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Gemeinsamer Ministerrat, 10. 9. 1870

I. Außergewöhnliches Extraordinarium für das Jahr 1870

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z17.pdf.

Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870                    117

   Die Konferenz billigte das ablehnende Verhalten unseres Vertreters in Buka¬
rest, beschloß aber, dem von ihm gleichzeitig einberichteten Auslieferungsver¬
langen der rumänischen Regierung bezüglich des zugleich als Deserteur rekla¬
mierten Mayer nach Möglichkeit zu entsprechen.

   Die Frage wegen Festsetzung eines normalen Flottenstandes nahmen die bei¬
den Ministerpräsidenten einstweilen ad referendum. Der Reichskriegs¬
minister befürwortete den Antrag des Leiters der Marine, weil er eine Basis
für die weitere Entwicklung der Marine schaffe, wogegen Graf Andrässy
vorläufig bemerkte, daß der Moment für eine solche Vorlage jetzt insoweit un¬
günstig gewählt wäre, weil heute die Befürchtung eines Angriffes zur See nicht
bestehe und die Vertretung daher nicht geneigt sein werde, durch Zersplitterung
der Geldmittel die Ausrüstung der Landarmee zu beschränken.

   Womit die Sitzung geschlossen wurde.
                                                                                                  Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 19. September 1870. Franz Joseph.

      Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. September 1870

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrössy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident
Graf Potocki (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister
v. Lonyay (18. 9.), der k. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan (18. 9.), Sektionschef v. Früh.
    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Außergewöhnliches Extraordinarium für das Jahr 1870.

   KZ. 3520-RMRZ. 83
   Protokoll des zu Wien am 10. September 1870 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanz¬
lers Grafen Beust.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay bezeichnete als Aufgabe
der heutigen Beratung die Feststellung der bereits in der Konferenz vom 6. Sep¬
tember durchgesprochenen außerordentlichen Rüstungserfordemisse für das Jahr
1870, um die betreffende Delegationsvorlage endlich vorbereiten zu können.1
Nach den damals vorgelegenen Ausweisen habe sich das Erfordernis auf etwas
über 49 Millionen gestellt.

GMR. v. 6. 9. 1870, RMRZ. 82.
<pb/>118 Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870

   Ministerpräsident Graf Andrässy gab namens des am Er¬
scheinen verhinderten kgl. ung. Finanzministers die Erklärung ab, daß dieser den
Erfordemisausweis überprüft und akzeptiert habe.

   Sektionschef v. Früh berichtigte die vom Reichsfinanzminister
angegebene Summe dahin, daß sich dieselbe infolge mittlerweile eingetretener
Verminderung in der Position für Pferde nunmehr auf 48 373 524 fl. reduziere.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay bemerkte, daß zu dieser
Summe noch die unbedeckten Nachtragskredite des Kriegsministeriums aus den
Jahren 1868 und 1869 von zusammen 5 200 000 fl. zugerechnet werden müssen.
Sonach stehe man einem Erfordernisse von 53 1/2 Millionen gegenüber.

   K. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan sprach
sich im gleichen Sinne aus und betonte die Notwendigkeit, daß das Kriegsmini¬
sterium schuldenfrei gemacht werde, was nur durch endliche Begleichung des
aus einem Jahr ins andere sich hinschleppenden unbedeckten Nachtragskredits
geschehen könne.

   Aufnoch eines müsse er übrigens aufmerksam machen. Die diesseitige Reichs¬
hälfte habe bisher an 15 Millionen an Quote zuviel gezahlt, die in den 1870er
Beitrag eingerechnet werden müssen. So werde die diesseitige Reichshälfte heuer
anstatt der ihr anrepartierten 55 Millionen nur 40 Millionen zahlen. Hievon sei
bis auf etwas über ein Million bereits alles eingezahlt. Sobald nun die Einzahlun¬
gen die Grenze von 40 Millionen erreichen, könne er nichts weiter an das Ge¬
meinsame abführen und würden also diese 15 Millionen beim Reiche abgehen.
Dadurch könnte aber eine Stockung verursacht werden; es wäre also auch hiefur
eine Vorkehrung zu treffen durch neue Einstellung der unbedeckten 15 Millio¬
nen.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay: Dies werde im Rech¬
nungswege wieder in die Ordnung gebracht werden, sobald die Bedeckung der
Nachtragskredite und der dem Kriegsministerium aus den gemeinsamen Kassa¬
beständen a conto der bewußten 17 Millionen imlängst vorgeschossenen drei
Millionen votiert sein werde. Die diesseitige Reichshälfte habe allerdings eine
Guthabung von 15 Millionen, wie der im gemeinsamen Finanzministerium ge¬
führte conto current beweise, und diese rühre daher, daß dieselbe die ihr nach
dem Finanzgesetze obliegende Quote ohne Rücksicht auf die über das Prälimina¬
re eingegangenen gemeinsamen Zolleinkünfte stets voll einzahlte, während auch
die Mehreinnahme an Zöllen, so wie es Ungarn tat, bei der Zahlung der Quote
hätte in Abrechnung gebracht werden können. Nun sei ja aber diese Guthabung
nicht verloren, sondern man habe eben, nur um den obigen momentanen Bedürf¬
nissen des Kriegsministers zu genügen, in der Not alles Vorhandene zusammen¬
gerafft, und dieses werde, sobald die Delegationen die Bedeckung votieren, wie¬
der in die Kassen einfließen.

