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Nr. 57 Ministerrat, Wien, 8. April 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 8. 4.), Mensdorff 12. 4., Esterházy 13. 4., Franck, Mailáth 14. 4., Larisch 14. 4.; außerdem anw. Becke bei VI. Druck: Srbik , Quellen 5/1, Nr. 2503 ; (Auszüge) Clark , Franz Joseph and Bismarck 564 f.

MRZ. 57 – KZ. 1481 –

Protokoll des zu Wien am 8. April 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Militärmehrausgaben

Bericht des Kriegsministers über die durch die äußeren drohenden Verhältnisse bisher veranlaßten Militärmehrauslagen.

Über Aufforderung Sr. Majestät erstattete der Kriegsminister Ritter v. Franck folgenden Bericht über diejenigen Mehrauslagen, welche aus Anlaß der bisher angeordneten vorbereitenden Maßnahmen bestritten werden mußten und ihre Deckung im gewöhnlichen Kriegsbudget nicht finden werden.

Die Gesamtsumme dieser Auslagen belaufe sich auf 663.280 Gl. und verteile sich auf folgende Rubriken: 1. für Märsche 125.390, 2. für Standeserhöhung der 4. Bataillone der Infanterieregimenter 20, 40, 5, 7 27.740, 3. Standeserhöhung mehrerer Artillerieregimenter 16.740, 4. Standeserhöhung der 4. Bataillone der Infanterieregimenter 41, 9, 15 2400, 5. Feldschmieden und Bagagekarren 37.000, 6. Standeserhöhung bei Fuhrwerk- und Materialdepots 5200, 7. Zeugsartillerie 132.000, 8. Geniebranche, Belagerungspark 73.000, 9. Naturalverpflegung kostspieliger Dislokation 60.000, 10. kostspieligere Menage 13.000, 11. Monturswesen 167.000, 12. Sanitätswesen 3500; Summa 663.280.

Von diesen Auslagen seien die größeren, namentlich 1., 5., 7., 8., 11., 12., ein für allemal gemachte; die übrigen können, sofern die gegenwärtigen Verhältnisse fortdauern, als wiederkehrende angesehen werden. Die Summe der einmaligen Auslagen belaufe sich demnach auf 538.230, die Summe der wiederkehrenden auf 125.050. Die Konferenz nahm hievon ohne weitere Bemerkung Kenntnis.

II. Militärmehrausgaben

Bericht des Kriegsministers über bevorstehende neue Auslagen.

Neben diesen voraussichtlich wiederkehrenden, die Dotation überschreitenden Auslagen seien aber, berichtete der Kriegsminister weiter, noch andere neue Auslagen unausweichlich, wenn nur die nötigsten Vorbereitungen für den eventuellen Ausbruch eines Krieges getroffen werden wollen.

In der Festung Theresienstadt sei die Anlage eines neuen Brückenkopfes ein dringendes Bedürfnis, weil der bestehende aus einer Zeit stamme, wo die weittragenden Geschütze noch nicht existierten. Das Minimum der Auslagen für diesen Bau, welcher bei Verwendung von mehreren Tausend Menschen immer eine Zeit von sechs Wochen erfordere, sei von den betreffenden Baukundigen auf 500.000 veranschlagt worden.

|| S. 4 PDF || Dann sei es nicht nur ein Gebot der Vorsicht, sondern liege es auch im Interesse des Ärars, schon jetzt einen angemessenen Verpflegsvorrat für die Armee – Mannschaft und Pferde – herbeizuschaffen. Auch hiefür werde eine Summe von 500.000 benötigt, welche jedoch im Falle der Erhaltung des Friedens wieder hereingebracht werden könne und unter dieser Voraussetzung nur als ein Vorschuß sich darstelle. Für Materialanschaffungen der Armee – Munition, Bekleidung, namentlich Beschuhung etc. – werde ebenfalls eine Summe von 500.000 erfordert. Das angeschaffte neue Material besitze seinen Wert, nur für die Anfertigung müsse eine größere Auslage gemacht werden, als wenn diese auf die gewöhnliche Art durch die Armee selbst stattfinde. Im ganzen erfordern also diese neuen Auslagen eine Summe von 1½ Millionen Gl.1

