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Gemeinsamer Ministerrat, 2. 10. 1900

I. Die Frage des Anschlusses der bosnisch-türkischen Bahnen

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z35.pdf.

Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2 10.1900  195

                 Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. Oktober 1900

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szdll, der k. k. Ministerpräsident v. Koerber, der
k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (19. 10.), der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs, der k. u. k.
Handelsminister v. Hegedüs, der k. k. Eisenbahnminister Ritter v. Wittek, der k. k. Finanzminister Ritter
Böhm [v. Bawerk], der k. k. Handelsminister Freiherr v. Call, der k. u. k. Chef des Generalstabes FZM.
Freiherr v. Beck (20.10.), der Sektionschef im k. u. k. gemeinsamen Kriegsministerium FML. Schönaich in
Vertretung des k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers (20.10.).
    Protokollführen Sektionsrat Freiherr v. Gagem.
    Gegenstand: Die Frage des Anschlusses der bosnisch-türkischen Bahnen.

   KZ. 67 - GMCZ. 424
   Protokoll des zu Wien am 2. Oktober 1900 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er dem k.k. Ministerprä¬
sidenten v. Koerber das Wort erteilt, welcher seine Ausführungen mit der
Bemerkung einleitet, daß sich die k. k. Regierung seit der letzten gemeinsamen Mini¬
sterkonferenz eingehend mit dem ziir Diskussion stehenden Gegenstände beschäftigt
habe und aufgrund der einschlägigen Beratungen auch zu einem abschließenden
Urteüe gelangt sei.1 Redner konstatiert zunächst, daß im Verlaufe der Konferenzen
vom 21. und 22. September 1. J. drei verschiedene Projekte behufs Verwirklichung des
Ausbaues einer direkten Eisenbahnverbindung mit dem türkischen Bahnnetze durch
das Okkupationsgebiet zur Diskussion gestellt worden seien, und zwar

   I. das ursprüngliche Projekt des Herrn Reichsfinanzministers im wesentlichen da¬
hingehend: a) es sei unabhängig von der Sicherstellung des Anschlusses an die türki¬
schen Bahnen eine schmalspurig, jedoch im Trace einer normalspurigen Hauptbahn zu
erbauende Fortsetzungslinie Sarajevo-Sandschakgrenze herzustellen, deren Bauko¬
sten von den beiden Reichshälften in einem noch festzusetzenden Verhältnisse zu
garantieren wären; b) es seien zugleich mittelst eines von der bosnisch-hercegovini-
schen Landesverwaltung aufzunehmenden Anlehens, zu dessen Verzinsung und
Tügung die Betriebsüberschüsse der Linie Brod-Zenica in Abänderung ihrer jetzt
gesetzlich geregelten Bestimmung vorzugsweise zu verwenden wären, einerseits eine
normalspurige Hauptbahn von Doboj nach Samac, andererseits die schon vorlängst
angeregte schmalspurige Eisenbahnlinie Bugojno-Arämo zum Anschlüsse an die in
Dalmatien zu erbauende Linie nach Spalato zur Ausführung zu bringen;

   II. das diesem Vorschläge des Herrn Reichsfinanzministers von den Herren kgl.
ung. Ministern gegenübergestellte Gegenprojekt, welches sich auf folgender Basis
bewege 1. Es sei aus dem Projekte die den Anschluß nach Dalmatien vermittelnde
Linie Bugojno-Ariano vorerst auszuscheiden und das jetzt zu verhandelnde Projekt
auf die Durchführung der Transitlinie von Samac bis an die Sandschakgrenze einzu-

i Vgl. Beilage zu diesem GMRProt., HHStA., PA. XL, Karton 300. Der Text stimmt mit denAusßhrungen
    Koerbers im Ministerrat überein.
<pb/>196  Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900

schränken. 2. Es sei zu diesem Zwecke und um insbesondere einen einheitlichen
Betrieb dieser normalspurig herzustellenden Eisenbahnlinie zu sichern, die Bildung
einer Gesellschaft ins Auge zu fassen, welche die bestehende schmalspurige Bosna-
Bahn ab Doboj bis Sarajevo zu übernehmen, dieselbe normalspurig umzubauen und die
Ergänzungsstrecke Samac-Doboj und Sarajevo-Sandschakgrenze normalspurig auszu¬
bauen hätte.

   IQ. Schließlich habe der Herr Reichsfinanzminister, veranlaßt durch die gegen sein
ursprüngliches Projekt - nicht von seiten der österreichischen Minister - erhobenen
Einwendungen am Schlüsse der Konferenz ein Eventualprojekt folgenden Inhaltes
formuliert: Bosnien-Hercegovina erbietet sich, die Linie Sarajevo-Sandschakgrenze
schmalspurig auf eigene Kosten mittels eines Anlehens herzusteüen, zu dessen Aufnah¬
me die Landesverwaltung von beiden Regierungen der Monarchie zu ermächtigen wäre
und dessen Dienst durch die Rückstellung der Forderungen der Zentralaktiven gesi¬
chert werden soll.

   Die k. k. österreichischen Minister möchten nun ihre Stellung zu diesen drei Projek¬
ten und überhaupt zur ganzen Frage der Verwirklichung der bosnischen Anschlußbah¬
nen folgendermaßen präzisieren:

   Sie erkennen in vollem Maße die hohe Bedeutung an, welche das Zustandekommen
einer direkten Eisenbahnverbindung mit dem türkischen Bahnnetze durch das Okku¬
pationsgebiet sowohl vom handelspolitischen als vom müitärischen und allgemein
politischen Standpunkte für die Monarchie besitzt. Sie sind ferner, entsprechend den
Ausführungen, welche von militärischer Seite und in staatspolitischer Hinsicht gegeben
wurden, damit einverstanden, daß im Interesse des Erfolges mit dem Bahnbaue im
Okkupationsgebiete vorgegangen werden soll, ohne eine vorgängige Sicherstellung der
auf türkischem Gebiete auszuführenden Anschlußstrecke abzuwarten.

   Auf die Besprechung der einzelnen Projekte übergehend, so erscheint ihnen das
ungarische Gegenprojekt (II) zur Annahme nicht geeignet. Nach diesem Gegenprojek¬
te wird zum Baue und einheitlichen Betriebe der geplanten normalspurigen Hauptbahn
die Heranziehung einer Gesellschaft vorgeschlagen, hiebei aber wegen des namhaften,
durch die Anwendung der Normalspur und den Umbau der bestehenden Bosna-Bahn
auf dieselbe bedingten hohen Kapitalaufwandes sowie wegen der mangelnden Renta¬
bilität der Fortsetzungslinie zur Sandschakgrenzegleichwohl eine finanzielle Unterstüt¬
zung der zu büdenden Gesellschaft durch beide Reichshälften ins Auge gefaßt.

