- Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv
- 1. Die Akten der Kabinettskanzlei (Vorträge)
- 2. Der jüngere Staatsrat
- 3. Die Kurrentbillette
- 4. Das Informationsbüro
- 5. Generaladjutantur und Gendarmeriedepartement
- 6. Geheimakten
- 7. Das politische Archiv
- Das Finanzarchiv
- Das Archiv des Bundesministeriums für Unterricht
- Das Verkehrsarchiv
- Das Allgemeine Verwaltungsarchiv
- Das Kriegsarchiv
- 1. Die Akten der Militärkanzlei des Kaisers
- 2. Die Akten des Kriegsministeriums
- 3. Die alten Feldakten
Probleme der Edition - Retrodigitalisat (PDF)
Von Horst Brettner-Messler
Quellen- und Forschungsstand (LXIV). — Editionstechnische Hinweise (LXV). — Quellengrundlagen des Kommentars (LXVI). — Die Bestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs (LXVIII), des Finanzarchivs (LXXIII), des Archivs des Bundesministeriums für Unterricht (LXXIII), des Verkehrsarchivs (LXXIV), des Allgemeinen Verwaltungsarchivs (LXXIV), des Kriegsarchivs (LXXV).
Es ist eigentlich erstaunlich, daß bei der ungeheuren Bedeutung der Ära Belcredi nur zwei prominente Teilnehmer an den Ministerratssitzungen Memoiren verfaßt haben, nämlich der Nachfolger des Staatsministers, Graf Beust1, und der erste Protokollführer der Ministerratskanzlei, Bernhard Ritter v. Meyer2. Die von Graf Belcredis Sohn herausgegebenen „Fragmente“3 sind keine Memoiren im eigentlichen Sinn, sondern nur eine bearbeitete Auswahl der nachgelassenen Papiere des Regierungschefs. Diese Tatsache ist aus mehreren Gründen bedauerlich: Wir wissen z. B. nicht, welche Vorbereitungen den Konferenzen vorausgingen oder nach welchen Kriterien Verhandlungsgegenstände außenpolitischer Natur ausgewählt wurden, denn es ist doch zumindest bemerkenswert, daß sich von den Protokollen dieses Bandes nur sehr wenige mit Fragen der äußeren Politik beschäftigten. Wir können aus dieser Tatsache nur schließen, daß der Kaiser die Außenpolitik persönlich führen und sie nicht dem Einfluß des gesamten Ministeriums aussetzen wollte. Wie wäre es sonst erklärlich, daß der Abschluß der Gasteiner Konvention, die Mission Malaguzzis oder die Verhältnisse in Holstein keine Erwähnung fanden? Solche Fragen wurden bewußt der Behandlung durch den Ministerrat entzogen, wie noch an Hand der Gasteiner Konvention gezeigt werden wird.
Der besondere Quellenwert der Ministerratsprotokolle brachte es mit sich, daß sich ihnen unmittelbar nach der Freigabe für die Forschung das besondere Interesse der Wissenschaft zuwandte. Es würde nun bei weitem den Rahmen dieser Einleitung sprengen, wollte man auch nur einigermaßen alle Werke anführen, || S. 65 PDF || die sich ihrer bedienten. Begreiflicherweise übten zwei Themenkreise der Protokolle eine besondere Faszination auf die Wissenschaftler aus: die Anbahnung des Ausgleiches und im Zusammenhang damit die Stellung des dreieinigen Königreiches Kroatien–Slawonien–Dalmatien sowie Siebenbürgens zu Ungarn und der Krieg von 1866 gegen Preußen und Italien. Es sei daher in diesem Zusammenhang nur auf die Werke von J. Redlich4, Ch. W. Clark5, L. D. Steefel6 und H. v. Srbik7 verwiesen, die bereits die wichtigsten Ergebnisse enthalten, die aus dieser neuen Quellengruppe gewonnen werden konnten.
Neben diesen beiden Fragenkomplexen sind die Ministerratsprotokolle für fast alle Gebiete der inneren Entwicklung der Monarchie von wesentlicher Bedeutung. Einen besonderen Platz nimmt in ihnen die Diskussion über Bahnbauten ein, doch werden auch Finanz-, Presse- und Erziehungswesen, Fragen der industriellen Entwicklung sowie kirchliche, kulturelle oder handelspolitische Themen und ähnliches ausführlich erörtert, und hier könnte sich manch neuer Aspekt für die Forschung ergeben.
Die editionstechnische Gestaltung der Protokolle der Ära Belcredi erfolgte nach den im Reiheneinleitungsband (H. Rumpler, Ministerrat und Ministerratsprotokolle 1848—1867) entwickelten Regeln. Eine Abänderung oder Differenzierung dieser Grundsätze war für die Bearbeitung des vorliegenden Materials nicht notwendig. Die Angaben in den Kopfregesten der Protokolle enthalten Hinweise auf Überlieferungsform (meist Reinschrift = RS.), Protokollführer (P.), Vorsitz (VS.), Bestätigung der Einsicht durch die Minister (BdE.; der Vorsitzende bestätigte die Einsicht in das Protokoll nicht wie die übrigen Minister in der eigens für diesen Zweck dem Protokoll beigegebenen Liste auf dem Mantelbogen, sondern am Ende des Protokolls durch seine Signatur; dieser Unterschied ist dadurch kenntlich gemacht, daß der Name des Vorsitzenden in runde Klammern gesetzt ist), Teilnehmer an der Sitzung und Verweise auf schon erfolgte Veröffentlichungen. Die Literatur im Kommentar zu den Protokollen ist nur in Kurztiteln angeführt, die vollständigen Titel bringt das Literaturverzeichnis am Ende des Bandes.
