MRP-2-0-05-0-18971005-P-0016.xml

|

Gemeinsamer Ministerrat, 5. 10. 1897

I. Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1898

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z16.pdf.

Nr. 16 Gemeinsamer Ministertat, Wien, 5.10.1897        93

Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Oktober 1897

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k. Ministeipräsident Graf Badeni,
derk. u. k. gemeinsame Finanzministerv.Källay (12.10), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler
v. Krieghammer (12.10.), der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Ritter v. Bilinski
(14.10.)^der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stemeck (15.10.).

    Protokollführer Sektionsrat v.M^rey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬

garischen Monarchie pro 1898.

   KZ. 63 - GMCZ. 405
   Protokoll des zu Wien am 5. Oktober 1897 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Konferenz und entwirft, vor dem Eingehen in
den eigentlichen Beratungsgegenstand, ein kurzes Büd der politischen Lage.

   Mit den aktuellen Vorgängen im Oriente beginnend, gibt Redner der sicheren Er¬
wartung Ausdruck, daß der in Konstantinopel abgeschlossene und Griechenland bereits
mitgeteüte Präliminarfrieden, trotz der inzwischen durch die Kabinettskrise in Athen
eingetretenen Verzögerung, von der griechischen Kammer angenommen werden wird.1
Es werde sodann, in Ausführung der Bestimmungen dieses Vertrages an die Einsetzung
der Grrenydelimitationsknmmisson sowie von jener der Finanzkontrollkommission ge¬
schritten werden. In der ersteren Kommission, welcher aufgrund einer französischen
Anregung auch die Festsetzung der Modalitäten der Evakuation Thessaliens übertragen
werden dürfte, werde Österreich-Ungarn durch den Müitärattache in Konstantinopel,
Oberstlieutnant Baron Giesl, vertreten sein. Was die Finanzkontrollkommission
anlange, so sei es der Wunsch der meisten Kabinette, daß sich sämtliche Mächte daran
beteiligen. Es werden daher auch wir, obwohlwir mangels des Besitzes von griechischen
Werten eigentlich keinemateriellenInteressen dabei zuverfolgen haben, unsmindestens
für den Anfang an dieser Kommission beteüigen, schon um nicht durch unser Fernblei¬
ben einen nachteiligen Eindruck auf die Finanzmärkte auszuüben.2

   In weiterer Folge werden die Mächte sich mit der Regelung der kretensischen
Frage zu befassen haben, deren von der Türkei beabsichtigte Verquickung mit
den Friedensverhandlungen absichtlich vermieden worden sei. Hiebei werde zu¬
nächst an die Bestellung eines Generalgouvemeurs, vermutlich eines provisori¬
schen und nicht ottomanischen, geschritten werden. Die Aufgabe desselben werde
es vor allem sein, eine Gendarmerie zu errichten, nach deren erfolgter Büdung

1 Siehe GMR Prot v. 17.9.1897, GMCZ. 404, Anm. 4sowie Lheredhr, Histoire diplomatique de la Grece
    de 1821 ä nosjours, Bd. 4 330-404. Aufgrund des Vorfriedens von Konstantinopel schlossen Griechenland
    und die Türkei am 11.221897den Friedensvertrag Griechenland trat derPforte sechs kleinere Regionen in
     Thessalien ab und zahlte eine Entschädigung in Höhe von 4 Millionen türkische Lira. Im Friedensvertrag
    wurden die Beziehungen zwischen den beiden Staaten aufder Basis des Status quo ante bellum geregelt

2 Siehe Anm. 1.
<pb/>94 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.10.1897

es den Mächten möglich sein werde, ihre Schiffe und Truppenkontingente von
Kreta einzuziehen.

