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Gemeinsamer Ministerrat, 1. 4. 1902

I. Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z47.pdf.

290  Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, 24. März 1902. Franz Joseph.

                   Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. April 1902

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szdll (11. 4.), der k. k. Ministerpräsident v. Koerber
(19. 4.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister
GdK. Freiherrv. Krieghammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Ritter Böhm
[v. Bawerk], der k. u. k. Chef der Mannesektion Admiral Freiherr v. Spaun (24.4.), der k. u. k. Sektionschef
v. Mdrey.
    Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem.
    Gegenstand: Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903.

   KZ. 29 - GMCZ. 436
   Protokoll des zu Wien am 1. April 1902 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, daß er von einer
eingehenden Darlegung der internationalen, politischen Lage im allgemeinen absehen
zu können glaube, da er binnen kurzem ohnehin Gelegenheit haben werde, sich diesfalls
in seinem vor den Delegationen zu haltenden Expose des ausführlicheren zu verbrei¬
ten.1 Nur einer Frage von aktuellerer Bedeutung möchte Redner bereits heute Erwäh¬
nung tun, nämlich der Erneuerung des in Bälde ablaufenden Dreibundvertrages.
Redner gibt hierauf in großen Zügen eine Darstellung der in letzter Zeit zwischen den
Dreibundmächten behufs Erneuerung dieses Allianzvertrages geführten Verhandlun¬
gen, bezüglich welcher mit Deutschland bereits ein volles Einverständnis erzielt sei,
während die Negotiationen mit Italien noch fortgeführt werden.2

    Nachdem sowohl der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell als auch der k. k. Minister¬
präsident v. Koerber dem Vorsitzenden für diese Mitteilungen ihren Dank ausgespro¬
chen und sich mit dessen Vorgehen in der fraglichen Angelegenheit einverstanden
erklärt haben, schlägt der Vorsitzende vor, zunächst die Beratung der kleineren
Budgets in Angriff zu nehmen und erst nach deren Erledigung in die Erörterung der
Voranschläge für das Heer und die Marine einzutreten.

    Redner beginnt hierauf mit der Besprechung des Voranschlages seines eigenen
Ressorts, welcher im Ordinarium und Extraordinarium gegenüber dem Voranschläge

1 A KÖZÖS ÜGYEKTARGYALAsÄRA ÖSSZEUfVOTT bizottsAg naplöja, 190219-35.
2 Die Italiener wünschten sich im erneuerten Text des Dreibundvertrages eindeutigere Verpflichtungen der

    Partnerzur Verteidigung der italienischen Interessen im Mittelmeerraum gegen Frankreich und Rußland; sie
    verlangten ferner, daß die Monarchie bei einer Auflösung des Osmanischen Reiches die Unabhängigkeit
    Albaniens garantiere. Goiuchowski war ein Anhänger des Status quo und wollte sich nichtfür die Zukunft
    verpflichten. Der italienischeAußenminister Prinetti stimmte schließlich am 3.5.1902zu, daß derDreibund
    von 1891 ohnejede Änderung erneuert werde. Fellner, Der Dreibund 53-61; Bridge, From Sadowa to
    Sarajevo 251-252.
<pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministenat, Wien, 1. 4.1902  291

des Vorjahres ein Mehrerfordernis von 142 000 Kr. aufweist, das zum überwiegenden
Teüe durch die Erhebung der Gesandtschaft in Washington zum Range einer Botschaft,
durch die Errichtung einer Gesandtschaft in Santiago de Chile und durch die Kreierung
eines Vizekonsulates in Cleveland verursacht sei.

