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[Tagesordnungspunkte]

Gemeinsamer Ministerrat, 5. 5. 1889

Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889  461

Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Mai 1889

     RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (6. 6.), der k. k. Ministerpräsident Graf
 Taaffe (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame
 Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (20. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski
 (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Wekerle (3. 6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral
 Freiherr v. Sterneck (28. 5.), der k. u. k. Sektionschef v. Szögyeny-Marich, der k. u. k. Sektionschef
 Lambert, der k. k. Marinegeneralkommissär Kleemann.
     Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
     Gegenstand: Delegationsvorlagen.

   KZ. 32 - RMRZ. 359
   Protokoll des zu Wien am 5. Mai 1889 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Mini¬
sters des Äußern Grafen Kälnoky.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er den k. k. Reichskriegs¬
minister ersucht, sich bezüglich der in der letzten Konferenz in suspenso gelasse¬
nen Streichungen zu äußern.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
spricht sich dahin aus, daß er bereit sei, zu den bereits in der letzten Sitzung
festgestellten Abstrichen noch einen weiteren Abstrich von 2 000 000 fl. in der
Weise eintreten zu lassen, daß für das Jahr 1890 für die Anschaffung der
Kavalleriekarabiner von dem Gesamtbeträge von 3 000 000 fl. nur eine erste
Rate im Betrag von 1 000 000 fl. angesprochen werde. Ob in dem Extraordina-
rium pro 1890 der daselbst in Titel 25 einbegriffene Betrag von 220 000 fl. für
den Bau des Gebäudes für das Korps- bzw. Territorialkommando in Przemysl
belassen werden könne (der analoge Betrag im Nachtragskredite pro 1889 sei
bereits gestrichen), hänge noch von der Entscheidung der bei der letzten Mini¬
sterkonferenz in suspenso gebliebenen prinzipiellen Frage ab, ob der Bau dieses
Gebäudes überhaupt aus gemeinsamen Mitteln erfolgen könne.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erneuert die Erklä¬
rung, daß die kgl. ung. Regierung nach dem Wortlaute des Einquartierungsge¬
setzes vom 11. Juli 18791 außer Stande sei, dieser Bauführung auf gemeinsame
Kosten zuzustimmen.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski bemerkt,
daß, nachdem gegen die Übernahme einer Post auf das gemeinsame Budget
Einwand erhoben werde, bezüglich welcher nach seiner Ansicht wenigstens die
Anwendbarkeit der Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juli 1879 zum minde¬
sten zweifelhaft sei, er sich genötigt sehe, die Einstellung einer anderen Post in
den Voranschlag auszuschließen, auf die ganz unzweifelhaft die Bestimmungen
des fraglichen Gesetzes Anwendung finden, und deren Einstellung er nur dann

GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine)
und der Landwehr. Magyar Törvänytär 1879-1880 148-178.
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hätte unbeanstandet lassen können, wenn der obige Einwand nicht erhoben
worden wäre. Es sei dies die Post 1 im Titel 9 (,,Erste Bauraten&quot;) des Extraordi-
nariums ,,Budapest. Ankauf des Grundes für das am linken Donauufer zu
erbauende Gamisonsspital&quot; per 214 600 fl. In dem einen integrierenden Teil des
Einquartierungsgesetzes bildenden Ausweise D ,,über die bei bleibender Ein¬
quartierung für die Unterkunft und Pflege der Militärkranken beizustellenden
Räumlichkeiten samt Nebenerfordernissen&quot; seien ausdrücklich sub lit. b die
Truppenspitäler angeführt und damit jeder Zweifel behoben, daß letztere zu
jenen Objekten gehören, deren Beistellung die Militärverwaltung auf Grund des
Einquartierungsgesetzes von den betreffenden Verbänden zu beanspruchen be¬
rechtigt sei.

