Gemeinsamer Ministerrat, 25. 1. 1869
I. Einberufungen der Delegationen
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z32.pdf.
II. Wiederbesetzung der erledigten Präsidentenstelle des gemeinsamen obersten Rechnungshofes
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z32.pdf#page=3.
Nr. 32 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 1. 1869 183 Ungarn bei Regulierung des mittleren Ah. Titels staatsrechtlich nicht gebo¬ ten sei. Für den Titel selbst wurde der Wortlaut: ,,Kaiser von Österreich, apostolischer König von Ungarn" etc. angenommen; 3. daß in den Diplo¬ men der Ausdruck ,,in den Adelsstand des österreichischen Kaiserstaates" hinfort wegzubleiben habe und nur einfach ,,in den Adelsstand", oder ,,in den Freihermstand" usw. zu setzen sei; 4. daß in der Bezeichnung der Mis¬ sionen und Konsulate sowie in den von ihnen gebrauchten Stampiglien die Worte ,,kaiserlich und königliche" wegzubleiben und die Benennung nur einfach ,,österreichisch-ungarische Botschaft (Konsulat)" zu lauten habe. Ebenso einigte man sich schließlich noch darüber, daß der große Ah. Titel, welcher eigentlich nur einen Ausdruck historischer Erinnerungen enthalte, unberührt zu bleiben und daß aus dem mittleren Titel die bisherigen Worte ,,Groß-Wojwod der Wojwodschaft Serbien" als nicht dahin gehörig zu ent¬ fallen haben; daß endlich im Sinne der heute gefaßten Beschlüsse Seiner Majestät dem Kaiser durch den Reichskanzler als Chef des mit Ungarn ge¬ meinschaftlichen Ressorts für die Angelegenheiten des Ah. Hauses au. Vor¬ trag erstattet werden solle.3 Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 28. Jänner 1869. Franz Joseph. Nr. 32 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. Jänner 1869 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (27. 1.), der Reichskriegs- minister FML. Freiherr v. Kuhn (27. 1.). Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: I. Einberufung der Delegationen. II. Wiederbesetzung der erledigten Präsi¬ dentenstelle des gemeinsamen obersten Rechnungshofes. KZ. 78 - RMRZ. 32 Protokoll des zu Wien am 25. Jänner 1869 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Gra¬ fen v. Beust. I. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Be¬ kanntlich habe man im Laufe der letzten Delegationsberatungen den Wunsch ausgesprochen, es solle dafür gesorgt werden, daß die nächsten De¬ legationen zeitlich genug einberufen werden, um das gemeinsame Budget 3 Siehe Anm. 2. <pb/>184 Nr. 32 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 1. 1869 gründlich prüfen zu können.1 Anknüpfend an diesen Wunsch sei von einer Seite in Anregung gebracht worden, den Wiederzusammentritt bereits für den Monat Mai dieses Jahres in Aussicht zu nehmen. So gerne er nun auch bereit sei, dem angedeuteten Umstande insoweit Rechnung zu tragen, daß der gemeinsame Voranschlag für das Jahr 1870, dessen wesentlicher Be¬ standteil das Kriegsbudget bilde, den Delegationen früher vorgelegt werde, als es bezüglich des 1869er Präliminares geschehen konnte, so müsse er anderseits doch auch darauf Gewicht legen, daß die Einberufung der Dele¬ gationen nicht zu einem Zeitpunkte erfolge, bis zu welchem die Zusammen¬ stellung des Militärbudgets nur mit Überstürzung, ohne verläßliche, aus der Erfahrung über das Ernteergebnis und die Preisverhältnisse des laufenden Jahres geschöpfte Anhaltspunkte, und zum Nachteil der eben in der Durch¬ führung begriffenen und gerade auf die Erzielung von Ersparungen im Militärhaushalte gerichteten Heeresreformen möglich sei. Von seinem Standpunkte könne er sich daher nur für die Delegationseinberufung in der zweiten Jahreshälfte aussprechen. