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Nr. 37b Reskript an das siebenbürgische Gubernium, Wien, am 25. Dezember 1865 (Beilage zu: MRP-1-6-01-0-18651222-P-0037.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • Entwurfabschrift des Direktionsadjunkten der siebenbürgischen Hofkanzlei Jakob Bruckmüller v. 27. 12. 1865 dem MRProt. v. 22. 12. 1865 beiliegend. Da die Ausfertigung in den Wiener Archiven nicht erhalten ist, wurde für die folgende Wiedergabe die in der Wiener Zeitung v. 10. 1. 1866 (M.) publizierte Fassung herangezogen.

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Galizien und Lodomerien; König der Lombardei, Venedigs und Illyriens, Erzherzog von Österreich, Großfürst von Siebenbürgen und Graf der Szekler etc. etc. etc.

Hochgeborene, Ehrwürdige, Edle, Hochwohlgeborene, Wohlgeborene, Edelgeborene, Ehrsame, Fürsichtige und Weise, Unsere lieben Getreuen.

Über die von Seite der zufolge Unseres Einberufungsreskriptes vom 1. September 1865 1 in Unserer königlichen Freistadt Klausenburg versammelten Mitglieder Unseres Großfürstentums Siebenbürgen in der Uns unter dem 18. Dezember l. J. unterbreiteten Repräsentation gestellten Bitten, haben Wir, denselben Gehör gebend, Uns gnädigst bewogen gefunden, zu gestatten, daß der dermalige, von Uns auf den 10. Dezember l. J. in Unsere königliche Freistadt Pest berufene ungarische Landtag nach der Art und Wahlordnung vom Jahre 1848 auch durch die Kronberufenen und Abgeordneten der Jurisdiktionen Unseres Großfürstentums Siebenbürgen beschickt werde.

Diesemgemäß tragen Wir Euch lieben Getreuen in Gnaden auf, an die Komitate, Distrikte mit Einschluß des Naszóder, an die Szeklerstühle, dann an die sächsischen Stühle und Distrikte, an die königlichen Freistädte und Marktflecken die entsprechenden Verfügungen zu treffen, damit im Sinne der Bestimmungen des II. siebenbürgischen Gesetzartikels vom Jahre 18482 die Wahlen der Abgeordneten mit Beschleunigung vollzogen und die gewählten Abgeordneten zu dem bereits tagenden ungarischen Landtage sofort entsendet werden.

Denen Wir übrigens mit Unserer kaiserlich-königlichen und landesfürstlichen Huld und Gnade unveränderlich gewogen bleiben.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, am 25. Dezember im eintausendacht­hundertfünfundsechzigsten, Unserer Regierung im achtzehnten Jahre.

Franz Joseph m. p. Franz Graf Haller m. p. Auf Sr. k. k. apostolischen Majestät Allerhöchsteigenen Befehl: Nikolaus Graf Teleki m. p.