MRP-2-0-04-0-18880502-P-0039.xml

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Gemeinsamer Ministerrat, 2. 5. 1888

I. Vorlage für die Delegationssession

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z39.pdf.

Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888  m

    der Spezialkredit mit 1 775 140 fl.
    der Nachtragskredit mit 772 187 fl. 61 kr.
    Der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky bespricht
sodann den Nachtragskredit für das Ministerium des Äußern, welcher sich
lediglich aus der im vorigen Jahre nicht eingestellten halbjährigen Subvention
des österreichisch-ungarischen Lloyd pro II. Semester 1888, dem Erfordernisse
zur Bestreitung der Kosten aus Anlaß der Erhebung der Gesandtschaft in
Madrid zu einer Botschaft schon vom 1. Juli 1888 an und der Teuerungszulagen
für die Beamten der k. u. k. Vertretungsbehörden in Ägypten zusammengesetzt.
Derselbe wird im Betrage von 545 700 fl. genehmigt und die in der vorletzten
Konferenz zum Zwecke der Berechnung offengelassene Post im Extraordina-
rium des Ministeriums für ,,Ankauf und Adaptierung des Gesandtschaftshotels
in Belgrad" erste Rate mit 45 500 fl. eingestellt, wodurch sich das Präliminare
des Ministeriums des Äußern um 37 400 fl. erhöht.
   Nachdem noch das unbedeckte Erfordernis des Reichsfinanzministeriums
mit 1 995 772 fl. und des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes mit 129 170 fl.
eingestellt wird, bringt der Vorsitzende die Frage des Termines der Ein¬
berufung der Delegationen zur Sprache.
   Die beiderseitigen Ministerpräsidenten bezeichnen mit Rücksicht
aufden Stand der parlamentarischen Arbeiten den 4. oder 5. Juni als geeigneten
Tag, und es einigt sich die Konferenz, Ah. Ortes den 4. Juni als Einberufungstag
zu beantragen.
   Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

                                                                                               Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 25. Mai 1888. Franz Joseph.

   Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. Mai 1888

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl. ung.
Ministerpräsident v. Tisza (27. 5.), der k. k. Ministerpräsident Graf TaafFe (17. 5.), der k. u. k.
gemeinsame Finanzminister v. Kallay (18. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Frei¬
herr v. Bauer (18. 5.), der kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager Freiherr v. Orczy (23. 5.), der k. k.
Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr
v. Sterneck (22. 5.), der k. u. k. Sektionschef Lambert.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Vorlage für die Delegationssession.

   KZ. 34 - RMRZ. 355
   Protokoll des zu Wien am 2. Mai 1888 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
<pb/>434 Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Sitzung mit der Auffor¬
derung an den Minister des Äußern und den Reichsfinanzminister zu eröffnen,
über das Ergebnis der Ministerberatungen bezüglich der Präliminarien ihrer
Ressorts zu referieren.

   Der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky berichtet,
daß das Präliminare des Ministeriums des Äußern den von ihm gestellten
Anträgen gemäß angenommen wurde, mit Ausnahme der Post für das Gesandt¬
schaftshotel in Belgrad, bei welcher statt der mit 8100 fl. beantragten Rückzah¬
lungsquote eines Anlehens zum Ankäufe des obigen Hauses die Ankaufssumme
selbst, u. zw. die erste Rate von drei Raten, per 45 500 fl. eingestellt wurde.
Außerdem weise das Präliminarium gegen das Vorjahr nur Erhöhungen durch
die Einstellung des ganzjährigen Subventionsbeitrages für den österreichisch¬
ungarischen Lloyd, dann in geringeren Beträgen durch die Kosten der Erhö¬
hung der k. u. k. Gesandtschaft in Madrid zu einer Botschaft und einige kleinere
Mehrforderungen für die verschiedenen Dienstzweige auf.

   Der k. u. k. Reichsfinanzminister v. Källay konstatiert, daß
sowohl das für das Reichsfinanzministenum^äIJ&quot;derPgemeinsamen Obersten
Rechnungshof vorgelegte Präliminare anstandslos akzeptiert wurde.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen, diese Referate genehmigend
zur Kenntnis zu nehmen und auf die Beratung des Ordinariums des Heeres
einzugehen, indem Allerhöchstdieselben nur noch jene in den letzten Sitzungen
beantragten Abstriche erörtern wollen, die noch einer neuerlichen Besprechung
bedürfen.

