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Nr. 22 Ministerrat, Wien, 7. November 1865 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 7. 11.), Mensdorff 10. 11., Esterházy 11. 11., Franck, Mailáth 12. 11., Larisch 12. 11., Komers 13. 11., Wüllerstorf, Mercandin.

MRZ. 20 – KZ. 4024 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll des zu Wien am 7. November 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I Abschluß der neuen Anleihe

Vortrag des Finanzministers wegen des Abschlusses der neuen Anleihe.

Der Finanzminister referierte, daß nach einem Telegramme des Sektionschefs Ritter v. Becke aus London vom 6. l. M. das Pariser Konsortium (Samuel Haber, Frémy, Fould, Hottinguer & Mallet) als letztes Wort 90 Millionen [fl.] biete, wovon 20 Millionen fest übernommen und nebst einem Vorschusse von 24 Millionen vor dem 1. Jänner 1866 gezahlt werden. Der Emissionskurs sei mit 65% minus sieben bis höchstens neun Monate Zinsengenuß und 1% Provision auf Nominalbetrag angenommen1. Das Konsortium halte sich an diese Offerte unter Vorbehalt der Bewilligung der französischen Regierung bis nächsten Donnerstag gebunden. Becke sage, er sei noch frei anzunehmen oder nicht, er rate aber dringend, ihm die Ermächtigung zur unbedingten Annahme sofort zu erteilen, von der er Gebrauch machen werde, sobald er die volle Überzeugung haben werde, daß mit Rothschild nichts zu machen sei. Baring scheine von der Unentbehrlichkeit Rothschilds zurückgekommen zu sein; Becke halte dem ersteren jedenfalls den Eintritt in das Konsortium offen. Klein versichere, daß mit Rothschild und Baring in jeder Beziehung weniger zu erreichen sei, als das Pariser Konsortium jetzt schon bietet.

Auf die zweite Serie von 60 Millionen seien 35 bis 40 Millionen durch die Boden-Credit-Anstalt zu dem Kaufe von 71% und weitere 10 Millionen bereits gesichert. Becke bitte um schleunige Weisung.

Der Finanzminister machte sohin die Berechnung des Nettoerlöses bei Annahme der obigen Offerte in Silber und in Papier, und zwar:

1. Der Nominalpreis von 65 in Silber stellt sich nach Abzug einer Provision von 1% auf den Nominalbetrag, respektive 1,54 auf den Geldbetrag, auf 63,64a, von welchem in der Hypothese einer neunmonatlichen Zinsenjouissance noch abgehen 3,75, wonach als Nettoerlös in Silber bleiben 59,71, also 59¾. In der Hypothese einer siebenmonatlichen Zinsenjouissance gehen von den nach Abzug der Provision á 1%, respektive 1,54, verbleibenden 63,64b, weitere 2,91 ab, wonach als Nettoerlös in Silber bleiben 60,55, also 60½. Silber 65 nominal betrage nach dem jetzigen Silberstande à 108 in Papier 70,20. Es würde daher obiger Nettoerlös von 59,71 Silber, in Papier 64,48, und jener nach der günstigeren Hypothese 60,55 Silber, in Papier 65,39 betragen.

|| S. 168 PDF || 2. Der Nominalpreis von 71 in Silber stellt sich nach Abzug einer Provision von 1% auf den Nominalbetrag, respektive 1,40 auf den Geldbetrag, auf 69,60 in Silber, von welchem in der Hypothese einer neunmonatlichen Zinsenjouissance noch abgehen 3,75, wonach als Nettoerlös in Silber 65,68c bleiben. In der Hypothese einer siebenmonatlichen Zinsenjouissance gehen von dem nach Abzug der Provision á 1%, respektive 1,40, verbleibenden 69,60 weitere 2,91 ab, wornach als Nettoerlös in Silber 66,69 bleiben. Silber 71 nominal à 108 ist gleich 76,78 Papier; Silber 65,85 Nettoerlös nominal à 108 ist gleich 71,11 Papier; Silber 66,69 Nettoerlös nominal à 108 ist gleich 72,02 Papier.

