Gemeinsamer Ministerrat, 2. 4. 1902
I. Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903
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Nr. 48 GemeinsamerMinisterrat, Wien, 2. 4.1902 299 Der Vorsitzende unterbricht hierauf mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde die Sitzung und beraumt deren Fortsetzung, im Einvernehmen mit den übrigen Konferenzteilnehmern, auf den folgenden Tag an.9 Go luchowski Ah.E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 27. April 1902. Franz Joseph. Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. April 1902 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szdll (11. 4.), der k. k. Ministerpräsident v. Koerber der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (28. 4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherrv. Kneghammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, derk. k. Finanzminister Ritter Böhm [v. Bawerk], der k. u. k. Chefder Marinesektion Admiral Freiherrv. Spaun, der k. u. k. Sektionschef v Merey. Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem. Gegenstand: Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903. KZ. 30 - GMCZ. 437 Protokoll des zu Wien am 2. Aprü 1902 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Goluchowski. Der Vorsitzende resümiertzuBeginnderSitzungingroßenZügendenVerlauf der in der vorangegangenen Konferenz durchgeführten Verhandlungen,1 insoweit die¬ selben den Voranschlag der Kriegsverwaltung zum Gegenstände gehabt haben, und konstatiert, daß nach dervon demgemeinsamen Kriegsminister angebotenen Streichung des ganzen Mehrerfordemisses im Extraordinarium im Betrage von 5 470 415 Kr. die Gesamtsteigerung des Heereserfordemisses im Ordinarium und im Okkupationskredi¬ te sich in runder Summe noch aufungefähr 8 Mülionen Kronen stellt. Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs bemerkt, daß der Voran¬ schlag des Heeres für ihn auch in dieser reduzierten Gestaltung noch nicht akzeptabel sei, da die beiden Regierungen dahin übereingekommen seien, daß die gesamte Stei¬ gerung der Ausgaben für Heer und Marine nicht mehr als 8 Mülionen Kronen betragen dürfe.2 Wenn nun schon die Steigerung des Heeresvoranschlages für sich allein 8 Mil¬ lionen ausmache, so würde, bei Festhaltung des vorerwähnten, von den beiden Regie- rungen aufgestellten Grundsatzes, für die Marine jegliche Steigerung ausgeschlossen bleiben müssen, womit sich die Marineverwaltung wohl kaum einverstanden erklären würde. Redner bemerkt ferner in bezug auf die Streichung des ganzen Mehr¬ erfordemisses im Extraordinarium des Heeresvoranschlages, daß dasselbe sich selbst 9 GMR. v. 2.4.1902, GMCZ. 437. 1 GMR. v. 1.4.1902, GMCZ. 436. 2 Koerber an Krieghammer v. 17.3.1902, KA., KM., Präs. 37-2/28/1902. <pb/>300 Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 4.1902 nach diesem auf den ersten Blick bedeutend erscheinenden Abstriche noch immer um ungefähr 3 Millionen Kronen höher stelle, als das für das laufende Jahr bewilligte Extraordinarium von 20 Millionen, nachdem in diesem letzteren 6 1/4 MUlionen des Rüstungskreditrestes enthalten seien und sich dasselbe somit in Wirklichkeit auf unge¬ fähr 14 Millionen belaufe. In dem nunmehr ebenfalls 20 Millionen Kronen betragenden Extraordinarium pro 1903 seien dagegen mit Rücksicht auf die von dem gemeinsamen Kriegsminister erbetene Stundung der Rückzahlung der Hälfte des Rüstungskreditre¬ stes von 6 1/4 Millionen nur ungefähr 3 Millionen dieses letzteren enthalten, weshalb dasselbe sich tatsächlich auf rund 17 Millionen stelle. Derk.k. Finanzminister Ritter v. Böhm gelangt rücksichtlich der Höhe des Extraordinariums der Heeresverwaltung zu denselben Schlußfolgerungen