. P i t r e i c h sich entschieden dagegen ausgesprochen hat, daß die Kommission auch die Fahnenfrage in den Kreis ihrer Beratungen einbeziehe und diesfalls Anträge stelle,4 konstatiert der Versitzende, daß in den Ah. genehmigten Punktationen des Neuner-Komitees von den Wappen und Emblemen die Rede sei, und daß, nachdem in dem Handschreiben auf diese Punktationen Berufung geschehen werde, auch nur von den Wappen und Emblemen die Rede sein sollte. Redner bemerkt übrigens, daß Se. Majestät seinerzeit darauf hingewiesen habe, daß aus der Regelung der Wappenfrage auch die Lösung der Fahnenfrage sich später ergeben werde. Redner glaubt ferner noch darauf hinweisen zu sollen, daß Se. Majestät noch in letzter Zeit Allerhöchstseinen prinzipiellen Standpunkt dahin präzisiert habe, daß Allerhöchstdieselben nur einer solchen Lösung der in Rede stehenden Frage zustimmen könnten, welche, allerdings bei voller Berücksichtigung der staatlichen Selbständigkeit der beiden Staaten der Monarchie, doch auch den gemeinsamen Charakter dieser letzteren entsprechend zum Ausdruck bringen würde. Dagegen würden Se. Majestät solche Anträge entschieden ablehnen, welche etwa darauf hinauslaufen sollten, dem neuen gemeinsamen Wappen eine lediglich dem Verhältnisse der Persondunion zwischen den beiden Staaten ent¬ sprechende Gestdtung zu geben. Der kgl. ung. Justizminister v. Länyi spricht sich dahin aus, daß es zunächst Aufgabe der Kommission sein werde, die Frage, mit welcher sie sich zu befassen haben werde, eingehend zu prüfen und die zwischen den verschiedenen Auffassungen bestehenden Differenzen festzustellen. Es werde sich somit bei den Kommissionsberatungen nur um einen Ideenaustausch handeln, zu dessen Resultat die Regierungen erst Stellung zu nehmen haben würden und welches für dieselben gänzlich unverbindlich sein werde. Der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch glaubt, daß die Aufgabe der Kommission darin zu bestehen haben werde, Anträge in betreff der Schaffung eines Wappens zu stellen, welches einerseits dem heutigen staatsrechtlichen Verhältnisse der beiden Staaten, andererseits jenem der Monarchie entspricht. Redner ist der Ansicht, daß es nicht nötig sein werde, den Mitgliedern der Kommission 3 Vortrag des gemeinsamen Ministers desÄußern v. 9.12.1905, betreffend die Bildung einer Kommission zur Anbahnung der Lösung der Wappenfrage, HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 3553/1905; Ah. E. v. 10.12.1905. * Der Vorschlag des Neuner-Komitees enthalt nichts Konkretes, vgl. Anm. 1. Der Kriegsminister zog aber konsequent eine Trennungslinie zwischen der Wappen- und der Fahnenfrage, wobei er der letzteren hinsicht¬ lich des Geistes in der Armee größere Bedeutung beimaß. Siehe dazu das Elaborat des gemeinsamen Kriegsministers v. 25.2.1907, KA., KM., Präs. 49-19/14/1907. / <pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12.11.1905 483 schriftliche Instruktionen zu geben, sondern daß es genügen werde, dieselben im Sinne der in der heutigen Konferenz entwickelten Gesichtspunkte zu informieren. Redner äußert schließlich den Wunsch, daß der österreichischen Regierung Gelegenheit geboten werde, von dem Wortlaute des Handschreibens vor dessen Erlassung Kenntnis zu erlangen. Der Vorsitzende stimmt letzterer Anregung zu, indem er bemerkt, daß er das in Rede stehende Handschreiben entwerfen, sodann den Entwurf desselben den beiden Ministerpräsidenten mitteüen und den letzteren hierauf Sr. Majestät unterbreiten werde. Nach Herablangen des Ah. Handschreibens werde er sodann an die beiden Regierungen sowie an den gemeinsamen Kriegsminister mit dem Ersuchen herantreten, ihre Vertreter für die Kommission namhaft zu machen. Für die Auswahl des Vorsitzen¬ den werde er seinerzeit Sorge tragen und gedenke, nachdem die diesfalls möglicher¬ weise in Frage kommenden höheren Beamten des Ministeriums des Äußern durch die ihnen obliegenden Agenden ohnehin vollauf in Anspruch genommen seien, einen dem diplomatischen Status angehörigen Beamten für den Vorsitz in der Kommission in Vorschlag zu bringen. Der k.k. Minister des Inneren Graf Bylandt-Rheidt glaubt mit Rücksicht auf die letztere Äußerung des Vorsitzenden darauf hinweisen zu sollen, daß kaum anzunehmen sei, daß der Vorsitz in der Kommission dem damit betrauten Funktionär eine besondere Arbeitslast aufbürden werde, da die Mitglieder derselben für lange Zeit hinaus mit dem Studium desvorliegenden Materiales sich zu beschäftigen haben würden, so daß fürs erste wohl überhaupt - von der Konstituierung der Kommis¬ sion abgesehen - kaum Sitzungen stattfinden dürften. Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister Freiherr v. Buriän weist darauf hin, daß der Vorschlag zur Einsetzung der in Rede stehenden Kommission vom Minister des Äußern eigentlich in dessen Eigenschaft als Minister des k. u. k. Hauses auszugehen haben werde. Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch bemerkt mit Beziehung auf diese Äußerung des Vorredners, daß der Minister des Äußern diesfalls in dreifacher Eigenschaft legitimiert erscheine, nämlich als Minister des Ah. Hauses, als Vorsitzender im gemeinsamen Ministerrate und als Minister des Äußern (wegen der Wappen- und Embleme der diplomatischen und konsularischen Vertretungsbehörden). Nachdem noch auf Anregung des Redners von der Konferenz der Beschluß gefaßt worden ist, daß jeder der an der Kommission beteüigten Faktoren die Kosten für seine Vertreter zu tragen haben werde und der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejerväry den Wunsch geäußert hat, daß die Kommis¬ sion ihre Sitzungen ab und zu auch in Budapest halten möge, schließt der Vorsit¬ zende die Diskussion über den Beratungsgegenstand. Es wird hierauf noch die Frage des Zeitpunktes für die Abhaltung der gemeinsamen Ministerkonferenzen zum Zwecke der FeststeUung des gemeinsamen Staatsvoranschla¬ ges für das Jahr 1906 erörtert und im gemeinsamen Einverständnis die erste Konferenz für Samstag, den 25. November anberaumt. Goluchowski <pb/>484 Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25.11.1905 - Protokoll I Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 25. November 1905. Franz Joseph. Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. November 1905 - Protokoll I RS. (undKK.) Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch, der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherry. Fejdrväry, derk. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Ritterv.Pitreich, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister Freiherr v. Burian, der k. k. Finanzminister Kosel, der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös, der Chef der Marinesektion Admiral Graf Montecuccoli, der Leiter des k. k. Eisenbahnministeriums Sektionschef Wrba, der Staatssekretär im kgl. ung. Finanzministerium Popovics. Protokolführer Legationsrat Freiherr v. Gagem. Gegenstand: Die Frage einer Eisenbahnverbindung mit Dalmatien. KZ.62-GMCZ. 453 Protokoll des zu Wien am 25. November 1905 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gotuchowski. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er als deren Gegenstand die Herstellung einer Eisenbahnverbindung mit Dalmatien bezeichnet, auf die Wichtigkeit dieser letzteren sowie auf die Notwendigkeit hinweist, diese Frage endlich einer Lösung zuzuführen. Der Vorsitzende erteüt hierauf dem k. u. k. gemeinsamen Kriegsmini¬ ster FZM. Ritter v. Pitreich das Wort, welcher zunächst daran erinnert, daß er bereits im vorigen Jahre auf die Bedeutung dieser Frage aufmerksam gemacht habe.1 Redner führt sodann aus, daß der Vorgänger des gegenwärtigen kgl- ung. Handelsministers2 sich ihm gegenüber dem Gedanken des Ausbaues einer Eisenbahn¬ linie Ogulin-Bihad-Zavalje keineswegs prinzipiell ablehnend verhalten und daß auch Graf Tisza sich schließlich dieser Idee nicht abgeneigt gezeigt habe. Redner möchte ausdrücklich betonen, daß es der Kriegsverwaltung nicht um eine bestimmte Trasse, sondern hauptsächlich um das ehebaldige Zustandekommen einer nonnalspurigen Verbindung zu tun sei; wobei deren Augenmerk allerdings zunächst auf eine Eisenbahn von Knin durch Hochkroatien nach Ogulin oder auf eine solche durch das Unatal nach Bihaö und weiter nach Ogulin oder Novi gerichtet bleibe. Dagegen müsse die Kriegs¬ verwaltung unbedingt darauf bestehen, daß die Bahn, welche Trasse immer für dieselbe gewählt werden sollte, mit normaler Spurweite gebaut werde, da eine schmalspurige Bahn vom militärischen Standpunkte wertlos wäre. Redner legt hierauf an der Hand eines Memoires, welches auf seinen Wunsch dem gegenwärtigen Protokolle beige¬ schlossen wird, jene Umstände dar, welche den Ausbau einer Eisenbahnverbindung mit 1 Pitreich an Gotuchowski v. 9.11.1904, HHStA., PA. I, Karton 621,530/CdM. Ferner GMR. v. 28.11.1904, GMCZ. 444. 2 Handelsminister derRegierung Tisza war Kärofy Hieronymi (1836 -1911). <pb/>