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Gemeinsamer Ministerrat, 6. 4. 1901

I. Der den Delegationen vorzulegende gemeinsame Voranschlag pro 1902

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z44.pdf.

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   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm proponiert hierauf noch,
die Summe der Abstriche auf 4 Millionen abzurunden. Die hiezu noch erforderlichen
100 000 Kr. könnten durch Abstriche an verschiedenen kleineren Posten des Ordina-
riums hereingebracht werden.

   Der Vorsitzende macht demgegenüber den Vorschlag, statt einer Erhöhung
der Abstriche um 100 000 Kr. eine Herabminderung des Mehrerfordemisses um
49 000Kr. eintreten zu lassen, so daß dasselbe sich aufrund 3 700 000Kr. stellen würde.

   Der k.u.k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Spaun
akzeptiert diesen Abstrich mit dem Bemerken, daß derselbe in den ersten fünf Titeln
des Ordinariums vorgenommen werden würde.

   Hierauf schließt der Vorsitzende die Sitzung, indem er die nächste gemein¬
same Ministerkonferenz, in welcher über die endgütige Gestaltung des Voranschlages
des Kriegsministeriums beraten werden soll, im Einvernehmen mit den übrigen Konfe¬
renzteilnehmern auf den nächsten Tag anberaumt.

                                                                                           Goluchowski

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Gödöllö, am 7. Mai 1901. Franz Joseph.

                  Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16. April 1901

    RS. (tindRK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministeipräsident v. Szdll, der k. k. Ministerpräsident v. Koeiber, der
k. u. k. gemeinsame Finanzmimster v. Kälfay (1.5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr
v. Krieghammer, der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Ritter Böhm [v. Bawerk],
der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Spaun.
    Protokollführen Sektionsrat Freiherr v. Gagem.
    Gegenstand: Der den Delegationen voizulegende gemeinsame Voranschlag pro 1902.

   KZ. 22 - GMCZ. 433
   Protokoll des zuWien am 16. April 1901 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Hinweise darauf, daß in der
tags zuvor stattgehabten Ministerkonferenz1 an dem Voranschläge des gemeinsamen
Kriegsministeriums ein reeller Abstrich von 3 1/2 Millionen Kronen vorgenommen
worden sei, wovon 2Millionen im Ordinarium und 1 1/2 Mülionen im Extraordinarium.
Im Hinblicke auf das durch diese Abstriche verursachte Minus des gesamten Heeres-
erfordemisses pro 1902 gegenüber jenem pro 1901 habe der gemeinsame Kriegsmini¬
ster den Wunsch geäußert, den gesamten Abstrich Von 3 1/2 Mülionen Kronen im
Extraordinarium vornehmen zu dürfen, doch sei die Frage, ob diesem Wunsche will¬
fahrt werden könnte, oder eventuell welcher Teübetrag dieses Gesamtabstriches auf

1 GMR v. 15.4.1901, GMCZ. 432.
<pb/>Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16. 4.1901  261

das Ordinarium und welcher auf das Extraordinarium zu entfallen hätte, offengelassen
und der gemeinsame Kriegsminister eingeladen worden, diese letztere Frage einer
neuerlichen Prüfung zu unterziehen und sodann deren Resultat der Konferenz in der

nächsten Sitzung mitzuteüen.
   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v.

Krieghammer macht hieraufden Vorschlag, es möge ihm gestattet werden, einen
Teil der im Ordinarium gemachten Abstriche auf das Extraordinarium zu überwälzen,
und zwar in der Weise, daß im Ordinarium 1 1/2 Mülionen Kronen und im Extraordi¬
narium 2 Mfllionen Kronen gestrichen würden. Die Gesamtsumme der Abstriche
würde durch diese Verschiebung nicht geändert werden und nach wie vor 31/2 Mülio¬

nen betragen.
   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs macht diesem Vorschläge

gegenüber darauf aufmerksam, daß der Grund, weshalb Abstriche von 2 Mülionen im
Ordinarium des Heereserfordemisses vorgenommen worden seien, nicht nur in Erwä¬
gungen finanzieller Natur gelegen sei, sondern vielmehr in der erfahrungsgemäß kon¬
statierten Tatsache, daß das Ordinarium des Heeresvoranschlages vielfach Posten
aufweise, welche den Keim zu neuen Auslagen in sich tragen. Wenn man daher eine
Verschiebung der im Ordinarium und im Extraordinarium gemachten Abstriche zu¬
gunsten des Ordinariums eintreten lasse, so sei die Gefahr vorhanden, daß man im
nächsten Jahre gegen sehr große Positionen im Heereserfordernisse zu kämpfen haben
werde. Redner hält deshalb an der Ansicht fest, daß die größere Summe jedenfalls im