Zur Normalisierung der Ortsnamen wurden das Ortsverzeichnis Kollerffys8 und jenes der Statistischen Central-Commission9 herangezogen. Verweise auf Gesetze erfolgen nur bei der ersten Nennung im Protokoll.
|| S. 66 PDF || Der Kommentar im Rahmen der vorliegenden Edition stützt sich hauptsächlich auf archivalische Quellen; Literatur wird nur dort herangezogen, wo dies unbedingt erforderlich ist. Von den einschlägigen Quellen wurde eine weitaus größere Anzahl, als man annehmen könnte, bereits im 19. Jahrhundert publiziert; besonders auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens wurden fast alle Gesetze, Konzessionsurkunden, Vorschriften, Übereinkommen und Verträge veröffentlicht. Dazu kommen noch die zahllosen Denkschriften, Eingaben und Vorschläge zu jeder einzelnen Bahnlinie, die ebenfalls zum überwiegenden Teil im Druck erschienen. Zu den Bahnfragen soll an dieser Stelle folgendes vermerkt werden: In den Ministerratsprotokollen scheinen manchmal Bahnlinien unter verschiedenen Bezeichnungen auf, z. B. wurde die Kronprinz-Rudolf-Bahn auch „Bahn von Haag über Udine nach Cervignano“ genannt. Dies hängt mit den im Laufe der Jahre öfters wechselnden Gesellschaften zusammen, die bisweilen für verschieden lange Teilstrecken der dann später tatsächlich gebauten Linie Konzessionen zu erlangen suchten. Häufig beanspruchten auch verschiedene Konzessionswerber für den Bau „ihrer“ Bahnlinie das gleiche Teilstück. Es ist daher erforderlich, an Hand einer Eisenbahngeschichte zunächst einen Überblick über die Entstehungsgeschichte einer Linie zu gewinnen. Diese Arbeit muß den Benützern dieser Edition überlassen werden, da eine Darstellung der Entwicklung aller jener Bahnlinien, die seit 1848 in Ministerratssitzungen erörtert wurden, eine kaum zu rechtfertigende Arbeitsverzögerung bedeutet hätte. Ähnlich liegt die Situation bei den einzelnen Landtagsverhandlungen. Die Protokolle der einzelnen Landtage sind gleichfalls fast durchwegs veröffentlicht. Allerdings sind sie heute nur mehr schwer auffindbar. Es erschienen jedoch nach jedem Landtag eine große Anzahl von Broschüren, die die wichtigsten Beschlüsse, Präsentationen, Reden, Ah. Reskripte usw. enthalten. Außerdem brachte die Tagespresse ausführliche Berichte über die einzelnen Sitzungen. Nicht außer acht gelassen werden darf auch die im 19. Jahrhundert entstandene Literatur, die entweder auf Grund von Quellen verfaßt wurde, oder diese sogar wiedergibt.
An Zeitungen wurden für den Kommentar nur die „Wiener Zeitung“ und „Die Presse“ bzw. die „Neue Freie Presse“ herangezogen, da diese beiden Blätter bis zum Jahre 1848 — von diesem Zeitpunkt an werden die Ministerratsprotokolle ediert — zurückreichen. Nur wenn andere Blätter Nachrichten enthalten, die in den eben genannten beiden Zeitungen nicht aufscheinen, werden sie zitiert.
Was die ungedruckten Quellen anbelangt, so kommt hier in erster Linie das unerschöpfliche Material der Wiener Archive in Betracht. Auf die Bestände der Archive der Nachfolgestaaten der Donaumonarchie zurückzugreifen, war nicht erforderlich, da nur selten die Akten der Wiener Archive nicht ausreichen, um ein Ministerratsprotokoll ausreichend zu kommentieren. Überdies wäre es auch aus zeitlichen Gründen nicht zu verantworten, wegen eines einzigen Schriftstückes monatelange Recherchen im Ausland durchzuführen. Ausgenommen von dieser Einschränkung wurde nur der Nachlaß Belcredi. In diesem Fall schien es || S. 67 PDF || doch erforderlich, das zerstreute Material zu sichten, um etwa für die Edition belangvolle Schriftstücke nicht unberücksichtigt zu lassen.
