Nr. 296 Ministerrat, Wien, 10. und 11. Dezember 1862 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Schurda; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht (Erzherzog Rainer 11. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 28. 12.
MRZ. 1098 – KZ. 3959 –
Protokoll des zu Wien am 10. und 11. Dezember 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.[Sitzung vom 10. Dezember 1862][anw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; abw. Lasser, Pratobevera, Burger]
I. Thronrede bei der Schließung der Reichsratssession
Gegenstand der Beratung war die bei Schließung der gegenwärtigen Reichsratssession von Sr. Majestät zu haltende Thronrede1.
Nachdem der Staatsminister den von ihm verfaßten Entwurfa dieser Rede vollinhaltlich vorgelesen hatte, ergab sich zunächst eine Diskussion über den Ton und Inhalt der Rede im allgemeinen und über die bei dieser Feierlichkeit zu beobachtende Form. Der Minister des Äußern hob nämlich zwei Momente hervor, die ihm einige Bedenken einflößen, und dies sei zuerst der im Laufe der Rede öfters gebrauchte Ausdruck „Meine Herren“, der ihm im Munde des Monarchen nicht angemesen zu sein scheint und auch seines Erinnerns in anderen Thronreden nicht gebräuchlich ist, daher es angezeigt wäre, hiefür eine andere Ausdrucksweise wie z. B. „geehrte Reichsratsmitglieder“ zu wählen. Der zweite Anstand reiche aber weiter und betreffe eigentlich die Ökonomie des Entwurfes. Die Form, welche man der heurigen Thronrede gibt, werde sich festsetzen, und da sei es höchst wünschenswert, daß man gleich jetzt eine Form wählt, die allen Konsequenzen und Konflikten vorbeugt und auch die Rechte der Krone strenge wahrt. Dieser Anforderung scheine ihm aber der vorliegende Entwurf schon deshalb nicht zu entsprechen, weil darin viel zu viel in das Detail und namentlich in eine genaue und vollständige Aufzählung aller im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze eingegangen wird, was, wenn man es so behalten wollte, künftighin manche Schwierigkeiten bereiten dürfte, zumal man sich nicht der Täuschung hingeben darf, daß alle Sessionen des Reichsrates so friedlich und so gut abgehen werden wie diesmal, vielmehr darauf gefaßt sein muß, daß Se. Majestät in Zukunft noch manchen von dem Hause votierten Gesetze die Ah. Sanktion zu verweigern in der Lage sein werden. Sieht man auf andere konstitutionelle Staaten, so werde man finden, daß die Thronrede stets kurz und allgemein gehalten ist und in der Regel die Form besteht, daß der Regent am Schlusse der || S. 99 PDF || Thronrede den Miniterpräsidenten oder den Sprecher des Hauses ermächtigt, den sogenannten Abschied zu verlesen, worin eben alles zusammengestellt wird, was als Ergebnis der Verhandlungen hervorgeht, und namentlich was die Regierung über die im Hause gefaßten Beschlüsse resolviert hat. Dieser Usus habe seinen praktischen Wert, und dürfte sich auch bei uns eine ähnliche Form empfehlen. Graf Rechberg würde daher glauben, daß die in Rede stehende Thronrede ganz allgemein und bündig zu halten und, wenn schon darin in bezug auf die zustande gekommenen Gesetze Erwähnung geschehen soll, sich hiebei nur auf die allerwichtigsten, und zwar zunächst auf die Finanzgesetze zu beschränken wäre. Die umständliche Darlegung alles dessen, was als Resultat der Reichsratsverhandlungen hervorgeht, könnte aber dem Staatsminister überlassen werden, der entweder – wie es in einigen Ländern gebräuchlich ist – nach erfolgter Schlußthronrede in einer