wie der Vorredner und beantragt, daß der endgiltigen Beschlußfassung über den Voranschlag des Heeres wenigstens eine informative Besprechung des Präliminares der Marine voranzugehen hätte, da zwischen diesen Voranschlägen für die beiden Regie¬ rungen insoferno ein budgetärer Zusammenhang bestehe, als dieselben nicht in der Lage seien, einem die Summe von 8 Millionen Kronen übersteigenden Mehrerforder¬ nisse für die beiden militärischen Ressorts zuzustimmen. Der k.u.k.gemeinsameKriegsministerGdKFreiherrv.Krieg- h a m m e r erklärt demgegenüber, sich mit dem Gedanken, die Beschlußfassung über den Voranschlag seines Ressorts von der Höhe der an dem Präliminare der Marine vorzunehmenden Abstriche abhängig zu machen, nicht befreunden zu können und weist darauf hin, daß es sich bei dem vorliegenden Veranschlage der Heeresverwaltung mit Rücksicht auf die infolge der teüweisen Neubewaffnung der Artillerie auch im fortlau¬ fenden Erfordernisse entstandenen Ausgaben nicht um ein gewöhnliches Jahresbudget handle, weshalb ihm das Verlangen der beiderseitigen Finanzminister, daß die Gesamt¬ steigerung seines Voranschlages inklusive Okkupationskredit nur 7 Mülionen ausma¬ chen solle, der Lage der Kriegsverwaltung nicht genügend Rechnung zu tragen scheine. Nachdem auch der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell seinerseits die Notwendigkeit einer vorgängigen informativen Besprechung des Marinevoranschla- ges im Interesse einer leichteren Beschlußfassung und harmonischen Ausgestaltung des Heeresvoranschlages betont und den Umstand hervorgehoben hat, daß die beiden Regierungen in ihrem Entgegenkommen für die müitärischen Ressorts schon so weit gegangen seien, auf ihre ursprüngliche Forderung zu verzichten, daß die Zinsen für das einmalige Erfordernis aus Anlaß der Neubewaffnung der Artillerie in die Steigerungs¬ summe von 8 Millionen eingerechnet werden, erklärt sich der Icu. k. gemeinsa¬ me Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer bereit,einer vorläufigen Erörterung desMarinevoranschlages zuzustimmen, und tritt die Konferenz daraufhin in dessen Besprechung. Der k.u.k. Chef der Marinesektion Admiral Freiherr v. S p a u n leitet die Diskussion mit der Bemerkung ein, daß er seinen, ein Gesamtmehr- erfordemis von 5551 740 Kr. aufweisenden Voranschlag einer nochmaligen gründli¬ chen Durchsicht unterzogen habe, aufgrund deren er es für möglich befunden habe, an demselben Abstriche im Gesamtbeträge von 2 010 000 Kr. vorzunehmen, ohne den kontraktlichen Verpflichtungen der Marineverwaltung untreu zu werden. <pb/>Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.4.1902 301 Der Vorsitzende richtet hierauf an den Vorredner die Frage, ob die von demselben angebotenen Abstriche eine namhafte Hinausschiebung der Fertigstellung der im Bau befindlichen Schiffe involvieren würde, und bemerkt, daß er vom Stand¬ punkte seines Ressorts Wert darauf legen müsse, daß der Ausbau der Rotte nicht ins Unendliche hinausgeschoben werde, da man ungeachtet des Wunsches der Großmäch¬ te, den Status quo im Oriente zu erhalten, auf Überraschung in den Balkanländern immer gefaßt sein und die Marine eintretenden Falles in der Lage sein müsse, eingreifen zu können. Von derselben Erwägung ausgehend, sowie im Hinblick darauf, daß Rußland bereits eine Donauflottille besitze, spricht Redner sich dafür aus, daß an der Baurate für die Donaumonitore und Patrouillenboote kein namhafter Abstrich gemacht werde, da diese Schiffe eines Tages zu einer eventuellen Kooperation mit der Landar¬ mee im Donau- und Savegebiete berufen sein könnten. Der k.u.k. Chef der Marinesektion Admiral Freiherr v. S p a u n beantwortet die von dem Vorsitzenden an