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Gemeinsamer Ministerrat, 29. 4. 1888

I. Vorlagen für die Delegationssession 1888

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z36.pdf.

416 Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888

   Ausgenommen hievon sind die Eigentümer (Besitzer) ererbter Landwirt¬
schaften (§ 27 des Wehrgesetzes, § 6 des Gesetzartikels XXXIX v. J. 1882) und
jene, welche als Liniendienstpflichtige den Anspruch auf Enthebung vom regel¬
mäßigen Präsenzdienste im Frieden besitzen würden.

   § 2 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit.
Mit der Durchführung derselben wird der Minister für Landesverteidigung
(Landesverteidigungsminister) betraut, welcher mit dem Reichs- (gemeinsamen)
Kriegsminister das Einvernehmen zu pflegen hat.

   Nr, 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. April 1888

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (3. 5.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe (3. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (4. 5.), der k. u. k. gemeinsame
Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (6. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.),
der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Sterneck (22. 5.), der k. u. k. erste Sek-
tionschef v. Szögyeny, der k. u. k. Sektionschef der Militärintendantur Lambert, der k. u. k. Mari¬
negeneralkommissär Kleemann.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Vorlagen für die Delegationssession 1888.

   KZ. 28 - RMRZ. 352
   Protokoll des zu Wien am 29. April 1888 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.

   Der Vorsitzende bringt zunächst das Präliminare des Ministeriums des
Äußern pro 1889 zur Beratung. Vor Eingehen in die Details derselben glaubt
der Minister des Äußern, zunächst mit Rücksicht auf die später zu behandeln¬
den Anforderungen der Kriegsverwaltung die allgemeine Situation vom militä¬
risch-politischen Gesichtspunkte aus darlegen zu sollen. Seit er das letztemal
über diesen Gegenstand in der gemeinsamen Ministerkohferenz zu sprechen
Gelegenheit gehabt1 habe, sei im großen und ganzen in der politischen Lage eine
besondere äußere Änderüng nicht eingetreten, doch wären Ereignisse erfolgt,
von denen einige immerhin als alarmierende Symptome für die Entwicklung der
Zukunft ins Auge gefaßt werden müßten. In den abendländischen Staaten sei
zunächst das Ableben Kaiser Wilhelms2 und das Auftreten Boulangers3 zu
verzeichnen. Letzteres sei sehr bemerkenswert, dürfte aber allerdings vorläufig
sich nur als eine Schwierigkeit für Frankreich selbst darstellen und zunächst auf
die allgemeine Lage, speziell aufdie Frage nach Krieg oder Frieden, noch keinen

         GMR.v. 5. 1. 1888, RMRZ. 348.
        Am 9. März 1888.
        Französischer General, 1886/87 Kriegsminister, wollte Revanchekrieg gegen Deutschland und
        Sturz der Republik.
<pb/>Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888  417

Einfluß üben. Der Tod des deutschen Kaisers habe unmittelbar eher insoferne
eine kalmierende Wirkung gehabt, als eine Pause in den politischen Fragen
eingetreten sei; es wäre aber irrig, diese Pause als eine wirkliche Beruhigung
anzusehen, es müsse diesfalls erst der zweite bevorstehende Thronwechsel in
Deutschland abgewartet werden.4 Nicht als ob der künftige Kaiser kriegerische
Absichten hätte, im Gegenteil, man könne sicher annehmen, er werde die
bisherige Politik weiterführen, aber es sei nicht abzusehen, zu welchen Ergebnis¬
sen in ihrem weiteren Vorlaufe die boulangistische Bewegung führen könne.
Was speziell die orientalische Frage anbelangt, so mache sich die Pause, die in
Berlin eingetreten ist, auch in Petersburg in politischer Hinsicht geltend, aber
bezüglich der militärischen Absichten und Pläne sei nichts geändert. Sehr be¬
merkenswert seien diesfalls die in jüngster Zeit über die militärischen Maßnah¬
men der russischen Regierung in Berlin und hier eingetroffenen Berichte, die
vollkommen untereinander übereinstimmen und daher als zuverlässig angese¬
hen werden könnten. Der Minister des Äußern verliest einige solche Berichte,
die sich auf die für den Herbst bevorstehende Verschiebung zweier Armeekorps
aus dem Osten in die westlichen Provinzen des russischen Reiches, und zwar
größtenteils an unsere Grenze, sowie auf die Vorschläge der in Petersburg
abgehaltenen militärischen Kommission beziehen. Aus derselben gehe hervor,
daß die militärische Gefahr in nichts abgenommen, sondern die Dislokationen,
wie dies vom ,,Russischen Invaliden&quot; seinerzeit angekündigt wurde, jedenfalls
ausgeführt werden würden, um in den Westprovinzen ein stehendes Heer von
solcher Macht zusammenzuziehen, daß die Regierung in die Lage versetzt
würde, ihre politischen Aktionen durch einen militärischen Druck auf die
Nachbarmächte zu unterstützen.

