Gemeinsamer Ministerrat, 3. 4. 1898
I. Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1899
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z20.pdf.
Nr. 20 GemeinsamerMinisterrat, Wien, 3.4.1898 111 anschaulichen und instruktiven vergleichenden Tabellen, im Wege der Presse dazu benützt werden, um Stimmung zu machen.8 Nachdem der Gegenstand der Konferenz erschöpft ist, teüt der Vorsitzende mit, daß in etwa einer Woche eine gemeinsame Ministerkonferenz unter Zuziehung der beiden Ministerpräsidenten und Finanzmini¬ ster behufs definitiver Feststellung des gemeinsamen Voranschlages stattfinden werde.9 Schließlich gibt der Vorsitzende bekannt, daß, in Genehmigung eines von ihm gestellten Antrages, Se. k.u.k. apost. Majestät den Beschluß gefaßt habe, daß spätestens bis zum 15. Aprü 1. J. unsere Flagge auf Kreta eingezogen werde. Angesichts der Versumpfung, welcher die kretensische Frage zugeführt worden sei, erweise sich nämlich unsere aktive Mitwirkung an derselben als zwecklos. Es werde dieser Beschluß den Mächten durch eine durchaus freundschaftlich gehaltene Zirkulardepesche dem¬ nächst mitgeteüt und beigefügt werden, daß wir auch fortab bereit seien, alle mit der Entwicklung der Dinge auf der Insel zusammenhängenden Fragen zu besprechen. Nachdem bereits Deutschland sein Schiff und sein Kontingent abgezogen habe, könne uns auch nicht der Vorwurf treffen, daß etwa durch unser Vorgehen die einheitliche Aktion der Mächte in Brüche gegangen sei. Die Heeres- sowie die Marineleitung werde demnächst ersucht werden, wegen Heimsendung des Bataillons und der Schiffe recht¬ zeitig das Nötige zu veranlassen, wobei indes zum Schutze der eigenen und der deut¬ schen Staatsangehörigen auf der Insel ein Schiff in den dortigen Gewässern zu verbleiben hätte.10 Goluchowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen. Wien, 27. März 1898. Franz Joseph. Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. April 1898 Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident GrafThun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Käilay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬ hammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Kaizl, der k. u. k. Marinekomman¬ dant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun. Protokollführer: Sektionsrat v. M£rey. .... Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬ garischen Monarchie pro 1899. KZ. 39 - GMCZ. 409 Protokoll des zu Wien am 3. April 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gohichowski. 8 Siehe Neue Freie Presse v. 5.4.1898 (A). 9 OMR v. 3.4.1898, GMCZ. 409. 10 GotuchowsM an Krieghammer und Spaun v. 24. 3.1898, HHSrA, PA. I, Karton 656, 156/CdM.: Die Monarchie beordere ihre Schiffe von Kreta zurück Die an die Großmächte gerichtete Zirkulardepesche: Neue Freie Presse v. 24.3.1898 (A). <pb/>112 Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 4.1898 Der Vorsitzende leitet die Besprechung mit einem kurzen Überblick über die äußere Situation ein. In den wenigen Monaten, welche seit dem letzten Zusammentritte der Delegationen verflossen seien, habe sich die Lage im Oriente nicht wesentlich geändert. Speziell die kretensische Frage befinde sich noch immer auf demselben Punkte. Der Entschluß, unser Kontingent an Truppen und Schiffen von Kreta zurück¬ zuberufen, sei nach reiflicher Überlegung gefaßt worden.1 Um diese Maßregel zu begründen, sei es notwendig, die Umstände in die Erinnerung zurückzurufen, welche die seinerzeitige Entsendung unseres Kontingentes nach der Insel nötig erscheinen ließen. Damals, beim Ausbruche des griechisch-türkischen Krieges, habe es sich darum gehandelt, diese Konflagration einzudämmen, die übrigen Balkanstaaten von gewagten Unternehmungen, zu denen sie nicht übel Lust zeigten, abzuhalten und jede Sonderak¬ tion einer Macht zu verhindern. Zur Erreichung dieser Zwecke sei ein vollkommen kongruentes Vorgehen der sämtlichen Großmächte geboten gewesen, und haben wir uns daher auch nicht von gewissen militärischen Vorkehrungen auf der Insel und in den kretensischen Gewässern ausschließen können. Nach der Beendigung des Waffengan¬ ges zwischen der Türkei und Griechenland habe man hoffen dürfen, die kretensische Frage einer Lösung zuzuführen und aufgrund des von den Botschaftern in Konstanti¬ nopel einvernehmlich festgestellten Operates die Autonomie auf der Insel ins Leben zu rufen. Bei den aus diesem Anlasse zwischen den Mächten gepflogenen Verhandlungen sei nun in einem gegebenen Momente die Kandidatur des Prinzen Georg