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Gemeinsamer Ministerrat, 6. 9. 1870

II. Außergewöhnliches Militärbudget pro 1870

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z16.pdf#page=2.

III. Gesetz über die Anstellung ausgedienter Unteroffiziere

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z16.pdf#page=5.

IV. Beantwortung einiger von den früheren Delegationen geäußerten Wünsche

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z16.pdf#page=6.

V. Diverse Mitteilungen des Reichskanzlers

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z16.pdf#page=8.

Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870         109

Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. September 1870

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident
GrafPotocki (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister v.
Lönyay (18. 9.), Sektionschef v. Früh.
    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: I. Militärbudget pro 1871. II. Außergewöhnliches Militärbudget pro 1870. III.
Gesetz über die Anstellung ausgedienter Unteroffiziere. IV. Beantwortung einiger von den früheren
Delegationen geäußerten Wünsche. V. Diverse Mitteilungen des Reichskanzlers.

   KZ. 3517-RMRZ. 82
   Protokoll des zu Wien am 6. September 1870 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanz¬
lers Grafen Beust.

   I. Reichsfinanzminister v. Lönyay wünschte vor allem zu
wissen, ob die von dem kgl. ung. Finanzminister Kerkäpoly bei der Besprechung
vom 29. August beantragte und von der Ministerkonferenz beschlossene Strei¬
chung der Ansätze im Ordinarium des 1870er Militärbudgets für Anschaffungen,
die ohnehin in erhöhtem Maße im Nachtragsbudget für 1870 aufgeführt erschei¬
nen, dann der Ansätze für den Post-, Telegrafen- und Seesanitätsdienst in der
Militärgrenze durchgeführt worden sei.1

   Bezüglich der ,,Anschaffungen" erwiderte Sektionschef v. Früh,
daß an den Remonten der Betrag von 1 070 000 fl. und bei den ,,Schuhen" der
Betrag von 396 000 fl. in Abrechnung gebracht wurde; daher sich die Gesamt-
summe des nächstjährigen Ordinariums um soviel geringer gestalten werde, da¬
gegen gab bezüglich der weiters erwähnten Grenzauslagen Reichskriegs¬
minister Freiherr v. Kuhn die Erklärung ab, daß dieselben deshalb
noch nicht in Wegfall gebracht wurden, weil eine Punktation zwischen dem
kgl. ung. Ministerium und dem Reichskriegsministerium vorliege, welche in Ver¬
bindung mit späteren Korrespondenzen dahin deute, daß die erwähnten Anstalten
gleichzeitig mit der Grenzauflösung, welche wieder von der Regelung der Quo-
tenfirage abhängig gemacht wurde, in die Zivilverwaltung überzugehen habe.2

   Hierüber entspann sich eine kurze Diskussion, wobei Ministerpräsi¬
dent Graf Andrässy unter Berufung auf das die Grenzauflösung be¬
treffende Ah. Handschreiben aus dem August v. J.3 - worin wohl die territoriale
Übergabe von der Quotenffage bedingt werde, der Posten und Telegrafen etc.

        GMR. v. 29. 8. 1870, RMRZ. 80.
        Über diese Frage siehe auch GMR. v. 4. 8. 1870, RMRZ. 73. Anm. 9.
3 Ah. Handschreiben über Auflösung der Militärgrenze v. 19. 8. 1869: Wiener Zeitung v. 22. 8.

          1869.
<pb/>110 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870

aber gar keiner Erwähnung geschehe - die Notwendigkeit der sofortigen Aus¬
scheidung der fraglichen Posten aus dem Ordinarium aus den von beiden Delega¬
tionen wiewohl aus verschiedenen Motiven gefaßten und von Seiner Majestät
genehmigten Beschlüssen herleitete.