Der Nachlaß Richard Graf Belcredi zerfällt in zwei Teile, von denen sich einer in den Händen der Familie befindet, während der zweite, dem Umfang nach wesentlich kleinere Teil in Brünner Archiven verwahrt wird. Die noch im Besitz der Nachkommen des ehemaligen Staatsministers befindlichen Papiere wurden bereits von Dr. Ludwig Graf Belcredi10, H. Traub11 und in neuester Zeit auch von A. Zimprich12 und W. Mertal13 ausgewertet. Das im Brünner Staats- und Stadtarchiv vorhandene Material14 wurde dagegen bisher nur soweit herangezogen, als sich Abschriften dieser Schriftstücke in den Händen der Familie befinden. Dies trifft besonders auf die Briefe des Kaisers an den Minister zu, die Mertal und Zimprich zur Verfügung standen. In erster Linie sei an dieser Stelle auf die beiden Schreiben des Monarchen vom 11. und 13. Februar 1866 verwiesen. Während aus den meisten dieser „Kaiserbriefe“ nur einige nicht entscheidende Details zu den verschiedensten Fragen hervorgehen — wie etwa zur Ernennung Kussevichs zum kroatisch-slawonischen Hofkanzler, zur Haltung der Kroaten auf dem Landtag 1865/66 oder zum Rücktritt Belcredis — oder es sich um nur belanglose Anfragen bzw. Aufforderungen handelt, geben die beiden erwähnten Schreiben die persönliche, durch keine politischen Rücksichten gefilterte Meinung des Kaisers über das Verhältnis zu Ungarn sowie zu Deák wieder. Die übrigen Schriftstücke des in der ČSSR befindlichen Nachlaßteiles sind entweder rein privater Natur oder betreffen nicht die Jahre 1865 bis 1867.
Nach dem Nachlaß Belcredi ist wohl jener des Generaladjutanten des Kaisers, Franz Graf Folliot de Crenneville, am wichtigsten15. Neben der umfangreichen Korrespondenz sind das Tagebuch und das Hofjournal von wesentlicher Bedeutung. Während das Hofjournal in Schlagworten den offiziellen Tagesablauf wiedergibt, enthält das Tagebuch — ebenfalls in knappster Form — neben den täglichen Aufgaben des Monarchen auch Aufzeichnungen privater Natur. Diese beiden Quellen bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, um zu prüfen, ob die im Haus-, Hof- und Staatsarchiv vorhandenen Protokolle der Ministerratssitzungen, bei welchen Franz Joseph den Vorsitz führte, vollständig erhalten sind. Aus diesen Aufzeichnungen Crennevilles geht z. B. hervor, daß am 5. August 1865 eine entscheidende Konferenz über den Abschluß der Gasteiner Konvention stattfand. Das Protokoll dieser Sitzung ist nun nicht erhalten, da der Inhalt dieser Beratung für so entscheidend angesehen wurde, daß man nicht einmal den ersten Protokollführer der Ministerratskanzlei zur Niederschrift eines Protokolls heranzog, || S. 68 PDF || sondern dies abwechselnd durch die anwesenden Minister selbst besorgen ließ. Vorsicht ist bei den Bestrebungen, eventuell vorhandene Lücken zu schließen, deshalb geboten, da Crenneville für Ministerratssitzungen verschiedene Termini verwendete, wie etwa „Ministerrat“, „Ministerkonferenz“ oder „Konferenz“.
Da in den Ministerratsprotokollen der Ära Belcredi öfters auf die siebenbürgischen Landtagsverhandlungen des Jahres 1863 verwiesen wurde, kann zur Überprüfung der in den Protokollen erwähnten Angaben der Nachlaß des Freiherrn Franz v. Reichenstein16 herangezogen werden, der von 1863—1865 das Amt des siebenbürgischen Hofvizekanzlers bekleidete. In seinem Nachlaß befinden sich u. a. die gedruckten Protokolle des eben erwähnten Landtages, Gutachten und Ausschußberichte zu den verschiedensten Gesetzentwürfen sowie Reskripts- und Adreßentwürfe. Von der Korrespondenz ist im Zusammenhang mit den Ministerratsprotokollen nur ein Brief Andreas Schagunas von einigem Interesse, der den Anteil Reichensteins bei der Besetzung des Bistums Karánsebes zeigt17.
Dagegen geht aus den im Nachlaß Rechberg18 vorhandenen Briefen die Einstellung mancher prominenter Persönlichkeiten besonders zu außenpolitischen Problemen deutlich hervor; hier sei nur auf einige Schreiben Móric Esterházys aus dem Frühjahr 1866 verwiesen, die sich mit der damals bevorstehenden Auseinandersetzung mit Preußen beschäftigen19.
Im folgenden soll nun auf den Inhalt der für den Kommentar wichtigsten Bestände der einzelnen Wiener Archive kurz eingegangen werden.
Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv - Retrodigitalisat (PDF)
1. Die Akten der Kabinettskanzlei (Vorträge)
Zur Zeit des Ministeriums Belcredi führte die Geschäfte des Ministerrates, seit der mit Ah. Entschließung vom 21. August 1865 erfolgten Auflösung der Präsidialkanzlei des Ministerrates das Präsidialbüro des Staatsministeriums. Ein Teil der Geschäfte wurde der Kabinettskanzlei übertragen. Es handelte sich dabei um jene Agenden, die die bis 4. November 1858 bestandene Ministerkonferenzkanzlei besorgt hatte. Nach ihrer Auflösung wurden der Konferenz „nur zwei Protokollführer belassen, welche neben der Führung der Sitzungsprotokolle auch die Präsidialgeschäfte versahen. Dies erwies sich auf die Dauer als unmöglich; mit den kaiserlichen Handschreiben vom 6. Februar und 8. Oktober 1861,22. Februar 1863 und 2. Mai 1864 wurde daher für die Ministerkonferenz bzw. für den an ihre Stelle getretenen Ministerrat eine eigene Präsidialkanzlei errichtet und organisiert20“.
|| S. 69 PDF || Die Struktur des Aktenbestandes der 1858 aufgelösten Ministerkonferenzkanzlei ist nur aus der bis 1848 zurückreichenden Geschichte dieser Kanzlei und der Abgrenzung zu den Aufgaben der Kabinettskanzlei verständlich.
Nach der Auflösung des Ministerrates 1852 und der Konstituierung der Ministerkonferenz wurde der Geschäftsbereich dieser Ministerkonferenzkanzlei genau geregelt. In der Ministerkonferenzkanzlei verblieben neben den Ministerratsund Ministerkonferenzprotokollen auch die Akten des Ministerrates und der Ministerkonferenz und deren Präsidenten.
Alle Vorträge, die der Ministerrats- bzw. der Ministerkonferenzkanzlei von der Kabinettskanzlei zugewiesen wurden, wurden zweimal indiziert und protokolliert, nämlich in der Kabinetts- und in der Ministerrats- bzw. Ministerkonferenzkanzlei. Die Ministerrats- bzw. Ministerkonferenzprotokolle wurden bis 1867 in der Ministerrats- bzw. Ministerkonferenzkanzlei indiziert und protokolliert, in der Kabinettskanzlei bis 4. November 1858 dagegen nur teilweise verzeichnet. Aus welchem Grunde einige Protokolle des Ministerrates bzw. der Ministerkonferenz nicht in die Kurrentprotokolle der Kabinettskanzlei (so wurden diese bis 1858 bezeichnet, ab 1859 nannte man sie einfach Protokolle der Kabinettskanzlei) eingetragen wurden, läßt sich nicht mehr feststellen. Es wäre jedoch denkbar, daß dies aus Verschulden der Ministerrats- oder Ministerkonferenzkanzlei geschah, die die Protokolle nicht zur Protokollierung an die Kabinettskanzlei sandte. Möglicherweise unterblieb die Übersendung auch auf höheren Befehl, oder es wurden einige wohl in der Kabinettskanzlei eingelangte Protokolle nicht registriert. Überdies besteht die Möglichkeit, daß ordnungsgemäß registrierte Protokolle fehlen oder irrtümlich anderen Akten beigelegt wurden. Ebenso wissen wir von Sitzungsprotokollen, die weder indiziert noch protokolliert wurden und die sich in anderen Archivbeständen, besonders Nachlässen, befinden. Bisweilen sind wir auch von privater Seite über eine Konferenz unterrichtet, deren Protokoll fehlt und von keiner Kanzlei registriert wurde. Hingegen gab es Versammlungen, die ihrer Zusammensetzung oder der Bedeutung ihrer Verhandlungsgegenstände nach dem Charakter von Ministerratssitzungen nahekamen, jedoch nicht in den Indizes oder Protokollen der Ministerrats- oder Ministerkonferenzkanzlei bzw. ab November 1858 der Kabinettskanzlei aufscheinen. Die Protokolle solcher Sitzungen werden am Schluß jedes Bandes in einem gesonderten Anhang wiedergegeben.
Die auf den Vortragsextrakten oder in Protokollen der Kabinettskanzlei der Ära Belcredi enthaltenen Geschäftszahlen von Vorakten bedeuteten bis einschließlich 5. November 1858 die Kabinetts-, für die Zeit von 1848 bis 4. November 1858 die Ministerrats- bzw. Ministerkonferenzzahlen.
Sollte ein Benützer die Einsichtnahme in die Originalvorträge wünschen, so findet er in den Protokollen der Ministerrats- oder Ministerkonferenz- bzw. ab 1859 der Kabinettskanzlei und allmählich auch auf den Vortragsextrakten die Signaturen der Originalvorträge und kann nun in jenem Archiv, in welchem der Bestand der betreffenden Behörde verwahrt wird, relativ leicht den gesuchten Akt finden, nur sollte angegeben werden, ob es sich dabei um Präsidial- oder allgemeine Akten handelt. Es gibt einige Anhaltspunkte, die eine Zuordnung zu || S. 70 PDF || einer dieser beiden Gruppen erleichtern. So war es üblich, den Präsidialakten die Anfangsbuchstaben des Ministeriums beizufügen (z. B. HM. = Ministerium für Handel und Volkswirtschaft, FM. = Finanzministerium), doch konnte an ihre Stelle oder auch noch zusätzlich die Abkürzung „Pr.“ oder „Präs.“ treten. Diese Buchstaben können jedoch auch Departements oder Büros kennzeichnen. So wurden der Geschäftszahl der Akten des Informationsbüros die Buchstaben A. oder BM. hinzugefügt; PL. weist auf Geschäftsstücke der Preßleitung, UR. auf solche des Unterrichtsrates hin. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die ungleich größere Anzahl von allgemeinen Akten, woraus Geschäftszahlen von weit über 30.000 resultieren, während die Zahl der Präsidialakten 7000 selten übersteigt.
