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Gemeinsamer Ministerrat, 15. 3. 1870

I. Bedeckung des von den Delegationen bewilligten Nachtragskredites des Reichskriegsministeriums für das Jahr 1869

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z64.pdf.

II. Der Nachtragskredit für die ostasiatische Expedition

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z64.pdf#page=5.

364 Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 3. 1870

               Nr. 63a Auszug aus dem Ministerratsprotokolle
       vom 19. Oktober 1869, betreffend die Beschlüsse bezüglich

          des Nachtragskredites für die ostasiatische Expedition

    Beilage zum GMRProt. v. 19. 10. 1869, RMRZ 63.

   ad I. Es solle dem Freiherm v. Petz nach San Francisco zunächst telegra¬
fisch und im weiteren Verfolge auch schriftlich die Weisung erteilt werden,
die Rückreise sofort anzutreten und die Verhandlungen unterwegs auf
Lima, Valparaiso, Montevideo und Buenos Aires zu beschränken.

   ad II. Es sollen die Verträge mit Siam, China und Japan, von welchen
ersterer bereits eingetroffen sei, die beiden letzteren aber spätestens binnen
sechs Wochen eintreffen werden, den Legislativen sogleich zur verfas¬
sungsmäßigen Behandlung vorgelegt und nach erlangter Ratifikation dem
Kommandanten der Korvette Friedrich sobald als möglich mit dem Aufträ¬
ge übersendet werden, nach zu beschleunigender Übergabe ohne Verzug
und auf dem kürzesten Wege zurückzukehren.

   ad III. Es sollen - da der Beschluß der Delegationen hinsichtlich der ost¬
asiatischen Konsulate nur dilatorischer und nicht ablehnender Natur sei,
und da an der Genehmigung nicht gezweifelt werden könne, wenn die Ver¬
träge, worin die Bestellung von Konsulaten eine der wesentlichen Bestim¬
mungen bilde, seiner Zeit ins Leben treten - die Einsetzungskosten dieser
Konsulate, d. i. die Kosten bis zu ihrer systemmäßigen Bestallung auf den
Fond der ostasiatischen Expedition übernommen werden.

   ad IV. Es solle mit der Einbringung der verursachten Nachtragsforderung
bis zur Rückkehr der Expedition und ziffermäßigen Sicherstellung der
Überschreitung zugewartet werden.

          Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. März 1870

    RS. (kein Konzept)'
     Gegenwärtige: der Reichskriegsminister [EML.] Freiherr v. Kuhn (o. D.), der k. k. Finanz¬
minister Brestei (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister v. Lönyay (26. 3), Sektionschef im
Reichskriegsministerium v. Früh, Sektionschef Weninger.
     Protokollführer: [fehlt.]

        Auf dem Mantelbogen: ist kein Konzept, wurde beim Reichsfinanzministerium gleich
        ins Reine geschrieben. Beachtenswert ist, daß der Reichskanzler am Ende der Beratung
        Weninger zur Abfassung des Protokolls auffordert. Der Sektionschefübergab offensicht¬
        lich nur ein Reinschriftexemplar an die Präsidialsektion, welches er aufgrund seiner
        Notizen in der Beratung nachträglich zusammenstellte. Deshalb steht der Name des
        Protokollführers auch nicht aufdem Mantelbogen.
<pb/>Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 3. 1870  365

    Gegenstand: I. Bedeckung des von den Delegationen bewilligten Nachtragskredites des
Reichskriegsministeriums für das Jahr 1869. II. Der Nachtragskredit für die ostasiatische Ex¬
pedition.

   KZ. 820 - RMRZ. 64
   Protokoll des zu Wien am 15. März 1870 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Gra¬

fen Beust.

