Gemeinsamer Ministerrat, 29. 6. 1899
I. Das Projekt des k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers betreffend die Ausgestaltung der Wehrmacht aufgrund eines erhöhten Rekrutenkontingentes
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z26.pdf.
142 Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. 6.1899 abgesehen von der bereits im Vorjahre prinzipiell konzedierten Summe von 2 Millionen, jede Steigerung des Marinevoranschlages tunlichst zu vermeiden. Unter dieser Voraus¬ setzung will auch Redner die 2 1/2- Millionen-Anforderung nicht beanständen. Anläßlich einer hierauf folgenden Diskussion über die Frage, ob die 1 700 000 fl. gleichfalls als Nachtragskredit pro 1899 oder aber, eventuell mit einer Spezialvorlage, als Anforderung pro 1900 in den Delegationen eingebracht werden sollen, bemerkt der Vorsitzende, daß hierüber seinerzeit anläßlich der Beratung des gemeinsamen Voranschlages ein Beschluß zu fassen sein werde. Der Vorsitzende konstatiert hierauf, daß auch der zweite Verhandlungsgegenstand erledigt sei, und schließt die Sitzung. Gohichowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen. Wien, 31. März 1899. Franz Joseph. Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. Juni 1899 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goiuchowski, der kgl. ung. Minister¬ präsident v. Szell, der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (28.7.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der kgl. ung. Landesverteidi¬ gungsminister GdK. Baron Fejärväiy, der k. k. Landesverteidigungsminister FZM. Graf Welsersheimb, der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Kaizl. Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem. Gegenstand: Das Projekt des k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers betreffend die Ausgestaltung der Wehrmacht aufgrund eines erhöhten Rekrutenkontingentes. KZ. 66 - GMCZ. 415 Protokoll des zu Schönbrunn am 29. Juni 1899 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Se, k. u. k. aposL Majestät geruhen die Sitzung zu eröffnen und als deren Gegenstand das den beiden Regierungen auf vertrauliche Weise mitgeteüte Expose des Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers über die Vermehrung des k. u. k. Heeres zu bezeichnen, wobei Allerhöchstdieselben mit besonderem Nachdruck auf die Wich¬ tigkeit und Dringlichkeit dieser Frage hinweisen, an welche bereits vor vier Jahren herangetreten worden sei, ohne daß es seither möglich gewesen wäre, dieselbe einer entsprechenden Lösung zuzuführen.1 Diese Jahre seien verloren, und es müsse dafür gesorgt werden, daß nicht noch mehr kostbare Zeit ungenützt verstreiche. Wenn Se. i Ober die Erhöhung des Rekrutenkontingents wurde beraten: GMR v. 29.8.1896, GMCZ. 393; GMR v. 30. 8.1896, GMCZ. 394; GMR v. 18.9.1896, GMCZ. 395; des weiteren wurden bei einerunter Vorsitzdes Kaisers abgehaltenen Militärberatung an der am 7.3.1899 der gemeinsame Kriegsminister, der Generalstabschef und die beiden Landesverteidigungsminister teilnahmen, die weiteren Sitzungen des gemeinsamen Minister- <pb/>Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. 61899 143 Majestät auch mit Befriedigung konstatieren könnten, daß adera Pflichteifer und der Fleiß des Offizierskorps bnichts zu wünschen übriglasseb, so könne anderseits nicht geleugnet werden, daß die k. u. k. Wehrmacht, was die Quantität cund infolge der geringen Friedensstände auch die Qualität0 anlange, hinter den Heeren der anderen Großmächte bedeutend zurückgeblieben sei. Die Frage des Ausbaues der Wehrmacht stehe im innigsten Zusammenhänge mit der GroßmachtsteUung der Monarchie und sei daher nicht bloß eine müitärische, sondern fast noch mehr eine politische. Die Frage der Erhöhung des Rekrutenkontingentes müsse daher ehestens in Angriff genommen werden, da die jetzt vorhandenen Truppen, zumal die Infanterie, für den Ernstfall weder an Zahl stark genug noch hinlänglich organisiert seien, so daß einem eventuellen Kriege unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mit Aussicht auf Erfolg entgegengesehen werden könne. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen hierauf die Anwesenden zur Mei¬ nungsäußerung über den Beratungsgegenstand aufzufordern. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gotu- c h o w s k i erbittet sich daraufhin das Wort um auszuführen, daß angesichts der in anderen Staaten auf müitärischem Gebiete gemachten Anstrengungen sich niemand der Notwendigkeit der Durchführung der geplanten Erweiterung der Wehrmacht verschließen könne, und daß es sich nur darum handle, wann, nicht aber ob an ein solche herangetreten werden solle. Die Lösung dieser Frage hänge zunächst von der Gestal¬ tung der parlamentarischen Verhältnisse in Österreich ab, da aufgrund des § 14 wohl der gegenwärtige Truppenstand erhalten werden könne, zur Erhöhung des Rekruten¬ kontingentes jedoch die Zustimmung des Reichsrates erforderlich sei.2 rates über die Erhöhung des Rekrutenkontingents vorbereitet: KA, MKSM. 20-1/1/1899. Entsprechend der Entschließung dieser Beratung erarbeitete der gemeinsame Kriegsminister seinen Vortrag v. 4. 5.1899 über den Ausbau der Wehrmacht, ebd., KM., Präs. 26-1/5-2/1899. Der dem Herrscher unterbreitete Vortrag: HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 476/1899. Krieghammer schickte sein Expose Goluchowski bzw. den beiden Landesreperungen am 19. 5. 1899 zu, ebd., PA. I, Karton 656, 350/CdM. Beilagen: a) Antrag für die Heeresvermehrung, Wien 1899; b) Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung des Rekrutenkontingen¬ tes, Wien 1899. (Das Konzept des Schriftstücks: KA., KM., Präs. 26-1/5/1899.) a" Korrektur Sr. Majestät aus die Armee in qualitativer Beziehung dank dem. b_b Korrektur Sr. Majestät aus auf einer sehr hohen Stufe stehe. c~c Einfügung Sr. Majestät. 2 Nach zwei Wochen stürmischer Sitzungen sah sich derKaiser am 1. Februar 1899gezwungen, denReichsrat zu vertagen. In den darauffolgenden Monaten ßhrte die Regierung Thun - ungeachtet der heßgen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien - unterBerufung auf§ 14 dieAmtsgeschäfte weiter. Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich, Bd. 7 206-218. § 14 des Gesetzes v. 21.12.1867, RGBl. Nr. 141/1867, lautet: Wenn sich die dringende Notwendigkeit solcher Anordnungen, zu welchen verfassungs¬ mäßig die Zustimmung des Reichsrates erforderlich ist, zu einer Zeit herausstellt, wo dieser nicht versammelt ist, so können dieselben unter Verantwortung des Gesamtministeriums durch kaiserliche Verordnungen erlassen werden, insofeme solche keine Abänderungdes Staatsgrundgesetzes bezwecken, keine dauernde Belastung des Staatsschatzes und keine Veräußerung von Staatsgut betreffen. (Hervorhebung von mir -6. S.) Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgeset¬ ze 399. <pb/>144 Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. 6.1899 Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister erlaubt sich hierauf, ver¬ schiedene an ihn in bezug auf die künftige Gestaltung des Heeresbudgets gerichtete Anfragen zu beantworten und legt dar, daß aus der Gehaltsregulierung der Offiziere und Militärbeamten ein jährliches Mehrerfordemis von ungefähr 5 Millionen sich ergeben werde. Dagegen würde die bisherige alljährliche Steigerung des Heeresbud¬ gets um 4 Millionen in Wegfall kommen, insolange die von der Kriegsverwaltung kontemplierte neue Vorlage nicht durchgeführt sei. Im Momente der Durchführung dieser letzteren würde dann wieder, und zwar während sechs Jahren, eine Steigerung des Kriegsbudgets um ungefähr 6 Millionen für Heer und Marine eintreten. Der