Gemeinsamer Ministerrat, 26. 9. 1886
I. Fortsetzungsweise Verhandlung des gemeinsamen Voranschlages pro 1887 und Feststellung des Termines für die Einberufung der Delegationen
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Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1886 303 okkupierten Provinzen übernommen werde, nachdem die Einkünfte dieser Länder wieder eine namhafte Steigerung aufweisen. Der gemeinsame Finanzminister erklärt sich mit Rücksicht dar¬ auf, daß die eigenen Einnahmen der okkupierten Länder einen Überschuß hoffen lassen, mit diesem Anträge im Prinzip einverstanden; da jedoch das Budget für Bosnien und die Herzegowina bereits zusammengestellt ist und, wenn die fragliche Post jetzt ins Budget eingestellt werden würde, das Budget ein Defizit aufweisen würde, was er jedenfalls vermeiden möchte, so macht er den Vorschlag, daß die Entscheidung in betreff der Übernahme dieses Postens zu Lasten der bosnisch-herzegowinischen Einkünfte auf die Zeit der Delega¬ tionsverhandlungen aufgeschoben werde. Ministerpräsident v. Tisza gibt zu erwägen, daß nachdem die Ausgaben im bosnischen Budget um 400 000 fl. höher präliminiert wurden, sich vielleicht durch eine Herabminderung des Ausgabeetats die budgetmäßige Be¬ deckung für die Kosten des Streifkorps finden ließe. Da sich Finanzminister v. Kä 11 ay gegen diesen Antrag erklärt und das bosnische Budget erst später zur Verhandlung gelangen wird, wird die Entscheidung über die Frage der wieartigen Bedeckung dieser Kosten auf die künftige Konferenzsitzung aufgeschoben. Es wurde noch seitens des öster. Ministerpräsidenten die Frage aufgeworfen, ob sich durch administrative Maßregeln, namentlich durch Beur¬ laubungen bei der Mannschaft, nicht etwa eine Herabminderung der Ausgaben erzielen ließe? was jedoch durch den Kriegsminister als untunlich erklärt wird. Hiermit wurde die Fortsetzung der Budgetverhandlung auf den künftigen Tag bestimmt und die Sitzung geschlossen. Kälnoky Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 13. Oktober 1886. Franz Joseph. Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. September 1886 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (5. 10.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (2. 10.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (5. 10.), der kgl. ung. Finanzmini¬ ster Graf Szapäry (5. 10.), der k. k. Finanzminister v. Dunajewski (6. 10.), der erste Sektionschef im k. u. k. Ministerium des Äußern v. Szögyeny (1. 10.), der Leiter der k. u. k. Marinesektion Vizeadmiral Freiherr v. Sterneck (5. 10.), der Sektionschef im k. u. k. Kriegsministerium und Chef der Militärintendantur Lambert (5. 10.). Protokollführer: Ministerialrat Tarkovich. Gegenstand: Fortsetzungsweise Verhandlung des gemeinsamen Voranschlages pro 1887 und Feststellung des Termines für die Einberufung der Delegationen. KZ. 71 - RMRZ. 332 Protokoll der am 26. September 1886 in Budapest abgehaltenen gemeinsamen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Kälnoky. <pb/>304 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1886 Minister des Äußern Graf Kälnoky eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung, daß der gemeinsame Kriegsminister infolge Erkrankung an der heutigen Konferenzsitzung nicht teilnehmen könne und mit seiner Vertretung den Sektionschef Lambert betraut habe. Sektionschef Lambert erklärt, daß er für Abstriche keine Ermächti¬ gung habe, wenn demnach solche beschlossen werden