Nr. 211a Ah. Handschreiben an den ungarischen Hofkanzler wegen Nichteinberufung des ungarischen Landtags — Zweiter Entwurf Forgáchs, o. O., o. D. [Wien, 11. März 1862] (Beilage zu: MRP-1-5-03-0-18620311-P-0211.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- Der erste Entwurf Forgáchs konnte nicht gefunden werden, vgl. MR. I v. 7. 3. 1862, Anm. 3; den zweiten Entwurf legte Forgách im MR. II v. 11. 3. 1862 vor; er liegt diesem Protokoll handschriftlich und dem MRProt. v. 14. 3. 1862 in Lithographie bei.
MRZ. – KZ. –
Die seit der Auflösung des letzten erfolglosen Landtages obwaltenden Verhältnisse haben es bisher nicht gestattet, der in Meinem Reskripte vom 21. August v. J. ausgesprochenen Absicht gemäß den ungarischen Landtag mit der Aussicht auf einen glücklichen Erfolg wieder einzuberufen.
Nachdem es jedoch, gleich den in Meinen früheren Erlässen enthaltenen Erklärungen auch derzeit Mein Wille ist, unter Aufrechterhaltung der selbständigen und unabhängigen Verwaltung Meines Königreiches Ungarn über die aFeststellung der staatsrechtlichen Verhältnisse desselben zu Meinen übrigen Ländern nura unter Mitwirkung der ungarischen Gesetzgebung zu entscheiden, und nachdem Ich die Hoffnung hege, daß die Beruhigung der Gemüter sowie die Konsolidierung der Ruhe und Ordnung es tunlichst bald ermöglichen wird, den ungarischen Landtag zur Lösung der in der Schwebe gelassenen wichtigen staatsrechtlichen Fragenb einzuberufen, so finde Ich Mich veranlaßt, sie auch bis dahin zu beauftragen, die der landtaglichen Beratung zu unterziehenden königlichen Propositionen ausarbeiten zu lassen und die diesfälligen Anträge Mir vorzulegen.