ihn gerichtete Frage dahin, daß die .von ihm zugegebenen Abstriche auf dem Grunde keine namhafte Hinausschiebung der Fertigstellung der Schiffsbauten nach sich ziehen werde, weü die Bauraten an und für sich verhältnismäßig geringfügig seien. Der k.k. Finanzminister Ritter v. B öhm anerkennt zwar dasvon dem Chef der k. u. k. Marinesektion bewiesene Entgegenkommen, bittet denselben jedoch, noch weitere Streichungen vorzunehmen, da der Voranschlag der Marine selbst nach Durchführung der angebotenen Reduktion noch immer ein Mehrerfordernis von über 3 1/2 Millionen aufweisen würde. Da nun aber die Annahme kaum zulässig erscheine, daß das Heeresmehrerfordemis sich so weit herabmindem lassen werde, daß dasselbe zusammen mit dem vorerwähnten Mehrerfordemisse der Marine die von den beiden Regierungen ins Auge gefaßte Maximalsteigerung von 8 Mülionen nicht überschreite, so sei ein Plus von 3 1/2 Millionen im Erfordernisse der Marine entschieden zu hoch. Redner bezeichnet hierauf eine Reihe von Posten, bei welchen sich, seiner Ansicht nach, weitere Abstriche vornehmen ließen und fragt unter anderem, ob es nicht möglich wäre, die geplante Erhöhung des Präsenzstandes des Matrosenkorps etwas hinauszu- schieben oder auf mehrere Jahre zu verteüen, da dieselbe nahezu 15% ausmache. Redner begründet sein Verlangen nach Vornahme weiterer Abstriche im Mehrer¬ fordemisse der Marine unter Hinweis auf die unleugbar bestehende wirtschaftliche Depression, welche auch bereits für die Staatsfinanzen fühlbar zu werden beginne und welche die gleichzeitige Erfüllung so zahlreicher bedeutender Mehrforderungen für Heer und Marine nicht gestatte. Es müssen innerhalb des Rahmens des österreichi¬ schen Budgets auch noch Mittel für andere Zwecke zur Verfügung bleiben, da die Regierung dem Parlamente gegenüber in eine zu schwierige Lage käme, wenn sie demselben sagen müßte, daß die vorhandenen Mittel nur für die Zinsenzahlungen und für müitärische Zwecke ausreichen. Der k.u.k. Chef der Marinesektion Admiral Freiherr v. S p a u n erwidert aufdie an ihn von dem Vorredner gerichtete Anfrage, betreffend die Hinausschiebung der Inanspruchnahme des erhöhten Präsenzstandes für das Matro¬ senkorps, daß eine solche aus dem Grunde nichtwohl möglich sei, weil die neuen Schiffe sonst nicht entsprechend bemannt werden könnten. <pb/>302 Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 4.1902 Die Konferenz geht sodann auf die postenweise Besprechung des Marinevoranschla¬ ges über, in deren Verlaufe der k. u.k. Chef der Marinesektion Admi¬ ral Freiherr v. Spaun sich zu der Abgabe der Erklärung veranlaßt sieht, daß, falls die beiden Regierungen darauf bestehen sollten, das Mehrerfordemis seines Ressorts auf nur eine Million herabzumindem, er außerstande sein würde, die Vorlagen der Marinesektion noch weiter zu vertreten und für dieselben die Verantwortung zu tragen. Nach längerer Diskussion einigt sich schließlich die Konferenz über nachfolgende, an dem Veranschlage der Marinesektion vorzunehmende Abstriche und zwar: im Ordinarium bei Titel II und IV 300 000 Kr., Titel VI bei der 4. Rate für den Rammkreu¬ zer E 300 000 Kr., bei der 3. Rate für das PanzerschiffA 300 000 Kr., bei der Z Rate für das Panzerschiff B 200 000 Kr., bei Panzerschiff C die ganze Rate 500 000 Kr., im Extraordinarium beim stählernen Schwimmdock 500 000 Kr., zu Titel VI bei der 5. Rate für Schiff .Arpäd" 100 000 Kr., bei der 4. Rate für SchiffIII300 000 Kr., bei der Z Rate für die Donaumonitore und Patrouillenboote 250 000 Kr., im Titel VII (Waffenwesen) 480 000 Kr., Summe 3 230 000 Kr. Nach Abzug letzterer Summe von dem ursprünglichen Mehrerfordemisse der Marine im Betrage von 5 550 000 Kr. würde