aufgetaucht, und wenn auch nicht von Rußland förmlich aufgestellt, so doch von seiten des St. Petersburger Kabinettes sichtlich begünstigt worden.2 Gegen diese Kandidatur haben wir große Bedenken geltend machen müssen, nachdem wir uns der Überzeugung nicht verschließen konnten, daß insolange einerseits die türkische Armee noch in Thessalien stehe, andererseits auf Kreta noch nicht geordnete Zustände hergestellt und gewisse Garantien für die mohammedanischen Minoritäten geschaffen seien, jene Kandidatur mannigfache Gefahren in sich berge. Dieser unser Standpunkt habe zwar bei den Mächten ein gewisses Eritgegenkommen gefunden, doch sei es nicht gelungen, die fragliche Kandidatur definitiv zu eliminieren. Nachdem ferner im allgemeinen der Eindruck, daß die kretensische Frage einer Versumpfung entgegenzugehen drohe, immer gerechtfertigter geworden sei, habe man in der Erkenntnis, daß unter solchen Verhältnissen unsere aktive Mitwirkung auf Kreta kaum mehr von Nutzen sein könnte, den Beschluß gefaßt, unsere Truppen und Schiffe zurückzuberufen, und hievon in einer Zirkulardepesche den Mächten Kenntnis gegeben.3 Hiebei sei jedoch ausdrücklich betont worden, daß diese Verfügung keineswegs unseren Austritt aus dem europä¬ ischen Konvent bedeute undwir im Gegenteü geneigt seien, an allen auf die kretensische Frage bezüglichen diplomatischen Verhandlungen auch fortab teüzunehmen. Der in Rede stehende Entschluß sei erst dann gefaßt worden, als alle Mittel behufs Herbei¬ führung einer Verständigung zwischen den Mächten über die Inopportunität der 1 Siehe GMRProt v. 21.3.1898, GMCZ. 408, Anm. 10. 2 Prinz Georg von Griechenland, Oberkommissar von Kreta 1898 -1905. Zu dieser Frage: Bridge, From Sadowa to Sarajevo 234. 3 GMRProt v. 21.3.1898, GMCZ. 408, Anm. 10. <pb/>Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 4.1898 113 Kandidatur des griechischen Prinzen erschöpft waren. Hätten wir aber mit der Abbe¬ rufung unseres Kontingentes von Kreta noch gezögert, so wären wir eventuell später in eine bedenkliche Zwangslage geraten, falls etwa nach dem Abzüge der türkischen Truppen aus Thessalien die der Kandidatur des Prinzen Georg günstig gesinnten Mächte denselben auch gegen den Willen des Sultans einzusetzen sich entschlössen. Wir hätten in diesem Falle nur die Wahl gehabt, entweder jener Kandidatur zu oppo¬ nieren und in offenen Widerspruch zu den anderen Kabinetten, speziell jenem von St. Petersburg, zu treten, oder aber uns den anderen Mächten anzuschließen, welche eventuell zu Zwangsmaßregeln gegen den Sultan greifen würden. Was die Lage am Balkan anlange, so sei unleugbar ein bedeutender Zündstoff in Mazedonien angehäuft. Immerhin stehe zu hoffen, daß es heuer noch zu keinen größeren Komplikationen kommen werde. Der Fürst von Bulgarien4 habe bezüglich seines Landes erst kürzlich in Wien in dieser Hinsicht die beruhigendsten Versicherun¬ gen erteüt, deren Glaubwürdigkeit dadurch erhärtet werde, daß man in Sofia wohl wisse, wie geringe Aussicht jede abenteuerliche Unternehmung mit Rücksicht auf die Nähe einer größeren türkischen Truppenmacht und im Hinblicke auf die zur Ruhe mahnenden Ratschläge Rußlands hätte. Andererseits unterliege es keinem Zweifel, daß die Lösung der orientalischen Frage heranrücke, und daß wir uns daher entsprechend vorbereiten müssen, um im entscheidenden Momente als Großmacht auftreten zu können Zu diesem Zwecke sei der fortschreitende Ausbau unserer Armee, nicht minder aber auch eine Ausgestaltung unserer Kriegsmarine unerläßlich. Die leztere sei heute, wenn auch qualitativ vielleicht eine der besten, so doch quantitativ unverhältnis¬ mäßig schwächer als jene aller anderen Mächte. Dies habe zur Folge, daß wir dermalen bereits nicht mehr die Adria beherrschen, in welchem Umstande geradezu eine Gefahr für die Monarchie gelegen sei. Außerdem habe die Unzulänglichkeit unserer Marine auch in handelspolitischer Beziehung Bedeutung. Jede größere handelspolitische Aktion sei unmöglich, wenn nicht eine genügend starke Seemacht unsere Niederlassun¬ gen und Unternehmungen in fernen Ländern zu schützen vermöge. Übergehend auf den Voranschlag für das gemeinsame Ministerium des Äußern, bemerkt der Vorsitzende, daß er sich langsam aber konsequent an die Ausführung des von ihm seinerzeit aufgestellten Programmes hinsichtlich der Ausgestaltung des Kon- sulametzes halte.5 Außerdem solle heuer den vielseitigen Anforderungen bezüglich der Ausbüdung unserer Konsularvertreter dadurch Rechnung getragen werden, daß eine Umgestaltung der ursprünglich bloß zur Heranbüdung von Beamten für den Dienst beim Dragomanen in Konstantinopel und bei den Konsularämtem in der Levante errichteten orientalischen Akademie in eine Konsularakademie vorgeschlagen werde.6 In der letzteren würde ein größeres Gewicht auf die kommerzielle und handelspoliti¬ sche Ausbüdung gelegt werden und eine gewisse Spezialisierung in der Art eintreten, daß außer einer allgemeinen, zur Heranbüdung von Beamten für die westeuropäischen 4 Ferdinand seit 1887Fürst von Bulgarien. Vgl. GMRProt v. 13.4.1896, GMCZ 390. 