vereinten Sitzung der Häuser seine Rede hält, oder – was vielleicht für unsere Verhältnisse passender wäre – nach beendeter Thronrede von Sr. Majestät Ag. ermächtigt würde, gleich an Ort und Stelle seinen Vortrag zu halten. Hierauf erwiderte der Staatsminister , daß er die Bedenken der Vorstimme gegen die Ausführlichkeit der Rede und namentlich gegen die Aufzählung der zustande gekommenen Gesetze nicht teilen könne, denn daraus, daß in der heurigen Thronrede alle diese Gesetze besprochen werden, folge noch nicht, daß dies in derselben Weise auch in allen künftigen Thronreden geschehen müsse, vielmehr werde man immer darauf bedacht sein müssen, den Ton und das Wesen der Rede so zu halten, wie es gerade die gegebenen Verhältnisse erheischen. Er müsse übrigens bekennen, daß im Grunde die Notwendigkeit, am Schlusse der Session die im Laufe derselben zustande gekommenen Gesetze zu bezeichnen, in Österreich gar nicht besteht, indem wir bekanntlich nur eine Publikationsart der Gesetze haben, nämlich das Reichsgesetzblatt, und sind auch die meisten der in der Thronrede erwähnten Gesetze bereits auf diesem Wege kundgemacht worden. Der Zweck der diesfälligen Auslassungen in der Thronrede sei also hauptsächlich der, die Tätigkeit und Wirksamkeit dieser ersten Reichsratssession anschaulich zu machen und vom Ah. Throne aus dessen zu gedenken, was bereits unter Mitwirkung dieses Körpers sowohl für die geistige als materielle Wohlfahrt des Reiches geschehen ist. Die Hinweisung der Vorstimme auf den Gebrauch anderer Staaten könnte ihn nicht bestimmen, von seiner Proposition abzugehen. Österreich habe den Reichsrat in anderer Form eröffnet und werde sich auch bei der Schlußfeierlichkeit nach seinen Verhältnissen richten. Mit dem Vorschlage des Grafen Rechberg, daß nach der Thronrede der Staatsminister einen sogenannten Abschied verlese, könnte er sich umso weniger vereinigen, als, wie schon bemerkt, hiezu bei uns keine Notwendigkeit besteht und somit für eine solche Rede das Objekt fehlt. Nachdem der Minister des Äußern hier eingewendet hat, daß er das Beispiel des Auslandes nicht deshalb angeführt habe, daß Österreich dasselbe nachäffen soll, sondern um zu zeigen, daß die Staatsmänner anderer Staaten die Notwendigkeit erkannt haben, die Thronrede mit jener Vorsicht abzufassen und in jene Form zu kleiden, die von vornehinein jedem möglichen Konflikte vorbeugte, und daß er mit seinem Anwurfe nichts anderes gemeint habe, als daß, wenn die Form des sogenannten Abschiedes gewählt würde, dadurch aus der Thronrede jedes Detail wegbleiben und sich darin in ruhigen und würdigen Worten nur über die Hauptsache ausgesprochen werden könnte, || S. 100 PDF || ergriff der Staatsminister noch einmal das Wort, um zu erklären, daß er den größten Wert darauf lege, daß die Reichsratssession mit der Thronrede gänzlich geschlossen und der Kaiser gleichsam das allerletzte Wort habe. Indem Ritter v. Schmerling hier noch des Näheren einging, um die Nützlichkeit und heilsame Einwirkung nach außen darzutun, wenn die heurige Schlußthronrede etwas ausführlich gehalten und namentlich darin alle jene Gesetze, welche auf die Verbesserung unserer Zustände von wesentlichem Einflusse sind, in entsprechender Weise ausgeschmückt werden, bemerkte er weiter, daß, soferne bei der Spezialdebatte einige Details der Rede wegzulassen beliebt werden sollte, er dem nicht entgegentreten wolle, nur müsse er darauf aufmerksam machen, daß es im In- und Auslande keinen guten Eindruck