Gemeinsamer Ministerrat, 13. 8. 1869
I. Militärgrenzfrage
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328 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 dem seitens des Kriegsministers eingestellten Erfordernis für eine Militär¬ grenzwache, wenn möglich zu korrigieren. Damit, daß die Zollämter dem ungarischen Ministerium unterstellt wurden, sei noch nichts gewonnen, es müsse dieses auch mit der Grenzbewachung der Fall sein. Der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn ent- gegnete auf diese Bemerkungen, daß er sich in der Grenzfrage immer ganz objektiv gehalten, die Notwendigkeit, die Grenze der Auflösung zu¬ zuführen, stets anerkannt, aber nur einen allmählichen Übergang angeraten habe. Was die Gegenwart betreffe, so stehe er lediglich auf dem Standpunkt des faktischen Verwalters. Übrigens berühre der Antrag des Ministers Lonyay Details, deren Lösung sich aus der prinzipiellen Entscheidung über die Grenzfrage von selbst ergebe, worüber er allerdings der Meinung sei, daß auch Cisleithanien dabei ein berechtigtes Interesse habe. Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 12. August 1869. Franz Joseph. Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. August 1869 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichskanzler Graf Beust (o. D.), der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Andrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (o. D.), der Reichskriegsminister [FML.] Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke" (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Lonyay (23. 8.), der k. k. Minister des Innern Giskra (o. D.). Protokollführer: Sektionschef Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: Militärgrenzfrage. KZ. 2583 - RMRZ. 59 Protokoll des zu Wien am 13. August 1869 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers. Über Ah. Aufforderung Seiner Majestät des Kaisers ergriff Mini¬ sterpräsident Graf Andrässy das Wort, um die Situati¬ on, in welcher man sich gegenüber der Grenzfrage heute befinde, darzule¬ gen.1 Den Anlaß dazu, daß diese Frage überhaupt ventiliert worden sei, bie- Bemerkung Beckes mit dem gefälligen Bemerken, daß ich mir die Freiheit genommen, den Text des reichsrätlichen Deputationsberichtes vom 5. Oktober 1867, dessen Zitierung mir von wesentlichem Belange schien, in meine Ausführung aufzunehmen. Ebenfalls darüber: GMR. v. 11. 8. 1869, RMRZ. 58. <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 329 te jene Position des den Delegationen vorgelegten Budgets des Kriegs¬ ministeriums, welche sich auf die Verwaltung und Beköstigung der Grenze bezieht. Bekanntlich wurden nach der heutigen Übung die Einnahmen der Militärgrenze als eigene Einnahmen des Militärärars ins Armeebudget ein¬ gestellt und nach Bestreitung der Administrationskosten zur teilweisen Be¬ deckung der Auslagen für die Erhaltung der Grenztruppen verwendet. Da diese Einnahmen jedoch zur Deckung der erwähnten Auslagen bisher unzu¬ reichend waren, so sei das Mehrerfordernis gemeinschaftlich nach Ma߬ gabe des Quotenverhältnisses von beiden Reichshälften bestritten worden. Die ungarische Delegation habe nun bereits bei der ersten Budgetberatung die prinzipielle Seite der Frage erfaßt und die Alternative aufgestellt, daß entweder - wenn nämlich die Militärgrenze als integrierender Bestandteil des gemeinsamen Heereswesens betrachtet werden wolle - die gesamten Proventen dem Lande zu verbleiben hätten und die Kosten für die Truppen zur Gänze aus gemeinsamen Mitteln nach dem pragmatischen Quotenver¬ hältnisse zu bestreiten wären, oder daß, wenn die Grenze, was staatsrecht¬ lich allein korrekt sei, nicht als gemeinsam anerkannt werde, der fragliche Posten aus dem Budget ganz gestrichen werden müsse, da gesetzlich nur Gemeinsames aus gemeinsamen Mitteln zu bedecken sei. Von zwei Dingen sei nur eines möglich, und er könne daher die Logik dieser Argumentation nicht verkennen. Gleichwohl habe es damals die ungarische Regierung dahin gebracht, daß die ungarische Delegation ihre Forderung nur als Desideratum hinstell¬ te, bezüglich der Budgetvotierung selbst aber keine Schwierigkeiten erhob. Nunmehr aber trete der damals nur andeutungsweise geäußerte Wunsch mit größerer Schärfe in den Vordergrund und habe in der an den Kriegsminister gerichteten bekannten Interpellation bereits eine konkrete Form erhalten.2 Es ergebe sich also die Notwendigkeit, sich darüber klar zu werden, was mit der Grenze geschehen solle. Vortragender brauche wohl nicht umständlich zu erörtern, daß sich das Grenzinstitut überlebt habe und mit Rücksicht auf die ursprüngliche Be¬ stimmung zum Schutz gegen die Einfalle der Türken heute zwecklos sei, dazu trete aber noch ein positives Bedenken gegen den Fortbestand der Grenze in ihrer jetzigen Verfassung, und dies liege in den durch die Idee eines südslavischen Reiches genährten Nationalitätsumtrieben, welche in der Militärgrenze einen wesentlichen Rückhalt finden. Es sei daher nicht klug, die Grenze weiterhin in Waffen zu lassen und ein Institut mit namhaf¬ ten Kosten zu erhalten, welches dem Reiche nachgerade schädlich werden könne, jedenfalls aber im Bedarfsfälle unverläßlich, und wie die letzten Er- Die Interpellation der ungarischen Delegation an den Kriegsminister in Angelegenheit der staatsrechtlichen Lage der Militärgrenze: GMRProt. v. 11. 