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Gemeinsamer Ministerrat, 1. 2. 1868

I. Anstände in der ungarischen Delegation das Reichsbudget betreffend

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z11.pdf.

62 Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. 2. 1868

eben Minister übertrug, nur einen erneuerten Beweis der Ah. verfassungs¬
mäßigen Absicht gegeben. Demzufolge kann die Ernennung des gemeinsa¬
men Kriegsministers um so weniger Grund zu Besorgnissen bieten, als in
den §§ 12, 13 und 14 XII Gesetzartikel diejenigen Punkte bezeichnet sind,
welche in bezug auf das Kriegswesen zu dem Wirkungskreise der betreffen¬
den Gesetzgebung gehören und die Herstellung des Wehrsystems im Sinne
der obbezogenen Gesetze derselben ungeschmälert Vorbehalten bleibt.

        Nr. 11 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 1. Februar 1868

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige:1 der Reichskanzler Freiherr v. Beust, der Reichsfmanzminister Freiherr v.
Becke (13. 2.), der k. k. Ministerpräsident Fürst Auersperg, der k. k. Finanzminister Brestei,
der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Andrässy, der kgl. ung. Finanzminister v. Lönyay.
    Protokollführer: Sektionschef v. Hofmann.
    Gegenstand: Anstände in der ungarischen Delegation das Reichsbudget betreffend.

   KZ. 68-RMRZ. 11
   Protokoll des zu Wien am 1. Februar 1868 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kai¬
sers.

   Ministerpräsident Graf Andrässy: In der ungari¬
schen Delegation habe sich über mehrere Punkte eine Schwierigkeit erge¬
ben: Es handle sich nun darum, zwischen den Ministerien ein Einverständ¬
nis darüber zu erzielen, ob und inwieweit der Anschauungsweise der Dele¬
gation entgegengekommen werden könne.

   Finanzminister v. Lonyay, auf den Gegenstand näher
eingehend, äußerte: Bezüglich des Kriegsbudgets würde man die Vorlage
annehmen in der Erwägung, daß es sich nur um ein Übergangsbudget hand¬
le. Was das Äußere und die Finanzen betrifft, so ergäben sich folgende
Differenzen: 1. die Kosten für Erzeugung von Staatspapiergeld erschei¬
nen mit 1 150 000 fl. viel zu hoch beziffert. Man glaube nicht weniger als
650 000 fl. ersparen, daher nur 500 000 fl. bewilligen zu können. 2. Die
Zolleinnahmen, durch welche zum Teile die gemeinschaftlichen Ausgaben
gedeckt werden sollen, seien zu gering veranschlagt. Der Wahrheit nach
lassen sie sich berechnen mit 9 582 000 fl. Silber. Hievon kämen abzuzie-

       Auf dem Einsichtsbogen sind nur die gemeinsamen Minister angeführt, und er ist nur
       von Becke signiert. Nach den Namen ist hier und auch später in Klammern das Datum
       der Signierung angegeben.
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hen 1 613 000 fl. als in Silber zu bedeckende Auslagen. Es zeige sich somit
ein Rest von 7 969 000 fl. Silber, das Agio nur zu 20 % veranschlagt, ergebe
sich das Resultat um 1 400 000 fl. günstiger als die bisherige Berechnung.
3. Lloyd: Die Post: Einnahmen seien abzuziehen. Die Summe hätte früher
300 000 fl. betragen, jetzt weniger. 4. Die Verwaltung der Staatsschuld sei
mit 903 000 fl. präliminiert. Nach ungarischem Gesetze sei die Staats¬
schuld keine gemeinsame Angelegenheit, aber man gebe zu, daß die Ver¬
waltung in betreff der Auszahlung der Kupons dem gemeinsamen Finanz¬
minister obliege.2 Einen Ausweg denke man sich in der Weise, daß man die
erwähnte Anforderung im Reichsbudget weglasse, aber jeder Teil die be¬
treffende Quote in sein Landesbudget einbeziehe. Einen anderen Stand¬
punkt werde die Majorität der ungarischen Delegation nun und nimmer ein¬
nehmen. 5. Kontrolle: Diese denke man sich in Ungarn nur in der Weise,
daß 30 000 000 Kupons jährlich eingelöst würden und der ungarischen De¬
legation der Beweis geliefert werde, daß die Summe zu dem erwähnten
Zwecke verwendet worden sei. Der gemeinsame Finanzminister möge die
eingelösten Kupons einfach nach Pest schicken. 6. Pensionen: Hier begehre
man eine Ermäßigung, jeder Teil solle die Pensionen seiner Hälfte bezahlen
und als Pensionen für das Reichsbudget nur jene des Ministeriums des
Äußern und jene des Reichsfinanzministeriums verbleiben. Man rechne auf