Herr k.k. Ministerpräsident Graf Thun gestattet sich der Ansicht Ausdruck zu leihen, daß er die Notwendigkeit der in Aussicht genommenen Heeresvermehrung vom militärischen Standpunkte als vollkommen erwiesen betrachte. Nichtsdestoweniger könne er sich den schwerwiegenden Bedenken nicht verschließen, welche die durch den Plan der Kriegsverwaltung bedingte kolossale Belastung der Staatsfinanzen hervorrufen müsse. Die Gesamtsteigerung des fortlaufenden Heeres¬ budgets werde nach Durchführung dieser Ausgestaltung insgesamt 43 Millionen jähr¬ lich betragen, und auch da sei es noch fraglich, ob man mit dieser Summe das Auslangen finden werde. Redner erbittet sich speziell darüber Auskunft, ob in den neu anzufor- demden Summen auch bereits die Kosten für die Neubewaffnung der Feld- und Gebirgsartillerie mit inbegriffen seien. Demgegenüber möchte sich der Herr k.u.k. gemeinsame Kriegsmini¬ ster GdK Edler v. Kr ieghammer zubemerkenerlauben,daßesdermalen nicht möglich sei zu bestimmen, wann mit der Neubewaffnung der Artülerie begonnen werden solle. Jedenfalls würden die hiefür nötigen Summen erst in drei bis vier Jahren angefordert werden. Der Ick. Ministerpräsident Graf Thun gestattet sich sodann, um Aufklärung über die Anforderungen der Marineverwaltung zu bitten. Der Herr Icu. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer möchte sich erlauben, diese Anfrage dahin zu beantworten, daß für Marinezwecke eine Forderung von 53 Millionen in Aussicht genommen sei. Davon wurden zwei Schiffe bereits gebaut, während der Bau von sechs anderen noch projek¬ tiert sei. Nachdem der Herr k.uJc gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer nochmals auf die Notwendigkeit der Vermehrung der Truppenzahl hingewiesen und der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golucho ws ki die große Wichtigkeit einer Verstärkung der Marine nachdrücklich betont hatten, geruhen Se. k.u. k. apost Majestät Allerhöchstihrer Ansicht dahin Ausdruck zu geben, daß die Entscheidung im Falle eines Krieges jedenfalls zu Lande erfolgen werde. Einen kontinentalen Krieg zu führen, sei jedoch die Monarchie bei dem gegen¬ wärtigen Stande ihrer Wehrmacht nicht in der Lage. Der Herr k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern GrafGotu- chowski nimmt sich die Freiheit, diesfalls auf die immerhin bedeutende RoUe hinzuweisen, welche die k. u. k. Marine in dem Falle zu spielen berufen sein würde, falls es früher oder später bezüglich der orientalischen Frage zu einer Entscheidung <pb/>Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. 61899 145 kommen sollte. Zur Zeit verfüge die Monarchie jedoch nicht einmal über eine hinläng¬ lich große Anzahl von Schiffen, um eventueU das Landheer wirksam zu unterstützen. Anknüpfend hieran geruhen Se. k.u.k. apost Majestät die Bedeutung hervorzuheben, welche der Marine auch im Frieden zukomme, wo sie berufen sei, die Großmachtstellung der Monarchie dem Auslande gegenüber zur Geltung zu bringen und deren Handel in überseeischen Ländern zu schützen. Der Herr kg 1. ung. Ministerpräsident v. S z e 11 möchte seine Auf¬ fassung dahin präzisieren dürfen, daß kein Minister sich der Verantwortlichkeit ver¬ schließen könne, welche die Stellung der Monarchie als Großmacht ihm auferlegt. Gerade deshalb aber müsse in der vorliegenden Angelegenheit mit der größten Vor¬ sicht vorgegangen werden. Redner anerkenne zwar, daß die vom Herrn k. u. k. gemein¬ samen Minister des Äußern Grafen Gohichowski angeführten Argumente sehr zwingender Natur seien, doch müsse in Anbetracht der großen finanziellen Belastung, welche für die Monarchie aus der Annahme des zur Diskussion gesteUten Projektes des Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers erwachsen werde, wohl erwogen werden, wie die rrage der Bedeckung und die*3 darauf