   Auf der Balkanhalbinsel selbst zeigen sich Erscheinungen, welche keinen
Zweifel darüber lassen, daß eine Revolutionierung der betreffenden Länder in
Szene gesetzt werden soll. In Bulgarien ist dies teils durch direkte Putschversu¬
che von außen, teils indem man die Bevölkerung durch Zusicherungen zu
gewinnen und gegen die Regierung aufzureizen trachtete, versucht worden.
Bisher sind diese Versuche erfolglos geblieben und glaubt die bulgarische Regie¬
rung auch gegen das Gelingen neuer Anschläge genügend Vorsorge getroffen
zu haben. In Rumänien sei die innere Situation eine bedenkliche, und wenn die
Bauemunruhen in der Hauptsache vielleicht auch nicht gerade auf auswärtige
Instigationen zurückzuführen seien, so haben sie doch bewiesen, daß die Lage
in diesem Lande sehr unsicher sei und vorkommendenfalls auswärtigen Einflüs¬
sen geeignete Angriffspunkte biete. In Mazedonien werde der Boden von allen
Seiten durch Agitationen unterwühlt. In Serbien habe der König sich den auf
Untergrabung seiner Machtstellung gerichteten Bestrebungen der radikalen
Partei durch Entfernung des Ministeriums nur mühsam erwehrt und werde das
neue Ministerium jedenfalls noch großen Schwierigkeiten bei Niederhaltung der
radikalen Agitation begegnen. Ohne daher im geringsten schwarz malen zu

Der neue deutsche Kaiser Friedrich III. war unheilbar krank, und man rechnete mit der Thronbe¬
steigung wri Kronprinz Wilhelm.
<pb/>418 Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888

wollen, müsse der Minister des Äußern doch nachdrücklichst betonen, daß eine
 Stärkung unserer militärischen Kräfte dringend geboten sei, um für die durch¬
 aus noch nicht auszuschließende Möglichkeit eines großen Krieges bereit zu
 sein. Mit Rücksicht auf die auswärtige Lage könne er, ohne jetzt auf die
 Vorschläge des Reichskriegsministers im einzelnen eingehen zu wollen, doch die
 Bemühung des letzteren, die volle Schlagfertigkeit der Armee herzustellen, nur
 auf das wärmste unterstützen.

    Der Vorsitzende leitet hierauf die Beratung über das Präliminare des Ministe¬
riums des Äußern pro 1889 ein, indem er daraufhinweist, daß das Erfordernis
per 4 162 490 fl. zwar gegenüber der Vorjahrssumme um 568 350 fl. höher sei,
diese Mehranforderung aber fast ausschließlich ihren Grund darin habe, daß
in Gemäßheit des am 19. März 1888 mit dem österreichisch-ungarischen Lloyd
abgeschlossenen Vertrages wieder die ganzjährige Subvention per 1 300 000 fl.
eingestellt wurde, während im vorigen Jahre im Hinblicke auf das bevorstehen¬
de Erlöschen des Vertrages nur die halbjährige Subvention eingestellt wurde.
Sehe man daher von dieser sich auf 529 700 fl. belaufenden Subventionsquote
ab, so ergebe sich bloß eine Mehranforderung von 38 650 fl.

