MRP-2-0-01-1-18690122-P-0031.xml

|

Gemeinsamer Ministerrat, 22. 1. 1869

I. Feststellung des mittleren und großen Titels Seiner Majestät des Kaisers mit Rücksicht auf die neuerlich geordneten Verfassungsverhältnisse

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z31.pdf.

178 Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 1. 1869

notwendig gute Unteroffiziere,6 diese könnten sich aber nur bei längerem
Dienen in der Armee heranbilden, zu letzterem aber würden sie sich nur
dann entschließen, wenn ihnen neben den vom Kriegsministerium erfolgten
Reengagierungsgebühren auch noch die sichere Hoffnung auf ein, ihnen
auch bei späterem Armeeaustritt immer noch offenstehendes dienstliches
Unterkommen geboten werde.

    Minister des Innern Giskra bemerkt, daß in dieser
R.ichtung bereits ein positiver Schritt geschehen wäre, indem der Entwurf
eines hierauf bezüglichen Gesetzes bereits fertig und die kommissioneile
Beratung darüber angebahnt sei.19 Womit die Sitzung beschlossen wurde.

                                                                                                   Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 20. Jänner 1869. Franz Joseph.

        Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. Jänner 1869

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (25. 1.), der Reichskriegs¬
minister FML. Freiherr v. Kuhn (26. 1.), der k. k. Ministerpräsidentenstellvertreter Graf
Taaffe, der Minister des Innern Giskra, Hofrat im Ministerium des Äußern v. Hammer als
Referenten.
    Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Feststellung des mittleren und großen Titels Seiner Majestät des Kaisers mit
Rücksicht auf die neuerlich geordneten Verfassungsverhältnisse.

       Der ungarische Ministerrat behandelt am 17. 12. 1869 die Angelegenheit des zu erstel¬
       lenden Gesetzesvorschlags der Zivilverwendung ausgedienter Unteroffiziere: OL., Sek¬
       tion K-27, Nr. 71/1869. Vortrag des Reichskriegsministers, womit um die Ag. Ein¬
       flußnahme auf das baldige Zustandekommen des Gesetzes über die Verleihung von An¬
       stellungen an ausgediente Unteroffiziere gebeten wird v. 28. 8. 7<S69KA., MKSM. 72-4/
       16/1869: Der Kriegsminister führte eine längere Verhandlung mit den Mitgliedern der
       k. k. Regierung. Innen- und Ackerbauminister unterstützten die Ansprüche des Kriegs¬
       ministers, aufseiten des Justizministers bestandjedoch die Besorgnis, der Entwurfdes
       Kriegsministers stehe im Gegensatz zu jenem Artikel des Staatsgrundgesetzes, wonach
       die öffentlichen Ämter allen Staatsangehörigen ohne Unterschied zugänglich sein sol¬
       len. Am 29. August richtet Franz Joseph ein Reskript an Taaffe, in dem er die Wichtigkeit
       der Regelung der Angelegenheit ausgedienter Unteroffiziere betont. Ebd. Des weiteren:
       Vortrag des k. k. Landesverteidigungsministers v. 27. 3. 1870 um die Ah. Genehmigung,
       den Gesetzentwurf betreffend die Amtsstellung ausgedienter Unteroffiziere im öffentli¬
       chen Dienst der verfassungsmäßigen Behandlung zuführen zu dürfen. KA., MKSM. 72-
       4/3/1870. Vortrag des kgl. mg. Landesverteidigungsministers v. 1. 4. 1870 in obiger
       Angelegenheit. Ebd.
<pb/>Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 1. 1869  179

   KZ. 77-RMRZ. 31

   Protokoll des zu Wien am 22. Jänner 1869 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Gra¬
fen v. Beust.

