Gemeinsamer Ministerrat, 1. 4. 1902
I. Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z47.pdf.
290 Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902 Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 24. März 1902. Franz Joseph. Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. April 1902 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szdll (11. 4.), der k. k. Ministerpräsident v. Koerber (19. 4.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherrv. Krieghammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Ritter Böhm [v. Bawerk], der k. u. k. Chef der Mannesektion Admiral Freiherr v. Spaun (24.4.), der k. u. k. Sektionschef v. Mdrey. Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem. Gegenstand: Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903. KZ. 29 - GMCZ. 436 Protokoll des zu Wien am 1. April 1902 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gohichowski. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, daß er von einer eingehenden Darlegung der internationalen, politischen Lage im allgemeinen absehen zu können glaube, da er binnen kurzem ohnehin Gelegenheit haben werde, sich diesfalls in seinem vor den Delegationen zu haltenden Expose des ausführlicheren zu verbrei¬ ten.1 Nur einer Frage von aktuellerer Bedeutung möchte Redner bereits heute Erwäh¬ nung tun, nämlich der Erneuerung des in Bälde ablaufenden Dreibundvertrages. Redner gibt hierauf in großen Zügen eine Darstellung der in letzter Zeit zwischen den Dreibundmächten behufs Erneuerung dieses Allianzvertrages geführten Verhandlun¬ gen, bezüglich welcher mit Deutschland bereits ein volles Einverständnis erzielt sei, während die Negotiationen mit Italien noch fortgeführt werden.2 Nachdem sowohl der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell als auch der k. k. Minister¬ präsident v. Koerber dem Vorsitzenden für diese Mitteilungen ihren Dank ausgespro¬ chen und sich mit dessen Vorgehen in der fraglichen Angelegenheit einverstanden erklärt haben, schlägt der Vorsitzende vor, zunächst die Beratung der kleineren Budgets in Angriff zu nehmen und erst nach deren Erledigung in die Erörterung der Voranschläge für das Heer und die Marine einzutreten. Redner beginnt hierauf mit der Besprechung des Voranschlages seines eigenen Ressorts, welcher im Ordinarium und Extraordinarium gegenüber dem Voranschläge 1 A KÖZÖS ÜGYEKTARGYALAsÄRA ÖSSZEUfVOTT bizottsAg naplöja, 190219-35. 2 Die Italiener wünschten sich im erneuerten Text des Dreibundvertrages eindeutigere Verpflichtungen der Partnerzur Verteidigung der italienischen Interessen im Mittelmeerraum gegen Frankreich und Rußland; sie verlangten ferner, daß die Monarchie bei einer Auflösung des Osmanischen Reiches die Unabhängigkeit Albaniens garantiere. Goiuchowski war ein Anhänger des Status quo und wollte sich nichtfür die Zukunft verpflichten. Der italienischeAußenminister Prinetti stimmte schließlich am 3.5.1902zu, daß derDreibund von 1891 ohnejede Änderung erneuert werde. Fellner, Der Dreibund 53-61; Bridge, From Sadowa to Sarajevo 251-252. <pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministenat, Wien, 1. 4.1902 291 des Vorjahres ein Mehrerfordernis von 142 000 Kr. aufweist, das zum überwiegenden Teüe durch die Erhebung der Gesandtschaft in Washington zum Range einer Botschaft, durch die Errichtung einer Gesandtschaft in Santiago de Chile und durch die Kreierung eines Vizekonsulates in Cleveland verursacht sei. Bezüglich der Umwandlung der Gesandtschaft in Washington in eine Botschaft bemerkt Redner, daß es mit Rücksicht auf die immer mehr hervortretende politische und wirtschaftliche Bedeutung der Vereinigten Staaten von Amerika unbedingt not¬ wendig gewesen sei, dem Beispiele der übrigen Großmächte zu folgen, welche bereits seit Jahren in Washington durch Botschafter vertreten seien. Der bisher zuungunsten des k. u. k. Gesandten in Washington gegenüber den Vertretern der anderen Gro߬ mächte bestandene Rangsunterschied habe sich bereits bei verschiedenen