MRP-2-0-04-0-18930328-P-0063.xml

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Gemeinsamer Ministerrat, 28. 3. 1893

I. Maßnahmen zum Zwecke der weiteren Entwicklung der Wehrmacht der österreichisch-ungarischen Monarchie

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z63.pdf.

Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893                    589

   Der k. u. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer

erwidert, daß der kgl. ung. Landwehr als Mehrerfordernis gegen das Budget
1893 zugewiesen würden:

pro 1894                                              600 000 fl.
pro 1895                                            1 200 000 fl.
pro 1896                                            1 800 000 fl.
pro 1897                                            2 400 000 fl.
pro 1898                                            3 000 000 fl.
pro 1899                                            3 600 000 fl.
zusammen also:                                     12 600 000 fl.

    Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Frei¬
herr v. Fejerväry konstatiert, daß diese Summe um 4 000 000 fl. gegen
die Summe zurückbleibt, welche nach seiner Berechnung nötig wäre, um allen
an die kgl. ung. Landwehr gestellten Forderungen zu entsprechen.

   Der Vorsitzende erachtet, daß durch Feststellung der Hauptsumme,
welche von den beiden Teilen der Monarchie im Laufe der nächsten sechs Jahre
zur Bestreitung der zur Entwicklung der gesamten Wehrmacht erforderlichen
Mehrauslagen geleistet werden könne, sowie durch die Fixierung der Jahresra¬
ten die Aufgabe der heutigen Beratungen erschöpft sei und es nun noch erfor¬
derlich sei, die Vereinbarung protokollarisch zu fixieren und darüber Ah. Ortes,
eventuell in einer unter Ah. Vorsitz abzuhaltenden Konferenz zu berichten.

   Der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe ergreift noch das
Wort, um im Hinblicke auf die für Ende Mai in Aussicht genommene Einberu¬
fung der Delegationen den Wunsch auszusprechen, daß ihm die Aufforderung
zur Veranlassung der Wahl der Delegationsmitglieder längstens in der Zeit vom
20.-23. März 1. J. zukomme.

   Der Vorsitzende sagt das zu und schließt die Sitzung.

                                                                                               Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 30. März 1893. Franz Joseph.

Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. März 1893

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der k. k.
Ministerpräsident Graf Taaffe (13.4.), der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle (23. 4), der k. u. k.
gemeinsame Finanzminister v. Källay (14. 4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Frei¬
herr v. Bauer (15.4.), der k. k. Landesyerteidigungsminister FZM. Graf Welsersheimb (18.4.), der
kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Freiherr v. Fejerväry (25. 4.), der k. k. Finanzminister
Steinbach (18.4.), der kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager Graf Tisza (20. 4.), der k. u. k. Marine¬
kommandant Admiral Freiherr v. Stemeck (21.4.), der k. u. k. Chef des Generalstabes FZM.
Freiherr v. Beck (17. 4.).
<pb/>590 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Maßnahmen zum Zwecke der weiteren Entwicklung der Wehrmacht der österrei¬
chisch-ungarischen Monarchie.

   KZ. 28-RMRZ. 379
   Protokoll des zu Wien am 28. März 1893 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Sitzung mit dem Bemer¬
ken zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben mit Befriedigung aus den Protokollen
über die beiden letzten Ministerkonferenzen1 entnommen haben, daß die Frage
des weiteren Ausbaues unserer Wehrmacht mit voller Gründlichkeit durchbera¬
ten und daß es zum ersten Male gelungen sei, einen auf Sachkenntnis basierten,
umfassenden Plan für die Beischaffung der nötigen Geldmittel auf eine längere
Zeit hinaus zu vereinbaren. Se. k. u. k. apost. Majestät können nur für die Art
und Weise, wie die Beratung gepflogen, Allerhöchstseine Anerkennung und
Dank aussprechen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen sodann anzufragen, ob die Angaben in
den Protokollen, wonach für die k. k. Landwehr das Mehrerfordernis von 18
Millionen, für sämtliche Zweige der Wehrmacht ein solches von 94 Millionen
und für die Marine von 10 Millionen für sechs Jahre in Aussicht genommen
worden sei, als richtig betrachtet werden können.

   Nachdem diese Fragen bejaht werden, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät
darauf hinzuweisen, daß der kgl. ung. Landesverteidigungsminister in der letz¬
ten Sitzung erklärt habe, mit dem für die kgl. ung. Landwehr bestimmten
Anteile von dem für die gesamte Wehrmacht in Aussicht genommenen Mehr¬
erfordernisse nicht das Auslangen finden zu können.

   Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Frei¬
herr v. Fejerväry erlaubt sich zu bemerken, daß er seine Anstände in
der Voraussetzung erhoben habe, daß er sämtliche an die kgl. ung. Landwehr
gestellte Anforderungen in vier Jahren zu erfüllen hätte; nachdem sich jedoch
die Durchführung des Planes auf sechs Jahre verteile, erkläre er, mit dem für
die kgl. ung. Landwehr bestimmten Anteile das Auslangen finden zu können,
mit Ausnahme der für Verstärkung der Gendarmerieposten und für Besatzung
der Eisenbahnen enthaltenden Summe von 331 723 fl.; diese beiden Posten seien
übrigens auch von dem kgl. ung. Finanzminister als solche bezeichnet worden,
von denen es zweifelhaft sei, ob sie zu Lasten der ungarischen Finanzen fallen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Weker 1 e erlaubt sich hinzuzu¬
fügen, daß er nur die Eventualität angeregt, daß diese Posten möglicherweise
zu Lasten des gemeinsamen Ärars fallen; sollte die Frage im entgegengesetzten
Sinne entschieden werden, so seien übrigens auch Mittel zur Befriedigung der
nötigen Auslagen von über 300 000 fl. vorhanden, da die präliminierten Mehr-

i GMR. v. 2. 2. 1893, RMRZ. 377 und GMR. v. 19. 2. 1893, RMRZ. 378.
<pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893  591

erfordernisse für die kgl. ung. Landwehr sich mit 12,6 Millionen beziffern,
während für dieselbe rund 13 Millionen in Aussicht genommen wurden.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen nun den nachstehenden Pas¬
sus aus dem Protokoll über die am 19. Februar 1893 abgehaltene gemeinsame
Ministerkonferenz zur Verlesung zu bringen:

   ,,Der k. k. Finanzminister Dr. Steinbach bemerkt, daß die Hauptsumme
keiner Schwierigkeit unterliege, da sie durch die ja bereits von beiden Regierun¬
gen zugesagten Jahresraten in den nächsten sechs Jahren mehr als erreicht
werde.