5 Gotuchowstäs Programm war nicht auffindbar. Siehe Gargas, Zur Reform des österreichisch-ungari¬ schen Konsularwesens 4-12. 6 GMRProt. v. 21.3.1898, GMCZ. 408, Anm. 1. <pb/>114 Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3.4.1898 Konsulate bestimmten Abteilung je eine weitere Abteilung für den Dienst im näheren Oriente und für jenen in Ostasien gebüdet würde. Der aus diesem Anlasse nötige Aufwand belaufe sich aufcirca 30 000 fl., worin pro 1899 die Hälfte angefordert werde. Mit diesem Mehranfordemisse solle die Zahl der Stiftplätze, welche dermalen zur Erziehung eines hinreichenden Nachwuches für die Konsularkarriere ungenügend sei, von 15 auf 25 vermehrt und die infolge des modifizierten und erweiterten Lehrplanes nötige Mehrauslage für das Lehrpersonal bestritten werden. Nachdem es geboten erscheine, diese Reform schon mit Beginn des nächsten Schuljahres ins Leben treten zu lassen, wurde für das Jahr 1898 ein Nachtragskredit von 4000 fl. verlangt Bezüglich der übrigen Details des Voranschlages des auswärtigen Amtes verweist der Vorsitzende auf die den Konferenzmitgliedem mitgeteüte Übersicht und erklärt sich bereit, eventuell weiter gewünschte Aufklärungen zu erteüen. Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukacs bemerkt daß er.ohne sich in die Details des Voranschlages des gemeinsamen Ministeriums des Äußern einlassen zu wollen, doch die ihm etwas rapid erscheinende Erhöhung der Mehranforderung von einem Jahre auf das andere relevieren müsse. Nachdem diese Steigerung (129 000 fl. pro 1899 gegen 36 000 fl. pro 1898) so bedeutend sei, frage Redner an, ob es nicht möglichwäre, eine Reduktion jener Mehranforderungen eintreten zu lassen, welche die Umwandlung von Honorarkonsularämtem in effektive ermöglichen sollen.7 Der Vorsitzende erwidert daß bei der Aufstellung des Voranschlages mit der größten Sparsamkeit vorgegangen worden sei. Allerdings stellen sich die Anforderun¬ gen für den Konsulatsetat als der bedeutendste Teü der gesamten Steigerung des Budgets dar, aber abgesehen von der Wichtigkeit und Unerläßlichkeit der zu effekti¬ vierenden Ämter, welche Redner einzeln motiviert, dürfe nicht übersehen werden, daß in handelspolitischer Hinsicht fortab mit größeren Mitteln gearbeitet werden müsse, und daß der nach dieser Richtung gemachte Aufwand als eine produktive Auslage zu betrachten sei. Der k.k.Finanzminister Kaizl fragt an, ob sich nicht bei den Rubriken .Konsulardienstauslagen" und ,,Diäten und Reisekosten" (im Titel 3) Ersparungen machen ließen. Es seien nämlich für diese zwei Rubriken Erhöhungen von zusammen 65 000 fl. präliminiert, obwohl dieselben in den Jahren 1894 und 1895 nur Überschrei¬ tungen im Gesamtbeträge von circa 40 000 fl. aufweisen. Der V ersitzende erwidert, daß die Erhöhung der beiden gedachten Rubriken eben eine Sanierung der bei denselben ständigen Überschreitungen bezwecke. Wenn die letzteren in den Jahren 1894 und 1895 noch hinter dem Betrage von 65 000 fl. zurückgeblieben seien, so müsse berücksichtigt werden, daß gerade seither eine Anzahl neuer Konsularämter kreiert wurde und daher eine stetige Zunahme der allgemeinen Dienstesauslagen gegeben sei. Der k.k. Ministerpräsident Graf Thun erklärt, er habe bei Durch¬ sicht des in Beratung stehenden Voranschlages den Eindruck gewonnen, daß das 7 Der Honorarkonsul war ein bezahlterAngestellter und gewöhnlich nicht der Monarchie unterstellt, sondern Bürgerjenes Staates, wo er seinen Dienst tat. Der effektive Berufskonsul, österreichischer Staatsbürger und Mitglied des diplomatischen Korps, erhielt seine Fachausbildung an der Konsularakademie. <pb/>Nr. 20 Gemeinsamer Ministenat, Wien, 3.4.1898 115 Anwachsen der Auslagen verhältnismäßig gering sei. Zwei wesentliche Posten stellen sich überdies, wie dies eben konstatiert wurde, nur als eine Sanierung beständiger Überschreitungen dar. Nach Abzug derselben beziffert sich das eigentliche Mehrerfor- demis auf circa 64 000 fl. Redner wolle keinen Abstrich an dieser Summe