Anlässen in nicht angenehmer Weise fühlbar gemacht und werde nunmehr die Gleichstellung des dortigen k. u. k. Vertreters mit seinen großmächtlichen Kollegen einer wirksamen Vertretung der Interessen der Monarchie dortselbst jedenfaUs förderlich sein. Was die Errichtung einer Gesandtschaft für den Bereich der Republiken Chile, Peru und Bolivien mit dem Sitze in Santiago betrifft, so sei dieselbe durch die Erwägung veranlaßt, daß die Monarchie bisher an der ganzen Westküste von Südamerika keine einzige effektive Vertretungsbehörde besitzt, während gerade in jenen Staaten sich eine unge¬ mein zahlreiche und zum Teil sehr wohlhabende Kolonie aus Staatsangehörigen der Monarchie, zumal aus Dalmatien, befindet, deren Interessen bisher jeglichen Schutzes durch eine heimische Vertretungsbehörde entbehrt hätten, und bezüglich welcher daher die Gefahr beständen habe, daß sie für die Monarchie verloren gehen könnte. Die Etablierung eines Vizekonsulats in Cleveland sei mit Rücksicht auf die dortselbst in großer Zahl sich aufhaltenden ungarischen Staatsangehörigen ein lang gefühltes Bedürfnis gewesen und entspreche einem wiederholt geäußerten Wunsche der kgl. ung. Regierung.3 Bei Besprechung der eigenen Einnahmen seines Ressorts erwähnt Redner der erfreulichen Tatsache, daß dieselben dank dem Inslebentreten des Konsulargebüh¬ rentarifes aus dem Titel der Konsularproventen gegen das Budget des laufenden Jahres um 157 900 Kr. höher veranschlagt werden konnten. Nach Entgegennahme dieser Aufschlüsse stellt der kgl. ung. Ministerprä¬ sident v. Szell die Frage, ob es unbedingt notwendig sei, daß die Gesandschaft Santiago schon jetzt aktiviert werde, welche Frage der Vorsitzende unter Hinweis auf die von dem Legationsrate v. Rakovszky anläßlich seiner Bereisung der Westküste in bezug auf die dort lebenden Staatsangehörigen aus beiden Teilen der Monarchie gemachten Wahrnehmungen unbedingt bejahen zu müssen erklärt. Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm glaubt darauf hinweisen zu sollen, daß das Nettoerfordernis des Voranschlages des Ministeriums des Äußern zwar nur 142000 Kr. betrage, daß jedoch die faktische Steigerung infolge der höheren Bedeckung von 157900 Kr. aus den Konsularproventen sich eigent¬ lich auf nahezu 300000 Kr. belaufe. Redner möchte daher um die Hinausschie¬ bung gewisser Posten bitten und bezeichnet als einen solchen die Gesandtschaft in Santiago. Redner wolle zwar keineswegs die Notwendigkeit der Errichtung 3 Vgl. GMR. v. 14.3.1902, GMCZ. 435. <pb/>292 Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 4.1902 einer Gesandtschaft in Santiago in Zweifel ziehen, glaubt aber doch, daß mit Rücksicht auf die schwierige Lage der Staatsfinanzen bei der Errichtung neuer Vertretungsbehörden im Auslande ein etwas langsameres Tempo eingeschlagen werden könnte, wobei Redner auf die erst vor kurzem erfolgte Errichtung einer Gesandtschaft in Mexiko,4 sowie auf die geplante Erhebung der Gesandtschaft in Washington zu einer Botschaft hinweist. Redner releviert ferner die Regulierung der Lokalzulagen der diplomatischen Beamten, wobei er daran erinnert, daß erst vor zwei Jahren die Erhöhung der Gehalte eben dieser Beamten stattgefunden habe, welche damals unter Betonung des Umstandes angefordert worden sei, daß sie auf Kosten der Lokalzulagen erfolge und daher die Staatsfinanzen nicht belaste. Infolge der nunmehr geplanten Erhöhung der Lokalzulagen stelle sich die damals vermiedene Belastung der Staatsfinanzen nun nachträglich doch ein. Der V ersitzende weist demgegenüber darauf hin, daß durch die vom 1. Jänner 1900 ins Leben gerufene Gehaltsregulierung,5 welche auf Kosten der Lokal¬ zulagen erfolgt sei, sowie durch die gleichzeitig durchgeführte Umrechnung in die Kronenwährung eine vollständige Verschiebung der Zulagenziffem hervorgerufen worden sei, welche zu den größten Anomalien geführt habe. Abgesehen davon, resul¬ tieren aus der Umrechnung in die Kronenwährung Zulagenbeträge in Kronen und Hellem, welche in dieser Weise nicht weiter belassen werden können und deren Abrundung überdies auch einem Wunsche der Delegationen entspreche. Auch würden, falls die Regulierung der Lokalzulagen nicht bewilligt werden sollte, die diplomatischen Beamten jetzt schlechter gestellt sein als vor der Gehaltsregulierung, da sie infolge dieser letzteren eine größere Einkommensteuer zu zahlen hätten. Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs würde wünschen, daß mit Rücksicht auf die auf allen Punkten stattfindende Erhöhung der Anforderungen das faktische Mehrerfordemis des Voranschlages des Ministeriums des Äußern die Mehr¬ einnahmen aus den Konsularproventen nicht übersteigen sollten, und richtet an den Vorsitzenden das Ersuchen, entsprechende Reduktionen an dem Voranschläge seines Ressorts vorzunehmen. Der Vorsitzende sieht sich außerstande, so weitgehende Abstriche an seinem Voranschläge vorzunehmen, erklärt sich aber bereit, um den Wünschen der beiden Finanzministerwenigstens in etwas entgegenzukommen, im Ordinarium Titel 1 d ,,Zen¬ tralleitung" die Post 36 im Betrage von 20 000 Kr. zu streichen. Nachdem die übrigen Konferenzteilnehmer sich hiemit einverstanden erklären, konstantiert der Vorsitzende, daß der Voranschlag des Ministeriums des Äußern von der Konferenz im Ordinarium mit 10 679 575 Kr., im Extraordinarium mit 197 295 Kr., zusammen mit 10 876 870 Kr. angenommen worden ist Außerdem nimmt die Konferenz nach ErteUung der einschlägigen Aufklärungen durch den Vorsitzenden zwei Nachtragskredite des Ministeriums des Äußern im Gesamtbeträge von 110 000 Kr. an. 4 Siehe GMRProt. v. & 4.1901, GMCZ. 431, Anm. 2. 5 Vgl. GMR. v. 17.10.1899, GMCZ. 416. <pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902 293 Der Vorsitzende stellt hierauf den dritten Nachtragskredit seines Ressorts, betref¬ fend einen Vorschuß von 970 000 Kr. a conto der von der chinesischen Regierung zu zahlenden Kriegsentschädigung zum Zwecke des Wiederaufbaues des Gesandtschafts¬ palais in Peking und der dazu gehörigen Gebäude, sowie für die teilweise Schadlos¬ haltung des Gesandtschaftspersonals, zur Diskussion.6 Redner bemerkt bei dieser Gelegenheit, daß die Frage, in welcher Weise die beiden Regierungen aufgrund des von China ausgestellten Bons die faktische Auszahlung des auf die Monarchie entfallenden Entschädigungsanteües von 15 Millionen Kronen an die gemeinsame Regierung zu ermöglichen gedenken, dringend der Klärung bedürfe, und man diesfalls ehestens zu einem Entschlüsse gelangen müsse, da es sich hiebei für das Ministerium des Äußern und namentlich für die Marineverwaltung um die Rückvergütung bereits verausgabter Summen handle. Redner führt sodann aus, daß bezüglich der endgütigen Liquidierung der gesamten Entschädigungssummen, zu deren Zahlung im Laufe von 39 Jahren sich China den Mächten gegenüber verpflichtet habe, und welche 450 Millionen Taels betrage, derzeit zwischen den beteüigten Mächten Verhandlungen im Zuge seien, da infolge nachträglicher Anmeldungen von Privatforderungen Angehöriger fremder Staaten die Summe der angemeldeten Entschädigungsansprüche sich um 30 Mülionen Taels höher stelle als die von China vertragsmäßig zu zahlende Kriegsentschädigung, nämlich auf 480 Millionen Taels. Aus diesem Grunde habe sich die Notwendigkeit einer proportioneilen Herabminderung der einzelnen Entschädigungsquoten herausgestellt. Während nun die meisten Mächte sich mit einer solchen proportioneilen Herabminde¬ rung ihrer Entschädigungsanteüe einverstanden erklärt hätten, widerstreben derselben noch England und Japan, welche auf der integralen Zahlung ihres Entschädigungsan- teües bestehen, doch sei noch immer zu hoffen, daß diese beiden Mächte sich gleichfalls zu der notwendig gewordenen Herabminderung, welche übrigens nur ungefähr 1 1/2% betrage, verstehen werden. Redner fügt hinzu, daß die chinesische Regierung über die von ihr zu zahlende Kriegsentschädigung einen Bon global ausgestellt und denselben bei der Bankierskommission in Shanghai hinterlegt habe, an welche sie auch die fälligen