Gemeinsamer Ministerrat, 10. 9. 1870
I. Außergewöhnliches Extraordinarium für das Jahr 1870
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Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870 117 Die Konferenz billigte das ablehnende Verhalten unseres Vertreters in Buka¬ rest, beschloß aber, dem von ihm gleichzeitig einberichteten Auslieferungsver¬ langen der rumänischen Regierung bezüglich des zugleich als Deserteur rekla¬ mierten Mayer nach Möglichkeit zu entsprechen. Die Frage wegen Festsetzung eines normalen Flottenstandes nahmen die bei¬ den Ministerpräsidenten einstweilen ad referendum. Der Reichskriegs¬ minister befürwortete den Antrag des Leiters der Marine, weil er eine Basis für die weitere Entwicklung der Marine schaffe, wogegen Graf Andrässy vorläufig bemerkte, daß der Moment für eine solche Vorlage jetzt insoweit un¬ günstig gewählt wäre, weil heute die Befürchtung eines Angriffes zur See nicht bestehe und die Vertretung daher nicht geneigt sein werde, durch Zersplitterung der Geldmittel die Ausrüstung der Landarmee zu beschränken. Womit die Sitzung geschlossen wurde. Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 19. September 1870. Franz Joseph. Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. September 1870 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrössy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident Graf Potocki (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister v. Lonyay (18. 9.), der k. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan (18. 9.), Sektionschef v. Früh. Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: Außergewöhnliches Extraordinarium für das Jahr 1870. KZ. 3520-RMRZ. 83 Protokoll des zu Wien am 10. September 1870 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanz¬ lers Grafen Beust. Reichsfinanzminister v. Lönyay bezeichnete als Aufgabe der heutigen Beratung die Feststellung der bereits in der Konferenz vom 6. Sep¬ tember durchgesprochenen außerordentlichen Rüstungserfordemisse für das Jahr 1870, um die betreffende Delegationsvorlage endlich vorbereiten zu können.1 Nach den damals vorgelegenen Ausweisen habe sich das Erfordernis auf etwas über 49 Millionen gestellt. GMR. v. 6. 9. 1870, RMRZ. 82. <pb/>118 Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870 Ministerpräsident Graf Andrässy gab namens des am Er¬ scheinen verhinderten kgl. ung. Finanzministers die Erklärung ab, daß dieser den Erfordemisausweis überprüft und akzeptiert habe. Sektionschef v. Früh berichtigte die vom Reichsfinanzminister angegebene Summe dahin, daß sich dieselbe infolge mittlerweile eingetretener Verminderung in der Position für Pferde nunmehr auf 48 373 524 fl. reduziere. Reichsfinanzminister v. Lönyay bemerkte, daß zu dieser Summe noch die unbedeckten Nachtragskredite des Kriegsministeriums aus den Jahren 1868 und 1869 von zusammen 5 200 000 fl. zugerechnet werden müssen. Sonach stehe man einem Erfordernisse von 53 1/2 Millionen gegenüber. K. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan sprach sich im gleichen Sinne aus und betonte die Notwendigkeit, daß das Kriegsmini¬ sterium schuldenfrei gemacht werde, was nur durch endliche Begleichung des aus einem Jahr ins andere sich hinschleppenden unbedeckten Nachtragskredits geschehen könne. Aufnoch eines müsse er übrigens aufmerksam machen. Die diesseitige Reichs¬ hälfte habe bisher an 15 Millionen an Quote zuviel gezahlt, die in den 1870er Beitrag eingerechnet werden müssen. So werde die diesseitige Reichshälfte heuer anstatt der ihr anrepartierten 55 Millionen nur 40 Millionen zahlen. Hievon sei bis auf etwas über ein Million bereits alles eingezahlt. Sobald nun die Einzahlun¬ gen die Grenze von 40 Millionen erreichen, könne er nichts weiter an das Ge¬ meinsame abführen und würden also diese 15 Millionen beim Reiche abgehen. Dadurch könnte aber eine Stockung verursacht werden; es wäre also auch hiefur eine Vorkehrung zu treffen durch neue Einstellung der unbedeckten 15 Millio¬ nen. Reichsfinanzminister v. Lönyay: Dies werde im Rech¬ nungswege wieder in die Ordnung gebracht werden, sobald die Bedeckung der Nachtragskredite und der dem Kriegsministerium aus den gemeinsamen