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Gemeinsamer Ministerrat, 29. 8. 1898

I. Die Garantierung einer serbischen Staatsanleihe

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z24.pdf.

132  Nr. 24 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 8.1898

   Der k.k. Ministerpräsident Graf Thun möchte die Darlegung
seines Vorredners dahin ergänzen, daß sich in den erwähnten Überschüssen bis zum
Jahre 1897 ein allmählicher Rückgang, seither aber wieder eine namhafte Steigerung
ergeben habe.

   Se. Icu. k. apost Majestät geruhen anzufragen, ob die ungarische Regie¬
rung mit einer Erhöhung des Präliminares für das Zollgefälle einverstanden sei.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs gestattet sich bejahend zu
antworten.

   Der k.k. Ministerpräsident Graf Thun bittet, noch die Frage der
Quotisierung der gemeinsamen Auslagen pro 1899 zur Sprache bringen zu dürfen. Da
nämlich zur Zeit der Tagung der Delegationen die Quotenfrage noch nicht entschieden
sein werde, sei es geboten, heuer im Artikel UI des Finanzgesetzes hinsichtlich der
quotenmäßigen Aufteüung des gemeinsamen Erfordernisses dieselbe Formel zu
wählen, welche hiefür im Vorjahre zur Anwendung kam.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen durch eine Anfrage an den kgl. ung.
Ministerpräsidenten zu konstatieren, daß auch die ungarische Regierung mit diesem
Anträge einverstanden ist Hierauf geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät Sich zu erkun¬
digen, ob beim Kriegsministerium noch Überschreitungen Vorkommen.

   Der k.u.k.gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v.Krieg¬
hamm e r erlaubt sich zu erklären, daß die heuer vorzulegende Schlußrechnung kaum
namhafte Überschreitungen aufweise, wohl aber dürften solche im laufenden Jahre
infolge der Höhe der Kompreise eintreten.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen schließlich an die beiden Ministerprä¬
sidenten die Aufforderung zu richten, in üblicher Weise aufdie unveränderte Annahme
der Vorlagen seitens der Delegationen hinzuwirken.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, 9. Mai 1898. Franz Joseph.

                Nr. 24 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. August 1898

     RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gofuchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v.
Källay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer.
    Protokollführer Hof- und Ministerialrat v. Jettei.
    Gegenstand: Die Garantierung einer serbischen Staatsanleihe.

   KZ. 65 - GMCZ. 413
   Protokoll des zu Wien am 29. August 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs.
<pb/>Nr. 24 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29.8.1898  133

    Se. k. u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung zu eröffnen und den
Minister des Äußern aufzufordem, über das Ergebnis der gestrigen Vorbesprechungen
zu berichten.

    Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i erlaubt sich zu bemerken, daß rücksichtlich der Modalität einer subsidiä¬
ren Garantierung einer serbischen Anleihe unter den Ministem eine Verständigung
stattgefunden hat, über deren Inhalt der gemeinsame Finanzminister referieren werde.1

    Derlcu. k. gemeinsame Finanzminister v. Kall ay gestattet sich
davon MitteUung zu machen, daß bei den gestern stattgefundenen Vorbesprechungen
die beiden Regierungen ihre Zustimmung dazu erklärt haben, daß, um die Garantie¬
summe von 600 000 aGuldena jährlich, welche erforderlich ist, sicherzustellen, vom
nächsten Jahre an der Dispositionsfonds des Ministeriums des Äußern um 200 000 fl.
erhöht werde. Dieser Betrag darf nicht für andere Zwecke ausgegeben, sondern er muß
kapitalisiert werden, für den Fall, als Serbien seinen den Banken gegenüber einzuge¬
henden Verpflichtungen nicht nachkommen würde. Sollten diese 200000 fl. nicht
genügen, um den erwähnten, aufetwa 600 000 fl. jährlich sich belaufenden Verbindlich¬
keiten nachzukommen, dann soll der Dispositionsfonds um weitere 200 000 fl. erhöht
und außerdem aus bosnischen Mitteln ein Zuschuß von 200 000 fl. geleistetwerden. Um
das zu erreichen, muß die gemeinsame Regierung die Zustimmung der beiden Regie¬
rungen dazu erhalten, daß der Dispositionsfonds schon im nächsten Jahre um 200 000 fl.
höher eingestellt, daß eventuell eine weitere Erhöhung um denselben Betrag in Aussicht
genommen, daß die bosnische Verwaltung ermächtigt werde, zur Deckung des Erfor¬
dernisses für einen jährlichen Zuschuß von ebenfalls 200 000 fl. eine Anleihe zu kon¬
trahieren. Der gemeinsame Finanzminister gibt übrigens der Meinung Ausdruck, daß
die Notwendigkeit der Heranziehung dieser subsidiären Garantie nicht eintreten
werde.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i gestattet sich in dieser Beziehung zu bemerken, daß die zu kontrahierende
Anleihe sich auf 25 Millionen Francs belaufen soll, und daß die serbische Regierung als
Garantie für Verzinsung und Amortisierung, welche zusammen 1250 000 Francs jähr¬
lich ausmachen, das Erträgnis der Verzehrungssteuern verpfändet, das sich jährlich auf
etwa 3 Millionen Francs beläuft. Nur für den Fall, als in der Folge dieses Pfandobjekt
wegfiele oder geschmälert werden sollte, würde unsere subsidiäre Garantie gegenüber
den betreffenden Bankgruppen eintreten. Es sei nicht wahrscheinlich, daß dieser Fall
überhaupt, jedenfalls aber nicht, daß er schon im ersten Jahre eintrete, auf Antrag des

