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Gemeinsamer Ministerrat, 16. 10. 1905

I. Aussprache über einen Punkt des wirtschaftlichen Programmes der kgl. ung. Regierung beziehungsweise deren Stellung dem Ausgleiche, dem gemeinsamen Zolltarife und den Handelsverträgen gegenüber

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z62.pdf.

Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  461

                  Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16. Oktober 1905

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch, der kgl. ung. Ministerpräsident FZM.
Freiherr v. Fejerväry, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister Freiherr v. Burian, der k. k. Finanzminister
Kosel, der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös, der Leiter des k. k. Handelsministeriums Sektionschef Graf
Auersperg, der Staatssekretär im kgl. ung. Finanzministerium Popovics.
    Protokollführer. Legationsrat Freiherr v. Gagem.
    Gegenstand: Aussprache über einen Punkt des wirtschaftlichen Programmes der kgl. ung. Regierung
beziehungsweise deren Stellung dem Ausgleiche, dem gemeinsamen Zolltarife und den Handelsverträgen
gegenüber.

    KZ. 51 - GMCZ. 451
    Protokoll des zu Wien am 16. Oktober 1905 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Gohichowski.

    Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, daß er auf Befehl
Sr. Majestät die Anwesenden zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen habe,
damit den beiden Ministerpräsidenten Gelegenheit geboten werde, sich über einen
Punkt des Programmes der kgl. ung. Regierung auszusprechen, welcher sowohl das
wirtschaftliche Verhältnis Ungarns zu Österreich als auch deren gemeinsames Verhält¬
nis mit Beziehung zum Auslande betrifft.1 Es seien hiebei drei Punkte in Betracht zu
ziehen und zwar: 1. die Durchführung des Szell-Koerberschen Ausgleiches,2 2. die
Behandlung des gemeinsamen Zolltarifes, 3. die Inkraftsetzung der mit dem Auslande
abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Handelsverträge.

1 Zum Wirtschaftsprogramm der ungarischen Regierung siehe auch GMR v. 22.8.1905, GMCZ 450.
2 Die Erneuerung des wirtschaftlichen Ausgleichs war seit dem Ende des vergangenen Jahrhunderts auf

    ernsthafte Hindernisse gestoßen. Im Gesetz v. 21. 9.1899, GA. XXX/1899, wurde folgendes festgelegt: Da
    aufGrundlage des Gesetzartikels XII/1867, § 61 zwischen Ungarn und Österreich kein Zoll- und Handels¬
    vertrag zustande gekommen ist, ergibt sich für die Länder der ungarischen Krone der Rechtszustand des
    autonomen Zollgebietes. Aufgrund des Rechts, selbständig Maßnahmen zu ergreifen, hält Ungarn den mit
     Österreich vereinbarten Zoll- und Handelsvertrag bis 1907 unter der Bedingung aufrecht, daß auch Öster¬
    reich die gegenwärtigen Bedingungen weiter bestehen läßt. Da die wichtigsten Handelsverträge 1904 auslau-
    fen, verfügt der Gesetzartikel, daß die Regierung spätestens 1901 Verhandlungen über die Schaffung eines
    neuen Zoll- und Handelsvereins aufnehmen soll. Kommt bis 1903keine Vereinbarung zustande, so können
    internationale Verträgefür die Zeit nach 1907nichtgeschlossen werden. VorBeginn der Verhandlungen mit
    demAusland ist ein neuer Zolltarifeinzuführen. Vgl. Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich,
    Bd. 8 419-423; Hanäk, Magyarorszäg törtdnete 1890-1918, Bd. 1229 und 520.1901 wurden die Verhand¬
    lungen über die Erneuerung des österreichisch-ungarischen Zollvereins und über die Schaffung neuer
    österreichisch-ungarischer Zolltarife aufgenommen. Am 31.1Z 1902 kam die neue Vereinbarung der sog.
    Szlll-Koerber-Ausgleich, zustande. DieserAusgleich sah den Fortbestand des gemeinsamen Zollgebietes vor
     (wenngleich in Ungarn wie auch in Österreich beachtliche Gruppen ßr die Schaffung von selbständigen
    Zollgebieten Ungarns bzw. Österreichs eintraten) und erhöhte auch die Industrie- undAgrarzölle erheblich.
    Zur Billigung des Ausgleichs durch die Parlamente kam es aber in keinem der beiden Länder. Siehe
     GMRProt v. 2Z 8.1905, GMCZ. 450, Anm. 7.
<pb/>468  Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905

   Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä-
r y ergreift hieraufdasWort, um daraufhinzuweisen, daß er bereits in der Lage gewesen
sei, in betreff der von dem Vorsitzenden angeführten Fragen sukzessive zwei Elaborate
vorzulegen, welche jedoch beide seitens der österreichischen Regierung nicht als
diskutabel befunden worden seien, was Redner ja selbst vom österreichischen Stand¬
punkte nicht unbegreiflich finden könne.3 Andererseits dürfe aber die äußerst schwie¬
rige Situation nicht außer acht gelassen werden, der die Möglichkeit nicht gegeben sei,
dem durch die Agitation der Opposition aufgewühlten Lande Konzessionen auf mili¬
tärischem Gebiete in Aussicht zu stellen, und welche daher in die Notwendigkeit
versetzt sei, nach Konzessionen Umschau zu halten, welche der öffentlichen Meinung
in Ungarn auf anderem Gebiete eine Befriedigung zu verschaffen geeignet wären.
Redner stellt daher das Ersuchen, das auf die Regelung der in Rede stehenden Fragen
bezügliche Elaborat der kgl. ung. Regierung, welches er den kgl. ung. Handelsminister
vorzulesen bittet, in ernste Erwägung zu ziehen und der Annahme desselben keine
Schwierigkeiten in den Weg zu legen.

   Bevor noch in die weitere Diskussion des Beratungsgegenstandes eingetreten wird,
stellt Redner das Verlangen, daß gar nichts von dem, was in der heutigen Konferenz
verhandelt werde, in der Öffentlichkeit verlauten dürfe, da dies eventuell die Stellung
der ungarischen Regierung a priori ganz unhaltbar machen würde, weshalb dieselbe,
im Falle dennoch etwas transpirieren soUte, sich Vorbehalten müßte, allen bezüglichen
Meldungen ein kategorisches Dementi entgegenzusetzen.

    Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös kommt der an ihn gerichte¬
ten Aufforderung des kgl. ung. Ministerpräsidenten nach, wobei derselbe der Hoffnung
Ausdruck leiht, daß es vielleicht doch möglich sein werde, über die in dem betreffenden
Memorandum enthaltenen Propositionen der kgl. ung. Regierung eine Einigung her¬
beizuführen.

