Gemeinsamer Ministerrat, 5. 1. 1887
I. Militärische Vorkehrungen aus Anlaß der politischen Lage
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312 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 Unterkunftsauslagen bedingten Nachtragskredit und Mehrerfordernis im Ordi- narium zu bemerken, wie nötig es sei, daß die öster.-ung. Regierung dem Einquartierungsgesetz1 ihre Aufmerksamkeit zuwende und Vorkehrungen tref¬ fe, damit nicht durch zu hohe Klassierungen der Gemeinden die Anforderungen für Unterkunft ins Unberechenbare gesteigert werden. Endlich geruhte Se. Majestät den 4. November 1. J. als Einberufungstermin für die Delegationen zu genehmigen und wie in früheren Jahren, so auch diesmal als Prinzip aufzustellen, daß an dem mit Hinweglassung etwaiger Streichobjekte zusammengestellten Budget gegenüber den Delegationen festzuhalten sei, daher auch die beiden Ministerpräsidenten und Finanzminister für dasselbe in den Ausschüssen eintreten mögen. Schließlich brachte der ung. Ministerpräsident v. Tisza den ge¬ genwärtigen Stand der Ausgleichsverhandlungen zur Sprache und erörterte die Notwendigkeit, daß, wenn der Ausgleich auch nicht vor Ablauf dieses Jahres perfekt werden sollte, was eine wenn auch nur bedingte Kündigung des Zoll- und Handelsbündnisses von seiten Ungarns erheischen wird, so doch angesichts der Neuwahlen in Ungarn das Zustandekommen des Ausgleiches vor Ende Mai 1887, also noch in der laufenden Legislaturperiode, energisch angestrebt werden müsse. Diese Notwendigkeit wurde allseits anerkannt und wurde von österreichi¬ scher Seite die Zusicherung gegeben, alles aufzubieten, damit diese Angelegen¬ heit bis Mai 1887 ausgetragen sei. Womit Se. Majestät die Sitzung zu schließen geruhten. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 19. Oktober 1886. Franz Joseph. Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Januar 1887 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (6. 1.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe(o. D.),derk. u. k. gemeinsameKriegsministerFZM. Graf Bylandt-Rheidt (6. l.),derk. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry (o. D.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der k. k. Landesverteidigungsminister FML. Graf Welsersheimb (o. D.), der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FML. Freiherr v. Fejerväry (o. D.). Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: Militärische Vorkehrungen aus Anlaß der politischen Lage. KZ. 1 - RMRZ. 335 Protokoll des zu Wien am 5. Jänner 1887 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Kdlnoky. GA. XXXVI vom Jahre 1879. Magyar TörvSnytAr 1879-1880 148-178. <pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 313 Minister des Äußern Graf Kälnoky eröffhete die Sitzung mit einem Rückblick auf die Vorbesprechungen der letzten Tage. Dieselben haben mit der Feststellung der Wahrnehmung geendet, daß die politische Situation die Eventualität eines Kriegsausbruchs im Frühjahr oder im Sommer als möglich erscheinen lasse, und es sei eine Konsequenz dieser Wahr¬ nehmung, daß sich die Regierung jetzt schon mit der Frage beschäftige, was für Wünsche die Kriegsverwaltung für den erwähnten Fall habe und wie dieselben zu erfüllen seien. Der Kriegsminister habe bereits bei den Vorbesprechungen ein Bild der Erfordernisse, welche sich nach Maßgabe der Entwicklung der Ereignisse in den verschiedenen Zeitpunkten ergeben werden, gegeben. Desgleichen haben die beiden Landesverteidigungsminister festgestellt, was sie an Ausrüstung für die Landwehr und den Landsturm benötigen,1 und ebenso haben bereits die Ressortminister der beiden Reichshälften die wünschenswer¬ ten Auskünfte über die Eisenbahnbeförderung der Truppen im Falle eines Vormarsches gegeben.2 Es frage sich nun, wie die ersten Geldmittel zu beschaffen seien und wie man sich gegenüber den Vertretungskörpern zu benehmen habe, deren Einberufung wegen des damit verbundenen Aufsehens zwar nicht wünschenswert, aber für längere Zeit doch nicht aufschiebbar sei. Es möge sich daher zunächst der Reichskriegsminister darüber äußern, welche Beträge er zu den als dringend bezeichneten Bestellungen benötige. Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt glaubt die ihm ob¬ liegenden militärischen Vorkehrungen nach zwei Perioden ins Auge fassen zu sollen; die erste umfaßt die drei ersten Monate dieses Jahres mit einem Bedarfe von rund 23 Millionen, die zweite die spätere Zeit, in welcher er, ganz abgesehen von den Kosten eines wirklichen Kriegsausbruches, an Ausrüstungskosten noch 26 Millionen bedarf. "Die ersten 23 Millionen gruppieren sich in 15 Millionen für sofortige Bestel¬ lungen sofort zu effektuieren wären. Die Kosten im Januar können größtenteils aus seinen laufenden Kassabeständen bestritten werden - im Februar wird er höchstens 5 Millionen beanspruchen. 1 2/10 Millionen kämen für den Bedarf der Marinesektion hinzu.* a'a Korrektur Bylandt-Rheidts aus Die ersten 23 Millionen gruppieren sich in 6 Millionen für sofortige Anschaffungen, wofür er die Kosten in Anhoffung sofortiger Refundierung aus seinen laufenden Kassabeständen vorschießen könne, in 15 Millionen für nach Maßgabe der Entwicklung der Verhältnisse unaufschiebbare Bestellungen und in 1 2/10 Millionen für den Bedarf der Marinesektion. 1 Protokoll der am 17. Dezember unter Ah. Vorsitze stattgehabten kommissioneilen Beratung überjene Maßnahmen, welche behufs Formationen von Landsturmabteilungen im Falle eines im Frühjahr 1887 eintretenden Krieges in nächster Zeit zu treffen wären, KA., MKSM. 20-1/11-2 de 1886. 2 35/MT. Ung.MR. v. 27.12.1886. 1. Maßnahmen betreffend der Eisenbahnen anläßlich einer Mobilisierung. 2. In Angelegenheit der Herstellung einer Verbindung zwischen dem Eisen¬ bahnnetz in Siebenbürgen und der nordöstlichen Eisenbahnlinie, OL., K. 27, Karton 41. <pb/>314 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 Da er nun eine etwaige Bewilligung der Delegationen, selbst wenn diese, wie in den Vorbesprechungen erwähnt wurde, schon bEnde Februarb d. J. einberufen werden sollten, nicht abwarten könne, so bitte er um die Zusicherung, °daß ihm zirka 6 Millionen auf Verlangen nach Maßgabe des Bedarfs im Laufe des Monats Februar zur Verfügung gestellt werden,0 und um die Ermächtigung für sich und Baron Stemeck, Bestellungen im Betrage 16 2/10 Millionen effektuie- ren zu dürfen. dDie Konferenz willigt ein, daß die Bestellungen bis zur Höhe von 16,2 Millionen durch den Kriegsminister vorgenommen werden."1 Ebenso war man darüber einig, daß dem Kriegsminister als Vorschuß® 6 Millionen von den beiden Finanzministern zur Verfügung gestellt werden sollen.1 Was aber die Bedeckung dieser 16 2/10 Millionen betrifft, so gingen die Ansichten auseinan¬ der. Während nämlich der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza undderkgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry den Antrag ver¬ traten, daß bis zur Bewilligung durch die Delegationen die gemeinsamen Akti¬ ven zur Bedeckung herangezogen werden sollen, bekämpfte der k. k. Fi¬ nanzminister Ritter v. Dunajewski dieses Auskunftsmittel mit Hinweis auf seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlamente, weil die Frage der gemeinsamen Aktiven überhaupt noch nicht ausgetragen und die Frage der Bedeckung eine Sache der Legislative und nicht der gemeinsamen Regierung sei. Auch empfehle sich eine Verpfandung oder Veräußerung der gemeinsamen Aktiven aus Rücksicht für den Staatskredit nicht. Er erklärte sich aber bereit, die auf Österreich entfallende pragmatische Quote für den Monat BNovember und Dezember8 auf Verlangen der gemeinsamen Regierung antizipando zu ent¬ richten. Reichsfinanzminister v. Källay machte auf das Präzedens aus dem Jahre 1870 aufmerksam, wo die österreichische und ungarische Regierung sich mit der Verpfändung der gemeinsamen Aktiven einverstanden erklärten.3 Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza fügte dem bei, daß den Legislativen in der Frage der Bedeckung nicht vorgegriffen werden solle. Die Heranziehung der gemeinsamen Aktiven sei lediglich eine Art Vorschußge¬ schäft und stelle sich als das einfachste Expediens dar, wobei es den Legislativen b'b Korrektur Bylandt-Rheidts aus im Monate April. ^ Korrektur Bylandt-Rheidts aus daß ihm 6 Millionen auf Verlangen sofort zur Verfügung gestellt werden. d'd Korrektur Szapärys aus Gegen die Verausgabung dieser 23 Millionen wurde im Prinzip keine Einwendung erhoben. e Korrektur Dunajewskis aus Abschlagszahlung. f Streichung Dunajewskis und daß er Bestellungen bis zu 16 1/10 Millionen machen könne. 8-8 Korrektur Dunajewskis aus Oktober und selbst auch für November. 3 GMR. v. 24. 7.1870 und GMR. 30. 7.1870, HHStA., PA. XL, Karton 285. - Vgl. Diöszegi, Österreich-Unganumd der französisch-preußische Krieg 71-74. <pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 315 überlassen bleibe zu entscheiden, ob der Verschuß zu refundieren oder definitiv abzuschreiben sei. Auch der Minister des Äußern Graf Kälnoky bemerkte, daß der Prinzipfrage der gemeinsamen Aktiven durch deren Heranziehung nicht vorgegriffen werde, indem die Refundierung jederzeit beschlossen werden kön¬ ne. Bei der ablehnenden Haltung des österreichischen Finanzministers kam ein Beschluß über die Bedeckung der fraglichen 16 2/10 Millionen nicht zustande, und steht man nun vor der vom kgl. ung. Ministerpräsidenten präzisierten Alternative, entweder die gemeinsamen Aktiven zur Bedeckung der fraglichen 16 2/10 Millionen heranzuziehen und, hwenn sich die Lage günstig gestaltet und demzufolge keine anderen Summen verlangt werden,11 an die Delegationen nur 'in der gewöhnlichen Herbstsession heranzutreten,1 oder die Delegationen zur Votierung dieser 16 2/10 Millionen schon im Monate Februar einzuberufen. Der Minister des Äußern Graf Kälnoky erklärte, daß er letzte¬ re Eventualität aus politischen Gründen gerne vermieden sehen möchte. Dies gab dem k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe, wel¬ chem auch Graf Welsersheimb zustimmte, zu der Bemerkung Anlaß, daß es die Stellung der Regierung im Reichsrate bei ihren Anforderungen für die Land¬ wehr und den Landsturm wesentlich erleichtern würde, wenn auch für das Heer Anforderungen gestellt werden. Man müßte sich darauf gefaßt machen, in der Kammer interpelliert zu werden, ob für das Heer nicht auch etwas geschehe. Der Minister des Äußern Graf Kälnoky und der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza gaben die Möglichkeit einer solchen In¬ terpellation zu, daß sich dieselbe mit dem Hinweis darauf beantworten lasse, daß es sich beim Heere nur um Ergänzungen handle, während der Landsturm erst geschaffen werden muß. Die Diskussion wendete sich hierauf dem Bedarfe der beiden Landesverteidi¬ gungsminister für die Landwehr und den Landsturm zu. Der k. k. Landesverteidigungsm.inister FML. Graf Wel¬ sersheimb stellte für Auslagen, die der Mobilisierung vorauszugehen ha¬ ben, einen zweifachen Erfordemisausweis auf, ju. zw.: für Waffen, nach Entfall der vom Heere nach Zulässigkeit und Bedarfzu ersetzenden Kriegsreserve, noch 222 373 fl. bzw. bei Entfall der Bewaffnung der Mannschaften der Spezialwaffen seitens der Landwehr: 195 997 fl. Für Montur u. Ausrüstung: nach analogem Entfalle für die Mannschaften der Spezialwaffen noch 1 711 048 fl. bzw. nach Entfall der Kriegsreservevorräte für den Landsturm: 11 670 058 fl. h"h Einfügung Tiszas. Korrektur Tiszas aus nach Maßgabe des weiteren Bedarfes zu gehen. J_J Korrektur Welsersheimbs aus je nachdem die Heeresverwaltung ihm Gewehre und Ausrü¬ stungsgegenstände überlasse oder nicht. Im ersteren Falle bedürfe er: <pb/>316 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 Die beiden Summen würden sich sonach im Maximum auf 13 933 421 - im Minimum auf 11 866 055 