Kassa¬ beständen a conto der bewußten 17 Millionen imlängst vorgeschossenen drei Millionen votiert sein werde. Die diesseitige Reichshälfte habe allerdings eine Guthabung von 15 Millionen, wie der im gemeinsamen Finanzministerium ge¬ führte conto current beweise, und diese rühre daher, daß dieselbe die ihr nach dem Finanzgesetze obliegende Quote ohne Rücksicht auf die über das Prälimina¬ re eingegangenen gemeinsamen Zolleinkünfte stets voll einzahlte, während auch die Mehreinnahme an Zöllen, so wie es Ungarn tat, bei der Zahlung der Quote hätte in Abrechnung gebracht werden können. Nun sei ja aber diese Guthabung nicht verloren, sondern man habe eben, nur um den obigen momentanen Bedürf¬ nissen des Kriegsministers zu genügen, in der Not alles Vorhandene zusammen¬ gerafft, und dieses werde, sobald die Delegationen die Bedeckung votieren, wie¬ der in die Kassen einfließen. Ministerpräsident Graf Potocki machte darauf aufmerk¬ sam, daß selbst jene 53 1/2 Millionen zur Bedeckung aller aus dem Titel der da¬ maligen Armeeausrüstung fließenden Auslagen nicht hinreichen dürften, nach- <pb/>Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870 119 dem die mit monatlichen 838 000 fl. berechneten Kosten für Naturalverpflegung und Mannschaftskost in einem ,,Extraordinarium pro 1870" nur bis Ende dieses Jahres, also auf drei Monate eingestellt werden können, während doch der Ver- pflegsbedarf sich auch in das Jahr 1871 hineinziehen werde, wofür die Bedek- kung doch auch in irgendeiner Weise vorzusorgen wäre, nachdem das in Rede stehende Erfordernis mit dem gewöhnlichen übrigens auch knapp bemessenen Budget für 1871 nichts gemein habe. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan ergänzte diese Ausführung durch die Bemerkung, daß man eben nicht wisse, wie lang der durch die gegenwärtigen Maßregeln hervorgerufene erhöhte Mannschafts- und Pferde¬ stand auch im Jahre 1871 erhalten werden müsse. Möglicherweise bleibe dersel¬ be bis Ende des nächsten Jahres in Status quo, und dann ergebe sich für Verpfle¬ gung und Marmschaftskost ein weiteres Erfordernis von zehn Millionen. Dies gab dem Reichsfinanzminister v. Lönyay zu der Entgegnung Anlaß, daß wohl nichts erübrigen werde, als dem heute verhandelten außerge¬ wöhnlichen Extraordinarium eine Klausel beizufügen mit dem Verlangen, daß die Regierung für die Dauer des Bedarfes autorisiert werde, jene 838 000 fl. mo¬ natlich auch im Jahre 1871 zu verausgaben. Ministerpräsident Graf Potocki machte die Andeutung, daß in den Delegationen wohl auch das in Rede stehende Extraordinarium scharf dis¬ kutiert und wahrscheinlich auch herabgemindert werden dürfte. Gegen die An¬ schaffung von Gewehren, Munition und Geschützen werde man nichts einwen¬ den, dagegen dürfte der Pferdeeinkaufbekrittelt und dieAuslage für Befestigungen beanstandet werden. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Um schlagfer¬ tig und gerüstet dazustehen, müsse man heutzutage auf Jahre voraus denken. So hätten es die Preußen 1866 und heuer gemacht und nur dadurch hätten sie ihre Erfolge errungen, daß sie nach bis in die Details fertigen Plänen handelten. Die¬ ses Beispiel, welches uns zur Lehre dienen solle, möge man den Delegationen verhalten. Reichsfinanzminister v. Lönyay: Was man von der Vertre¬ tung verlangen wolle, möge man jetzt verlangen. Unter dem Eindrücke der Ereig¬ nisse auf dem Kriegsschauplatz würden die Delegationen jedenfalls mehr zu be¬ willigen geneigt sein als im Jahre 1871, unter vielleicht friedlicheren Konstellationen. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Er habe dieses auch bedacht und sei dabei zur Wiederaufnahme einer bereits früher entworfe¬ nen, aber bei den restringierten Budgets der letzten Jahre nicht ausführbar gewe¬ senen Maßregel, nämlich der Durchführung der Divisionseinteilung gelangt. Vortragender beleuchtete sofort die Vorteile dieser Einteilung, welche aber die Erbauung von Etablissements, worin alles zur Kriegsbereitschaft der Armeedivi¬ sionen Nötige aufbewahrt wird, bedinge. Hiezu benötige er aber noch weitere zehn Millionen. Im Prinzip wurde gegen diese Ausgabe keine Einwendung erho- <pb/>120 Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870 