   I. Über Aufforderung Seiner Exzellenz des Reichskanzlers ergreift das
Wort Sektionschef Weninger. Derselbe teilt mit, daß die
Notwendigkeit vorliegt, darüber ins Klare zu kommen, welche Mittel zur
Bedeckung des Nachtragskredites für das Reichskriegsministerium be¬
züglich des J. 1869 zur Verfügung gelangen sollen, um die bewilligten
3 700 000 fl. im Falle des Bedarfes flüssig machen zu können.2 Die Dele¬
gationen haben in betreff der Bedeckung dieses Erfordernisses eine Reso¬
lution gefaßt, wonach der Kriegsminister in Einvernehmen mit den bei¬
den Landesfinanzministem jene Werte ausfindig mache, welche ohne Schä¬
digung der Wehrkraft und ohne Belastung der Steuerträger verwendet wer¬
den könnten.3 Aufgrund dieser Resolution hat das Reichsfinanzministe-
rium im Einverständnisse mit dem gemeinsamen obersten Rechnungshöfe
insbesondere jene Werte emiert, welche teils als erübrigte Kassenbestände,
teils als verwendbare Aktiven des Reichskriegsministeriums in Summa von
2 495 000 fl. geeignet wären, bis auf einen kleinen Rest die erforderlichen

3 700 000 fl. zu decken. Als jedoch in der kommissionellen Beratung vom
27. Dezember 1869 der größere Teil der zur Verwendung empfohlenen Po¬
sten seitens der Vertreter des Reichskriegsministeriums als nicht verwend¬
bar bezeichnet wurde, entstand die Notwendigkeit, diesen Gegenstand dem
Ministerrate zur Entscheidung vorzulegen.4

   Laut der vorgelegten Nachweisung, welche in Anschrift diesem Proto¬
kolle beiliegt, stehen zur Verwendung geeignete 899 585 fl. außer allem

Die Sache des Nachtragskredites für das Reichskriegsministerium wurde schon in den
GMR. v. 4. 7. 1869, RMRZ. 54; GMR. v. 24. 8. 1869, RMRZ. 60 behandelt.
Siehe GMRProt. v. 24. 8. 1869, RMRZ. 60. Anm. 2. In der Delegation versprach die
gemeinsame Regierung, das Kriegsministerium werde den Nachtragskredit selbst dek-
ken, und zwar aus dem Verkaufdes Wiener Paradeplatzes und des Fester Neugebäudes.
Siehe Reichsfinanzminister an Reichskriegsminister v. 28. 1. 1870 K.A., KM., Präs. 37-
4/1/1870. Vgl. A közös ügyek tArgyalAsAra a magyar orszäggyülds ältal kiküldött s
Öfelsöge ältal 1869 Julius 11-re Bäcsbe összehIvott bizottsAg jegyzökönyve 42.
Siehe Übersicht der bei den am 27. 12. 1869 im Reichskriegsministerium wegen
Bedeckung des Nachtragskredites für 1869 stattgefundenen kommissioneilen Verhand¬
lungen erzielten Resultate. Beilage zu diesem Protokoll HHStA., PA. XL, Karton 285,

f. 324-336.
<pb/>366 Nr, 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 3. 1870

Zweifel; es würde sich somit nur um einen Beschluß bezüglich jener Posten
handeln, welche nach der Erklärung des Reichskriegsministeriums nicht in
Betracht gezogen werden können. Diese sind: 1. ,,Nachtrags-Einnahmen
des Reichskriegsministeriums pro 85 096 fl.&quot; Diese werden mit Rücksicht
darauf, daß dieselben zur Bedeckung der Mehrausgaben des Pensionsetats
bestimmt sind, einstimmig als nicht verfügbar erklärt, wobei aber F i -
nanzminister Brestei sich dahin äußert, daß er von den Po¬
sten minderen Belanges überhaupt gar nicht reden wolle und wünsche, daß
nur die größeren Posten einer Diskussion unterzogen werden.

   2. Es wird sodann der Posten ,,Verlags-Vorsprung pro 150 000 fl.&quot; be¬
sprochen. Der Ministerrat einigt sich dahin, daß dieser Betrag mit Rück¬
sicht auf den Umstand, daß die Reichszentralkasse immer in der Lage ist,
einen Vorschuß zur Ergänzung des Kassenstandes der Universalmilitär¬
kassa auf 150 000 fl. als Vorschuß auf die Dotation des nächsten Monats
schon nach dem 15. jedes laufenden Monats zu geben, den verfügbaren Mit¬
teln beigezogen werden könne. Finanzminister Brestei bemerkt bei dieser
Gelegenheit, daß nach der mit 31. März 1869 erfolgten Auflösung der
Kriegskassen in der diesseitigen Reichshälfte circa 1 300 000 fl. in die
Zivilkassen flössen, welche auch zur Verfügung stehen, da das cisleitha-
nische Finanzministerium keinen separaten Verlag für die bei cisleitha-
nischen Kassen zu bestreitenden Ausgaben des Kriegsministeriums benö¬
tigt. Es wurde bestimmt: diesen Betrag auch zur Deckung des Nachtrags¬
kredites zu verwenden.

