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Nr. 240b Votum Pleners in betreff der böhmisch-schlesischen Verbindungsbahnen. (Beilage zu: MRP-1-5-04-0-18620621-P-0240.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; Beilage zum Originalprotokoll v. 21. 6. 1862.

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Unter den Verbindungsbahnprojekten zwischen Böhmen und Preußisch-Schlesien verdient (im allgemeinen volkswirtschaftlichen und speziell im Interesse der österreichischen Finanzen) die Linie Schwadowitz—Waldenburg überhaupt und || S. 69 PDF || namentlich vor der Linie Frankenstein—Glatz—Wildenschwert den Vorzug a) weil jene Linie die kürzeste ist und (wenn auch vielleicht mit relativ ungünstigem Terrainverhältnissen) gewiß das geringste Anlagekapital erfordert; b) weil sie der Schwadowitzer Braunkohle, welche zugleich einen vorteilhaften Betrieb dieser Verbindungslinie in Aussicht stellt, einen größeren Absatz ermöglicht; c) weil sie die kürzeste Verbindung zwischen Breslau und Prag (sowie Regensburg und überhaupt Südwestdeutschland) herstellt; d) weil sie aus den vorstehenden Gründen auch das Reinerträgnis der Pardubitz-Reichenberger-Bahn steigern und daher die schwer belastete Staatsgarantie erleichtern würde.

Die Verbindungslinie Frankenstein—Glatz—Wildenschwert würde die Entfernung zwischen Wien und Breslau verkürzen, aber da sie für sich allein 1. auch die Verbindung zwischen Breslau und Prag etc. und 2. jene zwischen Wien und Berlin an sich ziehen würde (behufs der kürzesten Verbindung dieser zwei Hauptstädte würde eben die südnorddeutsche Verbindungsbahn als Mittelglied ins Leben gerufen), und da daher jene Bahn in beiden Beziehungen die vom Staate garantierte Pardubitz-Reichenberger-Bahn benachteiligen würde, so wäre bei der Bewilligung jener Linie an der österreichischerseits bereits gestellten Bedingung festzuhalten, daß gleichzeitig auch 1. obige Linie Schwadowitz—Waldenburg und 2. die Linie Löbau—Cottbus konzessioniert und gleichzeitig in Betrieb gesetzt werden. Ad 2. ist noch zu bemerken, daß von der Stipulierung der notwendigen Ergänzungsbahn Goiatz—Berlin bisher Umgang genommen wurde und noch zu nehmen wäre, um die österreichischerseits zu stellenden Bedingungen — behufs der leichtern Erreichbarkeit — auf ein Minimum zu stellen und weil — ist einmal die Bahn bis Cottbus gebaut — die Weiterführung bis Berlin mit Beruhigung dem eigenen Interesse Preußens überlassen werden kann; daß, falls (wie es scheint) die Linie Löbau—Cottbus die Linie Görlitz—Cottbus substituieren wollte, hierauf österreichischerseits nur unter der Bedingung eingegangen werden könnte, daß Sachsen bestimmt werden könne, von seinem Veto gegen eine Görlitz-Reichenberg-Linie (welche gleichzeitig sicherzustellen wäre) abzugehen, welches Veto ihm (nach dem Übereinkommen betreffend die Zittau-Reichenberger-Bahn) noch durch ca. 20 Jahre zusteht. Ad 1. ist zu bemerken, daß bei gleichzeitiger Ausführung der zwei böhmisch-schlesischen Verbindungsbahnen die militärischen Bedenken gegen beide sich die Waage halten dürften, wenn überhaupt den Rücksichten auf Festungen, die nicht ersten Ranges sind — im Verhältnis der zwei deutschen Bundesstaaten untereinander —, ein Gewicht beigelegt werden soll. Plener.