empfehlen, nachdem in diesem Falle nachträgliche Überschreitungen vorherzusehen seien, eine Eventualität, gegenüber welcher einer reellen Budgetierung der Vorzug gegeben werden müsse. Das Streben des auswärtigen Amtes, die Honorarkonsularämter allmäh- lig in effektive umzugestalten, könne vom Standpunkte der handelspolitischen Interes¬ sen nur mit Befriedigung begrüßt, und müsse andererseits anerkannt werden, daß die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten bei der systematischen Ausgestaltung dieses wichtigen Dienstzweiges seit Jahren sehr langsam und vorsichtig vorgehe. Der Vorsitzende möchte noch zur Erläutenmg der Bedeutung der Vermeh¬ rung der effektiven Konsularämter darauf hinweisen, daß die Honorarkonsularämter unvermeidlicherweise häufig mit Deutschen oder Engländern besetzt sind, welche es sich naturgemäß nicht angelegen sein lassen, unseren Handelsleuten nützlich zu sein. Auch die Auslagen für die Reform der orientalischen Akademie würden in den Dele¬ gationen kaum einer Opposition begegnen, nachdem die letzteren selbst, sowie auch die Presse, stets eine Modifikation in der Heranbildung der Konsulatsbeamten als notwendig bezeichnet haben. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy weist daraufhin, daß beide Finanzminister nur im allgemeinen die Frage einer Reduktion des Mehrer- fordemisses angeregt haben. Eine Kritik sei nicht geübt, noch die Notwendigkeit der hauptsächlichsten Posten bestritten worden. Es handle sich also eigentlich nur um die Äußerung eines Wunsches. Nachdem nun die Diskussion ergeben habe, daß doch nur eine unwesentliche Streichung möglich wäre, und daß überdies in diesem Falle Über¬ schreitungen kaum vermieden werden könnten, wolle Redner umso weniger Einwen¬ dungen gegen denVoranschlag erheben, als auch der k. k. Ministerpräsident demselben zuzustimmen bereit sei. Der Vorsitzende konstatiert sonach, daß der Voranschlag des gemeinsa¬ men Ministeriums des Äußern im Ordinarium mit 4 062100 fl., im Extraordmari- um mit 80 100 fl., zusammen mit 4 142 200 fl., sowie der für die Reform der orientalischen Akademie pro 1898 angesprochene Nachtragskredit von 4000 fl. an¬ genommen erscheint. Desgleichen wird nach den einschlägigen Darlegungen des k.u. k. gemeinsa¬ men Finanzministers v. Källay der gegen das Vorjahr ein Mindererforder- nis von 7920 fl. aufweisende Voranschlag des gemeinsamen Finanzministeriums im Ordinarium mit 2121 540 fl., im Extraordinarium mit 10 780 fl., zusammen mit 2132 320 fl., ferner das gegen, das Jahr 1898 eine Mehranforderung von 1220 fl. involvierende Präliminare des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes im Betrage von 137 740 fl. angenommen und dem Budget der Verwaltung Bosniens und der Hercego- vina zugestimmt. Der Voranschlag für das Zollgefälle wird aufgrund der von den beiderseitigen Regierungen präliminierten Beträge mit 53 139 530 fl. eingestellt. Der Icu.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬ hammer leitet hierauf die Diskussion über das Heeresbudget mit dem Hinweise <pb/>116 Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 4.1893 darauf ein, daß sich dasselbe in den Grenzen der programmgemäßen Steigerung um 3 1/2 Millionen halte, der Okkupationskredit eine Reduktion um 10 000 fl. aufweise, und es sich sonach darum handle, die Form zu bestimmen, in welcher der bereits im vorigen Jahre von der Konferenz pro 1898 zugestandene außerordentliche Spezialkredit von 30 Millionen Gulden von den Delegationen anzusprechen sein werde.8 Es wäre hiebei zu erwägen, ob dieser Betrag als Nachtragskredit angefordert werden könne, nachdem die Delegationen noch im Dezember v. J. versammelt gewesen seien. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy setztauseinander, daß über die erfolgte Zustimmung der gemeinsamen Ministerkonferenz zur Anforde¬ rung des gedachten Kredites pro 1898 kein Zweifel bestehe. Es sei somit nur die Form dieser Anforderung fraglich, und werde es nicht leicht sein, dieselbe festzustellen. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬ hammer wirft die Frage auf, ob es nicht angezeigt wäre, vor den Delegationen offen Farbe zu bekennen und die in Aussicht stehenden großen Anforderungen für das Heer und die Marine mit dem Beifügen anzukündigen, daß hievon pro 1898 die in den betreffenden Voranschlägen bezifferten Summen benötigt werden. Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay möchte sich gleichfalls zu dieser Frage äußern. Es sei allerdings möglich, gerade so wie im Vorjahre bei dem 7 1/2-Mülionen-Kredit auch heuer von den Delegationen die 30 Mülionen anzusprechen, ohne mit weiteren Ankündigungen herauszurücken. Allerdings werde, da die Delegationen im Dezember v. J. tagten, diesmal die Begründung eine schwierige sein. Redner würde aber sehr wünschen, daß diesmal den Delegationen die volle Wahrheit gesagt werde, um künftigen Schwierigkeiten vorzubeugen. Die Bestimmung der Form, in welcher dies zu geschehen habe, sei Sache der beiderseitigen Regierungen. Sollten die letzteren dennoch wünschen, daß bezüglich der 30 Millionen ebenso vorge¬ gangen werde wie bei den 7 1/2 Millionen, so werde dieser Wunsch maßgebend sein, doch möchte Redner vor diesem Vorgehen warnen. Der k.k. Finanzminister Kaizl schließt sich der Ansicht seines Vorred¬ ners an und meint, es sei auch nötig, mit den pro 1899 in Aussicht genommenen 11 Millionen, welche sich als der Rest des 48-Mülionen-Kredites darstellen, in den diesjährigen Delegationen hervorzutreten, da sonst die beiden Finanzminister in eine peinliche Situation geraten würden. Hiebei wäre es nicht erforderlich, die Summe, um die es sich pro 1899 handelt, genau zu präzisieren, sondern dieselbe sollte nur beiläufig angedeutet werden. Was die 30 Mülionen betreffe, so werden hiefür 15 Mülionen den gemeinsamen Aktiven entnommen. Es bleibe also ein Betrag von 15 Mülionen von den beiden Regierungen zu bedecken, und glaube Redner in Aussicht stellen zu können, daß sich die hievon quotenmäßig auf die zisleithanischen Finanzen entfaüende Summe werde bestreiten lassen können. Über die Möglichkeit der Bedeckung des nächstjähri¬ gen 11-Millionen-Kredites sei heute eine Äußerung noch nicht möglich. Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs stimmt der Ansicht seines österreichischen Kollegen zu. Bereits bei den letzten Delegationen haben der gemein¬ same Finanzminister und der gemeinsame Kriegsminister, ohne nähere Angaben über * GMR. v. 10.10.1897, GMCZ. 407. <pb/>Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3.4.1898 117 die Ziffern der Beträge zu machen, gewisse Erklärungen abgegeben, welche eine Fortsetzung des 7 1/2-Millionen-Kredites andeuteten.9 Es werde also möglich sein, eine Form zu finden, in welcher der 30-Millionen-Kredit anzusprechen wäre. Gegen den diesfalls vom gemeinsamen Kriegsministerium entworfenen Text der Vorlage habe Redner allerdings einige Bedenken. Ferner wäre der nächstjährige 11 -Millionen-Kredit gleichfalls schon heuer in den Delegationen, und zwar etwa in der Form zu berühren, daß eine Fortsetzung des heurigen Spezialkredites angekündigt werde, mit dem Beifü¬ gen, daß dieselbe wegen ihrer noch nicht genau fixierbaren Höhe in das diesjährige Budget nicht aufgenommenwerden konnteund somit im Jahre 1899 als Nachtragskredit in der Maximalhöhe von circa 11 Millionen erscheinen werde. Schließlich sei es erfor¬ derlich, daß auch bezüglich der bereits in den Jahren 1895 und 1896 gemachten Auslagen für Cattaro heuer eine Vorlage den Delegationen unterbreitet werde. Nachdem die Voranschläge für das Heer und die Marine eigentlich ein Ganzes büden und daher auch gleichzeitig in Diskussion gezogen werden können, möchte Redner noch erklären, daß er die von der Marineleitung gestellten außerordentlichen Anforderungen anzunehmen nicht in der Lage und es materiell unmöglich sei, für diese hohen Summen ohne eine Beeinträchtigung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte aufzukommen. Aufgrund des im Jahre 1893 für den Ausbau des Heeres und der Flotte festgesetzten Programmes,10 welches eine jährliche Steigerung der beiden Budgets um zusammen 4 Mülionen involvierte, seien bis Ende 1897 40 Mülionen fähig gewesen. Tatsächlich seien aber in diesem Zeiträume infolge der steten und bedeutenden Über¬ schreitungen 57 Mülionen, also um 17 Mülionen mehr, als das Programm vorgesehen hatte, verausgabt worden. Nun werden pro 1898 außer der programmäßigen Steigerung, die sich auf 17 Millionen beläuft, noch der 30-Mülionen-Kredit, ferner verschiedene Nachtragskredite bei der Kriegsmarine im Gesamtbeträge von 542 000 fl., somit eine Mehrforderung von 47 Mülionen, apro 1899 aber eine budgetmäßige Steigerung von 17+4 Mülionen, ein Nachtragskreditvon 10,9 Mülionen und ein solcher für die Marine von 5,5 Mülionen, sonach weitere 37,4 Mülionen Gulden3 verlangt Diesen enormen Erfordernissen stehe andererseits die Tatsache gegenüber, daß in Ungarn eine totale Mißernte, in Österreich eine industrieüe Krisis eingetreten sei. Schließlich sei der Umstand in Betracht zu ziehen, daß die Vereinbarung über die Quote noch ausstehe, und daß daher der gegenwärtige Augenblick in finanzieUer und in politischer Hinsicht zur Anforderung bedeutender Kredite kaum geeignet sei. Speziell müsse sich Redner gegen den von der Marineleitung für den Ausbau der Hotte angeforderten Betrag von 5 1/2 Mülionen aussprechen, nachdem dies der erste Teübetrag einer auf 10 Jahre verteüten Gesamtmehrerforderung von 55 Mfllionen sei, welch letztere sich noch um jene 8 Mülionen erhöhen würde, die durch die Einsteüung zweier Schiffsbauten in das Ordinarium und Extraordinarium in den nächsten Jahren zu bedecken wären. Einßgung Lukdcs'. 