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Nr. 381 Ministerrat, Wien, 3. August 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 8.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Plener, Forgách, Burger; abw. Lasser, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 28. 8.

MRZ. 1184 – KZ. 2726 –

Protokoll des zu Wien am 3. August 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herren Erzherzoges Rainer.

I. Differenz zwischen dem Kriegs- und dem Finanzminister wegen der Vertretung eines Nachtragskredits in Zusammenhang mit dem Stellvertreterfonds

Se. k. k. Hoheit fanden sich veranlaßt, die zwischen dem Kriegsminister und dem Finanzminister in bezug auf die Vertretung beim Reichsrate des wegen der dem Stellvertreterfonds für das Jahr 1863 gebührenden Taxkapitalsersparungen zu begehrenden Nachtragskredites obwaltende, vom Kriegsminister zur Ah. Entscheidung vorgelegte Kontroverse einer Besprechung zu unterziehen. Der Kriegsminister remonstriere nämlich gegen die Übernahme der fraglichen Vertretung, weil er des Dafürhaltens ist, daß diese Vertretung eine Obliegenheit des Finanzministers ist, was jedoch der letztere leugnet und daher diese Vertretung beharrlich ablehnt1.

Der zuerst befragte Finanzminister bemerkte, daß sein Widerstreben gegen die Übernahme der gedachten Vertretung darauf basiere, weil er des Erachtens sei, daß diese Sache durchaus nicht in sein Ressort gehöre, sondern zunächst das Kriegsministerium oder das Verwaltungsministerium berühre, das Finanzministerium aber dabei nur insoweit beteiligt sei, als es das Geld hiezu beischaffen muß, was dasselbe aber keineswegs zur diesfälligen Vertretung beim Reichsrate verpflichten könne, indem sonst ebensogut die Rechtfertigung aller noch anzusprechenden Nachtragsdotationen der übrigen Verwaltungszweige dem Finanzministerium obliegen müßte. Der Kriegsminister erwiderte, daß es sich hier um Einstandsgelder handelt, die von den Finanzen inkameriert worden sind und die von Seite des Kriegsministeriums || S. 254 PDF || nicht präliminiert wurden, weil dasselbe in der begründeten Erwartung war, daß diese Taxkapitalsersparungen pro 1863, so wie früher aus den Finanzen unbeanständet würden, flüssig gemacht werden und auch im Voranschlage des Finanzministeriums bedeckt sein werden. Diese Auslagen für die auf Rechnung der allgemeinen Staatsfinanzen reengagierten Stellvertreter gehören eigentlich gar nicht unter die Armeeauslagen, weil es sich hier um die Rückerstattung von zu allgemeinen Staatsbedürfnissen verwendeten Depositen, somit um eine Schuld de proteritis2 handelt und das Ganze sich als eine Kassaabrechnung darstellt, mithin vom Finanzministerium zu vertreten sei. Graf Degenfeld müsse auch darauf hinweisen, daß bei der Vertretung des Militärbudget[s] ohnedies zahlreiche Fragen und Momente auftauchen werden, deren Behandlung und Austragung an und für sich schwierig sein werden, und er daher nicht gerne seine Situation noch durch das Odium einer zu stellenden Nachtragsdotation sich erschweren möchte. Nachdem auch der Staatsminister der Ansicht war, daß, nachdem dies hier ein Fonds ist, der inkameriert ist und nun hergestellt werden soll, die diesbezügliche Vertretung dem Finanzminister zufalle, erklärte Edler v. Plener , daß er der Sache keine so große Wichtigkeit beilege und, awiewohl die Einnahmen und Auslagen des Stellvertreterfonds im Staatsvoranschlage 1864 auf dem Etat des Kriegsministeriums figurieren, dennoch, um keine länger dauernde Differenz und Hinausschiebung in der Sache eintreten zu lassena, weiter keinen Anstand habe, die fragliche Vertretung, wenn sie der Kriegsminister durchaus nicht übernehmen will, bnebst den ihm ohnehin obliegenden weit wichtigerenb auf sich zu nehmen.

Die übrigen Stimmführer fanden diesfalls nichts zu bemerken.

II. Deckung der Ausgaben für Erhaltungsbauten im venezianischen Küstengebiet aus der Dotation für Neubauten

Der Marineminister referierte, daß von der für die Erhaltungsbauten im venezianischen Küstengebiete bewilligten Gesamtsumme von 120.501 fl. bis Ende April l. J. bereits 88.639 fl. 36½ Kreuzer verausgabt wurden und es nach den Angaben der Zentralseebehörde eine reine Unmöglichkeit sei, mit der Restsumme bis Ende des laufenden Verwaltungsjahres das Auslangen zu finden. Eine Einschränkung oder Verschiebung dieser Bauten erscheine ganz unzulässig, und es erübrige daher nichts anderes, als den fraglichen Abgang an Fonds durch die Ersparnisse der Dotation für Neubauten im venezianischen Küstengebiete zu decken, für welches außerordentliche Erfordernis pro 1863 die Summe von 128.000 fl. bewilligt wurde. Eine solche Deckung der Auslagen werde ohne Nachteil für den Hafen- und Sanitätsdienst dadurch ermöglicht, daß von den neuen Hafen- und Hochbauten einiges anstandslos auf günstigere Zeiten verschoben werden kann, anderes aber ohne Gefahr in kleineren Proportionen ausgeführt würde. Diesem gemäß, und um nicht eine außerordentliche Nachtragsdotation ansprechen zu müssen, würde der Marineminister unter Vorbehalt der seinerzeitigen Rechtfertigung vor dem Reichsrate der Zentralseebehörde die Ermächtigung zu der erwähnten teilweisen Transferierung der || S. 255 PDF || Dotation von den Neu- auf die Erhaltungsbauten jedoch nur unter der Bedingung erteilen, daß hiedurch die für alle Hafen- und Seebauten im venezianischen Küstengebiete pro 1863 bewilligte Gesamtdotation von 248.501 fl. nicht überschritten würde. Freiherr v. Burger erbitte sich sonach zu dieser Maßregel die Zustimmung des Ministerrates, die er um so mehr hoffen dürfe, als dieses Revirement3 durchaus keinen nachträglichen Kredit in Anspruch nimmt, sondern durch anderweitige Ersparungen in demselben Etat bedeckt wird.