   Was unsere allgemeinen Beziehungen zu den übrigen Mächten betreffe, so seien
dieselben durchausgünstige. Es brauchtwohl nicht speziell betont zuwerden, daß unsere
Politik nach wie vor auf dem Dreibunde basiert sei. Gleichzeitig habe Redner der Pflege
unserer Beziehungen zu den anderen Mächten, speziell zu Rußland, besondere Sorgfalt
geschenkt. Hiebei habe die Reise Sr. Majestät nach St. Petersburg die Gelegenheit zu
einer eingehenden Aussprache mit der russischen Regierung geboten, wobei man bei¬
derseits zur Überzeugung gelangt sei, daß kein Grund vorliege, weshalb wir uns mit
Rußland nicht über die im Orient auftauchenden Fragen verständigen könnten.3 Bis vor
kurzem habe aUerdings in Rußland ein gewisses Mißtrauen gegen uns nach der Richtung
bestanden, daß wir einen Vormarsch gegen Saloniki beabsichtigen. Es sei indes gelun¬
gen, dieses Mißtrauen zu zerstreuen und weiters zu konstatieren, daß wir auch ohne
Aufgabe einer unserer vitalen politischen Interessen einen Konflikt mit Rußland wegen
des Orientes vermeiden können. Die Hauptpunkte, welche das Resultat der in St. Pe¬
tersburg gepflogenen Aussprache bilden, sind: 1. die übereinstimmende Absicht beider
Teüe, den Status quo im Oriente und auf der Balkanhalbinsel so lange wie möglich
aufrechtzuerhalten; 2. der ausdrückliche Ausschluß jeder Eroberungsabsicht sowohl
unserer- als russischerseits in jenen Ländern; 3. ein möglichst einvemehmliches Zusam¬
menwirken unserer und der russischen Vertreter bei den Balkanstaaten, um zu verhin¬
dern, daß die letzteren, wie dies früher so oft der Fall gewesen sei, die eine Großmacht
gegen die andere ausspielen; 4. im Falle, als im Laufe der Zeit sich die Erhaltung des
Status quo in irgend einem Punkte als nicht mehr möglich erweisen sollte, die Herbei¬
führung einer direkten Verständigung zwischen uns und Rußland, welche sodann auch
für die übrigen Mächte ausschlaggebend sein dürfte.

   Rednerwolle zwarnicht soweit gehen zu behaupten, daß aufgrund dieser Aussprache
unser Verhältnis zu Rußland für immer geregelt sei oder daß sich keine Zwischenfälle
mehr ereignen könnten; immerhin dürfte aber der nicht zu unterschätzendeWert dieser
Verständigung darin liegen, daß man für absehbare Zeit auf Ruhevon jener Seite gefaßt
sein könne. Zudem habe Rußland in den letzten Jahren eine Politik eingeschlagen, die
es zwinge, weniger energisch und aktiv auf der Balkanhalbinsel aufzutreten und sein
Augenmerk und seine Kräfte mehr dem äußersten Osten zuzuwenden. Es wäre indes
nach RednersAnsicht einverhängnisvoller Fehler, wennwir aufgrund dieser beruhigen¬
deren Aspekte es unterlassen wollten, unsere militärische Leistungsfähigkeit zu entwik-
keln. Es könne ein Augenblick kommen, wo wir uns in einer weniger günstigen Lage
befinden. So sei der Fall denkbar, daß bei einer Komplikation im Oriente sich Deutsch¬
land und Italien auf eine wohlwollende Neutralität beschränken, und für solche und

3 Zu Franz Josephs Rase nach St Petersburg vom 27. bis 29. 4. 1897 siehe Walters, Austro-Russian
    Relations under Goluchowski 1895-1906, Bd. 31 212-231,503-527, besonders die Aufzeichnung über
    eine am 19. 4. 1897 bei dem gemeinsamen Minister des Äußern Grafen Goluchowski abgehaltene
    vertrauliche Besprechung bezüglich der Modalitäten einer Verständigung mit Rußland über die zukünf¬
    tige Gestaltung der Dinge auf der Balkanhalbinsel. Ober die Verhandlungen in St Petersburg: Bridge.
    From Sadowa to Sarajevo 231-232; PalotAs, A Balkdn-kdrdds az oszträk-magyar 6s az orosz diplomä-
    cidban a 19. szdzad v6g6n 226-233.
<pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.10.1897       95

ähnliche Eventualitäten müßten wir imstande sein, mit Nachdruck aufzutreten und uns
hiebei auf eine schlagfertige Armee zu stützen.

