MRP-2-0-01-2-18710720-P-0051.xml

|

Gemeinsamer Ministerrat, 20. 7. 1871

342 Nr. 51 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 7. 1871

sehen Anordnung mehr entsprechende Zusammengruppierung der Wappen der
drei Königreiche als Kemschild unter den Wappen der Reichsratländer.

   Die Konferenz beschloß schließlich die Umarbeitung der Zeichnung nach den
obigen Andeutungen, nachdem die von einer Seite vorgebrachten Bedenken über
die technische Ausführbarkeit eines solchen Wappens vom Reichskanzler mit
Hinweis auf die eventuelle Bestellung bei englischen Graveuren widerlegt wor¬
den waren.

   Es wurde ferner beschlossen, daß bei den hiernach verfertigten Siegeln auch
die Umschrift dem durch das Wappen veranschaulichten veränderten kleinen Ti¬
tel anzupassen sei, daß aber vorerst die nach dem heutigen Beschlüsse neu zu
entwerfende Zeichnung den beiden Ministerpräsidenten zur Einholung der Zu¬
stimmung der bezüglichen Ministerkonferenzen mitzuteilen sei.

   Womit die Sitzung geschlossen wurde.
                                                                                                   Beust

[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 23. Juli 1871. Franz Joseph.

          Nr. 51 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. Juli 1871

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der Reichskanzler Graf Beust (o. D.), der kgl. ung. Ministerpräsident Graf
Andrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident Graf Hohenwart (o. D.), der Reichskriegsminister
Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister v. Lönyay (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister
v. Kerkäpoly (o. D.), Oberst König, Oberstleutnant Horst.
    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
     Gegenstand: Beköstigung der Militärgrenze.

    KZ. 2324-RMRZ. 117
    Protokoll des zu Wien am 20. Juli 1871 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

    Seine Majestät der Kaiser geruhte die Sitzung zu eröfi&ien,
indem Allerhöchstderselbe mit Bezugnahme auf die letzten Delegationsbeschlüs¬
se betreffend1 die Beköstigung der Militärgrenze die Frage zur Erörterung brach¬
te, mit welchen Mitteln nunmehr dem aus der Nichtvotierung der Regierungsan¬
forderung sich ergebenden Ausfall begegnet werden könnte.

         Am 13. 7. 1871 hat die Reichsratsdelegation die Post ,,Erforderniß für die Grenztruppen"
         abgelehnt. Stenographische Sitzungs-Protokolle der Delegation des Reichsrates. Vierte
         Session 143.
<pb/>Nr. 51 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 7. 1871  343

   Ministerpräsident Graf Andrässy nahm hierauf das Wort,
um darzulegen, wie notwendig es sei, Mittel zu finden, damit die Grenze, solange
sie gesetzlich besteht, erhalten werden könne, wie aber hiebei das durch den Aus¬
gleich geschaffene Verhältnis, wonach die Militärgrenze während ihres Bestan¬
des einen integrierenden Teil der gemeinsamen Armee bildet, festgehalten wer¬
den müsse. Es wäre sehr gefährlich, in dieser Beziehung mit einer Geldanforderung
vor die ungarische Legislative zu treten, in welcher Anforderung die Linke nur
eine Waffe zur Bekämpfung des kaum zur Anerkennung gelangten Institutes der
Delegationen finden würde. Gleichwohl scheine ihm eine überstürzte Provinzia-
lisierung der Grenze aus Gründen politischer Natur nicht angezeigt, und es erüb¬
rige wohl nichts, als bei sukzessiver Auflösung eine solche Reduktion der Ausga¬
ben für die Militärgrenze eintreten zu lassen, daß mit der auf 1 600 000
veranschlagten eigenen Bedeckung ausgelangt werden könne. Dies erfordere
aber eine Kombination von Maßregeln, worüber zunächst der Kriegsminister zur

Äußerung berufen sei.
   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn betonte die

Schwierigkeit der Einbringung des durch den Delegationsabstrich von 605 294 fl.
verursachten Ausfalles. Bei angemessener Reduktion lasse sich wohl einiges er¬
sparen, aber auch diese teilweise Ersparung werde durch die gleichfalls erfolgte
Streichung der Gebühren für die schon von früher supemumerären Grenzoffizie¬
re erschwert. Zu dem komme, daß auch in dem heurigen Präliminare Abstriche an
der Grenzdotation erfolgten, die eingebracht werden müssen.