   Bei Besprechung der einzelnen, diese Mehranforderungen bildenden Posten
gibt die im außerordentlichen Erfordernisse sub Titel 2 präliminierte Post:

   ,,Erste Rückzahlungsrate des für den Bau bzw. Ankauf und Adaptierung
eines Gesandtschaftshötels in Belgrad aufgenommenen Darlehens per 250 000
Franc ... 8100 fl.&quot; dem k. k. Finanzminister Ritter v. Duna-
jewski Anlaß zu der Bemerkung, daß so, wie diese Post formuliert sei, ihr
die Kontrahierung einer Schuld von der gemeinsamen Regierung zugrunde
gelegt werde, daß aber zu der Aufnahme eines gemeinsamen Anlehens die
Zustimmung der beiderseitigen Legislativen staatsrechtlich eingeholt werden
müsse, was in dem vorliegenden Falle wohl nicht opportun sei. Obwohl der
Redner gegen den vorliegenden Anspruch in merito keinen Einwand erhebe,
müsse er doch die für die Post dermalen gewählte Form aus prinzipiellen
Gründen ablehnen und auf der Wahl einer anderen Formulierung bestehen.
Eventuell könnte der ganze Betrag von 250 000 Franc als Kaufschilling einge¬
stellt werden.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erklärt sich mit der
prinzipiellen Auffassung des Vorredners einverstanden, glaubt aber, daß es
immerhin möglich wäre, den Kaufpreis nicht sofort ganz, sondern in mehreren,
allerdings nicht so vielen Raten, wie vom Ministerium des Äußern zur Abzah¬
lung des Anlehens in Aussicht genommen wurden, einzustellen.

   Nachdem der Minister des Äußern dieser Anregung zugestimmt, einigt sich
die Konferenz, daß die fragliche Post im Sinne der Andeutungen des k. k.
Finanzministers umstilisiert und als Erfordernis zum ,,Ankaufund zur Adaptie¬
rung&quot; des Gesandtschaftshotels in drei Raten, u. zw. die erste Rate nach noch
näher vorzunehmender Berechnung in das nächstjährige Präliminare, das sich
hiedurch um etwa 40 000 fl. erhöhen würde, einzusetzen wäre.

   Auf eine Anfrage des k. k. Finanzministers Ritters v. Duna-
jewski bezüglich der Erhebung der Gesandtschaft in Madrid zu einer Bot-
<pb/>Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888                            419

schaft gibt der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky die
Aufklärung, daß diese Maßregel nicht bloß aus Rücksicht gegen den spanischen
Hof, sondern aus politischen Motiven erfolgt sei. Es sei in letzter Zeit von
Bedeutung erachtet worden, die Stellung im Mittelmeere mit Rücksicht auf
einen Krieg zu sichern. In dieser Beziehung sei die Tripelallianz durch England,
welches sich zwar nicht in förmlicher Weise engagiert habe, aber auf dessen
Mitwirkung man entsprechenden Falles rechnen könne, sehr gestärkt worden.5
Von allen Mächten, die in dieser Kombination einbezogen seien, wäre es nun
als höchst wichtig erkannt worden, Spanien, das in den Mittelmeerfragen ein
sehr beachtenswerter Faktor sei, sowohl in der Stellung seiner Monarchie als
moralisch möglichst zu stärken, und sei man übereingekommen, dem einen

offenen Ausdruck in der von der spanischen Regierung sehr gewünschten Erhe¬
bung der Gesandtschaften zu Botschaften zu geben.

   Nachdem sodann noch seitens des k. u. k. Sektionschefs v. Szö-
gyeny die Gründe der einzelnen Mehranforderungen im Konsularwesen
dargelegt und besonders darauf hingewiesen wurde, daß mit Rücksicht auf die
Schonung der Finanzen es sich das Ministerium des Äußern versagen mußte,
den mitunter sehr begründeten Anregungen der beiderseitigen Regierungen und
des Handelsstandes bezüglich Neukreierung von Konsulaten nachzukommen,
wird das Präliminare des Ministeriums des Äußern pro 1889 von der Konferenz
akzeptiert, mit Vorbehalt der abzuändernden Einstellung der Post für das
Gesandtschaftshotel in Belgrad.

