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Gemeinsamer Ministerrat, 5. 10. 1886

I. Gemeinsames Budget für das Jahr 1887

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z18.pdf.

310 Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 10. 1886

   Die Konferenz einigte sich dahin, für die Landbefestigung in Pola 150 000
fl. einzustellen, und hiemit war zugleich die Einigung über das gesamte Heereser¬
fordernis hergestellt.

   Dasselbe beträgt sonach                                97 500 759 fl.
       im Ordinarium                                        5 984 850 fl.
       und im Extraordinarium                               5 019 000 fl.
                                                            1 614 000 fl.
   hiezu den Okkupationskredit mit
                                                         110118 60911.
   und den Nachtragskredit mit                             4465 838 fl.

gerechnet, so beträgt die Summe
und das Gesamtmehrerfordernis im Vergleich zum Vorjahre

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski wünschte,
sich bei diesem Anlasse mit seinem ungarischen Kollegen über einen gleichmäßi¬
gen Vorgang bei Einstellung der gemeinsamen Auslagen in die nächstjährigen
Budgets der beiden Reichshälften zu verständigen. Bisher seien, wenn die Dele¬
gationsergebnisse bei Feststellung des Budgets der beiden Reichshälften noch
nicht Vorlagen, die Beiträge zu den gemeinsamen Auslagen stets nach dem
gemeinsamen Budget des Vorjahres präliminiert worden. Heuer empfehle sich
dieser Vorgang nicht, da es notorisch sei, daß im gemeinsamen Budget ein
namhafter Kostenbetrag für die Repetiergewehre figurieren wird. Er beantrage
daher, heuer das gemeinsame Budget, wie es aus den gegenwärtigen Ministerbe¬
ratungen hervorgegangen ist, zur Grundlage der Einstellung der Quote zu
nehmen.

   Graf Szapäry erklärte sich hiemit einverstanden, womit die Sitzung
geschlossen wurde.

                                                                                               Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 17. Oktober 1886. Franz Joseph.

Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Oktober 1886

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl. ung.
Ministerpräsident v. Tisza (14. 10.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (8. 10.), der k. u. k.
gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (10. 10.), der k. u. k. gemeinsame Finanz¬
minister v. Kallay (11.10.), der kgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry (14.10.), derk. k. Finanzmi¬
nister Ritter v. Dunajewski (11. 10.), der k. u. k. Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (16. 10.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Gemeinsames Budget für das Jahr 1887.

   KZ. 75 - RMRZ. 334
   Protokoll des zu Wien am 5. Oktober 1886 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
<pb/>Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 10. 1886      311

   Nachdem Se. Majestät der Kaiser die Sitzung zu eröffnen geruht
hatten, geben zuerst der Minister des Äußern, dann der Reichskriegsminister
und der Leiter der Marinesektion des Reichskriegsministeriums ein Resümee
der Voranschläge ihrer Ressorts, wie solche in den Ministerberatungen vom 25.
und 26. September 1. J. und schließlich in der heutigen Vorbesprechung verein¬
bart worden sind.

   Hiernach beträgt für das Jahr 1887 das Erfordernis des Ministeriums des
Äußern

im Ordinarium                                          4 432 550 fl.
im Extraordinarium                                         44 600 fl.

            Zusammen                                   4 477 150 fl.

und verbleibt nach Abzug der eigenen                     601 140 fl.
                                                       3 876 010 fl.
Einnahmen mit
      ein Nettoerfordernis von

also im Vergleich zum Vorjahre mehr um 32 710 fl., wozu noch der Nachtrags¬
kredit von 9000 fl. für Teuerungszulagen in Ägypten kommt.

   Das Erfordernis für das Heer beträgt

im Ordinarium                                           97 500 759 fl.
im Extraordinarium                                       5 984 850 fl.
im Okkupationskredit                                     5 019 000 fl.
im Nachtragskredit                                        1 614 000 fl.