    Obrist König besprach sofort die Möglichkeit, auch ohne die abgestri¬
chenen 605 000 fl. auszukommen, und erblickte dieselbe darin, daß a) die Gebüh¬
ren von circa 304 000 fl. für die durch die Grenzauflösung supemumerär Gewor¬
denen auf das Heeresextraordinarium für Supemumeräre überwälzt werden, b)
Seine Majestät gestattet, daß der Mannschaftsstand der Grenzer für die Übungs¬
zeit auf 100 Mann pro Kompanie herabgesetzt werde, woraus sich eine weitere
Ersparung von 300 000 fl. ergeben würde.

    Reichsfinanzminister v. Lönyay unterstützte diesen Antrag.
Die Übernahme der Supemumerären auf das Heeresbudget hielt er nicht nur für
möglich und sachlich gerechtfertigt, sondern glaubte, daß selbst eine Nachtrags¬
forderung unter diesem Titel in der Folge sich damit entschuldigen lasse, daß das
Grenzauflösungsgesetz zur Zeit der heurigen Delegationsverhandlung noch nicht
sanktioniert war und die Supemumerärerklärung der Grenzoffiziere erst mittler¬

weile erfolgte.
    Obrist König schaltete ein, daß bis zum Jahre 1866 ein Unterschied

zwischen den Supemumerären der Grenze und jenen der Linie nicht bestand und
erst seit der Auflösung der beiden Varasdiner Regimenter datiert.

    Seine Majestät der Kaiser geruhte anzudeuten, daß seitens der
Reichsratsdelegation eine Verwahrung bezüglich der Supemumerären aus der
Grenze vorliege, welche die Position des Kriegsministers denn doch erschweren

dürfte.
<pb/>344 Nr. 51 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 7. 1871

   Finanzminister v. Kerkäpoly sprach sich gleichfalls für die
Überweisung der Supemumerären auf das Ordinarium des Heeresbudget aus, die
Offiziere der Grenze seien so gut Offiziere wie jene der Linie, es werde also nur
darauf ankommen, im Wege der Innerorganisation der Armee zu statuieren, daß
die Offiziere der Grenze mit jenen der Linieninfanterie einen Konkretalstatus zu
bilden haben.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn wendete dage¬
gen die Überbürdung der Armee durch eine zu große Anzahl von Einschüben ein.
Er habe diese Frage zum Gegenstand einer kommissionellen Beratung gemacht,
wo man sich abfällig ausgesprochen habe. Vortragender finde es selbstverständ¬
lich, daß für die Grenzoffiziere gesorgt werden müsse, aber anderseits müsse er
auch das Interesse der Linie vor Augen halten, wo notwendig eine Avancements¬
stockung eintreten würde. Dieser Wiederstreit der Interessen lasse sich nur so
ausgleichen, wenn die supemumerären Offiziere der gesamten Grenzregimenter
nicht auf einmal, sondern nur sukzessive und auch von diesen nur jene in die Li¬
nieninfanterie eingereiht werden, welche nicht in die noch bleibenden Grenzregi¬
menter eingeteilt werden können. Übrigens wäre auch auf die Unterbringung der
Grenzoffiziere auf den neu zu kreierenden Zivilposten hinzuwirken.

   Ministerpräsident Graf Andrässy betonte die Notwendig¬
keit, die Grenzoffiziere bezüglich ihrer Zukunft zu beruhigen. Nach seinen Er¬
kundigungen sei die Grenzbevölkerung ruhig und eben nur die Offiziere aus Sor¬
ge für ihre Lebensstellung alarmiert. Es sei also bedenklich, sie gleichsam
zurückzustoßen, und schon deshalb empfehle sich die laute Anerkennung ihrer
Zugehörigkeit zur Armee und die Sicherung ihres Ranges in der Armee für den
Fall der Auflösung, durch deren sukzessive Vornahme zugleich den vom Kriegs¬
minister hervorgehobenen Rücksichten für die Armee Rechnung getragen
werde.

