MRP-2-0-04-0-18870105-P-0019.xml

|

Gemeinsamer Ministerrat, 5. 1. 1887

I. Militärische Vorkehrungen aus Anlaß der politischen Lage

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z19.pdf.

312 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887

Unterkunftsauslagen bedingten Nachtragskredit und Mehrerfordernis im Ordi-
narium zu bemerken, wie nötig es sei, daß die öster.-ung. Regierung dem
Einquartierungsgesetz1 ihre Aufmerksamkeit zuwende und Vorkehrungen tref¬
fe, damit nicht durch zu hohe Klassierungen der Gemeinden die Anforderungen
für Unterkunft ins Unberechenbare gesteigert werden.

   Endlich geruhte Se. Majestät den 4. November 1. J. als Einberufungstermin
für die Delegationen zu genehmigen und wie in früheren Jahren, so auch diesmal
als Prinzip aufzustellen, daß an dem mit Hinweglassung etwaiger Streichobjekte
zusammengestellten Budget gegenüber den Delegationen festzuhalten sei, daher
auch die beiden Ministerpräsidenten und Finanzminister für dasselbe in den
Ausschüssen eintreten mögen.

   Schließlich brachte der ung. Ministerpräsident v. Tisza den ge¬
genwärtigen Stand der Ausgleichsverhandlungen zur Sprache und erörterte die
Notwendigkeit, daß, wenn der Ausgleich auch nicht vor Ablauf dieses Jahres
perfekt werden sollte, was eine wenn auch nur bedingte Kündigung des Zoll-
und Handelsbündnisses von seiten Ungarns erheischen wird, so doch angesichts
der Neuwahlen in Ungarn das Zustandekommen des Ausgleiches vor Ende Mai
1887, also noch in der laufenden Legislaturperiode, energisch angestrebt werden
müsse.

   Diese Notwendigkeit wurde allseits anerkannt und wurde von österreichi¬
scher Seite die Zusicherung gegeben, alles aufzubieten, damit diese Angelegen¬
heit bis Mai 1887 ausgetragen sei.

   Womit Se. Majestät die Sitzung zu schließen geruhten.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 19. Oktober 1886. Franz Joseph.

Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Januar 1887

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (6. 1.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe(o. D.),derk. u. k. gemeinsameKriegsministerFZM. Graf Bylandt-Rheidt (6. l.),derk. u. k.
gemeinsame Finanzminister v. Källay (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry (o. D.),
der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der k. k. Landesverteidigungsminister FML.
Graf Welsersheimb (o. D.), der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FML. Freiherr v. Fejerväry
(o. D.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Militärische Vorkehrungen aus Anlaß der politischen Lage.

   KZ. 1 - RMRZ. 335
   Protokoll des zu Wien am 5. Jänner 1887 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kdlnoky.

         GA. XXXVI vom Jahre 1879. Magyar TörvSnytAr 1879-1880 148-178.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887  313

   Minister des Äußern Graf Kälnoky eröffhete die Sitzung mit
einem Rückblick auf die Vorbesprechungen der letzten Tage.

   Dieselben haben mit der Feststellung der Wahrnehmung geendet, daß die
politische Situation die Eventualität eines Kriegsausbruchs im Frühjahr oder im
Sommer als möglich erscheinen lasse, und es sei eine Konsequenz dieser Wahr¬
nehmung, daß sich die Regierung jetzt schon mit der Frage beschäftige, was für
Wünsche die Kriegsverwaltung für den erwähnten Fall habe und wie dieselben

zu erfüllen seien.
   Der Kriegsminister habe bereits bei den Vorbesprechungen ein Bild der

Erfordernisse, welche sich nach Maßgabe der Entwicklung der Ereignisse in den
verschiedenen Zeitpunkten ergeben werden, gegeben.

   Desgleichen haben die beiden Landesverteidigungsminister festgestellt, was
sie an Ausrüstung für die Landwehr und den Landsturm benötigen,1 und ebenso
haben bereits die Ressortminister der beiden Reichshälften die wünschenswer¬
ten Auskünfte über die Eisenbahnbeförderung der Truppen im Falle eines

Vormarsches gegeben.2
   Es frage sich nun, wie die ersten Geldmittel zu beschaffen seien und wie man

sich gegenüber den Vertretungskörpern zu benehmen habe, deren Einberufung
wegen des damit verbundenen Aufsehens zwar nicht wünschenswert, aber für
längere Zeit doch nicht aufschiebbar sei. Es möge sich daher zunächst der
Reichskriegsminister darüber äußern, welche Beträge er zu den als dringend
bezeichneten Bestellungen benötige.

   Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt glaubt die ihm ob¬
liegenden militärischen Vorkehrungen nach zwei Perioden ins Auge fassen zu
sollen; die erste umfaßt die drei ersten Monate dieses Jahres mit einem Bedarfe
von rund 23 Millionen, die zweite die spätere Zeit, in welcher er, ganz abgesehen
von den Kosten eines wirklichen Kriegsausbruches, an Ausrüstungskosten noch

26 Millionen bedarf.
   &quot;Die ersten 23 Millionen gruppieren sich in 15 Millionen für sofortige Bestel¬

lungen sofort zu effektuieren wären. Die Kosten im Januar können größtenteils
aus seinen laufenden Kassabeständen bestritten werden - im Februar wird er
höchstens 5 Millionen beanspruchen. 1 2/10 Millionen kämen für den Bedarf

der Marinesektion hinzu.*

a&#39;a Korrektur Bylandt-Rheidts aus Die ersten 23 Millionen gruppieren sich in 6 Millionen für
        sofortige Anschaffungen, wofür er die Kosten in Anhoffung sofortiger Refundierung aus
        seinen laufenden Kassabeständen vorschießen könne, in 15 Millionen für nach Maßgabe der
        Entwicklung der Verhältnisse unaufschiebbare Bestellungen und in 1 2/10 Millionen für den
        Bedarf der Marinesektion.

1 Protokoll der am 17. Dezember unter Ah. Vorsitze stattgehabten kommissioneilen Beratung
        überjene Maßnahmen, welche behufs Formationen von Landsturmabteilungen im Falle eines
        im Frühjahr 1887 eintretenden Krieges in nächster Zeit zu treffen wären, KA., MKSM.
        20-1/11-2 de 1886.

2 35/MT. Ung.MR. v. 27.12.1886. 1. Maßnahmen betreffend der Eisenbahnen anläßlich einer
        Mobilisierung. 2. In Angelegenheit der Herstellung einer Verbindung zwischen dem Eisen¬
        bahnnetz in Siebenbürgen und der nordöstlichen Eisenbahnlinie, OL., K. 27, Karton 41.
<pb/>314 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887

   Da er nun eine etwaige Bewilligung der Delegationen, selbst wenn diese, wie
in den Vorbesprechungen erwähnt wurde, schon bEnde Februarb d. J. einberufen
werden sollten, nicht abwarten könne, so bitte er um die Zusicherung, °daß ihm
zirka 6 Millionen auf Verlangen nach Maßgabe des Bedarfs im Laufe des
Monats Februar zur Verfügung gestellt werden,0 und um die Ermächtigung für
sich und Baron Stemeck, Bestellungen im Betrage 16 2/10 Millionen effektuie-
ren zu dürfen.

   dDie Konferenz willigt ein, daß die Bestellungen bis zur Höhe von 16,2
Millionen durch den Kriegsminister vorgenommen werden.&quot;1 Ebenso war man
darüber einig, daß dem Kriegsminister als Vorschuß® 6 Millionen von den
beiden Finanzministern zur Verfügung gestellt werden sollen.1 Was aber die
Bedeckung dieser 16 2/10 Millionen betrifft, so gingen die Ansichten auseinan¬
der.

   Während nämlich der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza
undderkgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry den Antrag ver¬
traten, daß bis zur Bewilligung durch die Delegationen die gemeinsamen Akti¬
ven zur Bedeckung herangezogen werden sollen, bekämpfte der k. k. Fi¬
nanzminister Ritter v. Dunajewski dieses Auskunftsmittel mit
Hinweis auf seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlamente, weil die Frage
der gemeinsamen Aktiven überhaupt noch nicht ausgetragen und die Frage der
Bedeckung eine Sache der Legislative und nicht der gemeinsamen Regierung sei.
Auch empfehle sich eine Verpfandung oder Veräußerung der gemeinsamen
Aktiven aus Rücksicht für den Staatskredit nicht. Er erklärte sich aber bereit,
die auf Österreich entfallende pragmatische Quote für den Monat BNovember
und Dezember8 auf Verlangen der gemeinsamen Regierung antizipando zu ent¬
richten.