2. Der jüngere Staatsrat
Die Bedeutung dieses Bestandes für die Edition ergibt sich einerseits aus der häufigen Bezugnahme auf Staatsratsgutachten in Ministerratssitzungen, andererseits bilden die Staatsratsakten eine wertvolle Ergänzung zu den Akten der Kabinettskanzlei, da aus ihnen öfters der Inhalt von nicht in der Kabinettskanzlei verwahrten Vorträgen hervorgeht oder ihnen auch häufig Gesetzes- und Resolutionsentwürfe, Denkschriften oder Abänderungsvorschläge beigelegt wurden.
Der mit dem Februarpatent ins Leben gerufene Staatsrat hatte die Aufgabe, den Kaiser oder das Ministerium bei an den Reichsrat zu richtenden Gesetzesvorlagen zu beraten oder über andere ihm zugewiesene Materien Gutachten zu erstellen. Wurde ein dem Kaiser in einem Vortrage vorzulegender oder vorgelegter Gegenstand dem Staatsrat zur Begutachtung zugesandt, so fertigte dieser zunächst einen Auszug des erhaltenen Schriftstückes an, der den dafür bestimmten Referenten als Grundlage ihrer Stellungnahme diente. Die Vorschläge der Referenten wurden dann in einer Staatsratssitzung zur Diskussion gestellt, nach deren Ergebnis die endgültige Ansicht formuliert wurde.
Der Aktenbestand des Staatsrates zerfällt in Gremial- und Präsidialakten, wovon besonders die erste Gruppe für den Kommentar herangezogen wurde. Die Registrierung der Geschäftsstücke erfolgte ähnlich wie bei den Vorträgen, nur fehlen in den Protokollen die Signaturen von Vor- oder Nachakten, diese befinden sich nur auf den Akten selbst. Ist auf Akten des jüngeren Staatsrates durch Vorzahlen in die Jahre 1851 bis Februar 1861 verwiesen, so beziehen sich diese Signaturen auf die Gremialakten des Kübeckschen Reichsrates.
3. Die Kurrentbillette
Unter Kurrentbilletten verstand man ursprünglich „alle über Antrag der Minister, Zentralstellen und Kabinettsreferenten, der Hofbehörden, Hofämter und Ordenskanzleien oder über unmittelbaren kaiserlichen Befehl ergehende Schreiben || S. 71 PDF || an diese und an die Einzelpersonen“ mit Ausnahme jener „Handschreiben, welche Angelegenheiten des kaiserlichen Hauses und des Hofes, Sachen der Ordenskanzleien und reservierte Gegenstände betrafen21“.
Die Kurrentbillette wurden bis 1858 in den Kurrentindizes der Kabinettskanzlei und ab 1. Jänner 1859 in den Indizes der Kabinettskanzlei indiziert, jedoch in eigenen Protokollen registriert (den sogenannten „Kurrentbillettenprotokollen“).
In die Kurrentbillettenprotokolle wurde der volle Wortlaut der kaiserlichen Handschreiben aufgenommen, und im Anschluß an den Text oder linksbrüchig wurde auf etwa vorhandene Verbindungen mit anderen Geschäftsstücken verwiesen. Bei Akten der Ministerrats-, der Ministerkonferenz- oder der Kabinettskanzlei (ab 5. November 1858) wurde gewöhnlich nur die Geschäftszahl angeführt, andere Stellen wurden durch die Anfangsbuchstaben gekennzeichnet (z. B. 3561 GA. SM. = General-Adjutantur Sr. Majestät). Nach ihrer Ablage wurden die kaiserlichen Handschreiben gesondert verwahrt.
In den Indizes wurden die Geschäftszahlen der Kurrentbillette bis 1858 durch Unterstreichung hervorgehoben. Ab 1859 wurde der Geschäftszahl in den meisten Fällen ein B vor- und der Buchstabe c nachgestellt (z. B. B 97 c), jedoch finden sich auch die Abkürzungen bill. 97 curr., bill. 97 c, 97 c oder bill. curr. 97.
Im Kommentar wird immer auf die Kurrentbillettenprotokolle verwiesen, da nur ein kleiner Teil der Konzepte und Abschriften der Handschreiben selbst erhalten ist. Es wurde jedoch in allen möglichen Fällen der im Protokoll angeführte Text mit dem Wortlaut etwa noch vorhandener Kurrentbillette verglichen.
