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Nr. 557 Ministerrat, Wien, 30. März 1865 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 31. 3.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Plener, Zichy, Mažuranić, Mercandin; BdR. Erzherzog Rainer 15. 4.

MRZ. 1362 – KZ. 969 –

Protokoll I der am 30. März 1865 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer abgehaltenen Konferenz.

I. Geheime Auslagen für den ungarischen und den kroatisch-slawonischen Landtag

Der Finanzminister referierte in Kürze über die bereits in einer engeren Konferenz am 20. März d. J. beratene Frage wegen der Bedeckung und Verrechnung der geheimen Auslagen für den ungarischen und kroatischen Landtag.

Der ungarische Hofkanzler erklärte, daß die Regierung, wenn sie kein Geld für diese Zwecke verwenden will, auch zuverlässig keine Erfolge erzielen werde. Es handelt sich dabei gar nicht um das Ankaufen von Wahlstimmen, wohl aber darum, die der Regierung geneigten unbemittelten Wahlmänner auf den Wahlort zu bringen und sie daselbst während der Dauer der Wahl gut zu verpflegen. Aus Gemeindemitteln könne dies nicht bestritten werden, im Budget ist keine Dotation dafür vorhanden, und den Landesfonds darf man dazu nicht in Anspruch nehmen, weil die Rechnungen dieses Fonds dem Landtage vorgelegt werden dürften. Eine weitere namhafte Ausgabe steht für die Obergespäne bevor, von denen höchstens der vierte Teil so wohlhabend ist, um den Aufenthalt am Landtagsorte und die Hospitalitätsauslagen ohne Unterstützung bestreiten zu können. Die diesfälligen Gesamtauslagen für den nächsten Landtag dürften 5 bis 600.000 fl. betragen. Der kroatische Hofkanzler äußerte, daß analoge Auslagen für den kroatischen Landtag unvermeidlich seien. Hiezu kommen noch die Beihilfen für zwei katholische und zwei griechische Bischöfe, dann für einige Domkapitel, welche nicht die Mittel besitzen, die Kosten des Aufenthalts in Agram zu bestreiten. Auch der Präsident des Landtags könne einer Funktionszulage nicht entbehren, wenn er die Deputierten dann und wann bei sich versammeln soll. Auf die Geheimhaltung dieser Auslagen müsse er einen großen Wert legen. Graf Zichy erklärte, die Bewahrung des Geheimnisses sei unmöglich, denn der letzte Stuhlrichter werde gleich erraten, woher das Geld zur „Verführung und Traktierung der Regierungswahlmänner“ kommt. Minister Graf Nádasdy bemerkte, daß die Diäten und Zulagen für die Regierungsfunktionäre zu den ostensiblen Landtagsauslagen gehören. Daneben gibt es freilich auch geheime Auslagen, wie sie stets aus Anlaß der Landtage vorfielen und die man auch dermal nicht unterlassen darf. Der Erfolg dieser Maßregeln läßt sich zwar nicht verbürgen, hängt jedoch hauptsächlich von den Personen ab, denen man deren Ausführung überträgt. Daß trotz der geheimen Verrechnung die Sache kein Geheimnis bleibt, zeigt die Erfahrung, und Kossuth nannte den jetzigen Hofrat Wirkner im Landtag „einen Seelenkäufer“. || S. 249 PDF || Den Betrag von 6–700.000 fl. für Ungarn halte Graf Nádasdy im Vergleich mit der bin dem Finanzbudget von der Regierung begehrtena Dotation von 100.000 fl. für Landtagsauslagen in Siebenbürgen nicht überspannt. Der Finanzminister dagegen fand den Betrag von 700.000 fl. sehr hoch, hoffte, daß sich daran werde ersparen lassen, und setzte voraus, daß derselbe nur nach und nach, wie der Bedarf eintritt, werde in Anspruch genommen werden. Der Präsident der Obersten Rechnungskontrollbehörde, von der Voraussetzung ausgehend, daß aus den Mitteln des gewaltig zu reduzierenden Dispositionsfonds nichts auf Landtagsauslagen werde verwendet werden können, machte folgenden Vorschlag: So wie es für Siebenbürgen geschah, so wären auch für die Landtage in Ungarn und Kroatien Nachtragskredite von 200.000 fl. rücksichtlich 50.000 fl., das ist etwa in solcher Höhe zu erwirken, daß daraus alle ostensiblen Landtagsauslagen bestritten werden können. Die auf geheime Auslagen zu verwendenden Summen aber wären als „Vorschüsse gegen Ersatz“ zu verrechnen, eine Bezeichnung, unter welcher in den Jahren 1862 und 1863 je mehr als zwei Millionen in Ungarn verausgabt worden sind. Dem Finanzminister erschien dieser Vorschlag plausibel, und auch der Staatsminister fand gegen denselben nichts zu erinnern, fügte jedoch bei, daß man auch auf einen Beitrag von 250.000 fl. aus dem Dispositionsfonds auf Landtagsauslagen rechnen könne, da Ritter v. Schmerling cnicht nurb die Position von 450.000 fl. für den Dispositionsfonds im Budget des laufenden Jahres aufrechtzuhalten gesonnen sei, dsondern der Aufwand für denselben füglich um 250.000 fl. überschritten werden könne, da die Rechtfertigung dieser Überschreitung bei der Rechnungslegung, die lange, nachdem der Landtag abgehalten sein wird, stattzufinden hat, ohne Bedenken veranlaßt werden kannc . Was an sogenannten geheimen Landtagsauslagen im obgedachten Beitrag keine Deckung findet, möge man als „Vorschuß“ verbuchen. Doch geheim werden die Auslagen darum doch nicht bleiben, was übrigens dem Votanten keine Sorge mache, da jedermann einsieht, daß in Österreich nicht alle ministeriellen Kandidaten so reich sind, um, wie in England, ihre Wahlkosten ex propriis zu bestreiten.

Nachdem der Polizeiminister den Zweifel ausgesprochen hatte, daß das Abgeordnetenhaus die siebenbürgischen Landtagsauslagen und sofort auch die ungarischen und kroatischen als Reichsauslagen werde gelten lassen, wonach die Einbringung diesfälliger Nachtragskredite erfolglos bleiben würde, beschloß die Konferenz, über Antrag des Ministers Grafen Nádasdy, vorerst das Ergebnis der am folgenden Tag im Abgeordnetenhaus zu pflegenden Verhandlung über die siebenbürgischen Landtagsauslagen abzuwarten1.

II. Beabsichtigte Interpellation über die Vorkehrungen gegen die bis St. Petersburg vorgedrungene Epidemie

Dem Vernehmen nach beabsichtigt der Abgeordnete Baron Tinti, den Staatsminister in der Sitzung am 31. März darüber zu interpellieren, ob und welche Vorkehrungen getroffen worden seien, um den Charakter der bereits bis St. Petersburg vorgedrungenen sogenannten sibirischen Pest zu erheben und um die Verschleppung derselben nach Österreich zu hindern. Der Staatsminister gedächte diese Interpellation sogleich durch die Mitteilung zu beantworten, daß von der kaiserlichen Regierung bereits Ärzte nach Petersburg entsendet wurden, um den Charakter der Krankheit zu studieren, daß man bereits andere Vorsichtsmaßregeln getroffen hat und daß bei wachsender Gefahr zur Zusammensetzung einer außerordentlichen Kommission geschritten werden würde. Die Konferenz fand gegen diese Beantwortung nichts zu erinnern2.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. April 1865. Empfangen 15. April 1865. Erzherzog Rainer.