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[Tagesordnungspunkte]

Gemeinsamer Ministerrat, 21. 9. 1890

530 Nr. 55 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. 9. 1891

ferner der k. u. k. Minister des Äußern bereit, von der zum Zwecke
einer richtigeren Budgetierung beabsichtigten Übertragung des Postens von
10 000 fl. für die Reisekosten des Ministers des Äußern und Sendungen der
Beamten der Zentralleitung aus dem Titel 2 ,,Diplomatische Auslagen" in den
Titel 1 ,,Zentralleitung" absehen zu wollen.

   Der Voranschlag des Ministeriums des Äußern pro 1892 wird unter Berück¬
sichtigung der obigen Abstriche und Änderungen angenommen.

   Der k. u. k. Finanzminister Steinbach ergreift hierauf das
Wort, um zu erklären, daß der Betrag, welchen er in dem k. k. Ministerrate als
für Zwecke des Heeres und der Marine ohne Gefährdung des Gleichgewichtes
im Staatshaushalte verwendbar bezeichnet habe, sich auf eineb 3 000 000 Cnicht
erheblich übersteigende Summec belaufe, die nun allerdings, da das gemeinsame
Erfordernis durch Entlastung des Budgets des gemeinsamen Ministeriums des
Äußern von der Subvention für den Lloyd um zirka 1 000 000 fl. vermindert sei,
sich auf deinen 4 000 000 nicht erheblich übersteigenden Betrag0 erhöhe. Mit den
bisher vereinbarten Abstrichen im Heeres- und Marinebudget würde mit dieser
Summe, über welche die k. k. Regierung hinauszugehen nicht in der Lage sei,
das Auslangen jedoch noch nicht gefunden werden.

   Die Sitzung wird hierauf geschlossen, indem sich der Vorsitzende vorbehält,
weitere Weisungen Sr. Majestät über die unter Ah. Vorsitze abzuhaltende
Situng einzuholen.

                                                                                               Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 6. Oktober 1891. Franz Joseph.

Nr. 55 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. September 1891

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Graf Taaife (3. 10.), der kgl. ung. Ministerpräsident
Graf Szapäry (13. 10.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Kallay (8. 10.), der k. u. k.
gemeinsame Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (6. 10.), der k. k. Ackerbauminister Graf
Falkenhayn (9. 10.), der kgl. ung. Finanzminister Wekerle (13. 10.), der k. k. Finanzminister
Steinbach (4.10.), der kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager v. Szögyeny-Marich (12.10.), der k. u. k.
Marinekommandant Admiral Freiherr v. Sterneck (17. 10.), der k. u. k. Sektionschef Ritter v.
Röckenzaun, der k. u. k. Marineoberkommissär Fehr.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Delegationsvorlagen.

b Einfügung Steinbachs.
c-c Einfügung Steinbachs.
d-d Einfügung bzw. Korrektur Steinbachs aus 4 000 000.
<pb/>Nr. 55 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. 9. 1891  531

  KZ. 57 - RMRZ. 371

   Protokoll des zu Wien am 21. September abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.

   Nach Eröffnung der Sitzung ergreift der k. u. k. Reichskriegs¬
minister FZM. Freiherr v. Bauer das Wort, um mitzuteilen, daß
er bezüglich der in den bisherigen Konferenzen in suspenso belassenen Mehran¬
forderungen im Ordinarium und Posten im Extraordinarium Ah. Ortes Bericht
erstattet habe und ermächtigt sei, dem Abstriche der Mehranforderungen im
Ordinarium für Remontendepots per 104 765 fl., dann der Herabminderung der
Post IV im Titel 2 des Extraordinariums (Armierung einiger festen Plätze) auf
500 000 fl., des Titels 31 (Abkommandierte Mannschaft) auf 291 900 fl. und der
vollständigen Streichung des Titels 40 (Beschaffung der Fohlen für neue Re¬
montendepots) zuzustimmen, die übrigen bisher in suspenso gebliebenen Anfor¬
derungen im Ordinarium und Extraordinarium müsse er aufrechterhalten.