   Dieser Kombination, welche sohin die Austragung der Quotenfrage hinsichtlich der
Unterstützungslast nichtvermeidet, kann seitens der k. k. Regierung derzeit ebensowe¬
nig nähergetreten werden als dies anläßlich einer den gleichen Gegenstand betreffen¬
den früheren Verhandlung möglich war, in deren Verlaufe der gleiche Vorschlag bereits
einmal abgelehnt worden ist.

   Hiezu komme noch, daß die Zulassung einer Gesellschaft in der Strecke Samac-
Sandschakgrenze einen einheitlichen Betrieb nicht gewährleistet. Überdies würden
einem Zurückgreifen auf das Privatbahnsystem zur Lösung der gestellten Aufgabe so
gewichtige prinzipielle und verkehrspolitische Bedenken entgegenstehen, daß die
Annahme eines derartigen Vorschlages seitens der österreichischen Legislative als
ausgeschlossen gelten muß.
<pb/>Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900  197

   Ein weiteres Bedenken gegen den ungarischen Vorschlag ergibt sich aus der bei
demselben ins Auge gefaßten Anwendung der Normalspur wegen der hiebei schwer ins
Gewicht fallenden Mehrkosten. Dieselben sind, gering gerechnet, für die beiden Neu¬
baulinien Samac-Doboj und Sarajevo-Sandschakgrenze, dann für den Umbau der
bestehenden Bosna-Bahn auf 80 Millionen Kronen zu beziffern.

   Siewürden den künftigen Betrieb durch die erhöhte Zinsen- undTügungslast namhaft
beschweren und erscheinen insofeme entbehrlich, als die Leistungsfähigkeit des bosni¬
schen Schmalspursystems nach den überzeugenden Aufschlüssen, welche der Herr
Reichsfinanzminister der Konferenz über diesen Punkt gegeben hat, auf absehbare Zeit
hinaus genügt, um den auf der fraglichen Linie auch nach HersteUung des Anschlusses
an die türkischen Bahnen zu gewärtigenden Verkehr anstandslos zu bewältigen.

   Die k. k. österreichischen Ministerwären aber schließlich auch deshalb außerstande,
dem ungarischen Gegenvorschläge zuzustimmen, weü die Annahme desselben eine
vollständige Hintansetzung der wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Interessen der
österreichischen Reichshälfte zur Folge haben würde.

   Wenn nämlich diesem Vorschläge gemäß die finanziellen Kräfte der Monarchie in
so umfassendem Maße, wie dies die Unterstützung des kostspieligen Normalspurbahn-
untemehmens erheischt, auf lange hinaus gebunden werden sollten, so würde dies
unabweislich zur Folge haben, daß die auch das diesseitige Interesse berührende
Anschlußlinie nach Dalmatien (Bugojno-Ar2ano) auf ungewisse, jedenfalls sehr lange
Zeit zurückgestellt würde. Nachdem diese Anschlußlinie einem längst gehegten
Wunsche des Landes entspricht und demselben den Schienenanschluß mit dem Okku¬
pationsgebiete und der Monarchie eröffnen soll, wofür österreichischerseits bereits
durch die gesetzliche Sicherstellung der Anschlußlinie Spalato-ArZano Vorsorge ge¬
troffen ist, müßte es wohl als ausgeschlossen betrachtet werden, daß die österreichische
Reichsvertretung, ohne deren Mitwirkung das bezügliche Gegenprojekt jedenfalls nicht
verwirklicht werden könnte, demselben zustimmen.

   Dagegen seien die k. k. österreichischen Minister in Würdigung der ins Spiel kom¬
menden gesamtstaatlichen Interessen bereit, unter gewissen, durch die Sachlage unab¬
weisbar geforderten Voraussetzungen sowohl dem ersten, als dem zweiten Projekte des
Herrn Reichsfinanzministers ihre Unterstützung zu gewähren. Sie sind bereit, auf das
Projekt I einzugehen, wenn sowohl für die Linie Samac-Doboj als für die Linie
Sarajevo-Sandschakgrenze die finanziell unverhältnismäßig billigere und nach den

Schmalspur angenommen wird. Sie setzen dabei voraus, daß ungarischerseits dem
Zustandekommen einer Verlängerung der Militärbahn von Banjaluka bis Jajce, soferne
für diesen Bahnbau in gleicherWeise wie bezüglich der Anschlußlinie Bugojno-Arfano
im Rahmen des bosnischen Landesbudgets, zuzüglich einer Rückstehungserklärung
hinsichtlich der Vorschußforderungen der Zentralaktiven die Mittel gefunden werden
könnp-n, nicht entgegentreten werde. Außerdem müßte selbstverständlich gefordert
werden, daß der diesseitigen Reichshälfte eine wirksame Mitbenützung der unter ihrer
Teilnahme und mit finanziellen Opfern ihrerseits zu schaffenden neuen Linie bis zur
Sandschakgrenze durch tarifarische Abmachungen rücksichtlich der ungarischen
Durchzugsstrecke dauernd garantiert werde.
<pb/>198  Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900

   Die k. k. österreichischen Minister sind aber, falls dem Zustandekommen des
in erster Linie wünschenswerten Projektes I von anderer Seite entschiedener Wi¬
derspruch entgegengesetzt werden sollte, äußersten Falles bereit, auch auf das
Eventualprojekt HI einzugehen. Sie müßten diese Bereitwilligkeit nur an die Be¬
dingung knüpfen, daß auch in diesem Falle die Mitbenützung dieser Linie durch
die eben erwähnten tarifarischen Abmachungen gesichert werde und hinsichtlich
des Ausbaues der Linie Bugojno-ArZano, wenn er schon der im gesamtstaatlichen
Interesse liegenden Teilstrecke Sarajevo-Sandschakgrenze rücksichtlich der Prio¬
rität nachgestellt wird, schon jetzt einverständlich festgesetzt wird, daß dieser
Ausbau im unmittelbaren Anschlüsse an die Fertigstellung der Sandschaklinie
stattzufinden und auch auf diesen Bahnbau die Bereitstellung der Mittel der Zen¬
tralaktiven Anwendung zu finden hat.2