   Wenn die Territorialübergabe von der Quotenfrage abhängig gemacht werde,
so sei dies korrekt, weil es sich hier um die Aktiva der Grenze handle, die Posten
und Telegrafen stünden aber passiv, und mit ihnen übernehme Ungarn eine Last,
die bisher aus gemeinsamen Mitteln getragen wurde. Finde die Übergabe dieser
Verwaltungszweige an Ungarn nicht bald statt, so werde es wieder zu odiosen
Verhandlungen in den Delegationen kommen, wenigstens müsse man sich von
ungarischer Seite darauf gefaßt machen. Vortragender wurde von R e i c h s f i -
nanzminister v. Lönyay mit Hinweis auf die von Seiner Majestät
bereits im vorigen Jahre prinzipiell genehmigte Übergabe dieser seit dem Jahre
1867 nur provisorisch in den Händen des Kriegsministeriums gewesenen Verwal¬
tungszweige und vom Reichskanzler Grafen Beust unterstützt,
welcher darauf hindeutete, wie es für die endliche Lösung der Quotenfrage nur
forderlich und nützlich sein werde, wenn Ungarn eine Last wie die erwähnte be¬
reits übernommen habe.

   Sonach beschloß die Konferenz, daß der Beschluß vom 29. August auch bei
den Budgetansätzen für die Militärgrenze zum Vollzug gebracht werde.

   II. Als Hauptaufgabe der heutigen Beratung bezeichnete R e i c h s f i -
nanzminister v. Lönyay, daß über den vom Kriegsministerium
nach den unter Ah. Vorsitze am 30. August gefaßten Ministerratsbeschlüssen um¬
gearbeiteten Erfordemisansatz für die dermaligen Rüstungen, wofür die Gelder
in einem nachträglichen Extraordinarium für das laufende Jahr vor den Delega¬
tionen in Anspruch genommen werden sollen, vorläufig im gemeinsamen Mini¬
sterium die Übereinstimmung erzielt werde, um sofort nach Zustimmung auch
der beiden Landesfinanzminister bzw. der Landesministerien die Vorlage für die
Delegation vorbereiten zu können.4 Die Hauptsumme des Erfordernisses stelle
sich nunmehr auf49 Millionen. Sektionschef v. Früh brachte sofort
die in abschriftlich beiliegenden Ausweisen dargestellten Erfordemisansätze zur
punktweisen Vorlesung.5 Gegen die Summe des Erfordernisses im einzelnen und
ganzen wurden keine Einwendungen erhoben, und nur einige Posten gaben Anlaß
zu nachstehenden wesentlicheren Bemerkungen.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn erwähnte die
Notwendigkeit von den angekauften Pferden, die ursprünglich auf 83 000 Stück
präliminiert, später auf 53 000 und schließlich infolge der Beschränkung in der
Ausrüstung des Fuhrwesens und der Reserve- und Ergänzungseskadronen bei der

        GMR. v. 30. 8. 1870, RMRZ. 81.
        Hauptsummar über das außerordentliche Erfordernis im Jahre 1870. HHStA., PA. XL, Kar¬
        ton 285.
<pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870  111

Kavallerie, endlich infolge des Wegfallens der 14ten Batterie bei den Artilleriere-
gimentem auf 24 000 Stück reduziert wurden, circa 4000 Stück wieder zu ver¬
kaufen. Der Einkauf von Zugpferden sei zwar dem Ah. Beschlüsse gemäß so¬
gleich sistiert worden,6 aber einerseits seien schon zur Zeit der Sistierung mehr
Pferde angekauft gewesen, als nach dem heutigen restringierten Stand benötigt
worden, andererseits hätten die mit den Lieferanten abgeschlossenen Verträge
erfüllt werden müssen, nachdem die Lieferanten vom Militärärar ein so hohes
Reugeld (z. B. einer im Betrage von 200 000 fl.) verlangten, daß sich die Einhal¬
tung der Verträge und der Wiederverkauf mit Verlust immerhin noch als vorteil¬
hafter fürs Militärärar herausstellte.