9 Krieghammer und Källay nahmen zu dieser Frage auf der Sitzung der österreichischen Delegation am 7.12.1897Stellung: Neue Freie Presse v. 8.12.1897 (M.) 10 Siehe GMRProt. v. 13.4.1896, GMCZ. 390, Anm. 11. <pb/>118 Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 4.1898 Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay möchte, an¬ knüpfend an die im Laufe der Diskussion erfolgte Erwähnung der für die Zukunft zur Ausgestaltung unserer Land- und Seemacht in Aussicht genommenen bedeutenden Mehrerforderungen, die Frage aufwerfen, ob es nicht nützlich wäre, zunächst deren Möglichkeit oder Notwendigkeit zu erörtern. Würde es sich hiebei heraussteilen, daß diese Pläne auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen, dann wäre die Situation überhaupt eine veränderte. Sollte jedoch anerkannt werden, daß die in Aussicht stehenden Petite nicht verweigert werden können - eine Überzeugung, die Redner aufgrund einer langjährigen Erfahrung und seiner vom Okkupationsgebiete aus gewon¬ nenen Eindrücke hege -, so wäre zu erwägen, ob nicht die betreffenden großen Summen gleich jetzt ins Auge gefaßt und auf einmal beschafft werden sollten. In diese Summe wären dann der 30-MUlionen-Kredit, ferner der 11-Mülionen-Kredit und schließlich die ganze Anforderung für den Ausbau der Flotte einzubeziehen, was eine wesentliche Entlastung der Budgets der nächsten Jahre zur Folge hätte. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy will an der Not¬ wendigkeit, jene größeren Anforderungen für das Heer und die Marine zu stellen, nicht zweifeln, hält es aber nicht für tunlich, diese Frage schon dermalen zu lösen. Nach seiner Auffassung sei für diese Zwecke nicht nur ein gemeinsames, sondern überhaupt ein Anlehen ausgeschlossen. Vor Zustandekommen des Ausgleiches wäre es überdies unmöglich, derartige bedeutende Mehranforderungen zu vertreten. Dasselbe gelte auch von der Änderung des Wehrgesetzes. In diese Fragen einzutreten, bevor der Ausgleich perfekt sei, hieße nicht nur die Lösung der betreffenden Fragen, sondern auch das Zustandekommen des Ausgleiches gefährden. Die Kriegsverwaltung möge sich also für das nächste Jahr mit der programmgemäßen Steigerung begnügen und die weiteren Pläne für die Ausgestaltung des Heeres und der Flotte vertagen. Der Vorsitzende betont, daß die Frage desAusbaues derFlotte geradezu eine Frage der Sicherheit der Monarchie sei, abgesehen davon, daß auch die handelspoliti¬ schen Interessen diese Maßnahme dringend erfordern. Es sei also kaum möglich, die Verantwortung für eine Ablehnung dieser Post zu übernehmen, und müsse Redner eine eingehende Erwägung der hiebei in Betracht kommenden Umstände der Konferenz dringend empfehlen. Die Marineleitung habe ohnedies, um die inländische Produktion zu berücksichtigen, die Ausdehnung des 55-Millionen-Kredites auf 10 Jahre beantragt, obwohl bei der Wichtigkeit des damit zu erzielenden Resultates ein schnelleres Tempo wünschenswert und, falls man Schiffe im Auslande bauen ließe, auch leicht erreichbar wäre. i Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay möchte die gemeinsame Regierung vor der Annahme [bejwahren, als ob etwa das deutsche Flot¬ tengesetz irgendeinen Einfluß auf die in Rede stehende Forderung ausgeübt hätte.11 Ganz im Gegensätze zu Deutschland, denke man bei uns absolut nicht daran, eine Kolonialpolitik zu inaugurieren, sondern verfolge nur den Zweck, unsere ausgedehnte 11 Das im März1898aufVorschlag des Cheft des Reichsmarineamtes Tirpitz verabschiedete deutsche Flotten¬ gesetzführt zur erheblichen Stäfamg der Schlachtflotte: Berghahn, Der Tirpitzplan; Schotteuus und Deist, Marine und Marinepolitik 1871-1914. <pb/>Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 4.1898 119 und wenig geschützte Küste verteidigungsfähig zu machen, uns in die Lage zu setzen, bei entscheidenden Vorgängen in dem westlichen Teile der Balkanhalbinsel