   Auch für diesen Fall müßte die Inanspruchnahme der verfassungsmäßigen Geneh¬
migung des Reichsrates Vorbehalten bleiben. Die k. k. österreichischen Minister be¬
trachten zwar für ihre Person die Anwendung des § 14 des Staatsgrundgesetzes über
die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 141, auf eine derartige An¬
ordnung nicht als prinzipiell ausgeschlossen.3 Immerhin könnte jedoch nach ihrer
Überzeugung mit der Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung zu obigem Zwecke
keinesfalls früher als in jenem Zeitpunkte vorgegangen werden, in welchem es außer
Zweifel steht, daß eine verfassungsmäßige Beschlußfassung des Reichsrates über die
demselben bei seinem Wiederzusammentritte zu unterbreitende Gesetzesvorlage nicht
zu gewärtigen ist.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell ergreift hierauf das Wort
und erklärt, den eben gehörten Ausführungen des k. k. Ministerpräsidenten nicht
zustimmen zu können, sondern an der Anschauung festhalten zu müssen, daß der
ungarische Vorschlag, wonach die ganze Linie Samac-Sandschakgrenze normalspurig
ausgebaut werden sollte,die beste Lösung des die Konferenz beschäftigenden Problems
gewesen wäre, da es sich um eine große internationale Linie handle, welcher auch große
strategische Bedeutung zukomme. Nachdem jedoch dieses Projekt vom finanziellen
Standpunkte Schwierigkeiten begegne, sei die ungarische Regierung geneigt, zum
Bahnbau nach der Sandschakgrenze in der Weise die Hand zu bieten, daß sie sich damit
einverstanden erkläre, daß die Linie Sarajevo-Uvac vorläufig allein und als schmalspu¬
rige Bahn, jedoch mit normalspurigem Trace gebaut werde, wobei er aber gleich
bemerken wolle, daß die Bahn Samac-Doboj seinerzeit unbedingt normalspurig werde
gebaut werden müssen.

   Der k.u. kgemeinsameFinanzministerv. Källay konstatiert, daß
es sich nunmehr eigentlich um die Frage der späteren Entwicklung der bosnischen
Bahnen handle, nachdem einmal der Ausbau der Linie Sarajevo-Sandschakgrenze
durchgeführt sein werde, und betont die Notwendigkeit, daß man vorerst über diese
Frage der Reihenfolge einig werden müsse. Redner möchte in diesem Zusammenhänge

2 Zu den Zentralaktiven vgl. GMRProt. v. 13.4.1896, GMCZ 390, Anm. 12.
3 Siehe GMRProt v. 22 9.1900, GMCZ. 423, Anm. 6.
<pb/>Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2 10.1900  199

an einen von ihm gemachten Vorschlag, aufwelchen bisher in der Diskussion von keiner
Seite reflektiert worden sei, erinnern. Dieser Vorschlag, welcher in seiner letzten
diesbezüglichen Note an den k. k. Eisenbahnminister sowie an den kgl. ung. Handels¬
minister enthalten sei,4 und welchen er hier lediglich als Anregung Vorbringen wolle,
habe darin bestanden, daß die bosnische Verwaltung sich erbötig mache, die Linien
Samac-Doboj und Bugojno-Aräano auszubauen, wogegen die beiderseitigen Regie¬
rungen nur die Garantie für die 60 Millionen Kronen betragenden Kosten des Ausbaues
der Linie Sarajevo-Uvac zu übernehmen hätten, woraus für beide zusammen eine
Zinsenlast von nur 3 Millionen Kronen jährlich erwachsen würde.

   Der kgl. ung. Handelsminister v. Hegedüs ist derAnsicht, daß man
allerseits darüber einig sei, daß die Linie nach der Sandschakgrenze ausgebaut werden
solle, einig aber auch darüber, daß die finanzielle Seite der Frage Schwierigkeiten biete.
Deshalb möge man sich für jene Alternative entscheiden, welche es ermögliche, die
gedachte Linie mit dem geringsten Kostenaufwande auszuführen, das heißt den Ausbau
der Linie Sarajevo-Sandschakgrenze als Schmalspurbahn unter vorläufiger Zurückstel¬
lung der anderen bosnischen Bahnbauprojekte, welche mit dem Baue der Hauptbahn
nicht verquickt werden sollten. Redner hebt neuerdings hervor, daß die Linie Saraje¬
vo-Uvac nicht im ungarischen Interesse, sondern in jenem der Gesamtmonarchie
gelegen sei.

   Der Ick. Ministerpräsident v. Ko erber stimmt dem kgl. ung. Han¬
delsminister insofeme bei, als auch er der Meinung ist, daß die Frage des Bahnbaues
nach der Sandschakgrenze, welchen die österreichische Regierung in jeder Weise zu
fördern bereit sei, nicht unmöglicherweise kompliziert werden dürfe. Trotzdem könne
er nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß die bisherige Ausgestaltung des bosnischen
Bahnnetzes lediglich den ungarischen Interessen zugute komme. Es sei deshalb die
Pflicht der österreichischen Regierung, dahin zu wirken, daß bei dem weiteren Ausbaue
der bosnischen Bahnen durch den einem jahrelang gehegten Wunsche entsprechenden
Anschluß derselben an das dalmatinische Bahnnetz auch den wirtschaftlichen Interes¬
sen der österreichischen Reichshälfte Rechnung getragen werde. Es wäre, nach Ansicht
des Redners, von der österreichischen Regierung geradezu illoyal, wollte sie in dieser
Beziehung eine bindende Abmachung eingehen, von welcher sie a priori sicher sein
müßte, daß dieselbe im österreichischen Reichsrate nicht durchzubringen sein werde.
Redner hält seine Proposition für geeignet, die Durchführung des mehrerwähnten
Bahnbauprojektes zu sichern, und bittet die ungarischen Minister, auf die österreichi¬
schen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell kommt aufdie Genesis des
ganzen Bahnbauprojektes zurück und hebt neuerdings hervor, daß es sich hiebei weder
um ein bosnisches, noch um ein österreichisches,oder ungarisches Interesse, sondern
um ein solches der Gesamtmonarchie handle. Die Bahnlinie nach der Sandschakgrenze
sei in erster Linie eine strategische und dazu bestimmt, der Erweiterung der Machtsphä-

4 Korrespondenz Kdllays und des kgl. ung. HandelsministersHegediis (Abschriften): Hegedüs an Källay v. 26.
    9.1900, Källay an Hegedüs v. 28. 9.1900, HHSrA., PA I, Karton 621 (ohne Nr.); Kätlays Note an den k.k.
    Eisenbahnminister konnte nicht gefunden werden.
<pb/>200                              Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900

re der Monarchie zu dienen. Nachdem mm einmal nicht alle Linien in Bosnien zugleich
ausgebaut werden können, nimmt Redner die Proposition des k. u. k. gemeinsamen
Finanzminister an, wonach die Linie von Sarajevo nach Uvac schmalspurig gebaut
werden soll. Sei diese Linie einmal ausgebaut, dann solle an dieAusführung der anderen
Linien, nämlich Samac-Doboj und Bugojno-Ariano geschritten werden.