    Was für die Unterbringung der Grenzoffiziere auf Zivilposten möglich sei,
werde ohnedies geschehen, und auch bei Errichtung der Landwehr in den provin-
zialisierten Grenzbezirken werde man ihnen, wenn sie es wünschen, Stellen of¬
fenhalten, allein gegen eine zwangsweise Einteilung in die Landwehr müsse er
sich aus politischen Gründen aussprechen.

    Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn wiederholte,
daß er den Grundsatz, wonach die supemumerären Grenzoffiziere nach wie vor
dem Armeeverbande angehören, akzeptiere, daß aber die Einteilung in die Linie
nur nach und nach zu erfolgen habe. Es wäre daher erwünscht, bei der Grenzauf-
lösung nach einem bestimmten, auch die Einteilung in die Linie erleichternden
Plane vorzugehen und in den verbleibenden Grenzregimentem selbst das Avan¬
cement einzustellen, um dadurch Stellen zur Unterbringung der Offiziere aus den
aufgelösten Regimentern zu gewinnen.

    Seine Majestät der Kaiser hatte die Gnade zu bemerken, daß
man auch mit der Avancementseinstellung in der Grenze vorsichtig zu Werke
gehen müsse, weil auch für die Grenzoffiziere die vom Kriegsminister betonten
<pb/>Nr. 51 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 7. 1871  345

Gründe der Billigkeit ebenso sprechen wie für die Offiziere der Linien. Die nächst
aufzulösenden Regimenter werden übrigens die Banater sein.

   Finanzminister v. Kerkäpoly betonte nochmals die staats¬
rechtliche Seite der Frage und die Notwendigkeit, am Ausgleiche festzuhalten.
Hiernach bilde die Grenze einen integrierenden Bestandteil der Armee, welche
als gemeinsam anerkannt worden und aus gemeinsamen Mitteln zu erhalten sei.
Dies sei der Kernpunkt der Frage, und daraus ergebe sich, daß der durch die Ein¬
nahmen nicht bedeckte Zuschuß zu den Auslagen für die Grenztruppen aus ge¬
meinsamen Mitteln zu bestreiten sei. Nur weil die Reichsratsdelegation die be¬
kannte ablehnende Stellung eingenommen habe, müsse man, um einen Konflikt
zu vermeiden, auf Auskunftsmittel sinnen, und deshalb habe er den Antrag auf
Vereinigung der Grenzoffiziere, sowohl der in Dienst als außer Dienst stehenden,
mit jenen der Linie in einen Konkretalstatus gestellt. Die Bedenken des Kriegs-
ministers bezüglich der Avancements seien eine andere Frage, die sich aber be¬
gleichen lasse und im Vergleich zur Hauptfrage nur nebensächlicher Natur sei.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn bemerkte dage¬
gen, daß der gemeinsame Konkretalstatus der Linien und Grenzinfanterie heute
noch nicht zeitgemäß und auch schon deshalb nicht tunlich sei, weil es nicht
möglich wäre, denselben ohne Auffälligkeit im Budget zum Ausdruck zu brin¬
gen, denn die Offiziere müßten ja bei den Truppen ersichtlich gemacht werden,
und es könne die Vermehrung bei der nächsten Budgetverhandlung nicht unbe¬
merkt bleiben. Er müsse sich also nochmals dahin aussprechen, daß nur jene
Grenzoffxziere, welche bei allmähliger Auflösung nicht anderwärts untergebracht
werden können, in die Linie eingeteilt werden.