Annuitäten abführen werde. Die Repartition dieser letzteren an die Mächte habe aber eben wegen der noch unausgetragenen Frage der proportionellen Herabminderung der verschiedenen Entschädigungsquoten bisher nicht begonnen werden können. Was die Frage anlange, in welcher Weise die Finanzminister der beiden Regierungen der gemeinsamen Regierung die derselben infolge der Chinawirren erwachsenen Auslagen zurückzuerstatten hätten, so kämen in dieser Beziehung zwei Alternativen in Betracht, und zwar könnten die beiden Finanzminister entweder zu diesem Zwecke den Bon der chinesischen Regierung unter Garantierung der Verzinsung desselben pro rata parte in Zirkulation setzen, oder aber denselben in Aufbewahrung nehmen, die fälligen Annuitäten als Einnahmsposten in ihre Budgets einstellen und die der gemeinsamen Regierung aufgrund der mit China vereinbarten Entschädigung zukommenden Summen aus etwa disponiblen Fonds zur Verfügung stellen. 6 Siehe GMRProt. v. 8. 4.1901, GMCZ. 431, Anm. 5; GMRProt. v. 15. 4.1901, GMCZ. 432, Anm. 6 und 7; GMRProt. v. 14.3.1902, GMCZ. 435, Anm. 3. <pb/>294 Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902 Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm bemerkt demgegenüber, daß über diese Angelegenheit bereits eine Korrespondenz zwischen dem gemeinsamen Finanzministerium und den beiderseitigen Regierungen gepflogen worden sei,7 und gibt der Ansicht Ausdruck, daß es am zweckmäßigsten wäre, entweder die von der Ban¬ kierskommission in Shanghai ausgestellten Bons selbst oder die jährlich zur Auszahlung gelangenden Annuitäten zwischen den beiden Regierungen nach dem Verhältnisse der Beitragsleistung der beiden Staatsgebiete zu den gemeinsamen Ausgaben zu teilen. Redner spricht sich übrigens dahin aus, daß man sich über das Prinzip der Verwertung der Obligationen erst dann werde entscheiden können, wenn bekannt sein werde, in welcher Form die Bankierskommission die Obligationen ausfolgen werde. Über diese Frage werde seinerzeit mit dem kgl. ung. Finanzminister das Einvernehmen zu pflegen sein. Nachdem der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs dieser Ansicht beigepflichtet hat, entspinnt sich eine längere Diskussion über die Frage, ob bereits jetzt und eventuell in welcher Weise bezüglich der aus den chinesischen Wirren erwachsenen Auslagen an die Delegationen heranzutreten wäre. Nachdem im Verlaufe der hierüber geführten Diskussion der k. u. k. Chef der Marinesektion die Mitteflung macht, daß er in der Lage sei, die Abrechnung über die einschlägigen Ausgaben seines Ressorts bis Ende des Jahres 1901 fertigzustel¬ len und vorzulegen, gelangt die Konferenz übereinstimmend zur Ansicht, daß es unter diesen Umständen vom konstitutionellen Standpunkte am richtigsten sei, bereits jetzt den Delegationen eine bezügliche Vorlage zu unterbreiten. Der Vorsitzende enunziert sohin als Beschluß der Konferenz, daß der unter 3 angeführte Nachtragskredit zum außerordentlichen Erfordernisse des Titels 2 im Betrage von 970000 Kr. aus den Vorlagen seines Ressorts auszuscheiden, dagegen sowohl diese Summe als auch die der Marineverwaltung aus der Chinaexpedition bis Ende 1901 erwachsenen Ausgaben in einer sogenannten Vorlage von den Delegationen als Nachtragskredit anzusprechen und von denselben hiefür die Indemnität anzusuchen sein wird. Bei dieser Gelegenheit würde den Delegationen mitgeteüt werden, daß die betreffenden Summen im Hinblicke auf die von China zu zahlende Kriegsentschädigung das Budget nicht belasten werden. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell steUt sodann den Antrag, daß die betreffende Separatvorlage den Delegationen nicht gleichzeitig mit dem ge¬ meinsamen Voranschläge, sondern erst einige Tage später unterbreitet werden solle, damit die seitens der gemeinsamen Regierung anzufordernden, voraussichtlich ohnehin bedeutenden Summen auf den ersten Blick nicht noch größer erscheinen. Die Konferenz stimmt diesem Anträge zu. Hierauf wird nach den einschlägigen Darlegungen des k. u. k. gemeinsamen Finanzministers v. Källay der gegen das Vorjahr ein durch das Anwachsen des Pensionsetats verursachtes Mehrerfordernis von 57 970 Kr. aufweisende Voran¬ schlag des gemeinsamen Finanzministeriums im Ordinarium mit 4 232 277 Kr. im Ex- traordinarium mit 0, zusammen mit 4 232 277 Kr., sowie das gegen das Jahr 1902 eine 7 GMRProt v. 14.3.1902, GMCZ. 435, Anm. 4. <pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902 295 Mehrerforderung von 3620 Kr. involvierende Präliminare des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes angenommen. Der Voranschlag für das gemeinsame Zollgefälle wird sodann aufgrund der von den beiderseitigen Finanzministem sowie von dem Ministerium für die Angelegen¬ heiten Bosniens und der Hercegovina präliminierten Beträge mit: für Österreich 102331000 Kr., für Ungarn 15031050 Kr., für Bosnien 615210 Kr., zusammen 117 977 260 Kr., eingestellt Es gelangt hierauf der Voranschlag der Heeresverwaltung zur Verhandlung, und schlägt der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer vor, zunächst die Nachtragskredite seines Ressorts pro 1902 zu erörtern und erst nach deren Erledigung in die Besprechung des Heereserfordemisses pro 1903 einzutreten. Redner steUt hierauf vorerst die Frage, ob jene 2 1/2 Mülionen Kronen, welche in der Vorlage zum Titel XXH ,,Naturalienverpflegung" pro 1902 infolge der eingetretenen Preissteigerung als Nachtragskredit angeführt erscheinen, tatsächlich als solcher in Anspruch zu nehmen sein werden, oder ob dieselben nicht vielmehr als Überschreitung in die Schlußrechnung aufzunehmen wären. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell spricht sich zugunsten der letzteren Ansicht aus, indem er ausführt, daß es sich im vorliegenden Falle um eine Post handle, die nicht genau im voraus bestimmbar gewesen sei, weshalb dieselbe auch nicht seitens der Delegationen beanständet werden könne. Abgesehen davon, scheine die Eliminierung dieser Post aus der Vorlage auch noch aus dem Grunde wünschenswert, damit letztere möglichst entlastet werde und man nicht genötigt sei, mehr Nachtrags¬ kredite einzufordern als unumgänglich notwendig. Im Sinne dieser Ausführungen beschließt sonach die Konferenz die Ausscheidung der erwähnten Post aus der Zahl der Nachtragskredite der Heeresverwaltung und deren Verweisung in die Schlußrechnung. Nachdem der k.u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Frei¬ herr v. Krieghammer die unbedingte Notwendigkeit der Neubewaffnung und Reorganisation der Artillerie unter Hinweis auf das diesfalls gegebene Beispiel der anderen Großmächte eingehend darlegt und speziell die Unerläßlichkeit der baldigen Ausrüstung der Artülerie mit Haubitzen nachdrücklichst betont hat, führt derselbe aus, daß die Einführung eines neuen Feld- und Gebirgsartilleriemateriales ein einmaliges Erfordernis von 178 Millionen Kronen erheische. Von dieser Summe sei Redner mit Rücksicht darauf, daß die Aufstellung von 14 Feldhaubitzbatteriedivisionen sowie die Reorganisation der Gebirgsartillerie in Tirol bereits am 1. Oktober 1. J. erfolgen solle, bemüßigt, zu diesem Zwecke den Betrag von 38 Millionen Kronen als Nachtragskredit pro 1902 anzusprechen. Aus dem gleichen Grunde müsse Redner zu dem Ordinarium für das laufende Jahr den Betrag von 1 311 125 Kr. und zum Okkupationskredite den Betrag von 240 825 Kr. als Nachtragskredit anfordem. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell erbittet sich von dem gemeinsamen Kriegsminister Auskunft darüber, ob die Frage des Haubitzenpro¬ blems für die Monarchie als endgütig gelöst angesehen werden könne, da den für die Anschaffung dieser Geschütze erforderlichen Krediten nur unter der Bedin¬ gung zugestimmt werden könnte, daß die Kriegsverwaltung die volle Garantie <pb/>296 Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 4.1902 dafür übernehme, daß die erwähnte Geschützgattung allen Anforderungen der modernen Technik entspreche. Der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer erklärt, die