stellend Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister Freiherr v. Fejerväry bezifferte seinen Bedarf folgendermaßen: für Ausrüstung des Landsturmes 6 342 292 fl. für Reservevorrat der Landwehr 2 280 000 fl. Zusammen 8 622 292 fl. welche Summe sich um den Bedarf für 9000 Mann reduziert, wenn die Monturs¬ kosten für die zu den Spezialwaffen Eingeteilten von der Heeresverwaltung übernommen werden. An diese Darstellung knüpfte der Minister des Äußern Graf Kälnoky die Frage, wann die Vorlage wegen dieser Kosten an die Legisla¬ tiven gemacht werden solle. K. k. Ministerpräsident Graf Taaffe erwiderte, daß die Vorla¬ ge jedenfalls gleichzeitig in beiden Parlamenten zu geschehen habe, u. zw. Ende Jänner, wo sich auch der Reichsrat wieder versammelt. Es möge dieses mit einer gleichen Motivierung geschehen, und zu diesem Behufs empfehle es sich, daß der Minister des Äußern den beiden Ministerpräsidenten die Basis für den Motivenbericht zur Landsturmvorlage an die Hand gebe. Der Antrag des Grafen Taaffe wurde zum Beschluß erhoben. In dieser Beziehung machte der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajew- ski darauf aufmerksam, daß die in der letzteren Zeit wieder friedlicher lau¬ tenden Stimmen in der Presse die Durchbringung der Landsturmvorlage in den Legislativen insoferne erschweren, als die friedlichen Nachrichten die Bereitwil¬ ligkeit der Legislativen zur Votierung der Ausrüstungskosten vermindern wer¬ den. Es sei also angezeigt, die öffentliche Meinung auf die Vorlage vorzuberei¬ ten. Der Minister des Äußern Graf Kälnoky, welchem auch der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza beistimmte, erwiderte, daß man immerhin die Erhaltung des Friedens als Ziel der Regierung hinstellen könne. Andererseits aber müsse man auf die Rüstungen, die anderwärts stattfinden, und auf die Tatsache hinweisen, daß wir bezüglich des Landsturmes noch gar nichts fertig und noch alles zu schaffen haben. Im Laufe der Diskussion kamen auch mehrere andere Fragen prinzipieller Natur zur Sprache. für Gewehre 89 607 fl. für Ausrüstung 11 670 058 fl. 11 759 665 fl. Zusammen 222 373 fl. Im letzteren Falle: 13 711 048 fl. 13 933 421 fl. für Gewehre für Ausrüstung Zusammen <pb/>Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 317 I. Das den Vorlagen der beiden Landesverteidigungsminister zur Grundlage dienende Prinzip, daß die Auslagen für Landwehr und Landsturm auf gleiche Basis zu stellen seifen], gab dem kgl. ung. Ministerpräsidenten v. Tisza Anlaß, sich gegen die vom österreichischen Landesverteidigungsmini¬ ster in Kombination gezogene Kostenersparung durch Verwendung von Waffen und Ausrüstungsgegenständen des Heeres für die österreichische Landwehr zu wenden. Ungarn stelle die Erfordernisse für die Landwehr und den Landsturm selbst bei. Es gehe daher nicht an, daß die österreichische Reichshälfte sich mit den als gemeinsames Eigentum erscheinenden Requisiten des Heeres behelfe. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt schal¬ tete hier ein, daß er nur nach Maßgabe der fortschreitenden Ausrüstung des Heeres mit neuen Gewehren in der Lage sei, Waffen an die österreichische Landwehr abzugeben, worauf der k. k. Landesverteidigungsmini¬ ster Graf Welsersheimb die gesetzliche Berechtigung der Einwendung des ungarischen Ministerpräsidenten zugab, jedoch bemerkte, daß es sich hier nicht um eine Frage des Gesetzes, sondern um eine Frage der Opportunität handle, welche der Refundierung der Kosten an die gemeinsame Heeresverwal¬ tung in nichts präjudiziere. Die Konferenz entschied im Sinne des kgl. ung. Ministerpräsidenten, daß wenn Gewehre kund daß die eventuell durch [die] Heeresverwaltung für die Armee als überflüssig anerkannten Ausrüstungsgegenstände gleichmäßig an beide Teile der Monarchie abgetreten werden,k von der Heeresverwaltung abge¬ treten werden, [sic!] ihr wirklicher Wert zu refundieren und derselbe im nächsten Budget der Heeresverwaltung als eigene Einnahme einzustellen ist. II. Die vom Reichskriegsminister FZM. Grafen Bylandt zur Diskussion gebrachte Frage der Monturbestreitung für die zur Komplettierung des Mannschaftsstandes aus den Spezialwaffen stammenden Landsturmpflichti¬ gen wurde im Sinne der Bestreitung dieser Kosten durch die Heeresverwaltung entschieden. 