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Gemeinsamer Ministerrat, 10. 10. 1897

I. Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1898

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z18.pdf.

Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10.10.1897 - Protokoll II       103

Zur Verwendung der gemeinsamen Zentralaktiven bedürfe es, mindestens in Zislei-
thanien, eines Gesetzes. Sei ein solches einmal geschaffen, dann wäre ein Rückersatz
des einmal verausgabten Betrages formell nicht gut denkbar. Es werde äußerstenfalls
möglich sein, intern, im Schoße der Regierungen, festzustellen, daß bei Kontrahierung-
der großen Anleihe ein entsprechender Betrag zu jenem Zwecke reserviert werde.
Hiebei käme zustatten, daß die Legislativen keine offizielle Kenntnis von der Betrags¬
ziffer der gemeinsamen Zentralaktiven haben.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erwähnt, daß
die gemeinsamen Zentralaktiven durch eine größere Rückzahlung der für die bosni¬
schen Bahnen verwendeten Summen, wie eine solche im Betrage von 4 Millionen im
vorigen Jahre erfolgt sei, rascher anwachsen könnten. Die Voraussetzung hiefür wäre
aber, daß das bosnische Bahnnetz zuvor eine größere produktive Entwicklung gewinnen
könne.

   Der Vorsitzende konstatiert hierauf, daß in der heute unter Ah. Vorsitze
stattfindenden Konferenz die Zustimmung Sr. Majestät dazu'zu erbitten sein werde,
daß zur partiellen Deckung des 48-Millionen-Kredites die gemeinsamen Zentralaktiven
herangezogen werden.

   Sodann wird die Sitzung geschlossen.

                                                                                          Goluchowski

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, 31. Oktober 1897. Franz Joseph.

      Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. Oktober 1897 - Protokoll II

    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goluchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Badeni, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister
v. Källay (15. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der kgl. ung.
Finanzministerv. Lukäcs, der k. fc. Finanzminister Ritter v. Bilinski (16.10.).

    Protokollführer Sektionsrat v. Mdrey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬
garischen Monarchie pro 1898.

   KZ.65 - GMCZ. 407
   Protokoll des zu Wien am 10. Oktober 1897 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

   Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Sitzung zu eröffnen und dem
gemeinsamen Minister des Äußern behufs Rekapitulierung der von den vorangegange¬
nen Ministerkonferenzen gefaßten Beschlüsse das Wort zu erteüen.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu¬
chowski legt in Entsprechung dieses Auftrages das Ergebnis der bisherigen Bera-
<pb/>104  Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10.10.1897 - Protokoll II

tungen über den gemeinsamen Voranschlag pro 1898 dar und bringt speziell jene
Beschlüsse zur Ah. Kenntnis, welche in der heute unter seinem Vorsitze stattgehabten
Ministerkonferenz bezüglich des Abstriches von 3 550 000 fl. von dem Heeresbudget
und der gleichzeitigen Anfügung dieses Betrages an den 45-Mülionen-Kredit gefaßt
worden sind.1

    Se. k.u. k. apost Majestät geruhen hierauf an der Hand des Protokolles
über die am 5. Oktober abgehaltene gemeinsame Ministerkonferenz noch mehrere
Punkte zur Sprache zu bringen und Sich zunächst zu erkundigen, ob der für den Bau
und die Einrichtung von Palais für die Vertretungsbehörden in Peking, Tokio und
Cetinje beanspruchte Betrag von 300 000 fl. definitiv den gemeinsamen Zentralaktiven
entnommen werden soll, sowie ob und in welcher Form diese Forderung in den
Delegationen eingebracht werden wird.

    Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i gestattet sich auseinanderzusetzen, daß jener Betrag aus den konstatier¬
termaßen hiefür hinreichenden Zinsen der gemeinsamen Zentralaktiven definitiv zu
bestreiten und in den Delegationen als Nachtragskredit pro 1897 einzubringen sein
werde.

