Gemeinsamer Ministerrat, 18. 9. 1896
I. Die parlamentarische Behandlung der Ausgleichsvorlagen sowie der projektierten neuen Militärvorlage
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44 Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. 9.1896 Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. September 1896 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goiuchowski, der kgl. ung. Minister¬ präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministeipräsident Graf Badeni, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (21.9.), der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer. Protokollführer Sektionsrat v. M£rey. Gegenstand: Die parlamentarische Behandlung der Ausgleichsvorlagen sowie der projektierten neuen Militärvorlage. KZ. 42 - GMCZ. 395 Protokoll des zu Wien am 18. September 1896 abgehaltenen Ministerrates für ge¬ meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Se. k.u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung mit dem Hinweise auf die Notwendigkeit einzuleiten. Sich über den bezüglich der parlamentarischen Behandlung der Ausgleichsvorlagen einzuschlagenden Vorgang zu entscheiden. Nachdem der un¬ garische Ministerpräsident in der am 30. August 1. J. abgehaltenen gemeinsamen Mini¬ sterkonferenz den Wunsch geäußert hat, sich noch über die einschlägige Situation in Ungam zu informieren, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät Baron Bänffyaufzufordern, sich über das von ihm aufzustellende Programm nunmehr zu äußern.1 Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy erlaubt sich dar¬ zulegen, daß es ihm am zweckmäßigsten erschiene, wenn der ungarische Reichstag in den ersten Tagen des Monates Oktober aufgelöst würde. Die Wahlen könnten dann anfangs November stattfinden und das neue Haus etwa nach dem 20. November zusam¬ mentreten. Konstituierung, Adreßdebatte und die notwendige Indemnity würden das Haus bis zum Ende dieses Jahres beschäftigen, und von Neujahr an würde das Budget in Angriff genommen werden. Ginge die Budgetdebatte günstig vonstatten, so könnten eventuell im Mai die Ausgleichsvorlagen an die Reihe kommen. Allerdings sei mit diesem Programme noch nicht allen Eventualitäten vorgebeugt und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß das Zoll- und Handelsbündnis, wie nicht minder die Bank¬ frage, den ungarischen Reichstag während des ganzen nächsten Jahres beschäftigen, und daß die in Ungarn drohende Obstruktion, gegen die es kein Mittel gebe, das rechtzeitige Zustandekommen des Ausgleiches verhindere. Se. k.u. k. apost Majestät geruhen an den ungarischen Ministerpräsiden¬ ten die Anfrage zu richten, wie er es mit der eventuellen Kündigung des Zoll- und Handelsbündnisses zu halten gedenke. Der kgl. ung. Ministerpräsident BaronBänffy gestattet sich der Ansicht Ausdruck zu geben, daß diese Kündigung jedenfalls erfolgen müsse. Ein eventuell noch heuer behufs Vermeidung der Kündigung eingebrachtes Gesetz würde gewiß in Ungarn einer hartnäckigen Obstruktion begegnen. Es sei demnach vorzuzie¬ hen, die Kündigung zu vollziehen, wobei man nicht unterlassen würde, erkenntlich zu 1 GMR v. 30.8.1896, GMCZ. 394. <pb/>Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18.9.1896 45 p^rtipn, daß es sich hiebei lediglich um die Erfüllung einer notwendigen Formalität handle. Der Ick. Ministerpräsident Graf B adeni erbittet sich das Wort, um sich von seinem Standpunkte über das Programm des ungarischen Ministerpräsidenten zu äußern. Er akzeptiere das letztere, wenn es auch mit seinem eigenen Programme schon deshalb nicht übereinstimme, weü er das Budget noch dem gegenwärtigen Reichsrate vorlegen, Baron Banffy dagegen dasselbe im neuen Hause einbrmgen wolle. Was die Kündigung betrifft, so würde Redner zwar vorgezogen haben, daß dieselbe unterbleibe, und hätte demnach ein Provisorium oder wenigstens die Anregung eines solchen für zweckmäßiger gehalten, doch