Gemeinsamer Ministerrat, 5. 5. 1889
I. Delegationsvorlagen
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z43.pdf.
Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889 461 Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Mai 1889 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (6. 6.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (20. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Wekerle (3. 6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Sterneck (28. 5.), der k. u. k. Sektionschef v. Szögyeny-Marich, der k. u. k. Sektionschef Lambert, der k. k. Marinegeneralkommissär Kleemann. Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu. Gegenstand: Delegationsvorlagen. KZ. 32 - RMRZ. 359 Protokoll des zu Wien am 5. Mai 1889 abgehaltenen Ministerrates für ge¬ meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Mini¬ sters des Äußern Grafen Kälnoky. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er den k. k. Reichskriegs¬ minister ersucht, sich bezüglich der in der letzten Konferenz in suspenso gelasse¬ nen Streichungen zu äußern. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer spricht sich dahin aus, daß er bereit sei, zu den bereits in der letzten Sitzung festgestellten Abstrichen noch einen weiteren Abstrich von 2 000 000 fl. in der Weise eintreten zu lassen, daß für das Jahr 1890 für die Anschaffung der Kavalleriekarabiner von dem Gesamtbeträge von 3 000 000 fl. nur eine erste Rate im Betrag von 1 000 000 fl. angesprochen werde. Ob in dem Extraordina- rium pro 1890 der daselbst in Titel 25 einbegriffene Betrag von 220 000 fl. für den Bau des Gebäudes für das Korps- bzw. Territorialkommando in Przemysl belassen werden könne (der analoge Betrag im Nachtragskredite pro 1889 sei bereits gestrichen), hänge noch von der Entscheidung der bei der letzten Mini¬ sterkonferenz in suspenso gebliebenen prinzipiellen Frage ab, ob der Bau dieses Gebäudes überhaupt aus gemeinsamen Mitteln erfolgen könne. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erneuert die Erklä¬ rung, daß die kgl. ung. Regierung nach dem Wortlaute des Einquartierungsge¬ setzes vom 11. Juli 18791 außer Stande sei, dieser Bauführung auf gemeinsame Kosten zuzustimmen. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski bemerkt, daß, nachdem gegen die Übernahme einer Post auf das gemeinsame Budget Einwand erhoben werde, bezüglich welcher nach seiner Ansicht wenigstens die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juli 1879 zum minde¬ sten zweifelhaft sei, er sich genötigt sehe, die Einstellung einer anderen Post in den Voranschlag auszuschließen, auf die ganz unzweifelhaft die Bestimmungen des fraglichen Gesetzes Anwendung finden, und deren Einstellung er nur dann GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine) und der Landwehr. Magyar Törvänytär 1879-1880 148-178. <pb/>462 Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889 hätte unbeanstandet lassen können, wenn der obige Einwand nicht erhoben worden wäre. Es sei dies die Post 1 im Titel 9 (,,Erste Bauraten") des Extraordi- nariums ,,Budapest. Ankauf des Grundes für das am linken Donauufer zu erbauende Gamisonsspital" per 214 600 fl. In dem einen integrierenden Teil des Einquartierungsgesetzes bildenden Ausweise D ,,über die bei bleibender Ein¬ quartierung für die Unterkunft und Pflege der Militärkranken beizustellenden Räumlichkeiten samt Nebenerfordernissen" seien ausdrücklich sub lit. b die Truppenspitäler angeführt und damit jeder Zweifel behoben, daß letztere zu jenen Objekten gehören, deren Beistellung die Militärverwaltung auf Grund des Einquartierungsgesetzes von den betreffenden Verbänden zu beanspruchen be¬ rechtigt sei. Nachdem über diese Erklärung eine Diskussion geführt wurde, in der einer¬ seits der Unterschied der Garnisonsspitäler von den Truppenspitälern geltend zu machen versucht, andererseits von dem kgl. ung. Ministerpräsidenten auf Präzedenzien in den Budgets der Jahre 1887 und 1884 hingewiesen und gegen letzteres von dem k. k. Finanzminister eingewendet wurde, daß es sich bei den Präzedenzfällen immer nur um Umbauten bei bereits im Besitze des Militärärars befindlichen Spitälern gehandelt habe, erklärt der kgl. ung. Minister¬ präsident v. Tisza, daß er sich zwar entschieden dagegen verwahren müsse, daß aus der Ablehnung der Anforderung für das Korpskommandoge¬ bäude in Przemysl die Begründung zur Ablehnung der Post für das Garnisons¬ spital in Budapest deduziert werden könne, daß er aber anerkenne, daß die zu lösende prinzipielle Vorfrage eine zu schwierige sei, um sie jetzt zu entscheiden, und daß er daher zustimme, daß beide Posten aus dem Präliminare pro 1890 ausgeschieden und es den beiderseitigen Regierungen überlassen werde, eine Vereinbarung über die Angelegenheit anzustreben. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer gibt seinem Bedauern Ausdruck über die finanziell ungünstige Lage, in welche das Militärärar durch die Unterlassung des Baues in Przemysl gerate, und macht der Konferenz Mitteilungen von den Transaktionen, zu denen er sodann zum Zwecke der Beschaffung der nötigen Unterkunft genötigt ist. Bezüglich des Garnisonsspitals in Budapest bemerkt der Redner, daß ein Aufschub der Kün¬ digung seitens des Magistrates bezüglich des jetzigen Barackenspitals erwirkt werden müßte. Der Vorsitzende konstatiert sonach, daß nach Zurechnung der obigen beiden Posten der Gesamtabstrich im Heeresbudget sich auf 3 768 041 fl. und nach Zurechnung der von dem k. k. Marinekommandanten in der letzten Sitzung angebotenen Abstriche per 630 400 fl. im ganzen auf 4 398 441 fl. belaufe. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erklärt, daß dieser Abstrich weit unter seinen Anträgen zurückbleibe, und empfiehlt es noch ganz besonders der Erwägung der gemeinsamen Regierung, ob es nicht in ihrem eigenen Interesse gelegen sei, einen Teil der in dem Nachtragskredit pro 1889 angesprochenen Summen in das Extraordinarium pro 1890 zu übertragen. Der Vorsitzende spricht sich dahin aus, daß bei den sehr bestimmten <pb/>Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889 463 Erklärungen der verschiedenen Konferenzteilnehmer eine Einigung vorerst nicht zu gewärtigen sei und es nur erübrige, in der unmittelbar folgenden Sitzung unter Ah. Vorsitze Bericht zu erstatten. Die Sitzung wird hierauf geschlossen. Kälnoky Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 6. Juni 1889. Franz Joseph. Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Mai 1889 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl. ung Ministerpräsident v. Tisza (1. 6.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Frei¬ herr v. Bauer (20. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter Dunajewski (o. D.), der kgl. ung. Finanzmini¬ ster Wekerle (3. 6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stemeck (29. 5.), der k. u. k. Sektionschef Lambert. Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu. Gegenstand: Delegationsvorlagen. KZ. 33 - RMRZ. 360. Protokoll des zu Wien am 5. Mai 1889 abgehaltenen Ministerrates für ge¬ meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers. Nach Eröffnung der Sitzung durch Se. k. u. k. apost. Majestät berichtet der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky über das Ergebnis der unmittelbar vorher unter seinem Vorsitz abgehaltenen gemein¬ samen Ministerkonferenz. Zu den Abstrichen, über welche bereits in der Konfe¬ renz vom 30. April 1. J. Ah. Ortes berichtet wurde, käme noch ein Abstrich von 2 000 000 fl. hinzu, indem für das Jahr 1890 von den Gesamtkosten für die Anschaffung der Kavalleriekarabiner per 3 000 000 fl. nur eine erste Rate im Betrage von 1 000 000 fl. angesprochen werden würde. Eine weitere Herabmin¬ derung würde Titel 25 des Extraordinariums um den Betrag von 220 000 fl. erfahren, indem mit Rücksicht auf die auf Grund des Einquartierungsgesetzes1 erhobenen Bedenken dieser für den Bau des Korpskommandogebäudes in Przemysl bestimmte Betrag ausgeschieden wurde. Bis zu einer zwischen den beiderseitigen Regierungen zu treffenden Vereinbarung über die Anforderung der Bestimmungen des Einquartierungsgesetzes sei aber auch vereinbart wor¬ den, die Post 1 im Titel 9 des Extraordinariums betreffend den Grundankauf für ein Garnisonsspital 214 600 fl. zu streichen. GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine) und der Landwehr. Magyar Törvenytär 1879-1880 148-178. <pb/>