1 Million Ersparnis und auf große Satisfaktion im Lande.
   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Das

gemeinsame Ministerium habe es nur im Kriegsbudget übernommen, die
Position für alle Fälle zu halten und erscheine daher nur hiefür engagiert.
Über andere Punkte könnte demnach verhandelt werden, hier seien Diskus¬
sionen oder veränderte Ziffer möglich. Zu Punkt 1 (Ausgaben zu Staats¬
papieren) müsse er bemerken, daß die Auslage nach den bisherigen Erfah¬
rungen festgestellt worden sei, und es demnach kaum rätlich erscheine, eine
geringere Summe anzunehmen. Immerhin sei es aber doch möglich, daß
man auch mit letzterer auslange, und sei es Sache des Subkomitee, sich

darüber auszusprechen.
    Landesfinanzminister Brestel:Es müsse die Stück¬

zahl berücksichtigt werden, die englische Bank emittiere nur Noten von
hohen Beträgen, hier seien die Einser und Fünfer im Umlaufe. Ein Prozent
des Erträgnisses werde überall als Auslage veranschlagt. Dennoch sei eine

Siehe GA. XII/1867, § 53: Die Staatsschulden betreffend können Ungarn, kraft seiner
konstitutionellen Stellung, solche Schulden, die ohne die gesetzmäßige Zustimmung des
Landes gemacht worden sind, streng rechtlich nicht belasten. Aber schon im Laufe der
Ausgleichsverhandlungen wird zum Ausdruck gebracht und dann in den §§ 54--55 des
Ausgleichsgesetzes niedergelegt, daß das Land aufgrund der Billigkeit, aus politischen
Rücksichten bereit ist, einen Teil der Last der Staatsschulden zu übernehmen. Vgl.
MR. v. 30. 8. 1867, MRZ. 173 und die Einleitung zu diesem Band, S. L-LVII. Vgl.

GMRProt. v. 26. 3. 1869, RMRZ. 38. Anm. 1.
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Herabsetzung ungefährlich, denn die Ausgabe müsse gemacht werden und
sei demnach leicht zu rechtfertigen. Wolle man jetzt mit dem Vorrat sparen,
so würde dafür ein Mehrerfordernis für 1869 eintreten, was dann sicher ei¬
nem Anstande begegnen würde.

   Landesfinanzminister v. Lönyay: Man solle nur
das erste Budget mit solchen Positionen nicht beschweren; habe man sich
von der Notwendigkeit überzeugt, so sei dann die Votierung leichter. Eine
halbe Million sei genügend.

   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Er
werde den Nachweis im Subkomitee führen, im schlimmsten Falle aber die
Überschreitung rechtfertigen, ad 2 (Zolleinnahmen) Reichsfinanzminister
Freiherr v. Becke: Es sei bestimmt worden, daß die gemeinsamen Ausgaben
insoweit möglich in den Zolleinnahmen ihre Bedeckung finden sollen, das
Defizit müsse von beiden Landeshälften in Anspruch genommen werden.
Wenn die Position bleibe, wie sie veranschlagt sei, so habe dies daher, im
Vergleich mit der beantragten Abänderung, auf das Endresultat durchaus
keinen Einfluß. Landesfinanzminister v. Lönyay sieht in
seinem Vorschläge einen positiven Nutzen.

   Landesfinanzminister Brestei: Die Sache habe kei¬
ne prinzipielle Bedeutung, es handle sich um eine Veranschlagung, nicht
um eine Ersparnis. Die Bedeckung erscheine größer, das Erfordernis klei¬
ner. Man solle die Ansätze feststellen, wie sie der Wahrheit entsprechen, im
Zweifel niedriger.

   Seine Majestät der Kaiser geruhten zu bemerken, daß
eine eigentliche Veränderung nicht eintrete, nur mache sich die Sache nach
dem Vorschläge des Ministers Lonyay schöner. Finanzminister
B r e s t e 1 : Beim Rechnungsabschlüsse schlechter, beim Voranschläge
schöner.

   Ministerpräsident Fürst Auersperg glaubt, daß
die Diskussion über alle hier zur Sprache gebrachten Punkte nur als vorbe¬
reitendes Studium für die betreffenden Ministerien dienen könne. Mini¬
sterpräsident Graf Andrässy: Wie im Kriegsbudget
solle man sich auch hier darüber einigen, wie man sich solchen Anträgen
gegenüber gemeinsam verhalten werde.

   Seine Majestät der Kaiser: Man könne Ungarn nicht
einseitig Konzessionen bewilligen, gegen welche die hiesige Delegation
sich aussprechen würde.