   Hierauf wird zur Beratung des Voranschlages für das Ministerium des Äußern
übergegangen. Der Vorsitzende konstotiert hiebei, daß er seiner im Vorjahre erteüten
Zusage gemäß pro 1898 mit keinen bedeutenden Ansprüchen hervortrete, und daß sich
das eigentliche Mehrerfordemis nur mit 38 600 fl. beziffere. Nach eingehender Moti¬
vierung der einyplnftn Posten dieses Mehrerfordemisses legt der Vorsitzende die
Notwendigkeit des außerdem angesprochenen Kredites von 300 000 fl. für den Bau und
die Einrichtung von Gesandtschaftsgebäuden in Peking, Tokio und Cetinje dar.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs nimmt mit Befriedigung zur
Kenntnis, daß der Voranschlag für das Ministerium des Äußern sich in einem beschei¬
denen Rahmen bewege, und möchte nur zu der Post ,,Bedeckung&quot; eine Bemerkung
marhpn Daselbst sei nämlich die Einnahme aus den Konsularproventen auch diesmal
mit 84 500 fl. eingestellt Nun sei aus diesem Titel bereits im Jahre 1894 der Betrag von
100 000fl. tatsächlich eingegangen, undwerde durch dasbald zu gewärtigende Insleben-
treten des neuen Gesetzes über die Konsulargebühren eine weitere wesentliche Steige¬
rung dieser Finnahmpn erfolgen. Es könnte daher die betreffende Bedeckungspost mit
 100 000 fl. präliminiert werden. Dieser Antrag wird von der Konferenz angenom¬
men, und somit der Voranschlag für das Ministerium des Äußern im Ordinarium mit
3 935 500fl., imExtraordinarium mit77 400fl., zusammen mit4 0129000. angenommen.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy äußert den schon
im Korrespondenzwege geltend gemachten Wunsch, daß die von dem Ministerium des
Äußern außerhalb des Budgets angesprochene Summe von 300 000 fl. für die Gesandt¬
schaftsgebäude in Peking, Tokio und Cetinje aus den gemeinsamen Zentralaktiven, und
zwar pnrigiltig, gedeckt werde.4 Eine Inanspruchnahme der letzteren werde sich übri¬
gens auch zur Deckung des 45-Mfflionen-Kredites des Kriegsministeriums als nötig

 erweisen.
    Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erinnert zu¬

 nächst daran, daß die gemeinsame Regierung sich bezüglich der gemeinsamen Zentral¬
 aktiven iimnpr nur als Depositar betrachtet habe. Die beiderseitigen Regierungen hätten
 über diesen Fonds zu verfügen, und die gemeinsamen Minister könnten nur ihre
 Meinung darüber abgeben, ob sie die bezüglichen Entscheidungen für opportun hielten,
 wobei es den beiden Regierungen überlassen bleibe, dieser Meinung Rechnung zu tragen
 oder nicht. In diesem Sinne habe sich die gemeinsame Regierung bereits wiederholt
 gegen die Inanspruchnahme der gemeinsamen Zentralaktiven und für die möglichste
 Schonung dieses bei dringenden und unvorhergesehenen Auslagen so nützlichen und
 wichtigen Fonds ausgesprochen.5 Redner habe zwar die ziffernmäßige Höhe der ge¬
 meinsamen Zentralaktiven nicht gegenwärtig, möchte aber doch darauf aufmerksam

            daß ein Teü derselben für die bosnischen Bahnen fix gebunden sei, und daß
 außerdem im Laufe der letzten Jahre wiederholt größere Summen, wie die 2 Millionen
 für die Befestigungen bei Cattaro, die 1200 000 fl. für den Ankaufvon Palais für unsere

* Siehe GMR Prot. v. 17.9.1897, GMCZ. 404, Anm. 2.
5 Siehe GMRProL v. 1.6.1897, GMCZ 403, Anm. 2 und 3.
<pb/>96 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.10.1897