Dem Finanzminister ergab sich in dem Anbetrachte, daß hiedurch keine Überschreitung der einschlägigen Gesamtdotation eintreten wird, keine Erinnerung dagegen, und [es] fanden auch alle übrigen Stimmführer dagegen nichts zu bemerken.

III. Vorlage der Denkschrift zum Staatsvoranschlag im Reichsrat

In dem am 10. Juli l. J. abgehaltenen Ministerrate wurde beschlossen, daß die zu dem Staatsvoranschlage in Form einer Denkschrift gemachten Erläuterungen, worin auch die von dem Reichsrate ausgesprochenen Wünsche nach den Äußerungen der einzelnen Ministerien kompiliert erscheinen, bei Einbringung des Staatsvoranschlages nicht mit vorgelegt werden sollen, sondern dieselben bloß den Ministerien mitzuteilen wären, damit sie davon, wenn die Debatten in den Ausschüssen oder dem Plenum auf spezielle Fälle führen, angemessenen Gebrauch machen können4. Bezüglich dieses Beschlusses glaubte heute der Finanzminister bemerken zu sollen, daß, nachdem der Reichsrat in der letzten Session c(laut vorgelesener stenographischer Protokolle)c beschlossen hatte zu erklären, daß die aus Anlaß der Erledigung des Staatsvoranschlages pro 1862 gefaßten und mitgeteilten Beschlüsse über Wünsche, Erwartungen etc. auch für das Jahr 1863 zu gelten haben, und daß mit dem nächsten Staatsvoranschlage in einer abgesonderten Beilage die Berücksichtigung derselben nachzuweisen oder die Gründe anzuführen, aus welchen solche nicht stattfinden konnten, und nachdem ferner die einzelnen Positionen des Staatsvoranschlages, in den Zeitungsblättern fortdauernd besprochen, von absurden Bemerkungen begleitet werden und immerwährend darauf hingewiesen werde, daß den Wünschen des Reichsrates keine Rechnung getragen sei, es doch vielleicht angezeigt wäre, es nochmals in Erwägung zu ziehen, ob denn doch die gedachte Denkschrift dem Hause zur Einsicht und Benützung mitgeteilt werden soll, wobei es sich von selbst versteht, daß dieses nicht als eine Regierungsvorlage zu betrachten und nichtd in die verfassungsmäßige Behandlung zu nehmen sein wird, sondern dem Finanzausschusse als eine Privatarbeit der Ministerien zur Erleichterung eder Aufgabe der Ausschüssse und ihrer Berichterstattere der Aufgabe der Ausschüssse || S. 256 PDF || und ihrer Berichterstatter mitgeteilt wird5. Er seinerseits würde sich ohne Bedenken für die Übergabe dieser Denkschrift fin der gedachten Artf an den Reichsrat aussprechen.

Bei der Erörterung hierüber sprach sich der Staatsminister entschieden gegen einen solchen Vorgang aus. Seines Erachtens sei ein solches Absurdum wie die von dem Reichsrate ausgesprochenen Wünsche und Forderungen in der Geschichte nicht vorgekommen, und es hieße wahrlich gegen die Würde der Regierung handeln, wollte man sich in eine Generalrechtfertigung bezüglich dieser Wünsche einlassen, zumal man mit den ewigen Konzessionierungen immer neue Prätentionen hervorruft und am Ende noch dahin kommt, daß sich jeder Minister gleichsam einer immerwährenden Prüfung von Seite der Reichsratsabgeordneten unterziehen lassen muß. Ritter v. Schmerling würde daher raten, bei dem Ministerratsbeschlusse vom 10. Juli l. J.6 zu verbleiben und nicht weiter zu gehen, als daß der Minister den betreffenden Referenten des Ausschusses die nötigen Auskünfte gebe. Dieser Meinung war auch der Minister des Äußern und ebenso der Polizeiminister , welcher in dem Antrage des Finanzministers das Hauptbedenken fand, daß eine derartige Mitteilung der Denkschrift als ein Akt der Gesamtregierung angesehen werden würde. Seines Erachtens ließen sich aber die beiden Anträge des Finanzministers und des Staatsministers vielleicht dadurch vereinigen, wenn man die vorliegende Denkschrift in Teile nach den einzelnen Ministerien und Zentralstellen auflösen und jedem Ministerium den ihn betreffenden Teil übergeben würde, damit sie, wenn sich die betreffenden Referenten des Finanzausschusses um Auskünfte oder Aufklärungen gan sieg wenden, von diesem Elaborate angemessenen Gebrauch machen oder nach Umständen dasselbe selbst den besagten Referenten zur Benützung mitteilen können. Hiedurch würde einerseits einer Vorlage des Gesamtministeriums rücksichtlich einer Generalrechtfertigung ausgewichen sein, andererseits aber der vom Finanzminister beabsichtigte doch auch erreicht sein.

Mit diesem Vorschlage war[en] sowohl der Finanzminister als auch die übrigen Stimmführer einverstanden, und [es] wird der erstere sofort hierwegen das Erforderliche veranlassen7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Frankfurt a. M., 26. August 1863. Empfangen 28. August 1863. Erzherzog Rainer.