   Der kgl. ung. Finanzminister Wekerle ergreift das Wort, um
bezüglich der nach obigem noch aufrechterhaltenen Anforderung im Ordina¬
rium für Standeserhöhung an Subalternöffizieren darauf hinzuweisen, daß die
Vertretung derselben in der in den Anträgen der Kriegsverwaltung vorliegenden
Fassung und Motivierung kaum möglich wäre. - Sowohl bei der ersten als bei
der zweiten Beratung des Wehrgesetzes im Parlamente1 hätte man an dem
Prinzip festgehalten, daß bei jeder Kompagnie nur zwei Berufsoffiziere als
Subalternoffiziere eingeteilt würden, während die dritte Stelle durch einen Re¬
serveoffizier auszufüllen sei. Bei der letzten Beratung des Wehrgesetzes2 habe
man dieses Prinzip noch bekräfigt, indem man darauf gedrungen, daß zum
Zwecke der Durchführung desselben eine öftere und längere Einberufung der
Reserveoffiziere zu Übungen ermöglicht werden müsse; es wäre nun nicht vor
dem Parlamente zu vertreten, daß von diesem erst vor 2 Jahren neu bekräftigten
System, welches doch erst erprobt werden müsse, wieder abgegangen würde.
Es könnte daher der beantragten Anforderung nur unter der Voraussetzung
zugestimmt werden, wenn dieselbe adem wirklichen Bedürfnisse entsprechend3
lediglich damit begründet würde, daß eine Erhöhung des Friedensstandes an
Subalternoffizieren unbedingt geboten sei, um die im Kriegsfälle aufzustellen¬
den Neuformationen mit der erforderlichen Zahl von Berufsoffizieren dotieren
zu können, inzwischen würden diese Offiziere bei den Kompagnien eingeteilt
werden. Von der Nennung der Anzahl der Offiziere, die im Laufe der Zeit
gewonnen werden solle (1800), wäre ganz abzusehen und die ganze Post in das
Extraordinarium, u. zw. als lit. b zum Titel 30, einzustellen.

   Die Konferenz stimmt der Einstellung der Post unter diesen Modalitäten bei,

a&#39;a Einfügung Wekerles.
1 Im Jahre 1868 bzw. 1882.
2 Im Jahre 1889.
<pb/> 532 Nr. 56 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. 9. 1891

über die übrigen vom k. u. k. Reichskriegsminister aufrechterhaltenen Posten
kommt jedoch eine Einigung nicht zustande.

    Der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v.
Sterneck erklärt, den in der gestrigen Sitzung beantragten Abstrichen an
dem Voranschläge der Marine zuzustimmen, jedoch sich noch die Einstellung
einer Post von 200 000 fl. für den Beginn des Baues eines neuen Küstenverteidi¬
gungsschiffes erbitten zu müssen.

   Eine Einigung der Konferenz hierüber kommt nicht zustande.
   Der Nachtragskredit der Kriegsmarine pro 1891 wird mit 306 400 fl. einge¬
stellt.
   Über Antrag des k. u. k. Ministers des Äußern Grafen Kälnoky wird demsel¬
ben die Ermächtigung erteilt, bei den Abstrichen im Titel 3 des Voranschlages
des Ministeriums eine Änderung bei zwei Posten vorzunehmen, durch welche
der Gesamtabstrich nicht alteriert wird.
   Die Sitzung wird hierauf geschlossen.

                                                                                       Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 19. Oktober 1891. Franz Joseph.

Nr. 56 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 21. September 1891

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der k. k.
Ministerpräsident Graf Taaffe (8. 10.), der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Szapäry (13. 10.), der
k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (8. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM.
Freiherr v. Bauer (6. 10.), der k. k. Ackerbauminister Graf Falkenhayn (9. 10.), der kgl. ung.
Finanzminister Wekerle (13. 10.), der k. k. Finanzminister Steinbach (9. 10.), der kgl. ung. Minister
am Ah. Hoflager v. Szögyeny-Marich (12. 10.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr
v. Sterneck (17. 10.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Delegationsvorlagen.

   KZ. 58 - RMRZ. 372
   Protokoll des zu Wien am 21. September 1891 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Sitzung mit dem Aus¬
drucke Ah. Sr. Befriedigung zu eröffnen, daß dieses Mal in den Beratungen über
das Heeresbudget mit besonderer Gründlichkeit vorgegangen worden sei. Aller-
höchstdieselben fordern sodann den Reichskriegsminister auf, über das Ergeb¬
nis der bisherigen Beratungen zu berichten.

   Der k. u. k. Reichskriegsminister FZM. Baron Bauer be¬
spricht zunächst die Mehranforderungen im Ordinarium, indem er die bei den
einzelnen Posten getroffenen Vereinbarungen darlegt.
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