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Nr. 93 Ministerrat, Wien, 17. August 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 17. 8.), Mensdorff 19. 8., Esterházy 19. 8., Mailáth 19. 8., Larisch 19. 8., Komers 20. 8., Schiller; abw. Franck, Wüllerstorf.

MRZ. 93 – KZ. 2131 –

Protokoll des zu Wien am 17. August 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Art. II der Friedenskonvention mit Italien betreffend die Übernahme eines Teiles der Staatsschuld auf das abgetretene lombardisch-venezianische Königreich

Beratung über Art. II der Friedenskonvention betreffend Übernahme eines Teiles der Staatsschuld auf das abgetretene lombardisch-venezianische Königreich.

Graf Mensdorff eröffnete, der ursprüngliche Text des Art. II des in Verhandlung befindlichen Friedensvertrages, handelnd von der Übernahme eines Teiles der österreichischen Staatsschuld, habe folgendermaßen gelautet: „La part de la dette publique Autrichienne afférente au Royaume Lombardo-Vénitien, c’est-à-dire calculée au prorata de la population du dit Royaume demeure attachée à la possession territoriale. Elle sera fixée ultérieurement sur ces bases par des commissaires spéciaux de S. M. l’Empereur d’Autriche et ceux que S. M. l’Empereur des Français aura délégués à cet effet.“ Von dem französischen Kabinette sei durch dessen Botschafter in Wien, Herzog v. Gramont, folgende Änderung vorgeschlagen worden: „La part de la dette publique afférente au Royaume Lombardo-Vénitien demeure attachée à la possession territoriale1.“

Bei der Beratung über diese Änderung wurde mehrseitig der Verdacht kundgegeben, als dürfte es in der Absicht des französischen Kabinetts liegen, nur den Monte Veneto2 zu übernehmen und eine Übernahme eines Teiles der eigentlichen Staatsschuld später durch eine treulose Auslegung des Vertrages zu verweigern. Man werde die Worte „dette publique“ in Gegensatz stellen zur bloßen Privatschuld und erklären, daß der Monte Veneto zur ersteren gehöre und dieser damit gemeint war.

Allseitig herrschte die Ansicht, daß man bei Feststellung der Redaktion nicht genug Vorsicht gebrauchen könne, da man es mit der vollendetesten Treulosigkeit aller drei Mächte, mit welchen man in Unterhandlung stehe, zu tun habe. Zur Beruhigung bemerkte jedoch der Staatsminister Graf Belcredi , daß unbestrittenermaßen der Monte Veneto keine österreichische Staatsschuld, sondern eine Landesschuld des lombardo-venezianischen Königreiches sei, und ebenso machte Se. Majestät auf die Wichtigkeit des Wortes „Autrichienne“ bei „dette publique“ aufmerksam, indem dadurch nominativ die österreichische Staatsschuld || S. 203 PDF || und nicht die Schuld eines einzelnen Teiles bezeichnet werde. Über Antrag des Grafen Esterházy einigte die Konferenz sich darin, für die definitive Redaktion dieses Artikels folgenden Gegenvorschlag dem französischen Kabinette zu machen: „Une part proportionnelle de la dette publique Autrichienne demeure attachée à la possession territoriale. Elle sera fixée ultérieurement par des commissaires spéciaux de S. M. l’Empereur d’Autriche et ceux que S. M. l’Empereur des Français aura délégués à cet effet3“. Zum Beweise, daß die drei unterhandelnden Mächte nach Verabredung in dieser Sache vorgehen und eine klare Redaktion um so angezeigter sei, legte Graf Mensdorff den Inhalt eines Telegramms des hierseitigen Abgeordneten, Baron v. Brenner, vor, nach welchem Preußen seine Zustimmung gibt zur Vereinigung des lombardo-venezianischen Königreiches mit dem Königreiche Italien, ohne andere lästige Bedingung als die Liquidierung derjenigen Schulden, welche als auf dem abgetretenen Landesteile haftend anerkannt werden.

Die Sitzung geruhte Se. Majestät mit der Bemerkung zu schließen, daß, wenn das französische Kabinett auf die vorgeschlagene Änderung nicht eingehen sollte, die von demselben vorgeschlagene Redaktion anzunehmen wäre, da von dem Abschlusse des Friedens die Räumung des Landes von den preußischen Truppen abhänge und diese Räumung eine dringende Notwendigkeit sei.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.