4. Das Informationsbüro
In den Jahren 1848/49 wurden alle Geschäftsstücke staatspolizeilicher Natur, sofern sie in den Geschäftsbereich des Außenministeriums fielen, in einem einzigen Aktenbestand, den „actes de haute police“ (1849—1868), vereinigt. 1867 bis 1869 erhielt dieses Ministerium das staatspolizeiliche Material des Polizeiministeriums, das sich in die sogenannten A.- (für die Zeit von 1849 bis Mitte 1852) und BM.-Akten gliedert. Von 1849—1867 sind also zwei parallel laufende, vielfach inhaltsgleiche Aktenreihen staatspolizeilichen Charakters zu unterscheiden : die „actes de haute police“ des Ministeriums des Äußern und die A.- bzw. BM.-Akten des Ministeriums des Inneren bzw. der Obersten Polizeibehörde (des Polizeiministeriums)22. Von 1868 an beginnt dann die Reihe der Informationsbüroakten, die bis in das Jahr 1908 reicht. Die „actes de haute police“ sowie die A.- und BM.-Akten wurden vom Informationsbüro übernommen und gemeinsam mit den eigenen Akten verwahrt.
Es ist nicht einfach, den Umfang dieser Aktengruppe in einigen Worten zu umreißen. Sie enthält nicht nur Berichte vertraulicher Natur der verschiedensten Behörden, in- und ausländischer Konfidenten und Privatpersonen, sondern auch || S. 72 PDF || die Korrespondenz zwischen einzelnen Ministerien bzw. der Ministerien mit den verschiedensten staatlichen Stellen; d. h., daß sich in diesem Bestand neben Akten des Informationsbüros auch Präsidial- oder allgemeine Akten anderer Ministerien befinden, die dem Inhalt nach in den Bereich des Informationsbüros fielen, in anderen Ministerien aber fehlen. Von besonderer Bedeutung sind diese Dokumente daher für das Polizeiministerium, in dessen Aktenbestand durch den Brand des Wiener Justizpalastes im Jahre 1927 große Lücken gerissen wurden. Doch selbst wenn eine Aktengruppe unversehrt erhalten ist, kann das Material des Informationsbüros als wertvolle Ergänzung herangezogen werden, da es einerseits sehr vielseitig ist (es reicht von Fragen des Bahnbaues oder Stellungnahmen zu verschiedenen Gesetzen bis zu Agentenberichten über die Tätigkeit „revolutionärer Vereine“ in Deutschland), andererseits sich mit Aspekten eines Problems befaßt, die in der „offiziellen“ Behandlung zu erörtern nicht möglich oder opportun war.
5. Generaladjutantur und Gendarmeriedepartement
Es soll an dieser Stelle nur kurz auf die Akten des sogenannten „Gendarmeriedepartements II“ eingegangen werden. (Das „Gendarmeriedepartement I“, das von 1852—1859 bestand, behandelte nur Hofangelegenheiten.) Der Bestand dieser Behörde umfaßt die Jahre 1852—1867 und ist seinem Inhalt nach dem Material des Informationsbüros sehr ähnlich. Der Name „Gendarmeriedepartement“ ist nicht ganz zutreffend, er dürfte wohl gewählt worden sein, da dieses Referat hauptsächlich „die Vorträge des Generalgendarmerieinspektors und die hieraus entstehende Korrespondenz bearbeitete23“. Von besonderem Interesse für die Zeit von 1865—1867 sind die Informationen über die einzelnen Landtage sowie über einzelne prominente Persönlichkeiten. Leider geriet von dem an und für sich nicht sehr großen Bestand ein beträchtlicher Teil der Akten in Verlust. Auch die Protokolle der Jahre 1864 bis 1867 fehlen, doch enthält das Protokoll des Jahres 1863 kurze Verzeichnisse der fehlenden Jahre.
6. Geheimakten
Dieser Aktenbestand enthält hauptsächlich „Korrespondenzen Kaiser Franz Josephs mit auswärtigen Höfen und Mitgliedern des kaiserlichen Hauses, Denkschriften, Vorträge und Berichte aller Art, ferner Ungarn und Siebenbürgen sowie die Auffindung der ungarischen Krone betreffende Akten24“. Für den Kommentar wurde er nur zu Vergleichszwecken herangezogen, da die wenigen für das Ministerium Belcredi belangvollen Dokumente bereits von Redlich publiziert wurden25.
7. Das politische Archiv
Die Benützung dieses Bestandes stößt auf keinerlei Schwierigkeiten, da der ausgezeichnete Archivbehelf R. Stropps26 eine vollständige Gliederung des Materials enthält.
Das Finanzarchiv - Retrodigitalisat (PDF)
Das Aktenmaterial des Finanzministeriums wurde bis 1874 in einem Präsidialbüro und acht Abteilungen registriert. Der Beginn der einzelnen Registraturen (mit Ausnahme der Präsidialregistratur) fällt mit wenigen Ausnahmen in das Jahr 1821. Vor der Aufzählung der einzelnen Registraturen sei noch darauf verwiesen, daß besonders dieser Archivbestand durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Das Präsidialbüro hatte laut Geschäftseinteilung vom August 1865 folgende Aufgaben: 1. Bearbeitung speziell zugewiesener Geschäftsstücke. 2. Die Evidenzhaltung und Zuweisung des Geschäftseinlaufes. 3. Gegenstände, welche die Aufsicht und Überwachung des Geschäftsganges bei dem Finanzministerium überhaupt betreffen. 4. Das Zeitungswesen. 5. Die Bibliothek27.