    Der kgl. ung. Handelsminister bringt sodann den ersten Teü des Memorandums zur
Vorlesung, welcher folgendermaßen lautet: ,,Nach der Überzeugung der ungarischen
Regierung steht die Zollgemeinschaft, ehrlich und beiderseitig wohlwollend durchge¬
führt, im wirtschaftlichen Interesse beider Staaten der Monarchie. Trotzdem aber nahm
die Strömung des selbständigen Zollgebietes schon seit Jahren solche Dimensionen an,
daß nicht nur die früheren oppositionellen Parteien, welche derzeit die koalierte
Majorität des Abgeordnetenhauses bilden, sondern auch der überwiegende Teil der
liberalen Partei auf dem Standpunkte des selbständigen Zollgebietes steht. Hiedurch
ist die Zollgemeinschaft ernstlich bedroht, und nachdem in den breitesten Schichten
der Bevölkerung die Frage des selbständigen Zollgebietes als unbedingte politische
Forderung aufgestellt wurde, und die ungarische Regierung als Anhängerin der Zoll¬
gemeinschaft diese ernst bedroht sehe, suchte dieselbe nach einer Lösung, welche zwar
nicht das bisherige gemeinsame Zollgebiet wäre, jedoch die Zollgemeinschaft in einer
anderen Form beibehält, indem selbe eine Zollunion schafft.

3 Entwurfder ungarischen Regierung Promemoria betreffend die Regelung des wirtschaftlichen Verhält¬
    nisses zwischen Österreich und Ungarn, HHStA., PA. XL, Karton 304, fol. 234-241 (als Beilage dieses
    Protokolls).
<pb/>Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  469

   Diese Lösung ist auf das Ausgleichgesetz vom Jahre 1867 basiert und in Einklang
gebracht mit dem XXX. Gesetzartikel vom Jahre 1899, laut welchem Ungarn schon
derzeit auf der Rechtsbasis des selbständigen Zollgebietes steht.4 Diese Lösung hält -
mit Ausnahme der einer Verzehrungssteuer unterworfenen Artikel - den freien
Verkehr zwischen beiden Staaten der Monarchie aufrecht. Demgemäß tritt keinerlei
Veränderung in dem wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Staaten der Monarchie
ein. Trotzdem aber wäre der Wunsch der überwiegenden Majorität des Parlamentes
insofern doch erfüllt, daß das Land in den wirklichen Zustand des selbständigen
Zollgebietes käme, und eben hierin erblickte die Regierung diese Lösung als sehr
geeignet, indem es einerseits an dem wirtschaftlichen Verhältnisse nichts ändert, ande¬
rerseits aber geeignet ist, im Lande größere politische Bedeutung zu haben und aus den
politischen Agitationen eine überaus populäre Frage auszuschalten. Für diese Auffas¬
sung der Regierung war bei Annahme dieses Standpunktes noch von besonderer
Bedeutung, daß der Entwurf die Machtstellung der Monarchie dem Auslande gegen¬
über nicht in der geringsten Weise berührt, nachdem die Verträge mit den auswärtigen
Staaten auch künftighin in derselben Weise zu schließen wären wie bisher, mit der
Abweichung jedoch, daß die Verträge im Namen Sr. Majestät, jedoch nicht für Öster¬
reich-Ungarn, sondern für Österreich und Ungarn geschlossen würden. Diese Benen¬
nung dürfte die MachtsteUung der Monarchie oder deren Erscheinen dem Auslande
gegenüber nicht beeinflußen, nachdem der hier in erster Reihe in Betracht kommende
diplomatische und Konsulardienst unverändert bleibt.

   Eine wesentliche Änderung würde - auf Antrag des Finanzministeriums - in der
Behandlung der einer Verzehrungssteuer unterliegenden Artikel eintreten. Bei diesen
besteht derzeit das Überweisungsverfahren, und künftighin sollten für diese an der
Grenze der beiden Staaten die Zollschranken aufgestellt werden. Die Errichtung der
Zollschranken würde - nach Berechnung des Finanzministeriums - insgesamt mit
jährlich beiläufig anderthalb bis zwei Millionen Kronen das Staatsbudget belasten,
hiebei ist die Errichtung der Zollschranken kein unbedingtes Erfordernis der beantrag¬
ten Lösung, und ist der Entwurf auch so abgefaßt, daß diese Zollschranken aufgestellt
werden können, aber nicht müssen. Sollten sie aufgestellt werden, würde es politisch
eine besondere Wirkung haben, zumal das Land das selbständige Zollgebiet in den
Zollschranken erblickt. Begegnet dies aber - wie aus den Mitteüungen des österreichi¬
schen Ministerpräsidenten hervorgeht - besonderen Schwierigkeiten und Bedenken,
könnte dies eventuell ganz fallengelassen werden, und dies umso leichter, als es keinen
integrierenden Teil der beantragten Lösung bildet.

   Was diese Lösung selbst im Prinzipe anbelangt, wäre zu erwähnen, daß auf vertrau¬
lich privatem Wege diesbezüglich Fühlung genommen wurde mit den hervorragendsten
Anhängern der Zollgemeinschaft in Ungarn, den wirklichen Geheimen Räten Wekerle
und Matlekovits,5 und beide pflichten dieser Lösung umso mehr bei, als auch nach ihrer

4 Siehe Anm. 2.
5 Sdndor Wekerle (1848 -1921), liberaler Politiker, anerkannter Finanzfachmann, ab 1889 Finanzminister,

     1892-1895 Ministerpräsident. Sändor Matlekovits (1842-1925), Wirtschaftswissenschaftler, 1880-1889
     Staatssekretärfür Landwirtschaft, Industrie und Handel.
<pb/>470  Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905

 Ansicht hiedurch es ermöglicht wäre, dieses Verhältnis auch nach dem Jahre 1917
 beizubehalten. Wenn Österreich - nach wie vor - während dieser Zeit seine Landwirt¬
 schaft fördert, Ungarn hingegen eine größer angelegte Industrieförderung betreibt, und
 beide Staaten beweisen werden, daß ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auf dieser Basis
 gesichert sind und gesichert werden können, wird es nach dem Jahre 1917 sehr leicht
 sein, diesen Vertrag zu verlängern, und somit stellt sich diese Lösung als sehr geeignet
 dar, das wirtschaftliche Verhältnis der beiden Staaten auf längere Zeit zu sichern,
während dies bei der Beibehaltung des derzeitigen Zoll- und Handelsbündnisses als
fast ausgeschlossen zu betrachten ist. Während daher die unveränderte Annahme des
derzeitigen Zoll- und Handelsbündnisses nur eine momentane Lösung bedeutet und
den Agitationsstoff auch weiterhin unbeschadet läßt, stellt der seitens der ungarischen
Regierung gestellte Antrag ein permanentes Verhältnis in Aussicht und entfernt aus
der politischen Agitation einen sehr populären Punkt. Die koalierten Parteien würden
zwar voraussichtlich auch diese Lösung nicht akzeptieren, doch die überwiegende
Majorität der Wähler, welche aus Agrariern besteht, wird für diese Lösung leicht zu
gewinnen sein.&quot;

    Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch bemerkt nach
Anhörung der im Vorstehenden wiedergegebenen Darlegungen, daß das zweite Ela¬
borat der kgl. ung. Regierung ihm bereits im privaten Wege mitgeteilt worden sei, und
daß dasselbe den Gegenstand einer gemeinsamen Besprechung unter den österreichi¬
schen Ministem gebüdet habe, aufgrund deren dasselbe jedoch in seiner Gänze als
indiskutabel erklärt worden sei.® Redner wolle nunmehr den soeben vernommenen
ungarischen Propositionen gegenüber in Kürze den österreichischen Standpunkt fol¬
gendermaßen präzisieren:

   Die österreichische Regierung habe mit der ungarischen Regierung die bekannten
Vereinbarungen - den Szell-Koerberschen Ausgleich - getroffen. Diese Abmachungen
seien von der österreichischen Regierung dem Parlamente unterbreitet und zum Teile
auch schon im Wege von § 14-Verordnungen in Kraft gesetzt worden.7 Nachfolgende
ungarische Regierungen haben diese Abmachungen anerkannt, wie auch Redner selbst
bei Antritt der Ministerpräsidentschaft die Verpflichtung zur Durchführung derselben
übernommen habe. Die österreichische Regierung stehe auf dem Standpunkte der
loyalen Durchführung der gedachten Abmachungen. Wie diese Durchführung in Öster¬
reich zu bewerkstelligen sein werde, sei eine interne österreichische Angelegenheit,
doch könne Redner jedenfalls soviel versichern, daß die österreichische Regierung in
dieser Beziehung unter allen Umständen ihr Wort honorieren werde. Dieser Stand-

6 Der österreichische Ministerrat beriet dem Kabinettskanzlei-Index zufolge (die Protokolle selbst sind abhan¬
     den gekommen) am 10. 10. 1905 und am 14. 10. 1905 die Regelung des wirtschaftüchen Verhältnisses
    zwischen beiden Ländern.

7 Die österreichischeReg)erunglegte am 16.1.1903demReichsratdasAusgleichsabkommenvor. Verfassungs¬
    mäßigkonnte es aber nicht durchgesetzt werden, deswegen blieb im wesentlichen die Vereinbarung von 1899
    nach wie vor in Kraft. Einzig und allein der Zolltarif wurde später Gesetz. Die neuen Handels- und
    Zollverträge mit Italien, dem Deutschen Reich, Rußland, Belgien und der Schweiz wurden auf Grundlage
    desEntwurfes von 1903geschlossen. SieheAnm. 2; Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich, Bd.
    8 548; Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgesetze 574-575.
<pb/>Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  471

punkt der österreichischen Regierung schließe übrigens nicht aus, daß Redner sich den
dritten Programmpunkt Sr. Majestät zu eigen gemacht habe, und er bereit sei, pro futuro
zu einer Revision, und zwar zu einer unbegrenzten Revision der wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen den beiden Staaten der Monarchie die Hand zu bieten. Pro
praesente müsse Redner jedoch verlangen, daß die ungarische Regierung auch ihrer¬
seits die mehrerwähnten Abmachungen unverändert anerkenne und durchführe.

    Auf das Elaborat der ungarischen Regierung zurückkommend, konstatiert Redner
mit Befriedigung, daß in demselben wenigstens die Errichtung von Zollschranken für
verzehrungssteuerpflichtige Gegenstände nicht mehr als ein unbedingtes ungarischen
Postulat angeführt erscheine. Redner müsse nämlich darauf bestehen, daß die Handels¬
verträge mit den fremden Staaten, so wie sie abgeschlossen worden seien - und sie seien
auf Basis des gemeinsamen Zollgebietes ohne Zwischenzollinien abgeschlossen worden
- perfektioniert werden, da er unmöglich zustimmen könnte, daß an die fremden
Regierungen mit dem Ersuchen herangetreten werde, die Verträge auf einer anderen
Basis oder in einer anderen Form als der ursprünglichen abzuschließen. Dies würde,
um nur von den Wirkungen im Inlande zu reden, zur Folge haben, daß der Vertrag mit
Deutschland neuerdings dem österreichischen Parlamente vorgelegt werden müßte,
und es würde dann sehr fraglich sein, ob dessen nochmalige Annahme durchzusetzen
sein würde, zumal in demselben eben infolge der Berücksichtigung der ungarischen
Interessen Bestimmungen enthalten seien, welche die österreichischen Interessen
schwer schädigen.

   Redner müsse daher an die kgl. ung. Regierung die bestimmte Frage richten, ob sie
die Handelsverträge in der bisherigen Form und auf der bisherigen Basis perfektionie¬
ren wolle, und ob sie geneigt sei, sich für die Aufrechterhaltung des gemeinsamen
Zollgebietes während der Laufzeit der Handelsverträge sowie für die Durchführung
des gemeinsamen Zolltarifes, wie derselbe von den beiden Regierüngen vereinbart und
vom österreichischen Parlamente bereits angenommen worden sei, einzusetzen.8

   Redner reflektiert schließlich noch auf die Bemerkung des kgl. ung. Ministerpräsi¬
denten über die Notwendigkeit der Geheimhaltung der heutigen Beratung, indem er
die bestimmte Versicherung erteüt, daß hierüber durch die österreichische Regierung
gewiß keinerlei Mitteüung in die Öffentlichkeit gelangen werde. Gleichzeitig glaubt
Redner jedoch nicht unerwähnt lassen zu können, daß das heutige Abendblatt der
,,Neuen Freien Presse&quot; bereits Angaben enthält, welche auf den Gegenstand der
Beratung der heutigen Konferenz Bezug haben.9

   Der kgl. ung. Staatssekretär Popovics glaubt darauf aufmerksam
machen zu sollen, daß die Ausführungen des kgl. ung. Handelsministers beziehungs¬
weise des von demselben verlesenen Memorandums, welche sich auf die Zwischenzoll-

8 Zum Handelsvertrag mit dem Deutschen Reich siehe GMR v. 72 1.1905, GMCZ. 449.
9 Neue Freie Presse v. 16.10.1905 (A.). Die offizielle Regierungserklärung erschien am folgenden Tag in

     derMorgenausgabe der Neuen Freien Presse:... die Frage der Handelsverträge [wird] einer eingehenden
     Besprechung unterzogen. Darüber hinaus ist die kurze Nachrichtzu lesen, daß nach dem gemeinsamen
    Ministerrat Gotuchowski nach Schönbrunn fuhr, um über die Ergebnisse der Verhandlungen den Kaiser zu
    informieren, Neue Freie Presse v. 17.10.1905 (M.).
<pb/>472  Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905

linie für verzehrungssteuerpflichtige Gegenstände beziehen, seitens des k. k. Minister¬
präsidenten nicht ganz richtig verstanden worden seien. Es handle sich nämlich nicht,
wie der Vorredner anzunehmen scheine, um das Fallenlassen des Gedankens der
Einhebung eines Zwischenzolles auf der Verzehrungssteuer unterworfene Konsumar¬
tikel, sondern lediglich um die Ausfindigmachung einer Modalität, wie bei Vermeidung
der Errichtung von Zollschranken eine Modifikation des gegenwärtig hinsichtlich der
Verzehrungssteuer bestehenden Regimes durchgeführt werden könnte, was sich nach
Ansicht des Redners durch eine entsprechende Ausgestaltung des Überweisungsver¬
fahrens bewerkstelligen lassen würde.

