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Gemeinsamer Ministerrat, 18. 9. 1896

I. Die parlamentarische Behandlung der Ausgleichsvorlagen sowie der projektierten neuen Militärvorlage

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z6.pdf.

44 Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. 9.1896

               Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. September 1896

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goiuchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministeipräsident Graf Badeni, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v.
Källay (21.9.), der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer.
    Protokollführer Sektionsrat v. M£rey.
    Gegenstand: Die parlamentarische Behandlung der Ausgleichsvorlagen sowie der projektierten neuen
Militärvorlage.

   KZ. 42 - GMCZ. 395
   Protokoll des zu Wien am 18. September 1896 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und
Königs.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung mit dem Hinweise auf die
Notwendigkeit einzuleiten. Sich über den bezüglich der parlamentarischen Behandlung
der Ausgleichsvorlagen einzuschlagenden Vorgang zu entscheiden. Nachdem der un¬
garische Ministerpräsident in der am 30. August 1. J. abgehaltenen gemeinsamen Mini¬
sterkonferenz den Wunsch geäußert hat, sich noch über die einschlägige Situation in
Ungam zu informieren, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät Baron Bänffyaufzufordern,
sich über das von ihm aufzustellende Programm nunmehr zu äußern.1

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy erlaubt sich dar¬
zulegen, daß es ihm am zweckmäßigsten erschiene, wenn der ungarische Reichstag in
den ersten Tagen des Monates Oktober aufgelöst würde. Die Wahlen könnten dann
anfangs November stattfinden und das neue Haus etwa nach dem 20. November zusam¬
mentreten. Konstituierung, Adreßdebatte und die notwendige Indemnity würden das
Haus bis zum Ende dieses Jahres beschäftigen, und von Neujahr an würde das Budget
in Angriff genommen werden. Ginge die Budgetdebatte günstig vonstatten, so könnten
eventuell im Mai die Ausgleichsvorlagen an die Reihe kommen. Allerdings sei mit
diesem Programme noch nicht allen Eventualitäten vorgebeugt und die Möglichkeit
nicht ausgeschlossen, daß das Zoll- und Handelsbündnis, wie nicht minder die Bank¬
frage, den ungarischen Reichstag während des ganzen nächsten Jahres beschäftigen,
und daß die in Ungarn drohende Obstruktion, gegen die es kein Mittel gebe, das
rechtzeitige Zustandekommen des Ausgleiches verhindere.

    Se. k.u. k. apost Majestät geruhen an den ungarischen Ministerpräsiden¬
ten die Anfrage zu richten, wie er es mit der eventuellen Kündigung des Zoll- und
Handelsbündnisses zu halten gedenke.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident BaronBänffy gestattet sich der
Ansicht Ausdruck zu geben, daß diese Kündigung jedenfalls erfolgen müsse. Ein
eventuell noch heuer behufs Vermeidung der Kündigung eingebrachtes Gesetz würde
gewiß in Ungarn einer hartnäckigen Obstruktion begegnen. Es sei demnach vorzuzie¬
hen, die Kündigung zu vollziehen, wobei man nicht unterlassen würde, erkenntlich zu

1 GMR v. 30.8.1896, GMCZ. 394.
<pb/>Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18.9.1896  45

p^rtipn, daß es sich hiebei lediglich um die Erfüllung einer notwendigen Formalität

handle.
   Der Ick. Ministerpräsident Graf B adeni erbittet sich das Wort, um

sich von seinem Standpunkte über das Programm des ungarischen Ministerpräsidenten
zu äußern. Er akzeptiere das letztere, wenn es auch mit seinem eigenen Programme
schon deshalb nicht übereinstimme, weü er das Budget noch dem gegenwärtigen
Reichsrate vorlegen, Baron Banffy dagegen dasselbe im neuen Hause einbrmgen wolle.
Was die Kündigung betrifft, so würde Redner zwar vorgezogen haben, daß dieselbe
unterbleibe, und hätte demnach ein Provisorium oder wenigstens die Anregung eines
solchen für zweckmäßiger gehalten, doch habe er auch gegen den Antrag seines
nngarisi-hpn Kollegen nichts einzuwenden. Diese Kündigung hätte demnach im Wege
eines Notenwechsels zwischen den beiden Regierungen zu erfolgen, wobei auch aus¬
drücklich erklärt werden könnte, daß es sich nur um eine Formalität handle, Es liege
in Redners Absicht, daß der Reichsrat etwa am 1. Oktober einberufen und demselben
Hann lyigleipb das Budget vorgelegt werde. Sollten sich bei der Budgetverhandlung
Schwierigkeiten ergeben, so wäre das Haus sofort aufzulösen. Es sei zu erwarten, daß
das Budget noch im Laufe dieses Jahres votiert sein werde, so daß während der
Landtagssession die Wahlen vorgenommen werden und das neue Haus im Monate