sich somit ein noch verbleibendes Mehr¬ erfordemis im Marinevoranschlage von 2 325 000 Kr. herausstellen. Der k.u.k. Chefder Marinesektion Admiral Freiherr v. Spaun stimmt dieser Reduk¬ tion seines Voranschlages mit dem Beifügen zu, daß er die gänzliche Streichung der ersten Rate für das Panzerschiff C an die Bedingung knüpfen müsse, daß ihm gestattet werde, eine umso höhere Baurate für dieses Schiff in den Voranschlag pro 1904 einzustellen. Die Konferenz nimmt sodann wieder die Beratung des Heeresvoranschlages in Angriff, welche von dem k.k. Ministerpräsidenten v. Koerber mit der Bemerkung eingeleitet wird, daß die beiden Regierungen den Anforderungen der Heeresverwaltung bereits ein weitgehendes Entgegenkommen bezeigt haben, indem sie sich bereit erklärt hätten, für Heer und Marine im Jahre 1903 eine Steigerung von 8 Millionen Kronen zu bewilligen, und überdies auch von der Forderung der Einrech¬ nung der Zinsen für die müitärischen Investitionen in den erwähnten Pauschalbetrag abgestanden wären. In welcher Weise die beiden müitärischen Ressorts die von den beiden Regie¬ rungen konzedierte Steigerungssumme auf ihre Voranschläge repartieren wollen, sei eine interne Angelegenheit derselben. Jedenfalls werde es notwendig sein, daß, nachdem das Mehrerfordemis der Marine dem Ergebnisse der vorangegangenen informativen Besprechung zufolge für sich allein 2 Millionen übersteige, an dem Voranschläge der Heeresverwaltung noch namhafte Abstriche vorgenommen werden, damit das Gesamtmehrerfordemis der in Rede stehenden beiden Präli¬ minarien wenigstens keine nennenswerte Überschreitung des mehrerwähnten Ma¬ ximalbetrages von 8 Millionen aufweise. Redner sieht sich außerstande, die Ver¬ antwortung für eine weitere Belastung des österreichischen Budgets mit gemein¬ samen Ausgaben zu übernehmen, und muß an den gemeinsamen Kriegsminister das dringende Ersuchen stellen, seinen Voranschlag im Sinne des von den beiden <pb/>Nr. 48 Gemeinsamer Miriistenat, Wien, 2.4.1902 303 Regierungen diesfalls eingenonunenen Standpunktes einer weiteren Reduktion zu unterziehen. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Freiherr v. Kri'eghammer erinnert demgegenüber daran, daß er bereits in der vorangegange¬ nen Sitzung in eine sehr bedeutende Herabminderung des Extraordinariums seines Vor¬ anschlages gewüligt habe, muß jedoch bemerken, daß das Mehrerfordernis im Ordinarium seines Voranschlages fast zur Gänze aus zwei großen Posten bestehe, an welchen schwer eine Reduktion vorgenommen werden könnte, nämlich aus dem Mehr- erfordemis aus Anlaß der Aufstellung von 14 Feldhaubitzbatteriedivisionen und der Reorganisation der Gebirgsartillerie im Betrage von 5 244 500 Kr. und dem Mehrerfor¬ dernisse aus Anlaß der Erweiterung der Nachtmahlgebühr für die Mannschaft im Betrage von 1 550 300 Kr. Bezüglich ersterer Post glaubt Redner, daß sich bei der sei¬ nerzeitigen Schlußrechnung wohl eine nicht unbeträchtliche Ersparnis herausstellen werde, da im ersten Jahre zunächst nur die für die Haubitzbatterien notwendigen Mann¬ schaften vollständig eingestellt und vorläufig behufs Abrichtung in bereits bestehende Artillerieregimenter eingeteüt werden würden, während die erforderlichen Stäbe, Un¬ teroffiziere sowie das Pferdematerial im ersten Jahre nur teüweise zur Aufstellung ge¬ langenwerden. Wiegroß die infolge dessen eventuell resultierende Ersparnis sein werde, könne Redner jedoch dermalen noch nicht bestimmt angeben. Was die Erweiterung der Nachtmahlgebührfür dieMannschaft anlangt, so erklärtRedner sich,wenn auch äußerst ungern, bereit, fallsdiesabsolutgewünschtwerdensollte, fürdasJahr 1903nurdieHälfte des bezüglichen Erfordernisses in Anspruch zu