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Nr. 376 Ministerrat, Wien, 20. Juli 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 20. 7.), Degenfeld, Lasser, Wickenburg, Lichtenfels, Mažuranić; außerdem anw. Schrott; BdR. Rechberg 7. 8.a

MRZ. 1180 – KZ. 2507 –

Protokoll der zu Wien am 20. Juli 1863 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Differenzen zwischen dem Kriegsministerium und der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei wegen der Aufstellung eines Zivilbauamtes in Brod

Der Staatsratspräsident referierte über die zwischen dem Kriegsministerium und der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei eingetretenen Differenzen in bezug auf die beabsichtigte Aufstellung eines Zivilbauamtes in der Militärgrenzkommunität Brod. Bei der Reorganisierung der Baubehörden in Kroatien und Slawonien habe die slawonisch-kroatische Hofkanzlei die Aufstellung eines Bauamtes in Brod beantragt, weil die Übernahme der ganzen Saveflußstrecke bis Semlin hinab in die Verwaltung der königlich kroatisch-slawonischen Landesbehörden die Aufstellung einer Bauexpositur in Brod unumgänglich notwendig gemacht hat. Obgleich dieser Antrag gemäß der Ah. Entschließung vom 21. November 1862 Ah. genehmigt wurde1, habe doch das Kriegsministerium dagegen Einsprache erhoben, weil Brod zur Militärgrenze gehörig ist, was in dem diesbezüglichen Vortrage der Hofkanzlei nicht angeführt wurde, und weil in dieser Sache kein vorläufiges Einvernehmen mit dem Kriegsministerium gepflogen wurde, was doch gemäß der Ah. genehmigten Organisierungsvorschrift für die Militärgrenze vom Jahre 18512 hätte geschehen sollen. Das Kriegsministerium glaube sich gegen die beabsichtigte Errichtung des Bauamtes in Brod um so mehr erklären zu müssen, als prinzipiell der Bestand von Zivilämtern in der Militärgrenze mit der Unterordnung unter andere als die zur Leitung der Landesverwaltung berufenen höheren Militärbehörden den ganz militärischen Einrichtungen des Militärgrenzgebietes widerstreitet und als das Zugeständnis der Errichtung eines derlei Zivilamtes fortdauernd ähnliche Anforderungen nach sich ziehen, hiedurch aber nun Kompetenzkonflikte herbeigeführt würden. Das Kriegsministerium erachtete sonach, sich gegen die Aufstellung des gedachten Bauamtes im Wege des au. Vortrages vom 25. Juni l. J., Z. 1965, Allerhöchstenortes verwahren zu müssen3. Ob nun – fährt Freiherr v. Lichtenfels fort – die Errichtung dieses Bauamtes unbedingt || S. 192 PDF || notwendig sei, oder ob, wie das Kriegsministerium in seinem Vortrage andeutet, das Bauamt in Požega, welches früher die Flußregulierungs- und Reinigungsarbeiten an dem Savestrome unter Mitwirkung der Militärgrenzbehörden zu besorgen hatte, auch fortan dazu zu bestimmen wäre, lasse sich von Seite des Staatsrates nicht beurteilen und es habe sich daher derselbe in der Ansicht geeinigt, daß vor einer definitiven Entscheidung des Gegenstandes noch eine Rücksprache zwischen den betreffenden Chefs einzuleiten wäre, indem es auf diese Weise ermöglicht werde, die Gründe für und wider zu hören und einen Ausgleich herbeizuführen4.