Ordinarium gestrichen zu werden hätte.
    Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm macht geltend, daß ein

wesentlicher Unterschied darin bestehe, ob die im Ordinarium zu machenden Abstri¬
che sich auf Posten der Rubrik b) oder der Rubrik e) beziehen, da die Posten der
letzteren Rubrik später leicht weitere Anforderungen nach sich ziehen. Unter der
Voraussetzung, daß die Abstriche im Ordinarium vorwiegend bei den Posten der
Rubrik e) gemacht werden, wäre Redner bereit, der von dem gemeinsamen Kriegsmi¬
nister vorgeschlagenen Verschiebung der Abstriche zuzustimmen.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell führt aus, daß der Abstrich
von 1 1/2 Mülionen Kronen im Ordinarium in der Weise vorgenommen werden sollte,
 daß eine halbe Million bei der Post 17 (Bauinstandhaltung und sonstige Erfordernisse
 im Titel XVI) gestrichen und bei einer Reihe einzelner Posten noch Reduktionen im

 Betrage von 1 100 000 Kr. vorgenommen werden.
    Der k.k. Finanzminister Ritter v. B öhm schließt sich diesem Anträge

 des kgl. ung. Ministerpräsidenten unter dem Vorbehalte an, daß im Voranschläge der
 Kriegsverwaltung auf jene Bemängelungen Rücksicht genommen werde, welche in der

 vorangegangenen Sitzung zum Ausdrucke gebracht worden sind.
    Nachdem der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdKFreiherr

 v. Krieghammer erklärt hat, daß er diesem vom k. k. Finanzminister gemachten
 Vorbehalte nach Tunlichkeit Rechnung tragen werde, konstatiert der Vorsitzen-
 d e, daß die Konferenz das Budget des gemeinsamen Kriegsministeriums mit rund: im
 Ordinarium 275 859 000 Kr., im Extraordinarium 20 018 000 Kr., im Okkupationskre¬
 dite 7 367 000 Kr., zusammen 303 244 000 Kr. annimmL
<pb/>268                  Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16. 4.1901

   Der Vorsitzende stellt weiters fest, daß hienach das Gesamterfordernis für das Heer
pro 1902 gegenüber jenem pro 1901 ein Minus von ungefähr 2 1/2 Mülionen Kronen
aufweist, während das Ordinarium im Vergleiche zu jenem für das laufende Jahr sich
um circa 21/2 Mülionen höher steUt

   Nachdem hiemit das Budget des gemeinsamen Kriegsministeriums erledigt er¬
scheint, kommt der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs nochmals auf
den Voranschlag für die Marine zurück, indem er ausführt, daß trotz des an demselben
vorgenommenen Abstriches von beinahe 4 Millionen im Hinblick auf den Rückgang in
den Zolleinnahmen noch immer ein Betrag von 18 1/2 Millionen zu bedecken bleibe.
Redner erklärt daher dringend wünschen zu müssen, daß an dem Voranschläge für die
Marine noch ein weiterer Abstrich von 1 Mülion gemacht werde.

   Der k.u.k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Spaun
nimmt gegen diesen Vorschlag des kgl. ung. Finanzministers entschieden Stellung,
indem er ausführt, daß er trotz genauester Durchsicht seines Budgets keinen Posten
mehr habe finden können, an welchem ein Ersparnis gemacht werden könnte.