Der Finanzminister erwähnte sohin, daß die Unterhandlungen mit Rothschild und Baring schließlich das Ergebnis hatten, daß die ganze Anleihe von 150 Millionen nun kommissionsweise vergeben und gar kein Teil von diesen Häusern fix übernommen worden wäre, daß endlich nur ein Vorschuß von 15 Millionen gegeben worden wäre. Und da habe noch Rothschild unverschämterweise die geheime Bedingung gestellt, daß die nunmehr zu Ende gehende Steuerfreiheit für die lombardischen Bahnen auf weitere 20 Jahre ausgedehnt werden soll, was einem cadeau von 28 Millionen gleichkäme2. Es sei nicht zu leugnen, daß der Emissionskurs von 59¾ oder 60½ in Silber ein sehr ungünstiger sei, insbesondere wenn man denselben mit dem Emissionskurse der 1859er englischen Anleihe und mit dem heutigen Kurse des Nationalanlehens per 69¾ in Papier vergleiche, wohin man wegen der mehreren Gleichheit und Silberverzinsung geführt werden könnte. Die 1859er englische Anleihe sei allerdings zu 71 ausgegeben worden3, dieser Preis sei aber nur ein nomineller, die Anleihe sei nämlich nicht begeben worden, es finde daher mit diesem bei der Nationalbank ruhenden Papiere keine Transaktion statt. Es könne daher dieses Papier ebensowenig als Vergleichungsmaßstab angenommen werden wie die Nationalanlehensobligationen, da letztere nicht in Kapital rückzahlbar und zudem sehr verteilt sind und kein Unterkommen suchen. Wenn man daher den dermaligen Zinsfuß des Geldmarktes per 7%, der sich noch lange in dieser gespannten Höhe erhalten wird, weiters die inländischen Geldverhältnisse ins Auge fasse und den Schaden erwäge, welchen die rücksichtslose Darstellung der österreichischen Finanzlage in der inländischen Presse unserem Kredit im Auslande zugefügt hat, müsse man allerdings zu einem milderen Urteile und zur Erkenntnis gelangen, daß es eines großen Reizes und der Gewährung schwerwiegender Vorteile bedürfe, um für eine so große Anleihe von 150 Millionen Abnehmer zu finden, es erscheine daher der angebotene Emissionskurs bei Erwägung aller dieser Verhältnisse noch immer als ein gerechtfertigter und annehmbarer. Wenn man endlich noch Bedacht darauf nehme, daß das Budget der italienischen Regierung pro 1866 ein Defizit von 300 Millionen aufweist, welches durch Steuererhöhungen zu decken ein vergebliches Bemühen sein wird, wenn man daher darauf vordenkt, daß auch die italienische Regierung bald dazu kommen wird, ein Anlehen aufzunehmen, erscheint || S. 169 PDF || es um so dringender, das Prävenire zu spielen und zu einem Abschlusse zu gelangen, um einen gefährlichen Konkurrenten zu beseitigen. Es wäre zwar eine Aufbesserung der seitens des Konsortiums gestellten Bedingungen wünschenswert, und dieselbe dürfte auch vielleicht noch zu erlangen sein. Um jedoch bei dem gestellten Präklusivtermine bis nächsten Donnerstag das Geschäft nicht im letzten Augenblicke scheitern zu machen und um den Mut des österreichischen Unterhändlers anzufeuern, dürfte derselbe zum Abschlusse auf der bezeichneten Grundlage zu ermächtigen und ihm nur als Wünsche und Hoffnungen zu bezeichnen sein, was er allenfalls noch in der Sache zu erringen trachten soll.

Wenn daher die Konferenz ihre Zustimmung erteilen sollte, würde der Finanzminister dem Sektionschef Becke beiläufig telegraphieren, daß, wie ungünstig sich auch der Nettopreis des Anlehens stelle, er doch ermächtigt werde, das Geschäft mit Haber, respektive mit den Instituten und den Häusern, auf der bezeichneten Grundlage zum Abschlusse zu bringen, wobei der Wunsch ausgesprochen werde, daß es gelingen werde: 1. die fixe Abnahme von 20 auf 30 Millionen zu erhöhen; 2. die Zinsenjouissance auf 7 bis 6 Monate zu beschränken; 3. bis Ende Jänner 1866 größere Vorschüsse auf Abschlag zu erhalten, endlich 4. den Baring und seinen Anhang zur direkten offiziösen und namhaften Teilnahme zu bewegen4. Letzteres wäre nämlich wegen der moralischen Intervention auf dem englischen Geldmarkte im hohen Grade wünschenswert. Der Finanzminister bemerkte schließlich, daß er sich die Frage gestellt habe, welche Gefahr für das Anlehen allenfalls aus der Opposition mit Rothschild erwachsen könne. Nachdem derselbe jedoch alle österreichischen Staatspapiere, die er besaß, auf allen Börsen verkauft und somit das Seinige redlich getan habe, um den Kurs der Staatsschuldverschreibungen zu drücken, höre er im Augenblicke, wo er keine österreichischen Staatspapiere besitze, auf, eine gefährliche Geldmacht zu sein. Durch die lombardische Steuerfrage habe man überdies ein Pressionsmittel gegen ihn in der Hand5.