mit Nach¬ druck auftreten zu können, und schließlich unseren Handel und unsere Industrie, welchen leider auch im Vergleiche mit kleineren Staaten der Unternehmungsgeist mangelt, zu schützen und zu fördern. Um diesen absoluten Notwendigkeiten entspre¬ chen zu können, müsse unsere Flotte wieder auf eine gewisse mäßige Höhe gebracht werden. Als einen Vermittlungsvorschlag stellt Redner zur Erwägung, ob man nicht pro 1899 die 5 1/2 Millionen von den Delegationen anfordem sollte, ohne über deren weitere Fortsetzung zu sprechen. Die nächstjährige Delegation könnte eventuell auf den Herbst vertagt werden, wodurch ein Intervall von 1 l/2Jahren entstände, innerhalb welchen Zeitraumes das Zustandekommen des Ausgleiches und eine Besserung der wirtschaftlichen Lage der Monarchie erfolgen könnte. Der k.k. Finanzminister Kaizl bemerkt zunächst zu dem Heereserfor- demisse, daß in den Jahren 1897,1898 und 1899 an Mehranforderungen die dreimalige Steigerung um 31/2 Millionen und außerdem noch 45 Millionen, somit im ganzen circa 56 Millionen, verlangt worden seien. Nachdem nun auch für die Marine neue Spezial¬ kredite angefordert werden, stellt Redner die Anfrage, ob es nicht möglich wäre, pro 1899 von der programmgemäßen Steigerung abzusehen und den Betrag derselben für die Mehrerfordernisse der Marine zu verwenden. Was den von dem gemeinsamen Finanzminister gestellten Vermittlungsantrag anlangt, so möchte sich Redner gegen denselben aussprechen, wefl die Delegationen, nachdem es sich bei den 5 1/2Millionen um Raten für Schiffsbauten handelt, von selbst darauf kämen, daß Fortsetzungen dieses Spezialkredites bevorstehen. Die Anregung, es möge heuer mit der Ankündigung der großen Summen für die späteren Mehranforderungen hervorgetreten werden, sei nach den einschlägigen Darlegungen des kgl. ung. Ministerpräsidenten wohl nicht mehr dis¬ kutierbar. Die Tatsache, daß der Ausgleich noch nicht perfekt sei, spreche gegen diese Idee. Der Vorsitzende konstatiert, daß die Konferenz beschlossen habe, die 30Mfl- lionen als Nachtragskredit pro 1898 einzustellen und hiebei in den Delegationen den nächstjährigen 11-Millionen-Kredit, ohne dessen Ziffer zu präzisieren, anzudeuten. Mit Rücksicht hierauf möchte der Vorsitzende zur Erwägung stellen, ob man nicht für das nächste Jahr statt 11 etwa 16 Millionen verlangen und diese Summe in den heurigen Delegationen approximativ ankündigen könnte, ohne ausdrücklich zu sagen, daß mit einem TeUe dieses Betrages auch Schiffsbauten bestritten werden sollen. Auf diese Weise wären die Schwierigkeiten, die bei der Votierung der 51/2 Mülionen für die Marine zu gewärtigen seien, umgangen. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬ hamm e r erklärt gegenüber der Anfrage des k. k. Finanzministers, daß es ihm nicht möglich erscheine, in seinem Budget zugunsten des Marinepräliminares auf die pro¬ grammgemäße Steigerung zu verzichten, da die letztere sich hauptsächlich auf Posten des Ordinariums verteüe, und somit durch Eliminierungen an diesem Voranschläge der systematische Ausbau der Wehrmacht beeinträchtigt würde. Andererseits sei ein Ab¬ strich an den 30 Mülionen nicht tunlich, da die betreffenden Bestellungen gemacht wurden und die Zahlungen zum größten Teüe im Herbste 1898 fällig seien. Gegenüber <pb/>120 Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 4.1S9S der im Laufe der Beratung vom kgl. ung. Finanzminister aufgestellten Berechnung der in den früheren Jahren für Heereszwecke erfolgten Mehrauslagen müsse Redner konstatieren, daß die hiebei mit 17 Millionen bezifferten Überschreitungen mit dem Ausbau der Wehrmacht in keinem Zusammenhänge stehen, und das überdies diese Überschreitungen in den letzten Jahren zum allergrößten Teile saniert worden seien. Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs erwidert, daß vom finanziel¬ len Standpunkte die Mehrauslage von 17 Millionen doch ins Gewicht falle, gleichgütig, welchem Zwecke sie gedient habe. Auf die letzte Anregung des Vorsitzenden, man möge pro 1899 nicht 11 sondern circa 16 Millionen ankündigen, bemerkt Redner, daß die Schwierigkeit bezüglich der 5 1/2 Millionen nicht in der Form der Anforderung liege, sondern darin, daß durch die Zustimmung zur Anforderung dieser Summe und zur EinsteUung der Raten für zwei Schiffsbauten in das Ordinarium und Extraordina- rium des Marinevoranschlages implizite das Obligo übernommen werde, im ganzen 63,8 Millionen im Laufe der nächsten Jahre für die Marine, außerhalb ihres Budgets, zu leisten. Redner konstatiert ferner an