Gemeinsamer Ministerrat, 1. 2. 1868
I. Anstände in der ungarischen Delegation das Reichsbudget betreffend
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z11.pdf.
62 Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 2. 1868 eben Minister übertrug, nur einen erneuerten Beweis der Ah. verfassungs¬ mäßigen Absicht gegeben. Demzufolge kann die Ernennung des gemeinsa¬ men Kriegsministers um so weniger Grund zu Besorgnissen bieten, als in den §§ 12, 13 und 14 XII Gesetzartikel diejenigen Punkte bezeichnet sind, welche in bezug auf das Kriegswesen zu dem Wirkungskreise der betreffen¬ den Gesetzgebung gehören und die Herstellung des Wehrsystems im Sinne der obbezogenen Gesetze derselben ungeschmälert Vorbehalten bleibt. Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. Februar 1868 RS. (und RK.) Gegenwärtige:1 der Reichskanzler Freiherr v. Beust, der Reichsfmanzminister Freiherr v. Becke (13. 2.), der k. k. Ministerpräsident Fürst Auersperg, der k. k. Finanzminister Brestei, der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Andrässy, der kgl. ung. Finanzminister v. Lönyay. Protokollführer: Sektionschef v. Hofmann. Gegenstand: Anstände in der ungarischen Delegation das Reichsbudget betreffend. KZ. 68-RMRZ. 11 Protokoll des zu Wien am 1. Februar 1868 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kai¬ sers. Ministerpräsident Graf Andrässy: In der ungari¬ schen Delegation habe sich über mehrere Punkte eine Schwierigkeit erge¬ ben: Es handle sich nun darum, zwischen den Ministerien ein Einverständ¬ nis darüber zu erzielen, ob und inwieweit der Anschauungsweise der Dele¬ gation entgegengekommen werden könne. Finanzminister v. Lonyay, auf den Gegenstand näher eingehend, äußerte: Bezüglich des Kriegsbudgets würde man die Vorlage annehmen in der Erwägung, daß es sich nur um ein Übergangsbudget hand¬ le. Was das Äußere und die Finanzen betrifft, so ergäben sich folgende Differenzen: 1. die Kosten für Erzeugung von Staatspapiergeld erschei¬ nen mit 1 150 000 fl. viel zu hoch beziffert. Man glaube nicht weniger als 650 000 fl. ersparen, daher nur 500 000 fl. bewilligen zu können. 2. Die Zolleinnahmen, durch welche zum Teile die gemeinschaftlichen Ausgaben gedeckt werden sollen, seien zu gering veranschlagt. Der Wahrheit nach lassen sie sich berechnen mit 9 582 000 fl. Silber. Hievon kämen abzuzie- Auf dem Einsichtsbogen sind nur die gemeinsamen Minister angeführt, und er ist nur von Becke signiert. Nach den Namen ist hier und auch später in Klammern das Datum der Signierung angegeben. <pb/>Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 2. 1868 63 hen 1 613 000 fl. als in Silber zu bedeckende Auslagen. Es zeige sich somit ein Rest von 7 969 000 fl. Silber, das Agio nur zu 20 % veranschlagt, ergebe sich das Resultat um 1 400 000 fl. günstiger als die bisherige Berechnung. 3. Lloyd: Die Post: Einnahmen seien abzuziehen. Die Summe hätte früher 300 000 fl. betragen, jetzt weniger. 4. Die Verwaltung der Staatsschuld sei mit 903 000 fl. präliminiert. Nach ungarischem Gesetze sei die Staats¬ schuld keine gemeinsame Angelegenheit, aber man gebe zu, daß die Ver¬ waltung in betreff der Auszahlung der Kupons dem gemeinsamen Finanz¬ minister obliege.2 Einen Ausweg denke man sich in der Weise, daß man die erwähnte Anforderung im Reichsbudget weglasse, aber jeder Teil die be¬ treffende Quote in sein Landesbudget einbeziehe. Einen anderen Stand¬ punkt werde die Majorität der ungarischen Delegation nun und nimmer ein¬ nehmen. 5. Kontrolle: Diese denke man sich in Ungarn nur in der Weise, daß 30 000 000 Kupons jährlich eingelöst würden und der ungarischen De¬ legation der Beweis geliefert werde, daß die Summe zu dem erwähnten Zwecke verwendet worden sei. Der gemeinsame Finanzminister möge die eingelösten Kupons einfach nach Pest schicken. 6. Pensionen: Hier begehre man eine Ermäßigung, jeder Teil solle die Pensionen seiner Hälfte bezahlen und als Pensionen für das Reichsbudget nur jene des Ministeriums des Äußern und jene des Reichsfinanzministeriums verbleiben. Man rechne auf 1 Million Ersparnis und auf große Satisfaktion im Lande. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Das gemeinsame Ministerium habe es nur im Kriegsbudget übernommen, die Position für alle Fälle zu halten und erscheine daher nur hiefür engagiert. Über andere Punkte könnte demnach verhandelt werden, hier seien Diskus¬ sionen oder veränderte Ziffer möglich. Zu Punkt 1 (Ausgaben zu Staats¬ papieren) müsse er bemerken, daß die Auslage nach den bisherigen Erfah¬ rungen festgestellt worden sei, und es demnach kaum rätlich erscheine, eine geringere Summe anzunehmen. Immerhin sei es aber doch möglich, daß man auch mit letzterer auslange, und sei es Sache des Subkomitee, sich darüber auszusprechen. Landesfinanzminister Brestel:Es müsse die Stück¬ zahl berücksichtigt werden, die englische Bank emittiere nur Noten von hohen Beträgen, hier seien die Einser und Fünfer im Umlaufe. Ein Prozent des Erträgnisses werde überall als Auslage veranschlagt. Dennoch sei eine Siehe GA. XII/1867, § 53: Die Staatsschulden betreffend können Ungarn, kraft seiner konstitutionellen Stellung, solche Schulden, die ohne die gesetzmäßige Zustimmung des Landes gemacht worden sind, streng rechtlich nicht belasten. Aber schon im Laufe der Ausgleichsverhandlungen wird zum Ausdruck gebracht und dann in den §§ 54--55 des Ausgleichsgesetzes niedergelegt, daß das Land aufgrund der Billigkeit, aus politischen Rücksichten bereit ist, einen Teil der Last der Staatsschulden zu übernehmen. Vgl. MR. v. 30. 8. 1867, MRZ. 173 und die Einleitung zu diesem Band, S. L-LVII. Vgl. GMRProt. v. 26. 3. 1869, RMRZ. 38. Anm. 1. <pb/>64 Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 2. 1868 Herabsetzung ungefährlich, denn die Ausgabe müsse gemacht werden und sei demnach leicht zu rechtfertigen. Wolle man jetzt mit dem Vorrat sparen, so würde dafür ein Mehrerfordernis für 1869 eintreten, was dann sicher ei¬ nem Anstande begegnen würde. Landesfinanzminister v. Lönyay: Man solle nur das erste Budget mit solchen Positionen nicht beschweren; habe man sich von der Notwendigkeit überzeugt, so sei dann die Votierung leichter. Eine halbe Million sei genügend. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Er werde den Nachweis im Subkomitee führen, im schlimmsten Falle aber die Überschreitung rechtfertigen, ad 2 (Zolleinnahmen) Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Es sei bestimmt worden, daß die gemeinsamen Ausgaben insoweit möglich in den Zolleinnahmen ihre Bedeckung finden sollen, das Defizit müsse von beiden Landeshälften in Anspruch genommen werden. Wenn die Position bleibe, wie sie veranschlagt sei, so habe dies daher, im Vergleich mit der beantragten Abänderung, auf das Endresultat durchaus keinen Einfluß. Landesfinanzminister v. Lönyay sieht in seinem Vorschläge einen positiven Nutzen. Landesfinanzminister Brestei: Die Sache habe kei¬ ne prinzipielle Bedeutung, es handle sich um eine Veranschlagung, nicht um eine Ersparnis. Die Bedeckung erscheine größer, das Erfordernis klei¬ ner. Man solle die Ansätze feststellen, wie sie der Wahrheit entsprechen, im Zweifel niedriger. Seine Majestät der Kaiser geruhten zu bemerken, daß eine eigentliche Veränderung nicht eintrete, nur mache sich die Sache nach dem Vorschläge des Ministers Lonyay schöner. Finanzminister B r e s t e 1 : Beim Rechnungsabschlüsse schlechter, beim Voranschläge schöner. Ministerpräsident Fürst Auersperg glaubt, daß die Diskussion über alle hier zur Sprache gebrachten Punkte nur als vorbe¬ reitendes Studium für die betreffenden Ministerien dienen könne. Mini¬ sterpräsident Graf Andrässy: Wie im Kriegsbudget solle man sich auch hier darüber einigen, wie man sich solchen Anträgen gegenüber gemeinsam verhalten werde. Seine Majestät der Kaiser: Man könne Ungarn nicht einseitig Konzessionen bewilligen, gegen welche die hiesige Delegation sich aussprechen würde. Finanzminister v. Lönyay: 14 Tage genügten zum Ab¬ schluß der Verhandlungen beider Delegationen, wenn man sich zwischen den beiderseitigen Ministerien einige und genau darüber orientiere, was in den Delegationen vorgehe. ad 3 (Posteinnahme des Lloyd) äußert Reichsfinanz¬ minister Freiherr v. Becke, daß davon nicht 10 % auf Ungarn entfielen, er werde übrigens bezüglich des Details Nachforschun- <pb/>Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 2. 