hervorbringen dürfte, wenn die Sache in einem ganz trockenen Tone abgetan werden würde. Was den beanständeten Ausdruck „Meine Herren“ betrifft, so könne immerhin dafür ein passenderer gewählt werden, bdoch sei er auch in der Rede am 1. Mai 1861 gebraucht wordenb . Der ungarische Hofkanzler , welcher von seinem Standpunkte aus vor allem zu der Erklärung sich berufen fühlte, daß er der im Laufe der Rede vorkommenden Betonung des Festhaltens an der Reichseinheit vollkommen beistimme, sprach in Absicht auf die Fassung der Rede im allgemeinen seine Meinung dahin aus, daß er dieselbe kürzer und objektiver gehalten wissen möchte. In bezug auf die vom Grafen Rechberg angeregte Form erwähnte er, daß ähnliches auch bei den ungarischen Landtagen bestand, und indem Graf Forgách eine nähere Schilderung dieser Gepflogenheit gab, glaubte er schließlich die Bitte nicht unterdrücken zu können, daß die Stelle der Rede, welche von den Grundfesten des Verfassungsbaues – 20. Oktober und 26. Feber – spricht, weniger nachdrucksvoll gegeben rücksichtlich der Zwischensatz „welchen Ich die Weihe Meines Gelöbnisses, sie unverrückt zu erhalten, gegeben habe“ weggelassen werden möge, indem diese Worte im Munde des Monarchen eine große Beunruhigung in Ungarn hervorbringen dürften, was doch eben im Interesse des gesamten Reiches vermieden werden sollte. Der Polizeiminister erklärte sich im Wesen mit der Thronrede einverstanden. Die Aufzählung der zustande gekommenen Gesetze sehe er als einen Rückblick auf die Wirksamkeit der Reichsratssession und als eine Anerkennung der diesfälligen Leistungen an, und in dieser Hinsicht halte er es allerdings für sehr zweckmäßig, daß insbesondere alle jene Gesetze umständlich erwähnt werden, welche auf die Besserung unserer Zustände einwirken, wohin zunächst die Partie der Finanzgesetze gehöre. Ebenso pflichtete Freiherr v. Mecséry der Auffassung des Staatsministers bei, daß nur die Thronrede allein den Schluß der Session bilden kann. Ein gleiches Votum gaben der Minister Graf Nádasdy , der Finanzminister und der Handelsminister ab, wobei der erstere hervorhob, daß er den allergrößten Wert darauf legen würde, daß Se. Majestät das allerletzte Wort spreche und daß, was den Inhalt der fraglichen Thronrede betrifft, derselbe von der praktischen Seite betrachtet gewiß nicht verfehlen wird, auf die Völker den Eindruck zu machen, daß aus den Verhandlungen des Reichsrates nicht bloß Lasten, sondern auch Vorteile für sie erwachsen sind. Der Kriegsminister , ebenfalls der Auffassung des Staatsministers beistimmend, glaubte nur die Bemerkung nicht unterdrücken zu können, || S. 101 PDF || daß die verlesene Rede rücksichtlich der Schluß derselben auf ihn mehr den Eindruck einer Homilie als einer Thronrede gemacht habe. Der Staatsratspräsident schloß sich vollkommen dem Staatsminister an, wobei er bemerkte, daß es sicher nicht politisch wäre, wenn man eine Reichsratssession wie die gegenwärtige, welche für die Mitglieder derselben gewiß keine geringe Aufgabe, für das Reich aber von großer Bedeutung war, ohne alle Ausschmückung der Ergebnisse und statt mit warmen Worten ganz trocken und lakonisch schließen würde. Auch schiene es dem Votanten ganz zweckmäßig zu sein, daß des Preßgesetzes in der vorgeschlagenen Weise Erwähnung geschieht, zumal man auf dieses Gesetz allgemein aufmerksam ist und eine Übergehung desselben in der Thronrede leicht zu unbegründeten Vermutungen Anlaß geben könnte. Schließlich glaubte Freiherr v. Lichtenfels