   Zunächst geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät darauf aufmerksam zu machen,
daß die abgestrichene Post für ein drittes Bataillon des Eisenbahn- und Telegra¬
phenregimentes ein dringendes Erfordernis repräsentiere, für welches jedenfalls
in einem nächsten Budget vorgesorgt werden müßte. Die Posten für das Mehrer¬
fordernis der vermehrten Zahl waffenübungspflichtiger Reserveoffiziere und für
Reiseauslagen für die Reserveoffiziere erachten Se. k. u. k. apost. Majestät zur
Konsolidierung der Armeeorganisation für so dringend erforderlich, daß Aller¬
höchstdieselben den diesfalls beantragten Abstrich sehr bedauern und es neuer¬
licher Erwägung anheimstellen müßten, ob nicht doch die Wiedereinstellung
dieser Posten eventuell, wenn es nicht anders tunlich wäre, durch Kompensation
mit einer anderen Anforderung zu ermöglichen wäre.

   Der Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer erlaubt
sich zu bemerken, daß er schon in den Beratungen der letzteren Tage auf die
Wichtigkeit dieser Posten für die Durchbildung der Reserveoffiziere hingewie¬
sen habe, für welch letztere es überdies von größtem Interesse sei, in dem
Truppenkörper, zu dem sie gehören, heimisch zu werden. Er habe nur durch die
ihm aufgelegte Nötigung, das Mehrerfordemis im Ordinarium auf 2 Millionen
herabzusetzen, gedrängt, den Abstrich dieser Posten in Aussicht genommen.

   Wenn nun die Wiedereinsetzung dieser Posten nur gegen den Abstrich einer
anderen bereits akzeptierten Anforderung zu ermöglichen wäre, so könne er
hiefür nur auf die Post für Berittenmachung eines Kompagniekommandanten
per Bataillon im Betrage von 120 510 fl. hinweisen, obwohl er auch die Strei-
<pb/>Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888  435

chung dieser Post sehr bedauern müsse, da nicht abzusehen wäre, wie im

Kriegsfälle die große Menge Pferde für Berittenmachung der Hauptleute aufzu¬
bringen wäre und die Notwendigkeit dieser Berittenmachung sich am besten
dadurch erweise, daß viele Hauptleute aus eigenen Mitteln die hiefür nötigen
Kosten bestreiten.

   Nachdem noch der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza die
große Erschwerung hervorgehoben, die den Reserveoffizieren entstehe, wenn sie
nun an oft von ihrem gewöhnlichen Domizil weit entfernten Orten ihrer Reser¬
vepflicht nachkommen müßten, und der k. k. Reichskriegsminister

FZM. Freiherr v. Bauer dem entgegen auf den Umstand verwiesen,
daß die tüchtigeren Reserveoffiziere selbst den Wunsch wiederholt geäußert
hätten, bei ihren eigenen Truppenkörpem ihre Übung ableisten zu können,
geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät dahin die Entscheidung zu
treffen, daß die Post für Berittenmachung eines dritten Hauptmannes per Batail¬
lon aus dem nächstjährigen Ordinarium zu streichen, dagegen die beiden Posten
für das Mehrerfordernis infolge der vermehrten Zahl waffenübungspflichtiger
Reserveoffiziere und für Reiseauslagen für die Reserveoffiziere wiedereinzustel¬
len sei, aber um die gestrichene Summe nicht zu übersteigen, jede der beiden
wiedereingesetzten Posten nur mit dem Betrage von 60 000 fl., wodurch noch
ein Gesamtrest per 510 fl. resultiere.

   Der k. k. Sektionschef Lambert erlaubt sich zu bemerken, daß
infolge dieser Ah. Entscheidung auch eine Post per 60 000 fl., die im Spezialkre¬
dite für Berittenmachung des dritten Hauptmannes noch im Jahre 1888 einge¬
setzt sei, entfalle.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen sodann aufmerksam zu ma¬
chen, daß der durch die in Aussicht genommene Konsumtion vorhandener
Verpflegsvorräte in Aussicht genommene Abstrich per 1 100 000 fl. ein großes
Risiko repräsentiere und möglicherweise sich als illusorisch erweisen könnte.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
erlaubt sich darauf zu berufen, daß er schon an die Beantragung dieses Abstri¬
ches die Voraussetzung geknüpft, daß derselbe sich auch nach dem Verlaufe der
Ereignisse als durchführbar erweise.