An Abteilungen sind zu unterscheiden: I. Kameralabteilung. II. Bankal- oder Gefällenabteilung. III. Kreditabteilung. IV. Domänenabteilung. V. „Ungarische und siebenbürgische Abteilung“; sie wurde 1856 aufgelassen und durch die Gebührenabteilung ersetzt. VI. Katasterabteilung. VII. Abteilung betreffend direkte Steuern. VIII. Montanabteilung.
Ähnlich wie bei den Protokollen der Ministerrats-, der Ministerkonferenz- und der Kabinettskanzlei wurde auch hier in den Protokollen des Präsidiums gewöhnlich die Geschäftszahl oder Signatur von Vor- oder Nachakten verzeichnet. Auch auf den Akten selbst ist dies der Fall. Die jeweilige Abteilung wurde in der Regel durch römische Ziffern gekennzeichnet.
Das Archiv des Bundesministeriums für Unterricht - Retrodigitalisat (PDF)
Das mit Ah. Entschließung vom 23. März 1848 gegründete „Ministerium des öffentlichen Unterrichts“ übernahm im Juni 1849 vom Ministerium des Inneren auch die Kultusangelegenheiten und erhielt hierauf den Namen „Ministerium für Kultus und Unterricht“. Am 4. Februar 1861 wurde das Ministerium aufgelöst, und seine Geschäfte wurden dem Unterrichtsrat übertragen, der dem Staatsministerium zugewiesen wurde.
|| S. 74 PDF || Im Staatsministerium erhielten jene Präsidialakten, die Kultus- oder Unterrichtsfragen betrafen, neben den Buchstaben StM. eine II (manchmal wurde auch weiterhin, wie bisher üblich, statt der Sigle StM. II die Abkürzung CU. = Kultus und Unterricht verwendet), während die Präsidialakten des Staatsministeriums mit einer I versehen wurden. Die Indizes und Protokolle des Staatsministeriums wurden zwar durch den Justizpalastbrand im Jahre 1927 vernichtet, doch ist neben dem Präsidialindex für das Ministerium für Kultus und Unterricht auch ein Separatindex, der die Präsidialakten der Abteilung Kultus enthält, für die Jahre 1848—1922 vorhanden. Eine Auffindung von allgemeinen Akten ist dagegen nur möglich, wenn aus anderen Geschäftsstücken die Signatur eines Aktes des Ministeriums für Kultus und Unterricht bzw. ab Februar 1861 des Staatsministeriums hervorgeht, der den gesuchten Gegenstand behandelt. Aus den möglicherweise auf den gefundenen Geschäftsstücken befindlichen Signaturen kann dann unter Umständen der eigentlich gewünschte Akt eruiert werden.
Im Archiv des Bundesministeriums für Unterricht befinden sich die Präsidialakten für Kultusangelegenheiten ab 1848 (also jene des Ministeriums für Kultus und Unterricht und die entsprechenden Geschäftsstücke des Staatsministeriums) sowie die allgemeinen Akten über jene Bistümer, die sich außerhalb der Staatsgrenzen der Republik Österreich befinden. Jene Geschäftsstücke, die sich mit den restlichen Bistümern der Donaumonarchie befassen, befinden sich im Allgemeinen Verwaltungsarchiv. Bei dieser Teilung sind jedoch Überschneidungen in Betracht zu ziehen (z. B. fielen heute innerhalb der Staatsgrenzen Österreichs liegende Pfarren vor 1918 in den Bereich des Bistums Brixen).
Das Verkehrsarchiv - Retrodigitalisat (PDF)
Bis zur Gründung eines eigenen Eisenbahnministeriums im Jahre 1896 fielen Verkehrsfragen in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Handel und Volkswirtschaft. Dabei erhielt das neugeschaffene Ministerium bis auf wenige Ausnahmen auch die Bahnakten des Handelsministeriums. Da die Geschäftsbücher nur teilweise erhalten sind, verfaßte das Eisenbahnministerium nach den Indizes des Handelsministeriums ein eigenes Inventar, das den Bestand in Präsidial- und allgemeine Akten gliedert. Während die allgemeinen Akten nach Materien (= den einzelnen Bahnlinien) geordnet wurden, verwendete man für Präsidialakten eine reine Zahlenregistratur. Für diese Aktenpublikation kommen in erster Linie die allgemeinen Akten in Betracht.