'Bezüglich der Bekleidung und Ausrüstung der aus den Spezialwaf¬ fen stammenden Landwehrmänner würde die definitive Erklärung des Reichs¬ kriegsministers abzuwarten sein.1 III. Der kgl. ung, Landesverteidigungsminister FML. Freiherr v. Fejerväry kam auf den schon bei den Vorbesprechungen erörterten Umstand zurück,4 daß Ungarn für den Landsturm um zwei Bataillo¬ ne und 50 Eskadronen mehr beistelle als die österreichische Reichshälfte, und stellte die Frage, ob die Kosten für dieses Plus nicht auf das gemeinsame Budget zu übernehmen seien? Der kgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry sprach sich im bejahenden Sinne aus, während der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski sich außerstande erklärte, heute ein Votum abzugeben. Der k'k Korrektur Tiszas aus und Ausrüstungsgegenstände. w Einfügung Bylandt-Rheidts. 4 Vgl. Anm. 1. <pb/>318 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887 Antrag habe keinen gesetzlichen Grund, und könne hierüber nicht so nebenbei entschieden werden. Nach seiner Meinung sei es das Beste, wenn überhauptm alles - Armee, Landwehr und Landsturm - in eine Hand auf gemeinsame Kosten genommen werde. K. k. Ministerpräsident Graf Taaffe erklärte, er könne sich heute über die Anregung des Freiherrn von Fejerväry nicht aussprechen "und könne heute darüber nicht in Verhandlung treten." °Die Konferenz beschloß, daß diese Frage besonders bezüglich der Kosten der Ausrüstung der Kavallerie des Landsturmes einer späteren Entscheidung Vorbehalten bleibe.0 IV.Derkgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry regte auch die Frage an, ob es mit Rücksicht auf die Höhe der zu stellenden Gesamtanforde¬ rung nicht angehe, die Kosten für Landwehr und den Landsturm in ähnlicher Weise wie jene für das Heer zu gliedern und vorerst nur den dringendsten Bedarf in Anspruch zu nehmen. Angesichts einer eingestandenen Kriegsgefahr werde zweifellos das ganze Erfordernis poder auch größere Anforderungen15 von den Legislativen bewilligt werden. Aber als Friedensbudget sei dasselbe in dieser Höhe schwer durchzubringen, rda sich das ganze Erfordernis der beiden Teile der Monarchie auf 72 Millionen beläuft/ Gegen eine solche Gliederung sprachen sich beide Landesverteidi¬ gungsminister aus, weil es sich beim Landsturm eben um das Insleben- treten dieses Institutes handle, welches durch die gleichzeitige Inanspruchnahme des ganzen Erfordernisses bedingt sei. sDer ung. Finanzminister be¬ tont außerdem, daß der Zeitpunkt, wann die Vorlage der Legislative eingereicht wird, wohl überlegt werde, da die gestellten Anforderungen vom finanziellen Standpunkt von großer Tragweite sind und die Verhältnisse wirklich derart sein müssen, daß man diese Vorlage genügend begründen könne; er kann es daher nicht unterlassen, die Schwierigkeiten, mit welchen die Beschaffung der gefor¬ derten großen Summen verbunden sind, zu erwähnen. Die Konferenz behält sich vor, den Zeitpunkt der Einbringung der Vorlagen durch schriftlichen oder mündlichen Verkehr zwischen den beteiligten Regie¬ rungen festzustellen/ Nachdem der Minister des Äußern Graf Kälnoky den beiden Finanzministem noch die Frage der Geldbeschaffung für den Fall eines wirklichen Kriegsausbruches zur Erwägung empfohlen hatte, wurde die Sitzung geschlossen. Kälnoky Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 7. Januar 1887. Franz Joseph. m Korrektur Dunajewskis aus im Bedarfsfälle. Korrektur Taaffes aus sei aber bereit, darüber in Verhandlung zu treten. 0"° Einfügung Szapärys. p-p Einfügung Szapärys. Einfügung Szapärys. Einfügung Szapärys. <pb/>