bezügliche Aktion am besten durchge¬ führt werden könnte. Man dürfe sich nicht vorstellen, daß man, da kleine Vermehrun¬ gen sich auch in Hinkunft wohl immer einstellen würden, schließlich bei einer jährlichen Mehrbelastung für die Monarchie von 60, vieUeicht sogar 65 Millionen angelangt sein werde. PrinzipieU werde selbstverständlich kein Widerstand geleistet werden, und es müsse den Anforderungen der Kriegsverwaltung ein dem Maße, als es die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Staaten ermöglicht,6 zum Durchbruche verhelfen werden, da man dies der Großmachtstellung fund der Sicherheit der Monarchie schuldig sei. Über die finanzielle Tragweite der Sache könne man sich aber heute noch keine Rechenschaft geben. Redner sei bereit, im Namen der ungarischen Regierung zu erklären, daß dieselbe das Projekt des Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers einer genauen Prüfung unterziehen werde; heute sei es jedoch sehr schwer, eine positive Meinung abzugeben. Die Frage der notwendigen Bedeckung, welch letztere heute noch nicht vorhanden sei, müsse systematisch vorbereitet werden, da die Angelegenheit, wenn schon jetzt angeregt, leicht kompromittiert werden könnte. Der Herr k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer gestattet sich zu bemerken, daß, da die Steigerung des Kriegsbud¬ gets nur eine allmählige, sich auf sechs Jahre verteüende seinwerde, auch die finanzielle Vorbereitung nur eine sukzessive zu sein brauche. Se. k.u.k. apost. Majestät geruhen hier die erläuternde Bemerkung einzuschalten, daß die Frage der Neubewaffnung der Artillerie mit den ursprünglich gestellten Anforderungen der Kriegsverwaltung nicht im Zusammenhänge gestanden, sondern erst später hinzugekommen sei. Übrigens handle es sich um die Umgestaltung des Artilleriematerials, nicht um dessen Vermehrung. d_d EinfiigungSzdlls. c~c EinßgungSzölls. t-t Einfügung SziUs. <pb/>146 Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. 6.1899 DerHerr Ick. Landesverteidigungsminister FZM. Graf Wel- sersheimb möchte sich erlauben daran zu erinnern, daß die Frage des Ausbaues der Wehrmacht der Monarchie nun schon seit drei Jahren ruht, nachdem im Jahre 1896 eine Chance, eine darauf bezügliche Gesetzesvorlage im Reichsrate durchzubringen, gleider8versäumtworden sei.3 Es dürfe unter keiner Bedingung noch mehr Zeit verloren werden. Es sei vor allem notwendig, daß man sich im Schoße der Regierungen darüber klar werde, Nvas überhaupt und wie dasselbe11 durchgeführt werden könne. Die öster¬ reichische Regierung sei nicht in der Lage, sich jetzt darüber auszusprechen, ob es möglich sein werde, mit der Vorlage im Herbste durchzudringen. Worauf aber bereits heute hingearbeitet werden könne, sei Einigkeit und Klarheit innerhalb der Regierungen selbst.1 Österreich-Ungarn sei in bezug auf den Ausbau seiner WehrmachtViel zu lange* zurückgeblieben.k Es fehle nicht an Menschenmaterial *und selbst nicht an Auskunfts¬ mitteln für dessen Heranziehung,1 wohl aber am Rahmen für "dessen entsprechende Verwertung; diesen zu schaffen müsse man endlich anfangen." Se. k. u. k. apost Majestät geruhen hieran die Bemerkung zu knüpfen, daß das Kriegsministerium mit der neuerlichen Anregung der Angelegenheit eben den Zweck verfolge, daß endlich zu einer wirklichen Beratung derselben geschritten werde. Der Herr k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gofu- c h o w s k i gestattet sich darauf hinzuweisen, daß immerhin mit der Wahrscheinlich¬ keit gerechnet werden müsse, daß das österreichische Parlament auch bis zum kommenden Herbste noch nicht aktionsfähig sei, in welchem Falle auf eine parlamen¬ tarische Erledigung der vom Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsminister kontemplier- ten Vorlage nicht gezählt werden könne. Aus diesem Grunde möchte es