8. 1869, RMRZ. 58. Anm. 1. <pb/>330 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 fahrungen lehren, im Kriege seiner Aufgabe nicht mehr gewachsen sei. Außerdem verstoße der jetzige Administrationszustand der Grenze gegen das in beiden Reichshälften zum Durchbruch gelangte konstitutionelle Prin¬ zip und passe überhaupt nicht mehr in das moderne Staatsleben. Er ver¬ weise in dieser Beziehung auf die vielbesprochenen kroatischen Landtags¬ adressen und glaube, daraus die berechtigte Folgerung ziehen zu können, daß die Auflösung in der Grenze selbst keineswegs - wie von einer Seite behauptet werde - auf Antipathien stoße.3 Es ergebe sich aber noch ein anderer Gesichtspunkt, nämlich die Rück¬ sicht auf die allgemeine Wehrpflicht. Im Vergleich zu diesem Prinzip sei die Grenze in unbilligem Vorteile gegenüber den anderen Teilen der Monar¬ chie, denn in der Grenze gebe es militärfreie Kommunitäten, und bestehe überdies nicht nur die Stellvertretung, sondern wegen der Unmöglichkeit, die Leute in den Cadres zu unterbringen, auch nur bein Dienst auf acht Jahre mit jährlich bloß fünf wöchentlicher Übungszeit,b was die Militärlast zu ei¬ ner leichteren gestalte. Wichtiger aber als alles sei der Umstand, daß sich die Ansprüche Un¬ garns und beziehungsweise Kroatiens auf direkte Versprechungen der Kro¬ ne stützen. Er müsse hier darauf aufmerksam machen, daß es einer der hauptsächlichsten Einwürfe der nationalen Partei Kroatiens gegen die Uni¬ on mit Ungarn gewesen sei, man könne von Ungarn eine Unterstützung bei Anstrebung der Reinkorporierung der Militärgrenze und Dalmatiens nicht erwarten. Zur Widerlegung dieses Einwurfes und zur Befestigung der Uni¬ on sei es für die ungarische Regierung ein Gebot der Notwendigkeit, wenig¬ stens was die Grenze betrifft, den Kroaten etwas zuliebe zu tun, nachdem der Standpunkt sowohl der ungarischen Regierung, als auch der ungari¬ schen Landtagsmajorität bezüglich Dalmatiens bisher bekanntlich ein nega¬ tives gewesen sei. Es erfordere es die politische Klugheit, ebenso wie es der ungarischen Delegation zur Beruhigung gereichen werde, daß die Konzes¬ sionen, die man endlich einmal doch machen müsse, nicht unter der Wir¬ kung von Pressionen geschehen, die immerhin im Bereich der Möglichkeit liegen. Jetzt sei man im Vorteil, man könne die Bedingungen selbst diktie¬ ren. Auf das praktische Gebiet übergehend, verstehe es sich von selbst, daß die Grenzauflösung im Zusammenhang mit der Quoten- und Rekrutenfrage ins Auge gefaßt werden müsse, und da scheine ihm der einzuschlagende Weg bereits durch die 1867er Deputationsverhandlungen vorgeschrieben zu sein, bei welchen die Quotenfrage gerade im Hinblick auf die Militärgrenze in der Richtung offen gehalten wurde, daß eine eventuelle Änderung im b-b Korrektur Andrässys aus eine achtwöchentliche Dienstzeit. 3 Über die kroatische Landtagsadresse GMRProt v. 11. 8. 1869, RMRZ. Anm. 4. <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 331 Terriotorialbestande Ungarns notwendig auch das Quotenverhältnis alte- rieren werde. Aus diesem Grunde halte er es für um so nötiger, daß auch das cisleithanische Ministerium über die angeregte Frage sich zu äußern in die Lage gesetzt und für den Fall von Interpellationen über den Stand der Sache im laufenden erhalten werde, als er - wiewohl zu seiner großen Verwunde¬ rung - vernommen habe, daß auch die Landesangehörigkeit der Grenze zu Ungarn von einzelnen Stimmen in der diesseitigen Reichshälfte angezwei- felt worden sei. In dieser Beziehung sei Vortragender bereit, die schlagend¬ sten Nachweisungen für cdas unzweifelhafte Rechtc Ungarns zu geben. Was nun die Auflösung selbst betreffe, so müsse er selbst bekennen, daß die sofortige Auflösung zwar das Einfachste wäre, aber aus Gründen der inneren Administration, welche eine neue Einteilung bedinge und nur ei¬ nen allmählichen Übergang von der strammen Disziplin der Militärver¬ waltung zur Provinzialisierung dulde, nicht rätlich sei. Es trete also die Fra¬ ge heran, ob es zweckmäßiger sei, jetzt bloß einen Termin der Grenzauf¬ lösung zu bestimmen und sich bis dahin auf vorbereitende Maßregeln zu beschränken, oder ob sofort mit der Provinzialisierung einiger nach geogra¬ phischer Lage und sonstiger Entwicklung hiezu am meisten geeigneter Tei¬ le der Grenze vorgegangen und das übrige Grenzgebiet nur sukzessive den Anforderungen der Zeit entsprechend umgestaltet werden solle. In letzterer Hinsicht ergebe sich sodann die weitere Frage, wer diese Aufgabe übernehmen solle, und er müsse gestehen, daß er das Kriegs¬ ministerium allein - an dessen Unfehlbarkeit in volkswirtschaftlichen Sa¬ chen zu glauben, die öffentliche Meinung in neuerer Zeit nicht mehr geneigt zu sein scheine - dazu nicht in der Lage glaube. Auf die materielle Hebung der