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Gemeinsamer Ministerrat, 21. 3. 1898

I. Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1899

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z19.pdf.

Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21.3.1898  107

   Se. k.u.k. apost Majestät geruhen der beabsichtigten Entnahme von
circa 15 Millionen aus den gemeinsamen Zentralaktiven zur teilweisen Deckung
des 48-Millionen-Kredites im Prinzipe zuzustimmen und gleichzeitig mit Befriedi¬
gung zur Kenntnis zu nehmen, daß die beiderseitigen Finanzminister die ausdrück¬
lich erklärte Absicht haben, diese Summe wieder zu refundieren.

   Schließlich geruhen Se. k.u.k. apost. Majestät die beiden Ministerpräsidenten einzu¬
laden, wie in früheren Jahren auf die unveränderte Annahme der Vorlagen seitens der
Delegationen hinzuwirken.2

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Wien, 5. November 1897. Franz Joseph.

                   Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. März 1898

    RS. (undRJC)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (23.3.), der k. u. k. gemeinsame Kriegs¬
minister GdK. Edler v. Krieghammer, der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun.
    Protokollführer Sektionsrat v. Mdrey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬
garischen Monarchie pro 1899.

   KZ. 28 - GMCZ. 408
   Protokoll des zu Wien am 21. März 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende bezeichnet als den Zweck der Konferenz eine vorläufige
Besprechung des gemeinsamen Budgets pro 1899 und erörtert sodann in Kürze die
einzelnen Posten des gegen das Vorjahr eine Mehranforderung von 129 300 fl. aufwei¬
senden Voranschlages des Ministeriums des Äußern. Speziell zur Motivierung des für
die Reformierung und Erweiterung der orientalischen Akademie beanspruchten Mehr-
erfordemisses von 15 000 fl. bemerkt der Vorsitzende, daß diese Anstalt den heutigen
Bedürfnissen nicht mehr entspreche und sich daher ihre Ausgestaltung zu einer Kon¬
sularakademie, bei welcher größeres Gewicht auf die wirtschaftliche und kommerzielle
AusbUdung der Zöglinge zu legen wäre, als nötig erwiesen habe.1 Die derart reformierte

2 Die Bitte des Herrschers war nicht formellen Charakters. Der ungarische Ministerpräsident hatte ernsthafte
     Bedenken wegen der Unterbreitung des Spezialkredites in der Delegation: Bänffy an Goluchowski v. 25.10.
    1897, HHStA., PA I, Karton 572,433/CdM. Goluchowski wiesam 29.10.1897Krieghammer an, überden
     den Delegationen vorzulegenden Vorschlag zuvor die beiden Ministerpräsidenten zu informieren, ebd.;
    Krieghammer an Gotuchowski v. 1.11.1897, ebd., 441/CdM.

1 Vgl. den Vortrag Gotuchowskis v. 30. 6. 1898, womit die Ah. Genehmigung der Reorganisierung der
    orientalischen Akademie au. erbeten wird, HHStA, Kab. Kanzlei, KZ. 2624/1898. Ah. Genehmigung v.
     7.7.1898. ZurNeuorganisierung derAkademie im Jahre 1898: Die k. u. k. Konsular-Akademie von 1754
     bis 1904 43-47.
<pb/>108  Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21.3.1898

Akademie werde aus einer allgemeinen, ferner aus einer orientalischen und einer
sinologischen Abteilung, je nach der künftigen Dienstesbestimmung der betreffenden
Zöglinge, bestehen und der Lehrplan entsprechend modifiziert und spezialisiert
werden. Diese Reform bedinge nun einerseits eine Vermehrung der Stiftplätze behufs
Ermöglichung eines genügend zahlreichen Nachwuchses, andererseits eine Erhöhung
der Auslagen für das Lehrpersonal.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay möchte, ledig¬
lich zum Zwecke der Orientierung, die Frage aufwerfen, auf welche Posten des Mehr-
erfordemisses des Ministeriums des Äußern eventuell am ehesten in dem Falle
verzichtet werden könnte, als seitens der beiden Regierungen etwa eine Reduktion
dieses Voranschlages verlangt würde.

   Der Vorsitzende erwidert, daß er in diesem Falle die Anforderung für die
Effektivierung des Vizekonsulates in Rhodos und - wenn dies unbedingt nötig wäre -
auch noch, jene für die Kreierung von vier neuen Amtsdienerstellen im Ministerium
fallenlassen würde.