sollten, er seine Zustim¬ mung hiezu nur unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung seines Chefs des Kriegsministers geben könnte. Die Konferenz nimmt die Mitteilung über die Erkrankung des Kriegsmini¬ sters mit Bedauern zur Kenntnis und beschließt in Anbetracht dessen, daß die Sitzung nicht aufgeschoben werden kann, in die weitere Beratung über das Heeresbudget mit der Bemerkung einzugehen, daß die in betreff des Heeresbud¬ gets zu fassenden Beschlüsse mit dem Vorbehalte der nachträglichen Zustim¬ mung des gemeinsamen Kriegsministers gebracht werden sollen. Die Konferenz schreitet dann zur Beratung über das außerordentliche Erfor¬ dernis des stehenden Heeres. Titel 1, Post 3. Die erste Rate für die Beschaffung zweispänniger Bataillons¬ munitionswagen für die Infanterie- und Jägertruppen etc. wird um 180 000 fl. herabgesetzt, und wird die für 1887 angesprochene Summe bloß 270 000 fl. betragen. Titel 5. Die für Vermehrung der Requisitenwagen für 25 Pionierkompagnien eingestellte Summe von 20 450 fl. wird gestrichen. Titel 7, Post 1. Der für den Neubau eines Stallgebäudes für 52 Pferde am Lazarettfelde in Graz beanspruchte Betrag von 19 000 fl. wird gestrichen. Titel 7, Post 2. Die Kosten des Neubaues eines Disziplinararrestgebäudes für die Garnison in Karlsburg in der Summe von 10 000 fl. werden gestrichen. Titel 7, Post 6, 7 und 8. Der Neubau der gedeckten Reitschulen in Jaroslau, Przemysl und Komorn wird mit Rücksicht darauf, daß angesichts der großen Mehrforderung im Budget des Kriegsministeriums die Einrichtung neuer Bau¬ ten, die unvermeidliche Notwendigkeit abgerechnet, nicht zulässig erscheint, fallengelassen, wodurch 36 000 + 50 000 + 48 000 = im ganzen 134 000 fl. zum Abstrich gelangen. Titel 7, Post 9. Für die Beschaffung der inneren Einrichtung für neue oder adaptierte neueingerichtet beigestellte Kasernen, Truppenspitäler werden um 20 000 fl. weniger bewilligt; es bleiben somit unter dieser Post 130 000 im Budget. Titel 8, Post 2. Von den Kosten für Erwerbung und Einrichtung von Schie߬ stätten werden 10 000 fl. gestrichen, verbleiben daher: 30 000 fl. Titel 10. Erste Rate für den Bau der Landbefestigung in Pola. Auf Grund des bereits oben ausgedrückten Prinzips wird von den Mitgliedern der beiderseitigen Regierungen die Streichung dieses Postens gewünscht. Vizeadmiral Freiherr v. Sterneck begründet die Notwendigkeit, daß nachdem es sich erwiesen habe, daß Pola gegen die Landseite offen steht und von dieser Seite einem leicht zu landenden feindlichen Heere nicht widerste- <pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1886 305 hen könnte, der Haupthafenplatz unserer Kriegsflotte je eher auch nach der Landseite hin befestigt und vorderhand wenigstens die Möglichkeit zur Erwer¬ bung des notwendigen Terrains geboten werde, damit die Profile angefertigt und im Notfälle wenigstens passagere Werke errichtet werden können. Da die finanziellen Rücksichten die Herabsetzung der Ausgaben gebieterisch fordern, ist die Ministerkonferenz nicht in der Lage, in den Beginn dieses neuen Werkes eher zu willigen, als wenigstens der Bau der Przemysler Festungs¬ werke beendet sein wird, beschließt daher die hiefür eingestellte Summe von 200 000 fl. zu streichen. Titel 11. Bezüglich der zweiten und letzten Rate der Baukosten einer Offiziers¬ baracke von zwölf Mannschaftsbaracken im Übungslager von Piliscsaba wird beschlossen, daß dieses Bauwerk auf zwei Jahre zu verteilen und für 