   Hofrat v. Hammer beginnt seinen Vortrag mit der Vorausset¬
zung, daß nach Herablangen des die Titelfrage betreffenden Ah. Hand¬
schreibens vom 14. November 1868 den Grafen Taaffe und Andrässy eröff¬
net worden sei, welcher neue gekürzte Titel Seiner Majestät bei den im Ah.
Namen auszufertigenden Akten, insbesondere bei Staatsverträgen mit aus¬
wärtigen Mächten anzuwenden sein werde und welcher Ausdruck zur Be¬
zeichnung der Gesamtheit aller unter dem Ah. Zepter verfassungsmäßig
vereinigten Königreiche und Länder gebraucht werden solle.1 Seitdem hät¬
ten sich die k. k. Ministerien des Innern und des Handels, dann die Bot¬
schafter in Paris und London wegen einiger zweifelhafter Fragepunkte an
das Ministerium des Äußern gewendet.

   Der Minister des Innern wünsche zu wissen, in welcher Weise der in den
Adelsdiplomen bisher gebrauchte Titel Seiner Majestät nunmehr abzu¬
ändern und wie der in den Diplomen vorkommende Ausdruck ,,Adelsstand,
Ritterstand etc. des österreichischen Kaiserstaates&quot; und die Umschrift des
Diplomsiegels zu modifizieren sei? Das Handelsministerium habe sich die
Mitteilung des Wortlautes des großen und kleinen Titels Seiner Majestät
erbeten, indem es bemerkte, daß es sich als nötig darstelle, diese beiden
Titel mit dem neuen gekürzten Titel in Übereinstimmung zu bringen, nach¬
dem dieselben bei Schiffspatenten und Privilegienurkunden in Anwendung
gebracht zu werden pflegen. Dem Botschafter in Paris sei vom Konsul in
Nizza gemeldet worden, daß dortweilende Ungarn ihm die bisherige Be¬
zeichnung ,,österreichisches Konsulat&quot; als mit der neuen Gestaltung des
Kaiserreiches nicht mehr vereinbar vorgehalten hätten, weshalb Fürst Met¬
ternich um Bekanntgabe bitte, was er in dieser Beziehung den ihm unterste¬
henden Konsulaten insgesamt zu bedeuten habe? Der Botschafter in Lon¬

don endlich wünsche zu wissen, wie die Stempel und Siegel der Missionen
und Konsulate zu lauten hätten: ob k. österreichisch und k. ungarisch, oder
k. und k. österreichisch-ungarisch.

Das Ah. Handschreiben vom 14. November hat eine lange Vorgeschichte: Vortrag des
Reichskanzlers wegen Einberufung einer Konferenz unter Ah. Vorsitze in betreff Abän¬
derung der Ah. Titel bei Vertragsabschlüssen v. 28. 1. 1868 HHSrA., Kab.Kanzlei,
KZ. 2558/1868; die ungarischen Akten betreffend die Regelung der Titelfrage: OL., K-
26, 1362/1868; Promemoria des kgl. ung. Ministerpräsidenten Grafen Andrässy v.
10. 7. 1868 HHStA., PA. I, Karton 630, V/I. Au. Vortrag v. Beust v. 14. 11. 1868 ebd.
Ah. Entschließung ebd.; Ah. Entschließung v. 14. 11. 1868 siehe auch Bernatzik, Die
österreichischen Verfassungsgesetze 52.
<pb/>180 Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 1. 1869

   Nach Ansicht des Vortragenden erscheine von den bisherigen drei
Titulaturen Seiner Majestät des Kaisers durch das Ah. Handschreiben vom
14. November vorigen Jahres nur der kleine Titel reguliert und sei dieser im
Vergleiche zu dem früheren noch mehr gekürzt, so daß er für jene Fälle
nicht gebraucht werden könne, wo nach der bestehenden Übung der mittlere
oder große zur Anwendung zu kommen habe. Die Anwendung des großen
Titels sei gebräuchlich in den Ordensdiplomen für die Großkreuze, jene des
mittleren Titels in den von den Ministem des Innern und des Handels er¬
wähnten Adreßdiplomen, Schiffspatenten und Privilegiumsurkunden. Um
nun die Regulierung des mittleren und großen Titels zustande zu bringen,
glaube Vortragender, daß derselbe Vorgang einzuschlagen wäre, auf wel¬
chem der neue gekürzte Titel festgesetzt wurde, daß also dieser Gegenstand
zunächst im diesseitigen Ministerrate, dann im ungarischen zu erwägen,
und über das Ergebnis vom Reichskanzler die Ah. Entschließung mittels
Vortragserstattung einzuholen sei.2