   Der Vorsitzende wünscht sich zum Beratungsgegenstande speziell vom
Standpunkte der mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge zu äußern, indem er
nachdrücklich betont, daß mit der Tatsache des Abschlusses des Vertrages mit dem
Deutschen Reiche ein fixer Pol gegeben sei. Der Vertrag sei vom österreichischen
Parlamente bereits angenommen und auch vom deutschen Reichstage votiert worden.
Mit Rücksicht auf letzteren Umstand könnte jede Änderung, welche, sei es hinsichtlich
der Form des Abschlusses, sei es hinsichtlich der Basis, auf welcher der Abschluß
erfolgte, vorgenommen werden sollte, nur mit Zustimmung der deutschen Reichsregie¬
rung erfolgen. Hiezu würde mm diese letztere sich schwerlich herbeüassen, zumal es ja
bekannt sei, daß der Handelsvertrag mit der Monarchie im deutschen Reichstage
seinerzeit nur im Wege eines Junktim mit den übrigen von Deutschland abgeschlosse¬
nen Verträgen habe durchgebracht werden können. Sollte aber selbst die deutsche
Reichsregierung ihrerseits einer nachträglich einzuführenden Änderung zustimmen
und der Vertrag infolgedessen nochmals im deutschen Reichstage vorgelegt werden
müssen, so wäre mit Sicherheit dessen Ablehnung zu gewärtigen, oder die deutsche
Reichsregierung würde, um die Annahme des Vertrages zu sichern, neue bedeutende
Konzessionen von Österreich-Ungarn verlangen. Redner könne übrigens streng ver¬
traulich mitteüen, daß die deutsche Regierung offiziös habe wissen lassen, daß sie auf
eine Abänderung des bereits abgeschlossenen Vertrages nicht einzugehen in der Lage
wäre.

   Dem ungarischen Reichstage werde es natürlich freistehen, den Vertrag mit
Deutschland, sobald derselbe von der Regierung eingebracht werden würde, zu ver¬
werfen. Diese Eventualität gehört jedoch in ein anderes Kapitel. Es würde dann
überhaupt eine chaotische Situation sowie die Ausschaltung Ungarns aus dem europä¬
ischen Wirtschaftssysteme eintreten. Aus diesem Grunde könne Redner auch nicht
glauben, daß selbst die engagiertesten Anhänger der Koalition sich zu einem so unheü-
vollen Schritte würden entschließen können, zumal trotz allem nicht nur in Österreich,
sondern auch in Ungarn der Wunsch bestehe, den deutschen Vertrag anzunehmen. Die
Prämissen des Vertrages mit Deutschland seien aber der Abschluß des Zoll- und
Handelsbündnisses zwischen den beiden Staaten der Monarchie beziehungsweise die
Durchführung der dasselbe ausmachenden Stipulationen sowie die Inkraftsetzung des
gemeinsamen Zolltarifes. Redner hält es für mehr als fraglich, daß die Zustimmung der
deutschen Regierung zu einer Änderung dieser Prämissen zu erlangen sein wird, und
hält es für ebenso ausgeschlossen, daß nachträglich eine Änderung bezüglich der Form
des Vertragsabschlusses vorgenommen werden könnte.
<pb/>Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  473

   Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä-
ry bemerkt den Ausführungen des Vorredners gegenüber, daß auch er sich gewiß
Rechenschaft über die großen Schwierigkeiten der handelspolitischen Situation sowie
darüber gebe, daß der deutsche Vertrag auch für Ungarn eine Zwangslage geschaffen
habe. Die ungarische Regierung sei daher gewiß bereit, in dieser Frage das möglichste
Entgegenkommen zu bezeigen, doch sei sie genötigt, auf das Parlament Rücksicht zu
nehmen, welches sie nicht binden und dessen Entschließungen sie nicht vorgreifen
könne.

   Der Vorsitzende glaubt demgegenüber auf seine vorhin getane Äußerung
hinweisen zu dürfen, wonach es ja dem ungarischen Parlamente freistehen werde, den
deutschen Vertrag, sobald er von der Regierung eingebracht sein werde, zu verwerfen.
Es handle sich bei dieser Frage auch gar nicht um die Freiheit der Entschließungen des
ungarischen Parlamentes, welchen keineswegs vorgegriffen werden solle, sondern nur
darum, daß jetzt keine Veränderung in dem Vertrage vorgenommen werden könne und
daß die ungarische Regierung sich verpflichten solle, den Vertrag seinerzeit dem
Parlamente vorzulegen beziehungsweise denselben bis zu dem Momente, wo der
Reichstag zu demselben SteUung genommen haben werde, durchzuführen.

   Der Ick. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch hebt im An¬
schlüsse an die Ausführungen des Vorsitzenden hervor, daß Ungarn sich infolge des
Gesetzartikels XXX vom Jahre 1899 bereits heute in dem Rechtszustande des selbstän¬
digen Zollgebietes befinde.10 Dies vorausgeschickt, will Redner die den leitenden
Gedanken der österreichischen Regierung zu den den Gegenstand der heutigen Bera¬
tung büdenden Fragen dahin präzisieren, daß es bis zum 1. März 1906 nicht möglich
sein werde, in eine andere handelspolitische Situation zu gelangen, als jene, welche
durch die abgeschlossenen Verträge geschaffen worden sei, und daß es sich folglich
darum handeln werde, diesen Zustand irgendwie für die Dauer der Laufzeit der
Verträge aufrechtzuerhalten. Nach Ablauf dieser Zeit sei die österreichische Regierung
bereit, mit der ungarischen Regierung in Verhandlungen wegen Neugestaltung der
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten der Monarchie einzutreten.