1887 bloß 50 000 fl. zu beanspruchen seien. Es kommen daher 33 000 fl. in Abstrich. Titel 14. Die Baurate der Festung Przemysl wird um 250 000 fl. herabgemin¬ dert, so daß für das Jahr 1887 nur 600 000 fl. eingestellt werden, da jedoch Sektionschef Lambert bemerkt, daß ä conto dieses Kredites bereits in diesem Jahre 200 000 fl. in Anspruch genommen werden und die Möglichkeit der Herabminderung der geforderten Baurate von dem Umstande, wie der Bau fortschreitet, bedingt wird, erklären die beiderseitigen Finanzminister, daß sie in diesem Falle geneigt sein werden, die fehlende Bausumme gleich wie im gegenwärtigen Jahre durch Vorschüsse zu decken. Okkupationskredit Nachdem der gemeinsame Finanzminister erklärte, die Kosten für das mobile Streifkorps in Bosnien und der Herzegowina bestimmt auf das Budget der Zivilverwaltung der okkupierten Länder übernehmen zu können, und nur den Vorbehalt machte, daß diese Post nicht sogleich in das Budget eingestellt werden soll, sondern ihm überlassen werde, vor den Delegationen zu erklären, daß die fraglichen Einnahmen werden gedeckt werden, wird beschlossen, das Erforder¬ nis des gedachten Streifkorps mit 183 000 fl. aus dem Okkupationskredit zu streichen. Nachdem hiermit das Budget des stehenden Heeres durchberaten erscheint, wird konstatiert, daß infolge der geschehenen Änderungen sich das Ordinarium um 4 458 948 fl. und das Extraordinarium um 1 022 450 fl. vermindert, dagegen der Okkupationskredit sich um 29 000 fl. vermehrt habe, somit der Abstrich im ganzen 5 452 398 fl. betrage. Es stellt sich nun der Voranschlag des stehenden Heeres pro 1887 folgender¬ maßen: Ordinarium 97 635 759 fl. Extraordinarium 5 699 850 fl. Okkupationskredit 5 019 000 fl. Nachtragskredit 1614000 fl. Zusammen 109 968 609 fl. In betreff des Heeresvoranschlages wird noch beschlossen, daß wenn von den gestrichenen Posten infolge der Nichtzustimmung des Kriegsministers einzelne <pb/>306 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1886 reaktiviert werden, sollten bis zur Höhe der reaktivierten Summen andere Abstriche zu machen sein, damit die Höhe des ganzen Heereserfordemisses die jetzt festgestellte Summe nicht überschreite. Voranschlag der Kriegsmarine Vizeadmiral Freiherr v. Sterneck gibt eine allgemeine Darstel¬ lung des Voranschlages pro 1887, welcher auf der Basis des diesjährigen Budgets zusammengestellt wurde, sowie von den erfreulichen Resultaten, welche bei der Marine infolge des befolgten Systems wahrzunehmen sind. Bei der Detailberatung wird von seiten der beiden Landesfinanzmini- ster das Verlangen wiederholt, daß das Budget der Kriegsmarine möglichst auf die diesjährige Höhe herabgemindert werde. Diesem Wunsche, den auch die Ministerpräsidehten befürworteten, entsprechend wurden im Ordinarium: bei den Gagen von den Kosten der Vermehrung und Regulierung von Perso¬ nalständen 4950 fl. gestrichen, das Mehrerfordernis infolge der beabsichtigten Verbesserung der Mann¬ schaftskost von 35 259 fl. wird gestrichen, ebenso das Mehrerfordernis von 5000 fl. für das zweite seegehende Schul¬ schiff. Die Zuteilung eines Offiziers des k. u. k. Heeres als Lehrer der Marineakade¬ mie statt eines Zivillehrers wird fallen gelassen und der hiefür eingestellte Betrag mit 1052 fl. gestrichen. Das Erfordernis der Marinespitäler (Tit. V D) wird um 3000 fl. herabgemin¬ dert. Die Mehrforderung für Subsistenzbeiträge per 18 000 fl. wird fallengelassen. Im Titel VI werden von dem Mehrerfordemisse