Ferner bemerkte noch der Kriegsminister, daß er für den Monat Mai eine etwas größere Dotation als die gewöhnliche für die regelmäßigen Bedürfnisse der Armee benötige, deren Mehrbetrag aber bei Erhaltung des Friedens wieder in den folgenden Monaten eingebracht werden dürfte. Die regelmäßige Dotation per Monat betrage 6,666.000 Gl., für den Monat Mai aber sei eine Dotation von 8 Millionen erforderlich.

Der Finanzminister Graf Larisch sprach die Zuversicht aus, daß es ihm gelingen werde, mit den vorhandenen Mitteln und unter Zuhilfenahme des Kredits diesen Anforderungen zu genügen. Er bemerkte, daß ihm erst in den letzten Tagen eine Summe von 10 Millionen in Silber, hypotheziert auf Staatsgüter, von einem Frankfurter Hause angeboten worden sei2.

Anknüpfend an diese Mitteilungen des Kriegsministers richtete hierauf Se. Majestät an die Konferenz die Anfrage, ob man vorderhand diese militärischen Vorkehrungen als genügend erachte. Preußen habe mobilisiert, armiere seine Festungen, sei zudem in der Lage, seine Truppen leichter zusammenziehen zu können; es habe demnach für den Fall eines ausbrechenden Krieges bereits einen sehr großen Vorsprung gewonnen3. Andererseits aber sei wohl zu bedenken, || S. 5 PDF || daß, wenn man hierseits mit weiteren augenfälligen Kriegsrüstungen vorwärtsgehe, bei dem zutage liegenden Haschen von Seite Preußens nach einem Kriegsvorwande eine solche Kriegsrüstung als ein solcher benützt werden würde und daß dann der Krieg als unvermeidlich angesehen werden müßte.

Graf Mensdorff und Graf Esterházy sprachen die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens aus. Graf Mensdorff bemerkte namentlich, daß die Konzentrierung von Truppen in Böhmen von Preußen als willkommener Vorwand zu der dort angeordneten Truppenmobilisierung benutzt worden sei, daß man die Zahl dieser Truppen in Böhmen absichtlich vergrößert [und] bis zu einer schlagfertigen, zum Einfall in Preußen bereiten Armee von 100.000 Mann hinaufgeschraubt habe.

Graf Esterházy glaubte seine Friedenshoffnung wesentlich darauf bauen zu sollen, daß dieser Krieg unausweichlich in einen allgemeinen europäischen in kurzer Zeit sich umgestalten würde, wo alle hängenden europäischen Fragen auf das Kriegstheater würden geworfen werden.

Die Konferenzmitglieder einigten sich alle in der Ansicht, daß vorderhand weitere militärische Maßregeln zu unterbleiben haben.

III. Antwort auf die preußische Note v. 6. 4. 1866

Entwurf einer Antwort auf die letzte preußische Note4.

Der Entwurf der Antwort wurde vom Grafen Mensdorff vorgelesen5. Der Inhalt derselben geht wesentlich dahin, durch eine Zusammenstellung von bekannten Tatsachen den Beweis zu liefern, daß der Vorwurf kriegerischer Intentionen unter keinen Umständen auf Österreich, viel eher aber auf Preußen gewälzt werden könne, und unter erneuerten hierseitigen Friedensversicherungen das Ansuchen an Preußen zu stellen, die angeordnete Mobilisierung wieder rückgängig zu machen.