   Der kgl. ung. Staatssekretär Popovics bemerkt, daß es ihm ferne
liege, mit dem Vorsitzenden über die durch die bereits abgeschlossenen Verträge mit
den auswärtigen Staaten geschaffene Lage polemisieren zu wollen, und gibt bereitwillig
zu, daß behufs Abänderung der Form des mit Deutschland geschlossenen Vertrages
mit der deutschen Reichsregierung nicht neuerlich in Unterhandlungen eingetreten
werden könne. Dagegen wäre es nach Ansicht des Redners immerhin nicht unmöglich,
die Verträge mit den anderen Staaten unter Anwendung einer anderen Form abzu¬
schließen. Was die von dem Vorsitzenden angeführten Prämissen des deutschen Han¬
delsvertrages, nämlich den Szell-Koerberschen Ausgleich und den gemeinsamen
Zolltarif betrifft, so gibt Redner der Ansicht Ausdruck, daß dies rein interne Abma-
chungen zwischen den beiden Staaten der Monarchie seien, auf welche einem fremden
Staate insolange keine Ingerenz zustehe, als durch deren eventuelle Abänderung nicht
eine durch den betreffenden Handelsvertrag gebundene Position des Tarifes tangiert

10 Siehe Anm. 2.
<pb/>474  Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905

 werde. Solange den auswärtigen Staaten die vertragsmäßig gesicherte Einfuhr ihrer
 Waren nach der Monarchie ungeschmälert eingeräumt bleibe, würde kein Anlaß zur
 Reklamation vorliegen, und das Ausland würde keine Ursache und kein Recht haben,
 sich durch irgendeine von den beiden Staaten der Monarchie vereinbarte Abänderung
 jener internen Abmachungen beschwert zu fühlen. Redner macht in diesem Zusam¬
 menhänge darauf aufmerksam, daß in dem gemeinsamen Zolltarife mit Ausnahme des
 Bieres alle Verzehrungssteuerartikel nicht gebunden seien.

    Der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch möchte darauf
 hinweisen, daß man stets nur von den die beiden Regierungen trennenden, nicht aber
 von den gemeinsamen Momenten der Situation spreche und bezeichnet, von diesem
 Gedanken ausgehend, als gemeinsam die durch Verfügungen, Übereinkommen, gesetz¬
 liche Bestünmungen usw. geschaffene Zwangslage, welche von keiner der beiden
gegenwärtigen Regierungen herbeigeführt worden sei. Gemeinsam sei aber vor allem
 die dies- und jenseits der Leitha zum Durchbruche gelangte Erkenntnis der öffentlichen
Meinung, daß der gegenwärtige Zustand auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden
könne. Eine Memungsdifferenz zwischen den beiden Regierungen bestehe nur darin,
daß die ungarische Regierung diesen Zustand bereits jetzt abändem wolle, während
die österreichische Regierung der Ansicht sei, daß die gegenwärtige Zwangslage
beiderseits akzeptiert werden solle und daß eine Abänderung des gegenwärtigen
wirtschaftlichen Verhältnisses der beiden Staatsgebiete zueinander erst nach Ablauf
der Termine im Jahre 1917, d.h. nach Aufhören der Zwangslage, Platz greifen solle.
Redner schlägt vor, daß der gegenwärtig bestehende Zustand der Reziprozität bezüg¬
lich des Zoll- und Handelsbündnisses akzeptiert werde und daß die ungarische Regie¬
rung hiefür gewisse Garantien unter der Voraussetzung gebe, daß nicht ein
entgegenstehendes Parlamentsvotum eintritt. Die österreichische Regierung überneh¬
me ihrerseits diese Verpflichtung bedingungslos.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident FMZ. Freiherr v. Fejervä-
r y gibt seiner persönlichen Überzeugung dahin Ausdruck, daß man einer Zwangslage
gegenüberstehe und daß Ungarn nicht anders könne, als sich zu akkomodieren. Eine
andere Frage sei, wie Redner bereits hervorgehoben, was das Parlament tun werde. Die
Stimmung in Ungarn sei durch die seit Jahren betriebene Propaganda für das selbstän¬
dige Zollgebiet in allen das wirtschaftliche Verhältnis zu Österreich betreffenden
Fragen sehr empfindlich und die öffentliche Meinung des Landes müsse daher gebüh¬
rend in Rechnung gezogen werden.

   Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch glaubt, daß
dieser von dem Vorredner erwähnten Empfindlichkeit durch eine entsprechend abge¬
faßte Regierungserklärung Rechnung getragen werden könnte, und erbittet sich von
dem kgl. ung. Ministerpräsidenten die Erlaubnis, sich für einen Augenblick in Gedan¬
ken an dessen Stelleversetzen und eine Erklärung verlesen zu dürfen, wie sie etwa seiner
unvorgreiflichen Ansicht nach seitens der kgl. ung. Regierung über die Gestaltung des
wirtschaftlichen Verhältnisses zwischen den beiden Staaten der Monarchie abgegeben
werden könnte und deren Gedankengang und Wortlaut ungefähr folgender wäre:

   ,,In Beziehung auf das wirtschaftliche Verhältnis zu Österreich behält sich das Land
das selbständige Verfügungsrecht vor, wie es im Gesetzartikel XII vom Jahre 1867
<pb/>Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  475

vorgesehen ist. Ungarn befindet sich bereits laut Gesetzartikel XXX vom Jahre 1899 in
der Rechtslage des selbständigen Zollgebietes und hat mit dem anderen Staatsgebiete
sein wirtschaftliches Verhältnis auf Grundlage der Reziprozität geregelt. Ungarn muß
die Zolleinheit mit Österreich aufrechterhalten, weil wohl das ganze Land mit der
Regierung der Meinung sein wird, daß man bis zum 1. März nächsten Jahres mit den
auswärtigen Staaten auf einer anderen Verhandlungsbasis zu keinen neuen Verträgen
gelangen und Ungarn sich aus dem neuen Vertragssysteme nicht ausschalten könne.
Die Regierung wird aber unter vollständiger Wahrung der unbedingten Freiheit der
ungarischen Gesetzgebung sofort nach dem Inkrafttreten der Handelsverträge mit dem
anderen Staatsgebiete in Verhandlungen treten und versuchen, zu einer beiderseits
befriedigenderen Gestaltung des wechselseitigen Verhältnisses zu gelangen.&quot;

   Der kgl. ung. Staatssekretär Popovics glaubt, nachdem es sich um
die Festsetzung eines Punktes des Regierungsprogrammes handelt, es dem kgl. ung.
Ministerpräsidenten überlassen zu sollen, zu den Ausführungen des k. k. Ministerprä¬
sidenten SteUung zu nehmen. Dagegen lege er Wert darauf festzustellen, daß das
ungarische Bestreben, zu einer Modifikation des jetzigen Zustandes betreffend die
Verzehrungssteuern zu gelangen, volle objektive Berechtigung habe, indem der
Gedanke an eine Separation in dieser Beziehung amit Rücksicht auf die Disparität der
einschlägigen wirtschaftlichen Verhältnisse, aber auch und in erster Linie3 unter dem
Drucke der finanziellen Verhältnisse entstanden sei. Ungarn stehe vor der Heeresre¬
form und vor der Steuerreform. Beide Reformen würden große Summen in Anspruch
nehmen, weshalb ungarischerseits gewünscht werden müsse, zu einer intensiveren
Ausnützung der Verzehrungssteuer zu gelangen, an welcher die ungarische Regierung
durch den heutigen Zustand nicht gehindert werden möchte. Sollte daher die ungari¬
sche Regierung sich aus politischen Gründen bestimmt finden, den auf die Modifizie¬
rung der Verzehrungssteuer bezüglichen Plan fallenzulassen, so würde sich die
finanzielle Lage des ungarischen Staates sehr ungünstig gestalten.

