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Nr. 237 Ministerrat, Wien, 10. Juni 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. Rechberg 11. 6., Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener [bei III—V abw.], Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; außerdem anw. Holzgethan; abw. Forgách, Pratobevera; BdR. Rechberg 20. 6.

MRZ. 1041 – KZ. 1790 –

Protokoll des zu Wien am 10. Juni 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Vereinbarung zwischen der Finanzverwaltung und der Nationalbank in bezug auf die Herausgabe der 1860er Lose

Der Finanzminister brachte zur Kenntnis der Ministerkonferenz einen Entwurf, der zwischen der Finanzverwaltung und der Kommission der Nationalbank in bezug auf die Herausgabe von Losen des Jahres 1860 zur Beschaffung der vom Reichsrate bewilligten 50 Millionen vereinbart wurde, welcher dem für den 11. Juni l. J. einberufenen Bankausschusse vorgelegt werden wird1. Diese Vereinbarung enthalte die Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 8. Juni l. J. in || S. 46 PDF || betreff der Bedeckung des Abganges im Finanzjahre 1862 im Wege des öffentlichen Kredits2. Der leitende Gedanke dabei sei der, daß die Bank dem Staate 50 Millionen leihe, im übrigen seien die Bestimmungen im Einklange mit dem Gesetze vom 8. Juni verfaßt und nur die neuen Anordnungen darin aufgenommen, daß sämtliche der Bank verpfändeten 1860er Lose zur Realisierung der Forderungen der Bank bis Ende 1863 veräußert werden sollen und daß die Rückzahlung der 50 Millionen an die Bank, die doch nicht auf einmal geschehen könne, in Monatsraten vom Februar bis August 1864 zu geschehen haben werde. Der Entwurf, welchen der Finanzminister abliest, bestimmt im wesentlichen, daß sämtliche bei der Bank verpfändeten Lose vom Jahre 1860 im Nennwerte von 123 Millionen bis Ende 1863 veräußert werden sollen und daß die Bedingungen der Veräußerung der Finanzminister zu bestimmen habe. Von den Einzahlungen habe die Nationalbank 50 Millionen der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, was über 50 Millionen eingehe, sei von der 99 Millionen betragenden Schuld an die Bank abzurechnen. Für diese 50 Millionen Gulden habe die Finanzverwaltung der Nationalbank fünf Schuldverschreibungen à 10 Millionen, welche vom Februar bis August 1864 am Ersten jeden Monats zahlbar seien, zu übergeben. Komme das am 13. März l. J. wegen der Privilegiumsverlängerung getroffene Übereinkommen zustande3, so seien die 50 Millionen Gulden als Abschlagszahlung auf das dort stipulierte Anlehen zu betrachten und werden die fünf Schuldverschreibungen der Finanzverwaltung zurückzustellen sein. Komme jedoch das Übereinkommen vom 13. März l. J. bis 31. Dezember 1862 nicht zustande, so sei der nach erfolgter Realisierung sämtlicher 123 Millionen Gulden der Lose von 1860 noch verbleibende Rest der Schuld von 99 Millionen zu den Verfallszeiten der oberwähnten Schuldverschreibungen zu bezahlen. Der über 99 Millionen sich belaufende Teil jener Schuldverschreibungen sei dann der Finanzverwaltung zurückzustellen. Was endlich von den 99 Millionen nicht durch Einzahlung gedeckt sei, werde vertragsmäßig mit zwei Prozent zu verzinsen sein. Der Finanzminister bemerkte, daß diese Bestimmungen vorläufig im Bankkomitee vereinbart wurden und daß mit Grund zu hoffen sei, daß sich für dieselben in der morgigen Sitzung des Bankausschusses die Majorität aussprechen werde. Es sei nicht mehr an der Zeit, die Ministerkonferenz für jeden Paragraph dieser Bestimmungen zu engagieren, er habe sich übrigens bereits mit adem Berichterstattera des Neunerausschusses des Reichsrates privative in das Einvernehmen gesetzt und dessen vollkommenes Einverständnis mit diesen Bestimmungen dabei in Erfahrung gebracht.