    Se. k.u. k. apost Majestät geruhen zu dem Voranschlage für die Kriegsma¬
rine überzugehen und Zweifel darüber zu äußern, ob es der Marineverwaltung möglich
sein werde, dievon ihr hinsichtlich der künftigen Voranschläge protokollarisch gemach¬
ten Zusagen einzuhalten. Es frage sich daher, ob es nicht zweckmäßiger wäre, wie dies
auch der österreichische Finanzminister angeregt habe, die Nachtragskredite ohne
Abstrich in ihrer ursprünglich angesetzten Höhe zu belassen. Was den für die Inbaule¬
gung eines neuen Küstenverteidigungsschiffes als einmaligen außerordentlichen
Zuschuß eingestellten Betrag von 750 000 fl. anlange, so erscheine es als eine positive
Unmöglichkeit, den Rest der gesamten Baukosten dieses Schiffes, wie dies die Marine¬
verwaltung zugestanden hat, innerhalb des Budgets zu bestreiten.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
chowski erlaubt sich, zur Erläuterung der über diese Punkte gefaßten Be¬
schlüsse die diesfalls in den gemeinsamen Ministerkonferenzen vom 17. September
und 5. Oktober stattgehabte Diskussion kurz zu rekapitulieren. Hienach seien die
bedeutenden Abstriche an den ursprünglich zum Teile überraschend hoch bezif¬
ferten Nachtragskrediten aus dem Grunde erfolgt, um die Votierung des Kredites
von 750000 fl. für das neue Schiff zu ermöglichen. Weis diesen letzteren betreffe,
so sei die Konferenz zuerst selbst der Meinung gewesen, daß es sich hier um eine
auch in den nächsten Jahren wiederkehrende Post handle, worauf der Marine¬
kommandant die gegenteüige Aufklärung erteüt und die Verpflichtung übernom¬
men habe, aus dem Titel dieses Schiffsbaues in den nächsten Jahren keine sepa¬
rate Forderung außerhalb des Budgets zu stellen. Ob die Marineverwaltung in der
Lage sein werde, diese Zusage einzuhalten, werde nach Redners Ansicht davon
abhängen, ob die pro 1899 noch eintretende programmgemäße Steigerung des
Marinebudgets dem Extraordinarium werde zugeschlagen werden können, oder ob

1 GMR v. 17.9.1897, GMCZ. 404; GMR. v. 5.10.1897, GMCZ. 405; GMR. v. 10.10.1897, GMCZ. 406.
<pb/>Nr. IS Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10.10.1897 - Protokoll II  105

dieselbe für Posten des Ordinariums werde verwendet werden. Im ersteren Falle
könnte eine genügende Summe für die Deckung der weiteren Baukosten des
neuen Schiffes disponibel werden.

   Der k.k. Ministerpräsident Graf Badeni möchte noch ergän¬
zend hinzufügen, daß der Marinekommandant bei Übernahme jener Verpflichtung
wohl vor der Alternative gestanden sei, entweder den Bau des neuen Schiffes
überhaupt abgelehnt zu sehen, oder sich mit dem Kredite von 750 000 fl. pro 1898
zu begnügen.

   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen es als wünschenswert zu bezeichnen,
daß die in Rede stehende Post nicht als ein ,,einmaliger außerordentlicher Zuschuß&quot;,
sondern, wie dies bei Teilforderungen für eine größere Auslage stets der Fall gewesen
sei, als ,,erste Rate&quot; bezeichnet werde. Hiemit sei ja noch kein Präjudiz dagegen
geschaffen, daß die späteren Raten nicht doch, der Absicht der Marineverwaltung
gemäß, innerhalb des Budgets bestritten werden.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Bilinski bittet seinen Standpunkt
gegenüber diesem Kredite darlegen zu dürfen. Gegen die Bewilligung der 750 000 fl.
habe er keine Einwendung, wohl aber wäre es ihm nicht möglich, außer der Steigerung
des Marinebudgets, den namhaften Nachtragskrediten und der vor zwei Jahren der
Marineverwaltung separat aus den gemeinsamen Zentralaktiven zugestandenen
Million noch die Verpflichtung für die quotenmäßige Bedeckung der gesamten, 5 Mü¬
lionen betragenden Kosten für das neue Schiff zu bewilligen. Wenn somit die 750 000 fl.
als ,,erste Rate&quot; eingestellt würden, möchte Redner die Sicherheit erlangen, daß die
weiteren Raten nicht etwa auch separat verlangt werden.