1868 65 gen pflegen. Finanzminister Brestei erklärt sich nicht in der Lage, eine bestimmte Meinung abzugeben, weil die Einnahmen ihm nicht bekannt seien. Die Subvention sei an keine Nebenbedingung ge¬ knüpft, gegen weitergehende Begehren werden sich in hiesiger Delegation Anstände ergeben. Der Gegenstand sei den Subkomitees zu überlassen. ad 4 (Kosten für Verwaltung der Staatsschuld) hob Reichs- finanzminister Freiherr v. Becke hervor, es sei ihm gleichgültig, durch welchen Modus er sein Geld erhalte, vor allem handle es sich darum, wie sich das diesseitige Ministerium zu der Angelegenheit stel¬ le. Ministerpräsident Graf Andrässy: Nach ungari¬ schen Gesetzen sei es nicht anders möglich, als daß der Reichstag die erfor¬ derliche Quote votiere, jedoch kaum früher, als bis die Delegation versi¬ chert habe, daß die Summe vom Reichstag übernommen werden müsse. Finanzminister Brestei: Es gebe in bezug auf diese An¬ gelegenheit zwei Standpunkte. Gehören die Staatsschulden in die Verwal¬ tung des gemeinsamen Finanzministeriums, dann seien auch die Kosten vom gemeinsamen Ministerium zu tragen und von den Delegationen zu be¬ willigen. Anders aber gestalte sich die Sachlage, wenn man behaupte, durch Leistung eines fixen Beitrages sei Ungarn ausgeschieden, denn dann müsse derjenige verwalten, auf dessen Rechnung die Sache geht. Jeder der beiden Standpunkte habe seine Berechtigung. Für die erste Annahme spreche Art. IX des Gesetzes über die Beitragsleistung zur Staatsschuld, insbesondere der Schlußpassus.3 Nach seiner Meinung sei nach ungarischem Gesetze die Staatsschuld nichts gemeinsames, aber die Verwaltung der Staatsschuld sei etwas hievon verschiedenes. Könne dieser Grundsatz nicht zugestanden werden, dann sei er für Verwaltung durch die hiesigen Länder. Vötierung für gemeinsame Angelegenheiten für beide Hälften zu verlangen, habe große Schwierigkeiten. 3 Gesetz v. 24. 12. 1867, RGBl. Nr. 3 für 1868, wodurch das Ministerium der im Reichs¬ rate vertretenen Königreiche und Länder ermächtigt wird, mit dem Ministerium der Län¬ der der ungarischen Krone ein Übereinkommen in betreff der Beitragsleistung der letzte¬ ren zu den Lasten der allgemeinen Staatsschuld abzuschließen. § 9: Sowohl die durch den Reichsrat vertretenen Länder, als auch die Länder der ungarischen Krone verpflich¬ ten sich, zur Deckung ihrer Beiträge für die Staatsschuld jeden Monat eine Quote ihrer Monatseinnahmen in Abfuhr zu bringen, welche zu diesen in demselben Verhältnisse steht, wie die Summe jener Beiträge zu der Gesamtsumme des Ausgabenbudgets des betreffenden Jahres. ..... Sollte die Gesamtsumme der monatlichen Quoten die Summe jener Beiträge nicht er¬ reichen, so verpflichten sich jene Länder, die die Differenz ohne Rücksicht auf ihre Ein¬ nahmen vollständig und in solchen Zeiträumen abzuführen, daß der gemeinsame Finanz¬ haushalt nicht ins Stocken gerät. Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgesetze 529-535. Über die Sache der Staatsschuld siehe die Einleitung zu diesem Band, S. L-LV1I. <pb/>66 Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 2. 