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Nr. 90e Károlyi und Brenner an Mensdorff, Nikolsburg, 25. Juli 1866 (Beilage zu: MRP-1-6-02-0-18660726-P-0090.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • Bericht Nr. 2; überbracht durch den Kabinettskurier Hillinger; präsentiert 14. 8. 1866; Ausfertigung in HHSTA., PA. III 93 ; Abschrift als Beilage zum MRProt. v. 26. 7. 1866.

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Hochgeborner Graf!

Wir fanden den Grafen Bismarck in der heutigen zweiten Konferenz weit weniger günstig gestimmt als vorgestern. Herr Benedetti hatte uns gewarnt, die Frage wegen des Anschlusses von Sachsen an den süddeutschen Bund dem preußischen Ministerpräsidenten gegenüber zu berühren, nachdem jedoch Euer Exzellenz in der heute früh uns zugekommenen Depesche vom 24. Juli 1866 uns ausdrücklich anwiesen, diesen Punkt zur Sprache zu bringen und möglichst zu befürworten, so hielten wir uns für verpflichtet, diesem Auftrage zu entsprechen. Es war nicht zu verkennen, daß Graf Bismarck hiedurch in hohem Grade verstimmt wurde; er wies eine solche Zumutung nicht nur auf das Allerentschiedenste zurück, sondern erklärte, daß er, wenn wir darauf bestünden, die Verhandlungen für beendet ansehen müsse; darin sei er so unerschütterlich, daß er, wenn der König selbst es ihm befähle, augenblicklich seine Entlassung nehmen würde. Übrigens würde ein solches Zugeständnis nie und nimmer von dem Könige zu erreichen sein, der nur mit größtem Widerstreben in die Integrität Sachsens unter der conditio sine qua non eingewilligt habe, daß der Stellung dieses Königreiches im Norddeutschen Bunde hiedurch nicht vorgegriffen werde und Österreich der diesfalls zwischen den beiden Monarchen zu treffenden Vereinbarung sowie den sonstigen nordwärts der Mainlinie stattfindenden Erwerbungen und staatlichen Einrichtungen im vorhinein seine Anerkennung zusichere. Graf Bismarck bemerkte überdies, daß Sachsen bereits denselben Anspruch durch Vermittlung des Kaisers Napoleon habe geltend machen wollen, daß Preußen ihn aber in Paris ebenso energisch zurückgewiesen habe, wie es dies uns gegenüber zu tun in der Lage sei. Wenn daher die kaiserliche Regierung sich nicht der Gefahr eines unfehlbaren Scheiterns der Friedenspräliminarien und des Waffenstillstandes aussetzen will, so wird sie sich entschließen müssen, obige Forderung gänzlich fallenzulassen.

Nicht glücklicher waren wir heute in unseren eifrigen Bemühungen, eine wesentliche Herabminderung der Kriegsentschädigung zu erreichen. Graf Bismarck kam wiederholt auf die von uns verlangte Abtretung einiger Grenzgebiete zurück und bedauerte, daß wir nicht um dieses, seiner Ansicht nach geringe Opfer von der Last einer Kriegsentschädigung uns zu befreien suchten; er stellte nicht in Abrede, daß die Summe von 30 Millionen bei unseren finanziellen Verhältnissen uns beschwerlich fallen werde; es sei ihm aber unmöglich bei dem Könige, der ohnedies nur höchst widerwillig auf eine Gebietserwerbung von Österreich verzichte, nun auch noch eine Herabsetzung der von uns geforderten Zahlung durchzusetzen. Nach unausgesetzten Versuchen ihn hierin nachgiebiger zu stimmen, gelang es uns endlich als äußerstes Zugeständnis von dem Grafen Bismarck zu erlangen, daß er sich bei Sr. Majestät verwenden werde, mit der Summe von 25 Millionen Talern sich zu begnügen. In dem preußischerseits uns vorgelegten || S. 188 PDF || Entwurfe des Präliminarvertrages war in dem betreffenden Artikel, welcher von der Kriegsentschädigung handelt, noch die Bestimmung beigefügt, daß die preußischen Truppen das kaiserliche Gebiet in dem Maße zu räumen hätten, als die Zahlungen der von uns übernommenen Entschädigungssumme erfolgt wären. Auf unsere Bemerkung, daß die Feststellung der Zahlungsmodalitäten richtiger in dem definitiven Friedensvertrage ihren Platz fände, strich Graf Bismarck die bezügliche Stelle aus.

In dem Artikel des preußischen Entwurfes, welcher von der Einverleibung der Elbherzogtümer handelt, war die Bestimmung wegen der Volksabstimmung in den nördlichen Distrikten Schleswigs und deren eventueller Rückabtretung an Dänemark weggelassen, aus dem Grunde, wie Graf Bismarck sagte, weil er diese Verfügung als eine nur zwischen Frankreich und Preußen zu vereinbarende Angelegenheit betrachtet hätte. Wir bemerkten hingegen, daß auch wir Frankreich gegenüber an den Inhalt der von demselben vorgeschlagenen Präliminarien uns gebunden erachteten und daher wünschen müßten, obigen Zusatz mit aufgenommen zu sehen, wogegen Graf Bismarck – wenn auch ungern – weiter keine Einwendung erhob. Wir glaubten im Interesse unserer Beziehungen zu Frankreich auf der Festhaltung obiger Bestimmungen bestehen zu sollen.