Vertretungen in St. Petersburg und Washington, entnommen wurden. Endlich sei der
Eindruck zu bedenken, den ein eventueller Verkauf dieser Effekten auf den Kredit
ausüben würde. Zur Deckung der zunächst in Diskussion stehenden 30 000 fl. dürfte
allerdings der disponible Zinsenbetrag der gemeinsamen Zentralaktiven ausreichen.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy erklärt, daß er
sich zwar den vom Vorredner angeführten Argumenten keineswegs verschließe, aber
durch die gebotene Rücksicht auf die Erhaltung des Gleichgewichtes im Staatshaushalt
und durch die Gefahr der Wiederkehr des Defizits zu seinem Anträge gezwungen sei.

    Der Vorsitzende konstatiert hierauf, daß über Beschluß der Konferenz der
Betrag von 300 000 fl. für die drei Missionsgebäude aus den Zinsen der gemeinsamen
Zentralaktiven zu bestreiten und in den Delegationen nicht als Kredit pro 1898, sondern
als Nachtragskredit pro 1897 einzubringen sein wird. Der weiters vom Ministerium des
Äußern angesprochene Nachtragskredit pro 1897 von 2800 fl. zur Gewährung von Teue-
nmgszulagen an die Beamten des Generalkonsulats in Bombay gibt zu keiner Bemer¬
kung Anlaß. Desgleichen wird von der Konferenz der Voranschlag des gemeinsamen
Finanzministeriums im Ordinarium mit 2128 340 fl., im Extraordinarium mit 11 900 fl.,
zusammen mit 2 140 240 fl., ferner jener des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes
mit 136 520fl., unverändertangenommenimd demBudgetderVerwaltungBosniensund
der Hercegovina zugestimmt.

   Der ku.k. MarinekommandantAdmiral Freiherr v.Sterneck
leitet hierauf die Diskussion über den Voranschlag für die k.u.k. Kriegsmarine mit einer
detaülierten Begründung der außer der programmgemäßen Steigerung des Erfordernis¬
ses um eine halbe Million noch angesprochenen Nachtragskredite pro 1897 ein. Die letz¬
teren hätten übrigens die möglichste Reduktion zu dem Zwecke erfahren, um hiedurch
die BewOligung der ferner für die Inangriffnahme des Baues eines neuen Küstenvertei¬
digungsschiffes angeforderten Summe von 750 000 fl. zu sichern. Es könne nicht ver¬
schwiegen werden, daß unsere Kriegsmarine im Vergleiche mit jener der anderen
Großmächte bezüglich der in den letzten Dezennien gemachten Fortschritte nicht
Schritt habe halten können. Man übersehe eben in Österreich-Ungarn durch die Erinne¬
rung an die im Jahre 1866 von unserer Marine emmgenen Erfolge häufig die seither in
anderen Staaten eingetretene bedeutende Erhöhung der Seemacht.6 Eine moderne sta¬
tistische Arbeit zeige, daß bei einem Vergleiche der Gefechtswerte der verschiedenen
großmächtlichen Flotten die unsere an unterster Stelle figuriere. Nehme man nämlich
unsere Kriegsmarine als Einheit, so verhalte sie sich zu jener Deutschlands wie 1: 2,79,
zu jener Italiens wie 1: 2,95, zu jener Rußlands wie 1: 4,37, zu jener Frankreichs wie
1: 7,27 und zu jener Englands wie 1 : 15,76. Dieses Verhältnis sei noch weiters zu
unserem Nachteüe beeinflußt durch den Umstand, daß bei der obigen Berechnung un¬
sererseits Schiffe einbegriffen seien, welche zwar zur Zeit ihrer Konstruktion mustergil-
tig waren, gegenwärtig aber schon wegen ihrer relativ geringen Fahrgeschwindigkeit
nicht als Schlachtschiffe in Betracht kommen können. Ein weiteres wichtiges Moment,
welches für die Notwendigkeit einer Erhöhung unserer Seemacht spreche, sei darin
gelegen, daß die letztere heute nicht mehr hinreichend sei, um unseren Nationalen in