   Es frage sich nur, ob der Verkauf sofort erfolgen solle, ln letzterer Beziehung
sei im Kriegsministerium angeregt worden, man solle, um bessere Preise zu be¬
kommen, die Pferde einem Konsortium mit gleichzeitiger Bewilligung der Aus¬
fuhr übergeben. Die Konferenz nahm diesen Antrag beifällig auf.

   Reichskanzler Graf Beust konstatierte, daß für Italien noch fort
Pferde für die Armee gekauft würden. Ministerpräsident Graf
Andrässy erwähnte eine Pferdebestellung für Rechnung der Türkei. Es wer¬
de also an Abnehmern nicht fehlen und komme nur darauf an, das Verkaufsge¬
schäft gut einzuleiten. Man einigte sich daher darin, daß der Reichskriegsminister
die Zustandebringung eines Konsortiums, welches die Pferde zu angemessenen
Preisen zu übernehmen habe, gleich versuchen und daß über diese Pferde spezi¬
elle Ausfuhrerlaubnisscheine ausgefolgt werden sollen.

   Es kam auch die Frage der Befestigungen wieder zur Sprache, für welche in
Konformität mit dem Ah. Befehle Seiner Majestät als erste Rate vorläufig sieben
Millionen eingestellt wurden.7 Reichskriegsminister Freiherr
v. Kuhn gab dem Gesamtkostenbetrag für die nach einem bestimmten Syste¬
me herzustellenden Befestigungen der Monarchie mit 60 Millionen an.

   Ministerpräsident Graf Andrässy äußerte zwar das Beden¬
ken, daß dieses Erfordernis in dem gegenwärtigen Momente, wo die französi¬
schen Befestigungen die Niederlage Frankreichs nicht aufzuhalten vermochten,
vielleicht auf Widerspruch stoßen könnte, aber er sowie Ministerpräsi¬
dent Graf Potocki erkannten es gleichwohl als Pflicht der Regierung,
im Hinblick auf die Möglichkeit äußerer Angriffe der Vertretung einen Plan zur
Versetzung der Monarchie in verteidigungsfahigen Zustand vorzulegen.

   Auch die Anschaffung von Revolvern für die Kavallerie gab zu nochmaliger
Diskussion Anlaß. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn
motivierte dieselbe unter anderen auch mit der Zustimmung des Kavalleriein¬
spektors Freiherm von Edelsheim8, der anfangs dagegen war, nun aber selbst die

6 Siehe GMR. v. 30. 8. 1870, RMRZ. 81.
        Ebd.
        Edelsheim-Gyulai, Leopold Freiherr von (1826-1893), General der Kavallerie, 1869 Kaval¬
        lerieinspektor
<pb/>112 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870

Anschaffung befürwortete; der Revolver solle anstelle derjetzigen Pistolen treten
und sei vorzüglich für die melee bestimmt, während der Karabiner nur beim Vor¬
postendienst zur Verwendung komme. Die Erfahrung des amerikanischen Krie¬
ges lehre, daß bei Säbelattacken nur 8 %, bei Attacken mit Revolvern aber bis
50 % des Feindes kampfunfähig gemacht werden. Er habe es also für nötig gehal¬
ten, für die Huszaren und Dragoner ein Revolvererfordemis einzustellen.

   Als neue Post in dem vorliegenden Ausweis seien ferner ebenfalls in Gemä߬
heit früherer Beschlüsse dem Titel ,,Waffenwesen&quot; die Erfordernisse für die
Landwehr an Artillerie (50 Batterien) Gewehrmunition und Munitionsverfrach¬
tung eingestellt worden.

   Sektionschef v. Früh ergänzte diese Mitteilung mit der Eröffnung,
daß auch für die Monturabnützung der Landwehr, welche im Falle eines Krieges
bekanntlich aus gemeinsamen Mitteln beköstigt wird, ein Betrag in Anforderung
gebracht werden mußte, nachdem die Frage, ob im Kriegsfall der Beitrag aus
gemeinsamen Mitteln in Natura oder im baren Geld zu leisten sei, im letzteren
Sinne entschieden wurde.