   Finanzminister v. Lönyay: 14 Tage genügten zum Ab¬
schluß der Verhandlungen beider Delegationen, wenn man sich zwischen
den beiderseitigen Ministerien einige und genau darüber orientiere, was in
den Delegationen vorgehe.

   ad 3 (Posteinnahme des Lloyd) äußert Reichsfinanz¬
minister Freiherr v. Becke, daß davon nicht 10 % auf
Ungarn entfielen, er werde übrigens bezüglich des Details Nachforschun-
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gen pflegen. Finanzminister Brestei erklärt sich nicht in
der Lage, eine bestimmte Meinung abzugeben, weil die Einnahmen ihm
nicht bekannt seien. Die Subvention sei an keine Nebenbedingung ge¬
knüpft, gegen weitergehende Begehren werden sich in hiesiger Delegation
Anstände ergeben. Der Gegenstand sei den Subkomitees zu überlassen.

   ad 4 (Kosten für Verwaltung der Staatsschuld) hob Reichs-
finanzminister Freiherr v. Becke hervor, es sei ihm

gleichgültig, durch welchen Modus er sein Geld erhalte, vor allem handle es
sich darum, wie sich das diesseitige Ministerium zu der Angelegenheit stel¬
le. Ministerpräsident Graf Andrässy: Nach ungari¬
schen Gesetzen sei es nicht anders möglich, als daß der Reichstag die erfor¬
derliche Quote votiere, jedoch kaum früher, als bis die Delegation versi¬
chert habe, daß die Summe vom Reichstag übernommen werden müsse.

   Finanzminister Brestei: Es gebe in bezug auf diese An¬
gelegenheit zwei Standpunkte. Gehören die Staatsschulden in die Verwal¬
tung des gemeinsamen Finanzministeriums, dann seien auch die Kosten
vom gemeinsamen Ministerium zu tragen und von den Delegationen zu be¬
willigen. Anders aber gestalte sich die Sachlage, wenn man behaupte, durch
Leistung eines fixen Beitrages sei Ungarn ausgeschieden, denn dann müsse
derjenige verwalten, auf dessen Rechnung die Sache geht. Jeder der beiden
Standpunkte habe seine Berechtigung. Für die erste Annahme spreche Art.
IX des Gesetzes über die Beitragsleistung zur Staatsschuld, insbesondere
der Schlußpassus.3 Nach seiner Meinung sei nach ungarischem Gesetze die
Staatsschuld nichts gemeinsames, aber die Verwaltung der Staatsschuld sei
etwas hievon verschiedenes. Könne dieser Grundsatz nicht zugestanden
werden, dann sei er für Verwaltung durch die hiesigen Länder. Vötierung für
 gemeinsame Angelegenheiten für beide Hälften zu verlangen, habe große

 Schwierigkeiten.

3 Gesetz v. 24. 12. 1867, RGBl. Nr. 3 für 1868, wodurch das Ministerium der im Reichs¬
       rate vertretenen Königreiche und Länder ermächtigt wird, mit dem Ministerium der Län¬
       der der ungarischen Krone ein Übereinkommen in betreff der Beitragsleistung der letzte¬
       ren zu den Lasten der allgemeinen Staatsschuld abzuschließen. § 9: Sowohl die durch
       den Reichsrat vertretenen Länder, als auch die Länder der ungarischen Krone verpflich¬
       ten sich, zur Deckung ihrer Beiträge für die Staatsschuld jeden Monat eine Quote ihrer
       Monatseinnahmen in Abfuhr zu bringen, welche zu diesen in demselben Verhältnisse
       steht, wie die Summe jener Beiträge zu der Gesamtsumme des Ausgabenbudgets des

betreffenden Jahres.                              .....

Sollte die Gesamtsumme der monatlichen Quoten die Summe jener Beiträge nicht er¬

reichen, so verpflichten sich jene Länder, die die Differenz ohne Rücksicht auf ihre Ein¬

nahmen vollständig und in solchen Zeiträumen abzuführen, daß der gemeinsame Finanz¬

haushalt nicht ins Stocken gerät. Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgesetze

529-535. Über die Sache der Staatsschuld siehe die Einleitung zu diesem Band,

S. L-LV1I.
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    Seine Majestät der Kaiser geruhten zu bemerken, daß
es am einfachsten sei, die Frage mit den Delegationen zum Abschluß zu
bringen.

    Finanz minister Brestei: Um jeden Rechtsskrupel zu be¬
seitigen, sei es am besten, einen Gesetzvorschlag über die Verwaltung der
Staatsschulden einzubringen. Die Angelegenheit des Lloyd biete eine Ana¬
logie dar. Finanzminister Freiherr v. Becke ist mit
dieser Auffassung vollkommen einverstanden.

   Finanzminister Brestei bemerkte, für dieses Jahr sei fol¬
gender Ausweg zu wählen. Der Status des Reichsfinanzministeriums stehe
noch nicht fest.4 Ohne die Kosten der Staatsschuld zu berühren, könne man
sich eine Pauschalsumme votieren lassen, das übrige könne im Wege der
Gesetzgebung vor sich gehen. Seine Majestät der Kaiser
geruhten sich für diesen Vorschlag auszusprechen.