Gegen den Inhalt der Antwortnote wurde keine Einwendung gemacht, nur Se. Majestät ließ die Bemerkung fallen, daß die preußische Note in einem auffallend groben Ton abgefaßt sei, während dieser Vorwurf dem vorliegenden Entwurf nicht gemacht werden könne. Allein wer in seinem Rechte sich befinde, dürfe, ohne sich etwas zu vergeben, auch seinem Gegner gegenüber die Formen des Anstandes beobachten. Se. Majestät bemerkte sodann noch ferner, daß es angezeigt erscheine, mit dem Baue des Brückenkopfes in Theresienstadt so lange nicht zu beginnen, bis nicht die Antwort Preußens auf die vorliegende Note eingetroffen sei. Preußen würde darin einen neuen Vorwand sehen, hierseits das Vorhandensein kriegerischer Absichten zu behaupten, und, wenn es auch geradezu ans Lächerliche streife, den Ausbau von Festungswerken als eine beabsichtigte || S. 6 PDF || kriegerische Aggression zu bezeichnen, so sei es doch vorzuziehen, auch diesen Vorwand dem Gegner zu benehmen.

Der Kriegsminister wurde demnach angewiesen, mit der Inangriffnahme dieses Baues bis nach Einlangen der preußischen Antwort innehalten zu wollen6.

IV. Vorbereitung für eine zweite Rekrutierung

Vorbereitungen für eine zweite Rekrutierung.

Se. Majestät machte darauf aufmerksam, daß, falls es zu einer Mobilisierung hier kommen sollte, alle Vorbereitungen zur schnellen Durchführung einer zweiten Rekrutierung schon jetzt getroffen werden müssen, was namentlich die Aufgabe des Staatsministeriums und der Hofkanzleien sei. Der Kriegsminister gab hiebei den Wunsch zu erkennen, daß man bei einer neuen Rekrutierung nicht bei der ersten Altersklasse stehenbleiben, sondern auf die kräftigeren Leute der 2., 3., 4. und 5. Altersklasse zurückgreifen möchte. Der Staatsminister und der ungarische Hofkanzler übernahmen es, die diesfalls erforderlichen Einleitungen zu treffen7.

V. Aufstellung eines Freiwilligenkorps

Bildung von Freiwilligenkorps.

Der Staatsminister Graf Belcredi regte die Frage an, ob im Falle des Ausbruches eines Krieges die Bildung von Freiwilligenkorps zu gestatten sei. Der Haß gegen Preußen sei so groß, daß unzweifelhaft Ansuchen um die Bewilligung zur Bildung von solchen an die Regierung werden gestellt werden. Se. Majestät sprach die Ansicht aus, daß es schwer sein werde, die Bildung von solchen Freiwilligenkorps zu verhindern, wenn auch in militärischer Hinsicht der Nutzen derselben nicht sonderlich hoch anzuschlagen sei. Einen Vorteil gewähren sie übrigens, daß sie nämlich das beste Mittel sind, Städte und Land vom Gesindel zu säubern8.

VI. Beschaffung der für den Kriegsfall nötigen Geldmittel

Herbeischaffung der für den Fall des Ausbruches eines Krieges nötigen Geldmittel9.

Nachdem Herr Sektionschef v. Becke in das Sitzungszimmer einberufen worden, sprach sich derselbe über den in Frage liegenden Gegenstand im wesentlichen folgendermaßen aus: Die leichteste Art, Geldmittel von einem Belange, wie er für den Anfang des Krieges wenigstens erforderlich ist, herbeizuschaffen, liege in der Einziehung der Banknoten zu 1 Gl. und 5 Gl. zuhanden des Staates. Die Bank habe gegenwärtig für 325 Millionen Banknoten im Umlauf, wovon 112 Millionen in Banknoten zu 1 Gl. und 5 Gl. Durch Einziehung dieser letzteren Banknoten zuhanden des Staates erlange dieser das Mittel, über eine Summe von 112 Millionen zu verfügen, ohne daß dem Staate dadurch irgendwelche finanzielle Belästigung erwachse. Nach § 12 der Bankstatuten10 müsse das Recht zur Einziehung dieser Noten dem Staate zuerkannt werden, indem dieser Paragraph der Bank nur das Recht zur Emission von Banknoten zu 10 fl. und höher einräume, der Staat somit auf das ihm zustehende Recht der Papiergeldhinausgabe wohl für Wertzeichen in diesem Betrage, nicht aber unter demselben verzichtet habe. Nach § 9 des Übereinkommens mit der Bank vom 10. Jänner 1863 11 sei überdies die Bank verpflichtet, mit dem 31. Dezember 1866 mit der Einziehung dieser Noten zu beginnen, und es werde somit derselben durch deren Übergabe an den Staat und die Entrichtung deren Äquivalents gar keine neue Last auferlegt.