6 Siehe GMRProt. v. 17.9.1897, GMCZ. 404, Anm. 6.
<pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.10.1897  97

überseeischen Ländern Schutz zu bieten und dem sich stetig entwickelnden Handel den
nötigen Rückhalt zu leihen. Zunächst wird das eigentliche Budget der Kriegsmarine im
Ordinarium mit 10 563 060 fl., im Extraordinarium mit 391820011., zusammen mit
14 481 260 fl. von der Konferenz genehmigt

    Zu den Separatvorlagen der Kriegsmarine übergehend, macht der k.k. Finanz¬
minister Ritter v. Bilidski darauf aufmerksam, daß die k. u. k. Marine¬
sektion vor kurzem unter dem Titel von Nachtragskrediten pro 1897 die Summe von
1243 600 fl. angesprochen habe, und daß ihr dieser Betrag von den beiden Regierungen
nach dem Quotenverhältnisse ausbezahlt worden sei. Da nun in dem jetzt vorliegenden
Präliminare der Kriegsmarine nur Nachtragskredite in der Höhe von 348 600 fl. gefor¬
dert werden, stehe zu befürchten, daß die Reduktion, welche die Marineverwaltung in
ihren diesmaligen Ansprüchen vorgenommen habe, nur eine momentane sei und daß
die Differenz, nämlich die vorläufig aufgegebenen Forderungen, bei dem nächsten
Budget wieder auftauchen werden. Redner würde daher wünschen, daß der Chef der
Marinesektion erkläre, daß die fragliche Differenz von 895 000 fl., welche selbstredend
den beiden Regierungen zu restituieren sei, nicht etwa im nächsten Jahre als Nachtrags¬
kredit erscheine. Sollte diese Erklärung nicht abgegeben werden können, so würde
Redner vorziehen, daß von den in Rede stehenden Reduktionen abgesehen und die
Nachtragskredite in ihrer ursprünglich beabsichtigten Höhe eingesteUt werden.

    Der k.u.k.Marinekommandant Admiral Freiherr v. Sterneck
erklärt, folgende Verpflichtungen zu übernehmen: 1. die Differenz von 895 000 fl. den
beiden Regierungen zurückzuzahlen; 2. aus Anlaß der Bekämpfung der Typhusepide¬
mie in Pola mit dem Nachtragskredite per 123 600 fl. definitiv das Auslangen zu Anden;
3. für die Kosten der Entsendung Sr. Majestät Schiffes ,,Kaiser Franz Joseph I.&quot; nach
Ostasien außer dem eingestellten Betrage von 85 000 fl. keine weitere Forderung zu
erheben, sondern die Mehrkosten innerhalb des normalen Budgets zu decken; 4. mit
den Auslagen für die Assanierungsarbeiten im Marinespitale, in der großen Marineka-
seme und in den Offiziers- und Beamtenwohnhäusem in Pola innerhalb des hiefür
beanspruchten Nachtragskredites von zusammen 40 000 fl. zu bleiben. Was die Ausla¬
gen aus Anlaß der Wirren auf Kreta betreffe, so sei es entsprechender erschienen,
dieselben nicht jetzt, wo sich die Gesamtkosten noch nicht überblicken ließen, sondern
erst dann einzustellen, wenn die ganze Aktion zum Abschlüsse gelangt sein werde. Für
den Bau eines neuen Gebäudes als Ersatz für die sanitätswidrig befundenen vier
Maschinenschulbaracken seien dermalen nur 100 000 fl. eingestellt worden, da diese
Summe vorläufig zur Bestreitung der laufenden Baukosten hinreiche; doch werde unter
diesem Titel seinerzeit noch eine weitere Forderung gestellt werden müssen.