   Der Ansatz von 420 000 fl. für die Herstellung von Ausweichstellen auf den
Eisenbahnen wurde nochmals als dringlich erkannt mit dem Bemerken, daß die
Herstellung noch vor dem Zusammentritt der Delegationen einzuleiten sei, dage¬
gen wurde bezüglich der das außergewöhnliche Extraordinarium belastenden
Ausgaben für die Beschleunigung gewisser Eisenbahnbauten beschlossen, dem
Votum der Delegationen nicht vorzugreifen.

   Schließlich brachte Reichskriegsminister Freiherr v.
Kuhn den mit 1. Oktober eintretenden Mehraufwand für die Rekrutenausbil¬
dung zur Sprache. Nach der bisherigen Übung seien bei der Rekruteneinberufung
die längerdienenden Leute beurlaubt worden, so daß die Armee in der Zeit der
Rekrutenausbildung, wo zumeist nur ungeschulte Soldaten präsent waren, ver¬
hältnismäßig am schwächsten war. Er habe daher mit Hinblick auf die Möglich¬
keit, daß rasch mobilisiert werden müßte, den von Seiner Majestät genehmigten
Antrag gestellt, die älteren Diener diesesmal während der Rekrutenausbildung
nicht zu beurlauben. Durch diese Erhöhung des Präsenzstandes ergebe sich aber
ein Mehrerfordemis von 1 264 000 fl., auf dessen Bedeckung vorgedacht werden
müsse.

   Ministerpräsident Graf Andrässy erklärte sich mit dem
Anfrage des Kriegsministers einverstanden; ihm sei auch der Grund einleuch¬
tend, aber in den Delegationen solle doch eine andere Motivierung als die Hin¬
deutung aufdie Kriegsgefahr vorgebracht werden, denn man werde gewiß fragen,
von welcher Seite diese Gefahr drohe. Man solle also einfach auf das Diensteser-
fordemis hinweisen.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay: Diese Ausgabe gehöre
eigentlich in das Ordinarium, wo sie in Zukunft auch einzustellen wäre. Für heu¬
er sei im Ordinarium nichts präliminiert, und dies möge als Grund dafür ange¬
führt werden, daß nunmehr im nachträglichen Exfraordinarium eine Anforderung
<pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870  113

unter diesen Titel gestellt wird. Was die Bedeckung betreffe, so müsse diese in
den bewußten 17 Millionen gefunden werden, welche das gemeinsame Ministe¬
rium in Anhoffung der Indemnität zu verausgaben beschlossen habe. Infolge der
jüngst beschlossenen Reduzierung der Anschaffungen müsse der Kriegsminister
an jenen 17 Millionen so viel erspart haben, daß er daraus auch die Rekrutenaus¬
bildungskosten bestreiten kann. Nachdem noch Ministerpräsident
Graf Andrässy den Wunsch nach protokollarischer Konstatierung ausge¬
sprochen hatte, daß er die bindende Zustimmung zu diesem Extrabudget nicht
ohne das einverständliche Einvernehmen mit dem ungarischen Ministerrate ertei¬
len könne,9 brachte.

   III. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn die Not¬
wendigkeit der baldigen gesetzlichen Regelung über die Unterbringung ausge¬
dienter Unteroffiziere in Zivilanstellungen zur Sprache. Im Reichsrat sei ein hier¬
aufbezügliches Gesetz eingebracht worden, aber infolge der Reichsratsauflösung
nicht zur verfassungsmäßigen Behandlung gelangt. Nun sei es aber, weil ohne
eine solche Fürsorge für gediente Unteroffiziere an die Erhaltung künftiger Char¬
gen, welche die Basis der Armee bilden, nicht gedacht werden könne, unerlä߬
lich, mit der Einbringung des bezüglichen Gesetzes gleichzeitig in beiden Reichs¬
hälften vorzugehen und die Pflicht zur Berücksichtigung von Unteroffizieren
auch auf die Gemeinden auszudehnen.10 Das diesseitige Ministerium habe sich
bisher gegen die angeblich mit der Autonomie nicht vereinbare Vorschreibung an
die Gemeinden ausgesprochen, wogegen das ungarische Ministerium das Ansin¬
nen nicht zurückgewiesen habe.