   Übergehend auf das Extraordinarium des Heeres geruhen Se. k. u. k.
apost. Majestät darauf aufmerksam zu machen, daß durch die Strei¬
chung des Titels 17 ,,Standeserhöhung zweier Ersatzkompagnienkader der Ge¬
nietruppe infolge vorübergehender Abtrennung derselben von den Ersatzbatail¬
lonskader&quot; per 7644 fl. auch in dem Spezialkredite der analoge Posten per
2400 fl. in Wegfall komme.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen hieraufin die Besprechung einiger Posten
einzugehen, welche nach den Anträgen der letzten Ministerberatungen aus dem
unbedingten Erfordernis in das eventuelle Erfordernis in dem Spezialkredite für
das Jahr 1888 überstellt werden sollten. Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen
zunächst der Posten 7 und 10 für die technische Feldausrüstung für fünfPionier-
Landwehrabteilungen und fünf Genie-Landwehrabteilungen, dann der Posten
8 und 9 betreffend Magazinsbauten für die Feldausrüstung eines Geniebatail-
<pb/>436 Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888

Ions in Krakau und Przemysl zu erwähnen und die Anfrage zu stellen, ob diese
Erfordernisse, welche in den Eventualkredit übergestellt wurden, im Falle der
Notwendigkeit noch rechtzeitig hergestellt werden können.

   Der k. k. Sektionschef Lambert erlaubt sich diesfalls zu bemer¬
ken, daß, was die Feldausrüstung für die Landwehrabteilungen anbelange, wohl
bei rechtzeitiger Bekanntgabe die noch fehlenden Gegenstände herbeigeschafft
werden könnten. Die zur Aufbewahrung in Krakau und Przemysl bestimmten
Feldausrüstungen müßten bis zum Bau der Magazine vorläufig an den Orten,
wo sie dermalen sich befinden, bleiben; falls bei ihrer Vorschiebung die Magazi¬
ne noch nicht fertiggestellt sein sollten, könnte eventuell an die Herstellung von
Notunterkünften gedacht werden.

   Auf die Anfrage Se. k. u. k. apost. Majestät, ob auch die in
Post 13 vorgesehene Feldausrüstung der Genietruppe und ihrer Reserveanstal¬
ten noch im Momente, wo der Eventualkredit werde in Anspruch genommen
werden können, auszuführen sei, bemerkt der k. k. Sektionschef
Lambert, daß die Lieferung dieser Gegenstände möglicherweise durch den
Abschluß von Eventualkontrakten sichergestellt werden könnte.

   Dem k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erscheint
mit Rücksicht auf letztere Bemerkung eine Klärung der Frage nötig, unter
welcher Voraussetzung der Eventualkredit überhaupt in Anspruch genommen
werden sollte. Wenn mit der Überstellung in den Eventualkredit nur die einfache
Verschiebung der Anschaffung einer Anforderung gemeint sei, dann erscheine
ihm mit dieser Überstellung nichts gewonnen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät, geruhen sich dahin auszusprechen,
daß der Eventualkredit nur dann verwendet werden könne, wenn in den politi¬
schen Verhältnissen wirklich eine Änderung eintrete; aus diesem Grunde sei es
eben auch für Allerhöchstdenselben von Wichtigkeit zu konstatieren, ob einzel¬
ne Posten sich noch in einem so vorgeschrittenen Stadium der Situation beschaf¬
fen lassen. Wenn von der Kriegsverwaltung der Abschluß von Eventualverträ¬
gen in Aussicht genommen worden sei, so seien damit nur Kontrakte gemeint,
welche bestimmt sind für den Fall, als es überhaupt zu den bezüglichen Anschaf¬
fungen kommt, deren Lieferung sicherzustellen.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erlaubt sich
die Bitte, daß die obige Ah. Entscheidung umsomehr als Richtschnur für
etwaige Anforderungen der Kriegsverwaltung beachtet werde, als im vorigen
Jahre ein Teil des Eventualkredites auch noch ohne eigentliche Änderung der
politischen Konstellation in Anspruch genommen wurde.