    Der k.k. Finanzminister Ritter v. Biliiiski konstatiert aus den vor¬
stehenden Darlegungen, daß immerhin im nächsten Jahre noch Nachtragskredite für
den Barackenbau und für die Entsendung von Schiffen nach Kreta zu erwarten stehen.
Nun sei bei dem im Jahre 1893 aufgestelltenProgramme diejährliche Steigerung des Ma¬
rinebudgets um eine halbe Mülion als für den Ausbau der Flotte genügend befunden
worden.7 Seither habe die Marineverwaltung eine weitere Million aus den gemeinsamen
Zentralaktiven erhalten, und nun fordere sie die bedeutenden Nachtragskredite und au-

7 Siehe GMRProt. v. 13.4.1896, GMCZ. 390, Anm. 11.
<pb/>98 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.10.1897

ßerdem noch 750 000 fl. als erste Rate für den Bau eines neuen Schiffes, welches 5 Mü¬
lionen kosten werde. Es werde nicht möglich sein, allen diesen Forderungen zu entspre¬
chen.

   Der k.u.k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Sterneck
weist nach, daß von den seit dem Jahre 1894 für den Ausbau der Flotte bewüligten
Summen ein großer Teü nicht für Schiffsbauten verwendet werden konnte, sondern für
artilleristische und andere dringende Zwecke verausgabt werden mußte. Redner
erklärt ferner, daß der Betrag von 750 000 fl. nur als ein einmaliger außerordentlicher
Zuschuß zur Inhanlftgiing des neuen Schiffes verlangt werde und daß die weiteren
Kosten dieses Schiffsbaues 1899 aus der programmgemäßen Steigerung des Budgets,
später aus dem normalen Budget werden bestritten werden.

   Aufgrund dieser Erklärung stimmt die Konferenz dem außerordentlichen Kredite
von 750 000 fl. für die Inbaulegung des neuen Schiffes sowie den beiden Nachtragskre¬
diten pro 1897 von zusammen 348 600 fl. zu.

   Der Vorsitzende eröffnet hierauf die Diskussion über das HeeresbudgeL
   Der kgl. ung. F inanzminister v. Lukäcs drückt den Wunsch aus, daß
diesmal mit Rücksicht auf die ökonomischen Verhältnisse in Ungarn die Steigerung des
Voranschlages um 3 500 000 fl. unterbleibe. Es werde ohnedies von der Heeresverwal¬
tung noch der Spezialkreditvon 45Mülionen eingebracht, und würde im gegenwärtigen
Falle die Notwendigkeit, für die Quote der 3 1/2 Millionen aufzukommen, für die
ungarischen Staatsfinanzen die Gefahr eines Defizits mit sich bringen.8
    Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg ¬
hamm e r setztauseinander,daß diedurch dieprogrammäßige Steigerung desBudgets
bestrittenen Auslagen fast durchwegs für den systematischen Ausbau der Wehrmacht
unerläßlich sind, und daß daher diebeabsichtigte Streichung jener 3 l/2Mülionen einen
Rückschritt dieses Ausbaues involvieren und für die Zukunft umso größere Anforde¬
rungen nötig machen würde.
    Der kgL ung. Ministerpräsident Baron Bänffy möchte betonen,
daß die von dem gemeinsamen Kriegsminister dargestellte Notwendigkeit der betref¬
fenden Budgetposten zwar gar nicht angezweifelt werde, die ungarische Regierung aber
vor der Gefahr eines Defizits stehe und aus diesem Grunde auch bereits in ihrem
eigenen Budget wesentliche Streichungen vorgenommen habe. Man könne sich also
nicht die größere oder geringere Notwendigkeit der betreffenden Auslagen, sondern in
erster Linie nur das absolute Gebot der Erhaltung des Gleichgewichtes im Staatshaus¬
halte vor Augen halten. Auch wäre es kaum möglich, auf der einen Seite die Steigerung
des Heeresbudgets um 3 1/2 Millionen sowie den Spezialkredit von 5 Mülionen zu
vertreten und auf der anderen Seite das eigene Budget mit einem Deflzit von 1-2 Mü¬
lionen vorzulegen. Die prinzipielle Frage, ob diesmal überhaupt noch die fragliche
Steigerung gerechtfertigt sei, da in dem im Jahre 1893 aufgesteüten Programme von
dem Jahre 1898 nicht mehr gesprochen worden sei, wolle Redner gar nicht aufwerfen,
sondern nur auf die praktische Zwangslage hinweisen, in der sich vermutlich auch die
 österreichische Regierung-diesfalls befinden dürfte.