    Bezüglich der Umwandlung der Gesandtschaft in Washington in eine Botschaft
bemerkt Redner, daß es mit Rücksicht auf die immer mehr hervortretende politische
und wirtschaftliche Bedeutung der Vereinigten Staaten von Amerika unbedingt not¬
wendig gewesen sei, dem Beispiele der übrigen Großmächte zu folgen, welche bereits
seit Jahren in Washington durch Botschafter vertreten seien. Der bisher zuungunsten
des k. u. k. Gesandten in Washington gegenüber den Vertretern der anderen Gro߬
mächte bestandene Rangsunterschied habe sich bereits bei verschiedenen Anlässen in
nicht angenehmer Weise fühlbar gemacht und werde nunmehr die Gleichstellung des
dortigen k. u. k. Vertreters mit seinen großmächtlichen Kollegen einer wirksamen
Vertretung der Interessen der Monarchie dortselbst jedenfaUs förderlich sein. Was die
Errichtung einer Gesandtschaft für den Bereich der Republiken Chile, Peru und
Bolivien mit dem Sitze in Santiago betrifft, so sei dieselbe durch die Erwägung veranlaßt,
daß die Monarchie bisher an der ganzen Westküste von Südamerika keine einzige
effektive Vertretungsbehörde besitzt, während gerade in jenen Staaten sich eine unge¬
mein zahlreiche und zum Teil sehr wohlhabende Kolonie aus Staatsangehörigen der
Monarchie, zumal aus Dalmatien, befindet, deren Interessen bisher jeglichen Schutzes
durch eine heimische Vertretungsbehörde entbehrt hätten, und bezüglich welcher
daher die Gefahr beständen habe, daß sie für die Monarchie verloren gehen könnte.
Die Etablierung eines Vizekonsulats in Cleveland sei mit Rücksicht auf die dortselbst
in großer Zahl sich aufhaltenden ungarischen Staatsangehörigen ein lang gefühltes
Bedürfnis gewesen und entspreche einem wiederholt geäußerten Wunsche der kgl. ung.
Regierung.3 Bei Besprechung der eigenen Einnahmen seines Ressorts erwähnt Redner
der erfreulichen Tatsache, daß dieselben dank dem Inslebentreten des Konsulargebüh¬
rentarifes aus dem Titel der Konsularproventen gegen das Budget des laufenden Jahres
um 157 900 Kr. höher veranschlagt werden konnten.

    Nach Entgegennahme dieser Aufschlüsse stellt der kgl. ung. Ministerprä¬
sident v. Szell die Frage, ob es unbedingt notwendig sei, daß die Gesandschaft
Santiago schon jetzt aktiviert werde, welche Frage der Vorsitzende unter
Hinweis auf die von dem Legationsrate v. Rakovszky anläßlich seiner Bereisung der
Westküste in bezug auf die dort lebenden Staatsangehörigen aus beiden Teilen der
Monarchie gemachten Wahrnehmungen unbedingt bejahen zu müssen erklärt.

    Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm glaubt darauf hinweisen
zu sollen, daß das Nettoerfordernis des Voranschlages des Ministeriums des
Äußern zwar nur 142000 Kr. betrage, daß jedoch die faktische Steigerung infolge
der höheren Bedeckung von 157900 Kr. aus den Konsularproventen sich eigent¬
lich auf nahezu 300000 Kr. belaufe. Redner möchte daher um die Hinausschie¬
bung gewisser Posten bitten und bezeichnet als einen solchen die Gesandtschaft
in Santiago. Redner wolle zwar keineswegs die Notwendigkeit der Errichtung

3 Vgl. GMR. v. 14.3.1902, GMCZ. 435.
<pb/>292                                               Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 4.1902

einer Gesandtschaft in Santiago in Zweifel ziehen, glaubt aber doch, daß mit
Rücksicht auf die schwierige Lage der Staatsfinanzen bei der Errichtung neuer
Vertretungsbehörden im Auslande ein etwas langsameres Tempo eingeschlagen
werden könnte, wobei Redner auf die erst vor kurzem erfolgte Errichtung einer
Gesandtschaft in Mexiko,4 sowie auf die geplante Erhebung der Gesandtschaft in
Washington zu einer Botschaft hinweist. Redner releviert ferner die Regulierung
der Lokalzulagen der diplomatischen Beamten, wobei er daran erinnert, daß erst
vor zwei Jahren die Erhöhung der Gehalte eben dieser Beamten stattgefunden
habe, welche damals unter Betonung des Umstandes angefordert worden sei, daß
sie auf Kosten der Lokalzulagen erfolge und daher die Staatsfinanzen nicht
belaste. Infolge der nunmehr geplanten Erhöhung der Lokalzulagen stelle sich die
damals vermiedene Belastung der Staatsfinanzen nun nachträglich doch ein.

   Der V ersitzende weist demgegenüber darauf hin, daß durch die vom
1. Jänner 1900 ins Leben gerufene Gehaltsregulierung,5 welche auf Kosten der Lokal¬
zulagen erfolgt sei, sowie durch die gleichzeitig durchgeführte Umrechnung in die
Kronenwährung eine vollständige Verschiebung der Zulagenziffem hervorgerufen
worden sei, welche zu den größten Anomalien geführt habe. Abgesehen davon, resul¬
tieren aus der Umrechnung in die Kronenwährung Zulagenbeträge in Kronen und
Hellem, welche in dieser Weise nicht weiter belassen werden können und deren
Abrundung überdies auch einem Wunsche der Delegationen entspreche. Auch würden,
falls die Regulierung der Lokalzulagen nicht bewilligt werden sollte, die diplomatischen
Beamten jetzt schlechter gestellt sein als vor der Gehaltsregulierung, da sie infolge
dieser letzteren eine größere Einkommensteuer zu zahlen hätten.

    Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs würde wünschen, daß mit
Rücksicht auf die auf allen Punkten stattfindende Erhöhung der Anforderungen das
faktische Mehrerfordemis des Voranschlages des Ministeriums des Äußern die Mehr¬
einnahmen aus den Konsularproventen nicht übersteigen sollten, und richtet an den
Vorsitzenden das Ersuchen, entsprechende Reduktionen an dem Voranschläge seines
Ressorts vorzunehmen.

    Der Vorsitzende sieht sich außerstande, so weitgehende Abstriche an seinem
Voranschläge vorzunehmen, erklärt sich aber bereit, um den Wünschen der beiden
Finanzministerwenigstens in etwas entgegenzukommen, im Ordinarium Titel 1 d ,,Zen¬
tralleitung&quot; die Post 36 im Betrage von 20 000 Kr. zu streichen.

    Nachdem die übrigen Konferenzteilnehmer sich hiemit einverstanden erklären,
konstantiert der Vorsitzende, daß der Voranschlag des Ministeriums des Äußern von
der Konferenz im Ordinarium mit 10 679 575 Kr., im Extraordinarium mit 197 295 Kr.,
zusammen mit 10 876 870 Kr. angenommen worden ist

    Außerdem nimmt die Konferenz nach ErteUung der einschlägigen Aufklärungen
durch den Vorsitzenden zwei Nachtragskredite des Ministeriums des Äußern im
Gesamtbeträge von 110 000 Kr. an.

4 Siehe GMRProt. v. &amp; 4.1901, GMCZ. 431, Anm. 2.
5 Vgl. GMR. v. 17.10.1899, GMCZ. 416.
<pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902  293

   Der Vorsitzende stellt hierauf den dritten Nachtragskredit seines Ressorts, betref¬
fend einen Vorschuß von 970 000 Kr. a conto der von der chinesischen Regierung zu
zahlenden Kriegsentschädigung zum Zwecke des Wiederaufbaues des Gesandtschafts¬
palais in Peking und der dazu gehörigen Gebäude, sowie für die teilweise Schadlos¬
haltung des Gesandtschaftspersonals, zur Diskussion.6 Redner bemerkt bei dieser
Gelegenheit, daß die Frage, in welcher Weise die beiden Regierungen aufgrund des von
China ausgestellten Bons die faktische Auszahlung des auf die Monarchie entfallenden
Entschädigungsanteües von 15 Millionen Kronen an die gemeinsame Regierung zu
ermöglichen gedenken, dringend der Klärung bedürfe, und man diesfalls ehestens zu
einem Entschlüsse gelangen müsse, da es sich hiebei für das Ministerium des Äußern
und namentlich für die Marineverwaltung um die Rückvergütung bereits verausgabter
Summen handle. Redner führt sodann aus, daß bezüglich der endgütigen Liquidierung
der gesamten Entschädigungssummen, zu deren Zahlung im Laufe von 39 Jahren sich
China den Mächten gegenüber verpflichtet habe, und welche 450 Millionen Taels
betrage, derzeit zwischen den beteüigten Mächten Verhandlungen im Zuge seien, da
infolge nachträglicher Anmeldungen von Privatforderungen Angehöriger fremder
Staaten die Summe der angemeldeten Entschädigungsansprüche sich um 30 Mülionen
Taels höher stelle als die von China vertragsmäßig zu zahlende Kriegsentschädigung,
nämlich auf 480 Millionen Taels. Aus diesem Grunde habe sich die Notwendigkeit einer
proportioneilen Herabminderung der einzelnen Entschädigungsquoten herausgestellt.
Während nun die meisten Mächte sich mit einer solchen proportioneilen Herabminde¬
rung ihrer Entschädigungsanteüe einverstanden erklärt hätten, widerstreben derselben
noch England und Japan, welche auf der integralen Zahlung ihres Entschädigungsan-
teües bestehen, doch sei noch immer zu hoffen, daß diese beiden Mächte sich gleichfalls
zu der notwendig gewordenen Herabminderung, welche übrigens nur ungefähr 1 1/2%
betrage, verstehen werden. Redner fügt hinzu, daß die chinesische Regierung über die
von ihr zu zahlende Kriegsentschädigung einen Bon global ausgestellt und denselben
bei der Bankierskommission in Shanghai hinterlegt habe, an welche sie auch die fälligen
Annuitäten abführen werde. Die Repartition dieser letzteren an die Mächte habe aber
eben wegen der noch unausgetragenen Frage der proportionellen Herabminderung der
verschiedenen Entschädigungsquoten bisher nicht begonnen werden können. Was die
Frage anlange, in welcher Weise die Finanzminister der beiden Regierungen der
gemeinsamen Regierung die derselben infolge der Chinawirren erwachsenen Auslagen
zurückzuerstatten hätten, so kämen in dieser Beziehung zwei Alternativen in Betracht,
und zwar könnten die beiden Finanzminister entweder zu diesem Zwecke den Bon der
chinesischen Regierung unter Garantierung der Verzinsung desselben pro rata parte
in Zirkulation setzen, oder aber denselben in Aufbewahrung nehmen, die fälligen
Annuitäten als Einnahmsposten in ihre Budgets einstellen und die der gemeinsamen
Regierung aufgrund der mit China vereinbarten Entschädigung zukommenden
Summen aus etwa disponiblen Fonds zur Verfügung stellen.