Bei der hierauf folgenden Beratung bemerkte der Kriegsminister vorerst, daß Ah. Se. Majestät den Kriegsministerstellvertreter über in der Sache mündlich au. erstatteten Vortrag bereits Ag. zu ermächtigen geruhten, daß von der diesbezüglichen, an den kroatisch-slawonischen Hofkanzler erflossenen, Resolution5 Umgang genommen werde. Was die Sache selbst betrifft, so scheine es dem Grafen Degenfeld in der Tat nicht möglich, daß ein derlei Zivilamt in der Militärgrenze errichtet werde, weil es mit der aufrecht zu erhaltenden militärischen Einrichtung des Militärgrenzgebietes nicht verträglich sei und weil durch die von den dortigen Militärbehörden ganz unabhängigen Zivilbeamten Elemente in die Grenze gezogen sein würden, die nur einen nachteiligen Einfluß auf die dortige Bevölkerung üben könnten. Die Errichtung des in Rede stehenden Bauamtes in Brod halte Votant aber fürb umso bedenklicher, als dieses Amt von der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei abhängig sein würde, welche sich gewissermaßen immer in Opposition mit der Militärgrenze stellt. Der kroatisch-slawonische Hofkanzler äußerte, was zunächst die meritale Seite der Sache, also die Frage betrifft, ob es überhaupt zweckmäßig erscheint, daß in Brod eine mit der Überwachung der Saveflußstrecke von Rača bis Semlin zu betrauende Bauexpositur errichtet werde, so dürfte sich in Rücksicht auf diese Funktion wohl kaum in Abrede stellen lassen, daß Brod hiezu ein besonders geeigneter Ort sei. Allein insoferne das Kriegsministerium behauptet, daß der Bestand eines solchen Amtes in der Militärgrenze mit dem dortigen Organismus durchaus unverträglich sei, so könne er sich diesem kompetenten Urteile gegenüber weiter in der Sache nicht entetieren, obgleich er die Bemerkung nicht zu unterdrücken vermag, daß ja dortlands auch Post-c, Telegraphen- und Zollämter bestehen, bezüglich derer wohl dasselbe Verhältnis obwalten dürfte. Seine Ansicht gehe also dahin, daß es zwar sehr zweckmäßig wäre, an den Ufern des Saveflusses selbst eine Station zu haben, daß aber in Erwägung der gegen die Errichtung eines Zivilamtes in der Grenze mit Unterordnung unter eine andere als Militärbehörde von Seite des Kriegsministeriums geltend gemachten aus dem eigentümlichen Organismus dieses Landes entspringenden Verhältnisse nichts anderes erübrige, als von dieser beabsichtigten Maßregel abzustehen und dafür zu sorgen, daß ein anderer passender Ort, || S. 193 PDF || z. B. Diakovar, gefunden werde. Was jedoch die historische Seite dieser Angelegenheit rücksichtlich den von der Hofkanzlei bei diesem Antrage eingehaltenen Gang betrifft, welcher den Schatten auf diese Stelle wirft, als ob sie hinter dem Rücken des Kriegsministerium[s] gehandelt hätte, so müsse er zur Rechtfertigung darauf hinweisen, daß dieser Antrag von dem Statthaltereirate ausgegangen sei und die Hofkanzlei um so mehr dafürhalten mußte, daß nicht ohne früheres Einvernehmen mit dem Generalkommando geschehen sei, als ja der Präsident des Statthaltereirates zugleich der Militärlandeskommandant ist6. Oberst Schrott konstatierte, daß nach der Ah. sanktionierten Organisierungsvorschrift für die Militärgrenze7 den dortigen Verwaltungsbehörden die Sorge für die Instandhaltung der Land- und Wasserstraßen obliege und daß, als im Jahre 1854 die oberste Leitung aller Flußreinigungs- und Regulierungsarbeiten an das Handelsministerium übergegangen ist, zwischen diesem Ministerium und dem Kriegsministerium das spezielle Übereinkommen getroffen worden sei, daß in allen diesbezüglichen Verfügungen stets vorher das entsprechende Einvernehmen mit dem Kriegsministerium zu pflegen und namentlich ohne dessen Zustimmung keine Zivilperson mit einer Funktion in der Grenze zu betrauen sei. Der gegenwärtige Fall sei also eine förmliche Desavouierung des Kriegsministeriums in seinen gesetzlichen Rechten, denn dasselbe habe von der Aufstellung eines Zivilbauamtes in Brod erst dann Kenntnis erhalten, als der Konkurs für diese Stelle ausgeschrieben ward. Betreffend die Sache selbst so sei die Notwendigkeit einer solchen Maßregel um so weniger