Im Ministerrat ergab sich hierüber keine Bemerkung4.

II. Begünstigungsfrist für die disponiblen Beamten der Landesregierungen in Kärnten und Krain sowie der Kreisbehörden im Küstenland

Der Staatsminister referierte über sein Vorhaben, Se. k. k. apost. Majestät um die Ag. Ausdehnung der Begünstigungsfrist für die noch disponiblen Beamten der Landesregierungen in Kärnten und Krain und der Kreisbehörden im Küstenlande auf ein weiteres halbes Jahr zu bitten, da gehofft werden könne, in der Zwischenzeit einige dieser Funktionäre auf dermalen in Linz und Triest erledigten Posten unterzubringen.

Unter diesen disponiblen Beamten befinden sich auch der Statthalter in Klagenfurt Baron Schloissnigg, der Hofrat Stahl und der Medizinalrat Andrioli in Laibach, dann der Statthaltereirat Fischer v. Wildensee in Klagenfurt. Die normalmäßige Pension dieser Beamten würde in einem halben Jahr, für welche Zeit die weitere Dauer der Begünstigungsfrist von ihm erbeten werden wolle, 4453 fl. betragen, während die Gehalte dieser Beamten in einem halben Jahre 9660 fl. ausmachen, so daß der Staatsschatz dabei mit 5207 fl. bebürdet würde. Diesen Antrag gedenke er damit zu begründen, daß Se. Majestät den gleichen Akt der Milde auch an Beamten aufgelöster Behörden in anderen Ländern Ag. zu üben geruht haben. Bezüglich einer günstigeren Behandlung des Statthalters Baron Schloissnigg aber beabsichtige er seinerzeit einen besonderen Antrag Sr. Majestät zu unterbreiten.

Der Finanzminister und sodann alle übrigen Stimmführer im Ministerrate erklärten sich mit diesem Vorhaben einverstandenb, 5.

III. Gesuch des Fürsten Gregor Bassaraba Brancovano um eine Konzession zur Fortführung einer projektierten walachischen Eisenbahn über die österreichische Grenze

