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Nr. 360 Ministerrat, Wien, 8. Juni 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 6.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; abw. Degenfeld; BdR. Rechberg 4. 7.

MRZ. 1164 – KZ. 2099 –

Protokoll des zu Wien am 8. Junius 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitz Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Arrangement mit dem Österreichischen Lloyd über die Ärarforderung von drei Millionen, Reform der Statuten und der Verwaltung dieser Gesellschaft

Der Vortrag des Finanzministers vom 23. August 1861, die Berichtigung des dem österreichischen Lloyd im Jahre 1859 vorgestreckten Ärarialvorschusses von drei Millionen Gulden betreffend1, welcher im Ministerrate am 1. und 13. Dezember 1862 beraten wurde, ist dem gedachten Minister mit dem Ah. Befehle zurückgestellt worden, den Gegenstand einer neuerlichen Ministerberatung zu unterziehen2. || S. 94 PDF || Der Marineminister hat seinen Aufenthalt in Triest während des heurigen Winters benützt, um sich über die ökonomische Lage des Lloyd und die Mittel einer Abhilfe näher zu informieren, hierauf mit dem Finanzminister Rücksprache gepflogen3 und erstattet gegenwärtig dem Ministerrate sein Referat darüber. Minister Baron Burger beleuchtete vor allem die Nachteile, welche für den Staat aus der früher projektierten Vorschußrückzahlung durch Übernahme von Lloydaktien al pari bis zum Belauf der ganzen Forderung entstehen würden. Der Staatsschatz ist mit der Lloydunternehmung schon nur zu sehr engagiert; durch jenen Vorschuß von 3,000.000 fl., durch die Garantie für das Anlehen der Kreditanstalt an den Lloyd zu 5,694.472 fl. und durch die Subvention, welche jährlich weit mehr als eine Million beträgt (1861 selbst 1,994.276 fl.). Durch den Ankauf von so viel Aktien würde der Staat selbst Mitinteressent an der Gebarung werden und seine günstigere Stellung als Gläubiger, noch außerdem mit reelem Verlust, aufgeben, nachdem die Lloydaktien, welche er al pari nehmen soll, jetzt zu 236 fl. für 500 fl. Konventionsmünze Nominalwert stehen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß der Lloyd durch eine so große Beteiligung des Staates als Aktionär den bisher gewahrten Charakter eines Privatinstitutes verlieren würde und dadurch im Fall eines Seekrieges manche Gefahren und Verluste zu tragen haben dürfte, von denen er bisher verschont blieb. Wenn aber auf das Projekt der Konvertierung des Anlehens in Aktien nicht eingegangen wird, so fragt sich, was hat zu geschehen, um einerseits die allmähliche Rückzahlung der Ärarialforderung zu sichern und andererseits die Lloydgesellschaft vor verderblichen Zahlungsverlegenheiten zu schützen, da der Fortbestand dieses Instituts ebensosehr den politischen Interessen Österreichs als dem Vorteile des österreichischen Seehandels, insbesondere aber dem Vorteile der Stadt Triest entspricht. Nach dem Antrage des Marineministers läßt sich die Fundierung der Wechselschuld des Lloyd per 3,000.000 fl. unter Sicherstellung des Ärars mit dem Zwecke der Konsolidierung der Unternehmung in folgender Weise vereinen.

1) Die Wechselforderung des Staats per drei Millionen wird in ein dem Kreditanstaltsanlehen unmittelbar anzureichendes, verzinsliches Prioritätsanlehen umgewandelt, von welchem die Hälfte (1,500.000 fl.) in den letzten fünf Jahren des Gesellschaftsvertrages (1875–1879) in gleichen Jahresraten von je 300.000 fl., zurückgezahlt wird.

2) Über die Rückzahlung der zweiten Hälfte behält sich die Regierung vor, längstens während des Jahres 1879 mit der Gesellschaft ein den Umständen angemessenes Übereinkommen zu treffen. Kommt ein solches nicht zustande, so hat die volle Rückzahlung mit Beginn des Jahres 1880 zu geschehen.

3) Dieses ganze Prioritätsanlehen wird bis zur gänzlichen Tilgung desselben mit jährlich 4% (statt 3% wie bisher) verzinset.

Auf diese Weise würde der Lloyd von dem Drucke der schwebenden Wechselschuld befreit und ihm Zeit gewährt, bis zum Jahre 1878 mit dem Aufwand von jährlich einer Million seine sämtlichen Passiva zu verzinsen und selbe bis auf einen Ärarialschuldrest || S. 95 PDF || von eineinhalb Millionen zu depurieren. Das Ärar gewänne 30.000 fl. jährlich an Interessen und Sicherheit für die spätere Rückzahlung des Kapitals. Die ökonomische Lage des Lloyd hat sich übrigens seit der Krisis von 1859 wesentlich gebessert, so daß 1861 aus den eigenen Einkünften mit Einschluß des Staatsbeitrages nicht bloß die Anlehens- so wie die Aktienzinsen bezahlt, sondern noch 685.625 fl. auf Abschreibungen, Assekuranz- und Reservefonds erübrigt werden konnten. Die Ergebnisse des Jahres 1862 stellen sich noch günstiger. Sollten aber auch in der Folge nicht mehr als etwa 600.000 fl. auf Abschreibungen etc. erübrigen, so würde dieses doch hinlängliche Mittel gewähren, um nach und nach binnen zwölf Jahren die im Interesse der Gesellschaft gebotene Umstaltung der kleinen in große Dampfer zu bewirken. Auf diese Art allein dürfte, wie gesagt, die Existenz des Lloyd zu retten sein. Die Lebensfrage hängt von dem Beschluß der Staatsverwaltung über die Wechselschuld ab, aber ebendeswegen ist die Regierung nicht nur in ihrem Recht, sondern auch vollkommen in der Lage, die Lloydgesellschaft zur Vornahme jener Reformen in den Statuten und in der Administration zu verhalten, welche in ihrem Interesse nicht minder als in jenem des Staatsschatzes gelegen sind. Als solche Reformen bezeichnete der referierende Minister:

1) Den Vorbehalt der behördlichen Bestätigung für den auf drei Jahre zu wählenden Präsidenten.