Am meisten überrascht waren wir zu unserem Bedauern, bei dem Grafen Bismarck einem entschiedenen Widerstande zu begegnen, als wir die Billigkeit betonten, die bestehende Waffenruhe bis auf die heute mit Italien verabredete Frist, nämlich bis zum 2. August, zu verlängern. Nicht nur erklärte er ein solches Begehren für durchaus unannehmbar und ungerechtfertigt, da ja Preußen seinerseits die Waffenruhe vom 22. ohne Rücksicht auf Italien eingegangen sei, sondern weigerte sich sogar hartnäckig in eine Verlängerung von zwei bis drei Tagen einzuwilligen, gegen welche er bei unserer früheren Zusammenkunft keine Schwierigkeit zu erheben schien. Wir müssen daher Euer Exzellenz auf das dringendste ersuchen, uns noch im Laufe des morgigen Tages, vielleicht des Zeitgewinnes wegen am besten durch den Telegrafen, mit den Entschlüssen des kaiserlichen Kabinetts über die Bestimmungen der Präliminarien, wie sie jetzt vorliegen, versehen zu wollen, weil wir sonst außerstande sind, bis zu Ablauf der Freitag um Mittag zu Ende gehenden Waffenruhe, unterzeichnen zu können.

Minister v. der Pfordten, welcher gestern nachmittag hier eintraf, hatte noch an demselben Abend eine Unterredung mit Graf Bismarck, worin dieser ihm zu seiner großen Überraschung eröffnete, daß Preußen außer einer Kriegsentschädigung von 15 Millionen Talern nicht allein die Abtretung des Distriktes von Kulmbach fordere, sondern auch von Bayern verlange, daß es den Großherzog von Hessen für Annektierung von Oberhessen an Preußen durch eine entsprechende Abtretung bayerischen oden sonstigen süddeutschen Gebietes entschädige. Freiherr v. der Pfordten erklärte hierauf, wohl zur Leistung eines Kriegskostenersatzes, aber keineswegs zu einer Gebietsabtretung, auf die er durchaus nicht vorbereitet gewesen, ermächtigt zu sein; es wäre ihm daher schlechterdings unmöglich, sich unter solchen Umständen an der Verhandlung und dem Abschlusse der Präliminarien gemeinschaftlich mit Österreich zu beteiligen. Indem der bayerische Minister uns vorstehendes sofort mitteilte, schien er selbst || S. 189 PDF || darauf gefaßt zu sein, daß Österreich sich nicht ferner würde abhalten lassen, die Präliminarien auch ohne Bayern abzuschließen; er bemerkte sogar, daß seine eigene Stellung dadurch eher besser würde, weil er dann nicht gewissermaßen im Namen der übrigen süddeutschen Verbündeten, an der Seite Österreichs, sondern mit jenen gemeinsam und selbständig mit Preußen verhandeln könne. Wir glauben demnach annehmen zu dürfen, daß die kaiserliche Regierung uns ermächtigen werde, auch ohne Mitbeteiligung Baron Pfordtens die vereinbarten Präliminarien, falls sie höchsten Ortes genehmigt würden, zu unterzeichnen. Übrigens erklärte Graf Bismarck, daß der Waffenstillstand, selbst wenn Bayern nicht an dem Abschlusse der Präliminarien teilnähme, dennoch sich auch auf den deutschen Kriegsschauplatz mit ausdehnen würde, bloß mit dem Unterschiede, daß den süddeutschen Verbündeten nur eine etwas kürzere Frist, also etwa drei Wochen, bewilligt werden könnte, weil Preußen mit diesen Staaten noch keine politische Grundlage des künftigen Friedens gewonnen hätte, wie dies mit Österreich durch Unterzeichnung der vorgeschlagenen Präliminarien der Fall sei. Minister v. der Pfordten hofft jedoch einen selbstständigen Waffenstillstand für Bayern und seine Verbündeten mit Preußen hier abschließen zu können und wird jedenfalls in Nikolsburg verweilen, bis wir unser Geschäft beendigt haben.

Aus der vorhergehenden Darstellung werden Euer Exzellenz zu entnehmen belieben, daß man leider jede Hoffnung aufgeben muß, günstigere Bedingungen zu erreichen. Unter solchen Verhältnissen wird nichts anderes übrigbleiben, wenn überhaupt ein Waffenstillstand zustande kommen soll, als in die Forderungen Preußens, die es als äußerste Grenze der Nachgiebigkeit bezeichnet, einzuwilligen, und müssen wir demnach Euer Exzellenz dringendst ersuchen, uns baldmöglichst und ohne Zeitverlust die betreffende Entscheidung des kaiserlichen Kabinetts eröffnen zu wollen.

Genehmigen Hochdieselben den Ausdruck unserer tiefen Ehrfurcht Károlyi m. p. Brenner m. p.