Der Staatsrat Ritter v. Holzgethan referierte über einen au. Vortrag des Handelsministers, welcher das Majestätsgesuch des Fürsten Brancovano um die definitive Konzession zur Fortsetzung der von ihm projektierten Eisenbahn in der Walachei von Crajova dem Schyltale entlang durch den Vulkánpaß über die österreichische Grenze bis zu den eineinhalb Meilen von der Grenze entfernten Kohlenwerken des Kronstädter Berg- und Hüttenaktienvereines zum Gegenstande hat6. Ostensibel wurde vom Fürsten Brancovano nur die Konzession zu einer Lokalbahn von Crajova bis zu den Kronstädter Kohlenwerken nachgesucht7, dies || S. 48 PDF || sei jedoch nur ein Teil ceiner längeren Streckec einer längeren Strecke, welche vom äußersten Osten der Walachei, von Galatz beginnend, über Bukarest, Slatina und Crajova führen und durch den Vulkánpaß auf österreichischem Gebiete weitergeführt werden soll. Hätte aber einmal die walachische Bahn die österreichische Grenze überschritten, so hätte auch die weitere Folgerung einige Berechtigung, daß sodann die Fortsetzung der Bahn in das an Mineralschätzen reiche Hatzeger Strelltal und von da nach Arad ebenfalls gestattet und wohl auch ausgeführt würde und daß sonach die ursprüngliche Kohlenbahn zu einer Weltverkehrslinie sich gestalten könnte, ehe man sich noch über eine eigentliche Siebenbürgerbahn geeinigt habe. Sowohl von dem Handelsminister als auch vom Staatsrate sei erkannt worden, daß die Frage, ob das vorliegende Gesuch des Fürsten Brancovano zur Genehmigung geeignet sei, im engsten Zusammenhang mit der im Zuge befindlichen Verhandlung über die Siebenbürger Bahnen stehe8. Diesbezüglich stehen zwei Projekte in Frage, von denen jenes, dessen Bahnlinie von der Theißbahn bei Großwardein oder Arad ausginge, das ganze Land Siebenbürgen durchzöge und über Kronstadt und den Bodzapaß nach der Walachei führte, für die österreichischen Interessen das günstigste wäre. Dieses Projekt habe aber wenig Aussichten auf Erfolg, weil diese Bahntrasse die meisten technischen Schwierigkeiten biete und schon aus diesem Grunde sich hiefür Kapitalisten nicht interessieren. Das zweite für Österreich nächst günstige Projekt sei die Linie Arad — Karlsburg — Hermannstadt — Rotenturmpaß mit der Fortsetzung bis Bukarest. Für dasselbe sei auch das Zustandekommen voraussichtlich gesichert, indem sich für dasselbe einige Gesellschaften und englische Kapitalisten interessieren. Mit der hiebei ermöglichten Errichtung von Zweigbahnen nach Klausenburg und Kronstadt könne sodann für ein entsprechendes Eisenbahnnetz in Siebenbürgen gesorgt werden, ohne daß dabei der Hauptzweck — das Zustandekommen einer europäischen Weltbahn von der Walachei über Arad — Wien — Salzburg nach dem Westen aufgegeben zu werden brauchte. Das Projekt des Fürsten Brancovano stehe jedoch mit keinem der beiden vorbezeichneten in Verbindung, dasselbe sei vielmehr lediglich eine Variante eines schon früher von walachischer Seite gewünschten Projektes, wonach die walachische Bahn über Bukarest und Orşova zum Anschlusse an die bis an die Donau bei Bazias reichende österreichische Bahn geführt werden wollte, welches Projekt jedoch teils aus strategischen Rücksichten, teils aus Nationalrücksichten, weil durch diese Bahnlinie Siebenbürgen umgangen würde, abgelehnt wurde. Der Staatsrat habe sich demnach mit der Ansicht des Handelsministers, daß vor allem auf die Sicherstellung einer siebenbürgisch-walachischen Hauptbahn Bedacht zu nehmen und sonach das hiermit im Widerspruch stehende Gesuch des Fürsten Brancovano abzulehnen sei, einverstanden erklärt. Diesem Antrag traten sämtliche Stimmführer im Ministerrat bei.

Der Minister des Äußern machte darauf aufmerksam, daß es notwendig sei, die Verhandlung wegen der Siebenbürgerbahn so rasch als möglich zum Abschluß || S. 49 PDF || zu bringen, weil Nachrichten eingelaufen seien, daß die walachische Regierung Konzessionen zu Bahnen erteile, durch deren Zustandekommen der Handel Österreichs leiden könnte9. Aus diesem Grunde dürfte daher die Verhandlung bezüglich der Siebenbürgerbahn anstatt im Korrespondenzwege im Wege der kommissionellen Beratung, als ein schnelleres Resultat versprechend, zu finalisieren sein. Über Aufklärung des Handelsministers , daß wegen Weitläufigkeit der Akten und gänzlicher Verschiedenheit der einzelnen Gutachten, welche von den beteiligten Zentralstellen doch einer eindringlichen Prüfung unterzogen werden müßten, eine kommissionelle Beratung kaum eine raschere Beendigung in Aussicht stellen würde, da die Komiteemitglieder doch wieder die Kommissionsbeschlüsse zur Kenntnis der Chefs der Zentralstellen bringen und deren Schlußfassung einholen müßten, einigte sich der Ministerrat in betreff der Behandlung dieses Gegenstandes dahin, daß der bereits betretene Weg des schriftlichen Einvernehmens beizubehalten sei, daß sich jedoch der Staatsminister, der Kriegsminister und die ungarische Hofkanzlei, an welche diese Verhandlung noch zu leiten sei, die tunlichste Beschleunigung derselben angelegen sein lassen mögen10.