   Der Vorsitzende bringt sohin die Anforderungen der Kriegsverwal¬
tung, u. zw. auf Wunsch des k. k. Finanzministers Ritters von Dunajewski
zunächst den außerordentlichen Kredit für das Jahr 1888 für militärische Ma߬
nahmen, zur Beratung.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
geht in die Besprechung der Vorlage ein, indem er darauf hinweist, daß der
außerordentliche Kredit sich in ein unbedingtes und in ein eventuelles Erfordernis
per 37 100 000 fl und 12 200 000 fl. teile, letzteres sei schon für die Zeit der imminen¬
ten Kriegsgefahr berechnet. In dem ersteren Teile, der sich in der Vorlage in sechs
Hauptgruppen präsentiere, sei der Ende vorigen Jahres bereits bewilligte Kredit von
16 000 000 Gulden einbezogen, um den sich also derjetzige Kreditanspruch geringer
stelle. Auf Grund der in den Händen der Konferenzteilnehmer befindlichen Detail-
nachweisung, die aber nur zum ausschließlichen Gebrauche der Minister und nicht
für die Delegationen oder sonst für die Öffentlichkeit bestimmt sei, geht nun der
Reichskriegsminister in die Besprechung der einzelnen darin enthaltenen Posten ein,
indem er die für Einsetzung derselben maßgebend gewesenen Gründe anführt und
diejenigen Posten bezeichnet, die bereits aus dem 16-Millionen-Kredit bestritten
oder durch Bestellungen gebunden sind. Nachdem der Reichskriegsminister in
dieser Weise eine größere Anzahl von Posten erörtert hat, nimmt

   der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza das Wort zu einer

Pribram, Die politischen Geheimverträge Österreich-Ungams 36-42 bzw. 51-56.
<pb/>420 Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888

allgemeinen Bemerkung bezüglich der von der Kriegsverwaltung beobachteten
Verteilung der einzelnen Posten in das unbedingte und in das eventuelle Erfor¬
dernis. Mit Rücksicht darauf, daß aller menschlichen Voraussicht nach der
Friede für dieses Jahr erhalten bleiben dürfte, lasse sich diese Einteilung, wie sie
vorliege, nicht vor der Delegation mit Erfolg vertreten. Von den auf Grund des
16-Millionen-Kredites gebundenen Auslagen lasse sich mit Recht sagen, daß
nach der Situation, wie sie im Spätherbste war, eine unmittelbare Vorsorge nötig
war. Bezüglich ader meisten3 Anforderungen, welche noch nicht verausgabt oder
durch Bestellungen gebunden sind, lasse sich nur die Notwendigkeit begründen
und vertreten, daß die Regierung in die Lage versetzt werde, wenn die Situation
sich wieder ernster gestalten sollte, für die Herbeischaffung derselben Vorsorge
zu treffen; jetzt aber schon, wo man den Krieg, wie bemerkt, für dieses Jahr
nicht fürchte, diese Ansprüche in der ganzen Höhe als unbedingtes Erfordernis
zu vertreten, sei aussichtslos. Ebenso sei es mit den Erfordernissen zu organisa¬
torischen Zwecken, deren Bestreitung vor der ordentlichen Bewilligung der
betreffenden Organisationen sei auch nur durch imminente Kriegsgefahr even¬
tuell zu rechtfertigen; sonst müsse nach den staatsrechtlichen Prinzipien mit der
Einführung derselben bis zur Bewilligung derselben im regelmäßigen Budget
zugewartet werden.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski schließt sich
den Ausführungen des kgl. ung. Ministerpräsidenten an, indem er seinerseits
aber speziell darauf hinweist, daß er bei Beratung des 18-Millionen-Kredites
ausdrücklich betont habe, aus finanziellen Gründen nur bis zum Betrage von
5 Millionen Gulden der Kriegsverwaltung einen Vorschuß geben zu können,
trotzdem habe er es möglich gemacht, bis jetzt 9 Millionen Gulden zu leisten.
Nun müsse er aber auf das bestimmteste erklären, daß er ganz außerstande sei,
ohne vorherige Kreditoperation, wozu die Zustimmung des Reichsrates erfor¬
derlich ist, im Laufe des Jahres 1888 irgendeine Summe der Kriegsverwaltung
zur Verfügung zu stellen. Es müßten daher die Anforderungen der letzteren, wie
hoch oder niedrig sie immer seien, jedenfalls so geregelt werden, daß vor der
zweiten Hälfte Oktober kein Anspruch an die diesseitigen Finanzen gestellt
würde, oder aber müßte der Reichsrat unmittelbar nach den Delegationen
wieder zur Votierung des zur Aufnahme eines Anlehens nötigen Gesetzes einbe¬
rufen werden.

   Der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay stellt die
Anfrage, ob die k. k. Regierung überhaupt den Reichsrat nach den Delegatio¬
nen zu berufen beabsichtige, weiters welche Bedingung eventuell der kgl. ung.
Ministerpräsident an die Erfolglassung des Eventualkredites zu knüpfen beab¬
sichtigen würde.