Das Allgemeine Verwaltungsarchiv - Retrodigitalisat (PDF)
In keinem Wiener Archiv ist es so schwierig, einen Überblick über das vorhandene Material zu gewinnen, wie im Verwaltungsarchiv. Dies hat zunächst in der schon öfters zitierten Brandkatastrophe des Jahres 1927 seinen Grund, die einen || S. 75 PDF || beträchtlichen Teil des Archivbestandes vernichtete, darunter auch Akten des Zeitraumes von 1865 bis 1867. Weiters kommt noch hinzu, daß von diesem so bedeutenden und umfangreichen Archiv kein Inventar vorhanden ist, so daß es langwieriger Nachforschungen bedarf, um einen für ein bestimmtes Thema benötigten Aktenbestand auch nur einigermaßen abzugrenzen. Bereits bei der Besprechung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs konnte angedeutet werden, wie vielfältig das Material eines einzigen Hauses ist. Im Allgemeinen Verwaltungsarchiv befinden sich nun die gesamten Bestände mehrerer Ministerien, und zwar kommen für die Ära Belcredi folgende Ministerien in Betracht: das Staatsministerium, das in dieser Periode auch gewisse Geschäfte des Ministeriums für Kultus und Unterricht, der inneren Verwaltung und die Agenden des Polizeiministeriums führte, das Justiz- und das Handelsministerium. Von letzterem sind, wie bereits erwähnt, nur die Bahnakten auszuschließen, die dem Verkehrsarchiv überwiesen wurden. Während das Material des Justiz-, Innen- und Handelsministeriums, abgesehen von Skartierungen und Kriegsschäden relativ vollständig erhalten ist, wurden die im Justizpalast gelagerten Bestände des Staats- und Polizeiministeriums schwerstens in Mitleidenschaft gezogen.
Das Kriegsarchiv - Retrodigitalisat (PDF)
1. Die Akten der Militärkanzlei des Kaisers
Der Aufgabenkreis dieser Kanzlei deckt sich in groben Zügen mit dem der Kabinettskanzlei28. Die Aktenhinterlegung erfolgte ab 1862 nach einem Rubrikensystem, „das 98 Rubriken zählte, die im wesentlichen alphabetisch gereiht und in Subrubriken eingeteilt waren29“. Die Protokolle der Militärkanzlei sind erst ab dem Jahre 1905 erhalten, die Indizes dagegen seit 1848.
Neben diesen in der sogenannten „Hauptreihe“ zusammengefaßten Akten, existiert noch eine „Sonderreihe“, die Schriftstücke aus den verschiedensten militärischen Bereichen enthält. Für den Kommentar dieser Abteilung sind besonders die Akten über den Krieg von 1866 von Bedeutung. Die Geschäftsstücke der „Sonderreihe“ sind nur zum Teil in den Indizes der „Hauptreihe“ verzeichnet, da diese Akten vielfach „reservater Natur“ waren. Sie sind nur mit Hilfe eines schriftlichen Archivbehelfs aufzufinden.
2. Die Akten des Kriegsministeriums
A. Die Präsidialakten.
Man müßte eigentlich von Akten der Zentralkanzlei sprechen, da ein Präsidialbüro erst 1867 eingerichtet wurde. Da im Geschäftsbereich jedoch kein wesentlicher || S. 76 PDF || Unterschied bestand, wurde, um auch im Kommentar eine möglichst große Gleichförmigkeit der Bezeichnungen zu erzielen, der Terminus „Präsidialakten“ verwendet30 und auf die eigentlich richtige Benennung durch die Beifügung der Sigle CK. (= Zentralkanzlei) verwiesen. Die Akten wurden nach Rubriken indiziert, jedoch nach laufenden Zahlen protokolliert.
B. Die Hauptreihe.
Diese Aktengruppe umfaßt sämtliche Akten des Kriegsministeriums mit Ausnahme der Präsidial- und Marineakten, die eigens indiziert und protokolliert wurden. Die Geschäftsstücke der Hauptreihe wurden nach den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums31 und dann weiter nach Sachgruppen (Rubriken) abgelegt, d. h., es wurden z. B. jahrgangsweise alle Akten der 10. Abteilung (Militärgrenze), 44. Rubrik (geistliche Angelegenheiten) zusammengefaßt. Die dritte, in Bruchform geschriebene Zahl bedeutet dann eine weitere Unterteilung. An einem Beispiel erläutert, sieht das folgendermaßem aus: KA., KM., 10. Abteilung, 44 [Rubrik] — 3 [Unterabteilung] / 10 [Geschäftsstück].
Da in den Indizes nur Signaturen dieser Art aufscheinen, die Akten jedoch nach laufenden Nummern protokolliert wurden, benötigt man, um einen Akt im Protokoll aufzufinden, „Ausmerzbücher“, die auch zeigen, ob ein Geschäftsstück skartiert wurde. Um sich einen Begriff von der Masse des in den Indizes der Hauptreihe verzeichneten Aktenbestandes zu machen, sei nur angeführt, daß für das Jahr 1866 nicht weniger als 58 umfangreiche Indexbände vorhanden sind.
3. Die alten Feldakten
Wie schon der Name sagt, umfaßt dieser Bestand das Aktenmaterial der einzelnen Feldzüge. Die Aufstellung der alten Feldakten erfolgte chronologisch nach Kriegs-(Feldzugs-) Jahren und nach den verschiedenen Kriegsschauplätzen.
Die für das Jahr 1866 in Betracht kommenden Akten lassen sich in drei große Gruppen gliedern: Nordarmee, Südarmee, Operierende Armee. (Dieser Bestand umfaßt die Akten der nach der Schlacht von Königgrätz im Einsatz befindlichen Truppenteile.)
Von den Feldakten sind sowohl Indizes als auch Protokolle (diese nicht gebunden) vorhanden.