   Der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erläutert
hierauf die Voranschläge des gemeinsamen Finanzministeriums und des gemeinsamen
Obersten Rechnungshofes, von welchen der erstere ein Mindererfordemis von 7920 fl.,
der letztere ein Mehrerfordemis von 1220 fl. aufweist. Diese beiden Voranschläge
geben zu keiner Bemerkung Anlaß.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬
hammer leitet die Besprechung des Voranschlages für das gemeinsame Heer mit
der Bemerkung ein, daß dieses Präliminare die programmgemäße Steigerung von
3 1/2 Millionen Gulden aufweise, nachdem auch in den vorjährigen gemeinsamen
Ministerkonferenzen anerkannt worden sei, daß das gedachte Programm auch noch für
das Jahr 1899 gelte.2 Desgleichen sei in dem Voranschläge für die Kriegsmarine per
1899 die programmäßige Steigerung um 500 000 fl. vorgesehen worden. Außerdem
figuriere in dem Heeresbudget als außerordentlicher Nachtragskredit per 1898 der
Betrag von 30 Millionen Gulden für Waffen, Kriegsmaterial und fortifikatorische Maß-
nahmen, welche nach dem Beschlüsse der vorjährigen gemeinsamen Ministerkonferen¬
zen als zweiter Teflbetrag des Spezialkredites von 48 Millionen Gulden (7 1/2 Mülionen
wurden bereits von den vorjährigen Delegationen votiert) heuer anzusprechen wäre.3
Da nun überdies die Marineleitung ein auf zehn Jahre sich erstreckendes Programm
für den Ausbau der Hotte aufgestellt und aufgrund desselben ein auf diese zehn Jahre
sich verteflendes Gesamtmehrerfordemis von 55 Mülionen Gulden angemeldet hat,
von welchem in das nächstjährige Budget der Betrag von 5 1/2 Millionen eingestellt
erscheint,4 und nachdem sich schließlich in absehbarer Zeit für den Ausbau der
Wehrmacht in Folge der geplanten Modifikation des Wehrgesetzes ein Kredit von
150 Millionen Gulden (von welchem allerdings der oberwähnte 48-Mülionen-Kredit in

2 GMR. v. 5.10.1897, GMCZ. 405; GMR. v. 10.10.1897, GMCZ. 406.
3 Ebd.

4 Expose betreffend die Notwendigkeit der Stärkung der k. u. k. Flotte nebst Bauprogramm für die Jahre
    1899-1908, KA., MKSM. 51--2/12/1898.Begleitschreibenzum Expose: Spaun an Goluchowski v. 14.3.1898,
    HHStA., PA. I, Karton 621,144/CdM.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21.3.1898  109

Abzug zu bringen sein wird) als notwendig erweisen wird,5 so frage Redner sich, ob es
nicht angezeigt wäre, bereits bei den heurigen Delegationen offen Farbe zu bekennen
und die bevorstehenden beträchtlichen Mehranforderungen für müitärische Zwecke
anzukündigen.

   Der Vorsitzende befürchtet gleichfalls, daß seitens der Finanzminister
Schwierigkeiten wegen der Einstellung der 3 1/2 Millionen in den Voranschlag der
Kriegsmarine gemacht werden dürften. Besonders sei dies von ungarischer Seite zu
erwarten, da die auf Ungarin entfallende Quote dieses Betrages das dortige Budget
desequflibrieren könnte. Auch werde die Einbringung der 30 Millionen fl. als Nach-
tragsüredit zum Heeresbudget pro 1898 umso schwerer vor den Delegationen zu
vertreten sein, als die letzteren erst vor wenigen Monaten versammelt waren. Nachdem
aber sowohl dieser Kredit wie die Mittel zum Ausbau der Flotte unerläßlich seien, und
weitere, noch beträchtlichere Forderungen für Heereszwecke in Aussicht stehen, die
hiezu nötigen Summen aber doch nur im Wege einer Anleihe beschafft werden können,
hält auch Redner es für opportun, die Delegationen mit dem ganzen Sachverhalte
vertraut zu machen. Anläßlich der zu machenden Anleihe von rund 200 Millionen
Gulden wäre dann auch der jetzt den gemeinsamen Aktiven entnommene Betrag zu
restituieren.

    Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay bemerkt, daß
er bereits anläßlich des eben dermalen eingeleiteten Verkaufes der gemeinsamen
Aktiven in der Korrespondenz mit den beiden Finanzministem neuerlich auf die
seinerzeit zugesagte Refundierung dieses Betrages gelegentlich der Kontrahierung
einer größeren Anleihe zurückgekommen sei.6 Redner wirft ferner die Frage auf, wie
die erwähnten großen und der Hauptsache nach für die Zukunft berechneten Forde¬
rungen in den Delegationen vorzubringen wären, nachdem das Votierungsrecht der
letzteren sich nur auf ein Jahr erstrecke.