habe er auch gegen den Antrag seines nngarisi-hpn Kollegen nichts einzuwenden. Diese Kündigung hätte demnach im Wege eines Notenwechsels zwischen den beiden Regierungen zu erfolgen, wobei auch aus¬ drücklich erklärt werden könnte, daß es sich nur um eine Formalität handle, Es liege in Redners Absicht, daß der Reichsrat etwa am 1. Oktober einberufen und demselben Hann lyigleipb das Budget vorgelegt werde. Sollten sich bei der Budgetverhandlung Schwierigkeiten ergeben, so wäre das Haus sofort aufzulösen. Es sei zu erwarten, daß das Budget noch im Laufe dieses Jahres votiert sein werde, so daß während der Landtagssession die Wahlen vorgenommen werden und das neue Haus im Monate März zusanunentreten könnte. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy mochte sein Programm so verstanden wissen, daß die Ausgleichsvorlagen nicht erst im Mai, sondern schon im Februar oder März 1897 dem Reichstage vorgelegt und zu¬ nächst in den Kommissionen verhandelt, im Mai aber erst im Plenum zur Bera¬ tung gelangen werde. Über die Bitte des kgl. ung. Ministerpräsidenten geruhen Se. k.u.k. apost Ma- j e s t ä t zu erklären, daß selbstverständlich der insAuge gefaßte Xermin derAuflösung des ungarischen Reichstages absolut geheimzuhalten sei. ^ Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goiu- chöwski gestattet sich auseinanderzusetzen, daß er zwar nicht kompetent sei, über den in Rede stehenden Modus procedendi ein Urteü zu fällen, und nur auch von seinem Standpunkte die Notwendigkeit betonen müsse, daß der Ausgleich je eher perfekt werde. Wohl aber müsse Redner auf die Müitärvorlage großes Gewicht legen. Er verkenne nicht, daß es bedenklich wäre, vor dem Zustande¬ kommen des Ausgleiches die Müitärvorlage einzubringen, da dies vieüeicht das Scheitern beider zur Folge haben könnte; umso mehr erscheine aber eine rasche Durchführung des Ausgleiches geboten. Bezüglich der Müitärvorlage handle es sich emerseits um die Erhöhung des Rekrutenkontingentes, andererseits aber auch um die im Zusammenhänge damit stehenden, von den Delegationen zu bewüli- genden Mehrforderungen. Redner wirft, unter Betonung der Dringlichkeit, welche in seinen Augen der Schlagfertigkeit der Armee angesichts der politischen Situa¬ tion zukomme, die Frage auf, ob es nicht möglich wäre, diesen letzteren Teü der müitärischen Mehrforderungen in Angriff zu nehmen und wenigstens gewisse, zu ihrer Durchführung einen längeren Zeitraum erfordernde Maßnahmen schon ehe¬ stens zu treffen. <pb/>46 Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. 9.1896 Der k.k. Ministerpräsident Graf B adeni anerkennt auch seinerseits die Notwendigkeit, einen Vorgang zu wählen, der es ermöglicht, daß die nächstjährigen Delegationen in irgend einer Form bereits einen Teil der neuen militärischen Mehraus¬ gaben beschließen. Redner hielte dies nicht nur für möglich, sondern werde auch in dieser Richtung bemüht sein, doch schiene es ihm dermalen noch verfrüht, über die diesfalls zu befolgende Vorgangsweise schlüssig zu werden. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu- c h o w s k i knüpft an die Ausführungen seines Vorredners mit dem Bemerken an, daß es ihm tunlich erschiene, noch einen Schritt weiter zu machen, indem die gemeinsame Regierung schon demnächst in der Lage wäre, gewisse Bestellungen zu machen und zur Deckung der Kosten derselben einen Nachtragskredit zu verlangen. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy bittet,gegenüber diesem Anträge auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen zu dürfen, welche den beiden Regierungen aus der ihnen hiedurch resultierenden Verantwortung erwachsen würden. Auch Redner teüe die Ansicht, daß gewisse dringliche militärische Investitio¬ nen schon früher gemacht werden sollten, doch könnte dies nur unter Zustimmung der beiderseitigen Regierungen geschehen, welch letztere die betreffenden Auslagen in den Parlamenten auch zu vertreten hätten. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu- c h o w s k i möchte ausdrücklich erklären, daß seine Anregung nur in dem vom kgl. ung. Ministerpräsidenten präzisierten Sinne gemeint war. Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay bittet, sich gleichfalls zu diesem Gegenstände äußern zu dürfen. Selbstverständlich könnten solche, als dringlich anerkannte, aber verfassungsmäßig noch nicht votierte Aus¬ gaben nur mit Zustimmung der beiden Regierungen gemacht werden. Die Anre¬ gung des Ministers des Äußern könnte aber unter Umständen auch ohne effektive antizipierte Ausgaben befolgt werden, da gewisse Kriegsvorräte, deren Herstellung längere Zeit beanspruche, vorläufig bestellt werden könnten, ohne augenblickliche Barzahlungen zu erheischen. Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Diskussion dahin zu resümieren, daß es sich darum handeln werde, zunächst seitens des Kriegsministeriums einen zur Vorlage an die nächstjährigen Delegationen bestimmten Voranschlag der militärischen Mehrerforderungen aufzustellen und auf dessen Basis mit Zustimmung der beiden Regierungen schon jetzt gewisse Bestellungen zu effektuieren. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬ hammer möchte vor allem aus den gefaßten Beschlüssen die Folgerung ziehen, daß durch das nunmehr entwickelte Programm bezüglich der Ausgleichsvorlagen die Vorlage über die Erhöhung des Rekrutenkontingentes auf das Jahr 1898 verschoben sei. Redner regt nun die Frage an, ob es nicht möglich wäre, im August 1897 ein Nachtrags- rekrutenkontingent zu verlangen. Es würde dies die Basis bieten, um in den nächstjäh¬ rigen Delegationen nicht bloß di$ neuen Mehrforderungen pro 1898, sondern gleichzeitig auch einen Nachtragskredit pro 1897 anzusprechen. Was die schon vorher zu machenden Bestellungen anlangt, so unterliege es bezüglich jenes Kriegsmateriales, welches im Arsenale oder in den mit der Kriegsverwaltung schon in jahrelanger Verbin- <pb/>Nr. 6 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18.9.1896 Al düng stehenden großen Fabriken erzeugtwird, keinemAnstande, die hiefür entfallenden Barzahlungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erlaubt sich, noch einen anderen Vorgang anzudeuten, der darin bestände, daß die beiden Regie¬ rungen zum Zwecke der Ermöglichung der sofortigen Deckung jener zu antizipieren¬ den Auslagen, die für gemeinsame Erfordernisse bestimmten Quoten in der nächsten Zeit gegen seinerzeitigen Ersatz erhöhen. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy bittet, darlegen zu dürfen, daß er zwar keineswegs für die Verschiebung der Müitärvorlage sei, aber die Notwendigkeit hervorheben müsse, bezüglich der dadurch bedingten Mehrforderun¬ gen formell einen Vorgang zu wählen, welcher gegenüber den legislativen Körperschaf¬ ten vertreten werden können. Se. k.u.k. apost Majestät geruhen dahin zu konkludieren, daß bezüglich der Finhringimg der Vorlage über die Erhöhungdes Rekrutenkontingentes heute noch kein Beschluß gefaßt werde, wohl aber eine den nächstjährigen Delegationen zu unterbreitende Spezialvorlage vorbereitet und mit den beiden Regierungen beraten werde,2 auf deren Basis nach erfolgter Zustimmung der beiderseitigen Ministerpräsi¬ denten das Kriegsministerium gewisse Bestellungen vorzunehmen hätte. Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay gestattet sich Zweifel darüber zu äußern, ob die Parlamente nach Votierung des Budgets und der Ausgleichsvorlagen noch dazu zu bestimmen sein werden, die Militärvorlage anzuneh¬ men. Immerhin könnten aber die dringlichsten Investitionsauslagen im Wege einer Spezialvorlage von den Delegationen des Jahres 1897 verlangt werden. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬ hammer erklärt demnach seine Absicht, eine Zusammenstellung der für Geschütze, Waffen und Monturen, eventuell auch für die Beschleunigung der Befestigungsbauten anzusprechenden Mehrforderungen anfertigen zu lassen. Se. k.u. k. apost Majestät geruhen diesbezüglich noch zu bemerken, daß diese 'Tiicammpnctpllnng zunächst im gemeinsamen Ministerrate und sodann auch mit den beiden Regierungen in Beratung zu ziehen sein werde.3 Hierauf geruhen Se. k.uJc. apost. Majestät an den ungarischen Ministerpräsidenten die Frage zu richten, inwiefern nach dessen Ansicht die Vorlage über die Erhöhung des Rekrutenkontingentes das Wehrgesetz tangieren und eine Änderung desselben erhei¬ schen würde. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron B ä n f f y erlaubt sich den § 14 des Wehrgesetzes als jenen Punkt zu bezeichnen, der aus diesem Anlasse allein einer Änderung bedürfe.4 Nachdem aber außer dem in diesem Gesetzesparagraphen 2 Krieghammers EntwurfNr. 6951 v. 15.12.1896. Die Abschrift dieses Entwurfs schickte GotuchowsH am 27.1Z1896an die beiden Ministeipräsidenten, HHSrA, PA I, Karton 621,502/CdM. 3 Siehe GMRv. 14.1.1897, GMCZ. 396. * Die Honvtfannee ist im Krieg zur Unterstützung der gemeinsamen Wehrmacht und zur inneren Verteidigung, zu Friedenszeiten hingegen ausnahmsweise auch zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und der öffentlichen Sicherheit berufen. Gesetz v. 11. 4.1889, RGBl. Nr. 41/1889 und GA. VI/1889. <pb/>48 Nr. 7 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14.1.1897 im allgemeinen fixierten Rekrutenkontingente die faktische Aushebung der betreffen¬ den Anzahl von Rekruten noch von einem alljährlich zu votierenden Gesetze abhänge, werde auch pro 1897 ein derartiges weiteres Gesetz nötig sein. Redner hält es im Falle eines günstigen Fortganges der parlamentarischen Verhandlung der Ausgleichsvorla¬ gen für möglich, daß noch vor den im Herbste 1897 einzuberufenden Delegationen ein solches Gesetz mit rückwirkender Kraft für die vorhergegangene Rekrutenaushebung eingebracht und votiert werde, welches verfügen werde, daß aus der Zahl der pro 1897 assentierten Rekruten ein für die Ersatzreserve bestimmter Teü in das stehende Heer eingereiht werde. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen den Zeitpunkt der Kündigung des Zoll- und Handelsbündnisses zur Sprache zu bringen. Der Ick. Ministerpräsident Graf Badeni gestattet sich diesbezüg¬ lich zu erklären, daß die Kündigung so spät als möglich, somit erst im Dezember des laufenden Jahres erfolgen werde. Se. k.u. k. apost Majestät geruhen sodann Sich um den Stand der Ver¬ handlungen über die in der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 29. August 1. J. aus müitärischen Rücksichten beschlossenen Eisenbahnbauten zu erkundigen.5 Aus den diesfalls von den beiden Ministerpräsidenten erteüten Auf¬ klärungen geht hervor, daß die in dieser Hinsicht von jener Konferenz ins Auge gefaßten Maßnahmen einverständlich von den beiden Regierungen eingeleitet worden sind. Hierauf geruhen Se. k. u. k. apost Majestät die Sitzung zu schließen. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Budapest den 2. Oktober 1896. Franz Joseph. Nr. 7 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. Jänner 1897 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Badeni, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der k. u. k. Chef des Generalstabes FZM. Freiherr v. Beck (25.1.). Protokollführer. Sektionsrat v. M6rey. Gegenstand: Die im Interesse einer rascheren Vervollständigung der Schlagfertigkeit der Armee von der Kriegsveiwaltung gestellten außerordentlichen Mehrforderungen. KZ.7-GMCZ.396 Protokoll des zu Wien am 14. Jänner 1897 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬ same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gohichowski. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und bezeichnet als den Gegenstand der Konferenz die Besprechung der von dem gemeinsamen Kriegsministerium angefertig¬ ten Zusammenstellung jener Summen, welche im Interesse einer möglichst raschen 5 GMR. v. 29. & 1896, GMCZ. 393. <pb/>