 8 Zum 45-M/ütonen-Spezialkredit siehe GMRProL v. 18.9.1896, GMCZ. 395, Anm. 2.
<pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Miniaerrat, Wien, 5.10.1897  99

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs macht zur weiteren Un¬
terstützung seines Antrages noch darauf aufmerksam, daß in dem 45-Millionen-
Kredite verschiedene Posten aus dem Extraordinarium (im beüäufigen Gesamtbe¬
träge von 4 300 000 fl.) übernommen sind und das Extraordinarium dennoch eine
Steigerung von 733 000 fl. aufweise.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källaymöchte, ohne
einen förmlichen Antrag vorzubringen, zur Erwägung stellen, ob die 3 1/2 Mülionen
nicht mit den 45 Millionen in irgendeine Verbindung gebracht werden könnten, viel¬
leicht in der Weise, daß ein Teü der ersteren im Voranschläge belassen, und der andere,
größere Teü zu den 45 Mülionen geschlagen würde, welche ohnedies kaum aus den
beiderseitigen Budgets werden bestritten werden können und bezüglich derer daher
irgendein Ausweg werde gefunden werden müssen.

   Der Vorsitzende spricht sich gleichfalls für eine derartige Kombination aus.
   Der kgl. ung. Finanzministei: v. Lukäcs stimmt im Prinzipe einem
solchen Vorgänge zu, da für ihn momentan nicht die Frage der Bedeckung, sondern
jene der Budgetierung wichtig sei.
   Der kk. Ministerpräsident GrafBadeni erklärt es für notwendig,
die ganze Frage im Zusammenhänge aufzufassen und sich über ihre Lösung klar zu
werden. Man müsse unbedingt trachten, auch die 45 Mülionen zu leisten, ohne ein
Anlehen aufzunehmen, dessenKontrahierung schonangesichts desrelativgeringfügigen
Betrages in politischer Hinsicht und im Hinblicke auf den Staatskredit sich als eine
Fatalität darstellen würde. Um aber die Aufnahme eines Anlehens zu vermeiden, seien
drei Dinge nötig, und zwar: 1. die möglichste Restringierung des normalen Heeresbud¬
gets pro 1898, somit keine Steigerung um 3 1/2 Mülionen, nachdem ohnedies schon in
den 45 Millionen solche Posten enthalten seien, welche zum systematischen Ausbaue
der Wehrmachtgehören; Z möglichste Verteüimg der am Ende desJahres 1897von den
45 Millionen noch zu leistenden 37 1/2 Millionen nicht nur auf das Jahr 1898, sondern
auch aufdas Jahr 1899; 3. Heranziehung der gemeinsamen Zentralaktiven zur Deckung
jenes Teües der 37 1/2 Mülionen, der in den Jahren 1898 und 1899 nicht budgetmäßig
bestritten werden kann. Bezüglich der sub 2 erwähnten Verteüung der 37 1/2 Mülionen
wäre der gemeinsame Kriegsminister einzuladen, einen Ausweis vorzulegen.
   Der ku.k gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬
hammer möchte nur bemerken, daß mit dem Entfalle der 3 1/2 Mülionen die
meisten der damit zu bestreitenden Posten zu den 45 Mülionen hinzukommen werden.
   Der ku. k gemeinsame Finanzminister v. Källay ist gleichfalls
der Ansicht, daß es mißlich wäre, wegen der 45 Millionen eine Anleihe aufzunehmen.
Um aber andererseits die gemeinsamen Zentralaktiven zu schonen, fragt Redner, ob
nicht der gemeinsame Kriegsminister seine Forderung in kleinen Summen auf mehrere
Jahre verteüen könnte, wo dann die, wenn auch allmählige, Deckung der zu leistenden
Beträge voraussichtlich aus den Kassabeständen möglich wäre.
   Der kkFinanzministerRitterv. Biliüski möchte der in dieser An¬
regungenthaltenen Tendenznicht zustimmenund sich gegen eine Aufteüung der ganzen
Forderung über das Jahr 1899 hinaus aussprechen, da auch in diesem Falle die Kassa¬
bestände zpr Deckung der ganzen Summe nicht hinreichen würden. Der gemeinsame
<pb/>100                                             Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.10.1897