6 Siehe GMRProt. v. 8. 4.1901, GMCZ. 431, Anm. 5; GMRProt. v. 15. 4.1901, GMCZ. 432, Anm. 6 und 7;
    GMRProt. v. 14.3.1902, GMCZ. 435, Anm. 3.
<pb/>294                                         Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902

    Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm bemerkt demgegenüber, daß
über diese Angelegenheit bereits eine Korrespondenz zwischen dem gemeinsamen
Finanzministerium und den beiderseitigen Regierungen gepflogen worden sei,7 und gibt
der Ansicht Ausdruck, daß es am zweckmäßigsten wäre, entweder die von der Ban¬
kierskommission in Shanghai ausgestellten Bons selbst oder die jährlich zur Auszahlung
gelangenden Annuitäten zwischen den beiden Regierungen nach dem Verhältnisse der
Beitragsleistung der beiden Staatsgebiete zu den gemeinsamen Ausgaben zu teilen.
Redner spricht sich übrigens dahin aus, daß man sich über das Prinzip der Verwertung
der Obligationen erst dann werde entscheiden können, wenn bekannt sein werde, in
welcher Form die Bankierskommission die Obligationen ausfolgen werde. Über diese
Frage werde seinerzeit mit dem kgl. ung. Finanzminister das Einvernehmen zu pflegen
sein.

   Nachdem der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs dieser Ansicht
beigepflichtet hat, entspinnt sich eine längere Diskussion über die Frage, ob bereits jetzt
und eventuell in welcher Weise bezüglich der aus den chinesischen Wirren erwachsenen
Auslagen an die Delegationen heranzutreten wäre.

   Nachdem im Verlaufe der hierüber geführten Diskussion der k. u. k. Chef der
Marinesektion die Mitteflung macht, daß er in der Lage sei, die Abrechnung
über die einschlägigen Ausgaben seines Ressorts bis Ende des Jahres 1901 fertigzustel¬
len und vorzulegen, gelangt die Konferenz übereinstimmend zur Ansicht, daß es unter
diesen Umständen vom konstitutionellen Standpunkte am richtigsten sei, bereits jetzt
den Delegationen eine bezügliche Vorlage zu unterbreiten.

   Der Vorsitzende enunziert sohin als Beschluß der Konferenz, daß der unter
3 angeführte Nachtragskredit zum außerordentlichen Erfordernisse des Titels 2 im
Betrage von 970000 Kr. aus den Vorlagen seines Ressorts auszuscheiden, dagegen
sowohl diese Summe als auch die der Marineverwaltung aus der Chinaexpedition bis
Ende 1901 erwachsenen Ausgaben in einer sogenannten Vorlage von den Delegationen
als Nachtragskredit anzusprechen und von denselben hiefür die Indemnität anzusuchen
sein wird. Bei dieser Gelegenheit würde den Delegationen mitgeteüt werden, daß die
betreffenden Summen im Hinblicke auf die von China zu zahlende Kriegsentschädigung
das Budget nicht belasten werden.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell steUt sodann den Antrag,
daß die betreffende Separatvorlage den Delegationen nicht gleichzeitig mit dem ge¬
meinsamen Voranschläge, sondern erst einige Tage später unterbreitet werden solle,
damit die seitens der gemeinsamen Regierung anzufordernden, voraussichtlich ohnehin
bedeutenden Summen auf den ersten Blick nicht noch größer erscheinen.