   Es wird nun in die Feststellung der Gruppierung der Leistungen für die
einzelnen Jahre eingegangen, mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Marine
per 500 000 fl. der pro 1894 noch über die im Budget erscheinende Summe
hinaus zur Verfügung gestellte Betrag von 2 000 000 auf 2 1/2 Millionen erhöht
und über Ersuchen des Reichskriegsministers vereinbart, daß für die effektive
Rückzahlung des Vorschusses von 2 1/2 Millionen nicht, wie in dem auf Basis
der Anregung des kgl. ung. Ministerpräsidenten gestellten Anträge des k. k.
Finanzministers vorausgesehen wurde, ein Spielraum von drei, sondern von vier
Jahren, also bis 1897 gelassen werde.

   Der k. k. Finanzminister Steinbach resümiert das Ergebnis der getroffenen
Vereinbarung dahin, daß für das Heer und die Marine für jedes der Jahre 1894
bis inklusive 1899 eine Erhöhung des Budgets gegenüber der Bewilligung des
unmittelbaren Vorjahres um zusammen 4 Milüonen Gulden pro Jahr (3,5
Millionen für das Heer und 0,5 Millionen für die Marine) bis zur Erreichung
des Gesamtbetrages der von der Heeres- upd Marineverwaltung für diese Jahre
beanspruchten 59,7 Millionen in Aussicht genommen werde.

   Hienach wäre für Heer und Marine zunächst für die vier Jahre 1894 bis 1897
budgetmäßig zu präliminieren gegen die Bewilligung pro 1893 eine Erhöhung
des Budgets:

pro 1894 um                                         4 00p 000 fl.
pro 1895 um                                         8 000 000 fl.
pro 1896 um                                        12 000 000 fl.
pro 1897 um                                        16 000 000 fl.
zusammen                                           40 000 000 fl.

   Um die rechtzeitige Durchführung der zur Hebung der Schlagfertigkeit des
Heeres notwendigen Anschaffungen zu sichern, erklären sich die beiderseitigen
Regierungen auf Wunsch der Kriegsverwaltung damit einverstanden, daß im
Jahre 1894, im Falle sich dies seinerzeit als geboten herausstellen sollte, über die
für dieses Jahr oben festgesetzte Erhöhung des Budgets hinaus noch ein weite¬
rer, spätestens von der budgetmäßigen Bewilligung für das Jahr 1897 hereinzu¬
bringender Betrag von 2,5 Millionen Gulden zur Verwendung gelange, so daß
demnach der Heeres- und Marineverwaltung gegen die Bewilligung pro 1893
mehr zur Verfügung stehen werden:
<pb/>592 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

im Jahre 1894 um   6 500 000 fl.
im Jahre 1895 um   8 000 000 fl.
im Jahre 1896 um  12 000 000 fl.
im Jahre 1897 um  13 500 000 fl.
zusammen          40 000 000 fl.

   Der nach Vorstehendem von der Heeresverwaltung im Jahre 1894 eventuell
weiters aufzuwendende Betrag von 2,5 Millionen Gulden wird zur Fortsetzung
verschiedener Anschaffungen verwendet werden. Die dadurch in dem Jahre
1894 resultierende Mehrverwendüng bei einzelnen für dieses Jahr bewilligten
Raten wird vom Jahre 1894 an jeweilig den nächstjährigen Raten angelastet und
spätestens im Jahre 1897 beglichen werden.&quot;

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen dieser Vereinbarung Aller-
höchstihre Genehmigung zu erteilen und die Anfrage zu stellen, in welcher
Weise der - über das budgetmäßig zu präliminierende Mehrerfordernis - noch
weiter im nächsten Jahre eventuell zur Verfügung gestellte Betrag von 2 1/2
Millionen Gulden verwendet und verrechnet werden solle?

   Der k. u. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
eiwidert, daß die Verwendung für Investitionen erfolgen und eventuell als
Überschreitungen gerechnet werden solle. Der Kriegsminister gibt aus dem
vorbereiteten Präliminare pro 1894 Beispiele solcher Posten. - Bezüglich der Art
der Mitteilung an den gemeinsamen Obersten Rechnungshof seien die nötigen
Vereinbarungen bereits zwischen dem k. k. Finanzminister und dem Sektions¬
chef Ritter von Röckenzaun getroffen worden.

   Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Freiherr
v. Fejerväry erbittet sich das Wort, um darauf hinzuweisen, daß, wäh¬

rend bei dem gemeinsamen Heere die auf längere Zeit hinaus reichenden Ausla¬
gen zunächst auf Investitionen entfallen, es sich bei den Landwehren um organi¬
satorische Maßnahmen handele; es werde sich daher schon bei Ansprechung der
ersten Rate für solche Organisationen die Notwendigkeit herausstellen, den
Vertretungskörpem ein gewisses Bild der gesamten Organisation zu geben.
Weiters erlaubt sich der kgl. ung. Landesverteidigungsminister die Frage aufzu¬
werfen, ob der jetzt für sechs Jahre vereinbarte Plan auch beim eventuellen
Wechsel der Regierungen als bindend angesehen werden könne, da eine solche
Sicherheit unumgänglich notwendig sei, um eine in ihrer Durchführung auf
mehrere Jahre verteilte Organisation in Angriff zu nehmen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß nach Al-
lerhöchstdessen Auffassung an dem endlich zum ersten Male zustande gekom¬
menen umfassenderen Plane jedenfalls festgehalten werden müsse.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle erlaubt sich darauf
hinzuweisen, daß zunächst den Regierungen nur die Aufgabe zufalle, die bezüg¬
lichen Anträge an die Vertretungskörper zu stellen. In den Delegationen herr¬
sche zwar die Ansicht, daß eine Delegation die nächstfolgende durch ihre
Beschlüsse nicht binden könne, doch sei kein Fall vorhanden, daß, wenn einmal
seitens einer Delegation die erste Rate für eine Anschaffung bewilligt worden,
die Fortsetzung von einer späteren Delegation verweigert worden wäre.
<pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893  593

   Der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe erklärt, daß jede Re¬
gierung nur für sich den vereinbarten Plan als bindend anerkennen könne, daß
es aber in den Händen der Krone liege, jedes neue Kabinett mit der Regierung
nur unter der Bedingung zu betrauen, daß es auch die getroffene Vereinbarung
für sich übernehme.