ben, dagegen entspann sich über die Frage, wo dieselbe einzustellen wäre, nach¬ dem die fraglichen Bauten nur sukzessive ausgeführt werden können, eine länge¬ re Diskussion. Reichsfinanzminister v. Lönyay beantragte, es möge mit Abänderung der dermaligen Aufschrift des Erfordemisausweises die Vorlage als ein Summarium für die außerordentlichen Erfordernisse der Jahre 1870 und 1871 hingestellt und der bewilligende Kredit als solcher abgesondert verrechnet werden. Im ähnlichen Sinne sprach sich auch Reichskriegs¬ minister Freiherr v. Kuhn aus. Man solle den Delegationen sa¬ gen, die Ereignisse hätten es als notwendig erscheinen lassen, die Armee in schlagfertigen Zustand zu versetzen, dazu werde die beanspruchte Summe benö¬ tigt, und über diese werde die Regierung abgesondert Rechnung legen. Dem ge¬ genüber bezeichnete es Finanzminister Freiherr v. Holz- g e t h a n als imtunlich, ein Budget aufzustellen, welches sich auf zwei Jahre erstrecken solle. Jedes Budget müsse sich an irgendwelchen Zeitraum anlehnen, schon deshalb, weil sonst ein Rechnungsabschluß nicht zustande kommen könne. Wenn das außerordentliche Erfordernis nur für ein Jahr und zwar für das Jahr 1870 eingestellt werde, so folge daraus nicht, daß es notwendig in diesem Jahre zur Verwendung gelangen müsse. Bekanntlich könne auf die nicht erschöpften Kredite des Gegenstandsjahres noch bis Ende Juni des nächsten Jahres gegriffen werden, und es obwalte kein Bedenken, daß in diesem Falle ausnahmsweise von den Delegationen die Verlängerung dieser Frist bis Ende Dezember verlangt werde. Ministerpräsident Graf Andrässy schloß sich dieser Argu¬ mentation an und äußerte die Befürchtung, daß auch die Delegationen eine zwei Jahre umfassende Budgetbewilligung ablehnen könnten; - worauf sich auch die übrigen Konferenzmitglieder der Ansicht des Freiherm v. Holzgethan akkommo- dierten, mit dem Beisatze, daß von den Delegationen die Ermächtigung zur Kre¬ ditbenützung bis Ende Dezember 1871 verlangt werden solle. Sektionschef v. Früh bezeichnete als weiters einzustellende Post die dalmatinischen Auslagen, die nunmehr auf 4 447 000 fl. richtiggestellt wur¬ den, und rekapitulierte sonach die Ansätze des außergewöhnlichen Ordinariums pro 1870 folgendermaßen: Haupterfordemis a) 48 373 524 fl. b) Nachtragskredi¬ te 5 200 000 [fl.] c) Durchführung der Divisionseinteilung 10 000 000 [fl.] d) Dal¬ matinische Auslagen 4 447 000 [fl.] wonach sich also die Totalsumme ergibt mit 68 020 524 fl. Sofort brachte Ministerpräsident Graf Potocki den Zeit¬ punkt des Zusammentrittes der Delegation zur Sprache und bezeichnete es als wünschenswert, wenn das Ah. Einberufüngspatent schon am 12. d. M. erlassen werde und der Zusammentritt nach 14 Tagen a dato erfolgen würde. Auch Finanzminister Freiherr v. Holzgethan wünschte die Be¬ schleunigung der Delegationseinberufüng, weil erst nach Beendigung ihrer Ver¬ handlungen der Reichsrat wieder zusammentreten könne, welcher für die Be¬ schaffung der votierten Gelder zu sorgen habe. Erst wenn dieser seine Beschlüsse <pb/>Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870 121 gefaßt habe, sei Vortragender in der Lage, die Gelder für die heute besprochenen Erfordernisse der gemeinsamen Regierung zur Verfügung stellen zu können. Ministerpräsident Graf Potocki wünschte ferner Mitteilung über den gegenwärtigen Stand des Pferdekaufes.2 Reichskriegsmini¬ ster Freiherr v. Kuhn gab die Auskunft, es seien im ganzen 30 000 Pferde angekauft worden. Der mittlerweile bedeutend restringierte Bedarf erhei¬ sche aber nur 24 000 Stück, und so müßten 6000 Stück wieder verkauft werden. Er habe schon Einleitungen getroffen, um die Hintangabe an ein Konsortium zu bewirken, und in dieser Beziehung sein Augenmerk auf Italien und die Türkei, wo Pferde benötigt werden, geworfen. Reichsfinanzminister v. Lönyay gab zu bedenken, daß es, wenn die Pferde nur mit bedeutendem Verluste weggegeben werden können, schon mit Rücksicht auf die Delegationen, wo man den so baldigen, mit Schaden verbundenen Verkauf der Pferde gegen die Regierung ausbeuten werde, doch vorteilhafter wäre, die Pferde Privaten zu überlassen, gegen die Verpflichtung, dieselben im Falle