   Die Konferenz stimmt diesem Anträge zu.
   Hierauf wird nach den einschlägigen Darlegungen des k. u. k. gemeinsamen
Finanzministers v. Källay der gegen das Vorjahr ein durch das Anwachsen
des Pensionsetats verursachtes Mehrerfordernis von 57 970 Kr. aufweisende Voran¬
schlag des gemeinsamen Finanzministeriums im Ordinarium mit 4 232 277 Kr. im Ex-
traordinarium mit 0, zusammen mit 4 232 277 Kr., sowie das gegen das Jahr 1902 eine

7 GMRProt v. 14.3.1902, GMCZ. 435, Anm. 4.
<pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902  295

Mehrerforderung von 3620 Kr. involvierende Präliminare des gemeinsamen Obersten
Rechnungshofes angenommen.

    Der Voranschlag für das gemeinsame Zollgefälle wird sodann aufgrund der von
den beiderseitigen Finanzministem sowie von dem Ministerium für die Angelegen¬
heiten Bosniens und der Hercegovina präliminierten Beträge mit: für Österreich
 102331000 Kr., für Ungarn 15031050 Kr., für Bosnien 615210 Kr., zusammen
 117 977 260 Kr., eingestellt

    Es gelangt hierauf der Voranschlag der Heeresverwaltung zur Verhandlung, und
schlägt der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v.
Krieghammer vor, zunächst die Nachtragskredite seines Ressorts pro 1902 zu
erörtern und erst nach deren Erledigung in die Besprechung des Heereserfordemisses
pro 1903 einzutreten. Redner steUt hierauf vorerst die Frage, ob jene 2 1/2 Mülionen
Kronen, welche in der Vorlage zum Titel XXH ,,Naturalienverpflegung&quot; pro 1902
infolge der eingetretenen Preissteigerung als Nachtragskredit angeführt erscheinen,
tatsächlich als solcher in Anspruch zu nehmen sein werden, oder ob dieselben nicht
vielmehr als Überschreitung in die Schlußrechnung aufzunehmen wären.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell spricht sich zugunsten der
letzteren Ansicht aus, indem er ausführt, daß es sich im vorliegenden Falle um eine Post
handle, die nicht genau im voraus bestimmbar gewesen sei, weshalb dieselbe auch nicht
seitens der Delegationen beanständet werden könne. Abgesehen davon, scheine die
Eliminierung dieser Post aus der Vorlage auch noch aus dem Grunde wünschenswert,
damit letztere möglichst entlastet werde und man nicht genötigt sei, mehr Nachtrags¬
kredite einzufordern als unumgänglich notwendig.

    Im Sinne dieser Ausführungen beschließt sonach die Konferenz die Ausscheidung
der erwähnten Post aus der Zahl der Nachtragskredite der Heeresverwaltung und deren
Verweisung in die Schlußrechnung.

   Nachdem der k.u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Frei¬
herr v. Krieghammer die unbedingte Notwendigkeit der Neubewaffnung und
Reorganisation der Artillerie unter Hinweis auf das diesfalls gegebene Beispiel der
anderen Großmächte eingehend darlegt und speziell die Unerläßlichkeit der baldigen
Ausrüstung der Artülerie mit Haubitzen nachdrücklichst betont hat, führt derselbe aus,
daß die Einführung eines neuen Feld- und Gebirgsartilleriemateriales ein einmaliges
Erfordernis von 178 Millionen Kronen erheische. Von dieser Summe sei Redner mit
Rücksicht darauf, daß die Aufstellung von 14 Feldhaubitzbatteriedivisionen sowie die
Reorganisation der Gebirgsartillerie in Tirol bereits am 1. Oktober 1. J. erfolgen solle,
bemüßigt, zu diesem Zwecke den Betrag von 38 Millionen Kronen als Nachtragskredit
pro 1902 anzusprechen. Aus dem gleichen Grunde müsse Redner zu dem Ordinarium
für das laufende Jahr den Betrag von 1 311 125 Kr. und zum Okkupationskredite den
Betrag von 240 825 Kr. als Nachtragskredit anfordem.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell erbittet sich von dem
gemeinsamen Kriegsminister Auskunft darüber, ob die Frage des Haubitzenpro¬
blems für die Monarchie als endgütig gelöst angesehen werden könne, da den für
die Anschaffung dieser Geschütze erforderlichen Krediten nur unter der Bedin¬
gung zugestimmt werden könnte, daß die Kriegsverwaltung die volle Garantie
<pb/>296 Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 4.1902

dafür übernehme, daß die erwähnte Geschützgattung allen Anforderungen der
modernen Technik entspreche.