   Der k. u. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
bemerkt, daß auch er die Absicht habe, in den bevorstehenden Delegationen
wenigstens in allgemeinen großen Zügen ein Bild der für die nächsten Jahre
beabsichtigten Maßnahmen zu geben.

   Der k. k. Landesverteidigungsminister FZM. Graf Wel-
sersheimb erlaubt sich, daraufhinzuweisen, daß, nachdem er genötigt sein
werde, eine neue Gesetzvorlage einzubringen, für ihn um so mehr die Notwen¬

digkeit vorliegen werde, Aufschlüsse über die Tragweite derselben und die ge¬
planten Maßnahmen zu geben; er werde sich diesfalls auch auf die von der
Heeresverwaltung in den Delegationen abgegebenen Erklärungen berufen müs¬
sen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen darauf aufmerksam zu ma¬
chen, daß sich diesfalls der Kriegsminister und die beiderseitigen Landesvertei¬
digungsminister im engsten Einvernehmen zu halten haben werden, damit kein
Widerspruch zwischen ihren Erklärungen zutage trete.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen noch wegen des Termines der Einberu¬
fung der Delegationen anzufragen.

   Der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky erlaubt sich
zu erwidern, daß bisher Ende Mai hiefür in Aussicht genommen worden sei. Für
die endgültige Feststellung der Vorlagen für die Delegationen werde noch eine
weitere gemeinsame Ministerkonferenz in Aussicht genommen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen hierauf die Antwort zur
Sprache zu bringen, welche der k. u. k. Kriegsminister auf die in der letzten
Session der ungarischen Delegation gefaßte Resolution, betreffend die Behand¬
lung der in ungarischer Sprache an die Behörden, Kommanden und Anstalten
des Heeres einlangenden Zuschriften und Privateingaben, zu erteilen gedenkt.2
Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen darauf hinzuweisen, daß mit Rücksicht
darauf, daß es sich um die gemeinsame Institution des Herres handelt Und durch
das für Ungarn zuzusagende Vorgehen möglicherweise auch Rückwirkungen
auf die analogen Verhältnisse in der diesseitigen Reichshälfte geübt werden
könnten, es wünschenswert sei, daß eine Besprechung der Beantwortung der
fraglichen Resolution in der gemeinsamen Ministerkonferenz erfolge. Se.
k. u. k. apost. Majestät geruhen hinzuzufügen, daß, soweit es sich um die in
Ungarn auf Grund des VI. Gesetzartikels vom Jahre 18403 bestehenden gesetzli¬
chen Vorschriften über die Korrespondenz der k. u. k. Armee in der ungari¬
schen Sprache handele, diesfalls bereits vollständig Vorsorge getroffen wurde,

       A közös ügyek tärgyalasära kiküldött es 1892 Oktober 4-re Budapestre összehIvott

       MAGYAR ORSZÄGOS BIZOTTSÄG HATÄROZATAI 4.
3 Magyar Törvenytär 1836-1868 91-92.
<pb/> 594 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

und daß daher die neu beabsichtigten weiteren Zugeständnisse über das Gesetz
hinausgehen und sich ausschließlich als die Erfüllung der in einer einseitig
gefaßten Resolution der ung. Delegation ausgesprochenen Wünsche der letzte¬
ren darstellen.

    Der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe präzisiert zunächst
die Ansicht der k. k. Regierung dahin, daß dieselbe von der Auffassung ausgehe,
daß in dieser Angelegenheit die Entscheidung ausschließlich von der Krone als
Kriegsherrn zu treffen sei. Aber wenn Se. k. u. k. apost. Majestät Ag. den
Wunsch ausspreche, auch diesfalls die Ansicht der k. k. Regierung zu hören, so
erwachse der letzteren hieraus das Recht, sich über die Rückwirkung zu äußern,
welche die der ungarischen Delegation zu erteilende Zusage in den im Reichsrate
vertretenen Königreichen und Ländern haben werde. Diese Rückwirkung kön¬
ne eine sehr gefährliche sein, da dieselben Ansprüche, welche für Ungarn aus
dem Titel der ungarischen Staatssprache geltend gemacht werden, für die im
Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder auf Grund der Bestimmungen
des Art. 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 18674 für alle ,,landesüb¬
lichen Sprachen&quot; erhoben werden können. - Bis nun habe die k. k. Regierung
alle solchen Forderungen mit Erfolg dadurch abzuwehren vermocht, daß sie
sich konsequent auf den Standpunkt gestellt habe, daß die deutsche Sprache als
ausschließliche Dienstprache der k. u. k. Armee, u. zw. in der ganzen Monar¬
chie, anzusehen sei, und daß daher von diesem Prinzip nicht abgegangen werden
könne. Wenn nun aber für die ungarische Sprache weittragende Ausnahmen
von diesem Prinzip gemacht würden, dann werde wohl weder die jetzige noch
irgendeine andere Regierung den genügenden Rückhalt haben, um auf dem
Staatsgrundgesetze basierende Forderungen, welche die gemeinsame Dienst¬
sprache der Armee zugunsten der mehreren, diesseits landesüblichen Sprachen
zu beeinträchtigen beabsichtigen, in den Vertretungskörpem vollkommen abzu¬
weisen, und wären die hieraus insbesondere im Falle der Mobilisierung sich
ergebenden Nachteile und Gefahren wohl in Berücksichtigung zu ziehen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß auch der
Einfluß nicht außer acht gelassen werden dürfe, den infolge der besonderen
staatsrechtlichen Lage Kroatiens Zugeständnisse an die ungarische Staatsspra¬
che daselbst haben würden.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle bemerkt, daß er nicht
in der Lage sei, die Rückwirkung zu beurteilen, welche die beabsichtigte Annah¬
me der Resolution der vorjährigen ungarischen Delegation in der diesseitigen
Hälfte der Monarchie ausüben könne, er erlaube sich nur darauf hinzuweisen,
daß die ursprüngliche Textierung der Resolution in der Kommission der ungari¬
schen Delegation eine viel weitergehende war, und daß die jetzt vorliegende
restringierte Fassung auf einem nach Verhandlungen mit dem damaligen
kgl. ung. Ministerpräsidenten Grafen Szapäry und mit Zustimmung des letzte¬
ren gestalteten Vermittlungsantrag des Delegierten Szell beruht. Es handele sich

        Stourzh, Die Gleichberechtigung der Volksstämme als Verfassungsprinzip 1014.
<pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893  595

also um eine mit dem damaligen kgl. ung. Ministerpräsidenten getroffene Ver¬
einbarung, und es wäre ganz unmöglich, in der ungarischen Delegation jetzt mit
Erfolg die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung bzw. die Herabminderung der
in derselben gemachten Zusagen zu vertreten. - Was Kroatien betrifft, so
existiert daselbst keine gesetzliche Bestimmung, wodurch die kroatische Sprache
im allgemeinen als Staatssprache anerkannt wurde, sondern sind diesbezüglich
in den Gesetzen die Dienstzweige taxativ festgestellt, in welchen die kroatische
Sprache zu gebrauchen ist. Es besteht daher keine gesetzliche Handhabe, um
ein Hinausgreifen über diesen Rahmen zu begründen.