   Ministerpräsident Graf Andrässy: Auch die ungarische
Regierung könne dem Wahlrecht und der Autonomie der Gemeinden nicht vor¬
greifen; die Anstellung von Unteroffizieren im Munizipaldienst könne nur inso¬
weit beeinflußt werden, als es sich um ernannte Funktionäre, wie Panduren u. dgl.
handle. Ministerpräsident Graf Potocki erklärte sich sofort
bereit, das fragliche Gesetz im Reichsrat einzubringen, doch glaube er nicht, daß
die imperative Bestimmung gegenüber den Gemeinden durchgehen werde.

Ung. MR. v. 24. 9. 1870, Nr. 71/1870 [KZ. LV.] MOL. Sektion K-27.
Über diese Fragefrüher: Au. Vortrag des Reichskriegsministers [Nr. 793] v. 3. 3. 7570 bringt
jene Differenzen zur Ah. Kenntniss, welche zwischen den Anschauungen des ung. Landes-
verteidigungsministers und jenen des Reichskriegsministers hinsichtlich des Gesetzentwur¬
fes über die ^Anstellung der Unteroffiziere im öffentlichen Dienste bestehen. KA. MKSM
72-4/3; au. Vortrag des k. k. Landesverteidigungsministers v. 27. 3. 1870 [Nr. 2066], den
Gesetzentwurf betreffend, die Amtsstellung ausgedienter Unteroffiziere im öffentlichen
Dienste der verfassungsmäßigen Behandlung zuführen zu dürfen; au. Vortrag des kgl. ung.
Landesverteidigungsministers v. 1. 4. 1870 [Nr. 362], in dem der Gesetzentwurf über die
Verleihung von Zivilanstellungen an ausgediente Unteroffiziere unterbreitet und um die Ah.
Genehmigung der Vorlage desselben zur verfassungsmäßigen Behandlung gebeten wird.
KA. MKSM. 72-4/3. Die Frage hat der ungarische Ministerrat 1870 nicht behandelt.
<pb/>114 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870

Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Man möge sie
wenigstens in der Gesetzesvorlage beantragen.

    [IV.] Sofort nahm Reichsfinanzminister v. Lönyay das
Wort, indem er anknüpfend an mehrere von den Delegationen ausgesprochene
Wünsche die Notwendigkeit betonte, denselben bei ihrem Wiederzusammentritte
darüber Rechenschaft abzulegen, ob und was in dieser Beziehung geschah. Er
habe die Protokolle über die Delegationsverhandlungen durchgegangen und dar¬
aus folgendes entnommen: a) Sowohl die ungarische als die Reichsratsdelegation
hätte ziemlich übereinstimmende Resolutionen in der Richtung gefaßt, daß end¬
lich die Ausgleichung bezüglich jener Summen erfolge, welche sich nach dem
Liquidationsakte vom 31. Dezember 1867 in der mit diesem Tage an den gemein¬
samen Finanzminister übergegangenen Staatszentralkasse befunden haben. Vor¬
tragender müsse nun bemerken, daß die Liquidation dieser Kassenreste eine voll¬
ständige Abwicklimg über den Dienst des Jahres 1867 voraussetzte, worüber sich
die beiden Teile zu einigen haben.