   Oberstleutnant Horst bezog sich aufdie vom Kriegsminister oben
angedeuteten kommissionellen Verhandlungsergebnisse. Man habe in dieser
Kommission gleichfalls an dem Gedanken festgehalten, daß die Militärgrenze
zur gemeinsamen Armee gehöre, aber gleichwohl erkannt, daß die plötzliche Ver¬
einigung sowohl für die Grenzoffiziere als auch für die Linie von unbilligen Här¬
ten begleitet sein würde. Die Einführung eines gemeinsamen Konkretalstatus der
Linieninfanterie und der Grenzinfanterie werde sich nicht rechtfertigen lassen,
und es habe die deutsche Delegation schon letzthin die Gebühren von 72 Grenz-
offizieren aus dem Budget ausgeschieden. Man werde der schließlichen Entschei¬
dung über das Streitobjekt zwischen den beiden Delegationen, welches eben die
Grenze bildet, wohl nicht aus dem Wege gehen können.

   Seine Majestät der Kaiser hatte hierauf die Gnade, die Diskus¬
sion auf ihren Ausgangspunkt zurückzuführen durch die Frage, ob auf den Antrag
des Obrist König eingegangen werden könne?

   Reichskanzler Graf Beust erklärte, es müsse vor allem die Fra¬
ge ins Auge gefaßt werden, was für eine Stimmung man in der Delegation, die
über einen eventuellen Nachtragskredit für Supemumeräre zu urteilen haben
werde, erhoffen könne. Nach den tatsächlich gemachten Wahrnehmungen halte
er sich für verpflichtet zu konstatieren, daß die Reichsratsdelegation ohne Unter-
<pb/>346 Nr. 51 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 20. 7. 1871

schied der Parteistellung in dem Punkte einig war, daß von dem Zeitpunkte, wo
die Grenze an Ungarn komme, von der diesseitigen Reichshälfte nichts mehr
beizusteuem sei. Man könne sich also nicht verhehlen, daß eine Nachtragskredit¬
forderung auf dieser Seite jedenfalls auf Schwierigkeiten stoßen werde.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn stimmte gleich¬
wohl der Einstellung der Bezüge der supemumerären Grenzer in das Heereserfor-
demis zu. Bis zur nächsten Delegation, die vor dem Herbste des nächsten Jahres
nicht zusammentreten dürfte, werde sich wohl manches ändern. Die Votierung
des Nachtragskredites durch die deutsche Delegation könne allerdings auch dann
noch fraglich sein, aber es fehle ja nicht an Mitteln, um ein ablehnendes Votum
zu korrigieren.

   Auch Ministerpräsident Graf Andrässy und Finanz-
minister v. Kerkäpoly sprachen sich für die Überweisung der Su¬
pemumerären auf das Heeresbudget aus. Ersterer betonte noch insbesondere, daß
selbst die Reichsratsdelegation, wenn sie die Überzeugung gewonnen habe, daß
die Regierung alles getan habe, um die Grenzoffiziere zu unterbringen [sic!], die
Zahlungen der Gebühren für die supemumerär Verbleibenden füglich nicht ver¬
weigern könne. Tue sie es dennoch, so müsse und könne man ihren Widerstand
wohl brechen, doch werde sie es zum Äußersten nicht kommen lassen.

   In zustimmendem Sinne sprach sich auch Ministerpräsident Graf
Hohenwart aus, mit dem Bemerken, daß sobald die Grenze aufgelöst wer¬
de, auch die Offiziere aufhören, Grenzoffiziere zu sein, ohne deshalb das Offi¬
zierspatent zu verlieren.

    Seine Majestät der Kaiser geruhte sonach, in Erwägung, daß
ein gesetzliches Hindernis gegen die Überweisung der Gebühren für die supemu¬
merären Grenzer auf das Extraordinarium des Heeresbudgets nicht bestehe, den
von Obristen König gestellten Antrag in beiden Punkten zum Beschlüsse zu erhe¬
ben und demgemäß dem Kriegsminister die Erstattung eines in diesem Sinne
abgefaßten au. Vortrages anzubefehlen.2