               Zusammen                                110 118 609 fl.

also im Vergleich zum Vorjahre um 4 465 838 fl. mehr.   9 045 009 fl.
   Das Erfordernis für die Marine beträgt               2 171 030 fl.

      im Ordinarium                                         51 084 fl.
      im Extraordinarium                               11 267 123 fl.
      im Nachtragskredit

                  Zusammen

also im Vergleich zum Vorjahre mehr um 172 313 fl.

   Der Budgetentwurf des gemeinsamen Finanzministeriums und des Obersten
Rechnungshofes erleidet keine Veränderung.

   Se. Majestät der Kaiser hatte die Gnade, die vorgetragenen Resü¬
mees genehmigend zur Kenntnis zu nehmen, und geruhte zu Titel 14 des
Extraordinariums des Heeres zu konstatieren, daß die beiden Finanzminister
sich anheischig gemacht haben, den Weiterbau der Festungswerke in Przemysl
durch Leistung von Vorschüssen zu ermöglichen, falls die in das Budget einge¬
stellte reduzierte Erfordernissumme von 600 000 fl. in Wirklichkeit nicht ausrei¬
chen sollte. Desgleichen geruhte Se. Majestät zu dem durch die Erhöhung der
<pb/>312 Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 1. 1887

Unterkunftsauslagen bedingten Nachtragskredit und Mehrerfordernis im Ordi-
narium zu bemerken, wie nötig es sei, daß die öster.-ung. Regierung dem
Einquartierungsgesetz1 ihre Aufmerksamkeit zuwende und Vorkehrungen tref¬
fe, damit nicht durch zu hohe Klassierungen der Gemeinden die Anforderungen
für Unterkunft ins Unberechenbare gesteigert werden.

   Endlich geruhte Se. Majestät den 4. November 1. J. als Einberufungstermin
für die Delegationen zu genehmigen und wie in früheren Jahren, so auch diesmal
als Prinzip aufzustellen, daß an dem mit Hinweglassung etwaiger Streichobjekte
zusammengestellten Budget gegenüber den Delegationen festzuhalten sei, daher
auch die beiden Ministerpräsidenten und Finanzminister für dasselbe in den
Ausschüssen eintreten mögen.

   Schließlich brachte der ung. Ministerpräsident v. Tisza den ge¬
genwärtigen Stand der Ausgleichsverhandlungen zur Sprache und erörterte die
Notwendigkeit, daß, wenn der Ausgleich auch nicht vor Ablauf dieses Jahres
perfekt werden sollte, was eine wenn auch nur bedingte Kündigung des Zoll-
und Handelsbündnisses von seiten Ungarns erheischen wird, so doch angesichts
der Neuwahlen in Ungarn das Zustandekommen des Ausgleiches vor Ende Mai
1887, also noch in der laufenden Legislaturperiode, energisch angestrebt werden
müsse.

   Diese Notwendigkeit wurde allseits anerkannt und wurde von österreichi¬
scher Seite die Zusicherung gegeben, alles aufzubieten, damit diese Angelegen¬
heit bis Mai 1887 ausgetragen sei.

   Womit Se. Majestät die Sitzung zu schließen geruhten.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 19. Oktober 1886. Franz Joseph.

Nr. 19 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Januar 1887

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (6. 1.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe (o. D.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. GrafBylandt-Rheidt (6.1.), der k. u. k.
gemeinsame Finanzminister v. Källay (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Graf Szapäry (o. D.),
der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der k. k. Landesverteidigungsminister FML.
Graf Welsersheimb (o. D.), der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FML. Freiherr v. Fejerväry
(o. D.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Militärische Vorkehrungen aus Anlaß der politischen Lage.

   KZ. 1 - RMRZ. 335
   Protokoll des zu Wien am 5. Jänner 1887 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.

        GA. XXXVI vom Jahre 1879. Magyar Törv£nytär 1879-1880 148-178.
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