   Se. k.u.k. apost Majestät geruhen dahin zu konkludieren, daß der
Kredit von 750000 fl. für den Bau des neuen Küstenverteidigungsschiffes als
,,erste Rate&quot; mit der ursprünglich von der Marineverwaltung gewählten Textierung
verlangt werde, daß aber durch diese Änderung die betreffende Erklärung des
Marinekommandanten in der Ministerkonferenz vom 5. Oktober nicht umgestoßen

wird.
   Hierauf geruhen Se. k.uJc apost. Majestät den Voranschlag für das gemeinsame

Heer zur Diskussion zu steüen und zunächst zu konstatieren, daß die pro 1898 aus
diesem Voranschläge gestrichene Summe von 3 1/2 Millionen, welche der programm¬
gemäßen Steigerung des Heeresbudgets entspricht, zu dem 45-Mülionen-Kredite da¬
zugeschlagen wird.

   Der k.k. Finanzminister Ritter v. Bilinski erlaubt sich noch zu
erwähnen, daß der gemeinsame Kriegsminister sich bereit erklärt habe, dem in
der letzten Konferenz an ihn gestellten Wunsche entsprechend, diese Übertragung
der 3 1/2 Millionen auf die 45 Mülionen in der Weise zu bewerkstelligen, daß die
einzelnen Teübeträge der ersten Summe ausschließlich für dieselben Zwecke ver¬
wendet werden, denen sie gewidmet waren.

    Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Modalitäten der Aufteüung der
48 Mülionen auf die Jahre 1897,1898 und 1899 zur Sprache zu bringen.

    Der kg 1. ung. Ministerpräsident Baron B ä n f f y gestattet sich
zu bemerken, daß nach der übereinstimmenden Ansicht beider Regierungen die
<pb/>106  Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10.10.1897 - Protokoll II

 Inanspruchnahme der gemeinsamen Zentralaktiven zur teilweisen Deckung dieses
 außerordentlichen Kredites unumgänglich notwendig sein werde.

    Der k.k. Finanzminister Ritter v. B i 1 idski bittet um das Wort
 zu dieser Frage. Schon als das erstemal von diesem Kredite die Rede und ur¬
 sprünglich der später auf 7 1/2 Millionen ermäßigte Betrag von 15 Millionen für
 das Jahr 1897 in Aussicht genommen gewesen sei, habe er auf die Notwendigkeit
 einer Heranziehung der gemeinsamen Zentralaktiven hinweisen müssen. Für die
 Bedeckung der nach Abzug der 7 1/2 Millionen verbliebenen 37 1/2 Millionen, die
 seither durch die Anfügung der 3 1/2 Millionen auf 41 Millionen gestiegen seien,
 habe man an die Aufnahme einer Anleihe gedacht. Da indes eine solche Anleihe
 sowohl aus finanziellen wie auch aus politischen Gründen mißlich wäre, sei die
Aufteilung dieser Summe auf die Jahre 1898 und 1899 beschlossen, gleichzeitig
 aber die Deckung eines entsprechenden Teilbetrages (etwa von 15 Mülionen) aus
 den gemeinsamen Zentralaktiven unvermeidlich geworden. Die letzteren würden
hiedurch nicht verschwinden, und wäre es möglich, wenn es zu einer größeren
Kreditoperation käme, einen Teü der betreffenden Summe behufs Refundierung
an jenen Fonds zu reservieren. Im Falle der Ah. Genehmigung dieses Vorganges
würden somit die beiderseitigen Regierungen im Jahre 1898 aus ihren Budgets
zusammen den Betrag von 15 Millionen zu der 30 Millionen betragenden Rate
des fraglichen Kredites beizusteuem haben, was hoffentlich möglich sein werde.

    Se. k. u. k. apost Majestät geruhen an den gemeinsamen Kriegsminister die
Frage zu richten, wie es komme, daß gerade im Jahre 1898 ein so hoher Teübetrag des
Kredites verlangt werde.

    Derk.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬
hamm e r erlaubt sich zu erwidern, daß im Jahre 1898 der größte Teü der Zahlungen
aufgrund der bereits gemachten BesteUungen Fällig sein werde.

    Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen Sich um den Stand der gemeinsamen
Zentralaktiven zu erkundigen.

    Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Kä 11 ay gestattet sich
die Auskunft zu erteüen, daß gegenwärtig circa 15 Millionen disponibel seien, außer¬
dem aber jährlich etwa 400 000 fl. aufgrund der bosnischen Eisenbahngesetze einflie¬
ßen.

    Se. k. u. k. apostMajestät geruhen den Wunsch zu äußern, daß anläRliVh
einer größeren Anlehensoperation der im nächsten Jahre aus den gemeinsamen Zen¬
tralaktiven zu bestreitende Betrag rückerstattet werde.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs bittet zunächst erklären
zu dürfen, daß er auch seinerseits, wie sein österreichischer Ministerkoüege, die
Absicht habe, die den gemeinsamen Zentralaktiven zü entnehmende Summe zu
restituieren. Eine Modalität hiefür könnte in folgendem Vorgänge gefunden
werden: Es wäre bei der Aufnahme der größeren Anleihe der Betrag der letzte¬
ren um 15 Millionen zu erhöhen, diese 15 Mülionen aber nicht zu realisieren,
sondern nur den Regierungen das Recht der Realisierung vorzubehalten. Hie¬
durch wäre dieser Betrag zwar kein verzinsliches Kapital, aber es könnte darüber
in jedem Momente disponiert werden.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21.3.1898  107

   Se. k.u.k. apost Majestät geruhen der beabsichtigten Entnahme von
circa 15 Millionen aus den gemeinsamen Zentralaktiven zur teilweisen Deckung
des 48-Millionen-Kredites im Prinzipe zuzustimmen und gleichzeitig mit Befriedi¬
gung zur Kenntnis zu nehmen, daß die beiderseitigen Finanzminister die ausdrück¬
lich erklärte Absicht haben, diese Summe wieder zu refundieren.

   Schließlich geruhen Se. k.u.k. apost. Majestät die beiden Ministerpräsidenten einzu¬
laden, wie in früheren Jahren auf die unveränderte Annahme der Vorlagen seitens der
Delegationen hinzuwirken.2

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Wien, 5. November 1897. Franz Joseph.

                   Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. März 1898

    RS. (undRK)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (23.3.), der k. u. k. gemeinsame Kriegs¬
minister GdK. Edler v. Krieghammer, der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun.
    Protokollführer Sektionsrat v. Mürey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬
garischen Monarchie pro 1899.

   KZ. 28 - GMCZ. 408
   Protokoll des zuWien am 21. März 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Goluchowski.

   Der Vorsitzende bezeichnet als den Zweck der Konferenz eine vorläufige
Besprechung des gemeinsamen Budgets pro 1899 und erörtert sodann in Kürze die
einzelnen Posten des gegen das Vorjahr eine Mehranforderung von 129 300 fl. aufwei¬
senden Voranschlages des Ministeriums des Äußern. Speziell zur Motivierung des für
die Reformierung und Erweiterung der orientalischen Akademie beanspruchten Mehr-
erfordemisses von 15 000 fl. bemerkt der Vorsitzende, daß diese Anstalt den heutigen
Bedürfnissen nicht mehr entspreche und sich daher ihre Ausgestaltung zu einer Kon¬
sularakademie, bei welcher größeres Gewicht auf die wirtschaftliche und kommerzielle
Ausbildung der Zöglinge zu legen wäre, als nötig erwiesen habe.1 Die derart reformierte

2 Die Bitte des Herrschers war nichtformellen Charakters. Der ungarische Ministerpräsident hatte ernsthafte
    Bedenken wegen der Unterbreitung des Spezialkredites in der Delegation: Bänffy an Gotuchowski v. 25.10.
    1897, HHStA., PA. I, Karton 572,433/CdM. Gotuchowski wies am 29.10.1897Krieghammer an, über den
     den Delegationen vorzulegenden Vorschlag zuvor die beiden Ministerpräsidenten zu informieren, ebd.;
    Krieghammer an Gotuchowski v. 1.11.1897, ebd., 441/CdM.

1 Vgl. den Vortrag Gotuchowskis v. 30. 6. 1898, womit die Ah. Genehmigung der Reorganisierung der
    orientalischen Akademie au. erbeten wird, HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 2624/1898. Ah. Genehmigung v.
     7. 7.1898. ZurNeuorganisierung derAkademie im Jahre 1898: Die k. u. k. Konsular-Akademie von 1754
    ms 1904 43-47.
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