Grenze komme es aber vor allem an, denn was Schulen und sonstige Einrichtungen betreffe, sei sie anderen Landesteilen weit voraus. Sein An¬ trag gehe dahin, es solle eine aus Vertretern aller Beteiligten, folglich auch der Grenzer selbst, zusammengesetzte Kommission ad hoc mit der Aus¬ arbeitung eines Organisationsplanes und Feststellung der Übergangsmoda¬ litäten betraut werden. Ministerpräsident Graf Taaffe: Schon bei der am 11. August über diesen Gegenstand abgehaltenen Vorbesprechung habe man sich dahin geeinigt, die Ingerenz des cisleithanischen Ministeriums nicht zu umgehen. Wenn also Seine Majestät gegenwärtig eine Änderung bezüglich der Militärgrenze eintreten zu lassen die Absicht habe, so sei es nötig, dem diesseitigen Ministerium die Behelfe zur Vertretung gegenüber dem Reichsrat an die Hand zu geben, schon deshalb, weil die Militärgrenze beim Ausgleich der Verwaltung des Kriegsministers Vorbehalten und als gemeinsam erklärt worden sei. Was die staatsrechtliche Frage betreffe, so c-c Korrektur Andrässys aus die Ansprüche. <pb/>332 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 seien die Meinungen auseinandergehend, und er könne darüber ohne Bera¬ tung mit dem cisleithanischen Ministerrate, wozu sich die Gelegenheit noch nicht geboten habe, eine bindende Erklärung nicht abgeben. Minister Giskra: Aus dem vom Grafen Taaffe soeben ausge¬ sprochenen Grunde könne auch er heute nur seine persönliche Meinung ohne bindende Konsequenzen abgeben. Er glaube, daß die Frage der Mili¬ tärgrenze heute noch keiner Entscheidung bedürfe. Wenn dieselbe trotzdem beschlossen werden sollte, so könne sie nicht einseitig, auch nicht zwischen den beiden Ministerien und den Delegationen, sondern nur im Wege der beiden Legislativen verfassungsmäßig erfolgen. Aber wie gesagt, er für sei¬ ne Person sei für die Aufrechterhaltung des Status quo. Vor allem könne über die Territorialfrage nicht so ohne weiteres hinausgegangen werden, weil sich verschiedene historische Fakta gegenüberstehen, die, um rechts- giltig und mit Beruhigung absprechen zu können, spezielles Studium er¬ heischen. Soweit ihm dieselben im Augenblicke gegenwärtig seien, müsse er hervorheben, daß ein Teil des in Frage kommenden Terrains, die soge¬ nannten Konflnen, zu einer Zeit dem Herzog Karl II. von Steiermark, folg¬ lich nicht zu Ungarn gehörten. Ein Teil der steiermärkischen Domestikal- schuld rühre noch aus dieser Zeit her. Es ließen sich auch andere Daten anführen. So gering übrigens auch, was noch nicht erwiesen sei, der An¬ haltspunkt für etwaige Rechtsansprüche Cisleithaniens sei, so sei es doch faktisch, daß das ausschließliche Recht Ungarns bestritten werde, und müs¬ se daher schon wegen dieser Rechtsunklarheit eine Auseinandersetzung mit dem Reichsrate erfolgen. Es seien bei der angeregten Frage aber abgesehen vom historischen Mo¬ ment auch sonstige Interessen der diesseitigen Reichshälfte beteiligt, und zwar zunächst das Heereswesen, welchem die 56 000 Mann Grenzer neben dem auf 800 000 Mann gesetzlich fixierten Wehrstande als integrierender Bestandteil angehören. Es sei nicht gleichgiltig, daß diese 56 000 Mann geborener Soldaten entfallen und durch ein dem fixierten Armeestande von 800 000 eingeführten Rekrutenkontingent von zweifelhaftem Werte nur teilweise ersetzt werden sollen. Ebensowenig gleichgiltig seien die sich an die Grenzauflösung knüpfen¬ den finanziellen Abmachungen, da die Grenze das einzige Kompensations¬ objekt für beim Ausgleich vorgekommene Unverhältnismäßigkeiten bilde. Prinzipiell sei er mit Graf Andrässy darin einig, daß der gegenwärtige Zu¬ stand inkonstitutionell sei, und daß dem dermaligen vasallitischen Verhält¬ nis der Grenze durch deren Provinzialisierung ein Ende gemacht werde, aber das Wie hänge von den angedeuteten Vorfragen ab, die vorerst bis in die letzten Endpunkte klargestellt werden müßten und zwar über Vorarbeit der Deputation und Annahme von seiten der Legislativen mit Genehmigung der Krone. Vor der Klarstellung des historischen, finanziellen und militäri¬ schen Momentes durch den Reichsrat halte er auch selbst nur eine partielle Grenzauflösung für untunlich, weil damit ein Präjudiz geschaffen werde, <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 333 welches nicht nur im Hinblick auf allfällige Interpellationen, sondern als eine das Innerste der Monarchie betreffende Maßregel behandelt werden müsse und wozu man sich durch momentane Stimmungen und Pressionen der ungarischen Delegation nicht drängen lassen solle. Was die vom Grafen Andrässy hervorgehobene Rücksicht gegen die Kroaten wegen Dalmatien betreffe, so sei dies ein Faktor, mit dem die dies¬ seitige Reichshälfte zu rechnen nicht nötig habe, denn Dalmatien gehöre kraft Reichsgesetz zu Österreich und alle sonstigen Reminiszenzen existier¬ ten nur in den Köpfen Einzelner, sollten aber nicht von der Regierung ge¬ pflegt werden. Er glaube nicht, daß irgendein österreichischer Minister heu¬ te einen anderen Rat als den der Grenzbelassung in statu quo geben könne. Ministerpräsident Graf Andrässy: Er