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Nr. 119 Ministerrat, Wien, 5. September 1861 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 5. 9.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić 12. 9.; abw. Degenfeld, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 18. 9.

MRZ. 913 – KZ. 2932 –

Protokoll II des zu Wien am 5. September 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer

I. Dotationen für die kroatisch-slawonischen Komitate

Gegenstand der Beratung war die Auszahlung der Dotationen für die kroatischslawonischen Komitate. Bisher wurden diese Dotationen nach monatlich festgestellten Voranschlägen von den Finanzen erfolgt. In Ungern ist die Erfolgung an die Bedingung geknüpft, daß im betreffenden Komitate die lf. Steuern entrichtet und keine Umlagen eigenmächtig auferlegt werden1. Nun fangen aber auch in Kroatien — wie aus dem Berichte des Finanzlandesdirektors ersichtlich — die Komitate an, die Steuern zu erheben und für sich zu verwenden, und die Einzahlung der lf. Steuern geht dort schlechter vonstatten als selbst in Ungern. Auch kommt es vor, daß die Komitate von den eingehobenen lf. Steuern das für ihre Domestika Erforderliche vorwegnehmen und nur den Rest an die Finanzbehörden abführen. Um nun in Kroatien nicht ähnliche Zustände überhandnehmen zu lassen, wie sie sich in Ungern ergeben haben, beantragte der Finanzminister , daß vom 1. Oktober an die Dotationen an die Komitate auf Grundlage ihrer Präliminarien nur dann erfolgt werden, wenn im Komitate die lf. Steuern ordentlich entrichtet, an die Finanzkassen abgeführt werden und die Komitate selbst weder eine Umlage eigenmächtig ausschreiben noch von den erhobenen Steuern willkürlich Beträge für sich zurückbehalten. Er beabsichtigte, hierwegen die entsprechende Weisung an die Finanzbehörden zu erlassen, und lud den Präsidenten des kroatischen Hofdikasteriums ein, das Nötige hierwegen an die politischen Behörden zu erlassen.

Der Präsident des kroatischen Hofdikasteriums erklärte sich mit dem Antrage des Finanzministers als im Interesse des Staats gelegen zwar einverstanden, konnte jedoch sein Befremden über den Bericht des Finanzlandesdirektors nicht verhehlen, der ihm noch vor wenigen Wochen die Versicherung gegeben, daß die lf. Steuern ordentlich, ja gegen 1860 sogar vollständiger eingehen. Auch ist ihm nichts bekannt geworden, daß die Komitate — Syrmien etwa ausgenommen, wo die lf. Steuer eingehoben und davon ein Betrag von 64.000 fr. an die Finanzen abgeführt wurde2 — sich gegenwärtig noch, nachdem ihre frühere Wirksamkeit diesfalls ganz auf die Steuerämter übertragen worden, mit der Steuereinhebung befassen oder für ihre Domestika eigenmächtig Umlagen ausgeschrieben hätten, was sie ja bei der Überbürdung des Volkes gar nicht wagen würden. || S. 354 PDF || Nur im Veröczer Komitate soll diesfalls ein Versuch gemacht worden sein, er ist aber noch nicht konstatiert. Sollte er es werden, so würde das Hofdikasterium Beschlüsse solcher Art ohneweiters aufheben. Der ungrische Hofkanzler , mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden, setzte noch hinzu, man möge den ersten Versuch eines Komitats, sich der Steuereinhebung zu widersetzen oder eigenmächtig Domestikalumlagen auszuschreiben, sogleich und mit aller Strenge unterdrücken, damit nicht das Beispiel eines Komitats, wenn es ungeahndet bliebe, für andere ansteckend werde.

Sonach haben sich auch alle übrigen Stimmführer für den Antrag des Finanzministers bzw. des ungrischen Hofkanzlers erklärt3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den 16. September 1861. Empfangen 18. September 1861. Erzherzog Rainer.