   Der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky bemerkt,
daß wie die Dinge stehen, der Eventualkredit wohl nicht lange vor der Mobilma¬
chung in Anspruch genommen werden würde.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza hat den Eventualkre¬
dit immer so aufgefaßt, daß in dem Falle, daß die politischen Verhältnisse sich
so trüben, daß zu fürchten wäre, daß möglicherweise schon in sechs-sieben
Wochen eine Mobilisierung sich als notwendig erweisen könnte, die gemeinsame
Ministerkonferenz einberufen und die Inanspruchnahme des Evöntualkredites
<pb/>Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888  437

 erfolge. Ohne Einvernehmung der gemeinsamen Ministerkonferenz wären aber
 die Summen aus dem Eventualkredit weder auszugeben noch zu binden.

    Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Beachtung dieser Vor¬
 gangsweise anzuordnen und gehen, nachdem auf eine Anfrage bezüglich der
 Post 27 ,,Beschaffung von mit Explosivstoff gefüllten Spitzbomben&quot; der k. k.
 Reichskriegsminister auf die noch im Zuge befindlichen Versuche hingewiesen,
 zu den Posten 45 ,,Beschaffung von Feldbacköfen-Wagen&quot; und 51 ,,Beschaffung
 eiserner Feldbacköfen für drei Reservebatterien&quot; über, indem Allerhöchstdiesel-
 ben auch hier die Frage stellen, ob sich die Anschaffung dieser Erfordernisse
eventuell noch rechtzeitig werde bewerkstelligen lassen.

    Der k. k. Sektionschef Lambert erlaubt sich zu erwidern, daß
dies wohl schwer möglich werde, wenn nicht wenigstens die Bestellung 3 Monate
vorher eingeleitet würde. Da aber das Muster der Wagen noch einer Änderung
bedarf, habe man geglaubt, in die Überstellung willigen zu können.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
bemerkt, daß er bereits in den letzten Konferenzen nachgewiesen habe, wie
schwer brauchbar die jetzigen nach einem sehr veralteten Modelle gebauten
Trainfuhrwerke gerade auf dem voraussichtlichen Kriegsschauplätze sich erwei¬
sen würden.1 Vorkommendenfalls müsse man zu demselben Auskunftsmittel
greifen, zu dem man hätte greifen müssen, wenn jetzt schon ein Krieg ausgebro¬
chen wäre, nämlich zur Beigabe leichter Landfuhrwerke.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen nun zu erklären, daß Aller-
höchstdieselben bezüglich der Posten 67 und 68 betreffend die Versetzung von

23 Infanterieregimentern, welche je ein Bataillon im Okkupationsgebiete deta¬
chiert haben, dann von vier Infanterieregimentern, welche je ein Bataillon in
Dalmatien detachiert haben, von vermindertem auf den normalen Stand, dann
der Post 97 Aufstellung von drei Traineskadronen, endlich der Posten 104 und
106 betreffend die Aufstellung von fünf Batteriedivisionen mit vermindertem
Friedensstande und die Beschaffung von Pferden für dieselben - die Überstel-
lung aus dem unbedingten Erfordernisse in den Eventualkredit nicht zugeben
könne, da sowohl die zur Konsolidierung der Infanterie unausweichliche Stan¬
deserhöhung bei den in Rede stehenden Regimentern als die in den weiteren drei
Posten angestrebte Neuformation, mit der nicht mehr zugewartet werden kön¬
ne, durch diese Überstellung in der tatsächlichen Ausführung nicht bis 1. Jänner
kommenden Jahres, sondern auf ein ganzes Jahr hinausgeschoben werden
würde.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza beruft sich auf seine
in den letzten Beratungen abgegebene Erklärung,2 wonach die obigen Maßre¬
geln, welche den Charakter von Neuorganisationen an sich tragen, vom Staats-