anerkenne die Nützlichkeit, daß in allen Fragen einvemehmlich mit dem diesseitigen Ministerium vorgegangen werde, müsse aber dagegen protestieren, daß man die Territorialangehörigkeit als strittig hinstellen wolle. Wenn die An¬ gabe, daß ein Teil der Grenze, nämlich das Warasdiner Generalat, einmal zu Österreich gehört habe, auch richtig wäre, so stünden Vortragendem ander¬ seits spätere derogierende Daten zu Gebote, wie man denn überhaupt in solchen Fragen nicht über einen gewissen Zeitraum hinausgreifen könne, wenn nicht jeder Besitzstand umgestoßen werden sollte. Beispielsweise sei einstens auch Galizien und die Herzogtümer Oppeln und Ratibor mit der ungarischen Krone vereint gewesen, und doch falle es niemandem in Un¬ garn ein, aus diesem Umstande einen Revindizierungstitel oder auch nur ein Einmischungsrecht in dortige Angelegenheiten herleiten zu wollen. Vortragender wiederholte nun die Aufzählung der in der Ministerrats¬ sitzung vom 11. August vorgebrachten historischen Beweise für die Terri¬ torialangehörigkeit zu Ungarn und betonte besonders das vom Kaiser Leo¬ pold I. im Jahre 1703 erlassene und von Maria Theresia bestätigte Rein- korporierungsdekret. Seine Majestät der Kaiser geruhte zu bemerken, daß die anderen Fragen, die Dr. Giskra angeregt, jedenfalls entscheidender seien als das historische Moment. In dieser Beziehung brauche man nicht so weit zurückzugehen, es genüge, die seit 1848 wiederholt erfolgten Kundgebun¬ gen der Krone festzuhalten, in welchen stets anerkannt wurde, daß die kroa¬ tische Grenze zu Kroatien gehöre, worauf auch schon die dbis zum Jahre 1848 gebräuchliche"1 Benennung der kroatischen Regimenter als ,,nationa¬ le" hindeute. Ministerpräsident Graf Andrässy: Entscheidend sei das im Reskript Seiner Majestät des Kaisers an den kroatischen Landtag d-d Einfügung Sr. Majestät. <pb/>334 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 vom Jahre 1861 ausgesprochene königliche Wort,4 noch mehr aber, wenn man nämlich das Reskript mit dem Hinweis auf die damaligen inkonstitu¬ tionellen Verhältnisse anfechten wolle, der von Seiner Majestät als gekrön¬ tem König sanktionierte ungarisch-kroatische Ausgleich.5 Dieser gestatte es keinem ungarischen Staatsmann, die Berechtigung der Territorialfrage zuzugeben, und der Standpunkt, daß ein Zweifel möglich sei, erscheine ganz und gar inakzeptabel. Die Behauptung des Ministers Giskra, daß Seine Majestät als oberster Kriegsherr das Verhältnis der Grenze nicht auch einseitig alterieren könne, stehe nicht. Gegen eine solche Auffassung würden die Grenzer selbst prote¬ stieren. Ebensowenig könne er sich einverstanden erklären, daß der Wegfall der Grenzmiliz die Wehrverfassung alteriere. Das diesfallige Übereinkom¬ men beziehe sich nur auf den Wehrstand von 800 000 Mann, dabei sei die Grenze nur als passageres Institut ins Auge gefaßt worden. Was das Verhältnis zu Dalmatien betreffe, so habe er bereits anerkannt, daß sich die Ansprüche auf Herstellung des dreieinigen Königreichs nur auf ein virtuales Recht Ungarns stütze. Ein ungarischer Staatsmann könne diese Ansprüche selbstverständlich nicht förmlich aufgeben, aber ein Korrektiv gegen die angedeuteten Bestrebungen liege im Erfordernisse der Zustim¬ mung aller Beteiligten, was dem Reichsrat zur vollkommenen Beruhigung gereichen möge. Endlich sei die Grenzauflösung zugleich ein Postulat des Dualismus, während der heutige Zustand eine mit dem Staatsrecht nicht vereinbare Trias darstelle. Übrigens wiederhole er, daß es sich heute noch nicht um die vollständige, sondern nur um eine partielle Auflösung nach Konstatierung der Notwendigkeit, daß die Grenze überhaupt zu provinzialisieren sei, handle. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Wenn mit einer partiellen Grenzauflösung vorgegangen werden solle, so müsse man doch schon über das Prinzip im Ganzen im Reinen sein. Dazu scheine ihm nun die Lösung gewisser Vorfragen allerdings unerläßlich. Minister Giskra: Die Ausführung des ungarischen Minister¬ präsidenten vermögen nicht, ihm zum Aufgeben seines Standpunktes zu bewegen. Die Militärgrenze werde unzweifelhaft einmal an Ungarn fallen, aber unter welchen Bedingungen dieses zu geschehen habe, sei Sache der vorherigen Vereinbarung. Bis diese nicht zustande komme, müsse der ge- Ebd. GA. XXX/1868, § 65: Ungarn erkennt die territoriale Integrität der Länder Kroatien und Slawonien an und macht sich anheischig, deren Ergänzung zu fordern. Insbesondere wird es auch künftig darauf dringen, daß jener Teil der Militärgrenze, welcher zu Kroati¬ en-Slawonien gehört, und die in der Militärgrenze befindlichen Militärgemeinden mit diesen Ländern sowohl in legislativer als in administrativer und jurisdiktioneller Bezie¬ hung vereinigt werden. <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 335 genwärtige Zustand, so wenig befriedigend er auch in staatlicher und volks¬ wirtschaftlicher Beziehung sei, aufrechterhalten werden, und müsse er sich daher gegen jede partielle Absonderung, selbst wenn sich diese nur auf die von der ungarischen Delegation