für Schiffbau, Maschinen, Kessel usw. insgesamt 27 000 fl. gestrichen. Im Extraordinarium: Titel V, Post 1. Das Erfordernis für vier Torpedobootskompasse mit 1580 fl. wird gestrichen und Post 3 der zur teilweisen Ergänzung der für den gegenwärtigen Stand des schwimmenden Flottenmateriales erforderlichen Seekarten und Hilfsbücher eingestellte Betrag um die Hälfte, d. i. um 3000 fl., herabgemindert. Titel VII, Post 3. Die erste Rate für den Bau des als Ersatz für das Kasematt- schiff ,,Lissa" dienenden Rammkreuzers wird auf 220 000 fl. herabgemindert, daher sind 123 000 fl. gestrichen. Ministerpräsident v. Tisza bemerkt hiezu, daß er wohl seinerseits, da der Bau dieses Rammkreuzers als notwendig erklärt wird, gegen die Einstel¬ lung dieser ersten Baurate in das Budget keine Einwendung habe, müsse aber darauf aufmerksam machen, daß unter den gegebenen finanziellen Verhältnis¬ sen nur dann eine Hoffnung vorhanden sei, diese Post, welche die Inangriffnah¬ me eines neuen Bauobjektes involviert, in den Delegationen durchzubringen, wenn andererseits das Gesamterfordemis der Marine gegenüber des für 1886 bewilligten keine Erhöhung zeigt. <pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1886 307 Titel VI, Post 5. Die für zwei Dampffahrzeuge für den Festungsdienst in der Bocche di Cattaro und in Pola eingestellte Summe wird auf die Hälfte, d. i. auf 250 000 fl., reduziert. Finanzminister v. Dunajewski bemerkt hinsichtlich dieser Post, ohne übrigens diesfalls einen Beschluß jetzt provozieren zu wollen, daß nach¬ dem diese Fahrzeuge den Zwecken des Heeres dienen, es budgetmäßig nicht richtig sei, die Kosten derselben ins Marinebudget aufzunehmen. Titel VII, Subtitel F, Post L. Von den Kosten für Anschaffung von Fischtor¬ pedo werden 10 000 fl. gestrichen. Titel VIII, Post 7. Die als erste Rate für den Neubau eines Hauses zur entsprechenden Unterbringung des marinetechnischen Komitees sowie der Ma¬ rinebibliothek eingestellte Summe von 25 000 fl. wird gestrichen. Titel VIII, Post 14. Ebenso wird die erste Rate für den Anbau eines Seiten¬ traktes behufs entsprechender Unterbringung der Maschinenbaudirektion und der Maschinentischlerei in der Summe von 20 000 fl. gestrichen. Da die bisher im Extraordinarium gemachten Abstriche zusammen genom¬ men 207 580 fl. betragen, während das Mehrerfordernis in seinem Budgetent- wurfe 209 640 fl. ausmacht, erklärt Vizeadmiral Frh. v. Sterneck sich bereit, die noch verbliebene Differenz von 2060 fl. durch anderweitige Streichungen nachträglich einbringen zu wollen, damit das Extraordinarium gegenüber der für 1886 bewilligten Summe gar keine Mehrforderung enthalte. Diesem gemäß wird das Extraordinarium der Kriegsmarine in der gleichen Höhe, als pro 1886 bewilligt wurde, das ist mit 2 168 970 fl., präliminiert werden, während das Ordinarium auch nach den gemachten Abstrichen in der Gesamt¬ summe von 94 261 fl. noch immer eine Mehrforderung von 119 169 fl. gegenüber dem Vorjahre aufweist. Voranschlag für die Zivilverwaltung von Bosnien und der Herzegowina Nachdem der gemeinsame Finanzminister ein klares Ubersichts¬ bild über die Zustände in den okkupierten Provinzen, welche als zufriedenstel¬ lend bezeichnet werden, gegeben und die einzelnen Positionen des Voranschla¬ ges ausführlich motiviert hatte, wird der letztere nach einigen Bemerkungen des ungarischen Finanzministers sowie des ungarischen Ministerpräsidenten im Sinne des vorgelegten Entwurfes genehmigt. Die