Gemeinsamer Ministerrat, 10. 6. 1871
I. Bedeckung der Kosten des 1870er Konsortial-Vorschußgeschäftes
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z47.pdf.
Nr. 47 Gemeinsamer Minislerrat, Wien, 10. 6. 1871 327
Nr. 47 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. Juni 1871
RS. (und RK.)
Gegenwärtige: der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister v.
Lönyay (15. 6.).
Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
Gegenstand: Bedeckung der Kosten des 1870er Konsortial-Vorschußgeschäftes.1
KZ. 1616-RMRZ. 113
Protokoll des zu Wien am 10. Juni 1871 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanzlers
Grafen Beust.
Nach Eröffnung der Sitzung durch den Reichskanzler wurde auf
Wunsch des Reichsfinanzministers nachstehendes Expose zur Vorlesung ge¬
bracht:
,,In der den Delegationen zum Voranschläge für den gemeinsamen Staatshaus¬
halt der österreichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1871 vorgelegenen
Denkschrift über die durch die politischen Ereignisse des Jahres 1870 herbeige¬
führten außerordentlichen Auslagen hat die k. u. k. Regierung jene Verhältnisse
dargelegt, welche dieselbe zu einer Erhöhung des Standes der Armee an Mann¬
schaft und Pferden, dann zu einer Reihe von Anschaffungen zur unmittelbar er¬
forderlichen Komplettierung der Heeresausrüstung und zur Herstellung der
Schlagfertigkeit des gesamten Heeres bemüßigten. Diese Verhältnisse waren so
dringender Art, daß das Reichskriegsministerium, wollte sich dasselbe nicht der
größten Verantwortlichkeit aussetzen, ohne jeden weiteren Verzug zum Pferdean¬
kauf, zur Einberufung von Urlaubern und Reservisten und zur Einleitung von
Anschaffungen und Bestellungen für die unmittelbaren und drängenden Bedürf¬
nisse der Armeeverwaltung schreiten mußte, die Erwirkung eines bezüglichen
Nachtragskredites im verfassungsmäßigen Wege dem Zeitpunkt des nächsten Zu¬
sammentritts der Delegation Vorbehalten [sic!].
In dem Maße nun, als die von dem Reichskriegsministerium getroffenen An¬
ordnungen zu immer rascherem Vollzüge gelangten, steigerten sich dessen Geld¬
anforderungen an die gemeinsamen Finanzen zu einem Grade, daß die dem ge¬
meinsamen Finanzministerium aus den Quotenabfuhren der beiden Reichshälften
zur Verfügung gestandenen Kassemittel bei weitem nicht mehr ausreichten. Es trat
daher an das gemeinsame Finanzministerium die Notwendigkeit heran, für die
rechtzeitige Befriedigung der Geldanforderungen des Reichskriegsministeriums
Vorsorge zu treffen, wobei zunächst das Moment der Dringlichkeit maßgebend
war. So wie aber dem Reichskriegsministerium, so war auch dem gemeinsamen
i Über die Bedeckung der Kosten des 1870er Konsortial- Vorschußgeschäftes siehe auch GMR.
v. 28. 4. 1871, RMRZ. 111. Gegenstand: II.
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Finanzministerium damals die Möglichkeit benommen, diesen Gegenstand sofort
zur Behandlung aufverfassungsmäßigen Wege zu bringen und ebensowenig konn¬
te und durfte sich das gemeinsame Finanzministerium mit Rücksicht auf den mo¬
mentanen Bedarf in weitwendige Verhandlungen über die Geldbeschaftungsffage
einlassen. Unter diesen ganz exzeptionellen Umständen glaubte das gemeinsame
Finanzministerium mit einem durch die k. k. privilegierte Kreditanstalt für Handel
und Gewerbe repräsentierten Konsortium wegen Abschlusses eines Vorschußge¬
schäftes in unmittelbare Unterhandlung treten zu sollen, welche damit ihren Ab¬
schluß fand, daß das Konsortium für einen anfänglichen, mit zwölfMillionen fest¬
gestellten, später auf 15 1/2 Millionen erhöhten Kredit dreimonatliche bankfähige
Akzepte auszustellen hatte, durch deren Eskomptierung bei der Nationalbank die
erforderliche Valuta beschafft werden sollte. Für diese Akzepte wurde dem Kon¬
sortium eine bei der Knappheit des damaligen Geldmarktes billig befundene Pro¬
vision von 5/8 % zugestanden, wobei das gemeinsame Finanzministerium auch
die betreffenden Stempelgebühren zu übernehmen hatte. Von dem gewährten Ak¬
zeptionskredite per 15 1/2 Millionen Gulden wurdenjedoch faktisch nur 14557 312
fl. in Anspruch genommen, und es beliefen sich die Spesen hiefur
an Provision 165 983 fl. 20 kr.