Die von der Konferenz gewünschte Auskunft, was es mit der von der französischen Regierung abhängigen Ermächtigung des Konsortiums zum Abschlusse des Anlehens für eine Bewandtnis habe und ob es denkbar sei, daß diese Ermächtigung allenfalls verweigert werden könnte, erteilte Graf Larisch dahin, daß diese Ermächtigung deshalb erforderlich sei, damit dieses Papier auf der Pariser Börse kotiert werden dürfe, und daß diese Ermächtigung seitens der französischen Regierung ohne Zweifel erteilt werden wird, indem eine solche Ermächtigung nur dann verweigert zu werden pflegt, wenn zwischen beiden Staaten ein feindschaftliches Verhältnis besteht oder jener Staat, dessen Ermächtigung zur Kotierung nachgesucht wird, im Augenblicke selbst ein Anlehen aufzunehmen in der Lage wäre, was beides mit Frankreich nicht der Fall sei. Eine Anfrage über die näheren Modalitäten der zweiten Serie per 60 Millionen beantwortete Graf Larisch dahin, daß die näheren Bestimmungen hierüber in dem Telegramme des Becke ebensowenig erwähnt seien als der Umstand, ob die zweite Serie gleichzeitig mit der ersten oder erst später begeben werden und welches Verhältnis || S. 170 PDF || zwischen beiden Serien bestehen soll. Der ungarische Hofkanzler wünschte eine bestimmte Aufklärung, ob der Finanzminister, bevor er ein Anlehen mit so ungünstigem Kurse abschließt, alle übrigen allenfalls noch denklichen Auskunftsmittel reiflich erwogen habe, ob nicht etwa eine andere Kreditoperation möglich wäre, ob man nicht vielleicht auf das Projekt des Becher reflektieren könnte oder vielleicht eine Art Reichsschatzscheine mit Beseitigung der Mängel der schon früher einmal bestandenen ausgeben solle. Der Finanzminister erwiderte, daß keine andere Wahl erübrige als an das eigene Land oder an das Ausland zu appellieren. Welchen geringfügigen Betrag man aber bei einem Auflegen der Anleihe im Inlande bei der gedrückten Lage des österreichischen Handels und der heimischen Industrie zu erreichen imstande wäre, darüber werde sich der ungarische Hofkanzler die Antwort wohl leicht selbst geben können. Im Auslande seien aber bloß die großen Häuser, mit denen er durch Becke unterhandelt habe. Rothschild habe — und eine Emanzipation von Rothschild werde voraussichtlich auch von der öffentlichen Kritik gut aufgenommen werden — abgelehnt, es verbleibe daher nur das Pariser Konsortium. Das Projekt Bechers habe er genau geprüft, sogar eine eigene Kommission aus den besten finanziellen Kapazitäten darüber zusammengesetzt und mit Baron Heekeren darüber gesprochen, der habe jedoch das ganze Projekt für einen Schwindel erkannt6. Wenn man Reichsschatzscheine ohne Zwangskurs ausgeben wollte, würden sie augenblicklich einen Kurs erlangen, schwer zirkulieren und alsbald als Steuer einfließen, die Ausgabe von Reichsschatzscheinen mit Zwangskurs würde aber eine Verletzung der Bankakte involvieren und eine Steigung der Valuta zur Folge haben.

Die Konferenz stimmte sohin in Anbetracht der absoluten Notwendigkeit, das Geld zu erhalten, und da keine Alternative zur Beschaffung desselben besteht, einstimmig für die vom Finanzminister beantragte sogleiche Ermächtigung des Becke zum Abschlusse des Anlehens mit dem Pariser Konsortium7.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, den 14. November 1865. Franz Joseph.