    Der Vorsitzende meint, daß es Sache der beiden Regierangen sei, sich über

diese Frage klar zu werden.
    Der k.u. k.gemeinsameFinanzministerv. Källay konstatiert, daß

unter der Voraussetzung der Zustimmung der beiden Regierungen und in der von den

5 In den Ministerratssitzungen über den Ausbau der Streitkräfte ein Jahr zuvor rechnete man noch mit einem
     Spezialkredit in Höhe von 100 Millionen, siehe Anm. 2. Jetzt hingegen wurde mit Selbstverständlichkeit von
     einer wesentlich höheren Summe gesprochen. Über die Auswirkungen desAusbaus der Wehrmacht aufden
     Etat informiertgenau der Vortrag desgemeinsamen Kriegsministersv. 4.5.1899, KA., MKSM. 38-1/1/1899

6 Kdllays Korrespondenz in der Frage der gemeinsamen Aktiven: Der kgl. ung. Finanzminister an Källay v.
     18.1.1898, HHSrA., PA. I, Karton 656,32/CdM.: Unter Berufung aufden GMR. v. 10.10.1897, GMCZ.
     406 und 407, bittet er, das 1898fällige außerordentliche Mehrerfordemis in Höhe von 30 Millionen bis zu
     15 Millionen aus den gemeinsamen Aktiven zu decken; Källay an GotuchowsH v. 23.1.1898, ebd.: Er
     schreibt, unter Hinweis auf das oben genannte Aktenstück, in dieser Angelegenheit könne man nichts
     unternehmen, solange die kk. Regerung nicht Stellung nahm; Goluchowski an Källay v. 21.1.1898, ebd.-.
     Die gemeinsamen Aktiven seien zu schonen; k. k. Finanzminister an Källay v. 29.1.1898, ebd., 46/CdM.:
    Aufdiegemeinsamen Aktiven istzurückzugreifen; Källay an Goluchowski v. 1.2.1898, ebd.-. Es müßte noch

      einmal der Versuch gemacht werden, die beiden Regierungen von der Veräußerung der Zentralaktiven
     abzubringen; Goluchowski an Källay v. 10. 2. 1898, ebd.: Er soll Maßnahmen zur Veräußerung der
     Zentralaktiven treffen, und die Summe wird entsprechend dem Beschluß des GMR v. 10.10.1897bzw. dem
      ausdrücklichen Wunsch des Kaisers nach derAufnahme eines größeren Kredits refundiert.
<pb/>110  Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21.3.1898

letzteren näher zu bezeichnenden Form in den Delegationen die gesamten 200 Millio¬
nen angekündigt, jedoch nur der hievon auf 1898 und 1899 entfallende Teü tatsächlich
angesprochen werden soll. Da indes der Ausgleich noch nicht perfekt sei, und hiedurch
die Gefahr entstehe, daß in den politischen Kreisen durch die Ankündigung bedeuten¬
der Anforderungen für gemeinsame Zwecke eine Rückwirkung auf die Beurteüung der
Quote, oder umgekehrt, sich geltend mache, müsse auch mit der Möglichkeit gerechnet
werden, daß die gemeinsamen Minister mit ihrer obigen Absicht bei den beiden
Regierungen auf Widerspruch stoßen. In diesem Falle wäre mindestens zu trachten, die
Zustimmung der beiden Regierungen dazu zu erhalten, daß bezüglich des 30-Millio-
nen-Kredites sowie des die Ergänzung dazu büdenden, auf 1899 entfallenden Betrages
von 10 Millionen den Delegationen nichts verheimlicht werde. Nachdem ferner [die]
eventuelle Ankündigung der 200 Millionen implizite auch die Annahme des neuen
Wehrgesetzes voraussieht, die Delegationen aber nicht Summen für eine erst künftig zu
erweiternde Wehrmacht votieren könnten, wäre, falls es zu jener Ankündigung käme,
hiebei durchleuchten zu lassen, daß in den 200 Millionen auch Ausgaben für einen
erhöhten Heeresstand inbegriffen sind, aber zu betonen, daß die jetzt verlangten
Summen sich nur auf den dermaligen Stand der Armee beziehen.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬
hammer wirft die Frage der Textierung, mit welcher die 30 Mülionen zu verlangen
wären, auf.

   Der k.u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay äußert Beden¬
ken gegen den diesfalls vom Kriegsministerium entworfenen Text.