    Reichsfinanzminister v. Lönyay machte sofort darauf auf¬
merksam, daß demgemäß die Gebühren der supemumerären Grenzer vom 1. Jän¬
ner 1872 in der angedeuteten Weise zu verrechnen wären. Nachdem noch
Oberstleutnant Horst die infolge des Ah. Beschlusses sich ergeben¬
de Mehrbelastung des 1872er Budgets um 306 000 fl., wofür die Fonds beige¬
stellt werden müssen, konstatiert und Reichskriegsminister Frei¬
herr v. Kuhn ihn auf das oben besprochene Mittel des Nachtragskredites
verwiesen hatte, während Finanzminister v. Kerkäpoly diesen
Betrag nur als Maximum, welches sich nach Maßgabe der sonstigen Unterbrin¬
gung der Grenzoffiziere vermindern werde, darstellte und Oberst König

2 Au. Vortrag des Kriegsministers v. 16. 8. 1871 Nr. 2684 wegen Herabminderung des im Hee-
         resvoranschlage pro 1872 eingestellten Aufwandes für die Grenztruppen. KA. MKSM. 51-
         1/6/1871.
<pb/>Nr. 52 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 9. 1871                       347

auf die mehrfache Gelegenheit der Unterbringung, worüber die Erklärung der
Offiziere bis Mitte August d. J. gewärtigt wird, aufmerksam machte, geruhte
Seine Majestät der Kaiser an Oberstleutnant Horst noch einige
Fragen über den Fortgang der Arbeiten, über die Ergänzungsbezirkseinteilung in
den zu provinzialisierenden Grenzgebieten zu stellen und hierauf die Sitzung zu
schließen.

                                                                                                  Beust

[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Gödöllö, 21. September 1871. Franz Joseph.

       Nr. 52 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. September 1871

    ([RS. fehlt] RK.)
    Gegenwärtige: der Sektionschef im Ministerium des Innern Freiherr v. Wehli, der Hofrat im
Ministerium v. Teschenberg, der Hoffat in der Präsidialsektion des Ministeriums des Äußern v.
Wohlfarth, der Ministerialrat im Justizministerium Gross, der Sektionsrat im Ministerium des Äu¬
ßern Graf Revertera, der Sektionsrat im k. k. Handelsministerium Migerka, der Ministerialsekretär
im Ministerium des Innern Hoffinger.
    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Maßregeln gegen die Internationale.

   [KZ.]-RMRZ. 1181
   Protokoll über die Konferenz vom 1. September 1871 unter dem Vorsitze des
Reichskanzlers Grafen Beust.

   Reichskanzler Graf Beust eröffhete die Sitzung mit einem
Rückblick auf die letzten Pariser Ereignisse unter der Herrschaft der Kommune,
wobei die Internationale ihre bekannte revolutionäre Tätigkeit entfaltete, die not¬
wendigerweise die Aufmerksamkeit der Regierungen auf den Bestand der Dinge
der von dieser Seite drohenden Gefahr und die Mittel zu deren Bekämpfung len¬
ken mußte. In dieser Beziehung seien an das Ministerium des Äußeren von bei¬
nahe allen Regierungen Europas Anregungen gelangt: Zuerst das bekannte Zirku¬
lare Jules Favres2, dannAnfragen von Seite Italiens, Rußlands, Englands, Belgiens

        Eine Kopie des Protokolls findet sich MOL. K-26. 1066/1871. Der Text wurde aufgrund
        dieser Abschrift korrigiert. Die Weise, wie die Präsidialsektion des Außenministeriums das
        Protokoll zur Einsicht an den ungarischen Ministerpräsidenten sendet, zeigt den spezifischen
        Charakter der Beratung; es ist unsicher, ob man sie trotz der Registrierungsnummer des ge¬
        meinsamen Ministerrates wirklichfür einen gemeinsamen Ministerrat gehalten hat. Über die
        Umstände der Einberufung zum Ministerrat, darüber, daß er keineswegs als gemeinsamer
        Ministerrat gedacht war, siehe Beust, Aus drei Viertel-Jahrhunderten Bd. 2 488-489.
        Jules Favre, siehe GMR. v. 17. 1. 1871, RMRZ. 100. Anm. 5.
<pb/>