   Ministerpräsident Graf Potocki machte darauf aufmerk¬
sam, daß selbst jene 53 1/2 Millionen zur Bedeckung aller aus dem Titel der da¬
maligen Armeeausrüstung fließenden Auslagen nicht hinreichen dürften, nach-
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dem die mit monatlichen 838 000 fl. berechneten Kosten für Naturalverpflegung
und Mannschaftskost in einem ,,Extraordinarium pro 1870&quot; nur bis Ende dieses
Jahres, also auf drei Monate eingestellt werden können, während doch der Ver-
pflegsbedarf sich auch in das Jahr 1871 hineinziehen werde, wofür die Bedek-
kung doch auch in irgendeiner Weise vorzusorgen wäre, nachdem das in Rede
stehende Erfordernis mit dem gewöhnlichen übrigens auch knapp bemessenen
Budget für 1871 nichts gemein habe.

   Finanzminister Freiherr v. Holzgethan ergänzte diese
Ausführung durch die Bemerkung, daß man eben nicht wisse, wie lang der durch
die gegenwärtigen Maßregeln hervorgerufene erhöhte Mannschafts- und Pferde¬
stand auch im Jahre 1871 erhalten werden müsse. Möglicherweise bleibe dersel¬
be bis Ende des nächsten Jahres in Status quo, und dann ergebe sich für Verpfle¬
gung und Marmschaftskost ein weiteres Erfordernis von zehn Millionen. Dies
gab dem Reichsfinanzminister v. Lönyay zu der Entgegnung
Anlaß, daß wohl nichts erübrigen werde, als dem heute verhandelten außerge¬
wöhnlichen Extraordinarium eine Klausel beizufügen mit dem Verlangen, daß
die Regierung für die Dauer des Bedarfes autorisiert werde, jene 838 000 fl. mo¬
natlich auch im Jahre 1871 zu verausgaben.

   Ministerpräsident Graf Potocki machte die Andeutung, daß
in den Delegationen wohl auch das in Rede stehende Extraordinarium scharf dis¬
kutiert und wahrscheinlich auch herabgemindert werden dürfte. Gegen die An¬
schaffung von Gewehren, Munition und Geschützen werde man nichts einwen¬
den, dagegen dürfte der Pferdeeinkaufbekrittelt und dieAuslage für Befestigungen
beanstandet werden.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Um schlagfer¬
tig und gerüstet dazustehen, müsse man heutzutage auf Jahre voraus denken. So
hätten es die Preußen 1866 und heuer gemacht und nur dadurch hätten sie ihre
Erfolge errungen, daß sie nach bis in die Details fertigen Plänen handelten. Die¬
ses Beispiel, welches uns zur Lehre dienen solle, möge man den Delegationen

verhalten.
   Reichsfinanzminister v. Lönyay: Was man von der Vertre¬

tung verlangen wolle, möge man jetzt verlangen. Unter dem Eindrücke der Ereig¬
nisse auf dem Kriegsschauplatz würden die Delegationen jedenfalls mehr zu be¬
willigen geneigt sein als im Jahre 1871, unter vielleicht friedlicheren
Konstellationen.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Er habe dieses
auch bedacht und sei dabei zur Wiederaufnahme einer bereits früher entworfe¬
nen, aber bei den restringierten Budgets der letzten Jahre nicht ausführbar gewe¬
senen Maßregel, nämlich der Durchführung der Divisionseinteilung gelangt.