vom Vorredner gewünschte Zusicherung unbedingt erteilen zu können, da er nach bester Überzeugung sagen könne, daß keine europäische Armee ein besseres Geschütz besitze. Auch die Feldgeschützfrage sei für die Monar¬ chie, was die Geschützrohre betrifft, endgiltig und in zufriedenstellender Weise gelöst. Dieselben würden, gleich wie die Haubitzen, aus Stahlbronze hergestellt, welche dem Stahl weitaus überlegen sei. Nur bezüglich des für die Feldgeschütze einzuführenden Lafettensystems würden noch Verbesserungen erprobt. Sobald man bezüglich dieser Versuche zu einem abschließenden Urteile gelangt sein werde, werde Redner auch die Ersetzung der alten, bereits seit dem Jahre 1874 in Gebrauch stehenden Feldgeschütze vorzunehmen und die hiezu erforderlichen Kredite anzusprechen genötigt sein, und zwar glaube er, im Jahre 1903 den Betrag von ungefähr 40 Millionen Kronen zu benötigen. Redner möchte bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, die Aufmerksam¬ keit der Konferenzteilnehmer auf die vom Volkswirtschaffliehen Standpunkte gewiß mit Befriedigung zu begrüßende Tatsache zu lenken, daß sowohl die Haubitzen und Feldgeschütze als auch die dazu gehörige Munition ausschließlich im Inlande erzeugt werden. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell gibt der Ansicht Ausdruck, daß es nicht wohl tunlich sei, die für Artilleriezwecke bestimmte Summe von 178 Millionen Kronen, welche "nachdem die Frage der Feldgeschütze und Lafetten noch nicht gelöst ist" man erst bnach erfolgter Lösung derselben15 sukzessive im Verlaufe von vier Jahren brauchen werde, schon jetzt anzufordem. Redner glaubt, daß der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister mit seiner Vorlage, in welcher aus Anlaß der Aufstellung der Haubitzenbatteriedivisionen und der Reorganisation der Gebirgsartillerie in Tirol ein Nachtragskredit von 38 Millionen Kronen angesprochen wird, selbst den Weg gewiesen habe, wie in dieser Beziehung rücksichtlich der weiteren Inanspruchnahme der 178 Millionen vorzugehen sein werde. In der Weise, wie jetzt der Betrag von 38 Millionen cfür die Haubitzen - welche in technischer Beziehung vollkommen entspre¬ chen -c angefordert werde, könne man nämlich im Frühjahr 1903, dwenn die Geschütz¬ frage bis dahin gelöst wird,d die dann vom Kriegsminister benötigte Summe von 40 Millionen ebenfalls wieder als Nachtragskredit ansprechen, mit welchem Vorgehen man auf geringeren Widerstand stoßen werde, Namentlich bevor die Frage der tech¬ nischen Herstellung vollkommen gelöst ist,6 als wenn man jetzt auf einmal 178 Mülio¬ nen anfordern würde. Dies schließe keineswegs aus, ja es würde sich sogar empfehlen, daß man den Delegationen schon jetzt eingestehe, daß die ganze Artilleriereorganisa- a-a Einßgung Szells. b_b Einßgung Szells. c-c Einßgung Szills. d_d Einßgung Szells. e"e Einßgung Szitls. <pb/>Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1.4.1902 297 tion 178 Millionen Kronen kosten werde und daß die erforderlichen Kredite im Laufe der nächsten Jahre sukzessive in Anspruch genommen werden würden. Der Vorsitzende schließt sich dieser Ansicht an, indem er ausführt, daß dies der einzig mögliche Ausweg sei, da die Delegationen nur berechtigt sind, Kredite für das nächste Jahr zu bewilligen, und es nicht in ihrer verfassungsmäßigen Befugnis liege, auf vier Jahre hinaus bindende Beschlüsse zu fassen. Der k.k. Ministerpräsident v. Koerber hat zwar kein Bedenken dagegen, daß der für die Aufstellung der Haubitzbatteriedivisionen erforderliche Betrag von 38 Millionen für dieses eine Mal als Nachtragskredit angesprochen werde, möchte aber in Zweifel ziehen, ob die Delegationen die fortgesetzte Inanspruchnahme der für die Anschaffung des Artilleriematerials erforderlichen Summen im Wege von Nachtragskrediten gutheißen werden, zumal Nachtragskredite immer ein gewisses Mißtrauen bei den Vertretungskörpem hervomifen. Redner wäre daher der Ansicht, daß die Summe von 38 MUlionen diesmal zwar als Nachtragskredit angesprochen werde, daß