der Mobilisierung in gleich gutem Stande zurückzugeben. Dies befürwortete auch Ministerpräsident Graf Andrässy, worauf der Reichskriegsminister seine Bereitwilligkeit aussprach, nach der angedeuteten Weise vorzugehen. Nur müsse er um Bestimmung eines Minimalpreises bitten, unter welchem der Verkauf nicht erfolgen dürfe. Er bean¬ tragte als solchen den Betrag von 160 fl., wogegen Reichsfinanzmini¬ ster v. Lönyay 180 fl. als Minimalpreis angenommen wissen wollte. Einstweilen beschloß die Konferenz, den auf 600 000 fl. präliminierten Erlös aus dem Pferdeverkauf als Bedeckung in das außergewöhnliche Extraordinarium nicht einzustellen, und wenn der Verkauf an ein Konsortium zu guten Preisen nicht ermöglicht werden sollte, die Überlassung an Private vorzuziehen, worauf Ministerpräsident Graf Andrässy bemerkte, daß in letzterem Falle die Kriegsverwaltung nicht selbständig vergehen könne, sondern die Mit¬ wirkung der politischen Behörden in Anspruch nehmen müsse. Schließlich kam auch die Frage, wie das benötigte Geld beizuschaffen wäre, zur Sprache. Reichsfinanzminister v. Lönyay bezeichnete es zunächst als Aufgabe der Legislativen, nach Vötierung des Erfordernisses durch die Delegationen für die Bedeckung zu sorgen und darüber zu beschließen, ob die Bedeckung aus eigenen Mitteln oder im Wege eines Anlehens erfolgen und ob dieses Anlehen ein gemeinsames sein solle oder nicht. Bei dem damaligen hohen Zinsfüße dürfte aber ein Anlehen nur zu höchst ungünstigen Bedingungen zu haben sein, und so wäre es gut, andere Mittel und Wege aufzusuchen. Vortragender empfahl die Hinausgabe der bei der Nationalbank erliegenden 22 000 000 Salinenscheine und die einstweilige Sistierung der der Nationalbank aufgrund ihrer Silberwechsel unlängst gestatteten weiteren Emission von 33 Mil¬ lionen Banknoten, wogegen ebenso viele von Staatsnoten auszugeben wären. Da- 2 Siehe GMR. v. SO. 8.1870, RMRZ. 81. <pb/>122 Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 9. 1870 durch awürde die Papiergeldzirkulation nicht vermehrt, da für das Extraordinari- um auszugebende circa 55 Millionen Staatsnoten an die Stelle der Noten treten, die infolge der Emission von 22 Millionen Salinenscheinen und Einschränkung der Notenemission der Nationalbank mit 33 Millionen eingezogen würden. Die gegenwärtig zirkulierende Menge der Noten kann3 aber der Verkehr vertrage nach den bisherigen Erfahrungen immerhin diese Vermehrung des Notenumlaufes, so daß ein bedeutendes Steigen des Silberagios nicht zu befürchten sei [sic!]. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan: Das Silberagio werde sich allerdings nicht vermehren, aber der Vorschlag scheine ihm doch be¬ denklich. Bei dem gegenwärtigen hohen Zinsfüße würden die Salinenscheine keine Abnehmer finden, man müsse also, um das Publikum anzulocken, auch bei den Salinenscheinen den Zinsfuß wenigstens auf sieben % erhöhen, wodurch aber sich ein Plus an Zinsen von circa drei Millionen ergeben werde. Anderseits werde es auf das Eskompte- und Lombardgeschäft der Bank höchst nachteilig wirken, wenn ihr jene 33 Millionen schon jetzt wieder entzogen würden. Ihm scheine es in letzter Auflösung empfehlenswerter, den damaligen Notenumlauf, welcher an Bank und Staatsnoten zusammen 650 Millionen beträgt, durch die Emission von 50 Millionen an Staatsnoten zu vermehren. Womit die Sitzung geschlossen wurde. Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 19. September 1870. Franz Joseph. Nr. 18 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. September 1870 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichskanzler Graf Beust (o. D.), der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Andrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident GrafPotocki (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister v. Lönyay (18. 9.), der k. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan (18. 9.), Sektionschef v. Früh. Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: I. Gemeinsames Budget für das Jahr 1871. II. Außergewöhnliches Extraordinarium des Kriegsministeriums für das Jahr 1870. Korrektur Lönyays aus würden im ganzen 55 Millionen Staatsnoten mehr in Zirkulation kommen. <pb/>