Kriegsminister möge also die beiden Beträgevon 37 l/2Millionen aufdie Jahre 1898und
1899 verteilen, wobei allerdings feststehe, daß zur Vermeidung eines Anlehens die In¬
anspruchnahme der gemeinsamen Zentralaktiven sich als unerläßlich erweisen werde.

   Der Vorsitzende resümiert das Ergebnis der Diskussion, indem er konsta¬
tiert, daß die Steigerung des Heeresbudgets um 3 1/2 Mülionen diesmal zu entfallen
habe, daß aber der vom gemeinsamen Kriegsminister noch näher zu bezeichnende
unerläßliche Teü dieser Summe zu den 37 1/2 Millionen zu schlagen und somit noch
circa 40 Mülionen in den Jahren 1898 und 1899 anzufordern sein werden.

   Der Ick. MinisterpräsidentGrafBadeni macht daraufaufmerksam,
daß nach den gefaßten Beschlüssen die Vorlage des gemeinsamen Kriegsministeriums
bezüglich der 45 Mülionen abgeändert werden müsse.
 , Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy spricht die
Meinung aus, daß es diesbezüglich zwei Wege gebe. Entweder wären die 7 1/2 Mülio¬
nen als Nachtragskredit pro 1897 zu verlangen und gleichzeitig zu erklären, daß
dieselben nur ein Teü einer größeren Summe seien, die in den Jahren 1898 und 1899
werde in Anspruch genommen werden, oder es wäre nur im Wege eines Berichtes an
die Legislativen die Inanspruchnahme dieser Summe anzukündigen.

    Der k.lc Finanzminister Ritter v. Bifinski erklärt, nach seiner
Auffassung könnten die beiden Regierungen in ihrer Verantwortung nicht so weit
gehen, daß sie im Frühjahre 1897 die 45 Millionen bewflligen und den am Ende des
Jahres zusammentretenden Delegationen hierüber keine Mitteüung machen. Man
möge also in den Delegationen den Nachtragskredit für die 7 800 000 fl. einbringen und
gleichzeitig erklären, daß der Rest von ungefähr 40 Mülionen im Laufe der Jahre 1898
und 1899 werde angefordert werden.

    Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay bemerkt, daß
die bezügliche Erklärung des gemeinsamen Kriegsministers in den Delegationen mit
den beiden Regierungen zu vereinbaren sein werde.

    Der k. u. k. gemeinsame Kriegsminist er GdK. Edler v. Krieg¬
hammer bringt noch die Frage des Zeitpunktes der Gehaltserhöhung der österrei¬
chischen Beamten zur Sprache, da er dann genötigt sein werde, die Gebühren der
Gagisten des Heeres einzubringen.

    Der Vorsitzende erwidert, daß seiner Kenntnis nach sich dieser Zeitpunkt
dermalen noch nicht bestimmen lasse. Der Vorsitzende teüt sodann mit, daß am
 10. Oktober um 10 Uhr im Ministerium des Äußern eine Vorkonferenz zur Beratung
der dem gemeinsamen Kriegsminister aufgetragenen Umarbeitung seiner Vorlage und
sodann um 1 Uhr eine Konferenz unter Ah. Vorsitze behufs definitiver Konstatierung
der gefaßten Beschlüsse stattfinden werde.9

    Hierauf wird die Sitzung geschlossen.
                                                                                           Gotuchowski

    Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
    Wien, 31. Oktober 1897. Franz Joseph.

9 GMR. v. 10.10.1897, GMCZ. 406und GMCZ. 4ff7.
<pb/>