Gemeinsamer Ministerrat, 29. 10. 1868
I. Budget des gemeinsamen Kriegsministeriums für das Jahr 1869
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Nr. 22 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 10. 1868 113 den diesfälligen Verhandlungen auf die Zustimmung des Gesamtreichs¬ ministeriums berufen zu dürfen. Reichskanzler Freiherr v. Beust ist der Meinung, daß zur Wahrung der vermittelnden unparteiischen Haltung das Gesamt¬ ministerium in dem gegenwärtigen Stadium noch keine ausgesprochene Stellung nehmen solle. Es wird beschlossen, daß der Reichsfinanzminister die Note des Grafen Potocki im eigenen Namen beantworte, der Gegen¬ stand aber in das Protokoll eingeschaltet werde, damit er zur Ah. Kenntnis komme.11 Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Gödöllö, 27. Oktober 1868. Franz Joseph. Nr. 22 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. Oktober 1868 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (1. 11.), der Reichskriegs¬ minister FML. Freiherr v. Kuhn (2. 11.), Vizeadmiral v. Tegetthoff, Generalkriegskommissär Früh. Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: Budget des gemeinsamen Kriegsministeriums für das Jahr 1869. KZ. 3765 - RMRZ. 22 Protokoll des zu Wien am 29. Oktober 1868 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Freiherrn v. Beust. Der Reichskriegsminister macht die Mitteilung, daß er sich durch die lebhaften Anfechtungen, welche in dem am 28. Oktober d. J. abgehaltenen cisleithanischen Ministerrate1 gegen die Höhe des 1869er Kriegsbudgets erhoben wurden und welche schließlich in der über Antrag des Finanzministers Brestei als unerläßlich für die Vertretung dieses Bud¬ gets gegenüber den Abgeordneten aufgestellten Bedingung der Budget- Restringierung um 10 Millionen einen bestimmt formulierten Ausdruck er- 11 Alfred Graf Potocki (1822-1889), k. k. Ackerbauminister. Note Potockis an Reichsfinanzminister v. 18. 10. 1868 FA., Pr./1868 (Fase. 18.23) Nr. 6860. Die Akte be¬ treffend die Pferdezuchtanstalten und Militärgestüte ebd. 1 MR. v. 28. 10. 1868, Nr. 136. Über das Vorereignis des Ministerrates, Taaffes Wunsch, daß auch die Reichsminister auf der Konferenz des diesseitigen Ministeriums erschei¬ nen mögen, siehe Taaffe an Beust v. 26. 10. 1867, HHSiA., PA. I, Karton 563, 1237/RK. <pb/>114 Nr, 22 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 10. 1868 hielten, veranlaßt gesehen habe, die Möglichkeit einer weiteren Restrin- gierung in nochmalige Erwägung ziehen zu lassen. Hiernach habe er, ob¬ gleich nur notgedrungen, beschlossen, zunächst an dem mit 12 400 000 in den Voranschlag eingestellten Extraordinarium einige wesentliche Abstri¬ che, nämlich: 1. Bei den Kosten für Munition und Beschaffung schwererer Geschütze im Betrage von 1 702 260 fl. 2. Bei den Kosten für Festungsbauten und zwar teils durch Beschränkung der Neubauten, teils durch Sistierung einiger im Zuge befindlichen Bauten einen Abstrich von 1 442 591 fl. 3. Bei den beantragten Kosten für Reserve-Montur (Kriegsaugmentation) für die 6ten Bataillone der Infanterie und infolge Unterlassung sonstiger geringerer Auslagen einen Abstrich von 2 405 749 fl. 4. Bei den Kosten für die Supemumerären durch Annahme eines höheren als des ursprünglich bestimmten Abgangs¬ perzentes einen Abstrich von 200 000 5. Bei den Dislokationskosten einen Abstrich von 100 000 Zusammen im Betrage von 5 848 600 fl. vorzunehmen. Rechne man noch dazu einen im 500 000 Ordinarium möglichen Abstrich von so ergebe sich ein Gesamtabstrich von 6 348 600 fl. Mit diesem Erfolge stehe er aber an der Grenze der Möglichkeit und er könne darüber, ohne die Schlagfertigkeit der Armee zu gefährden, nicht hinausgehen. Selbst die vorgenommenen Restringierungen gingen auf Ko¬ sten der Festungsbauten und sonstiger Kriegsbereitschaft und habe er sich dazu nur über Drängen des cisleithanischen Ministeriums und in der Erwä¬ gung entschlossen, daß die abgestrichenen Beträge im Falle eines Krieges ohnehin nicht ausreichen würden, sondern noch weitere, heute ganz unbere¬ chenbare Nachtragskredite in Anspruch genommen werden müßten. Was nun das Ordinarium betreffe, so