   Der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe bemerkt, daß die
k. k. Regierung die Agenden des Reichsrates vor der Delegätionseröffnung zu
finalisieren beabsichtige und daher der Reichsrat eventuell ausschließlich zur

a-a Korrektur Tiszas aus aller.
<pb/>Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888  421

Votierung der Anlehensvorlage berufen werden müßte. Abgesehen von dem
schlechten Eindrücke, den diese Einberufung zur Folge hätte, würde auch der
Finanzminister, wenn er auf diese Weise im Juli oder August das Geld aufbrin¬
gen sollte, dasselbe nur schwer und jedenfalls zu ungünstigeren Bedingungen als
zu einer anderen Zeit erhalten.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erwidert auf die An¬
frage des gemeinsamen Finanzministers, daß er an den Eventualkredit keine
anderen Bedingungen stelle, als welche voriges Jahr an den Eventualkredit
geknüpft wurden.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
weist darauf hin, daß bei allem Bestreben, das unbedingte Erfordernis mög¬
lichst zu verringern, doch eine Reihe von Ansprüchen darin belassen werden

müßte, da die Verantwortung dafür nicht übernommen werden könne, daß die
betreffenden Erfordernisse noch in dem Zeitpunkte der immimenten Kriegsge¬
fahr, für welchen der Eventualkredit bestimmt sei, noch effektuiert werden
könnten.

   Derkgl. ung. Ministerpräsident v. Ti sza bemerkt, daß bals die
Kriegsgefahr näher zu rücken schien,b auch der vorigjährige Eventualkredit zum
Teil in Anspruch genommen wurde, ohne daß schon eine imminente Kriegsge¬
fahr vorhanden gewesen sei.

   Auf die Anfrage des Redners, welche Summe schon über den 16-Millionen-
Kredit heuer gebunden sei, erwidert derk. k. Sektionschef Lam¬
bert, daß dies bezüglich einer Summe von zirka 1,3 Millionen für solche
Gegenstände der Fall sei, auf deren Lieferung monatelang zugewartet werden
müßte.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
geht nun zur weiteren Besprechung und sachlichen Begründung der einzelnen
Posten der Detailnachweisung und Erteilung der von einzelnen Konferenzmit¬
gliedern gewünschten näheren Aufklärungen über.

   Bei den Posten, welche sich auf die Beschaffung der neuartigen Ausrüstung
des Heeres beziehen, gibt der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza
die Erklärung ab, daß vom prinzipiellen konstitutionellen Standpunkte die
Aufnahme dieser Erfordernisse in den Spezialkredit sich nur für diejenigen
Korps, welche tatsächlich im Jahre 1888 mit den neuen Repetiergewehren
ausgerüstet werden und da nur mit der Motivierung rechtfertigen lasse, daß bei
Aufstellung des Budgets pro 1888 die endgiltige Entscheidung über die bezügli¬
chen Gegenstände noch nicht getroffen war und daher auch die Kosten nicht
eingesetzt werden konnten. Das Erfordernis für die übrigen Korps müsse im
Budget pro 1889 angesprochen werden.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
weist daraufhin, daß diese Neuausrüstung auch ohne Einführung der Repetier¬
gewehre, durch die sie allerdings absolut notwendig werde, höchst wünschens-

b-b Einfügmg Tiszas.
<pb/>422 Nr. 36 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 4. 1888

wert sei und daß durch die Verteilung der Bestellung und Unterbrechung der
Arbeit die Effektuierung der Erfordernisse erschwert und verteuert werde.

   Es wird nun in der Beratung der einzelnen Detailposten fortgefahren, und
bemerkt der kg 1. ung. Ministerpräsident v. Tisza bei der Post 78
,,Neubau von sofort erforderlichen Unterkünften, Augmentationsmagazinen,
gedeckten Reitschulen, Schießstätten, dann Ankauf von Exerzierplätzen und
Übungsplätzen in Galizien&quot;, daß wenn es sich bei dem Neubau von Unterkünf¬
ten um andere als die im weiteren Verlaufe des Titels dieser Post angeführte
Objekte handelt, welche allerdings immer im gemeinsamen Budget figuriert
hätten, dieselben nicht aus gemeinsamen Mitteln, sondern aus den Mitteln der
diesseitigen Länder zu bestreiten wären, der Redner erinnert hiebei an das
Präzedens mit der Artilleriekaserne im Rayon der Festung Komorn.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
wird diesfalls noch nähere Erhebungen einleiten, er weist aber gleich daraufhin,
daß diese Post im übrigen sich nur als eine notwendige Folge der bereits
ausgeführten Barackenbauten in Galizien darstelle.