aber in der betreffenden Vorlage darzulegen sein werde, daß das Kriegs¬ ministerium, nachdem dasselbe noch nicht in der Lage sei anzugeben, welche Beträge es im Jahre 1903 für Artilleriezwecke anzufordern genötigt sein werde, sich vorbehält, den nächsten Delegationen eine auf die Reorganisation der Artülerie bezügliche Vorlage zu unterbreiten oder die erforderlichen Summen im Wege eines Nachtragskre¬ dites anzusprechen. Der Icu.k. gemeinsame Finanzminister v. Kallay glaubt, an¬ knüpfend an die Ausführungen des Vorredners, den bei der Anforderung der Kredite für Artilleriezwecke zu beobachtenden technischen Vorgang in der Weise präzisieren zu sollen, daß der gemeinsame Kriegsminister bezüglich der als Nachtragskredit anzu- fordemden 38 Millionen Kronen für die AufsteUung der Haubitzbatteriedivisionen den Delegationen eine Vorlage unterbreite und eventuell in der Begründung zu derselben dieArtilleriereform ankündige, welche einen einmaligen Aufwand von 178-180 Millio¬ nen Kronen erfordern werde. Weiters wäre auszuführen, daß die Feldgeschützfrage ihrer Lösung zwar schon sehr nahe sei, daß aber, da dieselbe mit Rücksicht auf gewisse noch zu erprobende Verbesserungen nicht als endgiltig gelöst betrachtet werden könne, den Delegationen auch noch keine einschlägige Vorlage unterbreitet werden könne. Im Hinblick hieraufwäre, nach Ansicht des Redners, die vom k. u. k. gemeinsamen Kriegs- minister vorbereitete, auf das einmalige Erfordernis von 178 Mülionen für Artillerie¬ zwecke bezügliche Vorlage den Delegationen nicht zu unterbreiten. Die Konferenz pflichtet dieser Anschauung bei und beschließt die Zurückziehung der erwähnten Vorlage. Der Ick. Finanzminister Ritter v. Böhm stimmt der Anforderung des in Rede stehenden Nachtragskreditesvon 38 Mülionen Kronen zu, gibt aber der Ansicht Ausdruck, daß dieser Kredit, welcher einen Bestandteü des für die Artüleriereorgani- sation in Aussicht genommenen einmaligen Erfordernisses von 178 Mülionen Kronen büde, von diesem letzteren streng zu trennen sei. Letzterer Betrag sei nämlich bereits eine präjudizieüe Ziffer, da dieselbe zum Teü schon für Zwecke angefordert werde, welche einen Bestandteü der aügemeinen Heeresreorganisation büden, welcher die k. k. Regierung noch nicht zugestimmt habe. <pb/>298 Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 4.1902 Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs stimmt auch seinerseits der Votierung des Nachtragskredites von 38 Millionen für diesmal zu, muß aber erklären, daß hieraus nicht auf seine Zustimmung zur Anforderung der 178 Millionen für die Artüleriereorganisation geschlossen werden dürfe, da letztere Summe mit dem Pro¬ gramm der Heeresvermehrung im Zusammenhänge stehe und er der Stellungnahme der ungarischen Regierung zu diesem Projekte in keiner Weise zu präjudizieren wünsche. Redner bringt sodann unter Verlesung eines ausführlichen Memorandums den Wunsch zum Ausdruck, daß der ungarischen Industrie, speziell dem Staatseisen¬ werke in Diosgyör die quotenmäßige Beteüigung aus Anlaß der Neubewaffnung der Artillerie gesichert werde.8 Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer gibt, auf die Bemerkungen der Finanzminister der beiden Regie¬ rungen reflektierend, zu, daß in der Summe von 178 Millionen schon Beträge enthalten sind, welche mit der Heeresreorganisation in Zusammenhang stehen, muß aber hervor¬ heben, daß die Artillerievermehnmg auch unabhängig von der Heeresvermehrung notwendig sei, und weist darauf hin, daß gerade numerisch schwächere Heere genötigt seien, diese Inferiorität durch Aufstellung einer zahlreichen Artülerie nach Tunlichkeit auszugleichen. Der Vorsitzende konstatiert hierauf, daß die Konferenz den von der Kriegs¬ verwaltung pro 1902 angesprochenen Nachtragskrediten von 1. 38 000 000 Kr., 2.1 311 125 Kr., 3. 