Der Staatsminister Graf Belcredi unterstützte diesen Antrag und bemerkte namentlich, daß nach dem 1. Absatze des § 12 der Bankstatuten allerdings ein solches Recht des Staates zu einer Papiergeldemission bezweifelt werden könne, daß dagegen aber der 2. Absatz dieses Paragraphen klar für dieses Recht, soweit es Wertzeichen unter 10 Gl. betrifft, spreche. Die Reichstags­verhandlungen sowie || S. 8 PDF || die Verhandlungen des Regierungskommissärs mit den Bankabgeordneten dürften überdies den Beweis liefern, daß man bei der neuerlichen Feststellung des Bankprivilegiums auf einen absoluten Verzicht des Staates zur Emission von Papiergeld nie gedacht habe und das Recht zur Emission von solchen unter 10 Gl. sich reserviert erhielt. Der Finanzminister Graf Larisch will zwar mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse keine Einsprache gegen den beantragten Vorgang erheben, obwohl er in der gegebenen Interpretation des § 12 der Bankstatuten seine volle Beruhigung nicht finde. Er seinerseits lege den § 12 dieser Statuten so aus, daß dadurch das Recht zur Papiergeldemission ausschließlich der Bank, und zwar gegen Verabfolgung einer Summe von 80 Millionen, zuerkannt wurde, wobei man sie nur der Beschränkung unterzog, Banknoten unter 10 Gl. nicht hinausgeben zu dürfen. Der ungarische Hofkanzler v. Mailáth pflichtete zwar dieser Ansicht des Grafen Larisch bei, war aber dennoch für den Vorschlag aus der doppelten Rücksicht, daß in dem Wortlaute des 2. Absatzes des § 12 ein Halt für denselben gefunden werden könne und daß selbst in Friedenszeiten eine Vermehrung der Zirkulationsmittel unvermeidlich sei, was schon der Umstand beweise, daß die Bank Banknoten im Werte von ca. 350 Millionen emittiert habe, während die Bevölkerung an verschiedenartigen Steuern über 500 Millionen zu entrichten habe.

Die Konferenz sprach sich sonach einstimmig für die Annahme des Vorschlages aus.

Sektionschef v. Becke brachte sodann derselben noch zur Kenntnis, daß man mit der Boden-Credit-Anstalt für ein Pfandleihgeschäft auf Staatsgüter im Betrage von 50–60 Millionen in Unterhandlung stehe, um damit den ordentlichen Bedarf zu decken12. Anknüpfend an diese Mitteilung machte der Kriegsminister Ritter v. Franck auf das Bedenkliche aufmerksam, für ein solches Pfandleihgeschäft die Forste und Gestütsherrschaften in der Grenze als Hypothek zu bezeichnen, wie es nach einer Mitteilung des Finanzministeriums an das Kriegsministerium in der Absicht des ersteren liege. Wenn er auch gegen die Verpfändung der Gestütsherrschaften keine Einwendung erheben wolle und diese Maßregel ausführbar sei, so würde die Verpfändung der Forste den nachteiligsten Einfluß in der ganzen Grenze hervorrufen, weil das Eigentumsrecht des Staats oder wenigstens das ausschließliche desselben noch keineswegs genau ausgemittelt sei und man eine solche Verpfändung als diejenige über teilweise fremdes Gut ansehen würde. Der Staatsminister Graf Belcredi machte darauf aufmerksam, daß loco Wien der Staat an Gebäulichkeiten und Bauarea ein sehr wertvolles Eigentum besitze, welches sich zu einer Hypothek vollkommen eigne.|| S. 9 PDF ||

Der Finanzminister Graf Larisch erklärte sich damit einverstanden, von der Einbeziehung der Grenzforste in die Hypothek abzugehen.

Ich habe von dem Inhalte dieses Protokolls Kenntnis genommen.