1868 Seine Majestät der Kaiser geruhten zu bemerken, daß es am einfachsten sei, die Frage mit den Delegationen zum Abschluß zu bringen. Finanz minister Brestei: Um jeden Rechtsskrupel zu be¬ seitigen, sei es am besten, einen Gesetzvorschlag über die Verwaltung der Staatsschulden einzubringen. Die Angelegenheit des Lloyd biete eine Ana¬ logie dar. Finanzminister Freiherr v. Becke ist mit dieser Auffassung vollkommen einverstanden. Finanzminister Brestei bemerkte, für dieses Jahr sei fol¬ gender Ausweg zu wählen. Der Status des Reichsfinanzministeriums stehe noch nicht fest.4 Ohne die Kosten der Staatsschuld zu berühren, könne man sich eine Pauschalsumme votieren lassen, das übrige könne im Wege der Gesetzgebung vor sich gehen. Seine Majestät der Kaiser geruhten sich für diesen Vorschlag auszusprechen. Ministerpräsident Graf Andrässy: Wegen den be¬ vorstehenden Wahlen habe er nicht viel Hoffnung auf Annahme dieses Vor¬ schlages. Gelinge die Sache aber nicht, so sei dann ein Gesetz im ungari¬ schen Reichstage leicht durchzubringen. Nachdem Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke noch besonders die Frage aufgeworfen hatte, ob es in den Ah. Intentionen gelegen sei, daß die Verwaltung der Staatsschuld dem Reichs¬ finanzministerium verbleibe, wurde beschlossen, im Sinne der Anträge des Finanzministers Brestei vorzugehen. ad 6 (Pensionen) bemerkte Minister v. Lönyay, daß man in der ungarischen Delegation die Ziffer von 1 800 000 auf 800 000 fl. her- abzumindem hoffe. Es handle sich um eine prinzipielle Frage. Persönlich hätte Vortragender gewünscht, daß die Angelegenheit in der Delegation zum Austrage käme, er wäre der Verteidigung mancher mißliebiger Posten enthoben gewesen. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Man beabsichtige auf diese Art ein Vorausgreifen mit Grundsätzen, die logisch erst seit 1. Jänner 1. J. Geltung haben können. Man werde politische Strei¬ tigkeiten wieder aufwärmen. Reichskanzler Freiherr v. Beust: Durch die Ab¬ sicht der ungarischen Delegation werde eine bedauerliche Unsicherheit her- Es war nämlich nicht entschieden, ob die Verwaltung der Staatsschuld beim gemeinsa¬ men Finanzministerium verbleibe. Denn der ungarische Finanzminister Lönyay vertrat die Ansicht, da die Staatsschuld keine gemeinsame Angelegenheit sei, gehöre auch ihre Verwaltung nicht in die Befugnis des gemeinsamen Finanzministers. Vgl. Lönyay an Becke v. 26. 12. 1867, FA., 489-RFM. Pr./1868 (Fase. 1.1.); au. Vortrag v. Becke über die Organisierung des Reichsfinanzministeriums v. 30. 12. 1867. Walter, Die österrei¬ chische ZentralVerwaltung, Bd. III/4 243. <pb/>Nr. 12 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 2. 1868 67 vorgerufen werden, und erscheinen dieselben praktisch nicht durchführbar, man müsse eben mit 1. Jänner einen Strich machen und von neuem begin¬ nen. Seine Majestät der Kaiser: Man komme auf diese Weise ins Absurdum, und sei das Prinzip nicht durchzuführen. Finanzminister Brestei: Einzelne Posten werden auch hier angegriffen werden, er wolle nur an die Pensionen der Hofkanzler erin¬ nern. Finanzminister v. Lonyay: sprach noch den Wunsch aus, daß die Abrechnungskommission wegen Liquidierung der beiderseiti¬ gen Aktiven möglichst ins Leben treten möge, worauf Reichs- finanzminister Freiherr v. Becke entgegnete, daß die betreffenden administrativen Verfügungen bereits getroffen seien, sonach der Zusammentritt alle Tage erfolgen könne. Hiemit wurde die Sitzung geschlossen. Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 14. Februar 1868. Franz Joseph. Nr. 12 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. Februar 1868 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (14. 1.), der Reichskriegs¬ minister FML. Freiherr v. Kuhn (o. D.), k. k. Ministerpräsidentenstellvertreter und Landes¬ verteidigungsminister Graf Taaffe. Protokollführer: Sektionschef v. Hofmann. Gegenstand: Armeeorganisation. KZ. 71 - RMRZ. 12 Protokoll des zu Wien am 9. Februar 1868 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Frei- herm v. Beust. Reichskanzler Freiherr v. Beust: Die Veranlas¬ sung zu gegenwärtiger Sitzung habe sich dadurch ergeben, daß Seine Maje¬ stät der Kaiser vor einiger Zeit den Wunsch zu äußern geruht hätten, das Reichsministerium möchte die Armeefrage ins Auge fassen und Vortragen¬ der mit dem Kriegsminister gemeinschaftlich zu bestimmter Vorlage gelan¬ gen.1 Die Verständigung mit Ungarn sei noch in der Schwebe. Es existiere Die Heeresorganisationsfrage wurde schon vom GMR. v. 31. 12. 1867, RMRZ. 1; GMR. v. 11. 1. 1868, RMRZ. 3; GMR. v. 26. 1. 1868, RMRZ. 8 behandelt. <pb/>