erschiene der obige Abstrich von 500 000 fl. deshalb als äußerste Konzession, weil es sich im nächsten Jahre um die Durchführung des neuen Wehrgesetzes handle und das Inslebentreten des neuen Institutes durch keine sonstigen Rücksichten in den Hintergrund ge¬ drängt werden könne. Übrigens müsse er gleich jetzt schon einer Gesetzes¬ vorlage gedenken, welche er einzubringen beabsichtige und welche - wenn auch im Budget vorläufig noch nicht ersichtlich gemacht - doch noch eine weitere Belastung des Ordinariums involviere. Es sei nämlich nicht nur die öffentliche Meinung darüber einig, sondern auch in den Zeitungsblättem bereits wiederholt ventiliert worden, daß die Gebühren der Offiziere, na- <pb/>Nr. 22 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 10. 1868 115 mentlich der Subalternen, den Anforderungen der Zeit nicht mehr entspre¬ chen. Diese Frage sei zu einer schwebenden geworden; er könne sich der Erkenntnis ihrer Berechtigung nicht verschließen und erblicke in einer Gagenerhöhung nicht nur ein Gebot der Billigkeit, sondern zugleich ein moralisches Moment, um die Freude des Offiziers an seinem Berufe und zugleich seine Kampfeslust zu heben. Nach seiner Berechnung würde die Gagenerhöhung zusammen ein Mehrerfordemis von 3 Millionen zur Folge haben. Der Reichskanzler glaubt auf die Lage des cisleithanischen Ministeriums hinweisen zu müssen, deren Schwierigkeit gegenüber den zum Sparen drängenden Abgeordneten sich nicht verkennen lasse. Infolge früherer ministerieller Abmachungen seien die Ressourcen des Kredites benommen, während anderseits doch wieder vielfache Ausgaben an den Staat herantreten, welche ihre Bestreitung unter allen Umständen er¬ heischen. Die vorgenommenen Abstriche seien immerhin ein namhaftes Resultat, welches mit Befriedigung begrüßt werden müsse, man müsse sich aber doch auch die Frage vorlegen, was zu geschehen habe, wenn von seiten des cisleithanischen Ministeriums auf dem vollen Abstrich von 10 Millio¬ nen beharrt würde. Übrigens umfasse die oben erwähnte Restringierung nur die Landarmee, während die Möglichkeit einer solchen bei der Flotte noch unerörtert geblieben sei, worüber sich der Vertreter der Kriegsmarine äu¬ ßern wolle. Vizeadmiral v. Tegetthoff erklärt, die an ihn gestellte Frage verneinen zu müssen. In den systemmäßig normierten und mit Delegationsbeschluß genehmigten Ansätzen des Ordinariums sei ein Ab¬ strich an und für sich nicht denkbar, aber auch was das mit circa 4 lA Millio¬ nen eingestellte Extraordinarium betrifft, könne er einer Restringierung von seinem Standpunkte aus nicht zustimmen. Hier erscheine als Hauptpost ein Betrag von 2 1/1 Millionen für Herstellung eines angemessenen Panzer- flottenstandes, welche von Seiner Majestät in der Weise genehmigt worden sei, daß 15 Panzerfregatten in einem Zeitraum vom zehn Jahren sukzessive gebaut werden sollen. Es sei unbedingt notwendig, den entworfenen Plan, wonach im Jahre 1869 drei Fregatten in Bau genommen werden sollen, fest¬ zuhalten, wenn überhaupt die Marine, die bisher stets unverdient stief¬ mütterlich behandelt wurde, fortbestehen und eine dem Bedarfe und der Bedeutung Österreichs entsprechende Stellung einnehmen solle. Der für die Flottenherstellung bestimmte Zeitraum von zehn Jahren sei ohnedies, zu¬ mal gegenüber Italien, welches heute schon 22 Panzerschiffe habe, ein sehr langer und würde gleich im Anfang das entworfene Bauprogramm nicht eingehalten, so würde sich die Erreichung des vorgestreckten Zieles noch über diesen Zeitraum hinaus verzögern. Ein anderer Posten für das Seearsenal in Pola im Betrage von einer Million dulde ebenfalls keinen Ab¬ strich, denn es seien die Lücken auszufüllen, welche der Marine durch den Verlust des Arsenals in Venedig erwachsen. <pb/>116 Nr. 22 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 10. 