   Der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v.
Krieghammer erklärt, die vom Vorredner gewünschte Zusicherung unbedingt
erteilen zu können, da er nach bester Überzeugung sagen könne, daß keine europäische
Armee ein besseres Geschütz besitze. Auch die Feldgeschützfrage sei für die Monar¬
chie, was die Geschützrohre betrifft, endgiltig und in zufriedenstellender Weise gelöst.
Dieselben würden, gleich wie die Haubitzen, aus Stahlbronze hergestellt, welche dem
Stahl weitaus überlegen sei. Nur bezüglich des für die Feldgeschütze einzuführenden
Lafettensystems würden noch Verbesserungen erprobt. Sobald man bezüglich dieser
Versuche zu einem abschließenden Urteile gelangt sein werde, werde Redner auch die
Ersetzung der alten, bereits seit dem Jahre 1874 in Gebrauch stehenden Feldgeschütze
vorzunehmen und die hiezu erforderlichen Kredite anzusprechen genötigt sein, und
zwar glaube er, im Jahre 1903 den Betrag von ungefähr 40 Millionen Kronen zu
benötigen. Redner möchte bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, die Aufmerksam¬
keit der Konferenzteilnehmer auf die vom Volkswirtschaffliehen Standpunkte gewiß mit
Befriedigung zu begrüßende Tatsache zu lenken, daß sowohl die Haubitzen und
Feldgeschütze als auch die dazu gehörige Munition ausschließlich im Inlande erzeugt
werden.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell gibt der Ansicht Ausdruck,
daß es nicht wohl tunlich sei, die für Artilleriezwecke bestimmte Summe von 178
Millionen Kronen, welche &quot;nachdem die Frage der Feldgeschütze und Lafetten noch
nicht gelöst ist&quot; man erst bnach erfolgter Lösung derselben15 sukzessive im Verlaufe von
vier Jahren brauchen werde, schon jetzt anzufordem. Redner glaubt, daß der k. u. k.
gemeinsame Kriegsminister mit seiner Vorlage, in welcher aus Anlaß der Aufstellung
der Haubitzenbatteriedivisionen und der Reorganisation der Gebirgsartillerie in Tirol
ein Nachtragskredit von 38 Millionen Kronen angesprochen wird, selbst den Weg
gewiesen habe, wie in dieser Beziehung rücksichtlich der weiteren Inanspruchnahme
der 178 Millionen vorzugehen sein werde. In der Weise, wie jetzt der Betrag von 38
Millionen cfür die Haubitzen - welche in technischer Beziehung vollkommen entspre¬
chen -c angefordert werde, könne man nämlich im Frühjahr 1903, dwenn die Geschütz¬
frage bis dahin gelöst wird,d die dann vom Kriegsminister benötigte Summe von 40
Millionen ebenfalls wieder als Nachtragskredit ansprechen, mit welchem Vorgehen
man auf geringeren Widerstand stoßen werde, Namentlich bevor die Frage der tech¬
nischen Herstellung vollkommen gelöst ist,6 als wenn man jetzt auf einmal 178 Mülio¬
nen anfordern würde. Dies schließe keineswegs aus, ja es würde sich sogar empfehlen,
daß man den Delegationen schon jetzt eingestehe, daß die ganze Artilleriereorganisa-

a-a Einßgung Szells.
b_b Einßgung Szells.
c-c Einßgung Szills.
d_d Einßgung Szells.
e&quot;e Einßgung Szitls.
<pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902  297

tion 178 Millionen Kronen kosten werde und daß die erforderlichen Kredite im Laufe
der nächsten Jahre sukzessive in Anspruch genommen werden würden.

   Der Vorsitzende schließt sich dieser Ansicht an, indem er ausführt, daß dies
der einzig mögliche Ausweg sei, da die Delegationen nur berechtigt sind, Kredite für
das nächste Jahr zu bewilligen, und es nicht in ihrer verfassungsmäßigen Befugnis liege,
auf vier Jahre hinaus bindende Beschlüsse zu fassen.

   Der k.k. Ministerpräsident v. Koerber hat zwar kein Bedenken
dagegen, daß der für die Aufstellung der Haubitzbatteriedivisionen erforderliche
Betrag von 38 Millionen für dieses eine Mal als Nachtragskredit angesprochen werde,
möchte aber in Zweifel ziehen, ob die Delegationen die fortgesetzte Inanspruchnahme
der für die Anschaffung des Artilleriematerials erforderlichen Summen im Wege von
Nachtragskrediten gutheißen werden, zumal Nachtragskredite immer ein gewisses
Mißtrauen bei den Vertretungskörpem hervomifen. Redner wäre daher der Ansicht,
daß die Summe von 38 MUlionen diesmal zwar als Nachtragskredit angesprochen
werde, daß aber in der betreffenden Vorlage darzulegen sein werde, daß das Kriegs¬
ministerium, nachdem dasselbe noch nicht in der Lage sei anzugeben, welche Beträge
es im Jahre 1903 für Artilleriezwecke anzufordern genötigt sein werde, sich vorbehält,
den nächsten Delegationen eine auf die Reorganisation der Artülerie bezügliche
Vorlage zu unterbreiten oder die erforderlichen Summen im Wege eines Nachtragskre¬
dites anzusprechen.