   Reichsfinanzminister v. Källay machte auf das Präzedens aus
dem Jahre 1870 aufmerksam, wo die österreichische und ungarische Regierung
sich mit der Verpfändung der gemeinsamen Aktiven einverstanden erklärten.3

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza fügte dem bei, daß
den Legislativen in der Frage der Bedeckung nicht vorgegriffen werden solle.
Die Heranziehung der gemeinsamen Aktiven sei lediglich eine Art Vorschußge¬
schäft und stelle sich als das einfachste Expediens dar, wobei es den Legislativen

b&#39;b Korrektur Bylandt-Rheidts aus im Monate April.
^ Korrektur Bylandt-Rheidts aus daß ihm 6 Millionen auf Verlangen sofort zur Verfügung

        gestellt werden.
d&#39;d Korrektur Szapärys aus Gegen die Verausgabung dieser 23 Millionen wurde im Prinzip keine

        Einwendung erhoben.
e Korrektur Dunajewskis aus Abschlagszahlung.
f Streichung Dunajewskis und daß er Bestellungen bis zu 16 1/10 Millionen machen könne.
8-8 Korrektur Dunajewskis aus Oktober und selbst auch für November.

3 GMR. v. 24. 7.1870 und GMR. 30. 7.1870, HHStA., PA. XL, Karton 285. - Vgl. Diöszegi,
        Österreich-Unganumd der französisch-preußische Krieg 71-74.
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887  315

überlassen bleibe zu entscheiden, ob der Verschuß zu refundieren oder definitiv
abzuschreiben sei.

   Auch der Minister des Äußern Graf Kälnoky bemerkte, daß
der Prinzipfrage der gemeinsamen Aktiven durch deren Heranziehung nicht
vorgegriffen werde, indem die Refundierung jederzeit beschlossen werden kön¬
ne.

   Bei der ablehnenden Haltung des österreichischen Finanzministers kam ein

Beschluß über die Bedeckung der fraglichen 16 2/10 Millionen nicht zustande,
und steht man nun vor der vom kgl. ung. Ministerpräsidenten präzisierten
Alternative, entweder die gemeinsamen Aktiven zur Bedeckung der fraglichen
16 2/10 Millionen heranzuziehen und, hwenn sich die Lage günstig gestaltet und
demzufolge keine anderen Summen verlangt werden,11 an die Delegationen nur
&#39;in der gewöhnlichen Herbstsession heranzutreten,1 oder die Delegationen zur

Votierung dieser 16 2/10 Millionen schon im Monate Februar einzuberufen.
   Der Minister des Äußern Graf Kälnoky erklärte, daß er letzte¬

re Eventualität aus politischen Gründen gerne vermieden sehen möchte.
   Dies gab dem k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe, wel¬

chem auch Graf Welsersheimb zustimmte, zu der Bemerkung Anlaß, daß es die
Stellung der Regierung im Reichsrate bei ihren Anforderungen für die Land¬
wehr und den Landsturm wesentlich erleichtern würde, wenn auch für das Heer
Anforderungen gestellt werden. Man müßte sich darauf gefaßt machen, in der
Kammer interpelliert zu werden, ob für das Heer nicht auch etwas geschehe.

   Der Minister des Äußern Graf Kälnoky und der kgl. ung.
Ministerpräsident v. Tisza gaben die Möglichkeit einer solchen In¬
terpellation zu, daß sich dieselbe mit dem Hinweis darauf beantworten lasse,
daß es sich beim Heere nur um Ergänzungen handle, während der Landsturm
erst geschaffen werden muß.

   Die Diskussion wendete sich hierauf dem Bedarfe der beiden Landesverteidi¬
gungsminister für die Landwehr und den Landsturm zu.

   Der k. k. Landesverteidigungsm.inister FML. Graf Wel¬
sersheimb stellte für Auslagen, die der Mobilisierung vorauszugehen ha¬
ben, einen zweifachen Erfordemisausweis auf, ju. zw.: für Waffen, nach Entfall
der vom Heere nach Zulässigkeit und Bedarfzu ersetzenden Kriegsreserve, noch
222 373 fl. bzw. bei Entfall der Bewaffnung der Mannschaften der Spezialwaffen
seitens der Landwehr: 195 997 fl.

   Für Montur u. Ausrüstung: nach analogem Entfalle für die Mannschaften
der Spezialwaffen noch 1 711 048 fl. bzw. nach Entfall der Kriegsreservevorräte
für den Landsturm: 11 670 058 fl.

h&quot;h Einfügung Tiszas.
        Korrektur Tiszas aus nach Maßgabe des weiteren Bedarfes zu gehen.

J_J Korrektur Welsersheimbs aus je nachdem die Heeresverwaltung ihm Gewehre und Ausrü¬
        stungsgegenstände überlasse oder nicht.
           Im ersteren Falle bedürfe er:
<pb/>316 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887

   Die beiden Summen würden sich sonach im Maximum auf 13 933 421 - im

Minimum auf 11 866 055 stellend
   Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister Freiherr v.