gewünschte Ausscheidung des Post- und Telegrafenwesens beziehen sollte, wiederholt aussprechen. Reichskanzler Graf Beust: Die Frage der Grenzauf¬ lösung sei umfangreich, und es sei besser, daß dieselbe jetzt auftauchte, als vielleicht später unter ungünstigen Konstellationen. Darüber habe er sich nicht getäuscht, daß dieselbe auch in der diesseitigen Reichshälfte Staub aufwirbeln werde, und deshalb habe er schon in der Vorbesprechung über diesen Gegenstand darauf hingewiesen, daß das cisleithanische Ministeri¬ um ebenfalls begrüßt werden müsse. Ohne die historische und staatliche Seite der Frage zu erörtern, wolle er nur das praktische Moment ins Auge fassen, und dies liege darin, daß dieselbe in beiden Reichshälften Anlaß zur Beunruhigung biete. In Ungarn dringt man auf die Grenzauflösung, weil daselbst die Meinung bestehe, die Grenze könne dereinst der Ausgangs¬ punkt einer Reaktion sein, weil man ferner von derselben eine Förderung der südslavischen Bewegung befürchte und weil die Opposition das weitere Hinausschieben der von den Kroaten gewünschten Auflösung dazu ausbeu- te, die kroatischen Deputierten der Landtagsmajorität abwendig zu machen. Er erblicke keinen Grund dazu, daß nichts geschehen solle, um dieser Be¬ sorgnis ein Ziel zu setzen. In der diesseitigen Reichshälfte hinwieder sehe man sich, ohne die Not¬ wendigkeit der Grenzauflösung prinzipiell zu verkennen, doch heute des¬ halb zu einer eifersüchtigen Wachsamkeit veranlaßt, weil die Meinung be¬ stehe, daß Cisleithanien schon beim Ausgleich benachteiligt worden sei, und daß den Ansprüchen Ungarns auf die Grenze sofort jene auf Dalmatien folgen würden. So berechtigt nun auch diese Wachsamkeit sei, so glaube er doch nicht, daß wenn die Frage der Grenzauflösung im cisleithanischen Reichsrate zur Abstimmung gelangen sollte, sich irgendwelche Stimmen für die Grenzinkorporierung zu Österreich erheben würden, vielmehr dürfte den Volksvertretern die aus der Heranziehung der Grenze zur Rekruten¬ stellung resultierende Erleichterung der diesseitigen Reichshälfte gewiß sehr plausibel sein. Das Ministerium sei also in der Lage, der diesseitigen Vertretung verhalten zu können, daß Widerspruch bezüglich der Territorial¬ frage die Sache nur verzögern und zu einer unnützen Spannung in einer Sache führen werde, wo es sich zunächst um die Sicherstellung der materi¬ ellen Interessen, d. i. der Quote und der dalmatinischen Frage, handle. Be¬ züglich letzerer sei es sogar höchst erwünscht, daß dieselbe dem Dunkel entrissen und in einer Weise gelöst werde, daß der Anspruch auf das vir¬ tuelle Recht Ungarns nicht störend bleibe. Es werde schon die nächste Reichsratssession, denn die Delegationen seien dazu nicht kompetent, dem Ministerium die Gelegenheit bieten, über die Sache zu sprechen und moderierend zu wirken. <pb/>336 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 Nachdem nun Ungarn seine Ansprüche auf Patente stütze, denen gegen¬ über es schwer sei, die Territorialfrage als offen darzustellen, so meine Vor¬ tragender, daß die Frage sofort in Angriff genommen werden solle, es frage sich nur, wie? Die sofortige Auflassung der ganzen Grenze werde ungarischerseits nicht gewünscht, andererseits habe die Festsetzung eines Termins, bis zu dessen Ablauf die Vorfragen entschieden werden sollen, auch 'wegen der inzwischen zu besorgenden Agitation' ihr Bedenkliches, es würde sich also mit Rücksicht auf den Zweck der momentanen Befriedigung der kroati¬ schen Wünsche, welche sich zunächst auf das Warasdiner Generalat bezie¬ hen, eine partielle Provinzialisierung empfehlen. Aber selbst diese ziehe Konsequenzen nach sich, über welche Cisleithanien gehört werden müsse, und es trete als Ausweg die Frage heran, ob aus diesem Anlasse nicht wie¬ derholte DeputationsVerhandlungen stattzufinden hätten? Er habe stets das praktische Ziel im Auge, daß durch die Grenzauflösung keine Störung, sondern vielmehr beiderseitige Befriedigung herbeigefuhrt werde, und da lasse sich nicht verkennen, daß die Frage im Wege der De¬ putationsverhandlung am ehesten klargestellt und planiert werden könne. Seine Majestät der Kaiser hatten die Gnade anzuer¬ kennen, daß schließlich keine andere Möglichkeit zu einer nachhaltigen Ordnung der Dinge erübrigen werde, bemerkte jedoch, daß es auch seine bedenkliche Seite habe, die Deputationen sobald wieder einzuberufen und dadurch gleichsam abzunützen. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Er stim¬ me dem Minister Giskra darin vollkommen bei, daß es unmöglich sei, die Kriegsverwaltung in der Militärgrenze vor Klarstellung aller die Grenzauf¬ lösung bedingenden Vorfragen aus den Händen zu geben. fAuch darin teile er Minister Giskras Ansicht, daß diese Vorfragen verfassungsmäßig, d. i. durch übereinstimmende Gesetze beider Reichsvertretungen über die durch Auflösung der Militärgrenze notwendig werdende Anordnung im Quoten¬ verhältnisse der Beitragsleistung zu den gemeinsamen Auslagen so wie in der Ziffer der Rekrutenstellungen, erledigt werden müssen/ Dagegen schei¬ ne ihm Dr. Giskra zu weit zu gehen, wenn er der Ansicht sei, daß Seine Majestät der Kaiser als oberster Kriegsherr die Einleitungen zur Auflösung der Militärgrenze nicht 8durch eigene Ah. Initiative vorbehaltlich der ver¬ fassungsmäßigen Durchführung8 anordnen könne. Die Frage der Opportu¬ nität, ob es nämlich ratsam sei, jetzt schon heine solche Initiative zu er¬ greifen/ könne er, was Ungarn betreffe, nur bejahen, nachdem es bekannt M Einßigung Beusts. f-f Einfügung Beckes. g~g Korrektur Beckes aus einseitig. Wl Korrektur Beckes aus einen solchen Spruch zu machen. <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Men, 13. 