   Mit Rücksicht auf die in der Gruppe VI und besonders zahlreich in der
Gruppe VII enthaltenen Ansprüche für Durchführung von organisatorischen
Maßnahmen, die erst durch Votierung des Budgets pro 1889 ihre Genehmigung
erhalten sollen, erneuert der kg 1. ung. Ministerpräsident v. Tisza
seine schon im allgemeinen abgegebene prinzipielle Erklärung, daß die Durch¬
führung dieser Maßnahmen im Jahre 1888 sich nur durch besondere Gefahr
rechtfertigen lasse, sonst aber aus konstitutionellen Gründen die Votierung des
Budgets abgewartet werden müsse und die Maßnahmen erst mit dem neuen
Budgetjahre ins Leben treten können.0

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
entwickelt unter eingehender Darstellung der Nachteile, welche insbesondere
durch die Abkommandierung so vieler für den Dienst erforderlicher Offiziere
für den letzteren entstehen, die dringende Notwendigkeit, ehestens mit der
Sanierung dieser Übelstände vorzugehen.

   Nach fortgesetzten Erörterungen der einzelnen Posten glaubt der
kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza zur Erleichterung der weite¬
ren Beratung, seine Anträge im allgemeinen dahin formulieren zu sollen:

   1. daß bezüglich des Spezialkredits, abgesehen von der Erleichterung der
Einzahlungstermine, eine andere Einteilung des Verhältnisses zwischen dem
unbedingten und dem eventuellen Erfordernisse und eine Herabminderung des
ganzen Anspruches um wenigstens 7-8 Milhonen zu erfolgen hätte,

   2. daß die Erhöhung des Ordinariums gegen das Vorjahr auf 2 Millionen
Gulden herabgesetzt werde,

   3. daß das Mehrerfordernis für das Extraordinarium gegen das Vorjahr
vollständig gestrichen werde. Im verflossenen Jahre wurde mit Rücksicht dar-

       Randbemerkung des Kaisers dann käme man zu spät.
<pb/>Nr. 37 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1888  423

auf, daß heuer Gewehre um 2 1/2 Millionen fl. weniger zu beschaffen kommen,0
in Aussicht gestellt, daß eine Erniederung des Extraordinariums erfolgen werde;
es wäre doch wünschenswert, daß wenn schon dies nicht eintrete, doch auch
keine Erhöhung Platz greife.

   Die Sitzung wird hierauf geschlossen und die Fortsetzung für morgen 1 Uhr
Nachmittags anberaumt.

                                                                                      Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 23. Mai 1888. Franz Joseph.

   Nr. 37 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. April 1888

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (2. 5.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe (3. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (4. 5.), der k. u. k. gemeinsame
Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (6. 5.), der kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager Freiherr v.
Orczy (23. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der k. u. k. Marinekomman¬
dant Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (o. D.), der k. u. k. Sektionschef v. Szögyeny, der k. u. k.
Sektionschef Lambert, der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Vorlagen für die Delegationssession 1888.

   KZ. 30 - RMRZ. 353
   Protokoll des zu Wien am 30. April 1888 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.

   Der Vorsitzende ersucht zunächst den Reichskriegsminister, sich über
die am Schlüsse der letzten Sitzung vom kgl. ung. Ministerpräsidenten von Tisza
gestellten Anträge zu äußern.1

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
führt aus, daß er soviel als möglich getrachtet habe, den geäußerten Wün¬
schen nachzukommen, und werde er in der Lage sein, Abstriche im Ordinarium
bis zur Höhe von 6 320 071 fl. zu beantragen, unter der Bedingung jedoch, daß
die Herabsetzung des Mehrerfordernisses bei der Naturalienverpflegung, welche
er vorzuschlagen gedenke, nur unter der Voraussetzung durchgeführt werden
könne, wenn der für Berechnung derselben angenommene Preis vom April
laufenden Jahres sich erhalte, ferner daß die zum Zwecke eines Abstriches bei
dem Mehrerfordemis infolge der geringeren Ersparungen durch administrative

d Randbemerkung des Kaisers waren andere Verhältnisse.

1 Siehe GMR. v. 29. 4. 1888, RMRZ. 352.
<pb/>