   Ministerpräsident Graf Andrässy: Wegen den be¬
vorstehenden Wahlen habe er nicht viel Hoffnung auf Annahme dieses Vor¬
schlages. Gelinge die Sache aber nicht, so sei dann ein Gesetz im ungari¬
schen Reichstage leicht durchzubringen.

   Nachdem Reichsfinanzminister Freiherr v.
Becke noch besonders die Frage aufgeworfen hatte, ob es in den Ah.
Intentionen gelegen sei, daß die Verwaltung der Staatsschuld dem Reichs¬
finanzministerium verbleibe, wurde beschlossen, im Sinne der Anträge des
Finanzministers Brestei vorzugehen.

   ad 6 (Pensionen) bemerkte Minister v. Lönyay, daß man
in der ungarischen Delegation die Ziffer von 1 800 000 auf 800 000 fl. her-
abzumindem hoffe. Es handle sich um eine prinzipielle Frage. Persönlich
hätte Vortragender gewünscht, daß die Angelegenheit in der Delegation
zum Austrage käme, er wäre der Verteidigung mancher mißliebiger Posten
enthoben gewesen.

   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Man
beabsichtige auf diese Art ein Vorausgreifen mit Grundsätzen, die logisch
erst seit 1. Jänner 1. J. Geltung haben können. Man werde politische Strei¬
tigkeiten wieder aufwärmen.

   Reichskanzler Freiherr v. Beust: Durch die Ab¬
sicht der ungarischen Delegation werde eine bedauerliche Unsicherheit her-

       Es war nämlich nicht entschieden, ob die Verwaltung der Staatsschuld beim gemeinsa¬
       men Finanzministerium verbleibe. Denn der ungarische Finanzminister Lönyay vertrat
       die Ansicht, da die Staatsschuld keine gemeinsame Angelegenheit sei, gehöre auch ihre
       Verwaltung nicht in die Befugnis des gemeinsamen Finanzministers. Vgl. Lönyay an
       Becke v. 26. 12. 1867, FA., 489-RFM. Pr./1868 (Fase. 1.1.); au. Vortrag v. Becke über
       die Organisierung des Reichsfinanzministeriums v. 30. 12. 1867. Walter, Die österrei¬
       chische ZentralVerwaltung, Bd. III/4 243.
<pb/>Nr. 12 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 2. 1868                     67

vorgerufen werden, und erscheinen dieselben praktisch nicht durchführbar,
man müsse eben mit 1. Jänner einen Strich machen und von neuem begin¬
nen.

   Seine Majestät der Kaiser: Man komme auf diese
Weise ins Absurdum, und sei das Prinzip nicht durchzuführen.

   Finanzminister Brestei: Einzelne Posten werden auch
hier angegriffen werden, er wolle nur an die Pensionen der Hofkanzler erin¬
nern.

   Finanzminister v. Lonyay: sprach noch den Wunsch
aus, daß die Abrechnungskommission wegen Liquidierung der beiderseiti¬
gen Aktiven möglichst ins Leben treten möge, worauf Reichs-
finanzminister Freiherr v. Becke entgegnete, daß die
betreffenden administrativen Verfügungen bereits getroffen seien, sonach
der Zusammentritt alle Tage erfolgen könne.

   Hiemit wurde die Sitzung geschlossen.

                                                                                         Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 14. Februar 1868. Franz Joseph.

        Nr. 12 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. Februar 1868

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (14. 1.), der Reichskriegs¬
minister FML. Freiherr v. Kuhn (o. D.), k. k. Ministerpräsidentenstellvertreter und Landes¬
verteidigungsminister Graf Taaffe.
    Protokollführer: Sektionschef v. Hofmann.
    Gegenstand: Armeeorganisation.

   KZ. 71 - RMRZ. 12
   Protokoll des zu Wien am 9. Februar 1868 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Frei-
herm v. Beust.

   Reichskanzler Freiherr v. Beust: Die Veranlas¬
sung zu gegenwärtiger Sitzung habe sich dadurch ergeben, daß Seine Maje¬
stät der Kaiser vor einiger Zeit den Wunsch zu äußern geruht hätten, das
Reichsministerium möchte die Armeefrage ins Auge fassen und Vortragen¬
der mit dem Kriegsminister gemeinschaftlich zu bestimmter Vorlage gelan¬
gen.1 Die Verständigung mit Ungarn sei noch in der Schwebe. Es existiere

       Die Heeresorganisationsfrage wurde schon vom GMR. v. 31. 12. 1867, RMRZ. 1;
       GMR. v. 11. 1. 1868, RMRZ. 3; GMR. v. 26. 1. 1868, RMRZ. 8 behandelt.
<pb/>