eine kleine Textverbesserung dahin beantragen zu sollen, daß bei der Stelle, wo gesagt wird, daß Se. Majestät die Regierung beauftragt haben, die Staatsvoranschläge pro 1862 und 1863 dem Reichsrate vorzulegen, der Satz „samt den dazu gehörigen Finanzvorlagen“ einzuschalten wäre, was angenommen und vom Staatsminister sofort hiernach der Entwurf rektifiziert wurde. Der Minister Graf Esterházy trat im allgemeinen den Meinungen des Grafen Rechberg und des Grafen Forgách bei. Er würde ebenfalls wünschen, daß die Schlußrede kürzer gehalten und namentlich darin des Preßgesetzes nicht coder wenigstens nur ganz objektiv, ohne in eine Würdigung desselben einzugehenc, erwähnt werde, indem dieses Gesetz mehr eine Errungenschaft als ein Geschenk Sr. Majestät anzusehen, daher es nicht angezeigt sei, daß der Kaiser selbst es lobe. In bezug auf die vom ungarischen Hofkanzler hinsichtlich des in der Rede wiederholten Gelöbnisses der unverrückten Erhaltung der Grundgesetze vorgebrachten Bitte erklärte Votant, sich nur dem Grafen Forgách anschließen zu können. Dem großen und erhabenen Grundsatze der Einheit der Monarchie werde gewiß allseitig gehuldigt, aber die Art und Weise, wie dieser Grundsatz durchgeführt werden soll, werde noch vielmals beraten werden müssen, bis sich endlich eine Modalität findet, die zum Ziele führt; bei dem heutigen Stande der Dinge dürfte es für Kaiser und Reich gleich gefährlich sein, sich in dieser Beziehung nur an die strikten Worte des Fundamentalgesetzes zu halten, und Votant würde daher dringend wünschen, daß der gedachte Passus wegbleibe, was umso weniger einem Anstande unterliegen könne, als hiedurch der Sinn des bezüglichen Absatzes nicht gestört werde.
Hierauf haben Se. k. k. Hoheit konkludiert, daß sich die Mehrheit der Konferenz im Prinzipe mit dem Staatsminister vereinigt hat, und es wurde sodann beschlossen, die vorliegende Thronrede einer absatzweisen Erörterung zu unterziehen, was aber, da Graf Forgách sich entfernen mußte, auf die nächste Sitzung verschoben wurde.
Fortsetzung am 11. Dezember 1862. Vorsitz und Gegenwärtige wie vorne, und dann der kroatisch-slawonische Hofkanzler Mažuranić.
Der Staatsminister legte vor allem einige Thronreden auswärtiger Regenten zur Einsicht vor, die den Beweis liefern, daß in den meisten eine weit detailliertere Aufzählung aller im Laufe der Session zustandegekommenen Gesetze vorkommt als || S. 102 PDF || in der von ihm entworfenen Rede, sowie er weiter konstatierte, daß der Ausdruck „Meine Herren“ auch in der Eröffnungsthronrede gebraucht wurde.
Es wurde sodann zu der Detailberatung geschritten, wobei sich folgende Bemerkungen ergaben2.
Abs. 3 wurde die vom Grafen Rechberg gemachte Korrektur, statt „Ihre erste Session“ zu sagen „die erste Session“, einstimmig angenommen.
Abs. 4 beanständete Graf Rechberg den Ausdruck „Wir dürfen uns der Erwartung hingeben etc.“3, indem er wünschte, daß hier der kaiserliche Ausspruch sich nicht zu weit entferne von jenen Erklärungen, welche in dieser Beziehung sowohl der Minister des Äußern als der Kriegsminister wiederholt im Hause abgegeben haben, und dieser Stimmführer glaubte daher, um eben den Einklang mit diesen Äußerungen herzustellen, daß es besser wäre, hier bloß die Hoffnung auf fortdauernden Frieden auszudrücken, worüber nach kurzer Debatte Se. k. k. Hoheit den Staatsminister aufforderten, diesen Nachsatz im Sinne des Grafen Rechberg zu textieren und in dem Entwurfe als Alternative zur Ah. Entscheidung aufzunehmen.