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Wenn der Delegationseinberufung in den Frühlingsmonaten das Wort geredet werde, so sei dabei offenbar nur die verfassungsmäßige Erwägung maßge¬ bend, daß die Beschlüsse der Delegationen notwendig der zeitraubenden Budgetberatung in den Legislativen vorausgehen müsse, für welche die Fixierung der Quote für die gemeinsamen Ausgaben eine wesentliche Grundlage bilde. Mit der Zeit werde es auch möglich werden, den Früh¬ lingstermin einzuhalten, da sich erwarten lasse, daß bei geregelten Verhält¬ nissen die Budgetverhandlung sich von Jahr zu Jahr kulanter gestellte. Was nun aber speziell das nächstjährige Präliminare betreffe, so verkenne er kei¬ neswegs die Rücksichtswürdigkeit der Opportunitätsgründe, welche für die parlamentarische Verhandlung in einem späteren Monate sprechen. Bei den gemeinsamen Ausgaben komme das Kriegsbudget, was Umfang und Ziffer belange, in erster Reihe in Betracht. Hier handle es sich gerade diesmal darum, endlich einmal ein Normalbudget zustande zu bringen, wozu die vom Reichskriegsminister angedeuteten Reformen zwar die ge¬ eigneten Anhaltspunkte bieten, jedoch eine entsprechende Zeit und um- lm Oktober 1868 hielt die Delegation ihre zweite Session, als in beiden Delegationen auch die Grundfragen der Tätigkeit der Institution debattiert wurden. Vgl. Somogyi, A delegäciö 480-487. Der Reichskriegsminister erbittet aber in seinem au. Vortrag v. 11. 1. 1869 vom Herrscher, die Einberufung der Delegation möge zu einem Zeitpunkt erfolgen, welcher die möglichst entsprechende Zusammenstellung des Heeresbudgets für das Jahr 1870 sowie die unaufgehaltene Durchführung der eben im Zuge stehenden Reformen im Heere nicht beeinträchtigen wird. Der Kaiser befiehlt, daß zuerst die Reichsminister untereinander über die Frage verhandeln. Vgl. Reichskriegsminister an Reichskanzler v. 22. 1. 1869 HHStA., PA. I, Karton 554, Nr. 89. So kommt es zu diesem Ministerrat am 25. Januar. <pb/>Nr. 32 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 1. 1869 185 fangreiche Arbeit erforderlich sei, ohne welche die eingetretenen Verände¬ rungen im Budget nicht zum Ausdruck gebracht und überhaupt keine siche¬ re Position für den Kriegsminister bei Vertretung des Budgets gewonnen werden könnte. Er verweise in dieser Beziehung nur auf den neu einzu¬ führenden Verrechnungsmodus und auf das Institut der Intendanturen, die sich ihren Geschäftsgang erst regeln müssen. Ein weiterer Umstand, auf den es hier ankomme, sei der, daß die betref¬ fenden Rechnungsabschlüsse und Gebarungsausweise pro 1868, welche auch die nach Ablauf des Jahres in Anspruch genommenen Kreditreste in sich begreifen und den Delegationen bei der Budgetberatung für das Jahr 1870 vorliegen müssen, vor Ende Juni füglich nicht zusammengestellt wer¬ den können. Nach seiner Ansicht solle also die Einberufung der Delegatio¬ nen auf keinen Fall vor dem 15. September in Aussicht genommen werden. Da aber verlaute, daß der ungarische Landtag gleich nach seinem Zusammentritte zur Wahl der Delegierten schreiten wolle, ein Drängen von dieser Seite jedoch höchst unerwünscht sein würde, so möge auch Graf Andrässy für einen späteren Zeitpunkt der Einberufung gewonnen werden. Reichskanzler Graf Beust: Er befinde sich mit den so¬ eben ausgesprochenen Ansichten in vollkommener Übereinstimmung und erkenne nicht nur auch seinerseits das Zweckwidrige und Unmögliche einer überstürzten Budgetzusammenstellung, sondern müsse auch eingestehen, daß die sich in