nach Ansicht des Redners voreilig scheinen, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neue Vorlage dann oder erst in einem Jahre vorgelegt werden solle, weis die Gefahr des Verlustes eines weiteren Jahres implizieren würde. Dagegen sei es nicht unmöglich, daß im nächsten Frühjahre die Aktionsfähigkeit des Reichsrates sichergestellt erscheine, so daß dann im März oder April ein Gesetz zustande kommen könnte, durch welches bezüglich des mittelst Verordnung für 1900 festgestellten bisherigen Rekrutenkontin¬ gentes die Indemnität erteüt werden würde, und welches gleichzeitig auch die von dem Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsminister beantragte Erhöhung des Rekrutenkontin- Einfügung Welsersheimbs. h'h Korrektur Welsersheimbs aus wann das vorliegende Projekt. 1 Streichung Welsersheimbs von Die Vorlage betreffend die Erhöhung des Rekrutenkontingentes sei Voraussetzug der Heeresreorganisation. i~i Korrektur Welsersheimbs aus sehr. , k Streichung Welsersheimbs von in den letzten Jahren. 1-1 Einfügung Welsersheimbs. m_m Korrektur Welsersheimbs aus dasselbe. 3 Siehe GMR. v. 29. 8.1896, GMCZ. 393, Anm. 7. Da der hier genannte Gesetzentwurf im Parlament nicht durchgesetzt werden konnte, wurde das im Gesetzv. 11.4.1889, RGBl. 41/1889, § 14, sowie im Gesetz v. 28. 12.1892, RGBl. 239/1892, festgelegte Rekrutenkontingent mit einer kaiserlichen Verordnung v. 21. 2.1899 um ein Jahrprovisorisch verlängert. Siehe Krieghammeran Thun v. 19.5.1899, HHStA., PA, I, Karton 656, 360/CdM. <pb/>Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898 147 gentes pro 1900 beschließen würde, wodurch dann die Möglichkeit gegeben sein würde, die durch die neuen Vorlagen bedingten Forderungen der Kriegsverwaltung in das Budget einzustellen, welches den eventuell für den Monat Mai 1900 einzuberufenden Delegationen vorzulegen wäre. Auch der Herr kgl. ung. Landesverteidigungsminister GdK. Baron Fejerväry möchte sich erlauben der Ansicht Ausdruck zu leihen, daß alles von der Arbeitsfähigkeit des österreichischen Parlamentes abhänge. Gelinge es, den Reichsrat arbeitsfähig zu machen, so werde sich die Sache durchführen lassen. Der Herr gemeinsame Finanzministe rv. Källay gestattet sich, die möglichst rasche Ausgestaltung der Armee als eine dringende Notwendigkeit zu be¬ zeichnen, von welcher speziell im Hinblick auf die Stellung der Monarchie in den okkupierten Provinzen nicht abgesehen werden könne, wenngleich auch er sich die gewichtigen Bedenken nicht verhehlt, welche die großen Summen, um die es sich handelt, hervorrufen müssen. Redner stimme mit dem Herrn kgl. ung. Ministerpräsi¬ denten darin vollkommen überein, daß der Finanzplan sorgfältig vorbereitet werden müsse, und zwar nicht bloß der öffentlichen Meinung gegenüber. Redner möchte sich vorzuschlagen erlauben, die in dem Expose des Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsmi¬ nisters vorgesehenen Kosten des Ausbaues der Wehrmacht durch die Aufnahme von Anleihen zu decken. Er fürchte zwar, mit diesem Vorschläge nicht die Billigung der Herren Finanzminister der beiden Regierungen zu finden, allein er glaube, daß der große Zweck, um den es sich handelt, die Aufnahme einer Anleihe gerechtfertigt erscheinen lasse. Von Sr. k. u. k. apost Majestätzur Meinungsäußerung aufgefordert, erlaubt sich der Herr kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs zu bemerken, daß er nicht in der Lage sei, sich jetzt über den Gegenstand der Beratung auszusprechen, da er von der betreffenden Vorlage des Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers erst vor wenigen Tagen in konkreter Form Kenntnis erlangt habe. Eine so wichtige Frage dürfe seiner Ansicht nach nur dann vor die Öffentlichkeit gebracht werden, wenn deren Durchführung gesichert erscheine. Eine unerläßliche Voraussetzung