8. 1869 337 sei, daß die Linke in Ungarn bestrebt sei, die Kroaten zu sich hinüberzu¬ ziehen, und von den ungarischen Delegierten bei einigem Entgegenkom¬ men in der Grenzfrage auch eine kulantere Haltung in der Budgetverhand¬ lung erwartet werden könne. Heikler gestalte sich die Frage gegenüber Cisleithanien, wo man die Grenzauflösung als eine Konzession an Ungarn betrachte, und da handle es sich darum, die einen zu befriedigen und die anderen nicht zu kränken. Redner erlaube sich diesfalls auf die Verhandlungen der Ausgleichsdeputa¬ tionen des Jahres 1867 hinzuweisen.6 In dem Schlußbericht der reichs- rätlichen Deputation an den Reichsrat von 5. Oktober 1867, gezeichnet Kardinal Rauscher als Obmann und Dr. Klun als Schriftführer, ist auf Seite 7 folgender Passus eines Volums der ungarischen Ausgleichsdeputation de dato 14. August 1867 aufgenommen worden: ,,Gegen die Proportion, wel¬ che diese Zahlen ausdrücken (das von Ungarn proponierte Quotalverhältnis von 25 : 75) könnte höchstens insofern ein Einwurf erhoben werden, als in den zur Ausmittlung der Proportionalziffer benützten Schlußrechnungen die Einkünfte der sowohl rechtlich als faktisch zum Gebiete der Länder der ungarischen Krone gehörigen, jedoch gegenwärtig unter Militärverwaltung stehenden Militärgrenzen, welche durch die Militärbehörden eingehoben werden, in das Einkommen der Länder der ungarischen Krone nicht mit aufgenommen angehören. Dalmatien aber, welches die Länder der ungari¬ schen Krone in Anspruch nehmen, bei der Rechnung ganz übergangen wor¬ den ist. Da die gegenwärtige Regnicolardeputation sich nicht für berufen erach¬ tet, bei dieser Gelegenheit in die Erörterung der hinsichtlich obiger Landes¬ teile obschwebenden staatsrechtlichen und administrativen Fragen einzuge¬ hen, so hat sie für ihre Berechnung bloß den tatsächlichen Bestand zur Grundlage angenommen, glaubt es aber aussprechen zu müssen, daß, sowie einerseits aus den nächsten Schlußrechnungen bloß darum, weil selbe die¬ sem Vorschläge zugrunde gelegt würden, gegen das Staatsrecht und die Ge¬ bietsintegrität der Länder der ungarischen Krone keinerlei Folgerungen ab¬ geleitet werden können, andererseits die Länder der ungarischen Krone be- 6 In der den wirtschaftlichen Ausgleich vorbereitenden sog. Quotendeputation gab es eine große Diskussion um die Angelegenheit Dalmatiens und der Militärgrenze. Dalmatien kam in den Budgetplänen der Länder der ungarischen Krone nicht vor, ebensowenig jene Einnahmen aus der Militärgrenze, die die Militärverwaltung eintrieb. Wie die Deputation aber die beiden Gebiete staatsrechtlich beurteilen solle, verursachte schwe¬ re Probleme. Das betreffende Diskussionsmaterial veröffentlicht Csengery, Hätra- hagyott iratai es feljegyzesei 102-108. Schließlich beschließt die Quotendeputation am 14. August, daß die Militärgrenze Teil der Heiligen Krone sei, und diesen Beschluß (d. h. das betreffende Protokoll) nimmt am 5. Oktober auch die Reichsratsdelegation zur Kenntnis. Die neue Gesetzgebung Österreichs 754-755. Vgl. Wertheimer, Graf Julius Andrässy Bd. 1 395-397. <pb/>338 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 rechtigt sind und auch stets bereit sein werden, in betreff der Ratifizierung der obigen Proportionalziffer, inwieweit die Gebietsintegrität dieser Länder durch Rückeinverleibung oder administrative Wiedervereinigung der zu der¬ selben gehörigen, jedoch gegenwärtig aus welchem Grund immer faktisch getrennten oder administrativ abgesonderten Teile hergestellt sein wird, mit Rücksicht auf die den betreffenden Landesteilen zufallenden Lasten, nach dem oben beantragten Schlüssel eine neue Vereinbarung zu treffen." Diese Erklärung der ungarischen Ausgleichsdeputation ist in den Schlu߬ bericht der reichsrätlichen Deputation ohne jede Bemerkung aufgenommen worden, und hat auch im Reichsrat selbst bei Verhandlung der Ausgleichs¬ gesetze zu einer Erörterung nicht Anlaß gegeben.' Da man nun beim 1867er Ausgleich der Grenzfrage aus dem Wege ge¬ gangen sei, ohne die Grenze als gemeinsam zu erklären, und da Ungarn damals die Änderung des Quotenverhältnisses für den Fall der Territo¬ rialvergrößerung anerkannt habe, so jdürfte hiermit der Weg vorgezeichnet sein, auf welchem sich bei einer gänzlichen oder teilweisen Auflösung des Militärgrenzinstitutes die staatsrechtlichen Fragen verfassungsmäßig lösen lassend Minister Giskra: Wenn Seine Majestät als oberster Kriegsherr bloß die Absicht der Grenzauflösung