   Bei der gegenwärtigen Erörterung halte er nachstehende Gesichtspunkte
für maßgebend. Das ungarische Ministerium habe vor allem gewünscht,
daß der kleine Titel nach der neuen staatsrechtlichen Gestaltung des Rei¬
ches reformiert werde, um denselben vornehmlich in den Verträgen mit dem
Auslande zur Geltung zu bringen, welchem auf solche Weise die in Öster¬
reich zur Geltung gekommene neue dualistische Gliedemng am deutlich¬
sten veranschaulicht werden würde. Gegenüber diesen Ansprüchen lege das
ungarische Ministerium wenig Wert auf die Textierung des bei anderen An¬
lässen üblichen mittleren und großen Titels, und habe Graf Andrässy dies
selbst in mehreren Zuschriften mit dem Beifügen angedeutet, daß der mitt¬
lere Titel nur insoweit zu modifizieren sei, als statt der Worte ,,König von
Ungarn, Böhmen, Dalmatien&quot; usw. zu setzen wäre ,,apostolischer König
von Ungarn, König von Böhmen, Dalmatien&quot; usw., während der große Ti¬
tel, für dessen Modifizierung kein Grund vorliege, unverändert zu bleiben

        Zwar wurde im Ministerrat vorgebracht, es müsse in beiden Reichshälften ein Minister¬
        rat über die Angelegenheit abgehalten werden, doch hielt dies Reust schließlich nicht
        für nötig. Die Geschichte und den Inhalt der Regelung der Titelfrage siehe au. Vortrag
        des Ministers des Äußern Grafen v. Reust v. 27. 1. 1869 HHStA., Kab.Kanzlei, KZ. 354/
         1869. Ah. Entschließung v. 29. 1. 1869. Hier findet sich ad 354/1869: Titel Seiner k. u.
        k. Majestät, wie selbe infolge des Ah. Handschreibens v. 14. 11. 1868 und
        Ah. Entschließung v. 29. 1. 1869 zu lauten haben. Demnach lautet der mittlere Titel:
        Franz Joseph I. von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, apostolischer König von Un¬
        garn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Ladomerien
        und Illyrien; Erzherzog von Österreich, Großherzog von Krakau, Herzog von Lotha¬
        ringen, Salzburg, Stirien, Kämthen, Krain, Bukowina, Ober- und Nieder-Schlesien,
         Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, gefürsteter Graf von Habsburg und
         Tirol etc. etc. Kleiner Titel. Franz Joseph I. Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König
         von Böhmen u.s.w. und apostolischer König von Ungarn.
<pb/>Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 1. 1869  181

hätte. In dieser Richtung werde also die Verhandlung keine weitwendige
sein.

   Was die Abänderung des in den Diplomen bisher üblichen Ausdruckes
,,Adels-, Ritterstand etc. des österreichischen Kaiserstaates&quot;, dann die Be¬
zeichnung der k. k. Vertretungskörper betreffe, so könne diese Frage schon
nach den im Ah. Handschreiben vom 14. November vorigen Jahres enthal¬
tenen Bestimmungen und vorgeschriebenen Benennungen entschieden wer¬
den. Nach Ansicht des Vortragenden könne also, gleichwie dem Botschafter
in Paris für die Protokolle der eben tagenden Konferenz der Ausdruck

,,Österreich-Ungarn&quot; (Autriche-Hongrie) telegraphisch bezeichnet worden
sei, diese Bezeichnung auch im allgemeinen den k. k. Missionen und Kon¬
sulaten vorgeschrieben werden, nämlich ,,kaiserliche und königliche öster¬
reichisch-ungarische Botschaft (Konsulat)&quot;, ,,Ambassade (Consulat) Impe¬
riale et Royale d&#39;Autriche-Hongrie&quot;.