   Der k.k. Finanzminister Kosel weist gegenüber den Darlegungen des
Vorredners darauf hin, daß der k. k. Ministerpräsident bereits in klaren Worten das
Programm der österreichischen Regierung bezüglich der zur Diskussion stehenden
Fragen sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft gekennzeichnet habe, und
bemerkt, daß die zuletzt von dem Vorredner erörterte Frage eine solche sei, welche einer
zukünftigen Regelung Vorbehalten sei. Was dagegen das materielle Moment anlangt, so
möchte Redner darauf aufmerksam machen, daß die Frage der Verzehrungssteuern
nicht einseitig und für sich allein aus dem gesamten Komplexe des Ausgleiches heraus¬
genommen werden könne, da die Konsumsteuem nur ein Glied in der ganzen Kette der
gemeinsamen Abmachungen bUden. Würde diese Frage einseitig aus dem ganzen Kom¬
plexe des Szell-Koerberschen Ausgleiches, welcher das Maximum dessen darstelle, was
österreichischerseits konzediert werden konnte, herausgenommen werden, so würde
hiedurch eine Verschiebung des Gleichgewichtes zuungunsten Österreichs eintreten.

   Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch glaubt darauf
hinweisen zu sollen, daß, nachdem die österreichische Regierung sich mit einer Revi-

a-a Einfügung Popovics*.
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sion des wirtschaftlichen Verhältnisses der beiden Staatsgebiete zueinander für die
Zukunft einverstanden erklärt hat, kein Hindernis obwalte, daß die bezüglichen Ver¬
handlungen bereits sehr bald in Angriff genommen werden. Wenn sodann der ganze
Komplex der einschlägigen Fragen einer Revision unterzogen werden würde, könnten
voraussichtlich gewisse Fragen compensando auch schon früher einer Lösung zugeführt
und die bezüglichen Abmachungen in Wirksamkeit gesetzt werden. Es sei ja immerhin
möglich, daß man zu einer Übereinkunft gelangen könnte, welche den beiderseitigen
Wünschen entsprechen würde.

    Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös möchte den Ausführungen
des Vorredners gegenüber betonen, daß in denselben keine Konzession erblickt werden
könne, da Ungarn ja, selbst wenn der Szell-Koerbersche Ausgleich bis zum Jahre 1917
aufrechterhalten werden sollte, nach diesem Zeitpunkte ohnehin das Recht der selb¬
ständigen Verfügung in wirtschaftlichen Angelegenheiten hätte.

    Nachdem der kgl. ung. StaatssekretärPopovics hervorgehoben hat,
daß der Unterschied zwischen den beiderseitigen Auffassungen darin bestehe, daß
seitens der österreichischen Regierung ein pactum de paciscendo, von der ungarischen
Regierung aber schon jetzt ein pactum angestrebt werde, glaubt der Vorsitzen¬
de zur Klarstellung der Frage konstatieren zu sollen, daß Ungam das Recht, nach dem
Jahre 1917 das selbständige Zollgebiet einzuführen, gewiß nicht abgesprochen werden
könne, daß aber andererseits schon vor dem Jahre 1917 jene Bestimmungen des
Ausgleiches compensando abgeändert werden und ins Leben treten könnten, welche
das Ausland nicht tangieren.

   Der k.k. MinisterpräsidentFreiherrv. Gautsch ergreift hierauf
das Wort, um darzulegen, daß von der ungarischen Regierung ja füglich nichts anderes
verlangt werde, als daß sie nicht prinzipiell erkläre, daß nach dem Jahre 1917 die
Zolltrennung erfolgen werde. Eine solche Erklärung würde nämlich in Österreich
äußerst nachteüig wirken, indem daraus sofort gefolgert werden würde, daß die Auf¬
rechterhaltung des Zoll- und Handelsbündnisses bloß bis zum Jahre 1917 nichts anderes
bedeute, als ein Respiro für Ungarn, damit dieses sich während desselben auf die
gänzliche Trennung vorbereiten könne, und daß es daher vorzuziehen wäre, die Tren¬
nung sofort eintreten zu lassen. Redner könne leider nicht verhehlen, daß der Gedanke
der sofortigen Trennung momentan im österreichischen Parlamente eine überwiegende
Anzahl von Anhängern habe, so daß eine Regierung, welche es unternehmen würde,
die Reziprozität zu brechen und dadurch die Aufhebung des gemeinsamen Zollgebietes
herbeizuftihren, auf eine Majorität würde rechnen können. Redner erklärt sich übrigens
bereit, sofort nach dem 1. März 1906 mit der kgl. ung. Regierung in die bereits früher
erwähnten Besprechungen einzutreten.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä-
r y quittiert mit Dank dieses Anerbieten des Vorredners, kann jedoch nicht umhin zu
bemerken, daß im Falle die fraglichen Verhandlungen zu keiner Einigung führen
sollten, Ungarn zwölf Jahre für die Neuregelung seiner wirtschaftlichen Beziehungen
verlieren würde.

   Letztere Bemerkung veranlaßt den k.k. Finanzminister Kosel darauf
hinzuweisen, daß die österreichische Regierung das von der ungarischen Regierung in
<pb/>Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  477

betreff der Verzehrungssteuer verlangte Zugeständnis ja auf keinen Fall kompensa¬
tionslos konzedieren könnte, sondern jedenfalls darauf bestehen müßte, daß dann in
eine allgemeine Verhandlung über den Ausgleich eingetreten werde.

   Der kgl. ung. Staatssekretär Popovics konstatiert unter Hinweis auf
diese Bemerkung des Vorredners, daß der materielle Standpunkt der österreichischen
Regierung seiner Anregung gegenüber gänzlich ablehnend sei, und daß somit ange¬
sichts dieser Ablehnung die Frage eine rein politische geworden sei, weshalb er seine
Anträge für erschöpft ansehe.

   Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös glaubt an die österreichische
Regierung das Ersuchen richten zu sollen, seinen Vorschlag nochmals in Erwägung zu
ziehen, da die ungarische Regierung irgendetwas für die öffentliche Meinung des
Landes tun müsse und füglich doch nicht mit ganz leeren Händen vor dasselbe treten
könne. Redner wolle davon absehen, daß an der Form der bereits abgeschlossenen
Handelsverträge mit Deutschland und Italien eine Änderung vorgenommen werde,
doch glaube er, daß wenigstens die erst abzuschließenden Verträge mit den anderen
Staaten in der von ihm beantragten Weise abgeschlossen werden sollten, wodurch das
Verhältnis zum Auslande ja nicht tangiert werden würde.

   Der V ersitzende bezeichnet eine solche Vorgangsweise als ganz untunlich,
da in dem Falle, als die Verträge nach verschiedenen Formen abgeschlossen werden
sollten, die fremden Staaten gewiß nicht unterlassen würden, die Frage zu stellen,
welches Regime in der Monarchie eigentlich Geltung habe, das des gemeinsamen oder
das des getrennten Zollgebietes. Wollte man aber eine Änderung in der Form des
Abschlusses des deutschen Handelsvertrages vornehmen, um diese in Einklang mit der
Form des Abschlusses der übrigen Verträge zu bringen, so würde dies, wie Redner
bereits früher ausgeführt habe, bei der deutschen Reichsregierung auf die allergrößten
Schwierigkeiten stoßen, oder, falls dieselbe sogar auf ein solches Ansinnen eingehen
sollte, sehr leicht zur Ablehnung des im deutschen Reichstage neuerdings einzubrin-
genden Vertrages führen würde.

   Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös konstatiert daraufhin, daß
seine Vorschläge abgelehnt worden seien, und bringt hierauf jene Propositionen zur
Verlesung, welche von der kgl. ung. Regierung für diesen Fall vorbereitet worden sind.

   Dieselben lauten folgendermaßen: ,,1. Die Regierung müßte versuchen, den
Entwurf des Zoll- und Handelsbündnisses, wie er dem ungarischen Reichstage
schon vorgelegt war, unverändert wieder vorzulegen respektive diesem eine Ma¬
jorität zu verschaffen. Ob dies gelingen wird, dafür kann die Regierung keine Ga¬
rantie übernehmen, aber sie wird es unbedingt versuchen und trachten auch
durchzuführen. 2. Sollte dies aber bis 1. März 1906 parlamentarisch nicht durch¬
geführt werden können, ist die Regierung,bereit, den autonomen Zolltarif unver¬
ändert unter Vorbehalt nachträglicher Annahme des Reichstages im Verordnungs¬
wege ins Leben treten zu lassen, während 3. die parlamentarische Erledigung des
Zoll- und Handelsbündnisses insofern nicht drängt, als laut § 2 des Gesetzartikels
XXX ex 1899 bis Ende 1907 das derzeitige Verhältnis der beiden Staaten unbe¬
rührt bleibt. 4. Was den deutschen Vertrag und die noch abzuschließenden Ver¬
träge anbelangt, bieten sich zwei Lösungen, falls bis 1. März 1906 die pariamen-
<pb/>478  Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905

 tarische Ordnung nicht hergestellt werden kann, nämlich 5. falls es möglich, die
 perfekt abzuschließenden Verträge mit Zustimmung der betreffenden Staaten pro¬
 visorisch bis Ende 1907 ins Leben treten zu lassen, wäre diese Lösung zu wählen
 da hiebei die parlamentarische Erledigung offen bliebe und dem Gesetzartikel
 XXX vom Jahre 1899 nach Möglichkeit Genüge geleistet wäre, laut welchem (§ 4)
 mit ausländischen Staaten Verträge über die Geltungsdauer dieses Gesetzes
 hinaus nicht abgeschlossen werden dürfen. Dieser Weg wäre unbedingt vorzuzie¬
 hen. 6. Die zweite Modalität wäre, daß Se. Majestät die in Allerhöchstseinem
 Namen regelmäßig abgeschlossenen Verträge zu ratifizieren und der Regierung
 deren Durchführung aufzutragen geruhe. In beiden Fällen würde die Regierung
 im Verordnungswege die Durchführung vornehmen und diese entschiedene Ge¬
 setzwidrigkeit damit verantworten, daß sie das Land keiner wirtschaftlichen Krisis
 aussetzen konnte. 7. Die Ratifikation und Durchführung respektive die Anwen¬
dung müßte in beiden Staaten der Monarchie gleichmäßig geschehen. 8. Die Re¬
gierung nimmt die Frage der Errichtung des selbständigen Zollgebietes in der
Weise in ihr Programm auf, daß, nachdem die Zeit für die Vorbereitung des selb¬
ständigen Zollgebietes derzeit zu kurz ist, die Regierung diese Angelegenheit so
vorbereiten will, daß für den Termin von 1917 die Durchführung dessen ermög¬
licht werde.&quot;

    Nach Beendigung der Verlesung ergreift der V o r s i t z e n d e das Wort, um unter
Bezugnahme auf Punkt 5 der vorerwähnten Propositionen seiner Ansicht dahin Aus¬
druck zu geben, daß es als vollständig ausgeschlossen zu betrachten sei, daß die fremden
Staaten sich zum Abschluß von provisorischen Handelsverträgen bis zum Jahre 1907
herbeüassen sollten. Die Verträge müßten vielmehr sub spe rati der Parlamente bis zum
Jahre 1917 aktiviert werden. In welcher Weise z. B. der Vertrag mit Deutschland in der
Monarchie aktiviert werden würde, darum werde sich die deutsche Reichsregierung
nicht kümmern.

    Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch bringt hierauf
den Punkt 7 der gedachten Propositionen zur Sprache, wonach die Durchführung der
in Rede stehenden Übereinkommen beziehungsweise die Handelsverträge in beiden
Staaten der Monarchie gleichmäßig erfolgen solle, zur Sprache und macht diesfalls
geltend, daß dasjenige, was gesetzlich zustande gekommen sei, auch im Gesetzgebungs¬
wege durchgeführt werden müsse. Bezüglich des gemeinsamen Zolltarifes und des
Handelsvertrages mit Deutschland bestehen in Österreich bereits vom Parlamente
beschlossene Gesetze und es sei absolut untunlich, dieselben im Verordnungswege in
Kraft treten zu lassen.