   Der k.k. Ministerpräsident v. Koerber gibt seiner Befriedigung
darüber Ausdruck, daß keine so großen Differenzen zwischen den beiderseitigen
Anschauungen mehr bestehen, indem er ja den Ausbau der Linie Bugojno-Ariano
nicht für jetzt in Anspruch nehme. Redner nimmt gleichfalls die Proposition des k. u. k.
gemeinsamen Finanzministers an, muß jedoch hieran die Bedingung knüpfen, daß,
wenn einmal die Linie nach der Sandschakgrenze vollendet sein wird, dann die Linie
Bugojno-Ariano ausgebaut werden solle. Hierüber würde sich, seiner Ansicht nach,
leicht eine Verständigung erzielen lassen und könnte gegen eine solche, gewiß nicht
unbescheidene Forderung der österreichischen Regierung ungarischerseits wohl kaum
ein Bedenken erhoben werden.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay konstatiert,daß
eine bedeutende Annäherung der beiderseitigen Standpunkte stattgefunden habe,
indem beide Regierungen mit gewissen Modifikationen auf seinen letzten, in der
gemeinsamen Ministerkonferenz vom 22 v. M. gemachten Vorschlag kompromittiert
hätten.5 Vom bosnischen Standpunkte werde er unbedingt die Linie Bugojno-Ar2ano
anstreben, da dieselbe ein hervorragendes wirtschaftliches Bedürfnis des Landes sei.
Was die Linie nach der Sandschakgrenze anbelangt, so werde dieselbe, wenn die
Industriellen der Monarchie ihre Interessen verstehen, ebenfalls eine wirtschaftlich
gute werden, vorläufig werde sie jedoch nur den müitärischen Interessen dienen.
Redner betont die große militärische Wichtigkeit dieser Linie in Anbetracht aller
möglichen Eventualitäten auf der Balkanhalbinsel und weist bei dieser Gelegenheit auf
eine zur Zeit in der mohammedanischen Welt sich bemerkbar machende Gärung hin,
auf welche unter anderem auch gewisse, in den türkischen Journalen anläßlich des
Besuches des Schahs von Persien in Konstantinopel erschienene Artikel schließen
lassen, und welche mit Rücksicht auf die überwiegend mohammedanische Bevölkerung
der okkupierten Provinzen nicht unbeachtet gelassen werden dürften. Der bloße Be¬
schluß, diese Linie auszubauen, werde eine große Wirkung auf die Balkanstaaten
ausüben und der Aufstellung von 50 000 Mann an den betreffenden Grenzen gleich¬
kommen. Redner macht darauf aufmerksam, daß, wenn die Linie nach der Sandschak¬
grenze aus bosnischen Landesmitteln ausgebaut sein werde, es nicht möglich sein
werde, einen Zeitpunkt zu bestimmen, wann Bosnien in der Lage sein werde, andere
Bahnbauten in Angriff zu nehmen, und schlägt vor, die Frage des Ausbaues der Linie
Bugojno-Ar2anovorläufig offenzulassen, indem nicht ausgesprochen werden solle, daß
diese Linie in einem bestimmten Zeitpunkte gebaut werden müsse. Eine hierauf
abzielende protokollarische Erklärung hätte nur einen sehr problematischen Wert, da
dieselbe nur für die gegenwärtige, nicht aber für eine eventuelle spätere Regierung

5 GMR. v. 22 9.1900, GMCZ. 423.
<pb/>Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900  201

bindend sei. Er hoffe übrigens, nach und nach auch jene Faktoren, welche sich jetzt
noch der Nützlichkeit der Linie Bugojno-Ariano verschließen, von dem Werte dersel¬
ben zu überzeugen, und behält sich vor, immer wieder auf diese Linie zurückzukommen.

   Nachdem der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell sich dahin geäu¬
ßert hat, es möge einstweüen nur ausgesprochen werden, daß vorläufig die Linie
Sarajevo-Uvac als Schmalspurbahn, aber mit normalspurigem Trace ausgebaut werden
solle, ergreift der k. k. Finanzminister Ritter v. Böhm das Wort, um
auszuführen, daß bezüglich der Priorität der genannten Linie unter den Konferenzteil¬
nehmern volle Einigkeit herrsche, und eine Divergenz der Anschauungen nur bezüglich
der Frage bestehe, in welcher Weise nach erfolgtem Ausbau dieser Linie das bosnische
Bahnnetz weiter ausgestaltet zu werden hätte. Infolge einer natürlichen geographischen
Tatsache seien die bisher gebauten bosnischen Bahnen den ungarischen Interessen
förderlicher gewesen als den österreichischen. Dasselbe gelte auch von der Linie
Sarajevo-Sandschakgrenze, welche ebenfalls ganz natürlicherweise für den ungari¬
schen Verkehr vorteilhafter sei als für den österreichischen.

   Demgegenüber müsse Redner es als ein Postulat der Billigkeit bezeichnen, daß
nunmehr auch eine den österreichischen Interessen förderliche Linie ausgebaut werde,
und die österreichische Reichshälfte endlich einen direkten Anschluß an das bosnische
Bahnnetz erhalte. Redner muß den größten Wert darauf legen, daß bereits jetzt in
irgendeiner Weise grundsätzlich festgestellt werde, daß nach dem Zustandekommen
der Linie Sarajevo-Uvac die Linie Bugojno-Ar2ano ausgebaut werden solle. Der
Ausbau dieser letzteren Linie sei bisher stets an dem Widerspruche Ungarns geschei¬
tert, und mit Rücksicht hierauf müsse die österreichische Regierung entschieden
wünschen, eine Sicherheit dafür zu erlangen, daß sie diesem Widerstande nicht mehr
begegnen werde, wenn der Ausbau dieser von ihr angestrebten Linie (Bugojno-
Ariano) in den Bereich der Möglichkeit gerückt sein werde. Der Ausbau der Linie
Spalato-Ar2ano sei von dem österreichischen Reichsrate gesetzlich festgelegt worden,
und würde sich die österreichische Regierung geradezu einer Mißachtung der Wünsche
Dalmatiens sowie der Reichsvertretung schuldig machen, wenn sie es unterließe, für
die Sicherstellung der Linie Bugojno-Arfano zu sorgen.

    Der k.u.k. Chef des Generalstabes FZM. Freiherr v. Beck
möchte, ohne auf die politische Seite der Frage des näheren einzugehen, nochmals die
Notwendigkeit für die Monarchie betonen, eine Verbindungslinie zu erhalten, welche
es ermöglicht, mit der gebotenen Raschheit größere Truppenmassen nach dem Sand-
sfhak werfen zu können, um in der Lage zu sein, einen eventuellen Aufstand zu
unterdrücken. Die dank dem Entgegenkommen der beiderseitigen Regierungen zu¬
stande gekommene Linie nach der Bocche6habe seinerzeit einen vortrefflichen Einfluß
auf das Verhalten Montenegros gegenüber der Monarchie ausgeübt, und glaube er, daß
die Linie Sarajevo-Uvac einen ähnlichen Einfluß auf die Haltung der Türkei haben
werde. Redner verweist auf seine Erfahrungen in betreff strategischer Bahnen und
erinnert daran, daß erst die sukzessive Ausgestaltung des Eisenbahnnetzes in Galizien