   3. Hierauf wurde der Titel: Stellvertreterfond pro 1 Million fl. der Bera¬
tung unterzogen.5 Kriegsminister Kuhn erklärt, unter keiner
Bedingung zugeben zu können, daß der Stellvertreterfond, welcher einen
bestimmten Zweck hat und durch Verpflichtungen belastet sei, zugezogen
werde; die Erwerbung und Erhaltung tüchtiger Unteroffiziere sei für die
Schlagfertigkeit und Leistungsfähigkeit der Armee eine Lebensfrage, was
nur mit den Mitteln des Stellvertreterfonds erreicht werden könne. Sek¬
tionschef Weninger bemerkt, daß nach dem Wunsche der De¬
legationen im Voranschläge für das Jahr 1871 auch jene Ausgaben ersicht¬
lich gemacht werden müßten, welche aus Fonds bestritten werden; das glei¬
che gelte auch von den Erträgnissen selbst aus den einzelnen Fonds. Es han¬
delt sich somit bei der Bedeckung jedes Aufwandes in erster Linie um die
legislative Genehmigung, nicht aber um das Vorhandensein oder Fehlen
von speziellen Fonds. Finanzminister Brestei äußert sich
dahin, keineswegs zustimmen zu können, daß das Reichskriegsministerium
im Jahre 1869 aus verfügbaren Kassenbeständen eine im Jahre 1868 beho¬
bene Schuld rückerstatte. Nach seiner Ansicht müsse das verfassungsmäßi¬
ge Absolutorium für die Überschreitung im Jahre 1868, zu deren Be-

5 Über den Stellvertretungsfond: GMR. v. 2. 8. 1869, RMRZ. 57.
<pb/>Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 3. 1870  367

deckung das Kriegsministerium 3 000 000 fl. durch das Lombardieren von
Papieren des Stellvertreterfondes als Darlehen behob, erwirkt werden, und
dann würden die Delegationen entscheiden, auf welche Weise die Rückzah¬
lung der 3 000 000 fl. erfolge. Er müsse sich entschieden dagegen verwah¬
ren, daß aus Kassenüberschüssen des J. 1869 eine wenn auch nur teilweise
Tilgung der Schuld vom J. 1868 stattfinden könne. Sektionschef
Früh gibt die Aufklärung, daß dadurch unerwartete Zuflüsse, welche für
den Dienst des Jahres 1868 erfolgten, es überflüssig erschien, mit 3 Millio¬
nen Gulden Schuldner gegenüber dem Reichsfinanzministerium zu bleiben.
Aus diesem Grunde wurde 1 Million bar rückerstattet. Auf diese 1 Mil¬
lion wurde aber schon in der Vorlage, mit welcher die Notwendigkeit
eines Nachtragskredites für das J. 1868 den Delegationen zur Kenntnis ge¬
bracht worden ist, Rücksicht genommen und dieser Nachtragskredit nur mit
2 700 000 fl. beziffert, während derselbe ohne Zuziehung jener Million mit
3 700 000 fl. hätte angegeben werden müssen.

   Finanzminister Lönyay bemerkt darauf, daß im Rech¬
nungsabschluß für das J. 1868 das reelle Defizit wird ersichtlich gemacht
werden müssen, die Mehreinnahme von 1 Million somit nicht die prinzipi¬

elle Entscheidung alterieren könne. Der Stellvertreterfond werde unter al¬
len Umständen zur Sprache kommen. Aus diesen Gründen teile er die An¬
schauung des Finanzministers Brestei und wünsche, daß die rückerstattete
1 Million, gegen Deponierung von Effekten des Stellvertreterfonds bei der
Reichszentralkasse aus derselben wieder entnommen und der sodann im
J. 1869 sich ergebende Kassaüberschuß von 1 Million zur Deckung des
Nachtragskredites verwendet werde. Schließlich glaubt Redner auch her¬
vorheben zu müssen, es sei wahrscheinlich und lasse sich aus psychologi¬
schen Gründen behaupten, daß dem stark belasteten Stellvertreterfond die
Rückerstattung leichter erwirkt werden dürfte, als wenn derselbe erträglich
belastet erscheint.