   Anbelangend die Textierung der Adelsdiplome, so müsse man sich ge¬
genwärtig halten, daß in Österreich der sogenannte erbländische Adel dem
ungarischen gegenüberstehe. In diesseitigen Adelsdiplomen könnte also
nicht im allgemeinen gesagt werden, daß dem N. N. der Adel, Ritter oder
Freiherrnstand des österreichischen Kaiserstaates verliehen werde, weil
dies der neuen staatsrechtlichen Gestaltung widersprechen würde. Es wäre
also in Adelsdiplomen, die das Ministerium des Innern ausfertigt, nicht

mehr ,,Adel etc. des österreichischen Kaiserstaates&quot;, sondern bloß österrei¬
chischer Adelsstand usw. zum Unterschied vom ungarischen zu setzen. Die
Umschrift des Diplomssiegels hätte nach dem zu bestimmenden Texte des
für diese Urkunden üblichen mittleren Titels eingerichtet zu werden.

   Minister des Innern Giskra: Bezüglich der Frage der
Diplomausfertigung scheine ihm in dem jüngsten Ah. Gnadenakte, mittels
welchem der Reichskanzler in den Grafenstand erhoben wurde, ein
Präzedenz vorzuliegen. Hier heiße es bloß, ,,in den Grafenstand&quot; ohne wei¬
teren Zusatz. Ein solcher sei auch in den vor dem Jahre 1848 ausgefertigten
Diplomen über Standeserhöhungen nicht vorgekommen, und er glaube, daß
man auf diesen Zustand zurückkehren solle.

   Hofrat v. Hammer: Er müsse noch bemerken, daß bisher,
wie die vom Ministerium des Innern beigebrachten Blankette nachweisen,
am Schlüsse des in Adelsdiplomen zur Anwendung kommenden mittleren
Titels nach den Worten ,,Graf von Habsburg und Tirol&quot; der Beisatz ,,Groß-
Wojwode der Wojwodschaft Serbien&quot; angefügt worden sei. Dieser Beisatz
gehöre nicht in den mittleren Titel und habe in den neuen Adelsdiplomen
fortzubleiben.

   Reichskanzler Graf Beust: Die Textierung in der Diplom¬

ausfertigung werde jedenfalls den Gegenstand einer Vörtragserstattung bil¬
den. Hiebei frage es sich nur, ob es notwendig erscheine, in Diplomen den
mittleren Titel in Anwendung zu bringen, oder ob es etwa zulässig sei, daß
der auf Grundlage des Einvernehmens mit Ungarn bereits zustande gekom-
<pb/>182 Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 1. 1869

mene Ah. genehmigte gekürzte Titel Platz greife. Im ersteren Falle trete die
weitere Frage heran, ob es geboten sei, bei Feststellung des Titels ein¬
vernehmlich mit Ungarn vorzugehen. Er glaube diese Frage verneinen zu
sollen, nachdem in Ungarn in solchen Fällen sicherlich eine eigene Formel
in Gebrauch sei und die Diplome daselbst wahrscheinlich nur im Namen
des Königs von Ungarn ausgestellt werden; hier also faktisch nur die
diesseitigen Adelsdiplome in Betracht kommen.

   Für die Schiffspatente und Privilegiumsurkunden dürfte es keinem
Anstande unterliegen, anstatt des bisherigen mittleren den von Seiner Maje¬
stät mit dem Ah. Handschreiben vom 14. November vorigen Jahres befohle¬
nen neuen gekürzten Titel hinkünftig in Anwendung zu bringen, wofür er
sich bestimmt aussprechen zu sollen erachte.

   Anbelangend die Benennung der Missionen und Konsulate, so sei es nö¬
tig, die etwa vorkommenden irrtümlichen Bezeichnungen zu rektifizieren.
Ihm sei unlängst die Bezeichnung ,,Konsul für Österreich und Ungarn&quot; auf¬
gefallen. Dies sei ohne Zweifel falsch und müsse es heißen ,,für Österreich-
Ungarn&quot;.

   Ministerpräsidentenste11vertreter Graf Taaffe:
Er müsse auf den großen Wert eines Adelsstandsdiploms für den Beteiligten
und seine Familie hinweisen, welcher wohl dafür spreche, daß der hierbei
zur Anwendung kommende Ah. Titel mit der Bedeutung eines solchen Ak¬
tes im Einklänge stehe.