1868 Der Reichsfinanzminister anerkennt, daß der Kriegsmi¬ nister ein dankenswertes Entgegenkommen gegenüber den Wünschen des cisleithanischen Ministeriums an den Tag gelegt, und gibt auch bezüglich des Ordinariums das Bedenkliche weiterer Abstriche zu, gleichwohl aber befinde man sich, wie schon der Reichskanzler bemerkt habe, in einer Zwangslage, welche, da weiter keine Schulden gemacht werden sollen, die Regierung nötige, so lange als sich nicht neue Einnahmsquellen öffnen, mit den gegebenen Mitteln Haus zu halten. Er müsse auch seinerseits die Ent¬ schiedenheit der Einwendungen des cisleithanischen Ministeriums gegen des Kriegsbudget hervorheben, welches billigerweise geltend machen kön¬ ne, daß was bei der Landarmee möglich war, auch bei der Marine möglich gemacht werden müsse. Er sei vollkommen damit einverstanden, daß nach einem festen Plane in der Entwicklung der Marine vorgegangen werde, aber es scheine ihm nicht geboten, die Last auf alle zehn Jahre gleichmäßig zu verteilen. Er halte einen Abstrich von 2 Millionen auch im Extraordinarium der Marine allerdings für möglich, was in Verbindung mit der Ersparung bei der Landarmee einen Abstrich von 8 Millionen geben würde. Würden nun auch hievon durch die projektierte Gagenerhöhung 3 Millio¬ nen wieder absorbiert, so ergebe sich dann noch immer ein effektiver Ab¬ strich von 5 Millionen, was stets ein ansehnliches Mindererfordemis reprä¬ sentiere. Er sei überhaupt dafür, man solle sich jetzt schon über die größt¬ möglichen Herabminderungen der gemachten Ansätze klar werden und die¬ selben sodann lieber freiwillig, aber entschieden ein für allemal konzedie¬ ren, als sich nach der Hand gleichsam in ein postenweises Abhandeln ein¬ lassen, was ebensowenig dem Zwecke der möglichst glatten Geschäfts¬ abwickelung wie der Würde der Regierung entsprechen würde. Der Reichskriegsminister kommt nochmals auf die Not¬ wendigkeit der Gagenerhöhung zu sprechen, welche er unter allen Umstän¬ den beantragen müsse. Um hiefur Mittel zu gewinnen, müsse auch er sich für Abstriche bei der Marine aussprechen, zumal es ihm darauf anzukom¬ men scheine, daß in dem nächsten Jahre wenigstens die Landarmee in einen vollkommen wehrfähigen Zustand versetzt und ihr Geist gehoben werde, nachdem die Entwicklung der Kriegsmarine bis zu der gewünschten Vollen¬ dung sich innerhalb der nächsten zwei Jahre doch nicht erreichen lasse. Er halte daher einen Abstrich um die Hälfte im Extraordinarium der Kriegs¬ marine für angezeigt, und es möge in dieser Absicht ein Teil der pro¬ jektierten Schiffsbauten auf das zweitnächste Jahr verschoben werden, wo sich die Mittel dafür infolge des Wegfallens der Kosten für die 1869 zur Anschaffung gelangenden Hinterlader leichter würden auftreiben lassen. Vizeadmiral v. Tegetthoff erwidert, daß er es für seine Pflicht halte, auf der Verweigerung jedes Abstriches bei der Marine zu be¬ stehen, und wies auf die Unmöglichkeit hin, im Falle eines Krieges die er¬ forderlichen Herstellungen, welche rechtzeitig erfolgen müßten, im Augen¬ blicke zu bewirken. Er müsse auf die ungeschmälerte Belassung der Kosten <pb/>Nr 22 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 10. 1868 117 für die Kriegsfertigkeit der Marine, somit auch für die möglichst baldige Vermehrung der Panzerschiffe um so größeres Gewicht legen, weil ihn bei Übertragung des Kommandos im Kriegsfälle eine schwere Verantwortlich¬ keit treffe, die ihn zwinge, jetzt schon zu trachten, daß die Marine für alle Eventualitäten bereit sei. All dieses in Erwägung gezogen, könne er sich zu einem Abstriche, nur wenn es ihm befohlen werde, herbeilassen. Der Reichskanzler macht auf die europäische Lage aufmerk¬ sam, deren gespannte Verhältnisse auf die Dauer nicht mehr haltbar seien. Im nächsten Jahre werde es sich jedenfalls entscheiden, ob es zu einer Entwaffnung oder zu einer Explosion komme; im letzteren Falle aber glau¬ be er nicht, daß die Marine - sowie es im Jahre 1866 der Fall war - ins Mitleiden gezogen werden würde, vielmehr würden unsere Gegner nach der wahrscheinlichen Gruppierung der Mächte diesesmal auf einer anderen Sei¬ te und zu Lande zu suchen sein. In diesem Anbetrachte halte auch er die Rücksicht auf die Marine, die nach den eigenen Angaben des Vizeadmirals Tegetthoffbis zum Jahre 1870 ohnedies nicht auf die Höhe der Anforderun¬ gen gebracht werden könne, dermalen für sekundär und glaube, daß die ganze Kraft der Finanzen auf die Herstellung der Schlagfertigkeit