ausspreche und vorläufig nur die dazu nötigen Einleitungen anordne, so habe er dagegen nichts einzuwenden. Ministerpräsident Graf Andrässy: Der Modus sei ein¬ fach. Seine Majestät möge die Grenzauflösung aussprechen und deren sukzessive Realisierung anordnen, woraus sich die Notwendigkeit der Quo¬ ten- und Rekrutenquantumberichtigung für die noch übrigen acht Jahre von selbst ergebe. Über die Modalität der Berichtigung hätten sich zuerst die beiden Ministerien zu einigen, und diese Übereinkunft wäre sodann den beiden Legislativen als gleichlautende Gesetzartikel vorzulegen, oder wenn es die Ministerien für zweckmäßiger halten, der Verhandlung durch die Deputationen zu unterziehen. Seine Majestät der Kaiser: Die Deputationen hätten nur dann zusammenzutreten, wenn sich die Legislativen nicht einigen. Allerhöchst- derselbe halte also die Form gleichlautender Gesetzartikel für richtiger. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Es kom¬ me nur zu Bedenken, ob die Deputationsverhandlungen nicht als Fortset¬ zung der ersten Ausgleichsverhandlungen zu betrachten seien. Seine Majestät der Kaiser: Der Schwerpunkt liege je¬ denfalls darin, daß die faktische Übergabe in die Zivilverwaltung nicht er¬ folge, bis nicht die Vorbedingungen klar sind. w Einfügung Beckes. Ns Korrektur Beckes aus glaube auch er sich für den vorläufigen Zusammentritt der Dele¬ gationen aussprechen zu sollen. <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 339 Finanzminister v. Lönyay: Die Frage sei nicht so schwierig, da niemand widerspreche, daß die Quote durch die angestrebte Maßregel alteriert werde. Deshalb scheine es ihm auch nicht nötig, aus die¬ sem Anlasse sofort die Deputationen ins Feld zu fuhren. Sollte Seine Maje¬ stät der Kaiser einige Grenzregimenter auflösen wollen, so könnten die fi¬ nanziellen und sonstigen Auseinandersetzungen durch die Ministerien ver¬ einbart werden, und würden hiebei die Einnahmen und Ausgaben des der Zivilverwaltung zu übergebenden Territoriums nach sechsjährigen Durch¬ schnitt in ähnlicher Weise, wie es beim Hauptausgleich der Fall war, als Basis der Berechnung dienen. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Diese Be¬ rechnung werde sehr schwer werden. Im übrigen könne auch er sich nur dahin äußern, daß die Grenzauflösung wohl angebahnt, aber nicht über¬ stürzt werden möge und nicht ohne vorläufige Vereinbarungen erfolge. Den Zeitpunkt für die Grenzauflösung jetzt schon zu bestimmen, halte er des¬ halb für bedenklich, weil eine solche Bestimmung auf das Grenzvolk selbst nachteilig wirken und ein Nachlassen im Eifer der Administrationsorgane zur Folge haben würde. Werde schon heute ausgesprochen, daß die Grenze dem modernen Staatsleben zugeführt werden solle, so käme dies der Auf¬ lösung gleich.*1 Gewisse Institute der Grenze, als da sind die Schulen, die Munizipali¬ täten und das ganze der Grenzeinrichtung zugrunde liegende patriarcha¬ lische Wesen der Bevölkerung, könne unmöglich mit einem Schlage in an¬ dere Verhältnisse gelenkt werden, und er halte eine plötzliche Änderung auch in sozialer Beziehung für keine ersprießliche Maßregel. Während des Überganges möge aber die Verwaltung nicht, wie es von einer Seite ange¬ deutet wurde, geteilt, sondern in Händen des Kriegsministeriums belassen werden. Ein Vergleich mit der Administration in Zivil-Kroatien werde ge¬ wiß nicht zum Nachteile der Kriegsverwaltung ausfallen. Schließlich könne er sich nicht verhehlen, daß ein kroatisches Parlament Ungarn mehr Verle¬ genheiten bereite als die Grenze in Waffen. Seine Majestät der Kaiser geruhten hierauf in Reas- sumierung der heutigen Verhandlung sich dahin auszusprechen, daß Aller- höchstderselbe wohl gewünscht hätte, daß die Grenzauflösung einem späte¬ ren Termine Vorbehalten worden wäre, denn es liege ebenso im Interesse Ungarns und Kroatiens wie in jenem der Militärgrenze, daß in letzterer erst sukzessive und an der Hand der gewohnten militärischen Disziplin `die dort nicht beliebten Grundlagen der neuen staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie begriffen und ruhig angenommen werden.1 Randbemerkung Kuhns Ist nicht der Sinn meiner Worte, daß ich ja bei den in Arbeit befindlichen Entwürfen den Grundsatz festgestellt habe, daß die Grenze nach und nach dem modernen Staatsleben entgegengeführt werden soll. l-l Korrektur Sr. Majestät aus das Terrain für das moderne Staatsleben vorbereitet und die notwendigen Konsequenzen eines plötzlichen Übergangs tunlichst vermieden werden. <pb/>340 Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 Nachdem sich aber - wie die Sachen nun einmal stehen - der Frage nicht länger aus dem Wege gehen lasse, so möge sie immerhin in Angriff genom¬ men werden. Er halte es weder für nützlich, die Grenzauflösung jetzt schon prinzipiell auszusprechen und sofort das ganze Grenzinstitut umfassende Maßregeln zu treffen, noch scheine es ihm, mit Rücksicht auf die mögliche Beunruhigung des Grenzvolkes und das Erschlaffen des Verwaltungsorga¬ nismus opportun, heute auch nur einen die gesamte Grenzauflösung betref¬ fenden Termin festzusetzen. Das beste Expediens scheine Seiner Majestät ein bruchstückweises Vorgehen zu sein. Solle also etwas in der Sache geschehen, so möge vorläufig die Auflö¬ sung der zwei Warasdiner Grenzregimenter und des Sichelsburger Distrik¬ tes des Sluiner Regimentes ausgesprochen und sofort die nötige Verhand¬ lung behufs der gebotenen Auseinandersetzungen eingeleitet werden. Gleichzeitig finde sich Seine Majestät bestimmt, die Provinzialisierung von Zengg und von Sissek, bei welchem letzterem die lebhaft gewünschte Ver¬ einigung von Militär- und Zivil-Sissek vorauszugehen hätte, zu genehmi¬ gen. In diesen Punkten solle man via facti vergehen und alles übrige unerwähnt lassen. Die spätere Zeit werde die weiteren Verfügungen an die Hand geben; bis diese erfolgen, sollte die Kriegsverwaltung auch in den übrigen Grenzdistrikten die Auflösung vorbereiten. Ministerpräsident Graf Andrässy beantragte aus po¬ litischen Gründen auch noch die Provinzialisierung von Weißkirchen und unterstützte diesen Antrag speziell mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, gegen das benachbarte Neusatz, den Herd serbischer Agitationen, ein deutsch-ungarisches Gegengewicht zu schaffen, was jedoch Seine Majestät der Kaiser mit der Andeutung, daß dies zu ähnlichen Petitionen auch anderer Stabsorte Anlaß geben werde, abzulehnen geruh¬ ten. Gegenüber dem von Minister Giskra erhobenen Bedenken, daß eine partielle Auflösung, deren Konsequenz notwendig auch weitere Auflösungen seien, auf die Stimmung der Grenzbevölkerung und die Relaxation der Administrativkräfte wohl auch nicht ohne Wirkung bleiben werde, erwiderte Reichskanzler Graf Beust, daß eine partielle Auflösung den Vorteil biete, daß durch ein Präzedenz doch nicht zugleich Anlaß zu Manifestationen geschaffen werde, die der Regierung"1 nicht "erwünscht sein könnten. Überdies würden bei partieller Auflösung die Agitationen pro et contra weniger heftig werden, als wenn die Provin¬ zialisierung der gesamten Grenze in Frage komme. Anläßlich der von Seiner Majestät dem Kaiser sofort angeregten Frage über die Form, in welcher der heute gefaßte Beschluß Streichung des Reichskanzlers von als Wegweiser für weitere Behandlung der Grenz¬ frage. Streichung des Reichskanzlers von un-. <pb/>Nr. 59 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 8. 1869 341 dem Vollzüge entgegenzuführen sei, entspann sich schließlich noch eine kurze Diskussion, wobei der Reichskanzler den Weg eines Ah. Handschreibens an den Kriegsminister mit dem Aufträge, sich mit den beiden Ministerpräsidenten ins Einvernehmen zu setzen, dagegen Mini¬ ster Giskra ein Handschreiben an den Reichskanzler in dem Sinne, daß zwischen dem Kriegsminister als Verwalter der Grenze und den beiden Ministerpräsidenten über die den Legislativen zu machenden Vorlagen eine Vereinbarung geschlossen werde, endlich Minister v. Lonyay lediglich zwei Ah. Handschreiben an die beiden Ministerpräsidenten in Antrag brachten °im Sinne, daß jeder aus seinem Standpunkte die Anträge stelle0, wonach Seine Majestät der Kaiser im Sinne des vom Reichskanzler gestellten und vom Ministerpräsidenten Grafen Taaffe amendierten Antrages den Beschluß dahin zu fassen die Gnade hatte, daß Allerhöchstdemselben a) der Entwurf eines Ah. Handschreibens an den Kriegsminister, worin demselben die heute beschlossene partielle Grenz- auflösung mit der Weisung bekannt gegeben wird, zur Durchführung die geeigneten Anträge zu erstatten,7 und b) den Entwurf gleichlautender Hand¬ schreiben an die beiden Ministerpräsidenten, worin dieselben unter Mittei¬ lung einer Abschrift des Handschreibens an den Kriegsminister zur Einholung der Ah. Genehmigung für den Legislativen aus Anlaß der be¬ schlossenen Grenzauflösung zu machenden Gesetzesvorlagen aufgefordert werden, unterbreitet werden sollen.8 Womit Seine Majestät die Sitzung zu schließen geruhte. Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ischl, 21. August 1869. Franz Joseph. 0-0 Einfügung Lönyays. 7 Au. Vortrag des Reichskanzlers mit dem Entwürfe eines Ah. Handschreibens an den Reichskriegsminister und an die beiden Ministerpräsidenten v. 14. 8. 1869 HHStA., PA. I, Karton 560, Nr. 670. Der Kaiser an Kuhn: Im Nachtrage zu Meinem Hand¬ schreiben vom heutigen Tage beauftrage ich Sie, den Ministerien beider Reichsteile zum Behufe der von denselben in beiderseitigem Einvernehmen vorzubereitenden gesetzli¬ chen Vorlagen, welche für den Übergang eines Teiles der Militärgrenze in die betreffen¬ de Zivilverwaltung erforderlich sein werden, notwendige Nachweisungen, Auskünfte und Behelfe zur Verfügung zu stellen, da die wirkliche Übergabe dieses Gebietsteiles dann zu erfolgen hat, wenn im verfassungsmäßigen Wege die obenbenannten Vorträge ihre Erledigung gefunden haben. Das eigentliche Ah. Handschreiben über Auflösung der Militärgrenze v. 19. 8. 1869: Wiener Zeitung v. 22. 8. 1869. 8 Es hat aber den Anschein, daß die ministerliche Gegenzeichnung der Ah. Entschließung unsicher war. Vgl. Seine Majestät an Beust [Telegramm] v. 20. 8. 1869. Er höre mit <pb/>