Fejerväry bezifferte seinen Bedarf folgendermaßen:

für Ausrüstung des Landsturmes       6 342 292 fl.
für Reservevorrat der Landwehr       2 280 000 fl.

                           Zusammen  8 622 292 fl.

welche Summe sich um den Bedarf für 9000 Mann reduziert, wenn die Monturs¬
kosten für die zu den Spezialwaffen Eingeteilten von der Heeresverwaltung

übernommen werden.
   An diese Darstellung knüpfte der Minister des Äußern Graf

Kälnoky die Frage, wann die Vorlage wegen dieser Kosten an die Legisla¬

tiven gemacht werden solle.
   K. k. Ministerpräsident Graf Taaffe erwiderte, daß die Vorla¬

ge jedenfalls gleichzeitig in beiden Parlamenten zu geschehen habe, u. zw. Ende
Jänner, wo sich auch der Reichsrat wieder versammelt. Es möge dieses mit einer
gleichen Motivierung geschehen, und zu diesem Behufs empfehle es sich, daß
der Minister des Äußern den beiden Ministerpräsidenten die Basis für den
Motivenbericht zur Landsturmvorlage an die Hand gebe.

   Der Antrag des Grafen Taaffe wurde zum Beschluß erhoben. In dieser
Beziehung machte der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajew-
ski darauf aufmerksam, daß die in der letzteren Zeit wieder friedlicher lau¬
tenden Stimmen in der Presse die Durchbringung der Landsturmvorlage in den
Legislativen insoferne erschweren, als die friedlichen Nachrichten die Bereitwil¬
ligkeit der Legislativen zur Votierung der Ausrüstungskosten vermindern wer¬
den. Es sei also angezeigt, die öffentliche Meinung auf die Vorlage vorzuberei¬

ten.
   Der Minister des Äußern Graf Kälnoky, welchem auch der

kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza beistimmte, erwiderte, daß man immerhin
die Erhaltung des Friedens als Ziel der Regierung hinstellen könne. Andererseits
aber müsse man auf die Rüstungen, die anderwärts stattfinden, und auf die
Tatsache hinweisen, daß wir bezüglich des Landsturmes noch gar nichts fertig

und noch alles zu schaffen haben.
   Im Laufe der Diskussion kamen auch mehrere andere Fragen prinzipieller

Natur zur Sprache.

für Gewehre                               89 607 fl.
für Ausrüstung                       11 670 058 fl.
                                     11 759 665 fl.
     Zusammen
                                        222 373 fl.
Im letzteren Falle:                  13 711 048 fl.
                                     13 933 421 fl.
für Gewehre
für Ausrüstung

      Zusammen
<pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887      317

   I. Das den Vorlagen der beiden Landesverteidigungsminister zur Grundlage

dienende Prinzip, daß die Auslagen für Landwehr und Landsturm auf gleiche
Basis zu stellen seifen], gab dem kgl. ung. Ministerpräsidenten v.
Tisza Anlaß, sich gegen die vom österreichischen Landesverteidigungsmini¬
ster in Kombination gezogene Kostenersparung durch Verwendung von Waffen
und Ausrüstungsgegenständen des Heeres für die österreichische Landwehr zu
wenden. Ungarn stelle die Erfordernisse für die Landwehr und den Landsturm
selbst bei. Es gehe daher nicht an, daß die österreichische Reichshälfte sich mit
den als gemeinsames Eigentum erscheinenden Requisiten des Heeres behelfe.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt schal¬
tete hier ein, daß er nur nach Maßgabe der fortschreitenden Ausrüstung des
Heeres mit neuen Gewehren in der Lage sei, Waffen an die österreichische
Landwehr abzugeben, worauf der k. k. Landesverteidigungsmini¬
ster Graf Welsersheimb die gesetzliche Berechtigung der Einwendung
des ungarischen Ministerpräsidenten zugab, jedoch bemerkte, daß es sich hier
nicht um eine Frage des Gesetzes, sondern um eine Frage der Opportunität
handle, welche der Refundierung der Kosten an die gemeinsame Heeresverwal¬
tung in nichts präjudiziere.

   Die Konferenz entschied im Sinne des kgl. ung. Ministerpräsidenten, daß
wenn Gewehre kund daß die eventuell durch [die] Heeresverwaltung für die
Armee als überflüssig anerkannten Ausrüstungsgegenstände gleichmäßig an
beide Teile der Monarchie abgetreten werden,k von der Heeresverwaltung abge¬
treten werden, [sic!] ihr wirklicher Wert zu refundieren und derselbe im nächsten
Budget der Heeresverwaltung als eigene Einnahme einzustellen ist.