März zusanunentreten könnte.
    Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy mochte sein

Programm so verstanden wissen, daß die Ausgleichsvorlagen nicht erst im Mai,
sondern schon im Februar oder März 1897 dem Reichstage vorgelegt und zu¬
nächst in den Kommissionen verhandelt, im Mai aber erst im Plenum zur Bera¬

tung gelangen werde.
    Über die Bitte des kgl. ung. Ministerpräsidenten geruhen Se. k.u.k. apost Ma-

j e s t ä t zu erklären, daß selbstverständlich der insAuge gefaßte Xermin derAuflösung
des ungarischen Reichstages absolut geheimzuhalten sei. ^

    Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goiu-
chöwski gestattet sich auseinanderzusetzen, daß er zwar nicht kompetent sei,
über den in Rede stehenden Modus procedendi ein Urteü zu fällen, und nur auch
von seinem Standpunkte die Notwendigkeit betonen müsse, daß der Ausgleich je
 eher perfekt werde. Wohl aber müsse Redner auf die Müitärvorlage großes
 Gewicht legen. Er verkenne nicht, daß es bedenklich wäre, vor dem Zustande¬
 kommen des Ausgleiches die Müitärvorlage einzubringen, da dies vieüeicht das
 Scheitern beider zur Folge haben könnte; umso mehr erscheine aber eine rasche
 Durchführung des Ausgleiches geboten. Bezüglich der Müitärvorlage handle es
 sich emerseits um die Erhöhung des Rekrutenkontingentes, andererseits aber auch
 um die im Zusammenhänge damit stehenden, von den Delegationen zu bewüli-
 genden Mehrforderungen. Redner wirft, unter Betonung der Dringlichkeit, welche
 in seinen Augen der Schlagfertigkeit der Armee angesichts der politischen Situa¬
 tion zukomme, die Frage auf, ob es nicht möglich wäre, diesen letzteren Teü der
 müitärischen Mehrforderungen in Angriff zu nehmen und wenigstens gewisse, zu
 ihrer Durchführung einen längeren Zeitraum erfordernde Maßnahmen schon ehe¬

 stens zu treffen.
<pb/>46 Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. 9.1896

   Der k.k. Ministerpräsident Graf B adeni anerkennt auch seinerseits
die Notwendigkeit, einen Vorgang zu wählen, der es ermöglicht, daß die nächstjährigen
Delegationen in irgend einer Form bereits einen Teil der neuen militärischen Mehraus¬
gaben beschließen. Redner hielte dies nicht nur für möglich, sondern werde auch in
dieser Richtung bemüht sein, doch schiene es ihm dermalen noch verfrüht, über die
diesfalls zu befolgende Vorgangsweise schlüssig zu werden.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i knüpft an die Ausführungen seines Vorredners mit dem Bemerken an, daß
es ihm tunlich erschiene, noch einen Schritt weiter zu machen, indem die gemeinsame
Regierung schon demnächst in der Lage wäre, gewisse Bestellungen zu machen und zur
Deckung der Kosten derselben einen Nachtragskredit zu verlangen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy bittet,gegenüber
diesem Anträge auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen zu dürfen, welche den
beiden Regierungen aus der ihnen hiedurch resultierenden Verantwortung erwachsen
würden. Auch Redner teüe die Ansicht, daß gewisse dringliche militärische Investitio¬
nen schon früher gemacht werden sollten, doch könnte dies nur unter Zustimmung der
beiderseitigen Regierungen geschehen, welch letztere die betreffenden Auslagen in den
Parlamenten auch zu vertreten hätten.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i möchte ausdrücklich erklären, daß seine Anregung nur in dem vom kgl.
ung. Ministerpräsidenten präzisierten Sinne gemeint war.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay bittet, sich
gleichfalls zu diesem Gegenstände äußern zu dürfen. Selbstverständlich könnten
solche, als dringlich anerkannte, aber verfassungsmäßig noch nicht votierte Aus¬
gaben nur mit Zustimmung der beiden Regierungen gemacht werden. Die Anre¬
gung des Ministers des Äußern könnte aber unter Umständen auch ohne effektive
antizipierte Ausgaben befolgt werden, da gewisse Kriegsvorräte, deren Herstellung
längere Zeit beanspruche, vorläufig bestellt werden könnten, ohne augenblickliche
Barzahlungen zu erheischen.

   Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Diskussion dahin zu resümieren,
daß es sich darum handeln werde, zunächst seitens des Kriegsministeriums einen zur
Vorlage an die nächstjährigen Delegationen bestimmten Voranschlag der militärischen
Mehrerforderungen aufzustellen und auf dessen Basis mit Zustimmung der beiden
Regierungen schon jetzt gewisse Bestellungen zu effektuieren.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬
hammer möchte vor allem aus den gefaßten Beschlüssen die Folgerung ziehen, daß
durch das nunmehr entwickelte Programm bezüglich der Ausgleichsvorlagen die
Vorlage über die Erhöhung des Rekrutenkontingentes auf das Jahr 1898 verschoben sei.
Redner regt nun die Frage an, ob es nicht möglich wäre, im August 1897 ein Nachtrags-
rekrutenkontingent zu verlangen. Es würde dies die Basis bieten, um in den nächstjäh¬
rigen Delegationen nicht bloß di$ neuen Mehrforderungen pro 1898, sondern
gleichzeitig auch einen Nachtragskredit pro 1897 anzusprechen. Was die schon vorher
zu machenden Bestellungen anlangt, so unterliege es bezüglich jenes Kriegsmateriales,
welches im Arsenale oder in den mit der Kriegsverwaltung schon in jahrelanger Verbin-
<pb/>Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18.9.1896  Al

düng stehenden großen Fabriken erzeugtwird, keinemAnstande, die hiefür entfallenden
Barzahlungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erlaubt sich,
noch einen anderen Vorgang anzudeuten, der darin bestände, daß die beiden Regie¬
rungen zum Zwecke der Ermöglichung der sofortigen Deckung jener zu antizipieren¬
den Auslagen, die für gemeinsame Erfordernisse bestimmten Quoten in der nächsten

Zeit gegen seinerzeitigen Ersatz erhöhen.
   Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy bittet, darlegen zu

dürfen, daß er zwar keineswegs für die Verschiebung der Müitärvorlage sei, aber die
Notwendigkeit hervorheben müsse, bezüglich der dadurch bedingten Mehrforderun¬
gen formell einen Vorgang zu wählen, welcher gegenüber den legislativen Körperschaf¬

ten vertreten werden können.
    Se. k.u.k. apost Majestät geruhen dahin zu konkludieren, daß bezüglich

der Finhringimg der Vorlage über die Erhöhungdes Rekrutenkontingentes heute noch
kein Beschluß gefaßt werde, wohl aber eine den nächstjährigen Delegationen zu
unterbreitende Spezialvorlage vorbereitet und mit den beiden Regierungen beraten
werde,2 auf deren Basis nach erfolgter Zustimmung der beiderseitigen Ministerpräsi¬
denten das Kriegsministerium gewisse Bestellungen vorzunehmen hätte.

    Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay gestattet sich
Zweifel darüber zu äußern, ob die Parlamente nach Votierung des Budgets und der
Ausgleichsvorlagen noch dazu zu bestimmen sein werden, die Militärvorlage anzuneh¬
men. Immerhin könnten aber die dringlichsten Investitionsauslagen im Wege einer

Spezialvorlage von den Delegationen des Jahres 1897 verlangt werden.
    Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬

hammer erklärt demnach seine Absicht, eine Zusammenstellung der für Geschütze,
Waffen und Monturen, eventuell auch für die Beschleunigung der Befestigungsbauten
 anzusprechenden Mehrforderungen anfertigen zu lassen.