6 Überden Bau der Bahnlinie Gabela --Bocche di Cattaro siehe GMR. v. 30.1.1897, GMCZ. 398; GMR. v.
    31.1.1897, GMCZ. 401.
<pb/>202  Nr. 35 Gemeinsamer Ministenat, Wien, 2.10.1900

und die dadurch geschaffene Möglichkeit, durch den Transport einer Armee an die
äußerste Ostgrenze den Aufmarsch gegen Rußland zu vollziehen, die Gefahr eines
Krieges mit dieser Macht für Jahre hinausgeschoben habe. Dasselbe Ziel, welches
bezüglich der Ostgrenze der Monarchie erreicht worden sei, solle nunmehr gegenüber
der Türkei durch den Bau der Bosnatallinie erreicht werden. Wenn einmal diese
Hauptlinie ausgebaut sein werde, werde man an den Bau der Zweiglinien herantreten
können. Was die Linie Bugojno-Ar&amp;no betrifft, so glaubt Redner, daß deren handels¬
politische Bedeutung ungarischerseits überschätzt werde, da diese Linie immer eine
vorwiegend bosnische bleiben und weder rücksichtlich Fiumes noch in anderer Bezie¬
hung nachteUig für die ungarischen Interessen sein werde.

   Der Vorsitzende begrüßt zunächst mit Befriedigung den in den Verhandlun¬
gen gemachten Fortschritt. Redner würdigt die für beide Regierungen bestehende
Notwendigkeit, auf die respektiven Parlamente sowie auf die öffentliche Meinung des
Landes Rücksicht zu nehmen, und findet es daher auch vollkommen begreiflich, daß
im Verlaufe der Verhandlungen sowohl die spezifisch österreichischen als auch die
spezifisch ungarischen Interessen zur Sprache gebracht werden mußten, wobei sich
allerdings gewisse Meinungsverschiedenheiten gezeigt haben. Trotzdem könne er kon¬
statieren, daß beide Regierungen in der Hauptsache darüber einig geworden seien, daß
die Linie Sarajevo-Sandschakgrenze als Schmalspurbahn, jedoch mit normalspurigem
Trace ausgebaut werden solle. Andererseits habe sich der kgl. ung. Ministerpräsident
dahin geäußert, daß sobald das gesamtstaatliche Interesse durch den Ausbau der Linie
Sarajevo-Uvac gewahrt sei, gegen die Ausführung der anderen Linien keine Einwen¬
dung erhoben werden .würde. Hievon ausgehend, möchte Redner, von einem Attribute
des Vorsitzenden Gebrauch machend, mit einem Vermittlungsvorschlage hervortreten,
welcher dahin ginge, es möge der Ausbau der Linie Sarajevo-Uvac mit einem Flügel
zur serbischen Grenze beschlossen und gleichzeitig die Erklärung abgegeben werden,
daß sobald dieses Projekt, dessen Fertigstellung ungefähr drei Jahre in Anspruch
nehmen würde, ausgeführt sein werde, der Bau der Linien Samac-Doboj und Bugojno-
Ar&amp;no in Angriff genommen werden solle. Durch eine solche Erklärung würde das
durchaus nicht zu unterschätzende moralische Moment gewahrt werden, da dann jede
der beiden Regierungen in der Lage wäre, darauf hinzuweisen, daß den handelspoliti¬
schen Interessen des betreffenden Staatsgebietes Rechnung getragen sei. Die mehrer¬
wähnten beiden Linien würden allerdings nur mit Hflfe einer von den beiden
Reichshälften zu leistenden Garantie gebaut werden können, und würde wohl bei der
gegen eine gemeinsame Garantie bestehenden Abneigung jede der beiden Reichshälf¬
ten eine der beiden Linien garantieren.

   Der k.u. k.gemeinsameFinanzministerv. Källay stellt dieFrage,
welcher Art die vom Vorsitzenden angeregte Erklärung nach dessen Meinung zu sein
hätte, und glaubt annehmen zu sollen, daß dieselbe wohl nur eine protokollarische sein
könne.

   Der Vorsitzende bezeichnet diese Annahme als richtig, fügt jedoch bei, daß
die beiden Regierungen sich über eine entsprechende Formulierung dieser Erklärung
einigen müßten, welche dann in die Motivenberichte zu den betreffenden Gesetzen
aufgenommen zu werden hätte.
<pb/>Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900     203

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell konstatiert nochmals,
daß eine vollkommene Übereinstimmung darüber erzielt worden sei, daß eine
Bahn geschaffen werden solle, welche den politischen und militärischen Interessen
der Monarchie zu dienen bestimmt sei. Diese Bahn sei die Linie Sarajevo-Sand-
schakgrenze, und nur diese Linie solle vorerst und als sofort auszuführende be¬
schlossen werden. Redner stimmt dem Vorschläge des Vorsitzenden zu, welchen
er so auffassen zu sollen glaubt, daß beide Regierungen ihre prinzipielle Zustim¬
mung dazu geben, daß nach Ausbau der erwähnten Hauptlinie die Linien Samac-
Doboj und Bugojno-Ariano, und zwar gleichzeitig, gebaut werden sollen. Über
die näheren Modalitäten solle seinerzeit beschlossen werden. Redner glaubt auch,
daß diese Auffassung dem Inhalte der Ausführungen des k. k. Ministerpräsidenten
sowie des k. k. Finanzministers entsprechen düürfte.

   Der k. k. Ministerpräsident v. Koerber ist gleichfalls mit dem Vor¬
schläge des Vorsitzenden einverstanden und möchte zu demselben nur ein Amende¬
ment in dem Sinne beantragen, daß die vom Vorsitzenden in Aussicht genommene
protokollarische Erklärung, welche ja doch nur die gegenwärtig an der Regierung
befindlichen Personen binden würde, durch die in den Gesetzentwurf über den Ausbau
der Hauptlinie aufzunehmende Bestimmung ersetzt zu werden hätte, daß nach dem
Ausbau dieser Linie die Linie Bugojno-ArSano ausgebaut werden solle. Nur eine solche
gesetzliche Bestimmung würde seiner Ansicht nach eine wirkliche Garantie für den
Ausbau der letzteren Linien bUden, und es sei daher die Pflicht der österreichischen
Regierung, eine solche anzustreben.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell erklärt, sich gegen das vom
k. k. Ministerpräsidenten gestellte Amendement aussprechen zu müssen, da in einen
Gesetzentwurf keine akademischen, für die Zukunft Sorge tragenden Bestimmungen
aufgenommen werden können. Hiedurch würde eventuell die Annahme des bezügli¬
chen Gesetzentwurfes in Frage gestellt werden. Redner weist darauf hin, daß bisher
jede ungarische Regierung den Standpunkt eingenommen habe, daß die Linie Bu-
gojno-Ar&amp;no nicht ausgebaut werden dürfe.7 Dieser Standpunkt sei sogar mittelst
Ministerratsbeschlusses fixiert worden, welchen Redner allerdings gegebenenfalls re-
dressieren zu können hoffe. Wenn nun die ungarische Regierung ihre frühere Negation
fallen lasse und im Protokolle zum Ausdrucke gelange, daß nach dem Ausbau der
Hauptlinie die mehrerwähnten beiden kleineren Linien gleichzeitig gebaut werden
sollen, so sei dies ein sehr großes Zugeständnis ihrerseits, über welches hinauszugehen
sie nicht in der Lage sei. Redner müsse daher an den k. k. Ministerpräsidenten die Bitte
stellen, von dem erwähnten Amendement absehen zu wollen.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm möchte seinerseits bemer¬
ken, daß es vom gesetztechnischen Standpunkte keineswegs anstößig wäre, wenn die in