vorhanden, als dieses Geschäft bisher immer durch das Bauamt in Požega, und zwar vollkommen entsprechend, besorgt wurde; und wenn von militärischer Seite die Errichtung eines derlei Zivilamtes in der Grenze – wie bereits vom Herrn Kriegsminister dargetan wurde – durchaus unzulässig erscheint, so komme nur noch beizufügen, daß gerade Brod hiezu ein gefährlicher Ort wäre, indem sich dort eine leicht erregbare Bevölkerung befinde und schon dort wiederholt verschiedene Machinationen versucht wurden. Schließlich deutete Oberst Schrott mehrere Fälle an, welche das immerwährende Bestreben der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei, bezüglich der Militärgrenze in das Ressort des Kriegsministeriums einzugreifen, sichtbar machen, gegen welchen Vorwurf aber der Hofkanzler sofort Verwahrung einlegen zu sollen erachtete. Der Minister Ritter v. Lasser war anfänglich der Meinung, daß, nachdem die ganze Saveflußstrecke bis Semlin in die Verwaltung der kroatisch-slawonischen Behörden übergegangen und die Aufgabe der beabsichtigten Bauexpositur in Brod, bei welcher ein Baubeamter fungieren soll, vorzüglich darin zu bestehen haben wird, die Save zu inspizieren, es wohl angemessen erscheinen dürfte, daß von Seite des Kriegsministeriums ein Gastrecht geübt, rücksichtlich gestattet werde, daß der Mann, dem die Überwachung der ganzen durch die Militärgrenze laufenden Flußstrecke obliegt, auch dortlands seinen Amtssitz habe, zumal es auf der Hand liegt, daß durch ein von dem zu überwachenden Objekte weit entferntes Organ nicht viel Ersprießliches gewirkt werden würde. Da dieser Beamte selbstverständlich die auf die Flußreinigungs- und Regulierungsarbeiten bezüglichen Geschäfte unter Mitwirkung der betreffenden Militärbehörden || S. 194 PDF || besorgen wird, so handle es sich ja nur darum, daß dem Mann, anstatt ihn immer hin und her reisen zu lassen, ein Sitz am geeigneten Ort angewiesen werde, wie es bei den untergeordneten Stromaufsehern der Fall ist, welche ihre Stationen an dem Stromufer haben und wogegen bisher von militärischer Seite kein Anstand erhoben wurde. Nachdem aber der Kriegsminister bemerkte, daß die auf der gedachten Strecke des Saveflusses befindlichen Stromaufseher nicht dem dorthin zu exponierenden Baubeamten gleich gehalten werden können, vielmehr diese Expositur alsd eine ordentliche mit einem entsprechenden Wirkungskreise ausgerüstete Behörde betrachtet werde, mithin deren Bestand in der Militärgrenze immer eine Autoritätserschütterung der dortigen Militärverwaltungsbehörden mit sich bringen würde, und daß es sich hier hauptsächlich darum handelt, Prätentionen, welche, wenn man einmal das eine zugibt, immer mehr und mehr sich steigern würden, zu begegnen, und nachdem der Handelsminister seine Meinung dahin abgab, daß er von seinem Standpunkt nur wünschen könne, daß in Rücksicht auf die Förderung der wichtigen Saveflußschiffahrt auch irgendwo eine entsprechende Aufsicht auf diesem Strome bestehe und daß, nachdem gegen die zu diesem Zwecke beabsichtigte Aufstellung eines Bauamtes in Brod von militärischer Seite gegründete Einsprache erhoben wird, es wohl am zweckmäßigsten sein dürfte, daß man die ganze Sorge und Manipulation bezüglich der Flußreinigungs- und Regulierungsarbeiten, soweit sie die durche das Militärgrenzgebiet laufende Strecke der Save betreffen, der Militärgrenze überlasse, glaubte auch Minister Ritter v. Lasser sich mit diesem Antrage des Handelsministers um so mehr vereinigen zu sollen, als ihm dies die korrekteste Entscheidung der fraglichen Angelegenheit zu sein scheine.

Als sich hierauf auch der Kriegsminister hiermit einverstanden erklärte und der kroatisch-slawonische Hofkanzler nicht das Geringste dagegen einzuwenden hatte, daß die ganze durch die Militärgrenze laufende Strecke des Saveflusses in die Verwaltung der Militärgrenzbehörde zurückgegeben werde, äußerte Se. k. k. Hoheit , daß Höchstdieselben das Ergebnis dieser Beratung Allerhöchstenortes unterbreiten werden8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Salzburg, den 4. August 1863. Praesentatum 7. August 1863. Rechberg.