        Protokoll über die unter Ah. Vorsitze Sr. k. u. k. apost. Majestät am. 10. März 1888 in Wien
        stattgehabte Konferenz. Gegenstand der Beratung waren: a) Die Anträge des Chefs des
        Generalstabes zur Steigerung der Wehrkraft der Monarchie, b) Die Anträge des Reichskriegs¬
       ministeriums für das Heeresbudget pro 1889, KA., MKSM. 20-1/1-2 ex 1888.
2 GMR. v. 30. 4. 1888, RMRZ. 353.
<pb/>438 Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888

rechtlichen Standpunkte aus nur mit dem Budgetjahre, für welches sie durch
Annahme des Präliminares implizite bewilligt würden, ins Leben treten können.
Eine frühere Aktivierung derselben aus dem nur als Pauschalsumme angespro¬
chenen Kredite ließe sich nur bei eintretender Gefahr, durch letztere rechtferti¬
gen. Wenn die Durchführung der fraglichen Organisationen schon im Laufe des
Jahres 1888 als durchaus notwendig erachtet werde, so müßten die Kosten für
dieselbe im Wege eines Nachtragskredites von den Delegationen verlangt wer¬
den. Wenn man die einzelnen Posten des unbedingten Erfordernisses offen
verlangen würde, so wäre die ganze Anforderung überhaupt identisch mit einem
Nachtragskredit. Da man aber dies nicht tun könne, so erübrige für die einzel¬
nen Posten, um die es sich handle, nur, sie aus der Pauschalsumme auszuschei¬
den und als Nachtragskredit einzubringen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Anfrage zu richten, aus
welchen Gründen seitens der Kriegsverwaltung bisher die Einbringung eines
Nachtragskredites nicht gewünscht würde.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
erlaubt sich zu bemerken, daß ausschließlich zwischen die Wahl gestellt, ob die
obigen Anforderungen im Wege eines Nachtragskredites begehrt oder in den
Eventualkredit übergestellt werden sollen, er letztere Modalität vorgezogen
habe, da im Falle der Verweigerung des Nachtragskredites die Durchführung
der fraglichen Maßnahmen im Jahre 1888 überhaupt unmöglich gemacht wer¬
den würde, während bei Überstellung in den Eventualkredit wenigstens für den
Fall eintretender Gefahr die Effektuierung der Maßnahmen vor dem 1. Jänner
kommenden Jahres offengehalten wäre.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß wenn
auch der Spezialkredit als Pauschalsumme angesprochen werde, doch kein
Anstand vorliege, daß den Delegationen gesagt werde, daß aus dem Kredite
auch die Bestreitung der Kosten für die in Rede stehenden organisatorischen
Maßnahmen beabsichtigt werde, welch letztere pro 1889 im Budget für dieses
Jahr bewilligt würden, deren Aktivierungjedoch schon im Laufe des Jahres 1888
unerläßlich und, was die Posten 67 und 68 anbelange, durch Votierung der
jüngsten Wehrgesetznoveile3 ermöglicht worden sei; bei dieser Vorgangsweise
ließe sich die Bewilligung im Spezialkredite wohl erreichen. Was die finanzielle
Frage anbelange, so könne das Gleichgewicht zwischen den beiden Krediten
durch Überstellung anderer Posten aus dem unbedingten in den eventuellen
Kredit erreicht werden.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski regt die Fra¬
ge an, ob nicht die durch die Effektuierung der proponierten Maßnahmen im
Jahre 1888 erwachsenden Kosten als Überschreitungen gerechtfertigt werden
könnten.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza lehnt diese Modali-

3 Protokoll über die unter Ah. Vorsitze Sr. k. u. k. apost. Majestät in der kgl. Burg zu Ofen am
         17. Juni 1888 stattgehabte Konferenz betreffend den vierten Entwurf eines neuen Wehrgeset¬
        zes, KA., MKSM. 20-1/4 ex 1888.
<pb/>Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888  439

tät ab, da, wenn die Vertretungskörper tagen, die Auslagen von denselben
angesprochen werden müssen. Wiewohl er vom Standpunkte der parlamentari¬
schen Opportunität seine Bedenken nicht verhehlen könne, so wolle er doch
nicht weiter dagegen opponieren, daß die in Rede stehenden Summen in den
Spezialkredit, u. zw. unter dem unbedingten Erfordernisse, angesprochen wer¬
den, doch müsse jedenfalls die Eventualität nicht ausgeschlossen werden, im
Falle, als die Delegation auf diese Modalität nicht eingehen sollte, einen Nach¬
tragskredit einzubringen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen sohin anzuordnen, daß die
Posten 67,68,97,104 und 106 wieder in den Kredit für das unbedingte Erforder¬
nis überzustellen, aber darauf Bedacht zu nehmen sei, diese Überstellung durch
Zuweisung anderer Posten aus dem unbedingten in das eventuelle Erfordernis
zu kompensieren.