   Der Icu.k. gemeinsame Finanzminister v. Kallay glaubt, an¬
knüpfend an die Ausführungen des Vorredners, den bei der Anforderung der Kredite
für Artilleriezwecke zu beobachtenden technischen Vorgang in der Weise präzisieren
zu sollen, daß der gemeinsame Kriegsminister bezüglich der als Nachtragskredit anzu-
fordemden 38 Millionen Kronen für die AufsteUung der Haubitzbatteriedivisionen den
Delegationen eine Vorlage unterbreite und eventuell in der Begründung zu derselben
dieArtilleriereform ankündige, welche einen einmaligen Aufwand von 178-180 Millio¬
nen Kronen erfordern werde. Weiters wäre auszuführen, daß die Feldgeschützfrage
ihrer Lösung zwar schon sehr nahe sei, daß aber, da dieselbe mit Rücksicht auf gewisse
noch zu erprobende Verbesserungen nicht als endgiltig gelöst betrachtet werden könne,
den Delegationen auch noch keine einschlägige Vorlage unterbreitet werden könne. Im
Hinblick hieraufwäre, nach Ansicht des Redners, die vom k. u. k. gemeinsamen Kriegs-
minister vorbereitete, auf das einmalige Erfordernis von 178 Mülionen für Artillerie¬
zwecke bezügliche Vorlage den Delegationen nicht zu unterbreiten.

   Die Konferenz pflichtet dieser Anschauung bei und beschließt die Zurückziehung

der erwähnten Vorlage.
   Der Ick. Finanzminister Ritter v. Böhm stimmt der Anforderung des

in Rede stehenden Nachtragskreditesvon 38 Mülionen Kronen zu, gibt aber der Ansicht
Ausdruck, daß dieser Kredit, welcher einen Bestandteü des für die Artüleriereorgani-
sation in Aussicht genommenen einmaligen Erfordernisses von 178 Mülionen Kronen
büde, von diesem letzteren streng zu trennen sei. Letzterer Betrag sei nämlich bereits
eine präjudizieüe Ziffer, da dieselbe zum Teü schon für Zwecke angefordert werde,
welche einen Bestandteü der aügemeinen Heeresreorganisation büden, welcher die

k. k. Regierung noch nicht zugestimmt habe.
<pb/>298  Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 4.1902

    Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs stimmt auch seinerseits der
Votierung des Nachtragskredites von 38 Millionen für diesmal zu, muß aber erklären,
daß hieraus nicht auf seine Zustimmung zur Anforderung der 178 Millionen für die
Artüleriereorganisation geschlossen werden dürfe, da letztere Summe mit dem Pro¬
gramm der Heeresvermehrung im Zusammenhänge stehe und er der Stellungnahme
der ungarischen Regierung zu diesem Projekte in keiner Weise zu präjudizieren
wünsche. Redner bringt sodann unter Verlesung eines ausführlichen Memorandums
den Wunsch zum Ausdruck, daß der ungarischen Industrie, speziell dem Staatseisen¬
werke in Diosgyör die quotenmäßige Beteüigung aus Anlaß der Neubewaffnung der
Artillerie gesichert werde.8

    Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v.
Krieghammer gibt, auf die Bemerkungen der Finanzminister der beiden Regie¬
rungen reflektierend, zu, daß in der Summe von 178 Millionen schon Beträge enthalten
sind, welche mit der Heeresreorganisation in Zusammenhang stehen, muß aber hervor¬
heben, daß die Artillerievermehnmg auch unabhängig von der Heeresvermehrung
notwendig sei, und weist darauf hin, daß gerade numerisch schwächere Heere genötigt
seien, diese Inferiorität durch Aufstellung einer zahlreichen Artülerie nach Tunlichkeit
auszugleichen.

    Der Vorsitzende konstatiert hierauf, daß die Konferenz den von der Kriegs¬
verwaltung pro 1902 angesprochenen Nachtragskrediten von 1. 38 000 000 Kr.,
2.1 311 125 Kr., 3. 240 000 Kr., zusammen 39 551 125 Kr., vorläufig zugestimmt hat.