   Der Vorsitzende spricht sich dahin aus, daß im FaUe der Ankündigung der
200 Mülionen die Frage der Begründung der 30 Millionen entfalle. Würden sich aber
die beiden Regierungen jener Ankündigung widersetzen, dann sei es ihre Sache, die
geeignete Form für die Ankündigung und Motivierung der 30 Mülionen zu fmden. Der
Ausbruch des türkisch-griechischen Krieges könne heute, wo der Frieden bereits
wiederhergesteüt sei, allerdings nicht mehr zur Begründung dieser Auslagen angeführt
werden;7 wohl aber ließe sich darlegen, daß auch seither keine volle Beruhigung
eingetreten sei, und man sich daher nicht mit den im Vorjahre verausgabten 7 1/2 Mü¬
lionen begnügen habe können, sondern eine Fortsetzung der damit bestrittenen militä¬
rischen Vorkehrungen nötig geworden sei.

   Der k.u.k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v.
S p a u n stellt die Anfrage, ob das von der Marineleitung verfaßte Expose über die
Notwendigkeit eines Ausbaues der Flotte den Delegierten mitgeteüt werden solle.

   DerV ersitzende möchte sich dagegen aussprechen, da es doch nicht opportun
erscheine, offiziell ein derartiges Einbekenntnis der Schwäche, wie es der einleitende
Teü dieses Elaborates enthalte, abzugeben. Dagegen glaubte Redner vorschlagen zu
soüen, daß im geeigneten Zeitpunkte einzelne Teüe des Exposes, spezieü die sehr

7 Siehe GMRProL v. 5.10.1897, GMCZ. 405, Anm. 1. Die aufKreta stationierten vier Großmächte erarbei¬
     teten ein Statut zur Normalisierung der dortigen Verhältnisse (18.12.1897), das von Griechenland und der
    Türkei gleichermaßen akzeptiert wurde. Strupf, Ausgewählte diplomatische Aktenstücke zur orientali¬
    schen Frage 230-231.
<pb/>Nr. 20 GemeinsamerMinisterrat, Wien, 3.4.1898                              111

anschaulichen und instruktiven vergleichenden Tabellen, im Wege der Presse dazu
benützt werden, um Stimmung zu machen.8 Nachdem der Gegenstand der Konferenz
erschöpft ist, teüt der Vorsitzende mit, daß in etwa einer Woche eine gemeinsame
Ministerkonferenz unter Zuziehung der beiden Ministerpräsidenten und Finanzmini-
ster behufs definitiver Feststellung des gemeinsamen Voranschlages stattfinden werde.9

   Schließlich gibt der Vorsitzende bekannt, daß, in Genehmigung eines von ihm
gestellten Antrages, Se. IcuJc apost. Majestät den Beschluß gefaßt habe, daß spätestens
bis zum 15. Aprü 1. J. unsere Flagge auf Kreta eingezogen werde. Angesichts der
Versumpfung, welcher die kretensische Frage zugeführt worden sei, erweise sich
nämlich unsere aktive Mitwirkung an derselben als zwecklos. Es werde dieser Beschluß
den Mächten durch eine durchaus freundschaftlich gehaltene Zirkulardepesche dem¬
nächst mitgeteüt und beigefügt werden, daß wir auch fortab bereit seien, alle mit der
Entwicklung der Dinge auf der Insel zusammenhängenden Fragen zu besprechen.
Nachdem bereits Deutschland sein Schiff und sein Kontingent abgezogen habe, könne
uns auch nicht der Vorwurf treffen, daß etwa durch unser Vorgehen die einheitliche
Aktion der Mächte in Brüche gegangen sei. Die Heeres- sowie die Marineleitung werde
demnächst ersucht werden, wegen Heimsendung des Bataillons und der Schiffe recht¬
zeitig das Nötige zu veranlassen, wobei indes zum Schutze der eigenen und der deut¬
schen Staatsangehörigen auf der Insel ein Schiff in den dortigen Gewässern zu

verbleiben hätte.10
                                                                                          Goluchowski

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen.
    Wien, 27. März 1898. Franz Joseph.

                      Nr. 20 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. April 1898

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Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident GrafThun.der

k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬

hammer, der kgl. ung. Finanzministerv. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Kaizl, der k. u. k. Marinekomman¬

dant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun.
    Protokollführer: Sektionsrat v. MiSrey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬

garischen Monarchie pro 1899.

KZ. 39 - GMCZ. 409
Protokoll des zu Wien am 3. April 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame

Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern

Grafen Gohichowski.

                               i

8 Siehe Neue Freds Presse v. 5.4.1898 (A.).
9 GMR. v. 3.4.1898, GMCZ. 409.
10 Goluchowski an Krieghammer und Spaun v. 24. 3.1898, HHStA., PA. I, Karton 656,156/CdM.: Die

    Monarchie beordere ihre Schiffe von Kreta zurück. Die an die Großmächte gerichtete Zirkulardepesche:

    Neue Freie Presse v. 24.3.1898 (A).
<pb/>