nehmen. Anknüpfend an diese Ausführungen des Vorredners, schlägt der k g 1. u n g. Mi¬ nisterpräsident v. Szell vor, statt bei dem vorerwähnten fortlaüfenden Erfordernisse von 5 244 000 Kr. auf eine Ersparnis in der Schlußrechnung zu warten, an dieser Post sowie an dem denselben Charakter habenden Mehrerfordemisse des Okkupationskredites bereits im Voranschläge für das erste Jahr entsprechende Abstri¬ che zu machen, welche übrigens nur transitorischer Natur sein würden. Auch würden sich die beiden Regierungen anheischig machen, dem gemeinsamen Kriegsminister im Falle eintretender Notwendigkeit die jetzt bei der erwähnten Post zu streichenden Summen nachträglich zu bewilligen. Redner macht hierauf den Vorschlag, an dem in der vorangegangenen Sitzung auf 8 Mülionen Kronen reduzierten Mehrerfordernisse der Heeresverwaltung nachfolgende Abstriche vorzunehmen: 1. 3/4 Mülionen Kronen im Ordinarium bei Post 3 (Mehrerfordemis aus Anlaß der Reorganisation der Feld- und Gebirgsar- tfllerie), Z 3/4 Mülionen Kronen bei Post 13 des Ordinariums (Mannschaftskost), 3. 1/4 Mülion Kronen beim Okkupationskredite, zusammen also Abstriche im Betrage von 1 3/4 Mfllionen, durch welche das Mehrerfordemis des Heeres auf 6 1/4 Mülionen herabgemindert erschiene. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Freiherr v. Krieghammer erklärt sich mit der Herabminderung aufdiesen Betrag einverstan¬ den, behält sich jedoch vor, nach nochmaliger genauer Prüfung seines Voranschlages selbst zu bestimmen, bei welchen Positionen und in welcher Höhe bei den einzelnen derselben Abstriche vorzunehmen sein werden. <pb/>304 Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 4.1902 Nachdem der k. u.k. Chef der Marinesektion Admiral Frei¬ herr v. Spann sich noch auf dringenden Wunsch der beiderseitigen Finanzmini¬ ster bereit erklärt hat, von dem aufgrund der informativen Besprechung festgestellten Mehrerfordemisse der Marine im Betrage von 2 325 000 Kr. noch eine Pauschal¬ summe von 75 000 Kr. zu streichen, konstatiert der Vorsitzende, daß der Voran¬ schlag der Heeresverwaltung mit einem Mehrerfordemisse von 61/4 Millionen Kronen, jener der Marine mit einem solchen von 21/4 Millionen, beide zusammen also mit einem Mehr-erfordemisse von 8 1/2 Millionen von der Konferenz angenommen worden sind. Die Konferenz stimmt hierauf noch zwei Nachtragskrediten der Marineverwaltung pro 1902 im Gesamtbeträge von 463 370 Kr. zu, wobei der k. k. Finanzminister Ritter v. Böhm bemerkt, daß der Nachtragskredit für die Unterhaltung der Ge¬ sandtschaftswache in China richtigerweise zum Extraordinarium des Jahres 1902 ange¬ fordertzuwerden hätte, nachdem das gleicheErfordernis für das laufende Jahr ebenfalls im Extraordinarium unter Titel IX angeführt erscheint. Endlich beschließt die Konferenz, daß die von der Marinesektion sowie vom Mini¬ sterium des Äußern aus Anlaß der chinesischen Wirren anzusprechenden Kredite3 von dem k. u. k. gemeinsamen Finanzminister in einer Vorlage zusammengefaßt und be¬ gründet und sodann namens der gemeinsamen Regierung in den Delegationen einge¬ bracht werden sollen. Nachdem der Vorsitzende hierauf noch die Frage des Termines für die Einberufung der Delegationen zur Sprache gebracht und von der Konferenz ermächtigt worden ist, Sr. Majestät hierfür den 6. Mai in Vorschlag zu bringen, schließt derselbe die Sitzung, indem er konstatiert, daß bezüglich des gemeinsamen Voranschlages der Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1903 in der Konferenz vollkommene Übereinstimmung erzielt worden ist. Goluchowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 27. April 1902. Franz Joseph. 3 Siehe GMRProL v. 1. 4.1902, GMCZ. 436, Anm. 6. <pb/>