   Der k. k. Landesverteidigungsminister FZM. Graf Wel-
sersheimb erlaubt sich zu erwähnen, daß er bereits anläßlich der ihm vom
gemeinsamen Finanzministerium zugekommenen Mitteilung der Resolution der
ungarischen Delegation vom Jahre 1891 mit Zustimmung des k. k. Ministerrates
an den Kriegsminister eine Note gerichtet habe, mit welcher er demselben den
grundsätzlichen Standpunkt der k. k. Regierung angedeutet und die Konse¬
quenzen auseinandergesetzt habe, welche von einem Verlassen dieses Stand¬
punktes von seiten der Heeresleitung auch für die im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder vorauszusehen sind. Es sollte hiemit der Heeresleitung
die notwendige Stütze geboten werden, um schädlichen einseitigen Anforderun¬
gen widerstehen zu können, und hätten auch die nachfolgenden Ausführungen,
zu denen sich Redner das Wort erbeten habe, nur den gleichen Zweck für das
gemeinsame Kriegsministerium und die kgl. ung. Regierung zu erfüllen. - Er
sehe die deutsche Sprache durchaus nicht vom nationalen Standpunkt an,
sondern lediglich als notwendige Verkehrssprache. Wenn eine solche nicht
aufrechterhalten werde, so werde die allgemeine Folge sein, daß die Kenntnis
und Übung der in gemeinsamen Angelegenheiten unentbehrlichen Verkehrs¬
sprache bei den nichtdeutschen Behörden und Parteien noch mehr abnehme und
schließlich nicht mehr zu finden sein wird, und daß demzufolge auch für die in
der Antwort auf die Resolution gar nicht enthaltenen und im Verordnungsent-
wurfe vorgesehenen dringenden Ausnahmsfalle die Möglichkeit der Verständi¬
gung fehlen wird. Und wo selbst wunderlicherweise vielleicht noch eine Spur
deutscher Sprachkenntnis vorhanden wäre, wird keine Gewähr bestehen, ob
auch der gute Wille, sie anzuwenden, da sein wird. Es ist vielmehr zu besorgeif,
daß in den nichtdeutschen Ländern bald überhaupt deutschen Korresponden¬
zen nicht mehr Folge gegeben werden würde, namentlich wo es nicht im unmit¬
telbar eigenen Interesse läge - ob man da jetzt noch interne Vorbehalte mache
oder nicht. Was von den Korrespondenzen gilt, werde sich auch in betreff der
von den Heeresbehörden auszufertigenden Dokumenten, z. B. Militärpässen,
Einberufungskarten, Widmungsscheinen etc., geltend machen.

   Man denke sich nun die zahllosen Korrespondenzfälle, wenn ungarische
Zuschriften bei Militärbehörden außer Ungarn einlangen, von denen vielleicht
viele schon auf der Post Irrefahrten gemacht haben, dann bringe man bei der
Behörde vielleicht nicht einmal heraus, wohin der Akt zur Übersetzung zustän¬
dig wäre, endlich gehe er wohin, gelange vielleicht auf Umwegen ans erste Ziel,
würde mit der Zeit übersetzt, geht an die erste militärische Behörde zurück,
<pb/>596 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

werde dort erledigt, gehe zur Übersetzung wieder an die zweite Behörde retour,
welche schließlich nach Zeit und Möglichkeit die Sache ausgefertigt an den
Eingeber expediert. Von der Marine gar nicht zu sprechen, wo diese Amtierung
manchmal zwischen verschiedenen Weltteilen würde stattfinden sollen. Das
würde eine merkwürdige Geschäftsführung schon in gewöhnlicher Zeit sein, in
ernsten Zeiten wird sich aber, allerdings zu spät, die völlige Unmöglichkeit
derselben zeigen. Unter Umständen, wo man sehr häufig gar nicht bestimmt
voraussehen kann, wo eine Weisung dem Betreffenden zukömmt, eine solche die
verschiedensten Sprachgebiete durchwandert, sei es absolut nicht abzusehen,
was aus der Wehrpflicht, der Heeresorganisation und militärischen Leitung
werden würde, wenn die Leistung der öffentlichen Behörden sowie der einzelnen
Individuen von dem jeweihgen Gebrauche der verschiedenen eigenen Sprachen
abhängen gelassen würde. Man müsse wissen, was ein Krieg ist, insbesondere
in Zukunft sein wird. Da müsse von der obersten Leitung hinab bis zu den
Millionen der einzelnen Individuen alles in jedem Moment auf jedem Punkte
entsprechend zusammengreifen. Wenn da Telegramme nicht verstanden, Zu¬
schriften nicht erledigt, Weisungen nicht befolgt werden, dann würden die
staatsrechtlichen Fragen eine böse Lösung finden. Wenn selbst Konzessionen
begrenzt nach einer einzigen Richtung möglich wären, so wären sie unmöglich
wegen der Konsequenzen, welche selbe unvermeidlich im allgemeinen nach sich
ziehen würden. Bei einer gemeinsamen Institution kann und muß verlangt
werden, daß selbe von allgemeinen Gesichtspunkten behandelt werde, und diese
stehen einem einseitigen Abweichen vom notwendigen militärischen Stand¬
punkte unbedingt entgegen. Die k. k. Regierung hat immer daran festgehalten,
daß nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 über die
gemeinsamen Angelegenheiten der Monarchie, wonach die Anordnungen in
betreff der Leitung, Führung und inneren Organisation der gesamten Armee
ausschheßlich dem Kaiser zustehen, die Regelung des dienstlichen Sprachenge¬
brauches der Armee nach den militärischen Erfordernissen unabhängig von
staatsrechtlichen und sonstigen politischen oder nationalen Momenten lediglich
der Heeresleitung zukomme. Dieser Standpunkt wurde den zahlreichen natio¬
nalen Aspirationen gegenüber in der Öffenthchkeit, unter schwierigen Umstän¬
den und auch bei Gesetzesvorlagen im Parlamente, wo die nationalen Strömun¬
gen in der Majorität waren, mit Erfolg vertreten. Es ist dies der einzige Stand¬
punkt, von welchem die Legalität der Aufrechterhaltung der militärischen
Erfordernisse und Zweckmäßigkeitsrücksichten vertreten, letztere zur Geltung
gebracht werden können und die Konsequenz verhindert wird, .daß sonst in der
gemeinsamen, eine einheitliche Leitung und Dienstführung unumgänglich erhei¬
schenden Armeeinstitution eine unaufhaltsame Sprachenverwirrung einreiße.
Bisher war es gelungen, diesen Standpunkt mit Erfolg zu vertreten, indem
daraufhingewiesen werden konnte, daß die Legahtät und vernünftige Notwen¬
digkeit allseits und auch in Ungarn anerkannt wurde. Von dem Momente aber,
wo die Heeresleitung selbst in diesen Standpunkt eine Bresche machen läßt und
einseitig gegen den mihtärischen Zweckmäßigkeitsstandpunkt staatsrechtlichen
<pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893  597