   Der Versitzende erklärt, weiteren Abstrichen an dem Voranschläge der
Marine von seinem Standpunkte ernstlich widerraten zu müssen, da hiedurch der
Ausbau der Seemacht der Monarchie aufweitere Jahre hinausgeschoben werden würde,
was sehr bedenklich wäre. Redner wolle die Schwierigkeit der finanziellen Situation
keineswegs in Abrede stellen, anderseits könne er aber nicht umhin, offen zu gestehen,
daß eineweitere Verlangsamung des Tempos des Ausbaues der Flotte politisch verhäng¬
nisvoll werden könnte. Es liege ihm gänzlich ferne, die politische Lage zur Erreichung
eines bestimmten Zweckes in düsteren Farben malen zu wollen, nichtsdestoweniger
könne er sich gewisser Besorgnisse auf der Balkanhalbinsel nicht gänzlich erwehren, und
müsse man dort jedenfalls stets auf alle Eventualitäten gefaßt sein, wozu es erforderlich
sei, gegebenenfalls mit Nachdruck im Adriatischen Meere auftreten zu können.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell amöchte bei den Schiffs¬
bauten nichts mehr streichen, sondern3 glaubt, daß sich ein weiterer ausgiebiger
Abstrich am ehesten noch an den Bauraten für das in Aussicht genommene Schwimm¬
dock vornehmen ließe.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm führt diesen Gedanken
näher aus, indem er vorschlägt, die erste Rate für diesen Bau im Jahre 1902 mit
1 Million, die zweite Rate im Jahre 1903 mit 2 Millionen und die dritte Rate im Jahre
1904 mit 15 Millionen festzusetzen.

   Der k.u.k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Spaun
weist diesem Vorschläge gegenüber darauf hin, daß der Bau des Schwimmdocks für die
Schiffe der k. u. k. Marine vom Standpunkte der Sicherheit derselben eine gebieterische
Notwendigkeit sei, da die jetzt zur Verfügung stehenden Docks zur Aufnahme der
größten Schiffstypen, namentlich wenn ein Wasserschaden vorhanden sei, nicht fähig
seien. Er müsse daher dringend wünschen, daß die Fertigstellung dieses Docks sobald
als möglich, das heißt schon im Jahre 1903, erfolge. Redner hegt auch Bedenken, die

a-a Einßgung SziÜs.
<pb/>Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.4.1901               269

letzte Rate erst ein Jahr nach Fertigstellung des Docks zu zahlen, da sonst Verzugszin¬

sen entrichtet werden müßten.
   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell macht diesen Bedenken

gegenüber geltend, daß die Inangriffnahme des Baues des Docks jedenfalls im Jahre

1902 und dessen Fertigstellung im Jahre 1903 erfolgen solle. Es handle sich also nicht

um eine Hinausschiebung des Baues selbst, sondern nur der Bezahlung der letzten Rate,

und in letzterer Beziehung solle die Sache so eingerichtet werden, daß beim Abschlüsse

des Kontraktes mit der betreffenden Firma der Kostenpreis für das zu bauende Dock

um den Betrag der eventueü zu entrichten gewesenen Zinsen höher gestellt werde.

Nachdemder k.u.k. Marinekommandant Admiral Freiherr v.

S p a u n sich aufgrund dieser Ausführungen bereit erklärt hat, bei der ersten Baurate

für das Schwimmdock noch einen weiteren Abstrich von 500 000 Kr. vorzunehmen,

konstatiert der Vorsitzende, daß man sich bezüglich des Marinebudgets auf

einen Gesamtabstrich von 4 400 000 Kr. geeinigt habe, und daß das Mehrerfordemis

dieses Voranschlages sich somit auf 3 200 000 Kr. beziffere.

Der Voranschlag der Kriegsmarine wird hierauf von der Konferenz mit rund: im

Ordinarium 30852000 Kr., im Extraordinarium 15 887000 Kr., zusammen 46739

000 Kr. angenommen.
   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell richtet sodann an die

beiden Finanzminister die Frage, ob die Zolleinnahmen nicht mit etwas günstigeren

Ziffern in das gemeinsame Budget eingestellt werden könnten.
   Der Ick. Finanzminister Ritter v. Böhm erwidert hierauf, daß die

letzten bezüglichen Daten außerordentlich imgünstig seien. Die Ziffern für Januar und

Februar dieses Jahres seien um 1 Million, jene für März sogar um 1,2 Mülionen

niedriger als die Ziffern der gleichen Monate des Vorjahres. Wenn es absolut gewünscht

werde, so könnte im Zollpräliminare um eine Kleinigkeit in die Höhe gegangen werden,
doch würde dies nur aus taktischen Gründen geschehen, um bei Aufstellung der