   Bezüglich der Post 73 für Anschaffung eines Ballon kaptif erachten Se.
k. u. k. apost. Majestät, daß diese Post mit Rücksicht auf die noch nicht weit
genug vorgeschrittenen Erfahrungen vorläufig ganz zu streichen wäre.

   Nachdem noch Se. k. u. k. apost. Majestät über die eventuelle Herstellbarkeit
der in Post 83 zusammengefaßten Vorsorgen zur Ermöglichung der antisepti¬
schen Wundbehandlung sowie der in Post 113 präliminierten Erfordernisse für
das Gamisonsspital Nr. 3 und der Filiale des Gamisonsspitals in Baden Anfra¬
gen an den k. k. Reichskriegsminister gerichtet, welche von letzterem bejahend
beantwortet wurden, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät dem kgl. ung. Mini¬
sterpräsidenten das Wort zu erteilen zur Entwicklung seiner Wünsche wegen
Herabsetzung der allgemeinen Höhe des Spezialkredites.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza weist auf die außer¬
ordentliche Höhe des verlangten Spezialkredites hin, der in den abgelaufenen
Ministerberatungen nur um zirka 4-500 000 fl. herabgemindert wurde, da alle
weiterreichenden Abstriche sich lediglich als Überstellungen der gleichen Sum¬
men aus dem Spezialkredit in das Budget pro 1889 erweisen. Er habe vom
Standpunkte der finanziellen Lage einen mehrere Millionen umfassenden Ab¬
strich für notwendig gehalten. Da dies als unausführbar erachtet werde, müsse
er doch dringend beantragen, daß wenigstens der Spezialkredit für die Marine
aus der bereits für den Kredit für die Armee angenommenen Summe seine
Bedeckung finde, daß also beide Kredite um die Summe von 1 775 140 fl., die
bisher besonders für den Spezialkredit für die Marine in Aussicht genommen
war, herabgemindert werden möge.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß zur Errei¬
chung dieses Zweckes jedenfalls auch Abstriche in den Anforderungen der
Marine gemacht werden müßten.

   Der k. k. Vizeadmiral Freiherr v. Sterneck erlaubt sich dar¬
zulegen, daß er lediglich die in dem Spezialkredite für die Marine belassenen
Posten 4, 5 und 6 für Beschaffung von Munitionen im Gesamtbeträge von
175 000 fl. zur Abstreichung beantragen könne.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen darauf aufmerksam zu ma-
<pb/> 440 Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888