Postulaten Konzessionen macht, wird die Sache nach allen Seiten unhaltbar und
geht die Armee dem Schicksale des babylonischen Turmbaues entgegen.

   Selbst wenn die in Frage stehende Konzession auf die ungarische Sprache
beschränkt zu werden vermöchte, würde es nicht bei dieser Konzession bleiben,
sondern unaufhaltsam zur ungarischen Dienstsprache für die ungarische Armee
kommen. Jede Konzession beschleunige erfahrungsgemäß nur das Tempo und
kompromittiere den Rückhalt. Ob die ungarische Regierung immer die Macht
und auch den Willen haben werde, hintanzuhalten, daß in Kroatien nicht auch
dasselbe Postulat bezüglich der kroatischen Sprache zur Geltung komme, könne
in keiner Weise verbürgt werden. Damit wäre aber die Bewegung noch nicht
abgetan. Dieselben staatsrechtlichen Ansprüche wie in Ungarn und in Kroatien
können und werden in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Län¬
dern für die Landessprachen geltend gemacht werden, welchen laut Art. 19 des
Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 die Gleichberechtigung in Schule,
Amt und öffentlichem Leben zugestanden wurde. Es sei ein Irrtum gewesen,
beim Ausgleiche zu glauben, daß die Monarchie in zwei Gebiete - der Herr¬
schaft der deutschen und der ungarischen Sprache - geteilt werden könne. Die
deutschliberale Regierung selbst habe alsbald die Herrschaft der deutschen
Sprache in einer Anzahl Länder aufgegeben und den oben zitierten § 19 des
Staatsgrundgesetzes gemacht.

   Wenn selbst die k. k. Regierung auf dem bisher mit Erfolg vertretenen
Standpunkt verharren und den Vorgängen in Ungarn gegenüber den Vogel
Strauß spielen wollte, so würde in den Vertretungskörpem dies nicht akzeptiert
und von den autonomen Behörden dem sich nicht unterworfen werden. Die
Abgeordneten in den Delegationen haben das Recht, die gemeinsamen Minister
für ihre Verfügungen im gesamten Bereiche der gemeinsamen Institutionen zur
Verantwortung zu ziehen, zu verlangen, daß sie nicht nur einseitig der Resolu¬
tion der ung. Delegation willenlos gehorchen, sondern daß nach gemeinsamen
Grundsätzen vorgegangen und allseits mit gleichem Maße gemessen bzw. Kon¬
zessionen nach einer Seite auch in der Weise nach den anderen Richtungen
gemacht werden. Man vergegenwärtige sich nun aber die weitere Geltendma¬
chung der nationalen Postulate in der ganzen Monarchie. Bereits sind solche
nicht nur in den Vertretungskörpern gestellt worden, sondern es haben schon
autonome Behörden und Gemeinden diesbezügliche Forderungen gestellt und
erklärt, ihren Verpflichtungen in bezug aufdie Evidenthaltung, Vermittlung von
Weisungen an die Mihtärpflichtigen etc. nur unter solchen Bedingungen nach¬
zukommen.

   In Ungarn gibt es einen kräftigen Staatsgedanken, ob er auch stark genug
wäre, sich ohne den Schutz der Gesamtmonarchie zu behaupten und zu entwik-
keln, möge dahingestellt bleiben - es wäre vielleicht am besten, wenn die ganze
Monarchie von Ungarn aus mit starker Hand regiert würde - das wäre eine
Kräftfrage-; einen Staatsgedanken der ,,im Reichsrate vertretenen Königreiche
und Länder&quot; gibt es aber kaum.

   Wenn die österreichischen Delegationen bisher verhältnismäßig zahm gewe¬
sen, so täusche man sich nicht mit der Hoffnung, daß dies so bleiben werde. Man
<pb/>598 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

hat hier noch - wenigstens in den alten Generationen - ein gewisses Maß von
Anhänglichkeit und Respekt für die gemeinsamen Institutionen als imponieren¬
des Ganzes. Wenn aber von denselben nichts mehr übrigbleibt als die gemeinsa¬
men Kosten, dann wird das letzte Band, das die Völker der Monarchie staatlich
zusammenhält, zum Reißen kommen, dann wird man nicht mehr mit ihnen
rechnen, sondern sie werden sich untereinander und in Europa wird man sich
um die Herrschaft über sie befehden.