der Hand der ProtokoUe der vorjährigen gemeinsamen Ministerkonferenzen,12 daß damals 750 000 fl. als erste Rate für den Bau eines Küsten¬ verteidigungsschiffes bewilligt, gleichzeitig aber bestimmt wurde, daß die weiteren Kosten dieses Schiffsbaues in dem nächsten Jahre aus der programmäßigen Steigerung des Budgets, später aus dem normalen Budget bestritten werden würden. Diese Abma¬ chung sei nun nicht eingehalten worden, da der fragliche Schiffsbau mit einem Betrage von 2 Millionen in den 5 1/2-Mülionen-Kredit einbezogen und außerdem noch die ersten Raten für den Bau zweier weiterer Schiffe in das eigentliche Budget eingestellt worden seien. Das im Jahre 1893 aufgestellte Programm laufe im nächsten Jahre ab. Die Finanzverwaltung gehe an die äußerste Grenze des Möglichen, wenn sie sich bereit erkläre, daß die jährliche Erhöhung um 4 Millionen auf einige weitere Jahre festgesetzt werde, wodurch für die für'die Zukunft in Aussicht genommenen weitgehenden Pläne bereits jetzt vorgesorgt wäre. Der finanzielle Effekt dieses Zugeständnisses wäre, daß - außer den von 1893 bis Ende 1898 bereits bewüligten Budgetsteigerungen, welche zusammen 60 Millionen ausmachen - für das Jahr 1899 unter diesem Titel eine Mehr¬ bewilligung von 24 Millionen, für 1900 eine solche von 28 Millionen, für 1901 eine solche von 32 Millionen, für 1902 eine solche von 36 Millionen und für 1903 eine solche von 40 Millionen, somit im ganzen in den 5 Jahren von 1899 bis einschließlich 1903 eine weitere Erhöhung von 160 Millionen zugestanden würde. Wenn hievon für die Marine circa 63 Millionen verwendet würden - wobei sich der von der Marineverwaltung für den Ausbau der Flotte vorgesehene zehnjährige Zeitraum von 10 Jahren noch um die Hälfte verringern würde - verblieben für Heereszwecke noch immer 97 Mülionen. Der Vorsitzende bemerkt, es erscheine ihm unmöglich, jetzt zu bestimmen, welche Summe später, aufgrund des geänderten Wehrgesetzes, als regelmäßige Steige¬ rung des Heeresbudgets nötig sein werde. Der Vorsitzende kommt aus diesem Anlasse wieder auf seine Anregung zurück, für das nächste Jahr statt 11 Mülionen einen 12 GMR v. 10.10.1897, GMCZ. 407. <pb/>Nr. 21 GemeinsamerMinisterrat, Wien, 4. 4.1898 121 Spezialnachtragskredit von circa 16 Millionen anzukündigen, von welchem 5 1/2 Mil¬ lionen für die Marine zu verwenden wären. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬ hammer erklärt gleichfalls, daß er nicht in der Lage sei, dermalen jene Summen festzustellen, welche nach erfolgter Änderung des Wehrgesetzes als jährliche Steige- rung des Heeresbudgets nötig sein werden. Der Vorsitzende unterbrichthieraufdie Konferenz und ladet die anwesenden Herren ein, die Beratung am folgenden Tage fortzusetzen. Gohichowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 9. Mai 1898. Franz Joseph. Nr. 21 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 4. April 1898 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident GrafThun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Kallay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬ hammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Kaizl, der k. u. k. Marinekomman¬ dant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun. Protokollführer Sektionsrat v. Mdrey. Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬ garischen Monarchie pro 1899. KZ. 40 - GMCZ. 410 Protokoll des zu Wien am 4. Aprfl 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gohichowski. Der Vorsitzende eröffnet die Beratung und erteilt dem k.k. Finanzminister das Wort. Der k.k. Finanzminister Kaizl führt aus, daß er das Heeres- und das Marinebudget einvemehmlich mit seinem ungarischen Kollegen nochmals in Erwägung gezogen habe und in dessen sowie im eigenen Namen zunächst die Bereitwilligkeit kundgeben möchte, einer Ausgestaltung unserer Kriegsmarine zuzustimmen. Dagegen könnte dermalen der Spezialkredit von 5 1/2 Millionen sowie das ganze Programm für den Ausbau der Flotte nicht akzeptiert werden, wohl aber werde folgendes Arrange¬ ment vorgeschlagen. In erster Linie sollte das vorliegende Heeresbudget eingehend geprüft werden, wobei sich herausstellen dürfte, daß eine Reihe von Posten, ohne daß dieselben gestrichen würden, für diesmal teüweise zurückgestellt werden könnten, so daß das betreffende Erfordernis etwa auf zwei Jahre echeloniert würde. Auf diese Weise könnten circa 2 Millionen erübrigt und der h^arine zugewendet werden. Ferner wäre die Geneigtheit dafür vorhanden, der Marineverwaltung für 1900 und einige <pb/>