   Was die verbliebenen gemeinsamen Aktivforderungen, bzw. die gegenüberste¬
henden Passiven betreffe, so sei zwar durch kommissionelle Sichtung dieser Ma¬
terie bereits ein Substrat für die Aufteilung gewonnen, doch hätten hierüber vor¬
erst noch die Finanzverwaltungen der beiden Reichshälften die endgültigen
Beschlüsse zu fassen, was noch nicht geschehen sei. Solange die Einigung zwi¬
schen den beiden Landesfinanzministem noch nicht erfolgt sei, könne selbstver¬
ständlich auch der gemeinsame Finanzminister nicht Vorgehen und wäre daher
den Delegationen in diesem Sinne eine Eröffnung zu machen.

   b) Die Delegation des Reichsrates wünsche die Veranlassung der Einbringung
von Gesetzesvorlagen über die Regelung des Rechnungswesens und der Rech¬
nungskontrolle sowie insbesondere über die Organisation des gemeinsamen ober¬
sten Rechnungshofes, und ebenso habe die ungarische Delegation den gemeinsa¬
men Finanzminister aufgefordert, dahin zu wirken, daß der gemeinsame oberste
Rechnungshof je eher unabhängig in einer den Ministerien koordinierten Stel¬
lung den Anforderungen des Konstitutionalismus entsprechend auf gesetzlicher
Basis organisiert werde. Der Amtsvorgänger des Vortragenden habe in dieser Be¬
ziehung bereits vorgearbeitet, man sei jedoch zur Erkenntnis gelangt, daß inso-
lange die beiden Legislativen über die Stellung und den Wirkungskreis der eige¬
nen Kontrollbehörden keine Beschlüsse gefaßt haben, auch für die nach gleichen
Prinzipien gebotene Regelung des Kontrolldienstes im gemeinsamen Staatshaus¬
halt jeder Anhaltspunkt fehle. Mittlerweile sei zwar der Rechnungshof in Ungarn
aktiviert worden, aber das Statut für den cisleithanischen Rechnungshof sei noch
nicht zur verfassungsmäßigen Behandlung gelangt. Mit dem Eintritte dieses Zeit¬
punktes werde der gemeinsame Finanzminister nicht säumen, die bereits ausge¬
arbeiteten Entwürfe den Gesetzen über die Rechnungskontrolle in den beiden
Reichshälften anzupassen und die verfassungsmäßige Behandlung einzuleiten.
<pb/>Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870  115

Dies solle man den Delegationen sagen. Die Konferenz stimmte diesen beiden
Anträgen des Reichsfinanzministers ohne Bemerkung bei.

   Dagegen wurden c) die Delegationsbeschlüsse über die Einbringung eines Ge¬
setzentwurfes wegen Regelung der Pensionsgebühren und Ruhegenüsse der bei
dem Ministerium des Äußern, dem gemeinsamen Finanzministerium und dem
obersten Rechnungshof angestellten Beamten und Dienern eingehender bespro¬

chen.
   Reichsfinanzminister v. Lönyay machte die Mitteilung, es sei der betreffende

Gesetzentwurf in einer gemischten Kommission bereits vereinbart und von den
gemeinsamen Zentralstellen genehmigt worden. Nunmehr werde er der Begut¬
achtung der beiden Landesfinanzminister unterzogen und durch diese der verfas¬
sungsmäßigen Behandlung zugeführt werden.

   Die diesem Vorgänge zugrunde liegende Meinung, daß die Delegationen zur
Gesetzgebung nicht berufen seien, folglich das Pensionsgesetz für die gemeinsa¬
men Zivilbeamten den beiden Legislativen vorgelegt werden müsse, sei zwar
vollkommen korrekt, aber gleichwohl sei es ein eigentümliches Verhältnis, wel¬
ches auch das Zustandekommen des Gesetzes erschweren dürfte, daß die Legis¬
lativen ein Pensionsgesetz für Ressorts bringen sollen, mit welchen sie gesetzlich
nichts zu tim haben. Es ergebe sich also die Frage, ob man sich nicht mit einem
administrativen Statute, welches den Delegationen einfach zur Kenntnis mitzu¬
teilen wäre, behelfen könne? Vortragender betonte schließlich die Notwendigkeit,
daß die dermalen in massenhaften Verordnungen zerstreut enthaltenen Pensions¬
bestimmungen in einem Normale zusammengefaßt und dadurch System und
Gleichförmigkeit in der Bemessung der Versorgungsgenüsse, namentlich auch
der Gnadengaben gebracht werde.