7 Der ungarische Ministerrat beriet am 13.9.1900, OL, Sektion K-27, Nr. 26/1900, über den Eisenbahnbau¬

plan in Bosnien. Aus dem Protokollgehthervor, daß die ungarischeReperung seit 1896gegen den Bau einer

Bahnlinie zwischen Bugojno undAriano war. Aufseiner Sitzung am 13. September wies der Ministerrat den

Handelsminister an, auch aufdem zum 21. einberufenen gemeinsamen Ministerrat in diesem Sinne Stellung

zu nehmen.                                       ,
<pb/>204  Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900

den Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Linie Sarajevo-Uvac aufzunehmende
Rückstehungserklärung hinsichtlich der Vorschußforderungen der Zentralaktiven
gleichzeitig auf die später zu bauende Linie Bugojno-Ar2ano ausgedehnt würde.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell resümiert nochmals den
Standpunkt der ungarischen Regierung und bemerkt, daß in ein Gesetz nur dasjenige
aufgenonunen werden könne, wofür gegenwärtig gesorgt werden soll. Durch das Fal¬
lenlassen des früheren ungarischen Widerstandes gegen das Projekt Bugojno-ArEano
sowie durch die protokollarische Erklärung, daß mit der Linie Samac-Doboj auch die
Linie Bugojno-Ariano ausgebaut werden solle, erscheine der seinerzeitige Ausbau
dieser letzteren Liniehinreichend sichergestellt Redner bittetdaher den k. k. Minister¬
präsidenten, sich hieran genügen zu lassen und den Vorschlag des Vorsitzenden
anzunehmen.

   Der k.k. Ministerpräsident v. Koerber weist darauf hin, daß er
bereits die Stellung der österreichischen Regierung zu dem ganzen Komplexe der hier
zur Diskussion stehenden Fragen gekennzeichnet und die Rücksichten betont habe,
welche diesfalls für dieselbe maßgebend sind. Redner könne demnach nicht darauf
verzichten, daß der Inhalt der den Ausbau der Linie Bugojno-Aräano sicherstellenden
Vereinbarung etwas präziser laute, und schlägt hiefür folgende Formulierung vor:

   ,,Die Regierungen der beiden Staatsgebiete der Monarchie haben sich dem Anträge
der gemeinsamen Regierung entsprechend dahin geeinigt, daß als Fortsetzung der
bestehenden Bosna-Bahn eine im Trace einer Hauptbahn geführte, jedoch schmalspu¬
rige Eisenbahnlinie von Sarajevo nach der Sandschakgrenze bei Uvac mit einem Flügel
zur serbischen Grenze unverweüt zur Ausführung zu gelangen hat. Zu diesem Zwecke
werden die beiden Regierungen bei ihren Vertretungskörpem baldmöglichst die geeig¬
neten Gesetzvorlagen einbringen, kraft welcher der bosnisch-hercegovinischen Lan¬
desverwaltung die Bewilligung zur Aufnahme des erforderlichen Anlehens gewährt und
der Verzinsung und Fügung desselben der Vorrang gegenüber den Forderungen der
Zentralaktiven in bezug auf die zurückfließenden Betriebsüberschüsse der Eisenbahn
Brod-Zenica eingeräumt werden soll.

   Zugleich wird vereinbart, daß, um der österreichischen Reichshälfte die wirksame
Mitbenützung der zu schaffenden Transitlinie zu sichern, die kgl. ung. Staatseisenbah¬
nen alle jene Tarifermäßigungen und Transporterleichterungen, die sie für ihren
Verkehr von und nach der bosnischen Grenzstation zugestehen, jeweils auch dem
österreichischen Transitverkehre von und nach den gleichen Grenzstationen, sei es im
Einheitssätze, sei es staffelmäßig berechnet, auf ihren Linien einräumen werden.

   Hiebei sind die beiden Regierungen übereingekommen, daß nach erfolgter Herstel¬
lung der Fortsetzungslinie von Sarajevo zur türkischen und serbischen Grenze die
beiden Linien Bugojno-ArZano und Doboj-Samac gleichzeitig zum Ausbaue zu gelan¬
gen haben. Zu diesem Zwecke wird schon jetzt einverständlich festgesetzt, daß der
bosnisch-hercegovinischen Landesverwaltung die Bewilligung zur Aufnahme eines
Anlehens in dem hiefür erforderlichen Betrage auf verfassungsmäßigem Wege zu
erwirken ist.

   Jeder der beiden Regierungen soll es indes freistehen, durch Übernahme der
Garantie für das zum Ausbaue der an ihr Staatsgebiet angrenzenden Linie aufzuneh-
<pb/>Nr. 35 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2.10.1900  205

mende Anlehen die Realisierung des Bahnbaues auch in einem früheren als dem
obenbezeichneten Zeitpunkte herbeizuführen.&quot;

   Redner knüpft hieran die Bemerkung, daß die im vorstehenden formulierten For¬
derungen sich im Rahmen der in der gegenwärtigen Sitzung gestellten Anträge bewegen
und geeignet seien, eine Gewähr für die Ausführung der Linie Bugojno-Ariano zu
bieten.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell glaubt, daß durch die
soeben vernommenen Propositionen des k. k. Ministerpräsidenten die bisher festgehal¬
tene Idee der Gleichzeitigkeit des Ausbaues der Linien Bugojno-ArZano und Samac-
Doboj aufgegeben werde. Die letztere Linie sei schwieriger und weniger rentabel als
die Anschlußlinie nach Dalmatien, und so würde es nicht ausgeschlossen sein, daß die
erstere Linie gebaut wird, die Linie Samac-Doboj aber nicht. Seiner Ansicht nach liege
in der zum Konferenzbeschluß zu erhebenden Simultanität des Ausbaues der gedach¬
ten beiden Linien eine vollkommen hinreichende Garantie für die Ausführung der Linie
Bugojno-Aräano. Da die ungarische Regierung das Zustandekommen der Linie
Samac-Doboj anstrebe, müsse sie implizite auch den Bau der Linie nach Bugojno-
Ariano anstreben. Weitergehende Erklärungen seien nicht nötig und könnten von der
ungarischen Regierung auch nicht abgegeben werden. Redner muß sich deshalb be¬
stimmt gegen die Propösitionen des k. k. Ministerpräsidenten aussprechen.