den Delegationen möglicherweise ergebenden politischen Diskussionen, wenn erstere schon im Monat Mai sich versammeln sollten, der Regierung bei der jetzigen europäischen Lage nur Verlegenheiten berei¬ ten könnten. Der diesseitige Reichsrat werde im Laufe des Monates April vertagt werden; in den Sommermonaten - etwa August - würden sich sodann die Landtage versammeln, es ergebe sich also der Monat Oktober als die passende Zeit für die Tagung der Delegationen, und er zweifle nicht, daß sich die Zustimmung von seiten Ungarns dazu ebenso werde erreichen lassen, wie solche in dem Kreise der diesseitigen Abgeordneten wahr¬ scheinlich sei. Es wurde sohin von seiten der Konferenz der erste Oktober laufenden Jahres als Einberufungstermin für die Delegationen akzeptiert und beschlossen, sich in diesem Sinne mit den Vertretern der beiden Landesministerien ins Einvernehmen zu setzen.2 II. Schließlich macht noch der Reichsfinanzminister die Bemerkung, er müsse das gegenwärtige Beisammensein der gemeinsamen Minister benützen, um auf die Notwendigkeit der Besetzung der durch das Ableben des Freiherm v. Hock erledigten Stelle eines Präsidenten des ge¬ meinsamen obersten Rechnungshofes hinzuweisen3 - eine Besetzung, die 2 Vgl. GMR. V. 31. 1. 1869, RMRZ. 33. 3 Derprovisorische Leiter des gemeinsamen obersten Rechnungshofes, Staatsrat Freiherr von Hock, starb am 2. Januar 1869 unerwartet. Provisorisch ernennt der Kaiser den <pb/>186 Nr. 33 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 31. 1. 1869 sich im Hinblicke auf das baldige Fälligwerden der Kontrolle und Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1868 aus dienstlichen Gründen zu einer unaufschiebbaren gestalte, worauf der Reichskanzler mit der An¬ deutung erwidert, daß dies ein Gegenstand sei, worüber notwendig auch die Grafen Taaffe und Andrässy gehört werden müßten, und daß die nächstens erfolgende Wiederkehr des letzteren die Gelegenheit bieten werde, um über die angeregte Frage in einer neuerlichen Konferenz einen definitiven Be¬ schluß zu vereinbaren.4 Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 28. Jänner 1969. Franz Joseph. Nr. 33 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 31. Jänner 1869 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichsfmanzminister Freiherr v. Becke (3. 2.), der Reichskriegsminister FML. Freiherr v. Kuhn (3. 2.), der k. k. Ministerpräsidentenstellvertreter Graf Taaffe, der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Andrässy. Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: I. Besetzung der Präsidentenstelle des gemeinsamen obersten Rechnungs¬ hofes. II. Einberufung der Delegationen. KZ. 83 - RMRZ. 33 Protokoll des zu Wien am 31. Jänner 1869 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Gra¬ fen v. Beust. I. Reichskanzler Graf Beust: Er habe die Konferenz zur Besprechung über die Wahl des Nachfolgers1 für den verstorbenen Prä- ranghöchsten Hofrat der Behörde, JosefPreleuthner, zum Leiter der Behörde. Über den Charakter der Institution des obersten Rechnungshofes und die Aufgaben des Präsiden¬ ten Becke an Beust v. 18. 1. 1869 HHStA., PA. I, Karton 558, 429/RFM. Nach Becke handelt es sich um ein gemeinsames Amt, das sämtliche Ressorts der gemeinsamen An¬ gelegenheiten nahe berührt und doch eigentlich in kein einzelnes Ressort direkt einbezo¬ gen werden kann. Becke schlägt vor, daß die Postenbesetzung ein gemeinsamer Ministerrat berät, zu dem auch die beiden Ministerpräsidenten geladen werden. GMR. v. 31. 1. 1869, RMRZ. 33. Über dasselbe Thema: GMR. v. 25. 1. 1869, RMRZ. 32. <pb/>