   Reichskanzler Graf Beust: An und für sich sei es allerdings
nicht entsprechend, daß gemeinsame Beamte durch die Legislation der beiden
Reichsteile behandelt werden sollen. Namentlich, was die Beamten des Ministe¬
riums des Äußern betreffe, wäre es sachgemäßer, wenn die Delegationen, welche
sich allein mit diesem Ressort zu beschäftigen haben, auch die Pensionsfrage
regeln würden. Bei der Verhandlung in den Legislativen ergebe sich auch noch
das spezielle Bedenken, daß verschiedene mit der Pensionsffage gar nicht zusam¬
menhängende Gegenstände in die Diskussion gezogen werden könnten, wobei
ein Vertreter des gemeinsamen Ministeriums des Äußern nicht einmal anwesend
sein dürfe. Gleichwohl werde sich gegenüber dem abstrakten Grundsätze, daß die
Delegationen zur Gesetzgebung nicht berufen sind, die Mitwirkung der Legisla¬

tiven nicht umgehen lassen.
    Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn bemerkte, die

Pensionsnormen würden auch anderwärts als Gesetz den Parlamenten vorgelegt.
    Ministerpräsident Graf Potocki regte die Frage an, wie man

es denn mit dem bevorstehenden Militärpensionsnormale zu halten gedenke.
    Ministerpräsident Graf Andrässy betonte, daß eine Form

für die Behandlung dieser Gesetze unter allen Umständen gefimden werden müs-
<pb/>116 Nr. 16 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 6. 9. 1870

se. Wenn die Form eines von Seiner Majestät zu genehmigenden und den Dele¬
gationen mitzuteilenden Statuts nicht für geeignet befunden werde, so bleibe nur
die Vorlage an die Legislativen übrig, denn sobald man den Weg der Gesetzge¬
bung einschlage, müßten die Delegationen von der Mitwirkung ausgeschlossen
bleiben, das Einverständnis müsse dann ebenso wie bei dem Zustandekommen
des Wehrgesetzes erzielt werden.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay beantragte daher, es möch¬
te das Pensionsgesetz für die gemeinsamen Zivilfunktionäre nach den Andeutun¬
gen des Grafen Andrässy zustande gebracht, bis dahin aber von den Delegationen
die Einwilligung verlangt werden, daß der Gesetzentwurf, welcher in zwei Spra¬
chen zu drucken und den Delegationen zur Wissenschaft mitzuteilen wäre, anstatt
der bisherigen Normalien als provisorische Norm gehandhabt werde. Die Konfe¬
renz stimmte diesem Anträge des Reichsfmanzministers schließlich zu.&quot; Ebenso
seinem weiteren Anträge:

   d) Der Delegation des Reichsrates mit Bezug auf ihren über Motion des Frei-
herm v. Pipitz gefaßten Beschluß in Ansehung der gesetzlichen Vereinbarung von
Maßregeln gegen die bisherigen Schwankungen der Valuta zu eröffnen, daß man
über diese hochwichtige Angelegenheit im geeigneten Moment mit den Ministe¬
rien der beiden Reichshälften das Vernehmen pflegen werde.12

   V. Endlich machte der Reichskanzler Graf Beust der Konfe¬
renz noch Mitteilung von einem eben eingelangten Telegramme unseres diploma¬
tischen Agenten in Bukarest über das von ihm mit Hinweisung auf den bekannten
Vorfall auf der ,,Germania&quot; abgelehnte Ersuchen der fürstlichen Regierung, die
politisch kompromittierten Herrn Rosetti und Mayer in Tum-Severin auf einem
Dampfer der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft verhaften lassen zu dürfen13 und
über ein Ah. Handschreiben anläßlich des au. Vortrages des Vizeadmirals v. Te-
getthoff in Angelegenheit der Normierung eines fixen Flottenstandes in ähnlicher
Weise, wie bereits die Bestimmung des Heeresbestandes mittels gleichmäßiger
Vorlage an beide Legislativen erzielt wurde.14