   Der kgl. ung. H andelsminister v. H egedüs istder Ansicht, daß der
zweite Teil der Propositionen des k. k. Ministerpräsidenten sehr weitgehend ist, indem
derselbe ein Abweichen von der bisherigen Politik der beiden Regierungen involviere,
wonach dieselben in allen die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Staatsgebiete
der Monarchie zu den okkupierten Provinzen betreffenden Angelegenheiten stets pari
passu vorgegangen seien, welchem Vorgehen durch die Möglichkeit des früheren
Ausbaues der Linie nach der dalmatinischen Grenze präjudiziert werde. Was die von
dem k. k. Ministerpräsidenten angeregten tarifarischen Abmachungen betrifft, so
glaubt Redner, daß dieselben nicht in einer gemeinsamen Ministerkonferenz gelöst
werden können, sondern dem freien Übereinkommen der beteüigten Eisenbahnverwal¬
tungen zu überlassen seien.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm glaubt den Umstand nicht
unerwähnt lassen zu sollen, daß der Standpunkt, welchen die ungarische Regierung
nach Bekanntgabe der letzteren Propositionen des k. k. Ministerpräsidenten einnehme,
sich nicht ganz mit den von ihr diesfalls früher kundgegebenen Anschauungen decke.
Ursprünglich habe nämlich die kgl. ung. Regierung die von ihr befürwortete Loslösung
des Bahnprojektes nach der Sandschakgrenze von den übrigen in Vorschlag gebrachten
bosnischen Bahnbauten damit motiviert, daß es an den notwendigen finanzieUen
Mitteln zur Ausführung dieser Bahnbauten fehle. Jetzt dagegen stelle sie sich auf den
Standpunkt, daß die Linie Bugojno-Ar&amp;no nicht ausgebaut werden solle, selbst wenn
die dazu erforderlichen Geldmittel durch eine österreichischerseits zu leistende Garan¬

tie beschafft würden.
   Redner ist der Ansicht, daß der Bau der Anschlußlinie nach Dalmatien jedenfalls

sichelgestellt werden müsse, was eventuell in der Weise geschehen könnte, daß ein
hierauf bezüglicher Passus in den Motivenbericht zu dem den Ausbau der Linie
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Sarajevo-Uvac betreffenden Gesetzentwurf aufgenonunen würde. Eine solche Regie¬
rungsvorlage könnte seiner Meinung nach erst dann eingebracht werden, wenn eine
Einigung über die tarifarischen Vorbedingungen zwischen den beiden Regierungen
erzielt sei.

   Der kkEisenbahnministerRitterv. Wittek führt aus, daß es sich
hierum die ersten Schritte zur Durchführung einer großen internationalen Linie handle,
und bezeichnet es als eine in solchen Fällen stets beobachtete Gepflogenheit, daß die
Abmachungen tarifarischer Natur zwischen den beiden Regierungen selbst und nicht
bloß zwischen den Bahnverwaltungen getroffen werden. Redner hält es für unabweislich
notwendig, daß die österreichischen Verkehrsinteressen in bezug auf die Mitbenützung
der zu schaffenden Transitlinie sichergestellt werden, was auf verschiedene Weise er¬
reicht werden könne. Redner will hier nur an die in die Convention ä quatre zugunsten
der österreichischen und ungarischen Bahnen aufgenommene Formel erinnern.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell spricht sich in betreff der
Sicherstellung des Ausbaues der Linie Bugojno-Aräano neuerdings für die Aufrecht¬
erhaltung der Simultanität mit der Linie Samac-Uvac aus, deren Aufhebung dem
Prinzipe der Parität zuwiderlaufen würde. Redner spricht sich auf das bestimmteste
gegen das Hereinziehen von tarifarischen Fragen in die Diskussion aus, da hiedurch die
ganze Sache nur verschleppt würde.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm möchte demgegenüber
geltend machen, daß, wenn beiden Regierungen das Recht gewahrt werde, diejenige
Linie auszubauen, an welcher sie ein Interesse hat, das Prinzip der Parität vollkommen
aufrechterhalten bleibe.

   Österreich habe ein größeres Interesse an dem Zustandekommen der Linie
Bugojno-Ar2ano als Ungarn an dem Baue der Strecke Samac-Doboj, da Ungarn
ja schon jetzt einen Anschluß an die von letzterem Orte weiterführende Linie bei
Brod habe. Die österreichische Reichshälfte besitze dagegen bis jetzt gar keine
direkte Verbindung mit dem Okkupationsgebiete und würde, falls die ungarische
Regierung aus irgendeinem Grunde auf den Ausbau der Linie Samac-Doboj ver¬
zichten sollte, auch in Hinkunft von einer direkten Verbindung mit dem bosni¬
schen Bahnnetze ausgeschlossen bleiben, eine Eventualität, welche unter allen
Umständen vermieden werden müsse. Auch sei es die Pflicht der österreichischen
Regierung, dafür zu sorgen, daß die österreichische Reichshälfte nicht etwa durch
tarifpolitische Maßnahmen der ungarischen Regierung an der wirksamen Mitbe¬
nützung der Linie nach der Sandschakgrenze gehindert werde. Mit Rücksicht
hierauf müsse eine Verständigung über die Tariffrage erzielt werden, ehe an den
Ausbau dieser Linie geschritten werde. Bei einigem gutem Wülen werde sich eine
Formel hiefür leicht finden lassen, weshalb Redner in dem Bestreben, zu einer
solchen Verständigung zu gelangen, keine Verzögerung des in Rede stehenden
großen Bahnprojektes erblicken könne.

   Der kgl. ung. Handelsminister v. Hegedüs reflektiert zunächst auf
die Bemerkung des k. k. Finanzministers, derzufolge Ungam bereits einen Anschluß an
die Linie Doboj-Sarajevo besitze, und weist daraufhin, daß dies kein direkter Anschluß
sei und für den ungarischen Verkehr einen Umweg bedeute. Bezüglich der von österrei-
<pb/>Nr. 35 GemeinsamerMirüstenat, Wien, 2.10.1900  207

chischer Seite gewünschten tarifarischen Abmachungen bemerkt Redner, daß die Linie
Sarajevo-Uvac keine internationale, sondern eine intern bosnische Linie sei, weshalb
der Moment für solche Abmachungen nicht gekommen sei.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm erwidert hierauf, daß die
vorerwähnte Linie bisher stets als eine internationale Linie und nicht als eine Sackbahn
gedacht gewesen sei, und daß im Verlaufe der vorangegangenen gemeinsamen Minister¬
konferenzen in Aussicht gestellt worden sei, daß der Anschluß nach der Türkei in Bälde
erreicht werden würde, wenn nur erst einmal der Bahnbau auf bosnischem Gebiete in
Angriff genommen sein werde. Mit Rücksicht hierauf muß Redner an der Ansicht fest-
halten, daß der Moment für tarifarische Abmachungen allerdings gekommen sei, und
daß, wenn die österreichische Regierung diesen Moment unbenützt vorübergehen lasse,
sich später für sie keine Gelegenheit mehr ergeben werde, eine Sicherstellung in dieser
Beziehung zu erlangen.