Abs. 9 kam Graf Forgách auf seinen bereits bei der Generaldiskussion gestellten Antrag, den Zwischensatz „welchen Ich die Weihe des Gelöbnisses etc.“ wegzulassen, zurück, indem er anführte, daß nach seiner Überzeugung das Verfassungswerk weit eher zur Durchführung kommen wird, wenn man weniger darauf drängt und sich nicht rücksichtslos an Formen hängt, die zu nichts frommen4. Der Minister des Äußern erklärte, prinzipiell dagegen zu sein, in den Mund Se. Majestät die öftere Wiederholung seines Gelöbnisses zu legen. Dieser Stimmführer glaubte auch, gegen den in diesem Absatze gebrauchten Ausdruck „den Bau zu beginnen“ das Bedenken erheben zu sollen, daß damit gleichsam wieder das ganze Verfassungswerk in Frage gestellt und in dieser Beziehung weiter allen möglichen Anträgen Tür und Tor offen gelassen würde, worauf der Staatsminister zur Beseitigung dieses Bedenkens den Vorschlag machte, statt des Wortes „beginnen“ das Wort „auszuführen“ zu setzen, womit die Konferenz einverstanden war. Der Polizeiminister äußerte, daß, wenn kein Zweifel darüber wäre, wie sich die mit dem Diplome vom 20. Oktober und dem Grundgesetze vom 26. Februar ins Leben gerufenen Institutionen entfalten und in den einzelnen Richtungen des staatlichen Lebens der Monarchie verwirklichen werden, und wenn keine widerstrebenden Intentionen vorhanden wären, es dann wohl keiner Wiederholung des kaiserlichen Versprechens, die gegebenen Grundfesten unverrückt zu erhalten, bedürfen würde. Man spreche von einer Seite her schon durch zwei volle Jahre immer nur von Beruhigung der Ungarn, und || S. 103 PDF || was hat man bisher für einen Erfolg aufzuweisen? Höchstens immer neue Beunruhigung und neuen Widerstand. Votant würde daher hier gerade ein Gewicht auf die Wiederholung des kaiserlichen Gelöbnisses legen, denn dies werde auf der einen Seite gewiß eine Beruhigung geben, auf der anderen Seite aber sicher die Beunruhigung um keine Linie verändern. Der Minister Graf Nádasdy erklärte, daß er als Vertreter der siebenbürgischen Angelegenheiten sogar darauf bestehen müßte, daß der fragliche Passus in die Thronrede aufgenommen werde, wenn es nicht schon der Fall wäre, denn man soll es wissen, daß Se. Majestät jene Grundsätze, nach welchen Allerhöchstderselbe die Gestaltung des Reiches zu vollführen unternommen hat, festhalten und von seinem ursprünglichen Standpunkte nicht abweichen wolle. Ebenso sprachen sich auch die übrigen Stimmführer für Belassung des fraglichen Zwischensatzes aus, mit Ausnahme des Ministers Grafen Esterházy , der unter Berufung auf sein in der ersten Sitzung abgegebenes Votum dem Grafen Forgách beistimmte.
Abs. 15 und 16. Über die hier vom Minister des Äußern aufgeworfene Frage, ob es zweckmäßig sei, daß Se. Majestät selbst das Preßgesetz, dem Allerhöchstdieselben kaum geneigt sein können, ein Lob sprechen, konstatierte der Staatsminister , daß dies eine Regierungsvorlage war und, obzwar darüber viel debattiert wurde, schließlich hiebei doch die Grundsätze der Regierung vollständig durchgekommen sind und daß, wenn nun Se. Majestät darüber gar nichts sagen sollte, sich hieraus nur die Meinung bilden würde, daß es nun Se. Majestät gereue, die Presse frei gemacht zu haben. Übrigens finde der Staatsminister den betreffenden Passus so trocken und ruhig, daß man kaum weniger sagen kann, wenn nicht überhaupt in der Rede die Gesetze ohne allen Aufputz rezitiert werden sollen. Um jedoch auch allen Schein des Lobes zu vermeiden, ließen sich vielleicht – schlug Freiherr v. Lichtenfels vor – die beiden Absätze 15 und 16 in der Art verbinden, daß man sagen könnte „haben Sie ihr Bemühen dahin gerichtet, daß so wie einerseits die öffentliche Meinung, welche durch den Mund der Presse spricht, in ihrem heilsamen Ausdrucke nicht verkümmert werde, andererseits auch das zu diesem Zwecke beschlossene Gesetz die erforderlichen Bürgschaften gewähre, daß etc.“. Diese Modifikation wurde von der Konferenz angenommen, und wird der Staatsminister hiernach diese beiden Absätze entsprechend redigieren.