der Ar¬ mee, welche nunmehr ihren im Zuge befindlichen Umgestaltungsprozeß unter allen Umständen durchmachen müsse, zu verwenden sei. Zurückkommend auf die Vertretung des Armeebudgets bringt der Reichskanzler die Frage in Anregung, ob es, um gegenüber den Delegatio¬ nen einen leichteren Stand zu haben, nicht rätlich sei, mit der Publizierung des für den Monat November in Aussicht genommenen großen Armeeavancements noch eine Weile einzuhalten. Nachdem sich auch der Reichsfinanzminister - mit Hinweisung auf die Zweckmä¬ ßigkeit dieses Vorganges unbeschadet der offenzuhaltenden Rückwirkung des Avancements auf den Zeitpunkt der höheren Gebührenflüssigmachung für die Neuavancierten - in diesem Sinne ausgesprochen, erklärt der Reichskriegsminister, daß er, obschon das bevorstehende Avancement die laufenden, früher von Fall zu Fall erfolgten, jetzt aber nur halbjährig und kumulativ eintretenden Beförderungen enthalte, welche aus Rücksichten des Dienstes zu lange nicht verschoben werden könnten, doch bereit sei, hierüber die Ah. Willensmeinung Seiner Majestät einzuholen. Generalkriegskommissär Früh macht auf die Not¬ wendigkeit aufmerksam, die Form zu vereinbaren, in welcher die mit der beabsichtigten Gagenerhöhung der Offiziere verbundene Auslage von 3 Millionen vor die Delegationen zu bringen sei. Der Reichsfinanzminister spricht sich hierüber dahin aus, daß sich nach seiner Ansicht die Form einer eigenen Gesetzesvorlage nicht empfehle und daß es sachgemäßer sei, nach Einholung der Ah. Geneh¬ migung den Delegationen zu eröffnen: Seine Majestät habe die Gebühren¬ erhöhung für die Offiziere im Prinzip und vorbehaltlich der Entscheidung der Delegationen über die Ziffer genehmigt. In dieser Absicht solle man die <pb/>118 Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868 benötigten 3 Millionen in eine Extrarubrik des Ordinariums mit Beifügung einer Begründung einstellen und auf diese Weise der Behandlung durch die Delegationen unterziehen lassen. Um hier aber die fragliche Ausgabspost durchzubringen, sei es jedenfalls früher nötig, sich mit den beiden Landes¬ verteidigungsministem ins Einvernehmen zu setzen und dieselben für die projektierte Maßregel zu gewinnen. Schließlich einigt sich die Konferenz in dem Beschlüsse: 1. Bezüglich der Abstriche im Armeebudget vorläufig die Ziffer 6 348 600 fl. festzuhal¬ ten und es macht sich der Reichskanzler anheischig, die Vermittlung des Ministerpräsidentenstellvertreters Grafen Taaffe zur Erwirkung der Zustim¬ mung des cisleithanischen Ministeriums und eventuell der Abgeordneten in Anspmch zu nehmen. 2. Die Frage wegen Abstrichen im Marinebudget bis auf weiteres offen zu lassen. 3. Wegen der projektierten Gebührenerhöhung der Offiziere mit dem Grafen Taaffe und Andrässy Fühlung zu nehmen.2 Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 3. November 1868. Franz Joseph. Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. November 1868 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichskanzler Freiherr v. Beust, der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (5. 11.), der Reichskriegsminister FML. Freiherr v. Kuhn (5. 11.), Vizeadmiral v. Te- getthoff, Generalkriegskommissär v. Früh. Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: I. Erörterung der möglichen Abstriche im Budget des Kriegsministeriums für das Jahr 1869. II. Besprechung der in Anregung gebrachten Gebührenerhöhung für die Offi¬ ziere. III. Bedeckung der Dotationsüberschreitung des Kriegsministeriums im Jahre 1868. KZ. 4026 - RMRZ. 23 Protokoll des zu Wien am 3. November 1868 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers. I. Seine Majestät der Kaiser geruhten die Beratung mit der Bemerkung zu eröffnen, daß es sich nunmehr in erster Linie darum handle, die Abstriche am nächstjährigen Budget des Kriegsministeriums, welche in der am 1. November d. J. unter Zuziehung von Vertretern der beiderseitigen Landesministerien abgehaltenen Ministerkonferenz be- 2 Verhandlungen mit den beiden Landesverteidigungsministern über die geplante Gagen¬ erhöhung: Vortrag des Reichskriegsministers v. 7. 10. 1868 KA., MKSM. 5-1/3/1868. <pb/>