   Die Konferenz geht sodann auf die Besprechung des Voranschlages des Kriegsmi¬
nisteriums über, und führt der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister
GdK. Freiherr v. Kriegh a m m e r aus, daß derselbe im Vergleiche zum
Vorjahre im Ordinarium ein Mehrerfordemis von 7 318 098 Kr., im Extraordinarium
ein solches von 5470415 Kr. und im Okkupationskredite von 966 800 Kr. aufweist.
Redner bemerkt hiezu, daß das Mehrerfordemis im Ordinarium sowie im Okkupations¬
kredite hauptsächlich durch die Aufstellung der 14 Feldhaubitzbatteriedivisionen und
die Reorganisation der Gebirgsartillerie sowie durch die Erweiterung der Nachtmahl¬
gebühr für die Mannschaft verursacht worden sei.

   Nachdem die Konferenz anfänglich verschiedene Posten des Ordinariums sowie die
Möglichkeit, an denselben Abstriche zu machen, ohne zu einem positiven Ergebnisse
zu gelangen, erörtert hat, macht der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr
v. Kneghammer folgenden Vorschlag: Das Ordinarium des Heereserfordemisses, in
welchem seiner Ansicht nach beim besten Willen keine Abstriche möglich seien, hätte
unverändert zu bleiben, dagegen sei er bereit, das ganze Mehrerfordemis des Extraor-
dinariums im Betrage von 5 470 415 Kr. unter der Bedingung zu streichen, daß ihm
bezüglich der Rückzahlung der Hälfte des Rüstungskredites von 6 1/4 Mülionen
Kronen eine Stundung auf ein weiteres Jahr gewährt werde, was einem reeüen Abstri¬
che von über 2 Millionen Kronen gleichkäme.

8 Das Original des Memorandums von Lukäcs war nicht aufzufinden.
<pb/>Nr. 48 GemeinsamerMinisterrat, Wien, 2. 4.1902                        299

   Der Vorsitzende unterbricht hierauf mit Rücksicht auf die vorgerückte
Stunde die Sitzung und beraumt deren Fortsetzung, im Einvernehmen mit den übrigen
Konferenzteilnehmern, auf den folgenden Tag an.9

                                                                                          Goluchowski

   Ah.E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen.
   Wien, 27. April 1902. Franz Joseph.

                   Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. April 1902

     RS. (undRK.)
     Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell (11. 4.), der k. k. Ministerpräsident v. Koerber
 (19-4.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (28. 4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister
 GdK. Fremerrv. Kneghammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, derk. k. Finanzminister Ritter Böhm
 [v. Bawerk], derk. u. k. Chefder Marinesektion Admiral Freiherrv. Spaun, derk. u. k. Sektionschef v Merey.
     Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem.
     Gegenstand: Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903.

    KZ. 30 - GMCZ. 437
   Protokoll des zu Wien am 2. April 1902 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Goluchowski.

   Der Vorsitzende resümiertzuBeginnderSitzungingroßenZügendenVerlauf
der in der vorangegangenen Konferenz durchgeführten Verhandlungen,1 insoweit die¬
selben den Voranschlag der Kriegsverwaltung zum Gegenstände gehabt haben, und
konstatiert, daß nach dervon dem gemeinsamen Kriegsminister angebotenen Streichung
des ganzen Mehrerfordemisses im Extraordinarium im Betrage von 5 470 415 Kr. die
Gesamtsteigerung des Heereserfordemisses im Ordinarium und im Okkupationskredi¬
te sich in runder Summe noch aufungefähr 8 Mülionen Kronen stellt.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs bemerkt, daß der Voran¬
schlag des Heeres für ihn auch in dieser reduzierten Gestaltung noch nicht akzeptabel
sei, da die beiden Regierungen dahin übereingekommen seien, daß die gesamte Stei¬
gerung der Ausgaben für Heer und Marine nicht mehr als 8 Mülionen Kronen betragen
dürfe.2 Wenn nun schon die Steigerung des Heeresvoranschlages für sich allein 8 Mil¬
lionen ausmache, so würde, bei Festhaltung des vorerwähnten, von den beiden Regie¬
rungen aufgesteüten Grundsatzes, für die Marine jegliche Steigerung ausgeschlossen
bleiben müssen, womit sich die Marineverwaltung wohl kaum einverstanden erklären
würde. Redner bemerkt ferner in bezug auf die Streichung des ganzen Mehr¬
erfordemisses im Extraordinarium des Heeresvoranschlages, daß dasselbe sich selbst

9 GMRv. 2.4.1902, GMCZ. 437.

1 GMR. v. 1.4.1902, GMCZ. 436.
2 Koerber an Krieghammer v. 17.3.1902, KA., KM., Präs. 37-2/28/1902.
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