Abs. 195 beantragte der kroatisch-slawonische Hofkanzler die Weglassung des letzten Satzes, weil er besorgt, daß, insoferne man das neue Handelsgesetzbuch auch in Kroatien einführen will, es dort eine umgekehrte Wirkung hervorbringen und nur Mißtrauen erwecken würde, wenn man in der Thronrede hervorhebt, daß die Annahme des Handelsgesetzbuches in Österreich auch auf vielfache andere Beziehungen zu den deutschen Bundesstaaten Einfluß üben wird, somit gleichsam || S. 104 PDF || sagt, daß [man] damit nicht bloß die Handelsinteressen, sondern auch andere Zwecke und politische Interessen, und zwar speziell deutsche Interessen verfolge. Gegen diesen Antrag wurde von keiner Seite eine Einwendung gemacht, und ist mithin der betreffende Schlußsatz sofort gestrichen worden.
Abs. 20 wurde über Antrag des Grafen Rechberg das Wort „neuen“ gestrichen6.
Der Abs. 25 wurde vom Minister des Äußern in seiner ganzen Form beanständet, weil darin der ganze Erfolg der angebahnten Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Ausgaben und Einnahmen dem Reichsrate zugute gelegt wird, was Votant umkehren und die Regierung voranstellen, mithin diesen Passus beiläufig derart stilisieren würde, daß die Bemühungen der Regierung, die Einnahmen mit den Ausgaben in ein entsprechendes Verhältnis zu bringen, die tatkräftigste Unterstützung von Seite des Reichsrates gefunden haben. Der Staatsminister erkannte vollkommen die Richtigkeit dieser Bemerkung sowie die Zweckmäßigkeit der beantragten Änderung und erklärte sonach, den Text des Absatzes in diesem Sinne modifizieren zu wollen, womit die Konferenz einverstanden war.
Abs. 28 wünschte der Finanzminister , daß das Wort „schmerzlich“ weggestrichen und allenfalls hier nur ein Bedauern ausgesprochen werde, worauf jedoch von der Mehrheit der Konferenz nicht eingegangen, sondern vielmehr gerade das Wort „schmerzlich“ als sehr treffend bezeichnet wurded, 7.
Abs. 31 ist das Wort „rationellere“ in „richtigere“ umgewandelt worden8; und bezüglich des Abs. 36 wurde sich dahin geeinigt, denselben gänzlich zu streichen, weil es fürs erste nicht angezeigt ist, von der Besserung der Valuta zu sprechen, da man nicht wissen kann, wie das Verhältnis am Tage der Thronrede stehen wird, und weil fürs zweite der folgende Absatz ohnehin dasselbe betont.
Abs. 43 bemerkte Graf Forgách , daß zur Beseitigung eines jeden Mißverständnisses hier die Genesung ihrer Majestät der Kaiserin ausdrücklich zu bezeichnen wäre, was jedoch von den übrigen Stimmführern nicht notwendig befunden, sondern gerade das bloße Andeuten des gewiß der ganzen Welt bekannten glücklichen Ereignisses als passend erkannt wurde9.
Wien, am 11. Dezember 1862. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Dezember 1862. Empfangen 28. Dezember 1862. Erzherzog Rainer.