        Über die Sache der Pensionsregelung der gemeinsamen Beamten: Somogyi, Die Delegatio¬
        nen als Verbindungsinstitution zwischen Cis- und Transleithanien 1144--1145.
        Pipitz, JosefRitter von, Gouverneur der Nationalbank, stellte am 11. 8. 1869 in der Delega¬
        tion den Antrag, die Regierungen beider Reichshälften aufzufordern, der Regelung der Valu¬
        ta ihr Augenmerk zuzuwenden, da die großen Schwankungen der Valuta bei der Feststellung
        des Staatsvoranschlages besonders hervortraten. Die Delegation beschloß am 28. 8. 1869
        eine diesbezügliche Resolution, diefreilich ohne Wirkung blieb. Kolmer, Parlament und Ver¬
        fassung in Österreich Bd. 1 387.
        In Bukarest besteht ein Generalkonsulat, geleitet von Generalkonsul Nikolaus Ritter Zulauf
        von Pottenburg. Unter den Berichten des Generalkonsuls fand ich keinen Hinweis aufdie
        Geschehnisse. (HHStA., PA. XXXVIII, Karton 189-192.)
        Au. Vortrag des Chefs der Marinesektion Vizeadmirals v. Tegetthojfüber Normierung eines
       fixen Flottenstandes v. 3. 9. 1870. Nr 1225. KA. MKSM. 66-7/5/1870. Vgl. Hobelt, Die
        Marine 701.
<pb/>Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. 9. 1870                    117

   Die Konferenz billigte das ablehnende Verhalten unseres Vertreters in Buka¬
rest, beschloß aber, dem von ihm gleichzeitig einberichteten Auslieferungsver¬
langen der rumänischen Regierung bezüglich des zugleich als Deserteur rekla¬
mierten Mayer nach Möglichkeit zu entsprechen.

   Die Frage wegen Festsetzung eines normalen Flottenstandes nahmen die bei¬
den Ministerpräsidenten einstweilen ad referendum. Der Reichskriegs¬
minister befürwortete den Antrag des Leiters der Marine, weil er eine Basis
für die weitere Entwicklung der Marine schaffe, wogegen Graf Andrässy
vorläufig bemerkte, daß der Moment für eine solche Vorlage jetzt insoweit un¬
günstig gewählt wäre, weil heute die Befürchtung eines Angriffes zur See nicht
bestehe und die Vertretung daher nicht geneigt sein werde, durch Zersplitterung
der Geldmittel die Ausrüstung der Landarmee zu beschränken.

   Womit die Sitzung geschlossen wurde.
                                                                                                  Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 19. September 1870. Franz Joseph.

      Nr. 17 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 10. September 1870

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident
Graf Potocki (o. D.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister
v. Lönyay (18. 9.), der k. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan (18. 9.), Sektionschef v. Früh.
    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Außergewöhnliches Extraordinarium für das Jahr 1870.

   KZ. 3520-RMRZ. 83
   Protokoll des zu Wien am 10. September 1870 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanz¬
lers Grafen Beust.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay bezeichnete als Aufgabe
der heutigen Beratung die Feststellung der bereits in der Konferenz vom 6. Sep¬
tember durchgesprochenen außerordentlichen Rüstungserfordemisse für das Jahr
1870, um die betreffende Delegationsvorlage endlich vorbereiten zu können.1
Nach den damals vorgelegenen Ausweisen habe sich das Erfordernis auf etwas
über 49 Millionen gestellt.

1 GMR. v. 6. 9. 1870, RMRZ. 82.
<pb/>