   Nachdem Seine Exzellenz der Reichskanzler
sich der Ansicht des ungarischen Finanzministers anschließt, ergreift
Kriegsminister Kuhn das Wort und gibt der Überzeugung
Ausdruck, daß die Delegationen niemals die Vorschüsse rückerstatten wer¬
den, welche dem Stellvertreterfond entnommen worden sind; und da die
Mehreinnahmen, welche zur Rückerstattung der 1 Million Gulden dienten,
aus dem J. 1868 herrühren, so betrachte der Kriegsminister die erfolgte
Rückerstattung ganz korrekt und könne nicht einwilligen, daß diese Million
zur Bedeckung des Nachtragskredites für das J. 1869 verwendet werde.
Sektionschef Weninger bemerkt, daß die Zuziehung dieser
Million die prinzipielle Frage des Stellvertreterfonds, der ohnedem mit
2 Millionen belastet erscheint, nicht im mindesten alteriert; für die Finan¬
zen würde aber der Vorteil erwachsen, daß mit Hilfe dieser Million der
Nachtragskredit bis auf einen kleinen Rest gedeckt wäre, ohne den beiden
Landesfinanzministem Lasten aufzubürden, was auch die Delegationen mit
<pb/>368 Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 3. 1870

ihrer Resolution vermeiden wollten. Kriegsminister Kuhn
erklärt, daß die Resolution keineswegs den Sinn habe, als hätte nur das
Kriegsministerium die Mittel für die Bedeckung herbeizuschaffen; der Mi¬
nister habe dies weder selbst noch durch seinen Vertreter zugesagt, sondern
darauf hingewiesen, die Regierung werde die Mittel herbeischaffen, und
habe dabei auch auf die Mitwirkung der beiden Finanzminister gerechnet.

   Auf Verlangen des ungarischen Finanzministers liest Sektionschef Früh
die diesbezügliche Resolution der Delegationen vor, worauf Finanz-
minister Brestei sich dahin äußert, daß der klare Wortlaut dieser
Resolution (welche dem Protokolle beiliegt)6 die Annahme ausschließt, als
wäre die Bedeckung aus anderen Mitteln, als welche das Reichskriegs¬
ministerium bieten kann, zu beschaffen.

   Nachdem in betreff dieses Titels der Bedeckung einstimmig nicht
entschieden werden konnte, wird der Titel 4. ,,Bronzegeldererlös pro
257 000 fl.&quot; der Beratung unterzogen. Sektionschef Früh gibt
die Aufklärung, daß diese nicht präliminierte Einnahme für die Bedeckung
des Nachtragskredites nicht verfügbar sei, weil über die Verwendung der¬
selben zur Anschaffung von Kanonen aufgrund eines Ministerratsbe¬
schlusses mit Zustimmung Seiner Majestät entschieden worden sei.7 Die
Verträge zur Lieferung der neuen Kanonen seien schon abgeschlossen, es
sei somit unmöglich, diesen Betrag anderen Zwecken zuzuführen.

   Finanzminister Brestei gibt der Überzeugung Ausdruck,
daß insolange die Ausgaben nicht ausschließlich auf im vorhinein verfas¬
sungsmäßig erteilte Kredite stattfinden können, eine Ordnung in der Staats¬
wirtschaft nicht anzuhoffen sei. Das Erfordernis wird von den Delegationen
bewilligt, und über die bewilligten Ausgaben hinaus könne ohne vorläufige
Bewilligung im konstitutionellen Staatshaushalt auch dann nicht gegangen
werden, wenn nicht präliminierte Einnahmen hierzu die Mittel bieten wür¬
den; der Finanzminister müßte gegen solch eine Auffassung Verwahrung
einlegen. Kriegsminister Kuhn bemerkt dagegen, daß im ge¬
genwärtigen Falle nicht eine Überschreitung der Ausgaben vorliege, son¬
dern nur die Veräußerung eines nicht verwendbaren Materials, was zu tun
und nicht zu unterlassen eben die Prinzipien einer rationellen Wirtschaft
gebieten.