   Vortragender beleuchtete sofort die Vorteile dieser Einteilung, welche aber die
Erbauung von Etablissements, worin alles zur Kriegsbereitschaft der Armeedivi¬
sionen Nötige aufbewahrt wird, bedinge. Hiezu benötige er aber noch weitere
zehn Millionen. Im Prinzip wurde gegen diese Ausgabe keine Einwendung erho-
<pb/>120 Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870

ben, dagegen entspann sich über die Frage, wo dieselbe einzustellen wäre, nach¬
dem die fraglichen Bauten nur sukzessive ausgeführt werden können, eine länge¬
re Diskussion. Reichsfinanzminister v. Lönyay beantragte,
es möge mit Abänderung der dermaligen Aufschrift des Erfordemisausweises die
Vorlage als ein Summarium für die außerordentlichen Erfordernisse der Jahre
1870 und 1871 hingestellt und der bewilligende Kredit als solcher abgesondert
verrechnet werden. Im ähnlichen Sinne sprach sich auch Reichskriegs¬
minister Freiherr v. Kuhn aus. Man solle den Delegationen sa¬
gen, die Ereignisse hätten es als notwendig erscheinen lassen, die Armee in
schlagfertigen Zustand zu versetzen, dazu werde die beanspruchte Summe benö¬
tigt, und über diese werde die Regierung abgesondert Rechnung legen. Dem ge¬
genüber bezeichnete es Finanzminister Freiherr v. Holz-
g e t h a n als imtunlich, ein Budget aufzustellen, welches sich auf zwei Jahre
erstrecken solle. Jedes Budget müsse sich an irgendwelchen Zeitraum anlehnen,
schon deshalb, weil sonst ein Rechnungsabschluß nicht zustande kommen könne.
Wenn das außerordentliche Erfordernis nur für ein Jahr und zwar für das Jahr
1870 eingestellt werde, so folge daraus nicht, daß es notwendig in diesem Jahre
zur Verwendung gelangen müsse. Bekanntlich könne auf die nicht erschöpften
Kredite des Gegenstandsjahres noch bis Ende Juni des nächsten Jahres gegriffen
werden, und es obwalte kein Bedenken, daß in diesem Falle ausnahmsweise von
den Delegationen die Verlängerung dieser Frist bis Ende Dezember verlangt
werde.

   Ministerpräsident Graf Andrässy schloß sich dieser Argu¬
mentation an und äußerte die Befürchtung, daß auch die Delegationen eine zwei
Jahre umfassende Budgetbewilligung ablehnen könnten; - worauf sich auch die
übrigen Konferenzmitglieder der Ansicht des Freiherm v. Holzgethan akkommo-
dierten, mit dem Beisatze, daß von den Delegationen die Ermächtigung zur Kre¬
ditbenützung bis Ende Dezember 1871 verlangt werden solle.

    Sektionschef v. Früh bezeichnete als weiters einzustellende Post
die dalmatinischen Auslagen, die nunmehr auf 4 447 000 fl. richtiggestellt wur¬
den, und rekapitulierte sonach die Ansätze des außergewöhnlichen Ordinariums
pro 1870 folgendermaßen: Haupterfordemis a) 48 373 524 fl. b) Nachtragskredi¬
te 5 200 000 [fl.] c) Durchführung der Divisionseinteilung 10 000 000 [fl.] d) Dal¬
matinische Auslagen 4 447 000 [fl.] wonach sich also die Totalsumme ergibt mit
68 020 524 fl.

    Sofort brachte Ministerpräsident Graf Potocki den Zeit¬
punkt des Zusammentrittes der Delegation zur Sprache und bezeichnete es als
wünschenswert, wenn das Ah. Einberufüngspatent schon am 12. d. M. erlassen
werde und der Zusammentritt nach 14 Tagen a dato erfolgen würde. Auch
Finanzminister Freiherr v. Holzgethan wünschte die Be¬
schleunigung der Delegationseinberufüng, weil erst nach Beendigung ihrer Ver¬
handlungen der Reichsrat wieder zusammentreten könne, welcher für die Be¬
schaffung der votierten Gelder zu sorgen habe. Erst wenn dieser seine Beschlüsse
<pb/>Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870  121

gefaßt habe, sei Vortragender in der Lage, die Gelder für die heute besprochenen
Erfordernisse der gemeinsamen Regierung zur Verfügung stellen zu können.

   Ministerpräsident Graf Potocki wünschte ferner Mitteilung
über den gegenwärtigen Stand des Pferdekaufes.2 Reichskriegsmini¬
ster Freiherr v. Kuhn gab die Auskunft, es seien im ganzen 30 000
Pferde angekauft worden. Der mittlerweile bedeutend restringierte Bedarf erhei¬
sche aber nur 24 000 Stück, und so müßten 6000 Stück wieder verkauft werden.
Er habe schon Einleitungen getroffen, um die Hintangabe an ein Konsortium zu
bewirken, und in dieser Beziehung sein Augenmerk auf Italien und die Türkei,
wo Pferde benötigt werden, geworfen.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay gab zu bedenken, daß es,
wenn die Pferde nur mit bedeutendem Verluste weggegeben werden können,
schon mit Rücksicht auf die Delegationen, wo man den so baldigen, mit Schaden
verbundenen Verkauf der Pferde gegen die Regierung ausbeuten werde, doch
vorteilhafter wäre, die Pferde Privaten zu überlassen, gegen die Verpflichtung,
dieselben im Falle der Mobilisierung in gleich gutem Stande zurückzugeben.
Dies befürwortete auch Ministerpräsident Graf Andrässy,
worauf der Reichskriegsminister seine Bereitwilligkeit aussprach,
nach der angedeuteten Weise vorzugehen. Nur müsse er um Bestimmung eines
Minimalpreises bitten, unter welchem der Verkauf nicht erfolgen dürfe. Er bean¬
tragte als solchen den Betrag von 160 fl., wogegen Reichsfinanzmini¬
ster v. Lönyay 180 fl. als Minimalpreis angenommen wissen wollte.