_ eben, ob nicht eine Herabminderung der aus dem Spezialkredite anzuschaffen¬
 den Torpedoboote erfolgen könne.
    Der k. k. Vizeadmiral Freiherr v. Sterneck erlaubt sich die
 Gründe anzuführen, aus denen er im Hinblicke auf die möglicherweise für einen
 Teil der k. k. Flotte sich ergebende Notwendigkeit, außerhalb der Adria zu
 operieren, nicht in der Lage wäre, auf diese Herabminderung einzuraten.
    Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Mitglieder der k. k. Re¬
 gierung zur Darlegung ihres Standpunktes aufzufordern.
    Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erlaubt sich
 zu bemerken, daß selbstverständlich dasjenige, was zur Sicherung der Interessen
 der Monarchie als unvermeidlich erachtet werde, auch geleistet werden müsse.
 Der Redner kann aber nicht umhin, bei diesem Anlasse erneuert darauf hinzu¬
 weisen, welch nachteilige Folgen nicht nur für die Staatsfinanzen, sondern auch
 für die wirtschafthchen Verhältnisse im allgemeinen so hohe Anforderungen,
 wie sie in den letzten Jahren gestellt wurden, in ihrer Fortsetzung schließlich
 haben müßten. Besonders ins Gewicht fiele in dieser Hinsicht der steigende
 Aufwand für organisatorische Personalveränderungen, welche nicht wie sachli¬
 che Anschaffungen ein einmaliges Erfordernis repräsentieren, sondern das Bud¬
 get dauernd belasten. Wenn man den vorliegenden außerordentlichen Kredit für
 das unbedingte Erfordernis betrachte, so enthalte derselbe hauptsächlich Po¬
 sten, welche überhaupt zur Schlagfertigkeit der Armee von der Kriegsverwal¬
 tung noch als notwendig erachtet werden. Solche Posten gehören aber eigentlich
 in das regelmäßige Budget, und es erschwere außerordentlich jede geordnete
 Finanzwirtschaft, wenn dieselben nicht schon bei Aufstellung des Präliminares
 angefordert, sondern hiefür nachträglich im Laufe des Jahres von den Finanz¬
 ministern die Aufbringung von so bedeutenden Summen beansprucht werde, für
 welche sie in ihrem Jahreskalkül Vorsorge zu treffen nicht in der Lage waren.
 Was speziell die Bedeckung des heute bewilligten Kredites anbelange, so kann
 der k. k. Finanzminister sich nur auf seine anläßlich der Beratung des 16-Millio-
 nen-Kredites abgegebene Erklärung berufen, bei welcher Gelegenheit er sich
 dahin geäußert habe, daß er ohne vorgängige reichsrätliche Bewilligung zu einer
 Kreditoperation nicht mehr als 5 Millionen Gulden vorschießen könne.4 Trotz¬
dem habe er es möglich gemacht, bis nun gegen 9 Millionen Gulden zu leisten.
Jetzt müsse er aber auf das bestimmteste erklären, daß er der Kriegsverwaltung
eine weitere Leistung vor Votierung des Bedeckungsgesetzes durch den Reichs¬
 rat, also etwa vor Oktober, nicht in Aussicht stellen könne, da er nach der
jetzigen Übersicht über die Eingänge und die bevorstehenden Ausgaben der
 Staatskassen eine gegenteilige Zusicherung einzuhalten nicht in der Lage wäre.
 Er müsse daher ersuchen, daß bei Feststellung der Termine der an das Finanz-
ministerium zu stellenden Ansprüche hierauf entsprechend Rücksicht genom¬
men werde, was wohl um so eher durchführbar sei, als die Kriegsverwaltung in
den letzten Jahren wiederholt in der Lage war, Überschreitungen des Prälimina-

 4 GMR. v. 18. 12. 1887, RMRZ. 346 und GMR. v. 19. 12. 1887, RMRZ. 347.
<pb/>Nr. 39 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 2. 5. 1888  441

res in sehr hohem Grade aus ihren Kassabeständen zu decken. Überhaupt aber
sei es notwendig, daß die Termine, in welchen Leistungen von der Finanzverwal¬
tung erwartet werden, letzterer zur Ermöglichung der erforderlichen Vorsorge
rechtzeitig bekanntgegeben werden. Was speziell den Eventualkredit anbelangt,
so glaubt der Redner noch den Wunsch beifügen zu sollen, daß wenn die
politischen Verhältnisse sich ändern sollten, so daß man wirklich auf diesen
Kredit greifen würde, die beiderseitigen Regierungen rechtzeitig von dem Bevor¬
stehen dieser Eventualität in vertraulicher Weise verständigt werden, um sich

darauf vorbereiten zu können.
   Der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky weist daruf

hin, daß die politischen Verhältnisse sich oft sehr schnell ändern; es ist Aufgabe
des Ministeriums des Äußern, die Gefahr zu signalisieren, wenn man auch
natürlich nie sofort mit Sicherheit Voraussagen könne, welchen Verlauf die
Ereignisse nehmen werden. Der Redner beruft sich diesfalls auf die im vorigen
Jahre eingetretenen Truppendislokationen in Rußland. Er werde gewiß Sorge
dafür tragen, von einer sich akzentuierenden Trübung der Situation rechtzeitig
den Regierungen Kenntnis zu geben. Der kgl. ung. Ministerpräsi¬
dent v. Tisza schließt sich den Äußerungen des k. k. Finanzministers an.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
bemerkt, daß die Kassenbestände der Kriegsverwaltung kaum ausreichen
dürften, um so lange mit den nächsten Zahlungen zuzuwarten. Auf die erstbe¬
willigten 16 Millionen fehle noch der Betrag von 2 Vi Millionen, der nach dem
von der Kriegsverwaltung ausgearbeiteten Programme im Mai hätte zur Bedek-
kung kommen sollen, es wäre wenigstens wünschenswert, im Juni diese Summe
zu erhalten.