   Minister des Innern Giskra macht die Andeutung, daß
in der Titulatur Böhmen und Kroatien, Slavonien etc. füglich nicht mehr
in einer Reihe bleiben können, nachdem letztere zur ungarischen Krone
gehören.

   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Graf
Andrässy habe bloß darauf Gewicht gelegt, daß Ungarn in einer hervor¬
stehenden Weise im Ah. Titel Erwähnung finde. Man werde sich daselbst
mit den vom Referenten beantragten Worten ,,Apostolischer König von
Ungarn, König von Böhmen etc.&quot; wohl begnügen. Dagegen scheine ihm die
vom Referenten erwähnte Bezeichnung der Missionen als kaiserlich und
königlich österreichisch-ungarische etwas schleppend und möchte er das
Wort ,,und&quot; gerne vermieden wissen.

   Nach kurzer weiterer Diskussion einigte sich die Konferenz in dem vom
Reichskanzler enunzierten Beschlüsse: daß 1. die Anwendung des mittleren
Ah. Titels bei Schiffspatenten und Privilegienurkunden in Zukunft zu ent¬
fallen und statt desselben der neue gekürzte Titel, wie er dem Ah. Hand¬
schreiben vom 14. dieses Monats entspricht, in Gebrauch zu kommen habe;
2. daß bei dem Umstande, als sonach von den drei Fällen, in welchen der
mittlere Titel bisher zur Anwendung komme, nur noch der Fall der Adels¬
diplomausfertigung erübrigt; hiebei aber in Hinblick auf die eigene Stel¬
lung, welche Ungarn in dieser Beziehung einnimmt, nur der sogenannte
erbländische Adel in Frage kommen kann. Ein früheres Einvernehmen mit
<pb/>Nr. 32 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 1. 1869                    183

Ungarn bei Regulierung des mittleren Ah. Titels staatsrechtlich nicht gebo¬
ten sei. Für den Titel selbst wurde der Wortlaut: ,,Kaiser von Österreich,
apostolischer König von Ungarn&quot; etc. angenommen; 3. daß in den Diplo¬
men der Ausdruck ,,in den Adelsstand des österreichischen Kaiserstaates&quot;
hinfort wegzubleiben habe und nur einfach ,,in den Adelsstand&quot;, oder ,,in
den Freihermstand&quot; usw. zu setzen sei; 4. daß in der Bezeichnung der Mis¬
sionen und Konsulate sowie in den von ihnen gebrauchten Stampiglien die
Worte ,,kaiserlich und königliche&quot; wegzubleiben und die Benennung nur
einfach ,,österreichisch-ungarische Botschaft (Konsulat)&quot; zu lauten habe.
Ebenso einigte man sich schließlich noch darüber, daß der große Ah. Titel,
welcher eigentlich nur einen Ausdruck historischer Erinnerungen enthalte,
unberührt zu bleiben und daß aus dem mittleren Titel die bisherigen Worte
,,Groß-Wojwod der Wojwodschaft Serbien&quot; als nicht dahin gehörig zu ent¬
fallen haben; daß endlich im Sinne der heute gefaßten Beschlüsse Seiner
Majestät dem Kaiser durch den Reichskanzler als Chef des mit Ungarn ge¬
meinschaftlichen Ressorts für die Angelegenheiten des Ah. Hauses au. Vor¬
trag erstattet werden solle.3

                                                                                         Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 28. Jänner 1869. Franz Joseph.

         Nr. 32 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. Jänner 1869

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (27. 1.), der Reichskriegs¬
minister FML. Freiherr v. Kuhn (27. 1.).
    Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: I. Einberufung der Delegationen. II. Wiederbesetzung der erledigten Präsi¬
dentenstelle des gemeinsamen obersten Rechnungshofes.

   KZ. 78 - RMRZ. 32
   Protokoll des zu Wien am 25. Jänner 1869 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Gra¬
fen v. Beust.

   I. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Be¬
kanntlich habe man im Laufe der letzten Delegationsberatungen den
Wunsch ausgesprochen, es solle dafür gesorgt werden, daß die nächsten De¬
legationen zeitlich genug einberufen werden, um das gemeinsame Budget

3 Siehe Anm. 2.
<pb/>