240 000 Kr., zusammen 39 551 125 Kr., vorläufig zugestimmt hat. Die Konferenz geht sodann auf die Besprechung des Voranschlages des Kriegsmi¬ nisteriums über, und führt der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Kriegh a m m e r aus, daß derselbe im Vergleiche zum Vorjahre im Ordinarium ein Mehrerfordemis von 7 318 098 Kr., im Extraordinarium ein solches von 5470415 Kr. und im Okkupationskredite von 966 800 Kr. aufweist. Redner bemerkt hiezu, daß das Mehrerfordemis im Ordinarium sowie im Okkupations¬ kredite hauptsächlich durch die Aufstellung der 14 Feldhaubitzbatteriedivisionen und die Reorganisation der Gebirgsartillerie sowie durch die Erweiterung der Nachtmahl¬ gebühr für die Mannschaft verursacht worden sei. Nachdem die Konferenz anfänglich verschiedene Posten des Ordinariums sowie die Möglichkeit, an denselben Abstriche zu machen, ohne zu einem positiven Ergebnisse zu gelangen, erörtert hat, macht der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Kneghammer folgenden Vorschlag: Das Ordinarium des Heereserfordemisses, in welchem seiner Ansicht nach beim besten Willen keine Abstriche möglich seien, hätte unverändert zu bleiben, dagegen sei er bereit, das ganze Mehrerfordemis des Extraor- dinariums im Betrage von 5 470 415 Kr. unter der Bedingung zu streichen, daß ihm bezüglich der Rückzahlung der Hälfte des Rüstungskredites von 6 1/4 Mülionen Kronen eine Stundung auf ein weiteres Jahr gewährt werde, was einem reeüen Abstri¬ che von über 2 Millionen Kronen gleichkäme. 8 Das Original des Memorandums von Lukäcs war nicht aufzufinden. <pb/>Nr. 48 GemeinsamerMinisterrat, Wien, 2. 4.1902 299 Der Vorsitzende unterbricht hierauf mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde die Sitzung und beraumt deren Fortsetzung, im Einvernehmen mit den übrigen Konferenzteilnehmern, auf den folgenden Tag an.9 Goluchowski Ah.E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen. Wien, 27. April 1902. Franz Joseph. Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. April 1902 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell (11. 4.), der k. k. Ministerpräsident v. Koerber (19-4.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (28. 4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Fremerrv. Kneghammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, derk. k. Finanzminister Ritter Böhm [v. Bawerk], derk. u. k. Chefder Marinesektion Admiral Freiherrv. Spaun, derk. u. k. Sektionschef v Merey. Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem. Gegenstand: Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1903. KZ. 30 - GMCZ. 437 Protokoll des zu Wien am 2. April 1902 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Goluchowski. Der Vorsitzende resümiertzuBeginnderSitzungingroßenZügendenVerlauf der in der vorangegangenen Konferenz durchgeführten Verhandlungen,1 insoweit die¬ selben den Voranschlag der Kriegsverwaltung zum Gegenstände gehabt haben, und konstatiert, daß nach dervon dem gemeinsamen Kriegsminister angebotenen Streichung des ganzen Mehrerfordemisses im Extraordinarium im Betrage von 5 470 415 Kr. die Gesamtsteigerung des Heereserfordemisses im Ordinarium und im Okkupationskredi¬ te sich in runder Summe noch aufungefähr 8 Mülionen Kronen stellt. Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs bemerkt, daß der Voran¬ schlag des Heeres für ihn auch in dieser reduzierten Gestaltung noch nicht akzeptabel sei, da die beiden Regierungen dahin übereingekommen seien, daß die gesamte Stei¬ gerung der Ausgaben für Heer und Marine nicht mehr als 8 Mülionen Kronen betragen dürfe.2 Wenn nun schon die Steigerung des Heeresvoranschlages für sich allein 8 Mil¬ lionen ausmache, so würde, bei Festhaltung des vorerwähnten, von den beiden Regie¬ rungen aufgesteüten Grundsatzes, für die Marine jegliche Steigerung ausgeschlossen bleiben müssen, womit sich die Marineverwaltung wohl kaum einverstanden erklären würde. Redner bemerkt ferner in bezug auf die Streichung des ganzen Mehr¬ erfordemisses im Extraordinarium des Heeresvoranschlages, daß dasselbe sich selbst 9 GMRv. 2.4.1902, GMCZ. 437. 1 GMR. v. 1.4.1902, GMCZ. 436. 2 Koerber an Krieghammer v. 17.3.1902, KA., KM., Präs. 37-2/28/1902. <pb/>