   Finanzminister Lönyay stellt die Frage, ob Seine Exzel¬
lenz der Kriegsminister für 1869 in Wirklichkeit den ganzen Nachtrags¬
kredit von 3 700 000 fl. benötige?

   Kriegsminister Kuhn erwidert: Aufgrund ihm gewordener
Berichte sei sichere Aussicht vorhanden, daß die Überschreitung nicht die
Summe von 3 700 000 fl. erreichen wird. Endgiltiges wird sich erst nach

       Die Resolution der Delegationen liegt dem Protokoll nicht bei.
        GMR. v. 18. 2. 1869, RMRZ. 36.
<pb/>Nr. 64 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 15. 3. 1870                    369

Ablauf der Nachtragsgebarung und wenn der Rechnungsabschluß vorliegen
wird, behaupten lassen. Auf diese Äußerung des Kriegsministers glaubt
Finanzminister Lönyay den Antrag stellen zu sollen: daß -
nachdem die Delegationen den Nachtragskredit hauptsächlich nur für die
durch die höheren Preise der Lebensmittel begründeten größeren Verpflegs-
kosten gewilligt haben und zwar nur für jene Titel, unter welchen das
Kriegsministerium den Nachtragskredit angesucht und motiviert hat; nach¬
dem Seine Exzellenz der Kriegsminister die Überschreitung selbst nachzu¬
weisen erst nach Abschluß der Staatsrechnung für 1869 im Stande sein
wird; nachdem ferner Seine Exzellenz der Kriegsminister selbst der Ansicht
ist, es werde kaum der ganze Nachtragskredit in Anspruch genommen wer¬
den müssen; nachdem endlich die gegenwärtige Beratung es klar gemacht
hat, daß zur vorläufigen Bedeckung a) an Kassabeständen des Kriegsmini¬
steriums 899 585 fl., b) der entbehrliche Verlagsvorsprung pro 150 000 fl.,
c) die am 1. April 1869 in Zivilkassen der diesseitigen Reichshälfte ein¬
geschlossenen Kriegskassebestände von circa 1 300 000 fl., zusammen
2 349 585 fl. schon gegenwärtig zur Verfügung gestellt werden können; -
die eben bezifferte Summe dem Reichskriegsministerium zur Verfügung
gestellt werde und, im Falle diese 2 349 585 fl. nicht genügen sollten, die
Frage wegen der Rückverrechnung des Vorschusses von 1 Million (auf Pa¬
piere des Stellvertreterfonds) den Gegenstand einer neuen Beratung bilden
möge.8 Dieser Antrag wurde unter Aufrechthaltung der geäußerten abwei¬
chenden Meinungen einstimmig angenommen.

II. In betreff des Nachtragskredites für die ostasiatische Expedition wur¬

de bestimmt, daß mit Beziehung auf den Beschluß des Ministerrates vom

19. Oktober 1869 die beiden Handelsminister zur Einleitung jener Schritte

aufgefordert werden mögen, welche zur Bedeckung dieses von ihnen prin¬

zipiell schon zugestandenen Nachtragskredites führen sollen.9

Nachdem noch Seine Exzellenz der Reichskanzler den Sektionschef We-

ninger zur Abfassung des Protokolls aufgefordert hatte, wurde die Beratung

geschlossen.                                                   Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Ofen, 27. März 1870. Franz Joseph.

       Der Reichskriegsminister an Reichskanzler v. 25. 8. 1870 teilt mit, daß die im Minister¬
       rat v. 15. 3. 1870festgelegte Summe nicht ausreichend war und die Deckungsweise des
       weiteren Teiles des Nachtragskredits die Behandlung in einem erneuten Ministerrat er¬

       fordere. KA,, KM., Präs. 37-4/4/1870.
9 GMR. v. 19. 10. 1869, RMRZ. 63.
<pb/>