IV. Petition der Vereinigung „Concordia“ wegen Begnadigung der in jüngster Zeit verurteilten Journalisten

Der Polizeiminister berichtet, in Erfahrung gebracht zu haben, daß die Concordia eine Petition an den Reichsrat einbringen wolle, damit selber sich für die Begnadigung der in jüngster Zeit wegen Störung der öffentlichen Ruhe, dann wegen Preßvergehen zu Freiheitsstrafen und Kautionsverfall verurteilten Zeitungsredakteure und Journalisten verwende11. Es dürfte daher zu erwägen sein, welchen Einfluß die Regierung auf diese Petition zu nehmen habe, und es erscheine ihm vom Belange, daß sich das Abgeordnetenhaus in dieser Beziehung in nichts einlasse, was dessen Standpunkt dabei verrücken würde.

Dem Minister des Äußern scheine es am geratensten, die Majorität des Abgeordnetenhauses dafür zu bestimmen, diese Petition einfach an das Justizministerium || S. 50 PDF || zur weiteren kompetenten Amtshandlung zu leiten12. Der Staatsminister gab die Zusicherung, den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses hiezu vermögen zu wollen, und riet zugleich von jeder Gesamtmaßregel in betreff dieser Verurteilungen ab, da der einzige korrekte Weg jener sei, daß es jedem Verurteilten anheimgestellt gelassen werde, sich nach einiger Zeit nach Antritt der Strafe mit besonderen Strafnachsichtsgesuchen an die Gnade Sr. Majestät zu wenden13.

Der Ministerrat teilte diese Ansicht.

V. Interpellation über die Wirksamkeit der landwirtschaftlichen Vereine in Böhmen

Der Staatsminister referierte in betreff der vorhabenden Beantwortung einer in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. Mai l. J. von Dr. Milner und Konsorten an das Staatsministerium gerichteten Interpellation des Inhalts14: 1. Ob das Staatsministerium geneigt sei, die Verfügung der böhmischen Statthalterei vom 16. April l. J., Z. 1915815, durch welche die freie Wirksamkeit der landwirtschaftlichen Vereine Böhmens unter das Maß herabgedrückt wurde, welches selbst das unter der früheren Regierung erlassene Vereinsgesetz vom Jahre 185216 zuläßt, wieder abzustellen. 2. Ob das Staatsministerium geneigt sei, im Falle etwa mangelhafte Bestimmungen in den Statuten dieser Vereine eine Auslegung zulassen, durch welche sich jene Verfügung vielleicht teilweise rechtfertigen ließe, diesem Mangel abzuhelfen, indem es vorkommenden Gesuchen um zweckdienliche, dem bestehenden Vereinsgesetze keinesfalls zuwiderlaufende Abänderungen der Statuten im Sinn der bisherigen Übung willfahren möchte.