   Einstweilen beschloß die Konferenz, den auf 600 000 fl. präliminierten Erlös
aus dem Pferdeverkauf als Bedeckung in das außergewöhnliche Extraordinarium
nicht einzustellen, und wenn der Verkauf an ein Konsortium zu guten Preisen
nicht ermöglicht werden sollte, die Überlassung an Private vorzuziehen, worauf
Ministerpräsident Graf Andrässy bemerkte, daß in letzterem
Falle die Kriegsverwaltung nicht selbständig vergehen könne, sondern die Mit¬
wirkung der politischen Behörden in Anspruch nehmen müsse.

   Schließlich kam auch die Frage, wie das benötigte Geld beizuschaffen wäre,
zur Sprache. Reichsfinanzminister v. Lönyay bezeichnete es
zunächst als Aufgabe der Legislativen, nach Vötierung des Erfordernisses durch
die Delegationen für die Bedeckung zu sorgen und darüber zu beschließen, ob die
Bedeckung aus eigenen Mitteln oder im Wege eines Anlehens erfolgen und ob
dieses Anlehen ein gemeinsames sein solle oder nicht. Bei dem damaligen hohen
Zinsfüße dürfte aber ein Anlehen nur zu höchst ungünstigen Bedingungen zu
haben sein, und so wäre es gut, andere Mittel und Wege aufzusuchen.

   Vortragender empfahl die Hinausgabe der bei der Nationalbank erliegenden
22 000 000 Salinenscheine und die einstweilige Sistierung der der Nationalbank
aufgrund ihrer Silberwechsel unlängst gestatteten weiteren Emission von 33 Mil¬
lionen Banknoten, wogegen ebenso viele von Staatsnoten auszugeben wären. Da-

2 Siehe GMR. v. SO. 8.1870, RMRZ. 81.
<pb/>122 Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 9. 1870

durch awürde die Papiergeldzirkulation nicht vermehrt, da für das Extraordinari-
um auszugebende circa 55 Millionen Staatsnoten an die Stelle der Noten treten,
die infolge der Emission von 22 Millionen Salinenscheinen und Einschränkung
der Notenemission der Nationalbank mit 33 Millionen eingezogen würden. Die
gegenwärtig zirkulierende Menge der Noten kann3 aber der Verkehr vertrage nach
den bisherigen Erfahrungen immerhin diese Vermehrung des Notenumlaufes, so
daß ein bedeutendes Steigen des Silberagios nicht zu befürchten sei [sic!].

   Finanzminister Freiherr v. Holzgethan: Das Silberagio
werde sich allerdings nicht vermehren, aber der Vorschlag scheine ihm doch be¬
denklich. Bei dem gegenwärtigen hohen Zinsfüße würden die Salinenscheine
keine Abnehmer finden, man müsse also, um das Publikum anzulocken, auch bei
den Salinenscheinen den Zinsfuß wenigstens auf sieben % erhöhen, wodurch
aber sich ein Plus an Zinsen von circa drei Millionen ergeben werde. Anderseits
werde es auf das Eskompte- und Lombardgeschäft der Bank höchst nachteilig
wirken, wenn ihr jene 33 Millionen schon jetzt wieder entzogen würden. Ihm
scheine es in letzter Auflösung empfehlenswerter, den damaligen Notenumlauf,
welcher an Bank und Staatsnoten zusammen 650 Millionen beträgt, durch die
Emission von 50 Millionen an Staatsnoten zu vermehren.

    Womit die Sitzung geschlossen wurde.
                                                                                                   Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 19. September 1870. Franz Joseph.

      Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. September 1870

     RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der Reichskanzler Graf Beust (o. D.), der kgl. ung. Ministerpräsident Graf
Andrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident GrafPotocki (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr
v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister v. Lönyay (18. 9.), der k. k. Finanzminister Freiherr v.
Holzgethan (18. 9.), Sektionschef v. Früh.
     Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
     Gegenstand: I. Gemeinsames Budget für das Jahr 1871. II. Außergewöhnliches Extraordinarium
des Kriegsministeriums für das Jahr 1870.

         Korrektur Lönyays aus würden im ganzen 55 Millionen Staatsnoten mehr in Zirkulation
         kommen.
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