   Derk. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erwidert, daß
bei Aufstellung des Programmes der Zusammentritt der Delegationen für An¬
fang Mai in Aussicht genommen war, wo dann im Juni schon das Bedeckungs¬
gesetz vom Reichsrate hätte votiert werden können. Er müsse auf seiner Erklä¬
rung beharren, daß er dermalen die Zusage einer nennenswerten Leistung vor
Oktober nicht erteilen könne.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen sich dahin auszusprechen,
daß es Sache der kompetenten Faktoren sei, sich über die Modalitäten der zur
Deckung des Spezialkredites zu leistenden Summe zu verständigen.

   Bezüglich des Antrages des kgl. ung. Ministerpräsidenten geruhen Se. k. u. k.
apost. Majestät anzuordnen, daß eine eingehende Prüfung der einzelnen Posten

der Spezialkredite des Heeres und der Marine durchzuführen sei, um es zu
ermöglichen, beide Kredite zusammen auf die bisher für den Heereskredit allein
angenommene Summe zu reduzieren. Weiters wäre anzustreben, im Spezialkre¬
dit des Heeres zwischen dem unbedingten und dem eventuellen Erfordernisse
das durch die heute verfügte Überstellung einiger Posten aus dem eventuellen
in das unbedingte Erfordernis gestörte Verhältnis durch Überweisung anderer
Posten aus dem unbedingten in das eventuelle Erfordernis wiederherzustellen.
Das Ergebnis dieser Überprüfung wäre den gemeinsamen Ministern und den
<pb/> 442 Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889

beiderseitigen Regierungen im schriftlichen Wege mitzuteilen; eine neuerliche
gemeinsame Konferenz zu diesem Zwecke wäre nicht erforderlich.

   Auf die Einberufung der Delegationen übergehend, geruhen Se. k. u. k.
apost. Majestät zu genehmigen, daß der Zusammentritt der Delegierten nicht
vor 4. Juni zu erfolgen hätte, vorerst aber auch an diesem Tage als Einberu¬
fungstermin festzuhalten sei, soferne der Verlauf der parlamentarischen Arbei¬
ten in beiden Reichshälften dies möglich mache.

   Nachdem Se. k. u. k. apost. Majestät noch auf die in dem Budget pro 1889
beider Reichshälften notwendig werdenden Vorsorgen für die Landwehr hinge¬
wiesen, geruhen Allerhöchstdieselben die Sitzung zu schließen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 29. Mai 1888. Franz Joseph.

   Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. April 1889

     RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (31. 5.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe (6. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (7. 5.), der k. u. k. gemeinsame
Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (10. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski
(o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Wekerle (3.6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral
Freiherr v. Sterneck (29. 5.), der k. u. k. erste Sektionschef v. Szögyeny, der k. u. k. Sektionschef
Lambert, der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Delegationsvorlagen.

   KZ. 29 - RMRZ. 356
   Protokoll des zu Wien am 29. April 1889 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er vorschlägt, mit der Be¬
ratung der Präliminare des Ministeriums des Äußern und des Finanzministe¬
riums zu beginnen.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski nimmt das
Wort, um vor Eingehen in die Detailbesprechungen dem Wunsche Ausdruck
zu geben, daß künftighin die Budgetvorlagen den beiderseitigen Ministerien in
der detaillierten Form, wie sie den Delegationen vorgelegt werden, zur Kenntnis
gebracht werden mögen, da es nur auf diese Weise möglich sei, sich über die
einzelnen Posten zu orientieren, aus denen die Hauptsummen, die nach jetziger
Gepflogenheit mitgeteilt würden, sich zusammensetzen. Bezüglich des Meritums
des gemeinsamen Budgets will der Redner nur im vorhinein sofort darauf
hinweisen, daß die Anforderungen in der Höhe, wie sie jetzt präliminiert sind,
nicht akzeptiert werden könnten, da er nicht in der Lage sei, diesfalls die
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