   Nach einer längeren Diskussion über diese Frage wird ungarischerseits auf das in
dem Punkte 7 enthaltene Postulat verzichtet und resümiert der k. k. Ministerpräsident
Freiherr v. Gautsch sohin, daß die ungarische Regierung den Szell-Koerberschen
Ausgleich sowie den gemeinsamen Zolltarif neuerdings dem Parlamente vorlegen und
sich für die Durchbringung dieser Vorlagen nachdrücklich einsetzen beziehungsweise
den Zolltarif, falls derselbe bis zum 1. März 1906 parlamentarisch nicht erledigt werden
könnte, vorbehaltlich nachträglicher Zustimmung des Reichstages im Verordnungswe¬
ge durchführen werde. Außerdem stimme die ungarische Regierung zu, daß der
<pb/>Nr. 62 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.10.1905  479

gemeinsame Zolltarif sowie das, was bezüglich der Handelsverträge in Österreich auf
dem Gesetzgebungswege zustande gekommen sei, auch auf demselben Wege durchge¬
führt werde. Letzteres bdürfteb sich Voraussichtlich0 jedoch dzunächstd nur auf den
Vertrag mit Deutschland und möglicherweise auf jenen mit Italien ^ziehen,6 da die
Verträge mit den übrigen Staaten leiderf nicht mehr vor dem 1. März dem Parlamente
würden vorgelegt werden können.

   Der kgl. ung. Handelsminister v. Vörös betont hierauf die Notwen¬
digkeit, daß der ungarischen Regierung die Möglichkeit geboten werde, die in dem
Punkte 8 der gedachten Propositionen erwähnte Erklärung in ihr Programm aufzuneh¬
men, wonach die Regierung für den Termin von 1917 alle Vorbereitungen für die
Einführung des selbständigen Zollgebietes treffen wolle.

   Der k.k.MinisterpräsidentFreiherrv. Gautsch will gegen eine

solche Erklärung prinzipiell keine Einwendung erheben, würde jedoch wünschen, daß
die betreffende Erklärung so abgefaßt werden möge, daß die ungarische Regierung
nicht geradezu sage, daß mit Ende des Jahres 1917 das selbständige Zollgebiet errichtet
werden solle. Es möge in diese Erklärung vielmehr der Revisionsgedanke in der Weise
eingeschoben werden, daß gesagt werde, das selbständige Zollgebiet würde mit Ablauf
des Jahres 1917 errichtet werden, wenn es bis dahin nicht gelingen sollte, mit Österreich
zu einer befriedigenderen Neuregelung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehun¬

gen zu gelangen.
   Der kgl. ung. Ministerpräsident FZM. Freiherr v. Fejervä-

r y glaubt noch ausdrücklich betonen zu sollen, daß alle von der kgl. ung. Regierung
aufgrund der vorerwähnten Propositionen des kgl. ung. Handelsministers gemachten
Zugeständnisse beziehungsweise abgegebenen Erklärungen lediglich pro foro interno

abgegeben worden seien.
    Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch erklärt, daß er

seinerseits über den Gegenstand der heutigen Beratung gewiß keine Erklärung abzu¬
geben wünsche, über welche er sich nicht mit dem kgl. ung. Ministerpräsidenten
verständigthabenwürde. Redner würde Wert darauflegen, mit der kgl. ung. Regierung
möglichst identische Erklärungen über die Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse
zwischen Österreich und Ungarn abzugeben, in welcher Beziehung es ihm vollkommen
genügen würde, wenn er sagen könnte, daß die ungarische Regierung alles aufbieten
werde, um den mit Österreich getroffenen wirtschaftlichen Vereinbarungen gerecht zu
werden, beziehungsweise, daß sie die darauf bezüglichen Vorlagen im Parlamente

einbringen und vertreten werde.
    Nachdem der Vorsitzende hierauf konstatiert hat, daß hinsichtlich der

Annahme der Punkte 1, 2, 3,4,6 und 8 (letzter Punkt mit der von dem k. k. Minister¬
präsidenten beantragten Einschaltung hinsichtlich der eventuellen künftigen Revision)

&#39; ·&gt;-·&gt; Korrektur Gautschsaus beziehe.

  c~c Einßgung Gautschs.
  d-&lt;) Einßgung Gautschs.
  c~e Einßgung Gautschs.
  f Korrektur Gautschs aus gewiß.
<pb/>480 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12.11.1905

der von dem kgl. ung. Handelsminister verlesenen Propositionen in der Konferenz
Übereinstimmung erzielt, die Punkte 5 und 7 jedoch seitens der ungarischen Regierung
fallengelassen worden sind, schließt derselbe die Sitzung.

                                                                                           Goluchowski

    Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
    Wien, 21. November 1905. Franz Joseph.

               Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12. November 1905

     RS. (undRK.)
     Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch, der kgl. ung. Ministerpräsident FZM.
Freiherrv. Fejdrväry, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Ritterv.Pitreich,der k. u. k. gemeinsame
Finanzminister Freiherr v. Buriän, der k. k. Minister des Inneren Graf Bylandt-Rheidt, der kgl. ung.
Justizminister v. Länyi.
     Protokollführer: Legationsrat Freiherr v. Gagem.
     Gegenstand: Einsetzung einer Kommission zur Regelung der Wappen- und Emblemefrage: Zusammen¬
setzung dieser Kommission sowie Feststellung der Grenzen, innerhalb welcher sich deren Beratungen zu
bewegen haben werden.

    KZ. 54 - GMCZ. 452
    Protokoll des zu Wien am 12. November 1905 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers
des Äußern Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er bemerkt, daß er die heutige
Konferenz, einem Wunsche des kgl. ung. Ministerpräsidenten Folge leistend, einberu¬
fen habe, welcher die Notwendigkeit betont habe, der Regelung der Wappen- und
Emblemefrage, die einen Punkt der von Sr. Majestät akzeptierten Beschlüsse des
sogenannten Neuner-Komitees bilde, endlich näherzutreten.1

   Gegenstand der heutigen Beratung würden speziell zwei Punkte zu büden haben,
und zwar erstens die Frage, innerhalb welcher Grenzen sich die zur Regelung der
Wappenfrage einzusetzende Kommission zu bewegen haben werde, und zweitens, wie
diese Kommission zusammengesetzt werden solle. Es sei daher in erster Linie notwen¬
dig, daß das Terrain abgesteckt werde, auf welches sich die Tätigkeit der Kommission
zu erstrecken haben werde, und in dieser Beziehung wünsche Redner zu konstatieren,
daß die Kommission sich den Intentionen Sr. Majestät gemäß zunächst mit der Wap¬
penfrage zu beschäftigen haben werde, was übrigens nicht ausschließen würde, daß sich
hieran später auch die Lösung der übrigen damit im Zusammenhänge stehenden Fragen
würde anschließen können. Was die Zusammensetzung der erwähnten Kommission

1 Siehe GMRProt. v. 19.11.1903, GMCZ. 439, Anm. 13. Im Punkt 1 des Programms des Neuner-Komitees
    heißt es: Die Abzeichen der gemeinsamen Armee, welche heute im Gebrauche stehen, entsprechen nicht
    der staatsrechtlichen Stellung des Landes, weshalb die Frage der Abzeichen dieser staatsrechtlichen
    Stellung entsprechend zu regeln ist.
<pb/>