erwähnten Bemerkungen des Grafen Szapäry bezogen sich dar¬ auf, daß wenn auch die Einkünfte der okkupierten Provinzen bisher eine kon¬ stante Zunahme aufweisen, es doch angezeigt sein dürfte, den Ausgabeetat nicht in dem Verhältnisse der erwarteten Einnahmen zu erhöhen, da ein Ausfall in den letzteren dann sich sehr unliebsam erweisen möchte. Ministerpräsident v. Tisza aber gab zu erwägen, ob es nicht an¬ gezeigt wäre, einen Teil wenigstens der Überschüsse der eigenen Einnahmen, statt sie ganz auf innere Investitionen zu verwenden, zur Erleichterung der Lasten, die für die Monarchie aus der militärischen Besetzung der okkupierten Provinzen erwachsen, zu benützen. Diesem gegenüber bemerkte Finanz minister v. Källay, daß die Einnahmen so mäßig präliminiert sind, daß mit Ausnahme eines gänzlichen <pb/>308 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1886 Mißwachses beinahe mit Sicherheit nicht nur auf das Einlaufen der präliminier- ten Einkünfte, sondern sogar auf einen Überschuß gerechnet werden kann. Da er nun die Ausgaben stets gemäß den Einnahmen veranschlagt, sei ein Defizit nicht zu befürchten. Die Erhöhung der Ausgaben durch Vermehrung der Inve¬ stitionsausgaben sei in einem so zurückgebliebenen Lande, wie es die okkupier¬ ten Provinzen sind, sehr motiviert und wünschenswert, deshalb müsse er sich - sosehr aer auch die Bedeckung der Militärauslagen aus den eigenen Einnah¬ men Bosniens und der Herzegowina anstrebt und allmählich auch zu erzielen hofft - dermalen noch8 dagegen erklären, daß die Überschüsse zur teilweisen Deckung der militärischen Okkupationsauslagen herangezogen werden. Der Minister des Äußern benützt den Anlaß der Verhandlung des Voranschlages der Zivilverwaltung der okkupierten Provinzen, um wenigstens per tangentem die Frage der Versetzung der bosnisch-herzegowinischen Trup¬ pen in das Innere der Monarchie zu berühren. Er erinnert daran, daß diese Angelegenheit über die Initiative des gemeinsamen Finanzministers vor einiger Zeit bereits bei den beiderseitigen Regierungen angeregt wurde, allein in Ungarn gesetzliche Hindernisse obwalten, welche der Durchführung dieser Maßregel entgegenstehen.1 Die Frage müsse jedoch einmal gelöst werden. Der gemeinsame Finanzminister führt die aus seiner seinerzeiti¬ gen Note bekannten Gründe an, um die Notwendigkeit für die Versetzung der bosnisch-herzegowinischen Truppen in das Innere der Monarchie darzulegen. Ministerpräsident v. Tisza anerkennt die Richtigkeit dieser Grün¬ de und ist bereit, bei einer hiefür günstigen Gelegenheit seine Beihilfe zur Lösung dieser Frage darzubieten, obwohl er es nicht verhehlen kann, daß die Behandlung dieser Frage im Parlamente große Schwierigkeiten bereiten werde. In dem Verzüge liege indessen keine Gefahr, denn wenn die Versetzung jener Truppen bis zur gesetzlichen Lösung der Frage durch irgendeinen Umstand dringend notwendig werden sollte, sich ein Ausweg immerhin finden lassen werde. Einberufung der Delegationen Schließlich wird in betreff des Einberufungstermins der Delegationen be¬ schlossen, hiefür Sr. Majestät den 4. November des laufenden Jahres vorzu¬ schlagen. Hierauf wird die Sitzung geschlossen. Kälnoky Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 13. Oktober 1886. Franz Joseph. Einfügung Källays. 20/MT. Ung.MR. v. 26. 6. 1886. 1. Über die Frage der Unterbringung bosnischer und herzegowinischer Truppen auf dem Gebiet der Länder der Üngarischen Krone, OL., K. 27, Karton 41. <pb/>