   II. Die vom Reichskriegsminister FZM. Grafen Bylandt zur
Diskussion gebrachte Frage der Monturbestreitung für die zur Komplettierung
des Mannschaftsstandes aus den Spezialwaffen stammenden Landsturmpflichti¬
gen wurde im Sinne der Bestreitung dieser Kosten durch die Heeresverwaltung
entschieden. &#39;Bezüglich der Bekleidung und Ausrüstung der aus den Spezialwaf¬
fen stammenden Landwehrmänner würde die definitive Erklärung des Reichs¬
kriegsministers abzuwarten sein.1

   III. Der kgl. ung, Landesverteidigungsminister FML.
Freiherr v. Fejerväry kam auf den schon bei den Vorbesprechungen
erörterten Umstand zurück,4 daß Ungarn für den Landsturm um zwei Bataillo¬
ne und 50 Eskadronen mehr beistelle als die österreichische Reichshälfte, und
stellte die Frage, ob die Kosten für dieses Plus nicht auf das gemeinsame Budget
zu übernehmen seien?

   Der kgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry sprach sich im
bejahenden Sinne aus, während der k. k. Finanzminister Ritter v.
Dunajewski sich außerstande erklärte, heute ein Votum abzugeben. Der

k&#39;k Korrektur Tiszas aus und Ausrüstungsgegenstände.
w Einfügung Bylandt-Rheidts.

4 Vgl. Anm. 1.
<pb/>318 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887

Antrag habe keinen gesetzlichen Grund, und könne hierüber nicht so nebenbei
entschieden werden. Nach seiner Meinung sei es das Beste, wenn überhauptm
alles - Armee, Landwehr und Landsturm - in eine Hand auf gemeinsame
Kosten genommen werde.

   K. k. Ministerpräsident Graf Taaffe erklärte, er könne sich
heute über die Anregung des Freiherrn von Fejerväry nicht aussprechen &quot;und
könne heute darüber nicht in Verhandlung treten.&quot;

   °Die Konferenz beschloß, daß diese Frage besonders bezüglich der Kosten
der Ausrüstung der Kavallerie des Landsturmes einer späteren Entscheidung
Vorbehalten bleibe.0

   IV.Derkgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry regte auch die
Frage an, ob es mit Rücksicht auf die Höhe der zu stellenden Gesamtanforde¬
rung nicht angehe, die Kosten für Landwehr und den Landsturm in ähnlicher
Weise wie jene für das Heer zu gliedern und vorerst nur den dringendsten Bedarf
in Anspruch zu nehmen. Angesichts einer eingestandenen Kriegsgefahr werde
zweifellos das ganze Erfordernis poder auch größere Anforderungen15 von den
Legislativen bewilligt werden. Aber als Friedensbudget sei dasselbe in dieser
Höhe schwer durchzubringen, rda sich das ganze Erfordernis der beiden Teile
der Monarchie auf 72 Millionen beläuft/

   Gegen eine solche Gliederung sprachen sich beide Landesverteidi¬
gungsminister aus, weil es sich beim Landsturm eben um das Insleben-
treten dieses Institutes handle, welches durch die gleichzeitige Inanspruchnahme
des ganzen Erfordernisses bedingt sei. sDer ung. Finanzminister be¬
tont außerdem, daß der Zeitpunkt, wann die Vorlage der Legislative eingereicht
wird, wohl überlegt werde, da die gestellten Anforderungen vom finanziellen
Standpunkt von großer Tragweite sind und die Verhältnisse wirklich derart sein
müssen, daß man diese Vorlage genügend begründen könne; er kann es daher
nicht unterlassen, die Schwierigkeiten, mit welchen die Beschaffung der gefor¬
derten großen Summen verbunden sind, zu erwähnen.

   Die Konferenz behält sich vor, den Zeitpunkt der Einbringung der Vorlagen
durch schriftlichen oder mündlichen Verkehr zwischen den beteiligten Regie¬
rungen festzustellen/

    Nachdem der Minister des Äußern Graf Kälnoky den beiden
Finanzministem noch die Frage der Geldbeschaffung für den Fall eines wirklichen
Kriegsausbruches zur Erwägung empfohlen hatte, wurde die Sitzung geschlossen.

                                                                                               Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 7. Januar 1887. Franz Joseph.

 m Korrektur Dunajewskis aus im Bedarfsfälle.
         Korrektur Taaffes aus sei aber bereit, darüber in Verhandlung zu treten.

 0&quot;° Einfügung Szapärys.
 p-p Einfügung Szapärys.

         Einfügung Szapärys.
         Einfügung Szapärys.
<pb/>