" Stempelgebühren 22 173 " - "
" Eskompte 401 019 " 23 "
Zusammen 589 175 fl. 43 kr.,
wovon jedoch die Antizipativzinsen des von der Nationalbank in Hypothekar¬
anweisungen erhaltenen Teils der Valuta per 11 954 fl. 69 kr. abzuziehen kom¬
men, so daß der restliche Betrag von 577 220 fl. 74 kr. den Belauf der Kosten des
Vorschußgeschäftes repräsentiert, welche einstweil vorschußweise aus den Kas¬
semitteln der Reichszentralkasse bestritten wurden.
Das gemeinsame Finanzministerium hält es, bevor es diesen Gegenstand zur
Kenntnis der Delegation brachte, für angemessen abzuwarten, ob die fraglichen
Kosten nicht etwa in allfalligen Ersparungen an jenem Nachtragskredite per
15 695 990 fl. ihre Deckung finden könnten, welcher zufolge der Ah. sanktionier¬
ten Delegationsbeschlüsse aus Anlaß der politischen Ereignisse des Jahres 1870
bewilligt wurde. Die in dieser Richtung mit dem Reichskriegsministerium ge¬
pflogene Verhandlung hat zu dem Ergebnis geführt, daß der präsumierte Fall
nicht eintrete, während andererseits die Möglichkeit der Bedeckung der mehrge¬
dachten Kosten des Vörschußgeschäftes gleichwohl gegeben ist. Das Militärärar
hat nämlich in der Zeit vom 1. Jänner 1868 bis Ende Dezember 1870 für Rech¬
nung der kgl. italienischen Regierung vorschußweise an Ruhe- und Versorgungs¬
gebühren 382 157 fl. 34 5/10 kr. bestritten, für deren Ersatz die kgl. italienische
Regierung ein bei der Reichszentralkasse befindliches Deposit speziell gewidmet
hat. In diesem Betrage nun, auf dessen Refündierung das Reichskriegsministeri¬
um verzichtet, wäre die teilweise Deckung der Kosten des Vorschußgeschäftes
gefunden, wogegen der sodann noch unbedeckt verbleibende Restbetrag von
270 842 fl. 65 5/10 kr. durch eventuelle Ersparungen am kurrenten Ordinarium
des Jahres 1870 seine Deckung zu finden haben würde."
<pb/>Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 6. 1871 329
An dieses Expose knüpfte Reichsfinanzminister v. Lönyay
den Antrag, den Delegationen unter Darstellung obigen Sachverhalts eine Vorla¬
ge zu erstatten, worin für das gemeinsame Finanzministerium anläßlich des Ab¬
schlusses des Konsortial-Vorschußgeschäftes und der Beausgabung der hiemit
verbunden gewesenen Kosten im Gesamtbelaufe von 577 220 fl. 74 kr. die
Indemnität und zur Bedeckung der fraglichen Kosten ein Nachtragskredit in der¬
selben Höhe gegen dem in Anspruch genommen wird, daß ein Teilbetrag von
382 157 fl. 34 5/10 kr. mittels Heranziehung des von der kgl. italienischen Regie¬
rung zum Ersätze der für ihre Rechnung gezahlten Ruhe- und Versorgungsgebüh¬
ren gewidmeten Deposites, der restliche Teilbetrag von 270 842 fl. 65 5/10 kr.
aber durch Ersparung an dem kurrenten Ordinarium der Landarmee pro 1870
seine Deckung erhalte.
Nachdem Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn mit
Rücksicht auf die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses pro 1870 das Vorhan¬
densein von Ersparungen im vorjährigen Ordinarium der Landarmee zugegeben
hatte, erklärte sich die Konferenz mit dem Anfrage des Reichsfinanzministers und
speziell auch mit dem obigen zur Vorlage an die Delegationen bestimmten Expo¬
se einverstanden und ermächtigte den Reichsfinanzminister zür Erstattung eines
au. Vortrages wegen Ah. Genehmigung zur Einbringung der bezüglichen Vorlage,2
womit die Sitzung geschlossen wurde.
Beust
[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 15. Juni 1871. Franz Joseph.
Nr. 48 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. Juni 1871
RS. (und RK.)
Gegenwärtige: der Reichskanzler Graf Beust (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn
(o. D.), der Reichsfinanzminister v. Lönyay (22. 6.), der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrässy
(o. D.), der k. k. Ministerpräsident Graf Hohenwart (o. D.).
Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Komadsheim.
Gegenstand: Militärpensionsnormale.
KZ. 1618-RMRZ. 114
Protokoll des zu Wien am 15. Juni 1871 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
2 Au. Vortrag des Reichsfinanzministers v. 14. 6. 1871 in betreffder Erwirkung eines Nach¬
tragskredites zur Deckung der Kosten des im Jahre 1870 abgeschlossenen Consortial-Vor-
schußgeschäftes. HHStA., Kab.Kanzlei, KZ. 2009/1871.
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