   Nachdem über diese Erklärung eine Diskussion geführt wurde, in der einer¬
seits der Unterschied der Garnisonsspitäler von den Truppenspitälern geltend
zu machen versucht, andererseits von dem kgl. ung. Ministerpräsidenten auf
Präzedenzien in den Budgets der Jahre 1887 und 1884 hingewiesen und gegen
letzteres von dem k. k. Finanzminister eingewendet wurde, daß es sich bei den
Präzedenzfällen immer nur um Umbauten bei bereits im Besitze des Militärärars
befindlichen Spitälern gehandelt habe, erklärt der kgl. ung. Minister¬
präsident v. Tisza, daß er sich zwar entschieden dagegen verwahren
müsse, daß aus der Ablehnung der Anforderung für das Korpskommandoge¬
bäude in Przemysl die Begründung zur Ablehnung der Post für das Garnisons¬
spital in Budapest deduziert werden könne, daß er aber anerkenne, daß die zu
lösende prinzipielle Vorfrage eine zu schwierige sei, um sie jetzt zu entscheiden,
und daß er daher zustimme, daß beide Posten aus dem Präliminare pro 1890
ausgeschieden und es den beiderseitigen Regierungen überlassen werde, eine
Vereinbarung über die Angelegenheit anzustreben.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
gibt seinem Bedauern Ausdruck über die finanziell ungünstige Lage, in welche
das Militärärar durch die Unterlassung des Baues in Przemysl gerate, und macht
der Konferenz Mitteilungen von den Transaktionen, zu denen er sodann zum
Zwecke der Beschaffung der nötigen Unterkunft genötigt ist. Bezüglich des
Garnisonsspitals in Budapest bemerkt der Redner, daß ein Aufschub der Kün¬
digung seitens des Magistrates bezüglich des jetzigen Barackenspitals erwirkt
werden müßte.

   Der Vorsitzende konstatiert sonach, daß nach Zurechnung der obigen
beiden Posten der Gesamtabstrich im Heeresbudget sich auf 3 768 041 fl. und
nach Zurechnung der von dem k. k. Marinekommandanten in der letzten
Sitzung angebotenen Abstriche per 630 400 fl. im ganzen auf 4 398 441 fl.
belaufe.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erklärt, daß
dieser Abstrich weit unter seinen Anträgen zurückbleibe, und empfiehlt es noch
ganz besonders der Erwägung der gemeinsamen Regierung, ob es nicht in ihrem
eigenen Interesse gelegen sei, einen Teil der in dem Nachtragskredit pro 1889
angesprochenen Summen in das Extraordinarium pro 1890 zu übertragen.

   Der Vorsitzende spricht sich dahin aus, daß bei den sehr bestimmten
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Erklärungen der verschiedenen Konferenzteilnehmer eine Einigung vorerst
nicht zu gewärtigen sei und es nur erübrige, in der unmittelbar folgenden Sitzung
unter Ah. Vorsitze Bericht zu erstatten.

   Die Sitzung wird hierauf geschlossen.

                                                                                      Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 6. Juni 1889. Franz Joseph.

 Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Mai 1889

      RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl. ung
 Ministerpräsident v. Tisza (1. 6.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (20. 5.), der k. u. k.
 gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Frei¬
 herr v. Bauer (20. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter Dunajewski (o. D.), der kgl. ung. Finanzmini¬
 ster Wekerle (3. 6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stemeck (29. 5.), der
 k. u. k. Sektionschef Lambert.
     Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
     Gegenstand: Delegationsvorlagen.

   KZ. 33 - RMRZ. 360.
   Protokoll des zu Wien am 5. Mai 1889 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   Nach Eröffnung der Sitzung durch Se. k. u. k. apost. Majestät
berichtet der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky über
das Ergebnis der unmittelbar vorher unter seinem Vorsitz abgehaltenen gemein¬
samen Ministerkonferenz. Zu den Abstrichen, über welche bereits in der Konfe¬
renz vom 30. April 1. J. Ah. Ortes berichtet wurde, käme noch ein Abstrich von
2 000 000 fl. hinzu, indem für das Jahr 1890 von den Gesamtkosten für die
Anschaffung der Kavalleriekarabiner per 3 000 000 fl. nur eine erste Rate im
Betrage von 1 000 000 fl. angesprochen werden würde. Eine weitere Herabmin¬
derung würde Titel 25 des Extraordinariums um den Betrag von 220 000 fl.
erfahren, indem mit Rücksicht auf die auf Grund des Einquartierungsgesetzes1
erhobenen Bedenken dieser für den Bau des Korpskommandogebäudes in
Przemysl bestimmte Betrag ausgeschieden wurde. Bis zu einer zwischen den
beiderseitigen Regierungen zu treffenden Vereinbarung über die Anforderung
der Bestimmungen des Einquartierungsgesetzes sei aber auch vereinbart wor¬
den, die Post 1 im Titel 9 des Extraordinariums betreffend den Grundankauf
für ein Garnisonsspital 214 600 fl. zu streichen.

       GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine)
       und der Landwehr. Magyar Törvenytär 1879-1880 148-178.
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