Staatsbudgets ein etwas&#39;weniger unfreundliches Bild zu geben.
   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs bezeichnet 21/2 Mülio¬

nen als das Maximum, um welches die Zoüeinnahmen höher gestellt werden

könnten, so daß der Rückgang in denselben gegen das Vorjahr statt mit 17 Mil¬

lionen mit 14 1/2 Mülionen zu veranschlagen wäre.
   Der Voranschlag für das gemeinsame ZoUgefälle wird hierauf aufgrund der von

den beiderseitigen Finanzministern sowie von dem Ministerium für die Angelegen¬
heiten Bosniens und der Hercegovina präliminierten Beträge mit: für Österreich

100159000 Kr., für Ungarn 15817190 Kr., für Bosnien 588 820 Kr., zusammen

116565010 Kr. eingestellt.
   Nachdem der Vorsitzende noch die Frage des Termines für die Einberufung

der Delegationen zur Sprache gebracht und von der Konferenz ermächtigt worden ist,

Sr. Majestät hiefür den 20. Mai in Vorschlag zu bringen, schließt derselbe die Sitzung,
indem er konstatiert, daß bezüglich des gemeinsamen Voranschlages der Ausgaben und

Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1902 in der Konfe¬

renz vollkommene Übereinstimmung erzielt worden ist.          Goluchowski
<pb/>270  Nr. 45 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29.11.1901

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Gödöllö, am 7. Mai 1901. Franz Joseph.

               Nr. 45 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. November 1901

     RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goluchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident v. Szell, der k. k. Ministerpräsident v. Koerber, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK.
Freiherr v. Krieghammer, der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Baron Fejerväry, der k. k.
Landesverteidigungsminister FZM. Graf Welsersheimb, der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs, der k. k.
Fmanzminister Ritter Böhm v. Bawerk, der k. u. k. Chef des Generalstabes FZM. Freiherr v. Beck
(2.1J1902]), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Spaun. (3.1.1902).
     Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem.
     Gegenstand: Die Frage des Ausbaues der Wehrmacht beziehungsweise der Erhöhung des Rekrutenkon¬
tingentes.

   KZ. 62 - GMCZ. 434
   Protokoll des zu Wien am 29. November 1901 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und
Königs.

   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung mit dem Hinweise darauf
zu eröffnen, daß der Zeitpunkt gekommen sei, in welchem wegen Feststellung des
Rekrutenkontingentes an die Vertretungskörper der beiden Staatsgebiete der Monar¬
chie herangetreten werden müsse. Angesichts dieser Notwendigkeit erscheine es
geboten, darüber schlüssig zu werden, ob die bereits seit einer Reihe von Jahren in
Aussicht genommene, bisher leider jedoch immer wieder hinausgeschobene Erhöhung
des Rekrutenkontingentes von den Parlamenten angesprochen, oder ob neuerdings zu
dem traurigen Auskunftsmittel der Verlängerung des jetzigen Rekrutenkontingentes
gegriffen werden solle. Se. Majestät haben, bevor über diese Frage Beschluß gefaßt
werde, gewünscht, die beteüigten Minister zu versammeln, um denselben genaue
Auskünfte über den Stand dieser so wichtigen Frage zu erteüen, da Allerhöchstdiesel-
ben nicht gewillt seien, für die aus der weiteren Beibehaltung des gegenwärtigen
Rekrutenkontingentes sich ergebenden Folgen allein die Verantwortung zu tragen. Se.
Majestät geruhen hierauf die Notwendigkeit der Erhöhung des Rekrutenkontingentes
darzulegen, welche Allerhöchstdieselben durch den Hinweis auf die Nachteile begrün¬
den, die sich aus dem den Zweck derselben weit überschreitenden Anwachsen der
Ersatzreserve für die Friedenstätigkeit der Truppen ergeben. Die Regimenter seien
kaum mehr imstande, die Ausbüdung der Rekruten, der präsenten Mannschaften, der
zu den Waffenübungen einrückenden Reservisten und der stetig steigenden Zahl von
Ersatzreservisten in befriedigender Weise zu besorgen. Dieser unverhältnismäßig
großen Zahl von Ersatzreservisten stünden zu geringe Präsenzstände bei den Regimen¬
tern gegenüber, welche durch Abgänge noch mehr herabgemindert würden. Noch
schlechter stehe es bei den Landwehren und ganz besonders bei der Marine, bei welcher
es, infolge des Mangels an Mannschaften, schon so weit gekommen sei, daß jede
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