hiefür sei jedoch die Arbeitsfähigkeit des österreichischen Parlamentes. Was die finanzielle Seite der Frage anlange, so müsse Redner gestehen, daß er bei der Höhe, welche die Steuern in Ungarn bereits jetzt erreicht hätten, heute tatsächlich noch nicht wisse, aus welchen Quellen diese neue große Belastung bestritten werden könnte. Auch Redner verschlie¬ ße sich keineswegs der Notwendigkeit der Forderungen der Kriegsverwaltung, die Sache müsse aber erst eingehend studiert werden. Der Herr k.k. Finanzminister Kaizl gestattet sich seinen Standpunkt dahin zu präzisieren, daß er zwar die Notwendigkeit der Schlagfertigkeit der Armee anerkenne, andererseits aber bemerken müsse, daß in den letzten neun Jahren sehr viel für das Heer und noch mehr für die Landwehr geschehen sei, und daß bei dem Umstande, daß das Kriegsbudget in einem verhältnismäßig kurzen Zeiträume von 130 auf 160 Millionen gestiegen sei, von einer Stabüität beim Heere nicht wohl gesprochen werden könne. Die Vorlage der Kriegsverwal¬ tung erscheine «hm finanziell nicht hinlänglich begründet, da ihm bei einer Erhö¬ hung des Rekrutenkontingentes um ungefähr 50% die hiefür eingesteUte Summe <pb/> 148 Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. 6.1899 von 43 Millionen doch etwas zu niedrig gegriffen vorkomme. Dem Vorschläge des Herrn k. u. k. gemeinsamen Finanzministers, die aus der Erweiterung des Heeres erwachsenden Kosten im Wege von Anleihen aufzubringen, könne Redner nicht beistimmen. Was die Lage der Staatsfinanzen anlangt, so schließt sich Redner den Ausführungen des Herrn kgl. ung. Finanzministers an, indem auch er auf die enorme Höhe der Steuern hinweist, welche im Vergleiche zu anderen Ländern von der Bevölkerung Österreichs getragen werden müssen. Der Herr kgl. ung. Lan d esver te id ig ung sm in is t e r B ar o n Fe- j e r v ä r y gestattet sich, auf diese letztere Bemerkung mit dem Hinweise zu reflektie¬ ren, daß im Vergleiche mit anderen Staaten in Österreich-Ungarn verhältnismäßig am wenigsten von den Gesamtausgaben des Staates für die Wehrmacht aufgewendet werde. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu- c h o w s k i erbittet sich das Wort, um die Notwendigkeit des Ausbaues der Wehr¬ macht als im Interesse der Erhaltung der Großmachtstellung der Monarchie gelegen nochmals auf das nachdrücklichste zu betonen. Redner will zwar nicht in Abrede stellen, daß in Österreich-Ungarn große Opfer für die Entwicklung der Wehrmacht gebracht worden sind, doch sei man damit nur dem Beispiele anderer Großmächte, besonders Rußlands, gefolgt, wo das Kriegsbudget in den letzten 24 Jahren von 190 auf 400 Millionen gestiegen sei. Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Ausführungen des Herrn kgl. ung. Ministerpräsidenten als zutreffend zu bezeichnen und zu konstatieren, daß die Anwe¬ senden denselben zugestimmt haben. Allerhöchstdieselben geruhen weiters "den bestimmten Befehl" auszusprechen, daß die heute zur Diskussion gestandene Vorlage seitens der beiden Regierungen °und im Einvernehmen mit dem Kriegsminister0 eingehend geprüft und daß zwischen denselben hierüber ehestens eine Einigung erzielt werde, damit nicht noch ein weiteres Jahr verloren gehe. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen hierauf die Sitzung mit der Ankün¬ digung Allerhöchstihrer Absicht zu schließen, in zwei Monaten eine Ministerkonferenz einzuberufen, welche sich mit der nun keinen weiteren Aufschub vertragenden Frage des Ausbaues der Wehrmacht pund dem Erfolge der angeordneten Prüfung1* zu be¬ schäftigen haben werde.4 Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Ischl, 13. August 1899. Franz Joseph. D_n Korrektur Sr. Majestät aus die bestimmte Genehmigung. 0-0 Einfügung Sr. Majestät. P"P Einfügung Sr. Majestät. 4 Siehe GMR. v. 15.11.1899, GMCZ. 417. <pb/>