   Der Vorsitzende kann nicht umhin, die Wünsche der österreichischen Regie¬
rung begreiflich zu finden, zumal nicht außer acht gelassen werden dürfe, daß die
okkupierten Provinzen ein gemeinsames Gebiet sind. Redner glaubt, daß diesen Wün¬
schen ohne Präjudiz für die ungarischen Interessen durch eine in allgemeinen Aus¬
drücken gehaltene Erklärung Rechnung getragen werden könnte und sollte, welche
etwa dahin zu lauten hätte, daß der durch Ungarn transitierende, zur Weiterbeförde¬
rung auf der Linie Sarajevo-Uvac bestimmte österreichische Verkehr nicht schlechter
behandelt werden solle, als jener irgend eines anderen Landes.

   Der k.k. Eisenbahnminister Ritter v. Wittek stimmt darin mit dem
k. k. Finanzminister überein, daß die Linie Sarajevo-Uvac im Hinblicke auf den ehe¬
stens anzustrebenden Anschluß nach der Türkei als eine internationale aufzufassen sei,
und daß daher bereits jetzt die Mitbenützung dieser Linie für Österreich durch tarifa¬
rische Abmachungen sichergestellt zu werden hätte. Eine Formel für die tarifarische
Behandlung des österreichischen Transitverkehrs nach dem Okkupationsgebiete und
den Balkanländern ergibt sich nach Ansicht des Redners von selbst aus der wohl
inmnfip.clitharp.n Erwägung, daß dieser Verkehr auf den ungarischen Linien nicht
ungünstiger behandelt werden solle und dürfe, wenn er sich nach und über Bosnien und
die Hercegovina bewegt, als wenn er über die Donaugrenzstationen geht, das heißt, die
ungarische Regierung hätte die Verpflichtung zu übernehmen, jene Einheitstaxen,
welche sie heute vereinbarungsgemäß dem österreichisch-orientalischen Verkehre
über Belgrad etc. einräumt, auch für den österreichischen Verkehr nach und über
Bosnien und die Hercegovina zuzugestehen. Hiebei wäre selbstverständlich kein Un¬
terschied zwischen den verschiedenen Grenzanschlußpunkten zu machen und das
Zugeständnis der Orienttaxen daher gleichmäßig auf Doberlin, Bosnisch-Brod und
Bröka zur Anwendung zu bringen. Diese Einheitstaxen wären , für den Verkehr mit
Bosnien und der Hercegovina für alle Zukunft unabhängig von dem Bestände des
Ausgleiches dauernd festzulegen. Redner hofft, daß gegen diese Formulierung ungari-
scherseits keine Einwendungen erhoben werden würden, und weist auf die Notwendig¬
keit einer in diesem Sinne gehaltenen Abmachung hin, da anderenfalls die ungarischen
StaatRhahnp.il es in der Hand haben würden, Österreich von Bosnien und der Hercego¬

vina vollständig auszuschließen.
<pb/>208 Nr. 35 Gemeinsamer Miniaerrcu, Wien, 2.10.1900

    Der kgl. ung. Handelsminister v. Hegedüs erwidert hierauf, daß er
eventuell bereit wäre, eine entsprechende Erklärung abzugeben, insoferne es sich um
den österreichischen Verkehr über Bosnien hinaus handelt.

    Der k.k. Finanzminister Ritter v. Böhm erklärt demgegenüber, essei
ein Postulat der Billigkeit, ja der Gerechtigkeit, daß eine bezügliche Abmachung sich
nicht nur auf den Verkehr durch, sondern auch nach Bosnien erstrecken solle, da
Österreich mit Rücksicht auf die großen Opfer, welche es für die okkupierten Provinzen
gebracht habe, den begründeten Anspruch erheben könne, von diesen Gebieten nicht
wirtschaftlich abgeschnitten zu werden.

   Nachdem es sich im weiteren Verlaufe der Debatte gezeigt hat, daß eine Einigung
über die Tariffrage, von deren entsprechender Lösung die österreichischen Minister
ihre Zustimmung zu dem ganzen Projekte abhängig machen zu müssen erklären, in der
gegenwärtigen Sitzung nicht zu erzielen ist, wird auf Vorschlag des Vorsitzenden
beschlossen, daß die beteüigten Fachminister bezüglich dieser Frage einstweilen unter
sich Verhandlungen zu pflegen haben, deren Resultat einer in allernächster Zeit
einzuberufenden gemeinsamen Ministerkonferenz unterbreitet werden solle.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell glaubt sonach das Ergebnis
der bisher durchgeführten Beratungen dahin zusammenfassen zu sollen, daß sich eine
Übereinstimmung der Anschauungen darüber ergeben habe, daß die Linie Sarajevo-
Uvac als Schmalspurbahn, jedoch mit normalspurigem Trace gebaut werden solle und
daß zufolge einer von den beiden Regierungen abzugebenden Erklärung nach Fertig¬
stellung dieser Linie der Bau der Linien Sainac-Doboj und Bugojno-Ar&amp;mo gleichzei¬
tig in Angriff genommen zu werden hätte. Die Tariffrage hätte, nachdem über dieselbe
zunächst zwischen den beteüigten Fachministern Verhandlungen gepflogen sein
werden, den Beratungsgegenstand der nächsten gemeinsamen Ministerkonferenz zu
büden.

   Der k.k. Ministerpräsident v. Koerber kann der von dem kgl. ung.
Ministerpräsidenten bezüglich der Feststeüung des Ausbaues der Linien Bugojno-
Aräano und Samac-Doboj vorgebrachten Formulierung nicht rückhaltlos zustimmen,
da durch dieselbe diese Frage gänzlich offengelassen werde. Redner müsse indessen
Wert darauf legen, daß der bezüglichen Abmachung ein konkreter Inhalt gegeben
werde, und behält sich daher vor, diesfalls^ der nächsten gemeinsamen Ministerkon¬
ferenz eine Formel in Vorschlag zu bringen.

   Der Vorsitzende schließt hierauf die Sitzung, nachdem zuvor die nächste
gemeinsame Ministerkonferenz für Sonntag den 7. Oktober festgesetzt worden ist.8

                                                                                          Goluchowski

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Wien, 27. Oktober 1900. Franz Joseph.

* GMR v. 7.10.1900, GMCZ. 425.
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