** KorrekturKällays aus Francs.

1 An den vorherigen vertraulichen Besprechungen am 28.8.1898nahmen die beiden Ministerpräsidenten und
    die drei gemeinsamen Minister tat, den Vorsitzfihrte GotuchowsH. Siehe Gotuchowslds Einladung dazu
    v. 27. 8.1898, HHSrA, PA I, Karton 621,419/CdM. Zur desolaten Wirtschaftslage Serbiens: GMR. v. 13.
    4.1896, GMCZ. 390. Bridge, Front Sadowa to Sarajevo 219 und 238. Zur Frage des Staatskredites siehe
   fernerden Vortragdesgemeinsamen Kriegsministers v. 13.1.1899, HHStA., Kab. Kanzlei, Direktionsakten
    Nr. 1/1899. Überden Staatskredit beriet auch derungarischeMinisterrat am 29.6.1898, OL., Sektion K-27,
    Nr. 27/1898.
<pb/>134  Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898

kgl. ung. Ministerpräsidenten soll die Erhöhung des Dispositionsfonds aber bereits im
kommenden Jahre verlangt werden, um eventuell als Reservefonds zu dienen.

    Der Minister des Äußern gestattet sich jedoch zu bemerken, daß die königlich
serbische Regierung ursprünglich die Kontrahierung einer Anleihe von 60 Mülionen
Francs ins Auge gefaßt habe, wofür dann die serbischen Bahnen und Staatswälder als
Garantie zu dienen gehabt hätten. Die Verpfändung der Eisenbahnen würde aber, nach
einer Bemerkung des Königs von Serbien,2 im Lande einen schlechten Eindruck
machen, von der radikalen Partei gegen die Dynastie ausgebeutet werden. Deshalb sei
es notwendig, daß wir einspringen, und zwar umso mehr, als es sich jetzt um eine
wesentlich geringere Summe, als anfangs verlangt wurde, handelt, und als nach
vorliegenden Meldungen die französische Regierung von den schwebenden Anleihe¬
verhandlungen Kenntnis erhalten hat und auch bereit sein würde, Serbien zur Hilfe zu
kommen, was aber nicht ohne Einfluß auf die politische Richtung des Landes bleiben
könnte.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erlaubt sich
hinzuzufügen, daß die königlich serbische Regierung von der unsererseits zu gewähren¬
den subsidiären Garantie keine Kenntnis erhalten soll und daß seitens der betreffenden
Banken für die strengste Geheimhaltung des Geschäftes gesorgt werden wird.

   Nachdem konstatiert wurde, daß die beiden Regierungen dem beantragten Vorgän¬
ge ihre Zustimmung erteüt haben, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät davon
Ag. Kenntnis zu nehmen und die Sitzung zu schließen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen.
Ischl, 13. August 1898. Franz Joseph.

                  Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7. März 1899

     RS. (undRK.)
     Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szdll, der
t u. k. gemeinsame Fmanzminister v. Källay (14.2. [sic!]), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK.
Edler v. Kneghammer, der kgl. ung. Fmanzminister v. Lukäcs, der k. k. Fmanzminister Kaizl, der k. u. k.
Mannekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun.
    Protokollführer Legatiohsrat v. Märey.
     Gegenstand: I. Der bishervon den Delegationen nicht angesprochene, mit 10 950 000 fl. bezifferte Rest
^ma^IOrden&quot;llchen. Röstungskredites per 48 550 000 fl. II. Flüssigmachung eines Betrages von
2 500 000 fl. für die Marineverwaltung zum Zwecke einer beschleunigten Ergänzung der Kriegsvorräte.

   KZ. 30 - GMCZ. 414
   Protokoll des zu Wien am 7. März 1899 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Gohichowski.

2 AlexanderI. Obrenovie (1876-1903), Königvon Serbien 1889 -1903.
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