   Das sei die schiefe Ebene und das Steinchen auf derselben, welches, wenn man
sich nicht entschließe, es bei Zeiten aufzuhalten, zu einer alles zermalmenden
Lawine werde: und wenigstens die Regierungen Sr. Majestät seien verpflichtet,
sich dem, selbst auf die Gefahr ihres Daseins, entgegenzustellen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle weist darauf hin,
daß die verschiedene Behandlung Ungarns in diesen Fragen schon aus dem
Jahre 1840 datiere, indem durch den VI. GA. von diesem Jahre die Korrespon¬
denz der ungarischen Regimenter mit den ungarischen Munizipien in ungari¬
scher Sprache zugestanden worden sei, während zu jener Zeit noch, als Regel
wenigstens, bei den ungarischen Zentralbehörden die deutsche oder lateinische
Amtssprache geherrscht habe. Ebenso sei bei den Einberufungskarten, Wid¬
mungsurkunden etc. schon seit langer Zeit in Ungarn der Gebrauch, daß dem
deutschen Texte eine ungarische Übersetzung beigefügt werde. In Ungarn be¬
steht gesetzlich eine Staatssprache, welche nicht den landesüblichen Sprachen
in dem anderen Teile der Monarchie gleichgesetzt werden könne, das müsse
eben berücksichtigt werden. Es sei ja in den ungarischen Vertretungskörpem die
stehende Klage, daß man Ungarn nicht anders ansehe als die einzelnen König¬
reiche und Länder, die im Reichsrate vertreten sind, und diese Annahme habe
gewiß auch mit zu den fortwährend weitergehenden Forderungen in Armeefra¬
gen beigetragen. Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt, daß er wohl die Ver¬
antwortung übernehmen wolle, daß in der in Rede stehenden Frage nicht mit
Zugeständnissen über das in der vorigjährigen Delegation in Aussicht gestellte
Ausmaß hinausgegangen werde, daß aber auch diese Zusage nicht ganz erfüllt
werde, dafür einzutreten, wäre er nicht imstande.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß ja dem
Prinzip der ungarischen Staatssprache Rechnung getragen sei, indem ausgespro¬
chen wurde, daß alle Kommanden ungarischen Regimenter und Heeresergän-

zungs-Bezirkskommanden die ungarischen Zuschriften der ungarischen Behör¬
den und die ungarischen Privateingaben in ungarischer Sprache erledigen. -
Was den jetzt proponierten, darüber hinausgehenden Modus der Erledigung der
an die übrigen Behörden, Kommanden und Anstalten in ungarischer Sprache
gerichteten Zuschriften und Eingaben betreffe, so sei allerdings, wenn man die
Sache zunächst vom praktischen Standpunkte betrachte, anzunehmen, daß sich
diese Modalität schon durch die Nachteile, die sie den Interessenten zufüge, von
selbst ad absurdum führen werde; noch muß unbedingt und unzweifelbar
erklärt werden, daß im Falle der Mobilisierung alle diese Zugeständnisse einge¬

stellt werden.
   Der k. u. k. Chef des Generalstabes FZM. Freiherr v.
<pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893  599

Beck erlaubt sich das Wort zu erbitten, obwohl es für ihn sehr schwer sei,
in einer Frage in die Erörterung einzutreten, in der er keine Verantwortung zu
tragen habe, und da er auch begreife, daß der Kriegsminister bestrebt ist, durch
die Befürwortung einer oder der andern von seiten der ungarischen Delegation
gestellten Anforderungen Hindernisse zu beseitigen, welche sich der Beratung
des Budgets erschwerend in den Weg stellen. Wenn er aber, von seiner indivi¬
duellen Auffassung ausgehend, den Entwurf der Resolutionsbeantwortung be¬
trachte, müsse er erstens die praktische Durchführbarkeit der geplanten Verfü¬
gungen in Zweifel ziehen. Bei dem in der Armee herrschenden Mangel an
vollkommen der ungarischen Sprache Kundigen wird es in vielen Fällen schwer
fallen, auch dem Sinne nach richtige Übersetzungen der Zuschriften und Erledi¬
gungen zu erhalten. Die Zusendung der Eingaben und Beantwortungen an die
Ergänzungsbezirkskommanden muß nebst der Gefahr einer unrichtigen Über¬
setzung unausweichlich auch Verschleppungen zur Folge haben; bei den Korps¬
kommanden aber wird der notwendige Apparat ein unverhältnismäßig großer
sein und werden zahlreiche Komplikationen bei der Erledigung der Dienststük-
ke verkommen. Zweitens könnte man Kroatien, wenn auch der kgl. ung. Mini¬
sterpräsident sich dahin ausgesprochen hat, daß dort gleiche Ansprüche nicht
erhoben werden dürften, doch eintretendenfalles das gleiche Recht innerhalb
des eigenen Bereiches auch nicht absprechen, sobald man den im ungarischen
Reichstage vorgebrachten diesfälligen Wünschen nachkommt. Drittens muß der
k. u. k. Generalstabschef seiner bereits in der Sitzung unter dem Vorsitze des
k. u. k. Ministers des Äußern ausgesprochenen Befürchtung Ausdruck geben,
daß mit der Befriedigung eines Punktes der vielfachen Wünsche einer Aktions¬
partei des ungarischen Reichstages lange nicht die Reihe der Forderungen
abgeschnitten, sondern vielmehr so weit gefördert würde, daß wohl zunächst für
dieses Zugeständnis auch die Gesetzeskraft verlangt werden dürfte. Die seit
Jahren immer von neuem aufgeworfene Frage der Mihtärakademie mit ungari¬
scher Unterrichtssprache weist auf das Bestreben hin, die deutsche Sprache als
Dienstsprache aus der Armee zu verdrängen und bei den Truppen aus den
Ländern der ungarischen Krone, exclusive Kroatien, die ungarische Dienstspra¬
che, gleichwie bei den Honveds, einzuführen. Schon dieser gegenwärtig beste¬
hende Unterschied zwischen der gemeinsamen Armee und den Honveds macht
es der Heeresleitung sehr schwierig, der für die Schlagfertigkeit der Armee
unbedingt notwendigen Forderung einheitlicher Führung stets gerecht zu wer¬
den; diese Schwierigkeit würde aber vollkommen unüberwindlich werden und,
sich zur heillosen Konfusion steigern, wenn in Hinkunft auch in der Armee mit
zwei oder drei Dienstessprachen zu rechnen wäre.

   Bei dieser Gelegenheit müsse der Redner auch auf seine schon wiederholt zum
Ausdruck gebrachte Anschauung zurückkommen, daß er es für sehr wünschens¬
wert und wichtig hielte, daß zumindestens die mit dem telegraphischen Dienste
betrauten Beamten der ungarischen Bahnen auch der deutschen Sprache mäch¬
tig wären. Wenn sich bei einer künftigen Mobilisierung die Bahntransporte
gegen den Friedensverkehr verzehnfachen und die Bahnämter mit der Wagendi-
rigierung zur Regelung dieses riesigen Verkehres zumeist auf telegraphischem
<pb/>600 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

Wege korrespondieren müssen, kann es von jetzt nicht leicht zu ermessenden
Folgen sein, wenn alle diesbezüglichen Telegramme aus Ungarn nur in ungari¬
scher Sprache nach Galizien oder in andere Länder mit deutscher Umgangs¬
sprache gelangen und dort erst in aller Hast - vielleicht unrichtig - übersetzt
werden. Diejenigen, welche die Zurücksetzung der deutschen Sprache auch in
dieser Richtung beantragt haben, würden dann freilich nicht die Verantwortung
für die aus diesem Übelstande möglicherweise entstehenden Eisenbahnunfalle
und Stockungen im Verkehre tragen, wohl aber werden dies jene tun müssen,
welche dann in erster Linie in Aktion treten; und aus diesem Grunde sieht sich
der k. u. k. Chef des Generalstabes zufolge seiner Stellung gezwungen, abermals
auf die dringende Notwendigkeit der Kenntnis der deutschen Sprache bei den
Telegraphenbeamten der ungarischen Bahnen hinzuweisen. Der Redner resü¬
miert schließlich seine Ausführungen dahin, daß er sich gegen die Gewährung
der in dem Entwürfe zur Resolutionsbeantwortung zum Ausdrucke gebrachten
Konzession aussprechen müsse.

   Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Freiherr
v. Fejerväry erlaubt sich darauf hinzuweisen, daß weder von einer Militär¬
akademie mit ungarischer Unterrichtssprache noch von einer Beeinträchtigung
der deutschen Sprache als innerer Verkehrssprache des gemeinsamen Heeres
und als Kommandosprache die Rede sein könne. Es handele sich dermalen
ausschließlich um die Korrespondenz der Heeresbehörden mit Zivilbehörden
und Privatparteien, und soferne die bezüglichen Zugeständnisse auf das ungari¬
sche Territorium beschränkt bleiben, sei wohl kein Anstand dagegen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß eben die
Ausdehnung der Erledigung solcher Zuschriften und Eingaben in ungarischer
Sprache auf die übrigen außerhalb Ungarns befindlichen Behörden, Komman¬
den und Anstalten des Heeres angestrebt werde.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle erlaubt sich darauf
aufmerksam zu machen, daß man bisher im Interesse der Erhaltung der Ge¬
meinsamkeit der Armee immer daran festgehalten, daß kein Truppenkörper
durch seine Dislozierung nach Ungarn einen besonderen Charakter trage; es
wäre doch zu erwägen, ob diesem Prinzip nicht entgegengearbeitet werde, wenn,
wenigstens mit Rücksicht auf den Gegenstand, der dermalen in Frage steht,
zwischen den Behörden, Kommanden und Anstalten des Heeres je nach ihrem
Sitze ein Unterschied gemacht werde.

   Im übrigen dürfe doch nicht übersehen werden, daß es sich doch nur um eine
äußerst beschränkte Anzahl von Geschäftsstücken handele, äüfwelche die heute
in Aussicht genommene Korrespondenzmodalität sich beziehe.

   Der kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager Graf Tisza be¬
merkt, daß er sich durchaus nicht den praktischen Umzukömmlichkeiten ver¬
schließe, welche der zur Erfüllung des in der Resolution der ungarischen Delega¬
tion gestellten Begehrens in Aussicht genommene Korrespondenzmodus nach
sich ziehen werde. Es handele sich aber dämm, in der heurigen Delegation einen
auf eine längere Reihe von Jahren berechneten Plan zur Ausgestaltung unserer
Wehrmacht durchzubringen, und er müsse sehr bezweifeln, xiaß es gelingen
<pb/>Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893  601

werde, die Delegierten für einen solchen Plan zu gewinnen, wenn damit begon¬
nen würde, die Zusage, die vor kaum einem Jahre seitens der ungarischen
Regierung gegeben wurde, nicht oder wenigstens nur unvollkommen zu erfüllen.
Als Präsident der vorigjährigen ungarischen Delegation wisse er aus eigener
Erfahrung sehr gut, wie außerordentlich schwierig es gewesen sei, den von dem

Delegierten Szell beantragten vermittelnden Text der Resolution durchzusetzen.
Wenn jetzt dieser Resolution nicht entsprochen werden wollte, würden nicht nur
die Mitglieder der Opposition, sondern auch jene Mitglieder der Regierungspar¬
tei, die Szell ihre Unterstützung geliehen, unzufrieden gemacht werden. Von
irgendeiner Änderung der deutschen Armeesprache sei, wenigstens seitens der
Regierungspartei, keine Rede; hier handele es sich lediglich um den Verkehr der
Armeebehörden mit den Zivilbehörden und Privatparteien, welche die Antwor¬
ten auf ihre Zuschriften und Eingaben in der Staatssprache zu erhalten wün¬
schen. Durch eine Konzession in dieser Richtung könnte mancher unheilvolle¬
ren Aspiration vorgebeugt werden. Die Rücksichten auf die Interessen der
Gesamtmonarchie müssen bei jedem Mitglied der Regierung Sr. Majestät den
Ausschlag geben, aber es sei fraglich, ob es im Interesse eben der Gesamtmonar¬
chie gelegen sei, wegen der unzweifelhaft bestehenden Manipulationsschwierig¬
keiten der proponierten Korrespondenzart die großen und wichtigen Postulate
zu gefährden, mit denen man dieses Jahr an die Delegationen zu treten beab¬
sichtige.

   Derk. k. Ministerpräsident Graf Taaffe macht darauf aufmerk¬

sam, daß nach seiner Auffassung die Armeesprache nicht lediglich als die
Kommandosprache und als die interne Verkehrssprache der Armee, sondern
auch als die Verkehrssprache der Armeebehörden mit den Zivilbehörden und
Privatparteien verstanden werden müsse. Bis jetzt sei es, wie gesagt, nur unter

Berufung auf die gemeinsame Armeesprache gelungen, den aufdas Staatsgrund¬
gesetz fundierten Ansprüchen auf Änderungen in dieser Hinsicht mit Erfolg
entgegenzutreten; wenn dieser Rückhalt geschwächt werde, sei es kaum mög¬
lich, auf die Dauer diese gesetzlichen Aspirationen hintanzuhalten.

   Der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky erlaubt
sich, seine Ansicht dahin auszusprechen, daß es kaum möglich sein werde, in

der Beantwortung der fraglichen Resolution hinter der im vorigen Jahre erteil¬
ten Zusage zurückzubleiben, und daß es sich daher nur handeln könne, die
relativ günstigste Textierung der Antwort zu wählen. Da die Diskussion über
die Vorlagen des gemeinsamen Kriegsministeriums in der Regel mit der Bera¬
tung der auf die letztjährigen Resolutionen erteilten Antworten beginnen, so
könne wohl nicht verkannt werden, daß der Eindruck, der durch die Nichtein¬
haltung der vorjährigen Zusage hervorgerufen würde, leicht eine den Mehran¬
forderungen der Heeresverwaltung ungünstige Stimmung in der Delegation
erzeugen dürfte. Wenn aber auch diese Konzession nicht mehr zu umgehen sei,
so müßte jedes weitere Fortschreiten auf dieser Bahn höchst gefährlich sein und
nun fest und bestimmt dabei beharrt werden, nicht mehr weiterzugehen.