    Se. k.u. k. apost Majestät geruhen diesbezüglich noch zu bemerken, daß
 diese &#39;Tiicammpnctpllnng zunächst im gemeinsamen Ministerrate und sodann auch mit

 den beiden Regierungen in Beratung zu ziehen sein werde.3
    Hierauf geruhen Se. k.uJc. apost. Majestät an den ungarischen Ministerpräsidenten

 die Frage zu richten, inwiefern nach dessen Ansicht die Vorlage über die Erhöhung des
 Rekrutenkontingentes das Wehrgesetz tangieren und eine Änderung desselben erhei¬

 schen würde.
    Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron B ä n f f y erlaubt sich den

 § 14 des Wehrgesetzes als jenen Punkt zu bezeichnen, der aus diesem Anlasse allein
 einer Änderung bedürfe.4 Nachdem aber außer dem in diesem Gesetzesparagraphen

2 Krieghammers EntwurfNr. 6951 v. 15.12.1896. Die Abschrift dieses Entwurfs schickte GotuchowsH am
    27.1Z1896an die beiden Ministeipräsidenten, HHSrA, PA I, Karton 621,502/CdM.

3 Siehe GMRv. 14.1.1897, GMCZ. 396.
* Die Honvtfannee ist im Krieg zur Unterstützung der gemeinsamen Wehrmacht und zur inneren

    Verteidigung, zu Friedenszeiten hingegen ausnahmsweise auch zur Aufrechterhaltung der inneren
    Ordnung und der öffentlichen Sicherheit berufen. Gesetz v. 11. 4.1889, RGBl. Nr. 41/1889 und GA.

    VI/1889.
<pb/>48 Nr. 7 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14.1.1897

im allgemeinen fixierten Rekrutenkontingente die faktische Aushebung der betreffen¬
den Anzahl von Rekruten noch von einem alljährlich zu votierenden Gesetze abhänge,
werde auch pro 1897 ein derartiges weiteres Gesetz nötig sein. Redner hält es im Falle
eines günstigen Fortganges der parlamentarischen Verhandlung der Ausgleichsvorla¬
gen für möglich, daß noch vor den im Herbste 1897 einzuberufenden Delegationen ein
solches Gesetz mit rückwirkender Kraft für die vorhergegangene Rekrutenaushebung
eingebracht und votiert werde, welches verfügen werde, daß aus der Zahl der pro 1897
assentierten Rekruten ein für die Ersatzreserve bestimmter Teü in das stehende Heer
eingereiht werde.

   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen den Zeitpunkt der Kündigung des Zoll-
und Handelsbündnisses zur Sprache zu bringen.

   Der Ick. Ministerpräsident Graf Badeni gestattet sich diesbezüg¬
lich zu erklären, daß die Kündigung so spät als möglich, somit erst im Dezember des
laufenden Jahres erfolgen werde.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen sodann Sich um den Stand der Ver¬
handlungen über die in der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 29. August 1. J. aus
müitärischen Rücksichten beschlossenen Eisenbahnbauten zu erkundigen.5

   Aus den diesfalls von den beiden Ministerpräsidenten erteüten Auf¬
klärungen geht hervor, daß die in dieser Hinsicht von jener Konferenz ins Auge gefaßten
Maßnahmen einverständlich von den beiden Regierungen eingeleitet worden sind.

   Hierauf geruhen Se. k. u. k. apost Majestät die Sitzung zu schließen.

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Budapest den 2. Oktober 1896. Franz Joseph.

                  Nr. 7 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. Jänner 1897

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Badeni,
der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v.
Krieghammer, der k. u. k. Chef des Generalstabes FZM. Freiherr v. Beck (25.1.).
    Protokollführer. Sektionsrat v. M6rey.
    Gegenstand: Die im Interesse einer rascheren Vervollständigung der Schlagfertigkeit der Armee von
der Kriegsveiwaltung gestellten außerordentlichen Mehrforderungen.

   KZ.7-GMCZ.396
   Protokoll des zu Wien am 14. Jänner 1897 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Gohichowski.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und bezeichnet als den Gegenstand der
Konferenz die Besprechung der von dem gemeinsamen Kriegsministerium angefertig¬
ten Zusammenstellung jener Summen, welche im Interesse einer möglichst raschen

5 GMR. v. 29. &amp; 1896, GMCZ. 393.
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