2) Die eingreifende Überwachung der Gebarung durch den Regierungskommissär gemäß eines festzusetzenden Reglements.

3) Die Vermehrung des Verwaltungsrates (Consiglio d’Amministrazione) von fünf auf sieben Räte, worunter zwei, die ihren Sitz außerhalb Triests haben, ihre Stimmen aber auf Triestiner Verwaltungsräte übertragen können. (Die in Vorschlag gekommene Erweiterung des Verwaltungsrates in gewissen Fällen durch Beiziehung weiterer sieben Verwaltungsräte findet Minister Baron Burger unpraktisch und selbst nachteilig, weil diese letzteren Räte von den laufenden Geschäften und der eigentlichen Lage des Lloyd nicht genug unterrichtet wären, um mit Nutzen einen entscheidenden Einfluß zu üben.)

4) Den bisher nicht stimmberechtigten Besitzern von Aktien auf Überbringer wäre, gleich allen übrigen Aktionären, für je fünf Aktien eine und für 25 Aktien fünf Stimmen zuzuerkennen, um der bisherigen, höchst unbilligen Rechtsungleichheit ein Ende zu machen.

5) Die Aktien zum Nachweis des Stimmrechts in den Generalversammlungen sollen künftig nicht bloß in Triest und Wien, sondern auch an anderen großen Handelsplätzen deponiert werden können, wodurch ein weiteres Gravamen gegen die Triester Oligarchie im Lloyd behoben würde.

6) Die Bestellung von drei Betriebsdirektoren, einem technischen, einem kommerziellen und einem nautischen Direktor, welche nunmehr die eigentliche Administration unter der Oberleitung und Kontrolle des Verwaltungsrates zu besorgen hätten, während bisher der Verwaltungsrat zugleich administriert und kontrolliert, wobei die Kontrolle natürlich eine illusorische ist.

7) Reduktion der Administrationsauslagen, welche dermal die unverhältnismäßig große Summe von mehr als 560.000 fl. jährlich verschlingen, dann der Schiffskosten.

8) Festhaltung des Grundsatzes, daß die Aktien nur dann und insofern zu verzinsen || S. 96 PDF || sind, als aus der reinen Einnahme, nach Abzug der Abschreibungen, ein Rest erübrigt.

Bei Durchführung dieser Reformen dürften sich die reinen Einnahmen der Gesellschaft um 300.000 bis 500.000 fl. jährlich höher stellen, und das jetzt so gefährdete Institut würde an Solidität wesentlich gewinnen. Allein da manche dieser Reformen tief einschneiden und durch Beseitigung von Sinekuren, Abstellung von Mißständen etc. viele Interessen verletzen werden, ist es nötig, daß die Regierung auf deren Durchführung mit aller Energie und Konsequenz dringe. Das Compelle dazu besitzt sie in dem Übereinkommen wegen der Wechselschuld, in der Erneuerung des Postvertrages und in der Subvention.

Der Finanzminister erklärte sich in allen Punkten mit den Anträgen des Marineministers einverstanden, indem auf diese Weise zugleich die Hintanhaltung einer Kalamität für den Lloyd und die Sicherstellung und, wenn auch späte Rückzahlung der Ärarialforderung erzielt werden wird. Der Staatsratspräsident findet, es sei immerhin ein schlechtes Geschäft, wenn man statt fälliger Wechselforderungen schlechte Prioritäten bekommt, welche erst vom Jahre 1875 an nach und nach zurückgezahlt werden. 4% Zinsengenuß sei dafür keine Kompensation. Indessen ist nicht zu leugnen, daß der heute vorgeschlagene Modus günstiger für das Ärar ist als die früher beantragte Konvertierung der Forderung in Aktien al pari. Der Handelsminister , der sich auch stets gegen diese Konvertierung erklärt hatte, stimmt den Anträgen des Marineministers bei und würde es selbst, im Interesse des Lloyd, bei einer bloß dreiprozentigen Verzinsung der Schuld belassen. Minister Ritter v. Lasser sieht nicht ab, woher der Lloyd die Mittel nehmen wird, aus seinen ordentlichen Einnahmen jährlich eine Million auf Interessen und Kapitalsrückzahlung, dann noch 6,000.000 fl. auf Umstaltung der Dampfschiffe zu verwenden. Er wird neue Schulden kontrahieren müssen und dem Bankrott kaum entgehen. Indessen findet der Minister gegen das vorgeschlagene Arrangement, wobei die Lage des Lloyd und die Stellung des Ärars wenigstens nicht verschlimmert wird, keine Einwendung zu erheben.

Nachdem die Stimmenmehrheit sich mit dem referierenden Minister vereinigt hatte, erwähnte der Finanzminister , man habe ursprünglich beabsichtigt, diese Angelegenheit mittels Regierungs­vorlage an den Reichsrat zu bringen4, sei aber davon wieder abgegangen, wonach die Sache in administrativem Wege behandelt werden wird.

Schließlich forderte Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog den Marineminister auf, in dieser Angelegenheit au. Vortrag an Se. k. k. apost. Majestät zu erstatten5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 2. Juli 1863. Empfangen, 4. Juli 1863. Rechberg.