   Der k. u. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
erbittet sich noch das Wort, um vorerst die Entstehung des Textes der vorliegen-
<pb/>602 Nr. 63 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 3. 1893

den, Resolution zu rekapitulieren. Die Fassung der letzteren war ursprünglich
eine viel schärfere, und den Bemühungen des kgl. ung. Ministerpräsidenten
Grafen Szapäry sei es gelungen, einen Vermittlungsantrag durchzubringen, zu
dem der Kriegsminister zwar nicht in dem Falle gewesen sei, seine Zustimmung
zu geben, den er aber auch nicht abgelehnt habe. Bei einer Ablehnung der
Resolution sei zu befürchten gestanden, daß die Sache in den Vertretungskör¬
pern weiter gesponnen und schließlich in die Form eines Gesetzartikels gebracht
werden würde, während das jetzt beabsichtigte Zugeständnis sich in praxi als
ziemlich belanglos herausstellen dürfte. Um eine Alterierung der Armeesprache
handelt es sich nicht, sondern lediglich um eine Erweiterung der ungarischen
Korrespondenz der Armeebehörden mit den ungarischen Zivilbehörden und
Privaten, u. zw. in einer sehr geringfügigen Anzahl von Fällen. Die Hauptkon¬
zession in dieser Hinsicht, das dürfe nicht vergessen werden, sei bereits unabän¬
derlich durch die umfassende Durchführung des VI. Gesetzartikels vom Jahre
1840 geschehen. Was die heute wiederholt vorgebrachten Schwierigkeiten be¬
treffe, welche dadurch im Telegraphenverkehr etc. entstehen dürften, daß in
Ungarn nicht genug Individuen sind, die deutsch können, so sei dies allerdings
höchst bedauerlich, analoge Verhältnisse herrschten aber auch in andern Län¬
dern der Monarchie, z. B. in Galizien, haben aber keinen Zusammenhang mit
den Maßregeln bezüglich der Korrespondenz, sondern in ganz anderen Verhält¬
nissen, auf welche einzugehen dermalen nicht der Anlaß sei. Der Kriegsminister
betont schließlich, daß er keine Zusage erteilt habe, welche ihn nun persönlich
irgendwie binden würde, die Antwort auf die Resolution im Sinne der letzteren
zu geben, und wenn tatsächlich alle die Nachteile für die Armee, die heute
dargestellt wurden, aus der von ihm entworfenen Beantwortung zu befürchten
wären, so wäre er weit entfernt, auf der letzteren zu beharren und dadurch die
gefürchteten Schäden hervorzurufen. Eine Beantwortung müsse aber die Reso¬
lution erhalten, und er bitte um die Feststellung derselben.

    Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu erklären, daß heute eine
endgültige Entscheidung in der Sache nicht getroffen werden könne. Jedenfalls
müsse für Aufnahme von ausreichenden Kautelen für den Mobilisierungsfall in

 der Beantwortung Sorge getragen werden.
    Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen schließlich noch zu ernäh¬

 ren, daß die Marinesektion die Ah. Bewilligung zur Einstellung einer Post von
 40 000 fl. für den Ausbau einer Kirche in Pola angesucht habe. Da es sich hier
 um ein Novum handelt, wünschen Se. Majestät zu wissen, ob gegen eine solche
 Einstellung vom gesetzlichen Standpunkte ein Anstand vorliege.

    Der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stern¬
 eck gibt nähere Details über die Bestimmung der fraglichen Kirche, deren
 Baugeschichte und die bisher für dieselbe aufgebrachten Summen.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle erklärt, daß er zwar
 nicht dafür einstehen könne, daß die Post nicht in der ungarischen Delegation
 zur Sprache gebracht werden würde, da aber die Kirche nicht unter die Ubika-
<pb/>Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. 4. 1893                    603

tionen gehöre, auf welche das Einquartierungsgesetz5 sich beziehe, stehe der
Einstellung der fraglichen Post in das gemeinsame Budget kein Bedenken entge¬
gen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen hierauf die Sitzung zu schlie¬
ßen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 9. Mai 1893. Franz Joseph.

Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. April 1893

     RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Graf TaaflFe (22. 4.), der kgl. ung. Ministerpräsident
Wekerle (23. 4.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (24. 4.), der k. u. k. gemeinsame
Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (24. 4.), der k. k. Finanzminister Steinbach (o. D.), der
kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager Graf Tisza (23. 4.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral
Freiherr v. Stemeck (27.4.), der k. u. k. Sektionschef Ritter v. Röckenzaun, der k. u. k. Marinegene¬
ralkommissär Fehr.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat v. Khu.
    Gegenstand: Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch¬
ungarischen Monarchie für das Jahr 1894.

   KZ. 25 - RMRZ. 380
   Protokoll des zu Wien am 21. April 1893 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er zunächst den Voran¬
schlag des gemeinsamen Kriegsministeriums zur Sprache bringt.

   Der k. u. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
weist darauf hin, daß die Zusammenstellung des Voranschlages mit genauer
Berücksichtigung der in den letzten Ministerkonferenzen1 gefaßten Beschlüssen
erfolgt sei. In den in den Händen der Konferenzteilnehmer befindlichen Darstel¬
lungen seien die Anträge der Kriegsverwaltung für das Ordinarium und Ex-
traordinarium detailliert aufgeführt und ermöglichen die denselben beigefügten
Besprechungen eine vollkommene Einsicht in die Motive, welche die Kriegsver¬
waltung bei Stellung ihrer Anträge geleitet haben. Die postenweise Besprechung
dieser Anträge gibt dem Reichskriegsminister Anlaß, diese Begründung noch
weiter auszuführen und mit Bezug auf Anfragen aus dem Schoße der Konferenz
zu erläutern.

       GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine)
       und der Landwehr. Magyar TörvSnytär 1879-1880 148-178.

       GMR. v. 2. 2.1893, RMRZ. 377, GMR. v. 19. 2. 1893, RMRZ. 378 und GMR. v. 28. 3.1893,
       RMRZ. 379.
<pb/>