Der Staatsminister erachtete vor allem, eine tatsächliche Aufklärung über das Wesen, den Zweck und den gesetzlichen Bestand der landwirtschaftlichen Filialvereine in Böhmen geben und die angegriffene Verfügung der Statthalterei sowie deren veranlassende Ursachen näher beleuchten zu sollen. Die mit Ah. Entschließung vom 15. August 1859 bestätigten Statuten der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft in Prag bezeichnen als Zweck derselben die Verbreitung land- und forstwirtschaftlicher Kenntnisse und die Förderung der höheren Ausbildung der Landeskultur17. Die Zahl der Filialvereine, welche den Zentralverein in seiner || S. 51 PDF || Tätigkeit zu unterstützen bestimmt sind, ist in den Statuten ausdrücklich auf 13 — für jeden Kreis eine Filiale — festgesetzt und deren Ausdehnung oder neue Errichtung über Einschreiten der patriotischen Gesellschaft der Ah. Genehmigung vorbehalten. Die für die Kreisfilialvereine erlassene, von der Statthalterei genehmigte Geschäftsordnung vom 25. Februar 1860 setzt ferner fest18, daß dieselben nur in der Kreisstadt oder in Städten, wo sich eine Landesbehörde befindet, ihren Sitz nehmen und deren Versammlungen nur am Sitze des Filialvereins abgehalten werden dürfen. Während die Frage der weiteren Ausdehnung und Verwahrung der landwirtschaftlichen Filialvereine überhaupt prinzipiell noch nicht ausgetragen war, scheint sich in Böhmen das Bedürfnis danach im Sommer 1861 dringender geltend gemacht zu haben. Der damalige Statthalter Graf Forgách sah sich hiedurch, von allen Seiten gedrängt, ohne Einschreiten der Zentralgesellschaft und ohne deren Einvernehmen veranlaßt, mit Erlaß vom 12. Juli 1861, Z. 36018, teilweise Versammlungen der Mitglieder bereits bestehender Kreisvereine in dem einen oder anderen Bezirke der Kreisrayons in Unterordnung unter den Kreisverein zu gestatten19. Er erklärte jedoch zugleich, daß die Errichtung eigener selbständiger Bezirksvereine unstatthaft sei, daß die bewilligten Sektionen der Kreisvereine nur aus wirklichen Mitgliedern des Kreisvereins bestehen dürfen und daß ihren Verhandlungen lf. Kommissäre beizuwohnen haben. Diese von dem Grafen Forgách ohnedies in liberalster Weise und über den Buchstaben der Statuten hinaus gewährte Ermächtigung wurde aber nach den gemachten Wahrnehmungen weit über die gesteckten Grenzen ausgebeutet. Es konstituierten sich selbständige Bezirksvereine ohne vorläufigen Beschluß des Kreisvereins, dieselben entwarfen sich eigene Statuten, es traten denselben Individuen bei, die nicht Mitglieder des Kreisvereins waren, Studenten und Demokraten tauchten in diesen Versammlungen als Parteimänner auf, und es gewann den Anschein, als ob die Landeskultur nur den Deckmantel für ihre ganz ferneliegenden Bestrebungen bieten sollte. Diese Wahrnehmungen veranlaßten den Vizepräsidenten der böhmischen Statthalterei Baron Kellersperg, die Zügel etwas straffer zu spannen und die Verfügung vom 16. April l. J., Z. 19158, zu erlassen, deren einzelne Bestimmungen keinen anderen Zweck haben, als in der fraglichen Angelegenheit wieder die gesetzliche Ordnung herzustellen und die überwuchernden Auswüchse zu beseitigen.

Nach dieser historischen Darstellung des Sachverhaltes konstatierte der Staatsminister, daß diese Verfügung, welche die Interpellation beanständen will, in der pflichtgemäßen Handhabung der Ah. genehmigten Vereinsstatuten und der Geschäftsordnung der Kreisvereine ihre volle Rechtfertigung finde und daß für die Regierung durchaus kein Anlaß zu einer Änderung derselben vorhanden sei. Nachdem aber das Staatsministerium erst jetzt in die vollständige ämtliche Kenntnis des ganzen Sachverhaltes gelangt sei, so könne er sich nicht verhehlen, daß die Frage der Bildung landwirtschaftlicher Bezirksvereine nicht, wie es bisher von Seite der Landesstelle geschah, bloß provisorisch zu regeln sei, sondern nach reiflichster eindringlicher || S. 52 PDF || Erwägung einer definitiven Erledigung bedürfe. Der Staatsminister erklärt daher, über die gestellten Anfragen die Antwort erteilen zu wollen, daß das Staatsministerium im Vernehmen mit dem Ministerium für Handel und Volkswirtschaft dem Gegenstand seine volle Aufmerksamkeit zuwende und die Frage der Bildung landwirtschaftlicher Bezirksvereine in Böhmen im gesetzlichen Wege der Statutenänderung der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft ungesäumt in Verhandlung nehmen werde.

Nachdem noch der Polizeiminister und der Minister Ritter von Lasser die Gesetzmäßigkeit der beanständeten, von der zur Bestimmung der Geschäftsordnung für die Kreisfilialvereine berechtigten Statthalterei getroffenen Verfügung näher dargestellt hatte, erklärte sich der Ministerrat mit der von dem Staatsminister beabsichtigten Erklärung über die vorliegende Interpellation einhellig einverstanden20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 19. Juni 1862. Empfangen 20. Juni 1862. Rechberg.